Interessenvertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer

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Transkript:

Interessenvertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter wirksam und sicher vertreten Bearbeitet von Marc Feurer Grundwerk mit Ergänzungslieferung 0. Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung. Rund 650 S. Mit CD-ROM. In 1 Ordner ISBN 978 3 8276 5541 7 Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsrecht allgemein, Gesamtdarstellungen schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

Beispiel Integrationsvereinbarung Präambel Unternehmensleitung, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat stimmen darin überein, dass es eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe ist, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, ihre Arbeitsplätze zu sichern und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Es ist daher unter anderem Zielsetzung des Unternehmens, Zugänglichkeit und Chancengleichheit für alle Beschäftigten zu erreichen und die Diskriminierung und soziale Ausgrenzung behinderter Menschen zu bekämpfen. Das Unternehmen verpflichtet sich daher, einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen zu leisten. Die Integrationsvereinbarung gilt für Geltungsbereich alle schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten, behinderte Menschen im Anerkennungsverfahren gem. 69 SGB IX, langzeitkranke Beschäftigte, Rehabilitanden, Beschäftigte mit Einsatzeinschränkungen. Ziele Ziele dieser Integrationsvereinbarung sind: 1. die Neueinstellung und die Ausbildung von behinderten Menschen 2. die Arbeitsplatzerhaltung behinderter Beschäftigter 3. die Qualifizierung und Weiterbildung behinderter Beschäftigter 4. die Planung und Durchführung betrieblicher Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen 5. die Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten a) Personalplanung Zielfelder und Regelungen Grundsätzliches Ziel sollte sein, die Beschäftigungszahl schwerbehinderter Menschen zu erhöhen. Dies kann beispielsweise erreicht werden durch die Verpflichtung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestquote, zur Erstellung eines Zeitplans, um bestimmte Beschäftigungsziele zu erreichen, zur Festlegung der möglichst frühzeitigen Suche nach schwerbehinderten Bewerbern für Neubesetzungen und zur Vereinbarung von Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit mit Arbeitsämtern, Integrationsämtern oder Einrichtungen der beruflichen Bildung WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 1

schwerbehinderter Menschen. Die besondere Ausstattung und Anpassung von Arbeitsplätzen an die Bedürfnisse schwerbehinderter Beschäftigter sollte geregelt werden. Im Rahmen der Geltungsdauer der Integrationsvereinbarung werden... schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen eingestellt. Während der Laufzeit der Integrationsvereinbarung soll die gesetzliche Mindestquote von derzeit fünf Prozent erreicht werden. Die Arbeitsplätze sollen dauerhaft mit schwerbehinderten Menschen besetzt bleiben. Während der Laufzeit dieser Integrationsvereinbarung sind Kündigungen behinderter Beschäftigter ausgeschlossen. Befristete Arbeitsverträge behinderter Menschen werden in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Es werden... neue Arbeitsplätze geschaffen und eingerichtet, die für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besonders geeignet sind und an denen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich ist. Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen behinderter Beschäftigter sind nur zulässig, wenn mindestens gleichwertige bzw. bessere Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gegeben sind. Es werden pro Jahr... Arbeitsplätze für behinderte Praktikanten angeboten, um behinderte Menschen im Rahmen der Nachwuchsförderung zu berücksichtigen. Geeignete Praktikanten werden bei der nächstmöglichen Einstellung bevorzugt berücksichtigt. Beschäftigten aus Werkstellen für Behinderte, die in den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchten, werden pro Jahr... Praktikantenplätze angeboten. Nach erfolgreichem Praktikum werden diesen Personen Arbeitsverträge bzw. Ausbildungsverträge angeboten. Bei Einstellungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden frühzeitig Kontakte mit Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken und Arbeitsamt aufgenommen und Vermittlungsvorschläge mit dem Ziel der Übernahme ausgebildeter Fachkräfte eingeholt. Die Einstellungs- und Auswahlverfahren werden überprüft und so gestaltet, dass sie für behinderte Menschen zugänglich und mit Erfolg absolvierbar sind. Dabei sind im Bedarfsfall folgende Erleichterungen und Hilfen vorzusehen: Verkürzung der Prüfungsdauer Gewährung zusätzlicher Prüfungszeiten Vorrang mündlicher Tests Einschränkung schriftlicher Aufgabenstellungen Schreib-, Lese- und Kommunikationshilfen Behinderungsbedingte Leistungsminderungen dürfen nicht zu einer negativen Bewertung der Testergebnisse führen. Ein Ausbildungsangebot soll behinderten Bewerberinnen auch dann gemacht werden, wenn deren Voraussetzungen nur annähernd mit denen nicht behinderter WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 2

