Information des Bürgermeisters. 18. Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2007

Ähnliche Dokumente
Information des Bürgermeisters. 5. Sitzung des Gemeinderates vom 27. März 2007

Information des Bürgermeisters. 31. Sitzung des Gemeinderates vom 30. September 2008

Information des Bürgermeisters. 8. Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 2007

Information des Bürgermeisters. 9. Sitzung des Gemeinderates vom 5. Juni 2007

Information des Bürgermeisters. 14. Sitzung des Gemeinderates vom 19. Januar 2016

Information des Bürgermeisters. 3. Sitzung des Gemeinderates vom 27. Februar 2007

Information des Bürgermeisters. 11. Sitzung des Gemeinderates vom 21. August 2007

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/14

Protokoll der 64. Gemeinderatssitzung vom 18. Januar 2011

Einwohnergemeinde Kappel

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 05/14

Einwohnergemeinde Kappel

Information des Bürgermeisters. 2. Sitzung des Gemeinderates vom 01. März 2011

Information des Bürgermeisters. 71. Sitzung des Gemeinderates vom 26. März 2019

Information des Bürgermeisters. 17. Sitzung des Gemeinderates vom 27. November 2007

Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum

Protokollauszug des Gemeinderates

Information des Bürgermeisters. 61. Sitzung des Gemeinderates vom 04. Mai 2010

Einwohnergemeinde Kappel

Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten?

Kompetenzreglement GEMEINDE KOBLENZ. Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar Gemäss 39 Gemeindegesetz

Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz

GEMEINDE LANGENARGEN BODENSEE

vom 12. August

Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderates 17/17 (Aushang) Mittwoch, 25. Oktober 2017 / Uhr

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016

Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission

Information des Bürgermeisters. 57. Sitzung des Gemeinderates vom 8. Mai 2018

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 01 vom 15. Januar Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Gemeinde Vaduz 012. Sammlung des Ortsrechts

Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 13/18

Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderates 13/14

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Bau- und Raumplanungskommission

Niederschrift. des öffentlichen Teiles. über die Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Schalksmühle am 23. Mai 2017 im Ratssaal, Rathausplatz 1

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 09/13

Gemeindeordnung der Gemeinde Mauren

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

B O T S C H A F T. Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen. An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz

Gemeindeordnung der Gemeinde Vaduz

Stadt Dübendorf. Reglement zur Unterstützung von Sportvereinen (Sportförderungsreglement) 1. Januar 2017

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 19 vom 22. Oktober Stefan Schneider, Gemeindepräsident

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Protokollauszug des Gemeinderates

GEMEINDEORDNUNG. der Gemeinde Triesenberg. I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1 Geltungsbereich

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Information des Bürgermeisters. Sitzung des Gemeinderates vom 4. Juli 2018

Zukunft der Kunsteisbahn Thun. Medienkonferenz vom Freitag, 13. Januar 2012, Uhr

Niederschrift. des öffentlichen Teiles

Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung)

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 14/12

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

GEMEINDE STEINACH Amt: Hauptamt Verz. Nr. Beschlussvorlage der Verwaltung

Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen

Reglement. der Stiftung Aktion Demenz. mit Sitz in Mauensee. I. Zweck. Zweck Art. 1

Einwohnergemeinde Kappel

Reglement Elternrat. Schule Teufen. Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort

Ortsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung

Vereinbarung. über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck

SCHIESSANLAGE HÄRDLI SPREITENBACH. (Gemeindeverband) Gemeinden Baden AG Geroldswil ZH Oetwil an der Limmat ZH Spreitenbach AG Würenlos AG

Schulhaus Gempelen ist zu kaufen

Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) V

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Grundlagen Risiken und Nebenwirkungen

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

GEMEINDEORDNUNG der GEMEINDE BALZERS

Reglement des Naturhistorischen Museums

Ordentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015

Gemeinde Kirchheim a.n.

Reglement. für die. Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) des Fürstentums Liechtenstein

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/

Bericht und Antrag 13154

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 02/14

der Einwohnergemeinde Münchenstein

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers

Verordnung über die Erteilung von Dienstbarkeiten auf Korporationsboden

PARKIERUNGSREGLEMENT

Entschädigungsreglement

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat für den Bau eines 5. Kindergartens

Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.

