I N H A L T. Checkliste Praxisanerkennung



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Transkript:

Ausführungsbestimmungen für praktische Studienanteile in den Fernstudiengängen B.A. Bildung & Erziehung (dual) und B.A. Bildung & Erziehung+ (dual) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz I N H A L T 1 Geltungsbereich 2 Platzierung und Dauer der praktischen Studienanteile 3 Staatliche Anerkennung nach dem Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Soziallpädagogen (SoAnG) 4 Praxisstellen und Kooperation mit dem Fachbereich 5 Rechtsstellung der Studierenden 6 Individuelle Ausbildungspläne 7 Praktische Studienanteile im Ausland 8 Ausnahmeregelungen Checkliste Praxisanerkennung Formblätter: 1 Kooperationsvereinbarung mit Anlage 1 2 Nachweis über Praxisanleitung 3 Individuelle Ausbildungspläne 4 Nachweis über abgeleistete Stunden 5 Projektarbeit im berufspraktischen Studienhalbjahr 6 Beurteilungsbogen zum Praxisprojekt 7 Praxisbericht 1

1 Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen für die praktischen Studienanteile des Fachbereichs Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz regeln auf Grundlage der Prüfungsordnung in den dualen Fernstudiengängen B.A. Bildung & Erziehung (dual) und B.A. Bildung & Erziehung+ (dual) an der Hochschule Koblenz vom 06.06.2011, zuletzt geändert am 30.11.2013, Ziele, Inhalte und Verlauf der praktischen Studienanteile. 2 Platzierung und Dauer der praktischen Studienanteile Die zu erwerbenden Credits der praktischen Studienanteile sind dem Studienverlaufsplan in der o.g. Prüfungsordnung zu entnehmen. (1) Die studienbegleitenden Praxissegmente (SP) werden in Handlungsfeldern der Bildung und Erziehung in der Kindheit im Zeitraum vom 1. bis 3. Studienhalbjahr und vom 5. bis 7. Studienhalbjahr absolviert. Die Studierenden sind in den jeweiligen Studienhalbjahren mit mindestens 19,5 Stunden pro Woche in der Praxiseinrichtung tätig und müssen vom Arbeitgeber für die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Hochschule freigestellt werden. (2) Das 4. Studienhalbjahr wird als berufspraktisches Studiensemester (BPS) mit einer speziellen Projektaufgabe in einem Handlungsfeld der Bildung und Erziehung in der Kindheit absolviert. Die Studierenden sind während des BPS mindestens 20 Wochen mit einem Zeitumfang von 39 Stunden pro Woche in dem jeweiligen Handlungsfeld tätig. Darin enthalten sind die Präsenzzeiten für die Praxisseminare an der Hochschule, für die die Studierenden vom Arbeitgeber freigestellt werden müssen. (3) Der Beginn des berufspraktischen Studienhalbjahres wird auf den 01.03. und 01.09. festgelegt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag ein anderes Datum festgelegt werden. (4) Die erfolgreiche Durchführung der studienbegleitenden Praxissegmente und des berufspraktischen Studienhalbjahres führen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung gemäß der Prüfungsordnung der dualen Fernstudiengänge B.A. Bildung & Erziehung und B.A. Bildung & Erziehung+ und des Landesgesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG). 3 Staatliche Anerkennung nach dem Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG) (1) Zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ist die Ableistung des berufspraktischen Studienhalbjahres (BPS) sowie der studienbegleitenden Praxissegmente (SP) unter Anleitung von nach SoAnG vorgesehenen Praxisanleitungskräften erforderlich. 2