Bewerber vergleichbar sind. Es muss erkennbar sein, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Die Ausschreibungstexte externer und interner Stellenausschreibungen enthalten folgende Hinweise: Bewerbungen behinderte Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden behinderte Menschen bevorzugt eingestellt. Der Betrieb ist behindertengerecht ausgerüstet und der Zugang ist jederzeit möglich. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter werden umgehend nach deren Eingang an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet und mit dieser erörtert. Die Entscheidung der Personalabteilung sowohl in Bezug auf die Einstellung als auch die Ablehnung wird mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat erörtert. b) Qualifizierung Es sollten Anreize für Vorgesetzte geschaffen werden, schwerbehinderte Beschäftigte besonders zu fördern, Aufstiegsziele und -zahlen schwerbehinderter Menschen sollten festgeschrieben werden. Die berufliche Weiterbildung schwerbehinderter Beschäftigter kann dahingehend geregelt werden, dass eine Mindestbeteiligung schwerbehinderter Menschen an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen festgelegt wird oder betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen konkret auf die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Beschäftigter zugeschnitten werden. Für Behinderte bzw. für gesundheitsbeeinträchtigte Beschäftigte ist regelmäßig, jedoch mindestens einmal pro Jahr der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf zu ermitteln. Dazu wird vom zuständigen Vorgesetzten ein Weiterbildungsvorschlag erstellt und mit dem Beschäftigten erörtert. Bei Auslaufen von Fertigungsumfängen sind rechtzeitig Qualifizierungsmaßnahmen einzuleiten. Vor Beginn von Kurzarbeit sind rechtzeitig Qualifizierungsmaßnahmen vorzusehen und einzuleiten. Behinderten und gesundheitsbeeinträchtigten Beschäftigten, die die fachlichen Voraussetzungen besitzen, ist das berufliche Fortkommen durch Übertragung höherwertiger Aufgaben zu eröffnen. Schwerbehinderte Frauen erhalten zum beruflichen Wiedereinstieg nach dem Erziehungsurlaub ein ausreichendes Qualifizierungsangebot. c) Arbeitsgestaltung und Arbeitsumfeld Es sollten Regelungen getroffen werden, wonach neue behindertengerechte Arbeitsplätze eingerichtet werden. Daneben sollten die bereits vorhandenen Arbeitsplätze dahingehend überprüft werden, ob sie der Vorschrift des 81 SGB IX entsprechen. Die Mängelbeseitigung und Optimierung der Arbeitsplätze sollte am besten im Rahmen eines konkreten Zeitplans geregelt werden. Arbeitsplatz X erhält bis spätestens... einen speziellen Computerbildschirm.Arbeitsplatz Y wird bis spätestens... mit einer speziellen Sitzvorrichtung ausgestattet. WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 3

Weiter sollte das Arbeitsumfeld den Bedürfnissen schwerbehinderter Menschen angepasst werden. Besonders sollte hier auf den barrierefreien Zugang zu sämtlichen betrieblichen Einrichtungen geachtet werden. Ein- und Ausgänge, Toiletten, Sanitärräume, Fahrstühle und Sozialräume sind so zu gestalten, dass sie für schwerbehinderte Menschen problemlos erreichbar und zugänglich sind. Toiletten und Sanitärräume werden für schwerbehinderte Beschäftigte in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet. Es sind besondere Parkplätze für schwerbehinderte Beschäftigte zur Verfügung zu stellen und zu kennzeichnen. Für seh- und hörgeschädigte Beschäftigte werden unter besonderer Beteiligung der Betroffenen Schutzmaßnahmen ergriffen. d) Gesundheitsvorsorge Während der Laufzeit der Integrationsvereinbarung werden Gesundheitsfördermaßnahmen für bestimmte Gruppen schwerbehinderter Beschäftigter durchgeführt, so z.b. spezielle Rückenschulungen, Ernährungsseminare etc. Die betrieblichen Stellen arbeiten mit den Krankenkassen, Rentenversicherern und Berufsgenossenschaften zusammen. e) Rehabilitation Während der Laufzeit der Integrationsvereinbarung wird ein Rehabilitationskonzept erarbeitet. Es sollen gezielte Maßnahmen zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter, schwerbehinderter oder einsatzeingeschränkter Beschäftigter angeboten werden. Es sollen spezielle Betreuungen von langzeiterkrankten Beschäftigten vorgenommen werden. f) Arbeitszeit Die Arbeitszeit wird auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Beschäftigter zugeschnitten. Es wird ein eventuell bestehender erhöhter Pausenbedarf dahingehend berücksichtigt, dass zusätzlich bezahlte Pausen oder verlängerte Pausenzeiten gewährt werden. Es werden flexiblere Arbeitszeiten vereinbart. g) Vorgesetztenqualifizierung In den Bereichen, in denen behinderte Menschen beschäftigt sind, sind die Vorgesetzten besonders auf den kompetenten Umgang mit behinderten Menschen zu schulen. Ihnen ist insbesondere der nicht diskriminierende Umgang nahe zu bringen. Die Vorgesetzten sind über den behindertengerechten Arbeitseinsatz, die Arbeitsgestaltung und auch über die besonderen Konfliktpotenziale sowie die besonderen Stärken behinderter Menschen zu schulen. Es wird ein betriebliches Schulungsprogramm erarbeitet und eingeführt. h) Integrationsprojekte WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 4

Integrationsmaßnahmen können auch in Form von Integrationsprojekten durchgeführt werden. Insbesondere für Maßnahmen größeren Umfangs, welche einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, ist die Bildung von Projekten geeignet. Für das Jahr... ist folgendes Integrationsprojekt vorgesehen: Es werden folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt:... Abschluss des Projektes ist der... Das Projekt wird von der Arbeitsgruppe, bestehend aus..., geleitet. i) Integrationsteam Es wird ein Integrationsteam gebildet. Das Team besteht aus jeweils einem Vertreter der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats, dem Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebsarztes. Die Aufgaben des Integrationsteams umfassen: Überwachung der Umsetzung des Integrationsvereinbarung Beratung des Arbeitsgebers bei der Förderung behinderter Menschen Koordination der Zusammenarbeit betrieblicher und außerbetrieblicher Fachkräfte Erstellung von Konzepten zu Integration Der Sprecher des Integrationsteams hat regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, über die erreichten Ziele der Integrationsvereinbarung zu berichten. Der Bericht wird auch öffentlich bekannt gemacht, z.b. in der Betriebszeitung. WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 5