Eckpunkte für ein Grünes Grundeinkommen Auf der Basis des Konzepts von Manuel Emmler und Thomas Poreski - Details auf www.grundsicherung.



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Transkript:

Eckpunkte für ein Grünes Grundeinkommen Auf der Basis des Konzepts von Manuel Emmler und Thomas Poreski - Details auf www.grundsicherung.org - I. Steckbrief des Konzepts 1. Transferleistung 500 Euro Sockel für Erwachsene, zugleich elternunabhängige Ausbildungsförderung 400 für Kinder. Vom Kindergrundeinkommen könnten 100 Euro nicht ausbezahlt, sondern als Kinderkarte - Gutschein u.a. für Betreuung, Schulspeisung, Vereinsleben, Schwimmbäder, ÖPNV vergeben werden, die entsprechenden Mittel werden dabei in die Infrastruktur für Kinder investiert. Hinzu kommen gegebenenfalls individuelle Sonderbedarfe, u.a. Wohnkosten und für Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen wie Behinderungen. Charakteristik: Partielles Grundeinkommen (Sockel) mit individuellen Zusatzleistungen. 2. Individualisiert, also Leistungshöhe des Sockels unabhängig vom Haushaltskontext. Nur der Wohnbedarf wird haushaltsbezogen ermittelt. 3. Bedürftigkeitsprüfung: nicht für den Sockel, aber für individuelle Sonderbedarfe. 4. Bedingungen - Zugangsvoraussetzung sind mindestens fünf Jahre legaler Aufenthalt in D, - Alle anderen können nur eine zu 100 % bedarfsorientierte Grundsicherung erhalten. 5. Zusatzleistungen / Bedarfsaufstockung - Mit individueller Bedarfsprüfung bei Rechtsansprüchen wie Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. - Haushaltsbezogene Bedarfsprüfung bei den Kosten der Unterkunft (regional gestuft und pauschaliert). 6. Anrechnung von weiterem Einkommen / Vermögen: Bei Pflege und Behinderung nein, bei zusätzlich beantragtem Wohnbedarf ja. Altersvorsorge bleibt immer freigestellt (Altersvorsorgekonto). 7. Anbindung an das Steuersystem: Integriertes Steuertransfersystem. Arbeits- und Vermögenseinkommen werden in voller Höhe besteuert; Besteuerung der Renten und Pensionen abhängig von Rentenreform (bis dahin: Besteuerung wie bisher), Wiedereinführung der Vermögenssteuer; reformierte Erbschaftssteuer (anfangs 5 Mrd. Ertrag; mittelfristiges Ziel: 10% des Erbschaftsvolumens, dafür reformierte und voll deckende Pflegeversicherung). Der Grundeinkommenssockel ist steuerfrei. Denkbare Möglichkeit: Bei Einkommen unterhalb der Transfergrenze (weniger als 500 Euro Einkommensteuer und SV- Beiträge) wird das Grundeinkommen ausbezahlt, darüber ähnlich wie ein Freibetrag von der Einkommensteuer abgezogen. Dieser Freibetrag ersetzt weitestgehend die bisherigen Freibeträge.