Auszug 39. Sitzung des Gemeinderates vom

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters

Gemeindeordnung der Gemeinde Therwil. vom 25. März 1999 (überarbeitete Fassung vom 17. September 2003) Grundsätze und Organisation

Niederschrift. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Quarnbek. Ausschussvorsitz

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Parkierungsreglement

Gemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa

Statuten des Vereins Spuntan

Information des Bürgermeisters. 1. Sitzung des Gemeinderates vom 5. Mai 2015

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 14/

Einladung zur Gemeindeversammlung

Transkript:

Information des Bürgermeisters 18. Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2007 21. Dez. 2007 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 21. Dez. 2007 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 21. Dez. 2007 Zustellung an die Abonnenten

Information des Bürgermeisters 18. Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2007 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Pachtgemeinschaft Weiteres Vorgehen Die landwirtschaftlichen Pachtverträge der Gemeinde Vaduz laufen Ende 2009 aus. Auf den Zeitpunkt 1. Januar 2010 ist eine Neuverpachtung notwendig. Am 24. April 2007 hat der Gemeinderat an die Klaus Büchel Anstalt, Ingenieurbüro für Agrar- und Umweltberatung, Mauren, den Auftrag erteilt, ein Konzept für die Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Gemeindeböden der Gemeinde Vaduz auszuarbeiten. Für die Projektbegleitung hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Dem Gemeinderat liegt ein Bericht über die Vorabklärungen vor. Mit den Vorabklärungen hat die Arbeitsgruppe das Ziel verfolgt, Entscheidungsgrundlagen für die Beantwortung der folgenden Fragen bereitzustellen: - Sind Änderungen am bisherigen Verpachtungsmodell angezeigt? - Wie soll die Neuverpachtung am 1. Januar 2010 vorgenommen werden? - Soll das grundsätzliche Modell einer Pachtgemeinschaft weiterverfolgt werden? Im vorliegenden Bericht stehen die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsvarianten zur Diskussion: - Verwaltung durch die Gemeinde Vaduz - Gründung einer Pachtgemeinschaft - Kooperation mit der Stiftung Pachtgemeinschaft Schaan Die bisherige Bodenzuteilungspolitik der Gemeinde Vaduz wird von fast allen Pächtern kritisiert. Eine neue Organisationsform ist angezeigt. Unter Berücksichtigung der relativ kleinen Gruppe betroffener Pächter sowie der relativ geringen Gesamtfläche, die in Vaduz zur - 1 -

Verfügung steht, kann eine eigenständige Lösung nach dem Vorbild der Gemeinde Schaan nicht empfohlen werden. Es ist eine Lösung anzustreben, die auf einer Kooperation mit einer fachlich spezialisierten Organisation beruht. Eine solche Lösung wird als kostengünstig und effizient beurteilt. Denkbar ist eine Kooperation mit der Stiftung Pachtgemeinschaft Schaan. Variante 1: Die Gemeinde Vaduz zieht sich aus dem Vollzug der Verpachtung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens völlig zurück und beauftragt die Stiftung Pachtgemeinschaft Schaan den Landwirtschaftsboden auf der Grundlage von Zuteilungskriterien in eigener Kompetenz zu verpachten. Variante 2: Als Alternative kann sich die Gemeinde Vaduz aktiv in die Stiftung Pachtgemeinschaft Schaan einbringen und sich damit ein Mindestmass an Mitbestimmung sichern. Der Gemeinderat hofft, dass es gelingt, die bevorstehende Neuverpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren Gemeindegrundstücke im Einvernehmen mit den betroffenen Landwirten vorzunehmen. Im Bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, empfiehlt die Arbeitsgruppe Pachtgemeinschaft Vaduz, alle Vaduzer Landwirte zu einer Besprechung einzuladen. Wenn sich keine einvernehmliche Lösung abzeichnet, wird vorgeschlagen, die Frage einer Zusammenarbeit mit der Stiftung Pachtgemeinschaft Schaan zu prüfen. Auf Antrag der Arbeitsgruppe Pachtgemeinschaft Vaduz beschliesst der Gemeinderat folgendes: Die Landwirte werden auf Mittwoch, 16. Januar 2008 nochmals zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Von den Landwirten wird die Bereitschaft zur konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit erwartet. Wenn diese nicht vorhanden ist und nicht eine überwältigende Mehrheit der Landwirte an der Veranstaltung teilnimmt, wird die Gemeinde Vaduz eine Lösung in Kooperation mit der Pachtgemeinschaft Schaan anstreben. 12 Ja-Stimmen (6 VU, 5 FBP, 1 FL), 1 Nein-Stimme (FBP) Neubau Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld (Projektteil 1) Neubau Werkleitungen / Renaturierung Giessen letzter Teilbereich (Lettstrasse bis Nordrand Haberfeld) / Brücke Forellenweg (Projektteil 2) Nachtragskredit / Ergänzungskredit Am 29. August 2006 hat der Gemeinderat auf der Basis des Vorprojektes für den Neubau Regenbecken und Pumpwerk (Projektteil 1) im Betrag von CHF 2 800 000.-- inkl. MwSt. sowie den Werkleitungsbau, Revitalisierung Giessen, letzter Teilbereich (Lettstrasse bis Nordrand Haberfeld) und Brücke Forellenweg (Projektteil 2) im Betrag von CHF 3 885 000.-- - 2 -

