Die Eignungsreflexion zum Abschluss des Eignungs- und Orientierungspraktikums. Leitfaden für das Eignungsreflexionsgespräch

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Transkript:

Die Eignungsreflexion zum Abschluss des Eignungs- und Orientierungspraktikums Leitfaden für das Eignungsreflexionsgespräch (Stand: 30.06.2017) Verfasser Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL) der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Arnsberg, Dortmund und Hamm Ansprechpersonen für das Eignungs- und Orientierungspraktikum an der TU Dortmund: DoKoLL - Abteilung Theorie-Praxis-Kooperationen: Lehrämter G, HRSGe, GyGe, BK Hanna Berning Dirk Hengesbach E-Mail: pbla.dokoll@tu-dortmund.de Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Lehramt SP Katharina Hanusa E-Mail: katharina.hanusa@tu-dortmund.de Fassung vom 30.06.2017 1

Die Eignungsreflexion zum Abschluss des Eignungs- und Orientierungspraktikums Gemäß Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 25.04.2016 umfasst das Eignungs- und Orientierungspraktikum eine begleitende Eignungsreflexion. Ein systematisches Vorgehen vorausgesetzt, können von der Eignungsreflexion bereits während der ersten Phase der Lehrerausbildung wichtige Impulse für die Entwicklung berufsbezogener Kompetenzen ausgehen (vgl. KMK 2013). Einen wichtigen Beitrag leistet vor diesem Hintergrund die Durchführung eines persönlichen Gesprächs am Lernort Schule, das den Reflexionsprozess am Ende des Eignungs- und Orientierungspraktikums thematisiert. In diesem Eignungsreflexionsgespräch sollen gemäß der im Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009, in der Fassung von 2016) formulierten Zielsetzung des Eignungs- und Orientierungspraktikums eine kritisch-analytische Auseinandersetzung mit der erlebten Schulpraxis, die Reflexion der persönlichen Eignung für den Lehrerberuf und die Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium gefördert werden. Die Rückmeldungen der Mentorin oder des Mentors dienen der Praktikantin oder dem Praktikanten zum Abgleich mit den eigenen Wahrnehmungen. Fähigkeiten und Tätigkeiten, die für den Lehrerberuf wichtig sind, werden thematisiert sowie Rückschlüsse gezogen, welche Kompetenzen im weiteren Lehramtsstudium von der Praktikantin oder dem Praktikanten ausgebaut werden sollten. Somit ist die Reflexion der persönlichen Studien- und Berufswahl der Praktikantin oder des Praktikanten Ziel des Gesprächs. Es dient nicht zur Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung für den Lehrberuf, da erwartet wird, dass die Praktikantinnen und Praktikanten ihre Kompetenzen im weiteren Verlauf der Studienzeit weiterentwickeln werden. In der Regel findet das Gespräch mit der Mentorin oder dem Mentor, die oder der die Praktikantin oder den Praktikanten hauptsächlich begleitet hat, statt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann an dem abschließenden Reflexionsgespräch teilnehmen. Sofern die Mentorin oder der Mentor oder die Schulleitung verhindert sind, kann eine andere Lehrperson, die die Praktikantin oder den Praktikanten aus der Praxisphase kennt, mit der Durchführung beauftragt werden. Eine Orientierung für die inhaltliche Gestaltung des Reflexionsgesprächs bietet der nachfolgende Gesprächsleitfaden, der in Zusammenarbeit zwischen dem Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL), den Fakultäten für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie sowie Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Arnsberg, Dortmund und Hamm entwickelt wurde. Er zeigt Gesprächsanlässe auf, die sich an den vier Standards für das Eignungs- und Orientierungspraktikum nach 7 der Lehramtszugangsverordnung (LZV) orientieren. Fassung vom 30.06.2017 2

Um die Selbst- und Fremdwahrnehmung der Praktikantin oder des Praktikanten mit der Mentorin oder dem Mentor gemeinsam zu reflektieren, ist es sinnvoll, dass sowohl die Praktikantinnen und Praktikanten als auch die Mentorinnen und Mentoren den Gesprächsleitfaden bereits vor dem Reflexionsgespräch kennen. So können zu Beginn des Gesprächs inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und gezielt Fragen ausgewählt werden, auf die anschließend ausführlicher Bezug genommen wird. Der Gesprächsleitfaden sowie die Reflexionsbögen des Portfolios Praxiselemente können der Praktikantin oder dem Praktikanten als Grundlage zur Vorbereitung des Gesprächs dienen. Die Leitung des Gespräches übernimmt in der Regel die Mentorin oder der Mentor. Die Beratung sollte in etwa eine Schulstunde umfassen. Für eine positive, vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre und eine gleichberechtigte Gesprächsführung sollte Sorge getragen werden. Der Leitfaden bietet einen inhaltlichen und strukturellen Orientierungsrahmen für das Beratungsgespräch. Selbstverständlich können bei Bedarf weitere Fragen individuell ergänzt werden. Ausdrücklich sollten im Gespräch Stärken und Entwicklungsbedarfe mit Blick auf die weitere professionelle Entwicklung der Studierenden thematisiert werden. Hieraus können sich Entwicklungsimpulse für den weiteren Aufbau berufsbezogener Kompetenzen ergeben. Zum Abschluss des Gesprächs findet eine Bilanzierung der Erfahrungen aus dem Praktikum im Hinblick auf die Studien- und Berufswahl statt. Fassung vom 30.06.2017 3