2 8. Absicherung bei Erwerbstätigkeit erfolgt, auch von Selbständigen, durch den unverlierbaren Grundeinkommenssockel ohne Anrechnung von Ersparnissen. Durch den Grundeinkommenssockel ist ein Teilzeiteinkommen in der Gesamtbesteuerung gegenüber Vollzeitarbeit relativ begünstigt. 9. Verhältnis zu sozialen Sicherungssysteme/n Grundlinie: Bürgerversicherung für Rente, KV/PV und Arbeitslosengeld I - Krankenversicherung und Pflegeversicherung (die Trennung zwischen GKV und PKV wird aufgehoben): Ohne Beitragsbemessungsgrenze, einheitlicher (prozentualer) Beitragssatz auf alle Einkünfte. - Alter: Bisherige Rentenversicherungsansprüche bleiben erhalten, Weiterentwicklung zu einer BürgerInnenversicherung, Mindestrente inkl. Wohnkostenpauschale. - Arbeitslosenversicherung (ALG I): bleibt, Grundeinkommenssockel (evtl. mit integrierter Wohnkostenpauschale) wird zusammen mit dem ALG I ausgezahlt Entsprechendes gilt für das Elterngeld. 10. Unverzichtbare / variable Elemente Unverzichtbar ist der nicht bedürftigkeitsgeprüfte Sockel und die darauf basierende Option für ein integriertes Steuer- und Transfersystem. Andere Elemente sind variabel. 11. Geschätzte Zahl der Begünstigten (inkl. Aufstocker ) Unmittelbar die heute ca. 7 Mio. Hartz IV-Empfänger plus die fast drei Millionen verdeckt Armen. Ansonsten die Mehrheit der Haushalte mit Erwerbseinkommen Nettowirkung, siehe unten. Für die meisten Rentner/innenhaushalte neutral, aber Mindestrente. Dadurch verbesserte eigenständige Absicherung von Frauen. 12. Kosten und Finanzierung Überschlagsrechnung: Durch die Einkommensteuer müssen finanziert werden - 500 für 47 Mio. zw. 18 und 65 (ohne RentnerInnen u. PensionärInnen): ca. 280 Mrd. - 400 Euro für 14,5 Mio Kinder: ca. 70 Mrd. - weitere 110 Mrd. Euro (jetzige Einnahmen der Einkommenssteuer von 180 Mrd. minus Einsparungen von mind. 70 Mrd. Direkt ersetzt werden Kindergeld (32 Mrd), der größte Teil des Elterngeldes und Kinderzuschlag (3 Mrd.), BaföG (1,5 Mrd.); weitere Einsparungen bei ALG II und KdU (über 30 Mrd.) und ALGII-Verteilungsbürokratie (3,5 Mrd.). Wenn die Krankenversicherung, Renten und Pensionen durch eine Bürgerversicherung finanziert werden, können die steuerfinanzierten Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung deutlich reduziert werden sowie die Ausgaben für Pensionen und Beihilfe wegfallen. Notwendige Bruttoeinnahmen der Einkommensteuer: maximal 460 Mrd. Euro Versteuerbare Einkommen: Die Summe der insgesamt versteuerbaren Einnahmen betrug 2004 ca. 1350 Mrd. Euro (vgl. Opielka/ Strengmann-Kuhn 2007). Daraus folgt ein Steuersatz von 34 %.

Anmerkung: Unberücksichtigt in der Rechnung bleiben Mehrerträge durch eine neue Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung, durch gestaffelte Ökoabgaben und Konsumsteuern z.b. für Luxusgüter. Diese können direkt in die soziale Infrastruktur (u.a. Bildung, Kinderbetreuung) fließen. 3 13. Beiträge zur Sozialversicherung Der Vorschlag geht davon aus, dass die bisherigen beitragsbezogenen Systeme erhalten bleiben, allerdings ohne Beitragsbemessungsgrenze und unter Einbeziehung aller zu versteuernden Einkommen (Bürgerversicherung). Dadurch können die Beiträge zu den Sozialversicherungen entsprechend sinken, das Volumen der Sozialversicherungen ändert sich dadurch aber nicht! Weiterer Eckpunkt: Integration einer Mindestrente in das Rentensystem inkl. Pensionen im Rahmen einer umfassenden Rentenreform (kostenneutral) Bei der Arbeitslosenversicherung kommt hinzu, dass nur noch die Leistungen über dem Grundeinkommenssockel finanziert werden müssen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Summe aus (nominalem) Steuersatz und Beitragssatz nicht über 50% liegt. Was kostet das Grüne Grundeinkommen wirklich? Das Grüne Grundeinkommen ist über die modifizierte Einkommensteuer voll gegenfinanziert, die öffentlichen Haushalte werden also nicht belastet (siehe 12.)