3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern



Ähnliche Dokumente
3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

M E R K B L A T T. Berufsausübung der Architektin/des Architekten und der Stadtplanerin/des Stadtplaners in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer

Hamburgische Architektenkammer Grindelhof Hamburg T F Seite 1 von 3

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Berufshaftpflichtversicherung PartGmbB

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz Hamburg

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr Arnsberg

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach Oldenburg

Antrag auf Mitgliedschaft von Unternehmen Beratender Ingenieure - BI-Gesellschaften - in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen Vermittlung gemäß 34d Abs. 3 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen Köln

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN Eintragungsausschuss

Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Antrag auf Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der AKNW

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

Vom 27. Oktober Präambel

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:...

M e r k b l a t t. zur

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger

Am Leonhardsbrunn Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 5 Abs. 1 IngKaG

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Personengesellschaftsrecht II. # 3 Wesensmerkmale

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung

für einen Verkehr mit

Name: Sämtliche Vornamen: Geburtsname bzw. frühere Namen:

Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt:

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Ich versichere, dass mir ein Exemplar der Nachweisberechtigtenverordnung vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe.

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

M e r k b l a t t. zur

PartGmbB: Stand der Umsetzung für Ingenieure/Architekten am 5. Januar 2015

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

ARCHITEKTENKAMMER SACHSEN

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Die Gesellschaftsformen

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

- Unterhaltssicherungsbehörde - Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf Seite 5 beachten

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

Vorab per FAX an +49 (0)

Vom 14. Januar 2005 (GVBl. Nr. 3 S. 41)

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Hohenheim Management School

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an:

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Hamburgische Ingenieurkammer Bau Grindelhof Hamburg. 1. Antragsinhalt. 2. Personalien

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Update Gesellschafts- und Finanzmarktrecht. Dr. Alexander Vogel, LL.M. Head of Corporate & Finance Department

Ausfertigung. Satzungsänderung

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Antrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Transkript:

An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2008 1. 1. Bezeichnung und Anschrift der Gesellschaft (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) (Telefon) (Email-Adresse) 2. Gesellschaftsform (Bitte ankreuzen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Partnerschaftsgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft Sonstige 3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern Familienname, Vorname, ggf. Geburtsname Geburtsdatum Anschrift (Wohnsitz) 1 Führt nicht zur Mitgliedschaft der Gesellschaft in der Kammer, vgl. 33 Abs. 1 Satz 2 BauKaG NRW Seite 1 von 5

Familienname, Vorname, ggf. Geburtsname Geburtsdatum Anschrift (Wohnsitz) 4. Folgende Unterlagen werden beigefügt: Bitte ankreuzen! 4.1 Gesellschaftsvertrag oder Satzung in amtlich beglaubigter Kopie 2 4.2 Anmeldung zum Handelsregister oder Partnerschaftsregister in amtlich beglaubigter Kopie 4.3 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Gesellschafter bzw. Inhaber 3 4.4 Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäß 33 Abs. 2 BauKaG NRW 4.5 Nachweis einer mind. 5-jährigen Nachhaftung der Berufshaftpflichtversicherung gem. 33 Abs. 2 BauKaG NRW 5. Gebühr Für das Antragsverfahren wird gemäß 1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW in der jeweils geltenden Fassung eine Gebühr erhoben (vgl. Anlage 2). 6. Schlusserklärung Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Ort, Datum Anlagen: 1. Auszug BauKaG NRW ( 33 bis 36) 2. Auszug Gebühren- und Auslagenordnung (Tarifstelle 1.4 bis 1.4.2) 2 Inhalt gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW 3 Bei Mitgliedern der Ingenieurkammer-Bau NRW reicht die Angabe der Mitgliedsnummer Seite 2 von 5

