EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL. Mittwoch, 7. Juni 2017, 20:00-20:35 Uhr Mehrzweckraum. Verhandlungen

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Transkript:

EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL Protokoll 1. Sitzung Einwohnergemeindeversammlung Vorsitz: Mittwoch, 7. Juni 2017, 20:00-20:35 Uhr Mehrzweckraum Stimmberechtigte kommunal 1035 Sonja Straumann Anwesende Stimmberechtigte: 23 (2,23 %) Absolute Mehr: 12 Sekretär: Stefan Bürki Verhandlungen Gemeindepräsidentin Sonja Straumann begrüsst die Anwesenden zur heutigen ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich bekannt gemacht worden durch Publikation im Anzeiger Trachselwald vom 4. Mai 2017 und in der Neue Eriswiler Zeitung (NEZ). Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften lagen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf oder konnten auf der Homepage heruntergeladen werden. Gemeindepräsidentin Sonja Straumann orientiert die Versammlung über die Stimmberechtigung: Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Art. 2 Reglement über die Wahlen und Urnenabstimmungen Eriswil) und nicht nach Art. 390 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) unter umfassender Beistandschaft steht. Es wird festgestellt, dass die Anwesenden im Besitz des Gemeindestimmrechts sind mit Ausnahme von - Priska Jordi, Finanzverwalterin, Huttwil - Stefan Bürki, Gemeindeschreiber, Langenthal Von der Presse sind anwesend - Barbara Heiniger, Unter-Emmentaler UE - Jürg Rettenmund, Berner Zeitung BZ -.1.-

Die nicht Stimmberechtigten und die Presse sitzen separat. Das Stimmrecht der Anwesenden wird nicht bestritten. Die Versammlung wird hierauf als eröffnet erklärt. Als Stimmenzählerin wird vorgeschlagen und gewählt: Marion Heiniger 23 Stimmen TOTAL 23 Stimmen Das absolute Mehr beträgt 13 Stimmen. Die Gemeindepräsidentin macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 32 Organisationsreglement Eriswil nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden kann. Ebenfalls macht sie auf die sofortige Rügepflicht gemäss Art. 34 Organisationsreglement Eriswil aufmerksam. Die Gemeindepräsidentin gibt die heutigen Traktanden bekannt, die wie folgt lauten: 1. Jahresrechnung 2016; Genehmigung 2. Erneuerung Hard- und Software Gemeindeverwaltung; Verpflichtungskredit 3. Mittelspannung (MS)-Verkabelung neue Trafostation (TS) Spissachen bis TS Kalberweid 7, inkl. 0.4 kv Lindenknubel und Kalberweid Süd; Verpflichtungskredit 4. Verschiedenes Es wird keine Änderung der Reihenfolge der Traktanden gewünscht. PROTOKOLLGENEHMIGUNG Gemäss Art. 61 Organisationsreglement Eriswil wurde das Protokoll spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Gemeindeverwaltung veröffentlichte das Protokoll im selben Zeitraum auf der Webseite der Einwohnergemeinde. Gegen den Wortlaut des Protokolls der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016 sind keine Einsprachen eingelangt. Am 25. Januar 2017 hat der Gemeinderat das Protokoll gemäss Art. 61 Organisationsreglement Eriswil genehmigt. 1 8.221 Verwaltungsrechnung Jahresrechnung 2016; Genehmigung REFERENT Konrad Zehnder SACHVERHALT Die Jahresrechnung 2016 der Einwohnergemeinde Eriswil wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 abgeschlossen. Sie schliesst im Gesamthaushalt nach zusätzlichen Abschreibungen mit ei- -.2.-