! Der (maximal) notwendige und durch die Einfachsteuer erzielte Zusatzertrag der Einkommensteuer Was kostet liegt bei das 280 Konzept Milliarden wirklich? Euro. Dieses Geld bewirkt vor allem eine Umverteilung zwischen Erwerbstätigenhaushalten bzw. Geldverdienenden. Damit wird die Schere zwischen Arm und Reich wieder ein wenig geschlossen. Eine relativ kleinere Summe sowie flankierende Maßnahmen (Mindestrente, Erfassung verdeckter Armut) kommen der direkten Armutsbekämpfung zugute insgesamt (je nach Armutsdefinition) ca. 30 Milliarden. Warum dennoch zum Teil über 700 Milliarden als Finanzierungsbedarf in den Raum gestellt werden, liegt daran, dass entweder Einsparungen nicht berücksichtigt werden (Bsp. Kindergrundeinkommen ersetzt Kindergeld) oder aufwandsneutrale Umfinanzierungen fälschlicherweise als Zusatzkosten deklariert werden. Krassestes Beispiel: Über 400 Milliarden werden durch die Umwandlung der bisherigen Sozialversicherungen in eine solidarische Bürgerversicherung bewegt. Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte: Null! 14. Wirkung auf die Nettoeinkommen Wenn wir von 50% Gesamtbelastung auf die Einkommen ausgehen, ergibt sich: Ein Alleinstehender mit 1000 brutto hat auch 1000 netto. Alle die weniger verdienen, erhalten letztlich einen Zuschuss und werden (netto) weder mit Steuern noch mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Die Wirkungen, die mit dem Progressivmodell erreicht werden sollen, werden also auch durch das Grundeinkommen erreicht, allerdings ohne die mit dem Progressionsmodell verbundenen Umsetzungs- und Finanzierungsschwierigkeiten. - Eine vierköpfige Familie mit 4000 brutto hat 3800 netto (3600 bei Variante Kinderkarte), ein Alleinstehender 3000. - Ein Paar mit 10.000 brutto hat 6000 netto, das sind ca. 10 bis 15 % weniger als heute. Das grüne Grundeinkommen ist selbst mit der hier dargestellten Einfachsteuer solidarischer als jedes andere Steuerkonzept in der politischen Debatte.

4 II. Vergleich mit Anforderungen an ein grünes Konzept 1. Armutsvermeidung / Reduzierung verdeckter Armut Massive Stützung kleiner und mittlerer Einkommen, dadurch Verbesserung der materiellen Lage breiter Bevölkerungsschichten. Durch den Verzicht auf Bedürftigkeitsprüfung wird die aktuell dramatische verdeckte Armut effektiv bekämpft. Weil die Kosten der Unterkunft bedürftigkeitsgeprüft ausgezahlt werden, bleibt aber ein kleiner Rest verdeckter Armut. 2. Befähigung zu gesellschaftlicher Teilhabe Das materielle Minimum wird für die ganz große Mehrheit der bisher Armen ohne Antrag gewährleistet. Bei denen, die einen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen, wird das Niveau angehoben. Ergänzende Notwendigkeiten stehen nicht im Widerspruch zum Konzept, das gestärkte Selbstvertrauen der Grundeinkommensbezieher/innen verbessert die Durchsetzungschancen von Bildung, Einkommen und gesellschaftlich anerkannten Tätigkeiten. Wie gezeigt, kann das Grundeinkommen kostenneutral allein aus der Einkommensteuer mit relativ geringen Steuersätzen finanziert werden. Kürzungen für Bildung etc. sind nicht notwendig. Durch das Grundeinkommen kann sich das Fachpersonal in den Jobcentern voll auf die Beratung und Vermittlung konzentrieren. 