inkl. MwSt. den Gesamtkostenvoranschlag im Betrag von CHF 6 685 000.-- inkl. MwSt. genehmigt und den entsprechenden Verpflichtungskredit gewährt. Am 14. November 2006 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Baumeisterarbeiten Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld (Projektteil 1) an die Firma Bühler Bauunternehmung AG, Triesenberg im Betrag von CHF 1 123 514.50 inkl. MwSt. erteilt. Die Kostenschätzung für den Baumeister (Basis Vorprojekt) belief sich auf CHF 1 078 500.-- inkl. MwSt. Am 05. Dezember 2006 hat der Gemeinderat die Baumeisterarbeiten Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld, Werkleitungsbau, Revitalisierung Giessen, letzter Teilbereich (Lettstrasse bis Nordrand Naturpark Haberfeld) und Brücke Forellenweg (Projektteil 2) an die Firma Bühler Bauunternehmung AG, Triesenberg zum Betrag von CHF 2 128 804.40 inkl. MwSt. vergeben. Die Kostenschätzung für den Baumeister (Basis Vorprojekt) belief sich auf einen Betrag von CHF 2 720 000.-- inkl. MwSt. Auf Antrag der Gemeindebauverwaltung Abteilung Tiefbau wird einstimmig folgendes beschlossen: Der Gemeinderat gewährt den Nachtragskredit im Betrag von CHF 240 000.-- inkl. MwSt. und genehmigt das Bauprojekt zum neuen Gesamtkostenvoranschlag im Betrag von CHF 6 925 000.-- inkl. MwSt. Der Ergänzungskredit für die Baumeisterarbeiten Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld, Projektteil 1, Firma Bühler Bauunternehmung AG, Triesenberg, von CHF 56 485.50 inkl. MwSt. zum nunmehrigen Gesamtauftrag von CHF 1 180 000.-- inkl. MwSt. wird genehmigt. Weiters wird der Ergänzungskredit für die Baumeisterarbeiten Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld, Projektteil 2, Firma Bühler Bauunternehmung AG, Triesenberg, von CHF 500 000.-- inkl. MwSt. zum nunmehrigen Gesamtauftrag von CHF 2 628 804.40 inkl. MWSt. genehmigt. Die Ursachen, die zu den Kostendifferenzen geführt haben, werden damit erläutert, dass im vorliegenden Fall der Gemeinderat die betreffenden Kredite auf der Grundlage eines Vorprojekts genehmigt hat. Üblicherweise wird ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage eines Detailprojekts erstellt. In diesem Fall ist auch das Risiko von Kostendifferenzen zwischen Kostenvoranschlag und Bauabrechnung geringer. Vaduzer Riet, Hintere Länge Drainage, Sickerschlitze Etappe 2007/2008 Arbeitsvergaben Foser AG, Balzers CHF 30 343.20 Einstimmig - 3 -

