Erfolgswirkung Die erfassten (Dokumentation) und zum Jahresabschluss verdichteten (Ausschüttungsbemessung, Information) Vorgänge können grundsätzlich sein: erfolgsneutral (berühren nur Bilanz) erfolgswirksam (berühren Bilanz und GuVR) 33
Erfolgswirksame Vorgänge wichtig für Analyse des JA Stichwort cash flow Aufwands- und ausgabewirksam (Beispiel: Lohnzahlung) Aufwands-, aber nicht ausgabewirksam (Beispiel: Pensionsrückstellung) Ertrags- und einnahmewirksam (Beispiel: Barverkauf von Waren über Herstellungskosten) Ertrags-, aber nicht einnahmewirksam (Beispiel: Verkauf von Waren auf Ziel) 34
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (1von 2) Die Grundlagen für die Erfassung und Verarbeitung der Geschäftsvorfälle in einer bestimmten und allgemein anerkannten Form sind die GoB. Diese sind weitgehend kodifiziert, häufig aber auch Usancen, die sich über Jahre gebildet haben. Quellen für die GoB: Gesetze, Rechtsprechung, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche Literatur, Verbände, Usancen in anderen Ländern (z.b. IAS, US-GAAP ), u.a. 35
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (2 von 2) GoB grundsätzlich in allen Ländern (IAS, US- GAAP...), Umfang und Inhalt im Grundsatz einheitlich (AHK-, Realisationsprinzip u.a.), im Detail Unterschiede In Deutschland (HGB) stärker gläubigerorientiert (Vorsicht), im angelsächsischen Bereich stärker shareholderorientiert (tatsächlicher Periodenerfolg) 36
Darstellung und Unterteilung der wichtigsten GoB (1 von 2) (s. Bauch/Oestreicher S. 55ff.; zur Demonstration vgl. BASF-Abschluss) Rahmengrundsätze Bilanzklarheit, Richtigkeit und Willkürfreiheit Vollständigkeit und Wesentlichkeit Bilanzkontinuität 37
Darstellung und Unterteilung der wichtigsten GoB (2 von 2) Konzeptionelle Grundsätze Einzelbewertung Unternehmensfortführung (going concern) Anschaffungswertprinzip Grundsätze der Periodisierung und vorsichtigen Erfolgsermittlung Realisationsprinzip Imparitätsprinzip 38
Zentrale Periodisierungsprinzipien Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Beide Prinzipien sind Ausdruck einer vorsichtigen Gewinnermittlung, die bewirken soll, dass nur tatsächlich entstandene und willkürfrei ermittelte Gewinne zum Ausweis und zur Ausschüttung gelangen (Ausschüttungsfunktion). 39
Realisationsprinzip (1 von 3) Realisationsprinzip hat zwei Komponenten: Sachliche Komponente Zeitliche Komponente 40
Realisationsprinzip (2 von 3) sachliche Komponente Den realisierten Periodenleistungen sind die ihnen zu Grunde liegenden Aufwendungen periodengleich zuzurechnen Periodengerechte, umsatzbezogene Erfolgsermittlung als Ziel, Zeitpunkt von Auszahlungen und Einzahlungen irrelevant 41
Realisationsprinzip (3 von 3) zeitliche Komponente Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch einen Umsatzakt am Absatzmarkt verwirklicht worden sind, wenn die Gefahr des Untergangs des Wirtschaftsguts vom Veräußerer auf den Erwerber übergegangen ist (Zeitpunkt der Lieferung und des Gefahrenübergangs) Realisationszeitpunkt ungleich Verursachungszeitpunkt (Beispiel) 42
Imparitätsprinzip (1 von 4) Das Imparitätsprinzip bezieht sich auf den Zeitpunkt des Verlustausweises (bei Erkennen des konkreten Tatbestands) Gewinne und Verluste werden ungleich (imparitätisch) behandelt. 43
Imparitätsprinzip (2 von 4) Zu berücksichtigen sind einzelne Risiken und Verluste (Prinzip der Einzelbewertung), die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Bedeutsam sowohl für bilanzierte Aktiva im Anlage- und Umlaufvermögen, für Verbindlichkeiten und Rückstellungen als auch für schwebende Geschäfte. 44
Imparitätsprinzip (3 von 4) Ursachen für die Verluste und Risiken müssen im abgelaufenen Geschäftsjahr liegen. Erkannt werden müssen sie entweder im abgelaufenen Geschäftsjahr oder im neuen Geschäftsjahr bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung. 45