3. Lohnabstandsgebot und Anreizwirkung Lohnabstandgebot: Hartz IV-Haushalte, insbesondere Familien, kommen oft in die Nähe von Durchschnittsverdienerhaushalten, deshalb fordern Neoliberale eine Reduzierung von Hartz IV. Eine eigentlich notwendige - Erhöhung innerhalb des bedarfsgeprüften Systems verletzt das Lohnabstandgebot noch sehr viel mehr. Das vorgeschlagene Grundeinkommen ist dagegen ein unverlierbarer Sockel für alle, nur darüber hinaus erwirtschaftetes Einkommen wird besteuert. Dadurch ist das Lohnabstandsgebot immer optimal erfüllt. Anreizwirkung: Beim ALG II ( Hartz IV ) werden oberhalb eines Freibetrags von ca. 100 Euro über 80% der Einkünfte angerechnet. Bei dem vorgeschlagenen Grundeinkommen werden nur 50 % (Steuer plus Beitragssatz für Sozialversicherungen) angerechnet. Mehr Arbeit lohnt sich, bei Schwarzarbeit steigt das relative Risiko im Verhältnis zum Gewinn. 4. Gender / Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen Anders als bei Hartz IV ist das Grundeinkommen ein individueller Anspruch, unabhängig vom Haushaltskontext wichtig gerade für Frauen. Der Verzicht auf das Ehegattensplitting bringt die Gleichberechtigung aller Einkommen die Verteilung von Erwerbsarbeit in Beziehungen wird freier, die Privilegierung der Alleinverdienerkonstellation entfällt. Genderpolitik als Querschnittsaufgabe wird durch ein Grundeinkommen aber nicht unwichtiger oder gar überflüssig, sondern bleibt unverändert notwendig und dringlich. 5. Verteilungswirkung Das integrierte Steuer- und Transferkonzept hat eine solidarischere Verteilungswirkung als jedes isolierte Steuerkonzept in der Diskussion.

5 6. Transparenz des Steuersystems und des Systems sozialer Sicherung Einfache und übersichtliche Gestaltung bei maximaler Verteilungsgerechtigkeit. 7. Möglichst geringer Bürokratieaufwand 90% weniger Bürokratie bei der Verteilung von Transfers, private Einkommensteuererklärungen werden weitgehend überflüssig. 8. Finanzierbarkeit / Darstellung von Alternativen Finanzierung über eine modifizierte Einkommensteuer (Verteilungsgerechtigkeit selbst mit Flattax!!), Einsparungen und Umbuchungen bisheriger Leistungen. Die maximale Steuerlast liegt bei hohen Einkommen erheblich höher als gegenwärtig, aber noch unter dem skandinavischen Niveau. Die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber bleiben gegenüber dem heutigen Zustand unverändert. Sie können aber durch Konsumabgaben oder -steuern (Öko, Luxus) gesenkt werden (bei kaufkraftneutraler Aufstockung des Grundeinkommens). 9. Verhältnis zu öffentlichen Gütern wie Bildung und sozialer Infrastruktur Die Finanzierung erfolgt ohne Einsparungen in diesen Bereichen und ermöglicht zusätzliche Spielräume dafür (mehr als die bekannten Grundsicherungskonzepte). 10. Plausible volkswirtschaftliche Wechselwirkungen Ein größeres Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat, die positiven Leistungsanreize und die zu der realen Vielfalt an Lebensentwürfen passende Ausgestaltung stärken ein nachhaltiges Verbraucherverhalten (Wohneigentum, energetische Sanierung) und die Kaufkraft. Der Trend zur weiteren Lohnsenkung wird gestoppt (s.u.), flexiblere bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle und eine humanere Arbeitswelt werden durchsetzbarer. Selbständigkeit wird erleichtert, die Personalverwaltung in Unternehmen entbürokratisiert. 