Berufshaftpflichtversicherung PartGmbB

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1 Berufshaftpflichtversicherung PartGmbB Aachen, den 18. März 2015 Dipl.-Ing. Steffen Lehmann UNIT Versicherungsmakler GmbH Ein Unternehmen der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH

2 Führender Fachmakler für Planungsbüros UNIT Versicherungsmakler GmbH...seit 1975 mit über Berufshaftpflicht-Kunden Empfohlener Partner von BDB, VBI, div. Ingenieurkammern 2

3 PartGmbB Die neue Rechtsform für Planer mit Haftungsbegrenzung! Haftung für berufliche Fehler auf Gesellschaftsvermögen begrenzt! keine Haftungsbegrenzung für andere Rechtsgeschäfte (z. B. Miet- und Arbeitsverträge) auch der Handelnde haftet nicht mit dem Privatvermögen wie bei der PartG Änderung Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) seit in Kraft Anlass: PartG war zu wenig attraktiv im Vergleich z. B. zur Ltd. 3

4 CD-Umstellung 2014 Menschen bei UNIT 4 4

5 PartGmbB Voraussetzungen Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung (in NRW geregelt durch Änderung des Baukammerngesetzes am ) Firmierung mit beschränkter Berufshaftung oder mbb Eintragung des Namenszusatzes mbb in das Partnerschaftsregister (NRW: zentral Registergericht Essen) via Notar Anmeldung von allen Partnern persönlich unterzeichnet Nachweis der Freiberuflichkeit aller Partner Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Außenwirkung erst ab Eintragung (Entstehung mit Partnerschaftsvertrag) 5

6 PartGmbB Berufshaftpflichtversicherung bereits gesetzlich geregelt in/für... A/I i. V. A A/I A/I A/I i. V. i. V. A A i. V. i. V. 6

7 PartGmbB in NRW Berufshaftpflichtversicherung 10 BauKaG (2) Die Partnerschaft kann ihre Haftung gegenüber Auftraggebern für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden und den einfachen Betrag der Mindestversicherungssumme für Personenschäden beschränken. (3) Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung gemäß 8 Absatz 4 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I. S. 1744) in der jeweils geltenden Fassung müssen eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, die für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet. Deckungsumfang und Deckungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens Satz 2 entsprechen. 7

8 PartGmbB in NRW Berufshaftpflichtversicherung Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetzes (DVO BauKaG NRW) 19 Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (1) Die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind nach Maßgabe der folgenden Absätze ausreichend haftpflichtversichert im Sinne des 22 Absatz 2 Nummer 5 und 46 Absatz 2 Nummer 5 BauKaG NRW. (2) Die Mindestdeckungssummen betragen für jeden Versicherungsfall 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und Euro für Sach- und Vermögensschäden. Es kann vereinbart werden, dass der Versicherer seine Gesamtleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. 8

9 PartGmbB in NRW Mindestdeckungssumme 1 Mio. In ihrem Praxishinweis 49 zur PartG mbb weist die AKNW auf die Auslegung durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hin: Demnach sei erforderlich, dass ausweislich des Versicherungsscheins eine Summe von 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und von 1,5 Mio. für Personenschäden pro Versicherungsjahr von der Versicherung gedeckt ist. Das ist eine andere Interpretation als Mindestdeckungssumme, vierfach maximiert. Zur Maximierung der Deckungssumme 1 Mio. ist demnach gar nichts ausgesagt. 9

10 PartGmbB in NRW Berufshaftpflichtversicherung - Deckungssummen Versicherungssumme hat mindestens zu betragen 4-facher Betrag der Mindest-VS für Sach- und Vermögensschäden 4 x (DVO) = einfachen Betrag der Mindest-VS für Personenschäden (DVO:1,5 Mio. ) =

11 PartGmbB Rechtsanwälte Berufshaftpflichtversicherung zum Vergleich 51a Bundesrechtsanwaltsordnung Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (1) Die Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden decken, die sich aus der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ergeben. 51 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden. Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer am Sitz der Gesellschaft. (2) Die Mindestversicherungssumme beträgt Euro für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Partner, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen. 11

12 PartGmbB in Hamburg Berufshaftpflichtversicherung zum Vergleich Das Hamburgische Architektengesetz (HmbArchtG) in der neuen Fassung vom 8. Juli 2014: 10 (3) Die Gesellschaft hat zur Deckung der sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen, für die Dauer ihrer Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis aufrechtzuerhalten und eine Nachhaftung des Versicherers für mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages zu vereinbaren. Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall 1,5 Million Euro für Personenschäden und Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich mindestens auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen. Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung erfüllen die Voraussetzungen nach 8 Absatz 4 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), zuletzt geändert am 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386), wenn sie eine Berufshaftpflichtversicherung nach den Vorgaben der Sätze 2 und 3 unterhalten und die Mindestversicherungssumme mit der Zahl der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter und der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, die nicht Gesellschafterinnen oder Gesellschafter sind, vervielfacht ist. 12

13 Berufshaftpflichtversicherung Maximierung Ohne Vorgaben wird das Ingenieurbüro vermutlich die kostengünstigste Variante wählen, also die sogenannte 2-fache Maximierung (oder greift die in 19 Abs. 2 DVO BauKaG NRW geforderte 3-fache Maximierung, obwohl die lex specialis zur PartGmbB nichts aussagt?). Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres würde damit auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt. Das heißt: Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. aus. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres stehen maximal 2,0 Mio. zur Verfügung. Beispiel: 4 Schäden á wären damit gedeckt. Nicht gedeckt wären der 3. und 4. Schaden, wenn die ersten beiden Schäden schon 2 Mio. übersteigen. Solange die Höhe nicht rechtssicher ist (laufendes Verfahren), würde es vom Versicherer abhängen, ob dieser auch nur die Schadenabwehr übernimmt einen vertraglichen Anspruch sehe ich nicht. 1 Schaden á 1 Mio Schäden á = gedeckt 2 Schäden á , dann 1 Schaden á = der Versicherer muss den 3. Schaden nur teilweise ersetzen (nach wäre die Jahreshöchstleistung erschöpft), wäre aber zur Prüfung/Abwehr verpflichtet 1 Schaden á 1,5 Mio., 4 Schäden á = der Versicherer zahlt für den Großschaden nur 1 Mio., aber ersetzt zusätzlich alle vier weiteren Schäden 13

14 Bezug zum Gesetz ist in NRW gefordert! UNIT hat Kunden in mehreren Bundesländern bei Zulassung begleitet! (erst muss DS erhöht werden, dann Bestätigung für Registrierung) 14

15 PartGmbB = interessante Rechtsform für Planer UNIT unterstützt Sie bei der Umwandlung! Dipl.-Ing. Steffen Lehmann UNIT Versicherungsmakler GmbH Luxemburger Allee Mülheim t f steffen.lehmann@unita.de 15

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