(2) Alle praktischen Studienanteile haben zum Ziel, dass die Studierenden unter fachlicher Anleitung ihre professionelle Kompetenz entwickeln, kritisch reflektieren und einüben. Die fachliche Anleitung erfolgt durch eine/n Praxisanleiter/in. Entscheidend ist, dass die anleitende Person fachlich qualifiziert ist. Vorausgesetzt wird im Regelfall eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in und/oder Sozialpädagoge/in und eine Berufserfahrung, die in besonderer Weise für die Praxisanleitung befähigt. Weiterhin kann auch ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in für den Studiengang Bildung und Erziehung oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation für den Studiengang Bildung und Erziehung + mit mindestens dreijähriger Erfahrung die Anleitung übernehmen. In diesem Fall wird von Seiten des Fachbereichs eine zweite Person zur Praxisbegleitung benannt. Diese unterstützt insbesondere bei der Anfertigung der Ausbildungspläne sowie der Projektarbeiten. (3) Als Praxisanleitung im Rahmen des dualen Studiums werden insbesondere folgende Berufsgruppen nicht anerkannt: Heilpädagogen/-innen, Lehrer/-innen, Psychologen/-innen, Theologen/-innen, Mediziner/-innen sowie Fachkräfte medizinischer und pflegerischer Berufe. (4) Während des berufspraktischen Studienhalbjahres und der studienbegleitenden Praxissegmente finden praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt, die durch den Fachbereich Sozialwissenschaften durchgeführt werden. Die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ist verpflichtend. (5) Das berufspraktische Studienhalbjahr wird mit der schriftlichen Ausarbeitung einer Projektarbeit abgeschlossen. Diese wird benotet und muss acht Wochen nach Abschluss des berufspraktischen Studienhalbjahres abgegeben werden. Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen des berufspraktischen Studienhalbjahres schließen mit einem Kolloquium über die schriftliche Ausarbeitung der Projektarbeit und die Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ab. Das Kolloquium findet in der Regel im 5. Semester statt. (6) Die studienbegleitenden Praxissegmente werden mit einem Praxisbericht in Form einer Reflexion über den eigenen Kompetenzerwerb während des Studiums abgeschlossen. Der Bericht ist spätestens vier Wochen nach Abschluss der studienbegleitenden Praxissegmente bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden vorzulegen. (7) Die Studierenden des dualen Fernstudiengangs B.A. Bildung & Erziehung erhalten die Urkunde der staatlichen Anerkennung zusammen mit dem Bachelorzeugnis gemäß der Prüfungsordnung nach Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gemäß SOAnG, Belegart: NE (bei ausländischen Studierenden äquivalente Dokumente) sowie der Zahlung der Verwaltungsgebühr. Die Studierenden des dualen Fernstudiengangs B.A. Bildung & Erziehung+, erhalten diese analog nach Vorlage eines vergleichbaren in Österreich verfügbaren Dokumentes. 4 Praxisstellen und Kooperation mit dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz (1) Praxisstellen sind in der Regel bei öffentlichen, freien oder anderen geeigneten Trägern im Bereich Bildung und Erziehung angesiedelt. Die Praxisstellen sind Tageseinrichtungen für 3