Abwasserreinigungsanlage Vaduz Arbeitsvergaben Arbeitsgemeinschaft Kindle/Sele/Wohlwend, Triesen CHF 534 885.10 Einstimmig Skateranlage Rheinstrasse Verlegung in die Freizeitzone Mühleholz Grundsatzbeschluss Ein von einer externen Firma im Herbst 1998 ausgearbeitetes Nutzungskonzept für eine Skateranlage beim Schwimmbad Mühleholz und beim Parkplatz Fussballplatz hat ergeben, dass einer Anlage beim Schwimmbad gemäss den Kriterien Realisierbarkeit, Bewirtschaftung, Synergien, Betrieb und Aufsicht der Vorzug zu geben sei. Am 30. November 1999 hat sich der Gemeinderat für eine Erweiterung des Parkplatzes beim Sportplatz (Fussballplatz) ausgesprochen. Dieses Projekt, welches als Mehrzweckplatz bezeichnet wurde, sah unter anderem auch Skatingsport als Nutzung vor. Am 2. Mai 2001 hat der Gemeinderat die Lieferung und Montage von Skatinggeräten zum Betrag von CHF 93 986.85 vergeben und am 12. Juni 2001 ein mobiles Occasions- Bandensystem für Hockeysport zum Betrag von CHF 40 500.--, welche auf dem Mehrzeckplatz montiert wurden. Am 05. Juli 2001 wurde die gesamte Anlage offiziell in Betrieb genommen. Um die Anlage für Nutzer und Betreiber attraktiv zu erhalten, sind Anpassungen und Änderungen notwendig. Wegen Konflikten mit Grossveranstaltungen es geht hierbei hauptsächlich um fehlende Parkierungsflächen soll die Standortfrage nochmals diskutiert werden. In der Freizeitzone Mühleholz sind 2 Privatparzellen in der öffentlichen Zone. Die Grundeigentümer sind bereit, diese 2 Parzellen in der Grösse von insgesamt 1 923 m 2 an die Gemeinde zu verpachten. Die Lage dieser 2 Parzellen ist ideal für eine Skateranlage, was schon aus dem Nutzungskonzept aus dem Jahr 1998 hervorgegangen ist. Der Gemeinderat beschliesst die Verlegung des Skaterparkes von der Rheinstrasse in die Freizeitzone Mühleholz. Einstimmig Der Gemeinderat beschliesst die Aufrechterhaltung und Verlegung des mobilen Hockey- Spielfeldes von der Rheinstrasse zum Freizeitareal Mühleholz. 12 Ja-Stimmen (6 FBP, 6 VU), 1 Nein-Stimme (FL) Der Gemeinderat bildet eine Arbeitsgruppe unter Einbezug von interessierten Jugendlichen, um den Umfang und die Nutzung der neuen Skateranlage festzulegen und die eventuellen Neuanschaffungen von Geräten auszuarbeiten. 8 Ja-Stimmen (6 FBP, 1 VU, 1 FL), 5 Nein-Stimmen (VU) - 4 -

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister den Auftrag, einen langjährigen Pachtvertrag über die Vaduzer Parzellen Nr. 1749 und Nr. 1750 abzuschliessen zur Erstellung eines Skaterparkes. Einstimmig Gemeindebauten im Zentrum, 2. Bauetappe Der Gemeinderat hat am 13. November 2007 die Notwendigkeit zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Realisierung eines Geschäfts- und Verwaltungsgebäudes bestätigt und die Arbeitsgruppe Gemeindebauten im Zentrum mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Arbeitsgruppe hat sich am 23. November 2007 mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen befasst und ist zu folgendem Ergebnis gelangt: Standortwahl Grundsätzlich eignen sich die zwei gemeindeeigenen Grundstücke südlich des Rathauses, Grundstück Vaduzer Parzelle Nr. 776 und Nr. 777, Liegenschaft Städtle 14 sowie das Areal nördlich des Kunstmuseums Grundstück Vaduzer Parzelle Nr. 781, derzeit als Parkplatz genutzt, als Standorte für einen Neubau. Der Standort nördlich des Kunstmuseums ist am Besten für die weitere Bebauung geeignet: Nutzungsprogramm Das neue Gebäude soll im Erdgeschoss für publikumsattraktive Nutzungen, zum Beispiel im kulturellen Bereich, sowie in den darüberliegenden Geschossen einer bürgerfreundlichen Gemeindeverwaltung zur Verfügung stehen. Die vorgeschlagene sinnvolle Volumengrösse wird einerseits vom bestehenden Raumprogramm aus dem Jahre 2000 und andererseits durch die neuen, derzeit noch offenen Nutzungsmöglichkeiten bestimmt. Das Gebäude muss zudem genügend Entwicklungspotenzial aufweisen. Im Erdgeschoss des Rathauses sollen die Räumlichkeiten der Gemeinde- und Steuerkasse zukünftig anderen Nutzungen (Vernissagen, Wechselausstellungen, repräsentative Versammlungen, Abstimmungslokal etc.) zur Verfügung stehen. Das 1. Obergeschoss steht weiterhin dem Bürgermeister, dem Gemeinderat (Ratsstube) sowie der Gemeindekanzlei zur Verfügung. Die notwendige Fassadensanierung des letztmals 1981 renovierten Rathauses kann nach erfolgter Dislozierung von Gemeinde- und Steuerkasse in den Neubau erfolgen. Raumprogramm Das bestehende Raumprogramm, welches bereits am 27. Juni 2000 dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegen ist, soll überarbeitet werden. Anstelle Einzelbüros sind Grossraumbüros zu prüfen. Der Raumbedarf der Einwohnerkontrolle, der Gemeinde- und Steuerkasse sowie für das Vermittleramt sind in das Raumprogramm aufzunehmen. - 5 -