Anlage1: Auszug BauKaG NRW ( 33 bis 36) Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen Architekt", Architektin", Stadtplaner" und Stadtplanerin" sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur" und Beratende Ingenieurin" sowie über die Ingenieurkammer-Bau Baukammerngesetz(BauKaG NRW) vom 16.12.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2008 Zweiter Abschnitt Gesellschaften 33 Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen (1) Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen dürfen die Berufsbezeichnungen nach 28 Abs. 1 in ihrer Firma führen, wenn sie in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer-Bau eingetragen oder als auswärtige Gesellschaften gem. 34 hierzu berechtigt sind. Mit der Eintragung in das Verzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Ingenieurkammer-Bau. (2) Die Gesellschaft ist auf Antrag in das Gesellschaftsverzeichnis einzutragen, wenn sie ihren Sitz im Land Nordrhein-Westfalen hat, das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung regelt, dass 1. Gegenstand der Gesellschaft die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach 27 Abs. 1 ist und die Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben, 2. die weiteren Anteile nur von eigenverantwortlich und unabhängig tätigen Angehörigen freier Berufe gehalten werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können; in der Firma ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen, welchem Beruf oder welcher Fachrichtung nach 29 Abs. 2 die Gesellschafter angehören; im Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass die Beratenden Ingenieure ihre Leistungen eigenverantwortlich und unabhängig erbringen können, 3. die zur Geschäftsführung befugten Personen mindestens zur Hälfte Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sind, 4. Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden dürfen, 5. bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Mehrheit der Aktien entsprechend Nummer 1 auf Namen lauten, 6. die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden ist und 7. die für die Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden. Hinweis: Anforderungen an den Gesellschaftervertrag! Bei Partnerschaftsgesellschaften 35 BauKaG NRW beachten! (3) Über die Eintragung in das Verzeichnis nach Absatz 1 entscheidet der Eintragungsausschuss. Mit dem Antrag auf Eintragung ist eine öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung vorzulegen und die Anmeldung zum Handelsregister oder Partnerschaftsregister nachzuweisen. Der Eintragungsausschuss hat gegenüber dem Registergericht zu bescheinigen, dass die im Handelsregister oder Partnerschaftsregister einzutragende Gesellschaft die Voraussetzungen zur Eintragung in das Verzeichnis nach Absatz 1 erfüllt. Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister sind der Ingenieurkammer-Bau von der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Seite 3 von 5

(4) Die Eintragung einer Gesellschaft wird gelöscht, wenn a) die Gesellschaft nicht mehr besteht, b) die geschützte Berufsbezeichnung in der Firma nicht mehr geführt wird, c) die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, d) die Gesellschaft in Vermögensverfall geraten ist, e) in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig auf Löschung der Eintragung aus dem Verzeichnis nach Absatz 1 erkannt wurde. In den Fällen des Satzes 1 Buchstabe c setzt der Eintragungsausschuss der Gesellschaft eine Frist von höchstens einem Jahr, innerhalb derer die Eintragungsvoraussetzungen wieder erfüllt werden können. Im Falle des Todes eines Geschäftsführers oder eines Gesellschafters soll die Frist mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre betragen. 34 Auswärtige Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen (1) Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind (auswärtige Gesellschaften), dürfen in ihrer Firma oder ihrem Namen die in 28 genannten Berufsbezeichnungen, Wortverbindungen damit oder ähnliche Berufsbezeichnungen führen, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind, diese oder vergleichbare Berufsbezeichnungen in ihrer Firma oder ihrem Namen zu führen. Die Ingenieurkammer-Bau untersagt diesen Gesellschaften das Führen der Berufsbezeichnung, wenn sie auf Verlangen nicht nachweisen, dass 1. sie oder ihre Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter die betreffende Tätigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates der Gesellschaft rechtmäßig ausüben und 2. der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung die Voraussetzungen gemäß 33 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 erfüllt und eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß 33 Abs. 2 besteht. 32 Abs. 3 Buchstabe a gilt entsprechend. (2) Die auswärtigen Gesellschaften haben die Berufspflichten gemäß 46 zu beachten. Für die Verfolgung von Verstößen gilt 52 Abs. 2 entsprechend. 35 Führen der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin" in Partnerschaftsgesellschaften Auf Partnerschaften findet 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2. Halbsatz und Nr. 2 bis 6 keine Anwendung. Die Partnerschaft kann ihre Haftung gegenüber Auftraggebern für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden und den einfachen Betrag der Mindestversicherungssumme für Personenschäden beschränken. 36 Bestehende Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes die Berufsbezeichnung nach 28 Abs. 1 in ihrer Firma oder in ihrem Namen geführt haben, dürfen die Berufsbezeichnung für einen Zeitraum von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes weiterführen. Sie sind in einem gesonderten Verzeichnis zu führen. Seite 4 von 5

Anlage 2: Auszug Gebühren- und Auslagenordnung (Tarifstelle 1.4 bis 1.4.2) Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 26. Oktober 2007 Gebühren- und Auslagentarif zu 1 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 1.4 Gesellschaften (Gesellschaftsverzeichnis nach 33 BauKaG NRW) 1.4.1 Eintragung 1.4.1.1 Eintragung im Gesellschaftsverzeichnis 500,00 1.4.1.2 Ablehnung eines Antrages 250,00 1.4.1.3 Zurücknahme eines Antrages nach Eintritt in die sachliche Bearbeitung 165,00 1.4.2 Löschung im Gesellschaftsverzeichnis gem. 33 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a d BauKaG NRW 200,00 Seite 5 von 5