nem Ertragsüberschuss von Fr. 473 979.87 ab. Dies entspricht einer Besserstellung gegenüber dem Budget 2016 von Fr. 655 464.87. Die Besserstellung ist auf höhere Steuereinnahmen sowie die Minderaufwände und Mehreinnahmen in fast allen Bereichen zurückzuführen. Allgemeiner Haushalt Im allgemeinen Haushalt resultierte nach Vornahme der systembedingten zusätzlichen Abschreibungen in der Höhe von Fr. 221 097.70 ein Ertragsüberschuss von Fr. 210 696.54. Das Ergebnis entspricht vor den systembedingten Abschreibungen einer Besserstellung von Fr. 676 539.24 gegenüber dem Budget 2016. Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung schliessen durch die Anrechnung der Anschlussgebühren an die Einlage in den Werterhalt wesentlich besser ab. Dies ist neu nach HRM2 möglich. Ferner sind in der Abwasserentsorgung die Beiträge an die ZALA AG tiefer ausgefallen und die Wasserversorgung hatte Minderaufwände im baulichen Unterhalt. Die Abfallentsorgung weist eine Schlechterstellung von Fr. 5 062.24 aus. Dies ist auf die höheren Abfuhrkosten und geringere Einnahmen bei den Gebühren zurückzuführen. Die Elektrizitätsversorgung steht mit Fr. 42 195.52 besserem Ergebnis da als budgetiert wurde. Die Minderaufwände für Energiebezüge und Netznutzung und die geringeren Abschreibungen führen zu diesem Ergebnis. Der Gemeindewald hat mit einem Defizit von Fr. 7 213.60 um Fr. 3 573.60 schlechter abgeschlossen als vorgesehen. Der Grund dafür sind die tieferen Holzpreise und die höheren Kosten für den Holzschlag. Eigenkapital und finanzpolitische Reserve Der Ertragsüberschuss aus dem allgemeinen Haushalt von Fr. 210 696.54 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Dieses beläuft sich per 31. Dezember 2016 auf Fr. 3 664 727.29. In die nach HRM2 neu zu errichtende finanzpolitische Reserve wurden zusätzliche Abschreibungen von Fr. 221 097.70 eingelegt. Dies ist somit auch der aktuelle Stand per 31. Dezember 2016. Rechnungsprüfung / Aufsicht Datenschutz Das Rechnungsprüfungsorgan (gleichzeitig Datenschutzaufsichtsstelle) ROD Treuhand, Urtenen-Schönbühl, beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung 2016. Die wesentlichen Vorschriften zu den Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. DISKUSSION Keine Diskussion. ANTRAG GEMEINDERAT Der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2017 wird die Genehmigung der Jahresrechnung 2016 beantragt, bestehend aus: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5 705 174.93 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 6 179 154.80 Ertragsüberschuss Fr. 473 979.87 -.3.-

davon Aufwand Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Fr. 4 050 432.12 Ertrag Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Fr. 4 261 128.66 Ertragsüberschuss Fr. 210 696.54 Aufwand Wasserversorgung Fr. 156 958.40 Ertrag Wasserversorgung Fr. 215 666.75 Ertragsüberschuss Fr. 58 708.35 Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 314 072.25 Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 392 257.65 Ertragsüberschuss Fr. 78 185.40 Aufwand Abfall Fr. 120 346.50 Ertrag Abfall Fr. 116 054.26 Aufwandüberschuss Fr. - 4 292.24 Aufwand Elektrizitätsversorgung Fr. 1 010 649.36 Ertrag Elektrizitätsversorgung Fr. 1 153 763.88 Ertragsüberschuss Fr. 143 114.52 Aufwand Grabunterhalt Fr. 7 485.50 Ertrag Grabunterhalt Fr. 2 137.60 Aufwandüberschuss Fr. - 5 347.90 Aufwand Forst Fr. 44 909.60 Ertrag Forst Fr. 37 696.00 Aufwandüberschuss Fr. - 7 213.60 Aufwand Liegenschaften FV (Allmendgärten) Fr. 321.20 Ertrag Liegenschaften FV (Allmendgärten) Fr. 450.00 Ertragsüberschuss Fr. 128.80 INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben Fr. 726 336.90 Einnahmen Fr. 28 256.70 Nettoinvestitionen Fr. 698 080.20 NACHKREDITE Kompetenz Gemeindeversammlung Fr. 0.00 BESCHLUSSFASSUNG (EINSTIMMIG) Der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2017 genehmigt die Jahresrechnung 2016, bestehend aus: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5 705 174.93 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 6 179 154.80 Ertragsüberschuss Fr. 473 979.87 -.4.-

davon Aufwand Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Fr. 4 050 432.12 Ertrag Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Fr. 4 261 128.66 Ertragsüberschuss Fr. 210 696.54 Aufwand Wasserversorgung Fr. 156 958.40 Ertrag Wasserversorgung Fr. 215 666.75 Ertragsüberschuss Fr. 58 708.35 Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 314 072.25 Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 392 257.65 Ertragsüberschuss Fr. 78 185.40 Aufwand Abfall Fr. 120 346.50 Ertrag Abfall Fr. 116 054.26 Aufwandüberschuss Fr. - 4 292.24 Aufwand Elektrizitätsversorgung Fr. 1 010 649.36 Ertrag Elektrizitätsversorgung Fr. 1 153 763.88 Ertragsüberschuss Fr. 143 114.52 Aufwand Grabunterhalt Fr. 7 485.50 Ertrag Grabunterhalt Fr. 2 137.60 Aufwandüberschuss Fr. - 5 347.90 Aufwand Forst Fr. 44 909.60 Ertrag Forst Fr. 37 696.00 Aufwandüberschuss Fr. - 7 213.60 Aufwand Liegenschaften FV (Allmendgärten) Fr. 321.20 Ertrag Liegenschaften FV (Allmendgärten) Fr. 450.00 Ertragsüberschuss Fr. 128.80 INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben Fr. 726 336.90 Einnahmen Fr. 28 256.70 Nettoinvestitionen Fr. 698 080.20 NACHKREDITE Kompetenz Gemeindeversammlung Fr. 0.00 -.5.-