Etappen In einer 2. Bauetappe ist vorgesehen, die Abteilungen Bauverwaltung, Organisation, Personalwesen, Informatik, Gemeindepolizei, Gemeinde- und Steuerkasse, Einwohnerkontrolle, das Zentralarchiv und weitere publikumsattraktive Nutzungen in den Neubau auf dem Areal des heutigen Zentrum-Parkplatzes nördlich vom Kunstmuseum unterzubringen. In einer 3. Bauetappe ist das Rathaus der oben beschriebenen Bestimmung zuzuführen sowie die Liegenschaft Städte 14 abzubrechen und die dadurch entstehende Freifläche dem Rathausplatz zuzuführen. Auf Antrag der Arbeitsgruppe Gemeindebauten im Zentrum beschliesst der Gemeinderat einstimmig: Der grobe Nutzungs-, Kosten- und Terminplan wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der AGRU und den betroffen Stellen das detaillierte Raumprogramm zu erarbeiten. Dem Gemeinderat ist das revidierte Raumprogramm und die zu erwartenden Kosten bis Ende Februar 2008 vorzulegen. Baugesuch Gemeinde Vaduz, Vaduz Bauvorhaben: Rekultivierung mit Rüfeschlamm - Bodenverbesserung Standort: Neufeldweg, Vaduzer Parzelle Nr. 2295 und Nr. 2296 Zone: Landwirtschaftszone LW Der Schlammsammler der Quaderrüfe wurde letztmals im Jahr 1998 geleert. Der Sammler ist wieder voll und der Rüfeschlamm muss aus sicherheitstechnischen Überlegungen ausgebaggert werden. Das zu entnehmende Schlammvolumen beträgt gemäss Schätzung rund 5 000 m 3. Das Tiefbauamt, Abt. Rüfen, beabsichtigt, den qualitativ geeigneten Schlamm auf den erwähnten Vaduzer Parzellen (Fläche max. 7 200 m 2 ), im landwirtschaftlichem Kulturland östlich des Neufeldweges zu rekultivieren. Der Schlamm ist stark mit Weiden und Schilf durchwachsen. Dieser Bewuchs zeigt, dass der Bodenaufbau sowie die biologische Aktivierung des Rüfeschlamms bereits eingesetzt haben. Es kann deshalb mit einer günstigen Schlammqualität für eine Rekultivierung gerechnet werden. Seit 1998 wurden im Gebiet Neufeld mehrere Rekultivierungsprojekte realisiert. Diese Projekte sollen fortgesetzt und damit eine optimale Anpassung an die umliegenden Flächen erzielt werden. Durch die Massnahme der Rekultivierung soll eine Verbesserung der Standort- und Bodenverhältnisse sowie eine Erleichterung der Bewirtschaftung erzielt werden. - 6 -

Auf Antrag der Bau- und Planungskommission genehmigt der Gemeinderat einstimmig das Baugesuch mit entsprechenden Ausnahmen und Auflagen und befürwortet den Perimeter des Rekultivierungskonzeptes Neufeld, vorbehaltlich der Zustimmung des FL-Hochbauamtes. Visums- und Kompetenzreglement Verabschiedung Ein neues Visums- und Kompetenzreglementes soll durch seine Bestimmungen eine sinnvolle Delegation der Visumspflicht des Bürgermeisters an Mitarbeiter der Verwaltung regeln. Im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung ist die Finanzkompetenz des Bürgermeisters geregelt. Für Mitarbeiter der Gemeinde sind bis dato nur in Einzelfällen Ausgabenkompetenzen vorgesehen. Das neue Reglement enthält einen Vorschlag zur Regelung der Ausgabenkompetenz von Bereichs- und Abteilungsleitern, Schulratspräsidenten, Kindergarten- und Primarschulleiter sowie von Feuerwehrkommandanten. Zur rechtlichen Absicherung (Gemeindegesetz/Gemeindeordnung) wurden von der Revisionsgesellschaft der Gemeinde Vaduz, Thöny Treuhand AG, Vaduz sowie von der Geschäftsprüfungskommission Stellungnahmen eingeholt. Die Stellungnahme der Thöny Treuhand AG hält befürwortend fest, dass mit der Einführung des Reglementes eine Effizienzsteigerung sowie eine Steigerung der internen Kontrollmechanismen erzielt werden kann. Die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission ist ebenfalls befürwortend ausgefallen und stützt sich auf die Aussagen der Thöny Treuhand AG. Auf Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat einstimmig das Visums- und Kompetenzreglement in der vorliegenden Fassung. Abschreibung von Steuerguthaben und Kontokorrentguthaben Gemäss Verordnung über das Rechnungswesen für die Gemeinden sind Forderungen aller Art unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit höchstens zum Nominalwert zu bewerten. Der Gemeindekassier hat eine Aufstellung von uneinbringlichen Steuer- und Kontokorrentguthaben vorgelegt. Er empfiehlt, diese Guthaben abzuschreiben. Zu jedem einzelnen Guthaben liegt eine Begründung vor. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die vorgeschlagenen Abschreibungen von Steuerund Kontokorrentguthaben im Gesamtbetrag von CHF 41 413.30. Förderung des öffentlichen Verkehrs Rückvergütung an Inhaber von Abonnements der Liechtensteinischen Bus- Anstalt Der motorisierte Individualverkehr ist eine der Hauptursachen der Luftverschmutzung. Eine Möglichkeit zur Reduzierung des Individualverkehrs besteht in der Förderung des öffentlichen Verkehrs. - 7 -

