Leitfaden für naturgemässe Begrünungen in der Schweiz

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Transkript:

Leitfaden für naturgemässe Begrünungen in der Schweiz Mit besonderer Berücksichtigung der Biodiversität Anna Mosimann Ö+L Ökologie und Landschaft GmbH

Ö+L GmbH und Begrünungen 1990-2000: Entwicklung artenreicher Mischungen in Zusammenarbeit mit Forschungsanstalten und Fenaco, u.a. im Rahmen einer Dissertation (Bosshard 1999) 2000-2006: Aufbau Netzwerk Heugrassaat und Entwicklung der Holo_Sem -Methode 2005 ff.: Breite Anwendung und Optimierung der Holo_Sem - Heugrassaaten im Strassen- und Landschaftsbau, nach Bedarf in Zusammenarbeit mit weiteren Begrünungsfirmen 2

Saatguternte Ö+L GmbH Büro und Ökologie und 3

Motivation Tausende Hektaren werden in der Schweiz jährlich begrünt Oft nährstoffarme Standorte mit grossem Potential zur Förderung seltener und gefährdeter Arten und Ökotypen à Potential wird bei weitem noch nicht ausgeschöpft Rechtslage im Bereich Biodiversitätsschutz Bestmögliche Förderung der Biodiversität und der Schutz der regionalen genetischen Vielfalt bei Begrünungen ist in vielen Fällen Pflicht 4

Trägerschaft Finanzielle Unterstützung: Abteilung Landschaft und Gewässer Kanton Aargau Amt für Landwirtschaft und Natur Kanton Bern (LANAT) Amt für Natur, Jagd und Fischerei Kanton St. Gallen (anjf) Amt für Natur und Umwelt Kanton Graubünden (ANU) Amt für Raumentwicklung Kanton Uri Bundesamt für Umwelt Bafu (BAFU) Grünplanung Basel-Stadt Planungsamt Kanton Aargau Planungsamt Kanton Appenzell Ausserrhoden Fachliche Unterstützung: Benz Regula, Agridea Glauser Christa, Schweizer Vogelschutz (SVS) Indermühle Nicola, Bundesamt für Umwelt (BAFU) Pauli Daniela, Forum Biodiversität Rometsch Sibylla, Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW) Steinauer Peter, Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) Wittwer Alfred, Stiftung Schweizerische Ausbildungsstätte für Natur- und Umweltschutz (SANU) 5

Inhalt Kapitel 2 Gesetzliche Rahmenbedingungen Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) Umweltschutzgesetz (USG) Normen Für Begrünungen entlang von Verkehrswegen sind die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassenund Verkehrsfachleute (VSS) relevant. 6

Inhalt Kapitel 2 Gesetzliche Rahmenbedingungen NHG Art. 18 Abs. 1 Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Bei diesen Massnahmen ist schutzwürdigen land- und forstwirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen. NHG Art. 23 Das Ansiedeln von Tieren und Pflanzen landes- oder standortfremder Arten, Unterarten und Rassen bedarf der Bewilligung des Bundesrates. Gehege, Gärten und Parkanlagen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind ausgenommen. Biodiversitätskonvention Art. 2 Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet «biologische Vielfalt» die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme 7

Inhalt Kapitel 5 Saat- und Pflanzgut Aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertiges Saatgut erfüllt drei Bedingungen: Die Artenzusammensetzung entspricht der Vegetation unter den entsprechenden Standort- und Nutzungsbedingungen in der jeweiligen Region Es enthält nur Ökotypen aus der näheren Umgebung bzw. zumindest aus derselben biogeographischen Region Die verwendeten Ökotypen stammen von Standorten, welche der Begrünungsfläche ähnlich sind Lokal z.t. kleinräumig vorkommende Wiesentypen sollen verbreitet werden 8

Inhalt Kapitel 5 Saat- und Pflanzgut Entscheidungsmatrix für die Saatgutwahl bei Begrünungen in der Schweiz Konform mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz und der Biodiversitätskonvention 9

Inhalt Kapitel 10 Ausblick: Rahmenbedingungen für naturnahe Begrünungen optimieren Damit naturgemäss begrünt wird, braucht es geeignete Rahmenbedingungen: Saatgut- und Erfolgskontrolle Qualitätsstandard für Handelssaatgut und Heugrassaat Bewusstsein muss aufgebaut werden, wie vielfältig die technischen und methodischen Möglichkeiten zur Förderung der Artenvielfalt bei Begrünungen sind. Die Risiken, die das Ausbringen von gebietsfremden Arten und Ökotypen mit sich bringen, müssen bekannt sein. 10

SALVERE Semi-natural grassland as a source of biodiversity improvement (www.salvereproject.eu/) Europäisches Projekt (Italien, Deutschland, Polen, Slowakei, Österreich, Tschechien) Fallstudien in allen Ländern Dokumentationen sind frei verfügbar Praxishandbuch zur Samengewinnung und Renaturierung von artenreichem Grünland 11

Vielen Dank für Ihr Interesse Ö+L GmbH Büro und Ökologie und 12