Kinder gem. 22 SGB VIII und vergleichbare Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe. Äquivalenzregelungen im Ausland werden nach Prüfung berücksichtigt. Die zu betreuenden Kinder sollen vornehmlich der Altersgruppe bis 12 Jahre angehören. Ausgeschlossen sind: Kriseninterventionsdienste/Inobhutnahme-Einrichtungen, Tagespflegestellen, Pflegeelternschaft sowie ambulante Dienste. (2) Die Träger der Praxisstellen sind Kooperationspartner des Fachbereichs Sozialwissenschaften der HS Koblenz. Zwischen den Partnern wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die Grundlage für die Anerkennung der praktischen Studienanteile ist. (3) Der Fachbereich Sozialwissenschaften arbeitet mit den Trägern der Praxisstellen und den Trägerorganisationen zusammen. Die Studiengangsleitung und die Lehrenden können sich durch Besuche der Praxisstellen über den Verlauf der praktischen Studienanteile bei den Studierenden persönlich informieren. (4) In der Regel organisiert der Fachbereich Sozialwissenschaften in jedem Studienhalbjahr ein Treffen mit den Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen, damit ein kontinuierlicher Erfahrungsund Wissensaustausch zwischen den Verantwortlichen für den Studiengang im Fachbereich und den Vertretern und Vertreterinnen des Handlungsfeldes gewährleistet ist. 5 Rechtsstellung der Studierenden (1) Die Studierenden sind während des berufspraktischen Studienhalbjahres und der studienbegleitenden Praxissegmente an der Hochschule als Studierende immatrikuliert. (2) Unfallversicherungsschutz besteht für die Studierenden während des berufspraktischen Studienhalbjahres und der studienbegleitenden Praxissegmente nach den gesetzlichen Vorschriften über die Berufsgenossenschaft, welcher der Betrieb angehört, in dem sie ihre Praxiszeit absolvieren (siehe Schreiben der Landesausführungsbehörde für Unfallversicherung Rheinland-Pfalz vom 10.11.1997). (3) Dies bezieht sich nur auf praktische Studienanteile, die im Geltungsbereich des Gesetzes abgeleistet werden. Für die Ableistung von praktischen Studienanteilen im Ausland gelten besondere Vorschriften. 6 Individuelle Ausbildungspläne (1) Die Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen erstellen gemeinsam mit den Studierenden und im Einvernehmen mit der Studiengangskoordination spätestens 8 Wochen nach Beginn des ersten bzw. fünften Praxissegmentes in der Praxisstelle je einen individuellen Ausbildungsplan für das erste bis dritte Studienhalbjahr sowie für das fünfte bis siebte Studienhalbjahr. Die Studierenden sind verpflichtet, diesen dem/der Vorsitzendes des Prüfungsausschusses vorzulegen. Er ist von der Praxisanleitung und der/dem Studierenden zu unterschreiben. Bei Wechsel der Praxisstelle wird ein neuer individueller Ausbildungsplan vorgelegt. 4

(2) Bei Nichteinhaltung der Vorlage des individuellen Ausbildungsplanes (z.b. durch längerfristige Erkrankung) ist der/die Studierende zur sofortigen Mitteilung gegenüber dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verpflichtet. 7 Praktische Studienanteile im Ausland (1) Der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz unterstützt grundsätzlich für alle seine Studiengänge die Ableistung von praktischen Studienanteilen im Ausland. (2) Das berufspraktische Studienhalbjahr kann auch im Ausland absolviert werden. Die Praxisstelle hat den Anforderungen des 4 der Ausführungsbestimmungen für praktische Studienanteile zu entsprechen. Ausländische Äquivalenzregelungen werden dabei berücksichtigt. (3) Die Ableistung des berufspraktischen Studienhalbjahres im Ausland muss in angemessener Frist vor Antritt beim/bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden. Alle relevanten Dokumente müssen von den Studierenden, in deutscher Sprache übersetzt, vorgelegt werden. (4) Kann die Anleitung der praktischen Studienanteile im Ausland nicht durch eine in 3 Abs. 2 definierte qualifizierte Fachkraft erfolgen, so kann die Praxisanleitung mit Genehmigung des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch von Personen mit gleichwertigen Berufsabschlüssen durchgeführt werden. 8 Ausnahmeregelungen (1) Ein Wechsel der Praxisstelle bei der Ableistung der studienbegleitenden Praxissegmente innerhalb eines Studienhalbjahres ist nur auf schriftlichen Antrag mit Zustimmung des/der Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses zulässig. (2) Das berufspraktische Studienhalbjahr wird in einer Praxisstelle absolviert. Diese kann jedoch eine andere Praxisstelle als jene der studienbegleitenden Praxissegmente sein. (3) Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit im Berufspraktischen Studienhalbjahr ist maximal um neun Stunden auf 30 Stunden auf begründeten Antrag des/der Studierenden mit Zustimmung des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses möglich. Anlagen 5