In den Jahren 2002 bis 2005 hat die Gemeinde Vaduz den Einwohnern von Vaduz die Hälfte der Kosten eines Busabonnements zurück erstattet. Seit 2006 entrichtet die Gemeinde Vaduz den EinwohnerInnen eine Rückvergütung von CHF 90.-- an Jahresabonnement für Familien und CHF 30.-- für Kinder, Jugendliche, Rentner etc. Die Abonnementspreise für Liecht. Busabonnement sind per 1. Januar 2007 massiv gestiegen. So ist das Einzelabo von CHF 80.-- auf CHF 160.-- und das Familienabo von CHF 180.-- auf CHF 320.-- angehoben worden. Mit der Wiedereinführung einer Rückvergütung im Ausmass von 50 % des Tarifs der Liechtensteinischen Bus-Anstalt kann die Gemeinde Vaduz die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zusätzlich steigern und damit einen wesentlichen Beitrag im Sinne des Umweltschutzes leisten. Die Gemeinden Schaan, Triesen, Balzers, Triesenberg, Ruggell, Gamprin-Bendern und Mauren entrichten ebenfalls Rückvergütungen im Ausmass von 50 % des Tarifs der Liechtensteinischen Bus-Anstalt. Rückvergütungen im Ausmass von 50 % des Tarifs der Liechtensteinischen Bus-Anstalt lassen Kosten im Betrag von ca. CHF 52 000.-- pro Jahr erwarten, budgetiert sind CHF 30 000.--. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass aus dem Verkauf der Tageskarte Gemeinde der Schweizerischen Bundesbahnen SBB ein kleiner Verkaufserlös resultiert. Auf Antrag des Bürgermeisters und der Umweltschutzkommission beschliesst der Gemeinderat einstimmig, im Interesse des Umweltschutzes den öffentlichen Verkehr verstärkt zu fördern. An die EinwohnerInnen von Vaduz leistet die Gemeinde Vaduz eine Rückvergütung auf den Tarif der Jahresabonnemente der Liechtensteinischen Bus-Anstalt im Ausmass von 50 %. Die Auszahlung des Betrages erfolgt gegen Vorweisung des gültigen Abonnements am Empfangschalter im Rathaus ab dem 1. Januar 2008. Der Gemeinderat gewährt den nötigen Nachtragskredit im Betrag von CHF 22 000.--. Saisonkarten der Bergbahnen Malbun Verbilligte Abgabe an die Einwohner von Vaduz Aktion Bewegte Jugend Am 27. November 2007 hat der Gemeinderat auf Antrag der VU-Fraktion dem Bürgermeister den Auftrag erteilt, eine erneute Subventionierung von Saisonkarten der Bergbahnen Malbun AG für den Winter 2007/08 zu prüfen und dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten. Aufgrund der Feststellung, dass sich ein Grossteil der Jugendlichen zu wenig bewegt und keinen Sport betreibt, was sich insbesonders aus gesundheitlichen Gründen negativ auf die Gesellschaft auswirkt und die Ausübung gewisser Sportarten mit erheblichen Kosten verbunden ist, hat der Gemeinderat am 15. März 2005 beschlossen, im Rahmen der Aktion Bewegte Jugend das Interesse der Jugendlichen an sportlicher Betätigung auch mit finanziellen Anreizen zu unterstützen. An die Kosten von Saisonkarten von Sportanlagen sowie an die Kosten, die sich aus der Mitgliedschaft in einem Sportverein ergeben, leistet die Gemeinde Vaduz Beiträge. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt gegen Vorlage eines Belegs. - 8 -