Imparitätsprinzip (4 von 4) Das Imparitätsprinzip findet seinen Ausdruck in: Verlustantizipation durch Rückstellungsbildung bei schwebenden Geschäften Niederstwertprinzip bei Aktiva (streng, gemildert) Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten 46
Anwendungskonsequenzen ( 1 von 11) wichtiger GoB, insbesondere Realisations- und Imparitätsprinzip a)grundfall Unternehmen A schließt am 1.10.1999 einen Vertrag mit Unternehmen B über die Lieferung eines Werkes in Höhe von 100 TDM ab. A erwartet aus diesem Geschäft einen Gewinn von 10 TDM. Die Lieferung soll am 10.5.2000 erfolgen, die Zahlung von B soll am 5.1.2001 vereinbart sein, die Gewährleistungsfrist des A für das Werk läuft im Januar 2002 ab. Bilanzstichtag ist der 31.12.1999. 47
Fallbeispiel (2 von 11) 1999 2000 2001 2002 1.10. Vertragsabschluss 10.5. Lieferung 5.1. Zahlung des B 10.1 Ablauf der Gewährleistungsfrist 48
Anwendungskonsequenzen (3 von 11) b) Was geschieht am 31.12.1999 bei A? wenn noch nichts am Werk gefertigt worden ist? Realisationsprinzip, schwebendes Geschäft,keine Auswirkung wenn schon Herstellungskosten in Höhe von 40 TDM angefallen sind? Realisationsprinzip, erfolgsneutrale Vermögensumschichtung 49
Anwendungskonsequenzen (4 von 11) noch b) Was geschieht am 31.12.1999 bei A? wenn A für die Herstellung des Werkes Materialien für 30 TDM eingekauft hat, deren Wiederbeschaffungskosten (Marktpreise) am 31.12.1999 auf 27 TDM gefallen sind? Prinzip der Einzelbewertung, (strenges)niederstwertprinzip... auf 33 TDM gestiegen sind? Anschaffungswertprinzip 50
Anwendungskonsequenzen (5 von 11) c)was geschieht zum 31.12.1999 in der Bilanz von B? schwebendes Geschäft, keine Auswirkung d)was geschieht zum 10.5.2000 (Lieferung) in den Abschlüssen von A und B? bei A: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung erfolgswirksamer Vorgang bei B: Entstehung einer Verbindlichkeit erfolgsneutraler Vorgang 51
Anwendungskonsequenzen (6 von 11) e) Was geschieht am 5.1.2001 (Zahlung) bei A und B? erfolgsneutraler Vorgang bei A erfolgsneutraler Vorgang bei B f) Was geschieht bei A und B am 10.1.2002 (Ende der Gewährleistungsfrist)? keine Auswirkung 52
Anwendungskonsequenzen (7 von 11) Variationen (Grundfall wie a)) Bis zum 31.12.99 noch keine Fertigung, aber A erkennt aufgrund von Engpässen bei der Zulieferung von benötigten Werkstoffen im November, dass er keinen Gewinn von 10 TDM, sondern voraussichtlich einen Verlust in Höhe von 15 TDM erzielen wird. Imparitätsprinzip, Verlustantizipation durch Rückstellungsbildung 53
Anwendungskonsequenzen (8 von 11) Variationen (Grundfall wie a)) Was geschieht in diesem Fall bei B? Realisationsprinzip, keine Wirkung 54
Anwendungskonsequenzen (9 von 11) Was geschieht bei A und B im Abschluss 2000, wenn sich am 20.10.2000 ein Mangel an dem Werk herausstellt, der zu einem Gewährleistungsanspruch des B von 20 TDM führt? bei A: Schadensrealisation, Erträge (realisiert) und Aufwendungen müssen zeitlich im Jahr ihrer Entstehung zusammengefasst werden (matching principle). Bildung einer erfolgswirksamen Gewährleistungsrückstellung bei B: keine Buchung, da Realisationsprinzip 55
Anwendungskonsequenzen (10 von 11) Variationen (Grundfall wie a)) Die Forderung des A an B am 10.5.2000 möge nicht in DM, sondern in einer ausländischen Währung bestehen. Zum 31.12.2000 möge der Kurs der Währung gefallen (gestiegen) sein mit der Folge, dass der Wert der Forderung um 15 TDM weniger (mehr) wert ist. Was geschieht bei A und B bei den beiden Alternativen am 31.12.2000? 56
Anwendungskonsequenzen (11 von 11) gesunkener Kurs: bei A Imparitätsprinzip (strenges Niederstwertprinzip), erfolgswirksam bei B Realisationsprinzip, keine Auswirkung gestiegener Kurs: bei A Realisationsprinzip, keine Auswirkung bei B Imparitätsprinzip (Höchstwertprinzip), erfolgswirksam 57