Checkliste Praxisanerkennung Anerkennung einer Praxisstelle durch des FB Sozialwissenschaften: Grundlage für die Anerkennung einer Praxisstelle ist eine geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger und dem Fachbereich Sozialwissenschaften. Diese kann nur geschlossen werden wenn folgende Unterlagen vor (oder zu Beginn) des Praxiseinsatzes vorgelegt werden: Kooperationsvereinbarung, 2-fach im Original unterschrieben (Formblatt 1) Anlage 1 der Kooperationsvereinbarung, 2-fach im Original unterschrieben Nachweis über die Praxisanleitung, 1-fach im Original unterschrieben (Formblatt 2) Konzeption der Einrichtung (in Papierform oder als Link), 1-fach Anerkennung abgeleisteter Praxisstunden im Rahmen des Studiums: Um Praxisstunden im Rahmen des Studiums anerkannt zu bekommen (staatliche Anerkennung und ECTS), müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Ausbildungsplan 1.-3. Sowie 5.-7. Studienhalbjahr (jeweils spätestens acht Wochen nach Arbeitsbeginn), je 1-fach im Original unterschrieben (Formblatt 3) Nachweis über die abgeleisteten Praxisstunden, 1-fach im Original unterschrieben (Formblatt 4) 6

Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz (HS) Präambel Mit dem oben bezeichneten dualen Studiengang wollen die Partner einen Beitrag zur Innovation im Bildungsbereich und der akademischen Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften leisten. Zielgruppe des dualen Fernstudiengangs sind Personen, die a) bisher noch nicht über einen beruflichen Abschluss verfügen und Studium sowie praktische Ausbildung miteinander verbinden wollen, b) bereits über einen ersten Berufsabschluss verfügen und sich im Rahmen des dualen Fernstudiengangs B.A. Bildung & Erziehung (dual) weiter qualifizieren wollen. Beide Partner arbeiten dabei vertrauensvoll zusammen, so dass die Ziele des dualen Fernstudiengangs mit den Lernorten Hochschule und Praxis in inhaltlicher, organisatorischer und zeitlicher Abstimmung erreicht werden. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit. 7

1 Vereinbarungsgegenstand (1) Die Vereinbarung regelt die Kooperation der Ausbildungspartner bei der Durchführung des o.a. dualen Fernstudiengangs. Der duale Fernstudiengang besteht aus dem Studium an der Hochschule Koblenz (Lernort Hochschule) und der studienbegleitenden praktischen Ausbildung (Lernort Praxis) in einer Einrichtung im Bereich Bildung und Erziehung (Tageseinrichtungen für Kinder u.ä.). Die anfallenden Kosten für die Studierenden sind analog zu den üblichen Bedingungen eines Fernstudiums an der Hochschule Koblenz. Die Finanzierung für den Träger erfolgt über Anstellungs- oder Praktikumsverträge im Rahmen der Stellenbesetzungen bzw. Stellenpläne in Tageseinrichtungen für Kinder oder ähnlichen Institutionen der Bildung und Erziehung. (2) Das Studium wird an der HS Koblenz im Fachbereich Sozialwissenschaften im dualen Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) mit dem Abschluss Bachelor of Arts und der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/in absolviert. (3) Die integrierten studienbegleitenden Praxisanteile, sowie das berufspraktische Studienhalbjahr werden in Art und Umfang für die in der Anlage genannten Personen garantiert (Anlage 1). 2 Fachbeirat (1) Zur inhaltlichen Begleitung des dualen Fernstudiengangs ist ein Fachbeirat eingerichtet. Der Fachbeirat ist ein Beratungsgremium. Er besteht aus Vertretern und Vertreterinnen des zuständigen Ministeriums, der Träger und der Studierenden. (2) Der Fachbeirat tagt in der Regel einmal pro Jahr und wird vom Fachbereich Sozialwissenschaften der HS Koblenz einberufen. 3 Zulassung zum Studium (1) Zugelassen werden können Bewerber/innen, die über eine in Rheinland-Pfalz geltende Hochschulzugangsberechtigung nach 65 Abs. 1, 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes vom 21. Juni 2003 in der Version vom 09.07.2010 verfügen. (2) Spätestens zum Ende des dritten Semesters müssen die Studierenden einen Praktikumsoder Arbeitsvertrag im Handlungsfeld vorlegen. Ein entsprechender Stichtag wird semesterweise festgesetzt und den Studierenden mitgeteilt. Eine Aufnahme im Studiengang BABE+ ist nur möglich, wenn vor Beginn des Studiums die Beschäftigungszusage eines Kooperationspartners der Hochschule vorliegt. Diese Zusage kann auch für eine Studierendengruppe erteilt werden. 8