Gesprächsleitfaden für das Eignungsreflexionsgespräch am Ende des EOP Der Gesprächsleitfaden orientiert sich an den landesrechtlichen Vorgaben gemäß 7 Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 25.04.2016 (im Folgenden durch Kursivdruck hervorgehoben), die den Erwerb folgender Fähigkeiten im Rahmen des Eignungs- und Orientierungspraktikums festschreibt: Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungs- und Orientierungspraktikums ( 12 Absatz 2 Satz 1 des Lehrerausbildungsgesetzes) verfügen über die Fähigkeit, 1. die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden und auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren, Welche Tätigkeitsfelder einer Lehrperson haben Sie erkannt? Welche Aufgabenfelder hatten Sie nicht erwartet? Welche Schlüsse im Hinblick auf die Berufsanforderungen ziehen Sie aus den vielfältigen Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern einer Lehrperson? Welche Veränderungen haben sich in Ihrer eigenen Vorstellung der Tätigkeiten einer Lehrperson nach Ihren Erfahrungen im Praktikum ergeben? Welche Personen kennzeichnen das System Ihrer Praktikumsschule und welche sind Kooperationspartner im außerschulischen Bereich? Welche Aspekte im System Schule sind Ihnen im Abgleich mit Ihrer eigenen Schulzeit besonders aufgefallen? 2. erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen, Welche theoretischen Inhalte aus Ihren besuchten Lehrveranstaltungen haben Sie im Unterricht erkennen können? In welchen pädagogischen Situationen war bildungswissenschaftliches Wissen für Sie relevant und nützlich? Welche eigenen Vorstellungen, Überzeugungen und subjektiven Theorien konnten Sie mit Hilfe Ihres bildungswissenschaftlichen Wissens kritisch überprüfen? Wie haben die Lehrpersonen, die Sie beobachten konnten, den Umgang mit einer heterogenen Lerngruppe gestaltet? Welche Formen der individuellen Förderung im Umgang mit einer heterogenen Lerngruppe konnten Sie beobachten bzw. erproben? Fassung vom 30.06.2017 4

3. erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren und Welche Erfahrungen haben Sie bei den Tätigkeiten gemacht, bei denen es darum ging, die unterrichtende Lehrperson zu unterstützen? Welche Gesten der Beziehungsgestaltung zur Förderung eines positiven Lernklimas zwischen Lehrpersonen und Schülerschaft konnten Sie beobachten bzw. erproben? Welche Erkenntnisse haben Sie bei der Planung und Durchführung einer Unterrichtsphase (oder Unterrichtsstunde) gewonnen? Welche Erfahrungen haben Sie bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern gemacht? Wie veränderte sich Ihr Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern im Laufe des Praktikums? In welchen Situationen ist es Ihnen gelungen, den Perspektivwechsel von der Schüler/innen-Rolle zur Lehrer/innen-Rolle zu vollziehen? Wie haben Sie sich dabei gefühlt? Welche Situationen im direkten Umgang mit den Schülerinnen und Schülern haben Sie als positiv erlebt? Welche Situationen im direkten Umgang mit Schülerinnen und Schüler haben Sie als herausfordernd empfunden? Wie sind Sie mit diesen Situationen umgegangen? 4. Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mitzugestalten. Wie schätzen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen für den Lehrerberuf ein? Berücksichtigen Sie dabei die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler, der Mentorinnen und Mentoren sowie weiterer Personen aus dem schulischen Umfeld. Welche Fähigkeiten möchten Sie noch erwerben? Welche Studieninhalte in Bezug auf sich selbst bzw. Ihre eigene Lehrerpersönlichkeit möchten Sie im weiteren Verlauf Ihres Studiums vertiefen? Fassung vom 30.06.2017 5

5. Abschließende Bilanzierung Hat sich die Wahl Ihres angestrebten Lehramts im Rückblick auf die Praxisphase als richtig erwiesen? o Bei einem Praktikum an einer anderen als der studierten Schulform (DoMo): Hat sich die Wahl Ihres angestrebten Lehramts im Rückblick verändert und warum? Welche Erfahrungen im Praktikum haben Sie in Ihrem Wunsch bestärkt, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden? Was hat Sie an diesem Wunsch zweifeln lassen? Was haben Sie als herausfordernd erlebt? Welche Entwicklungsbedarfe haben Sie für sich persönlich erkannt? Welche Ziele möchten Sie in Ihrem weiteren Studium verfolgen? Quellenangaben und rechtliche Grundlagen Kultusministerkonferenz (2013): Empfehlung zur Eignungsabklärung in der ersten Phase der Lehrerausbildung Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.03.2013. Als Onlinedokument aufgerufen am 03.04.2017. URL: http://www.kmk.org/fileadmin/dateien/veroeffentlichungen _beschluesse/2013/2013-03-07-empfehlung-eignungsabklaerung.pdf Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz LABG) vom 12. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2016 und Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Juni 2016. Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016. Fassung vom 30.06.2017 6