2 1.811 EDV, Hard- und Software Erneuerung Hard- und Software Gemeindeverwaltung; Verpflichtungskredit REFERENTIN Sonja Straumann SACHVERHALT Der laufende Vertrag mit dem Softwarelieferanten für die Gemeindeverwaltung (Firma Hürlimann Informatik AG, Zufikon) läuft per Ende Jahr aus. Der Gemeinderat hat deshalb gemeinsam mit der Verwaltung, in den Bereichen Hard- und Software die erste Gesamtevaluation seit 2002 vorgenommen. Nach der Beratung im Gemeinderat wurde entschieden, dass die Software GemoWin NG der Firma Dialog Verwaltungs-Data AG, Baldegg, die Anforderungen an Preis und Qualität im Bereich Software am besten erfüllt. Sie wurde von ehemaligen Mitarbeitern von Gemeinden entwickelt und wird bei vielen kleinen Gemeinden in der Region eingesetzt. Sie bietet der Gemeindeverwaltung eine benutzerfreundliche Gesamtlösung und vereinfacht Prozessabläufe. Die Firma hat sogar ein Rechenzentrum, ein Anschluss an dieses ist aber nicht vorgesehen, da sich der Gemeinderat für eine Inhouse-Lösung entschieden hat. Der Vertrag soll über fünf Jahre abgeschlossen werden. Die Firma Balz Informatik AG, Sumiswald, soll als Partner für die Lieferung und Betreuung der Hardware beibehalten werden. Einer der beiden Server muss per Ende 2017 ersetzt werden. Die Hardwarekosten beinhalten einen neuen Server, Serversoftwarelizenzkosten (Programme Microsoft), Virenschutz, Datensicherung, Netzwerk / W-LAN und Dienstleistungen. Gemäss Art. 6 des Organisationsreglements ist die Ausgabenbefugnis des Gemeinderates für wiederkehrende Ausgaben 10 Mal kleiner als für einmalige Ausgaben. Da sich die wiederkehrenden Ausgaben auf mehr als Fr. 10 000.00 belaufen, ist das Kreditgeschäft der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Kosten einmalig jährlich Software Fr. 27 378.00 Fr. 19 534.15 Hardware (exkl. Dienstleistungen) Fr. 27 665.30 Fr. 1 332.00 Gesamttotal Hard- und Software Fr. 55 043.30 Fr. 20 866.15 Zusätzliche Leistungen Software E-Belege (Rechnungsbelege werden elektronisch hinterlegt) E-Rechnung (Versand und Bezahlung per Online-Banking) Behördenlösung (Akteneinsicht für Behörden mit einem Login, direkt auf die Programme der Gemeinde) Folgekosten Betrag Nutzungsdauer pro Jahr Einmalige Kosten (gerundet) Fr. 55 300.00 5 Jahre Fr. 11 060.00 Wiederkehrende Kosten Fr. 20 940.00 (gerundet) Total Folgekosten Fr. 32 000.00 -.6.-

Wiederkehrende Kosten bisher jährlich Software (ohne Module E-Rechnung und E-Belege) Fr. 19 319.20 Hardware (ungefährer Durchschnittswert) Fr. 1 700.00 DISKUSSION Keine Diskussion. ANTRAG GEMEINDERAT Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den Verpflichtungskredit von gesamthaft Fr. 160 000.00 aufgeteilt in einmalige Kosten von Fr. 55 300.00 und wiederkehrende Kosten von Fr. 104 700.00 (Fr. 20 940.00 pro Jahr) zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG Die Gemeindeversammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von gesamthaft Fr. 160 000.00 aufgeteilt in einmalige Kosten von Fr. 55 300.00 und wiederkehrende Kosten von Fr. 104 700.00 (Fr. 20 940.00 pro Jahr). 3 11.200 Bauten, Anlagen Mittelspannung (MS)-Verkabelung neue Trafostation (TS) Spissachen bis TS Kalberweid 7, inkl. 0.4 kv Lindenknubel und Kalberweid Süd; Verpflichtungskredit REFERENTIN Manuela Meer SACHVERHALT Projektbeschreibung Die Mittelspannung(MS)-Ringfreileitung wird durch eine Kabelleitung ersetzt. Mit dieser Verkabelung ist der MS Ringschluss wieder erstellt und die gesamte Freileitung Trafostation (TS) Ahornstrasse 61 bis TS Kalberweid kann abgebrochen werden. Zusätzlich werden die 0.4 kv Freileitungen zu den beiden Liegenschaften Lindenknubel und bei der Kalberweid Süd bis zur Liegenschaft Liechti (Kalberweid 9) verkabelt. Abhängigkeit zu anderen Netzausbauten Das Projekt kann erst nach der Realisierung der Verkabelung TS Ahornstrasse 61 bis TS Spissachen, inkl. Ersatz TS Spissachen 4 und 0.4 kv Verkabelung Lindenschlössli und der Zuleitung TS Schwende 9 ausgeführt werden. -.7.-