4 Pflichten der Hochschule (1) Der Fachbereich Sozialwissenschaften verpflichtet sich, das Studienangebot gemäß der Prüfungsordnung und des Modulhandbuches für den dualen Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) sicherzustellen. (2) Die Hochschule führt eine Evaluation des dualen Fernstudiengangs durch. 5 Pflichten des Trägers (1) Auf Seiten des Trägers werden sowohl für die Praxissegmente, als auch für das berufspraktische Studienhalbjahr spezifisch betreuende Personen (Praxisanleitung) für die Studierenden bestellt. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Studierenden für alle Präsenzphasen an der Hochschule freizustellen. (3) Inhalt und Umfang der studienbegleitenden Praxis werden gemäß den Ausführungsbestimmungen garantiert und durch zwei individuelle Ausbildungspläne festgelegt. Näheres regeln die Ausführungsbestimmungen für die praktischen Studienanteile. (4) Soweit der Träger oder die Trägerorganisation Vereinbarungen oder Verträge mit Studierenden lösen, werden sie den Fachbereich Sozialwissenschaften der HS Koblenz unverzüglich unterrichten. Der Fachbereich wird die betroffenen Studierenden darüber informieren, ob und wie eine Fortführung des Studiums möglich ist und welche bereits erbrachten Leistungen auf das weitere Studium angerechnet werden können. Dieses gilt auch im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Träger oder der Trägerorganisation seitens der Studierenden. (5) Der Träger verpflichtet sich, mit den Studierenden einen angemessenen Vertrag oder eine angemessene Vereinbarung nach Erhalt des Zulassungsbescheides zum Studium zu schließen. Diese Regelungen bestimmen das Binnenverhältnis zwischen Träger und Studierenden ohne Beteiligung der Hochschule Koblenz. (6) Die Studierenden werden für die Dauer des Praktikums dem zuständigen Unfallversicherungsträger des Betriebes, in dem sie beschäftigt sind, gemeldet. (7) Der Träger ermöglicht den Studierenden in Kooperation mit der Praxisanleitung zu Beginn d er Tätigkeit in der Praxisstelle die Anfertigung eines individuellen Ausbildungsplans. 6 Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung wird für die Laufzeit der Immatrikulation der Studierenden des jeweiligen Trägers oder der jeweiligen Trägerorganisation geschlossen. 9

7 Vereinbarungsänderungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform..., den Für den Träger /die Trägerorganisation: Unterschrift,den Für den Fachbereich Sozialwissenschaften Unterschrift 10

Anlage 1 der Kooperationsvereinbarung Verbindliche Zusage zu Praxisstellen (Lernort Praxis) zu Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B. A. Bildung & Erziehung (dual) Für folgende Person/Personen wird eine Praxisstelle/werden Praxisstellen studienbegleitend nach Art und Umfang gemäß der Ausführungsbestimmungen für die praktischen Studienanteile des Studiengang zugesagt. Die Freistellung für Präsenzstudienzeiten an der Hochschule Koblenz gemäß Semesterplan pro Studienhalbjahr sowie die Gewährleistung von Praxisanleitung werden ebenfalls garantiert. Name /Adresse/ Tel. Name/ Adresse/ Tel.. Name/ Adresse/ Tel. Name/ Adresse/ Tel., den.. Unterschrift des Trägers/ der Trägerorganisation 11

Formblatt 2 Nachweis über Praxisanleitung in den Studiengängen B.A. Bildung & Erziehung (dual) und B.A. Bildung & Erziehung+ (dual) Studierende/r (Name, Vorname) Praxisstelle Praxisstelle Anschrift/ E-Mail Praxisanleitung Name Qualifikation Funktion i. d. Einrichtung Jahre der Berufserfahrung nach Abschluss Tel./E-Mail Ort, Datum (Stempel) Unterschrift des/der Praxisanleiter/in 12