In den Beratungen anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 28. September 2004 hat sich eindeutig herausgestellt, dass die Bevorteilung einer Sportart oder einer bestimmten Personengruppe nicht im allgemeinen Interesse der Gemeinde liegt. Der Bürgermeister empfiehlt, die Aktion Bewegte Jugend aufzuwerten. Mit der Aktion Bewegte Jugend will die Gemeinde Vaduz Kinder und Jugendliche zu mehr sportlicher Betätigung zu animieren. Auf Antrag des Bürgermeisters wird wie folgt beschlossen: Der Gemeinderat beschliesst, die Aktion Bewegte Jugend wie folgt aufzuwerten: Eine Kostenrückerstattung kann auch für Sportkurse und Jugendlager von Jugendvereinen beansprucht werden. (Präzisierung) Es gilt eine Altersgrenze von 20 Jahren. (bisher 16 Jahre) Eine Rückvergütung ist grundsätzlich nur für Kosten möglich, die im laufenden Jahr angefallen sind. Ausnahmsweise gewährt die Gemeinde im Jahr 2008 eine Rückvergütung auch auf die Kosten von Saisonkarten der Bergbahnen Malbun AG, die für die Wintersaison 2007/08 gelten. Pro Person und Jahr gelangt ein Beitrag von maximal CHF 150.-- zur Auszahlung. (bisher CHF 50.--) An die Kosten von Familien-Saisonkarten gewährt die Gemeinde eine Rückvergütung von CHF 150.-- je Person, maximal CHF 450.--. Die anderen Kriterien gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 15. März 2005 bleiben unverändert. Der Gemeinderat gewährt den nötigen Nachtragskredit im Betrag von CHF 43 000.--. 11 Ja-Stimmen (6 FBP, 4 VU, 1 FL), 2 Nein-Stimmen (VU) Liechtenstein-Institut, Forschung und Lehre Finanzielle Unterstützung Das im Jahre 1986 gegründete Liechtenstein-Institut hat sich die Forschung in den Bereichen Rechts-, Geschichts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaft in Bezug auf Liechtenstein zur Aufgabe gemacht. Die Tätigkeit der Forscherinnen und Forscher beschränkt sich aber nicht nur auf die Liechtenstein-relevante Forschung und Lehre am Institut selber. Sie sind gefragte Experten, wenn die Lösung wichtiger Probleme ansteht, wie z.b. die aktuelle Frage der Entflechtung von Staat und Kirche, welche auch für die Gemeinden von grosser Bedeutung ist, oder für die Erstellung von Gutachten, für Vorträge an Veranstaltungen, für die Mitarbeit an wichtigen Werken, wie das Historische Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein, und für einzelne Fachauskünfte. Von 1993 bis 1997 hat die Gemeinde Vaduz einen jährlichen Beitrag in der Höhe von CHF 15 000.-- an das Institut geleistet. Derzeit unterstützen ausser der Gemeinde Vaduz alle Gemeinden Liechtensteins die unbestritten wertvolle Tätigkeit des Instituts mit jährlichen Beiträgen. - 9 -