11. Möglichst Verzicht auf Repressionen Bedürftigkeitsprüfung ist nur noch ein einem Bruchteil der bisherigen Fälle notwendig, sie ist einfacher (objektive Tatbestände) und basiert nicht auf einer unterstellten (Un-) Motivation. Sanktionen sind innerhalb des Systems nur in Ausnahmen möglich: Bei den Kosten der Unterkunft und bei säumigen Unterhaltszahlungen (die können dem/der Zahlungspflichtigen vom Grundeinkommen abgezogen werden). 12. Absicherung unsteter Erwerbsbiografien Das Grundeinkommen und der Schutz von Ersparnissen (nur Erträge und große Vermögen werden besteuert) bieten eine unverlierbare Absicherung ohne bürokratische Schikanen. 13. Förderung und Absicherung von Selbständigkeit Mit dem Grundeinkommen als Basis wird eine rationale Risikobereitschaft gefördert. Existenzgründungskapital geht in Investitionen, nicht in die Deckung des unmittelbaren Lebensbedarfs. Existenzgründungen werden so kreditwürdiger, auch Niedrigqualifizierte können erfolgreich eine Existenz gründen, bspw. im personenbezogenen Dienst-

leistungsbereich. Kleine Selbständige mit schwankenden Einkommen werden unbürokratisch abgesichert. 6 14. Kinder- und Familienfreundlichkeit Der Nettoeinkommenszuwachs ist in Konstellationen mit Kindern besonders stark. Die Kindergrundsicherung schützt insbesondere die verwundbarsten Lebensverhältnisse die mit Kindern. Eltern können sich lebenslagenbezogene Teilzeit eher leisten (aber zugleich lohnt sich die Erzielung von zusätzlichem Einkommen besonders, und zwar für beide). 15. Zivilgesellschaftliches Engagement und nachhaltige Lebensweise Beides wird ermöglicht, kombiniert mit starkem Anreiz, Einkommen zu erwirtschaften. Dadurch werden keine Lebensweisen aufgezwungen, sondern individuelle Freiheitsspielräume erhöht. 16. Stärkung niedrig qualifizierter Beschäftigter Sie haben einerseits ein starkes Interesse dazu zu verdienen das Grundeinkommen ist nicht komfortabel hoch. Sie haben mehr vom dazuverdienten Einkommen die Anrechnung ist viel geringer als heute. Sie gewinnen aber auch an Souveränität: Sie müssen aber nicht jede Arbeit um jeden Preis annehmen. Der Trend zur Ausbeutung Niedrigqualifizierter wird so aufgehalten. Da aber höher qualifizierte Jobs relativ zunehmen und niedrig qualifizierte abnehmen, ist nicht von drastischen Steigerungen bei der Entlohnung einfacher Tätigkeiten auszugehen, sondern nur von einer Eindämmung von Ausbeutung (Mindestlohn bleibt notwendig). 17. EU-Kompatibilität, Grundsicherungskonzepte im globalen Vergleich Innerhalb der EU gibt es eine Vielzahl von Sozialmodellen, auch schon mit Instrumenten von Aufstockungen (u.a. GB). Die Krise beitragsfinanzierter, an die Arbeitseinkommen gekoppelter Konzepte wird überall gesehen. Im globalen Kontext und in der globalisierungskritischen Debatte spielen egalitär angelegte Grundsicherungskonzepte eine zunehmende Rolle auch weil sie weniger korrumpierbar sind als bedürftigkeitsgeprüfte Sozialsysteme. 18. Offen für komplementäre Erfordernisse! - Die Durchsetzbarkeit eines Mindestlohns wird gefördert, denn Arbeitnehmer/innen sind weniger erpressbar und können Ausbeutung risikoloser anzeigen. - Öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt notwendig. Weil bereits ein Sockel besteht, wird die zusätzlich notwendige Förderung überschaubarer. 02.07.2007, Thomas Poreski, KV Reutlingen