Formblatt 3 Individuelle Ausbildungspläne Die individuellen, schriftlich verfassten Ausbildungspläne sind Bestandteil der Ausbildungsvereinbarung und stellen eine wichtige Voraussetzung für planvolle und lernintensive Praxissegmente und das Berufspraktische Studienhalbjahr dar. Während des Studiums sind zwei Ausbildungspläne zu erstellen. Der erste Plan umfasst die Phase des ersten bis einschließlich dritten Studienhalbjahres. Der zweite die Phase des fünften bis einschließlich siebten Semesters. Für das vierte Semester ist kein Ausbildungsplan einzureichen. Die Ausbildungspläne werden gemeinsam von Praxisanleiter/-in und Studierender/n in Abstimmung mit der Hochschule erstellt und dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung kann versagt werden unter der Bedingung, dass die Qualität der Ausbildungspläne nicht den Anforderungen des SoAnG entspricht. Die individuellen Ausbildungspläne orientieren sich an den Rahmenbedingungen, Besonderheiten und Möglichkeiten der Praxisstelle und an den in der Ordnung für praktische Studienanteile angegebenen Ausbildungszielen. Sie stellen die Lernziele und Inhalte der praktischen Studienanteile dar und nennen die Methoden und Vorgehensweisen, mit denen diese erreicht werden sollen. Beim Wechsel der Praxisstelle während der Laufzeit eines Ausbildungsplanes ist ein neuer individueller Ausbildungsplan einzureichen. Funktionen der individuellen Ausbildungspläne: Die individuellen Ausbildungspläne stellen ein wesentliches Instrument zur Planung und Kontrolle der Lernziele dar. Sie sollen dem/der Studierenden kontinuierliche Lernfortschritte ermöglichen und verhindern, dass wesentliche Lernziele außer Acht gelassen werden. Die Ausbildungspläne sollten während der Praxisphasen diskutiert und reflektiert werden und ggf. nach gemeinsamer Absprache verändert werden. Selbstverständlich können sich die Ausbildungspläne auch während einer Laufzeit dynamisch entwickeln und Neuerungen/ Veränderungen/ Entwicklungen können ergänzt werden. Zur Erstellung der individuellen Ausbildungspläne ist nachfolgende Gliederung zu verwenden. Gliederung zur Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes 1. Bezeichnung und Adresse der Praxisstelle sowie des Trägers der Einrichtung 2. Benennung der Personen, die den individuellen Ausbildungsplan vereinbaren: Praxisanleiter/- in, Studierende/r, Betreuungsdozent/-in der Hochschule 3. Laufzeit des individuellen Ausbildungsplans 13

4. Kurze Beschreibung der Praxisstelle Leitbilder, Leitziele, Arbeitskonzepte Organisationsstruktur Klientel Methoden/Interventionsformen 5. Arbeitsbereiche und damit verbundene allgemeine Lernziele des/der Studierenden a) organisatorische Lernziele Administrative Kompetenz Rechtskompetenz Handlungskompetenz b) Lernziele im Bereich des methodischen Handelns Adressatenorientierung Interaktionskompetenz Methodenkompetenz Vernetzungskompetenz Reflexionskompetenz Selbstkompetenz Sachkompetenz 6. Arbeitsschritte/zeitliche Struktur zur Erreichung der Ziele und Zuordnung der Feinziele zu den einzelnen Lern- und Ausbildungsphasen Information und Einarbeitung Lernziele: Einübung Lernziele: Vertiefung Lernziele: Verselbständigung Lernziele Alternativ kann der fünfte und sechste Gliederungspunkt auch in Tabellenform verfasst werden. Hier eine entsprechende Vorlage. 5. Arbeitsbereiche und damit verbundene allgemeine Lernziele 5.a organisatorische Lernziele 6. Zeitliche Struktur Administrative Kompetenz Information und Einarbeitung Rechtskompetenz Handlungsfeldkompetenz 5.b Lernziele im Bereich des methodischen Handelns Adressatenorientierung 6. Zeitliche Struktur Information und Einarbeitung Einübung Vertiefung Verselbständigung Einübung Vertiefung Verselbständigung 14