Auf Antrag des Bürgermeisters beschliesst der Gemeinderat, das Liechtenstein-Institut von 2008 bis 2010 mit einem jährlichen Beitrag von CHF 15 000.-- zu unterstützen und genehmigt den entsprechenden Verpflichtungskredit von CHF 45 000.--. Rathausplatz Floh-, Antik- und Sammlermarkt Vaduz Aufführungsbewilligung Seit drei Jahren organisiert Rainer Büchel in der Zeit von Mai bis Oktober jeweils einmal pro Monat an einem Sonntag einen Floh-, Antik und Sammlermarkt auf dem Rathausplatz und im Fussgängerbereich davor. Gemäss Veranstaltungskalender 2008 ist der Rathausplatz im Zeitraum Mai bis Mitte September an allen Wochenenden belegt. Schon aus diesem Grunde kann eine Durchführung des Marktes an Sonntagen nicht erfolgen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Attraktivität des Flohmarktes immer mehr schwindet und die Veranstaltung für Vaduz als Kulturstandort nicht repräsentativ ist, wie dies bereits vom Kulturreferat wie auch von der Arbeitsgruppe 11eins der Gemeinde Vaduz festgehalten wurde. Auf Antrag des Bürgermeisters beschliesst der Gemeinderat aus Termin- wie auch Imagegründen den Rathausplatz für die Durchführung eines Floh-, Antik- und Sammlermarktes nicht zur Verfügung zu stellen. Er unterstützt jedoch den Vorschlag, dem Gesuchsteller das Angebot zu unterbreiten, den Floh, Antik- und Sammlermarkt auf dem Obergeschoss des Parkhauses Marktplatz durchzuführen. 12 Ja-Stimmen (6 VU, 5 FBP, 1 FL), 1 Nein-Stimme (FBP) Schulversuch Primarschulen mit Tagesschulangebot Am 23. Oktober 2007 hat sich auch der Gemeinderat mit der Schaffung einer Tagesschule in Vaduz befasst. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, eine Primarschule mit Tagesschulangebot als Schulversuch einzuführen. Der Gemeinderat hat sich für die Bildung einer Arbeitsgruppe ausgesprochen. Der Auftrag der Arbeitsgruppe besteht darin, ein Konzept für die Schaffung einer Tagesschule in Vaduz auszuarbeiten. Der Gemeinderat bestellt einstimmig die Arbeitsgruppe für eine Primarschule mit Tagesschulangebot gemäss Vorschlag des Gemeindeschulrates: Susanne Eberle-Strub, Gemeinderätin, Vorsitz Rachel Guerra, Schulleiterin Franziska Beck, Kindergartenleiterin Je eine Lehrperson der Primarschulen Äule und Ebenholz - 10 -

Landwirtschaftsgesetz, Vernehmlassung Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Stellungnahme der Umweltschutzkommission zu. Die Vorlage wird als Stellungnahme des Gemeinderates an die Fürstliche Regierung weitergeleitet. Einstimmig Verein zur Förderung eines Ski- und Wintersportmuseums Die Gemeinde Vaduz ist berechtigt, eine Person zur Wahl als Mitglied des Vorstandes des Vereins zur Förderung eines Ski- und Wintersportmuseums vorzuschlagen. Zur Wahl als Mitglied des Vorstandes des Vereins zur Förderung eines Ski- und Wintersportmuseums wird nominiert: - Gemeinderat Daniel Ospelt Liechtensteiner Seniorenbeirat Am 27. November 2007 hat der Gemeinderat die Absicht der Regierung zur Kenntnis genommen, einen Seniorenbeirat zu bilden. Jede Gemeinde kann eine Frau und einen Mann zur Wahl als Mitglied des Seniorenbeirates vorschlagen. Nach Vorliegen der Kandidaturen wird eine Entscheidungskommission zu Handen der Regierung eine Wahlempfehlung abgeben. Zur Wahl als Mitglied des Seniorenbeirates werden vorgeschlagen: - Inge Heeb, Rehwinkel 8 - Hans Lorenz, Im Mühleholz 5 Der Gemeinderat ist mit den Nominationen einverstanden. Personalwesen Gemeindeverwaltung, Ausbildungsstelle Kauffrau/Kaufmann, Information Der Bürgermeister hat auf Antrag der Ausbildungsverantwortlichen die Anstellung von Rita Belo, Vaduz, für die dreijährige Ausbildung als Kauffrau in der Verwaltung genehmigt. Werkbetrieb, Ausbildungsstelle Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt, Information Auf Ansuchen des stellvertretenden Werkbetriebsleiters und der Personalleiterin hat der Bürgermeister die Anstellung von Philipp Forrer, Mauren, für die dreijährige Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt gutgeheissen. - 11 -

Geschäftsprüfungskommission Zustellung der ausführlichen Protokolle des Gemeinderates Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesen der Gemeinde. Sie besitzt das Recht der Akteneinsicht. Die Behörden und Bediensteten der Gemeinde sind der Geschäftsprüfungskommission gegenüber auskunftspflichtig. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind daran interessiert, die ausführlichen Protokolle über die Sitzungen des Gemeinderates regelmässig zu erhalten. Es stellt sich die Frage, wie die Interessen des Gemeinderates einerseits und der Geschäftsprüfungskommission andererseits zu beurteilen sind. Der Gemeinderat lehnt das Begehren der Geschäftsprüfungskommission ab. 10 Nein-Stimmen (6 FBP, 4 VU), 3 Ja-Stimmen (2 VU, 1 FL) Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 21. Dezember 2007-12 -