Baukosten Mittelspannung Trassee Rohr- Niederspannung anlage MS/NS Tiefbau Fr. 0.00 Fr. 76 300.00 Fr. 0.00 Netzbau Fr. 27 800.00 Fr. 36 200.00 Planung Fr. 7 100.00 Fr. 7 700.00 Nebenkosten Fr. 4 100.00 Fr. 1 800.00 Baukosten exkl. MwSt. Fr. 39 000.00 Fr. 76 300.00 Fr. 45 700.00 MwSt. Fr. 3 120.00 Fr. 6 104.00 Fr. 3 656.00 Baukosten inkl. MwSt. Fr. 42 120.00 Fr. 82 404.00 Fr. 49 356.00 Betreuung VKE Fr. 290.00 Fr. 570.00 Fr. 340.00 Total Projektkosten Fr. 42 410.00 Fr. 82 974.00 Fr. 49 696.00 Totalkosten Projekt Fr. 175 080.00 aufgerundet auf Fr. 176 000.00 Folgekosten Betrag Nutzungsdauer pro Jahr Ausbau Mittelspannung Fr. 43 000.00 40 Jahre 1 075.00 Trassee Rohranlage Fr. 83 000.00 60 Jahre 1 383.35 MS/NS Ausbau Niederspannung Fr. 50 000.00 40 Jahre 1 250.00 Total Investitionskosten Fr. 176 000.00 Total Folgekosten 3 708.35 Fremdkapital Fr. 176 000.00 Zinssatz 1.0 % 1 760.00 Ob wirklich Fremdkapital aufgenommen werden muss, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und hängt von der Liquidität der Einwohnergemeinde im Sommer / Herbst 2018 ab. DISKUSSION Urs Röthlisberger fragt nach dem Projekt bis zur Schwende 9. Christian Aebi (Mitglied Versorgungskommission) antwortet, dass dieses Projekt von der neuen Trafostation Spissachen bis zur Liegenschaft von Röthlisberger Hans Ulrich (Schwende 1) führt. Das Projekt liegt in der Finanzkompetenz des Gemeinderates und ist ebenfalls für nächstes Jahr geplant. ANTRAG GEMEINDERAT Der Gemeindeversammlung wird beantragt: 1. das vorliegende Projekt und den Verpflichtungskredit von gesamthaft Fr. 176 000.00 zu genehmigen. 2. die Versorgungskommission mit der Vergabe der Arbeiten gemäss Vorgaben der Einwohnergemeinde Eriswil und der Projektausführung zu beauftragen. BESCHLUSSFASSUNG Die Gemeindeversammlung: 1. genehmigt das vorliegende Projekt und den Verpflichtungskredit von gesamthaft Fr. 176 000.00. 2. beauftragt die Versorgungskommission mit der Vergabe der Arbeiten gemäss Vorgaben der Einwohnergemeinde Eriswil und der Projektausführung. -.8.-

4 1.300 Gemeindeversammlung Verschiedenes REFERENTIN Sonja Straumann DISKUSSION Da keine Wortbegehren aus der Versammlung vorhanden sind, schliesst Gemeindepräsidentin Sonja Straumann die Gemeindeversammlung. Sie dankt der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit und übergibt dem Gemeindeschreiber für das Verwaltungsteam eine Schachtel Pralinen. Sie dankt auch ihren Gemeinderatskollegen und übergibt dem Vize- Gemeindepräsident Urs Geissbühler ebenfalls eine Schachtel Pralinen für eine der nächsten Sitzungen. Weiter dankt sie den Vertretern der Presse für die jeweils sachliche und zweckdienliche Berichterstattung. GEMEINDEVERSAMMLUNG ERISWIL Die Präsidentin Der Sekretär Sonja Straumann Stefan Bürki -.9.-