Interaktionskompetenz Methodenkompetenz Vernetzungskompetenz Reflexionskompetenz Selbstkompetenz Sachkompetenz 7. Praxisanleitung fachliche Begleitung Profil der/des Praxisanleiters/-in Festlegung der Anleitungstermine/-vereinbarungen 8. Kenntnisnahme der individuellen Studienzeiten (Lehrveranstaltungen an der Hochschule) 9. Zusätzliche, individuelle Vereinbarungen Ein Ausbildungsplan sollte einen Umfang von max. 5 Seiten haben und ist in einfacher Ausfertigung spätestens 8 Woche nach Beginn des jeweiligen Praxissegmentes mit Unterschrift der/des Studierenden sowie der/dem Praxisanleiter/in einzureichen. Nach dem dritten Semester ist von der Praxisanleitung ein kurzer Bericht über die grundsätzliche Eignung der/des Studierenden für das angestrebte Berufsziel einzureichen. Die Ausgestaltung obliegt der Praxisanleitung. Der Bericht sollte maximal eine DIN A 4 Seite umfassen. Darin soll vermerkt werden, ob ein gemeinsames Gespräch zwischen der Praxisanleitung, der/dem Studierenden sowie der Studiengangskoordination bzw. -leitung für sinnvoll bzw. notwendig erachtet wird. 15

Formblatt 4 Nachweis über abgeleistete Stunden Hiermit wird nachgewiesen, dass unten aufgeführte/r Studierende/r Praxisstunden in unserer Einrichtung abgeleistet hat. Die Zahl der regulären Praxisstunden pro Studienhalbjahr sind folgende: 1.Studienhalbjahr 390 Std. 2. Studienhalbjahr 390 Std. 3. Studienhalbjahr 390 Std. 4. Studienhalbjahr 780 Std. 5. Studienhalbjahr 390 Std. 6. Studienhalbjahr 390 Std. 7. Studienhalbjahr 390 Std. Studierende/r: (Name, Vorname) Praxisstelle: Studienhalbjahr: 1.Studienhalbjahr 2.Studienhalbjahr 3.Studienhalbjahr 4. Studienhalbjahr 5. Studienhalbjahr 6.Studienhalbjahr 7. Studienhalbjahr Tragen Sie nachfolgend in der ersten Zeile die Stunden ein, die regulär abgeleistet wurden. Für den Fall, dass Stunden zusätzlich zu den im Semester geforderten abgeleistet wurden, tragen Sie diese bitte separat in der zweiten Zeile ein. Zahl der regulären Praxisstunden: Zahl der zusätzlichen Praxisstunden: Ort/ Datum: Unterschrift Studierende/r: Unterschrift/Stempel Praxisanleitung: 16

Formblatt 5 Projektarbeit im berufspraktischen Studienhalbjahr (BPS) Das berufspraktische Studienhalbjahr schließt mit dem Einreichen der schriftlichen Ausarbeitung einer Projektarbeit (schriftliche PL benotet) und einem Kolloquium (mündliche PL benotet) ab. Die schriftliche Ausarbeitung des Projekts ist acht Wochen nach Abschluss des berufspraktischen Studienhalbjahres bei den Praxislehrenden einzureichen. In Vorbereitung wird im Verlauf der 3. Semester eine Projektskizze zur Umsetzung eines potentiellen Projektes im BPS bei den Praxislehrenden eingereicht. Eckpunkte für die Projektskizze: 1) Wie lautet das Thema oder die Fragestellung? Wie kam es zu dem Thema? Wie wurde die Klientel in die Themenfindung einbezogen? 2) Was will ich wissen, belegen, prüfen oder erproben? 3) Welches Erkenntnisinteresse besteht? 4) Welche Ziele werden für die Klientel verfolgt? Woraus leiten sich die Ziele ab? 5) Welche Methodik könnte relevant werden? 6) Welche Zielgruppen werden für das Projekt definiert? 7) Welche Chancen und Risiken, Grenzen bestehen? 8) Was will ich mit dem Projekt insgesamt erreichen? Eckpunkte für die schriftliche Ausarbeitung des Projekts: Form und äußere Gestaltung: Titelblatt verwenden Gliederung des Gesamttextes mit Angabe der Seitenzahl Einleitung und Fazit Der Projektbericht im berufspraktischen Studienhalbjahr ist auf einer wissenschaftlichen Grundlage theoriegeleitet abzufassen, d. h. Erfahrungen und Erkenntnisse der praktischen Tätigkeit sind mit den während des Studiums an der Hochschule vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen wechselseitig kritisch zu verbinden. Die Abfassung des Berichtes muss unter Berücksichtigung der Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens sowie unter Einbeziehung und Angabe fachspezifischer Literatur erfolgen. Der Bericht hat einen Umfang von mindestens 15 Seiten, maximal 20 Seiten (1,5 zeilig). 1. Kurze Beschreibung der Einrichtung Name, Träger, Ort, Leitbilder, Leitziele, weltanschauliche Orientierung, materielle, finanzielle, rechtliche und fachliche Funktionsgrundlagen, Zielsetzungen und spezifische Aufgabenstellungen, Mitarbeiterstruktur, Adressaten/-innen, Merkmale der Zielgruppen, Methoden und Arbeitsweisen, Vernetzung mit anderen Institutionen 17

2. Darstellung des Projektes im berufspraktischen Studienhalbjahr Situationsanalyse für das Projekt Titel des Projektes Ziele und Zielgruppe des Projektes Aufbau Zeitlicher Ablauf Fachliche Überlegungen (soziologische, pädagogische und psychologische Aspekte unter Einbeziehung und Angabe fachspezifischer Literatur) Methodisches Vorgehen 3. Durchführung des Projektes (kurze Beschreibung der inhaltlichen Durchführung) 4. Reflexion des Projektverlaufs im Hinblick auf: die Ziele, die Inhalte, die Methoden, die Struktur, die Lernprozesse (eigene, Kinder und Eltern), unvorhergesehene, kritische Situationen, Abweichungen zur Projektskizze 5. Bewertung/Schlussbetrachtung Wo liegen die eigenen Stärken? (fachlich, persönlich) Welche eigenen Entwicklungsbedarfe sind vorhanden? (fachlich, persönlich) Planung und Schwerpunktsetzung für die weitere Ausbildung im Studium Die schriftliche Ausarbeitung des Projekts ist von der Praxisanleitung zu unterzeichnen. 18

Formblatt 6 Beurteilungsbogen zum Praxisprojekt Studierende/-r: (Name, Vorname) Praxisstelle: Bitte bewerten Sie die/den Studierende/-n: 1 (sehr gut/ zutreffend) bis 6 (schlecht/ nicht zutreffend) Fachliche Kompetenz (Zusammenhänge erkennen, theoretische Kenntnisse, Planung) Methodische Kompetenz (Aufgaben/Probleme systematisch angehen, Methoden, Techniken) Soziale Kompetenz (Selbständigkeit, Teamarbeit, Empathie, Einfühlungsvermögen, kommunikatives Handeln) Persönliche Kompetenz (Motivation, Zielorientierung, Verantwortungsbewusstsein) Organisation (Verlässlichkeit, Präzision, Struktur, Vorbereitung) Reflexion des Projektprozesses anhand der gesetzten Ziele Beobachtung der Kinder und Schlussfolgerungen im Projektprozess 1 2 3 4 5 6 Gesamtbewertung 19

Welches Projekt hat die/der Studierende durchgeführt? Was lief dabei gut/positiv? Woran kann/muss die/der Studierende noch arbeiten? Ort/Datum: Unterschrift Studierende/-r: Unterschrift/Stempel Praxisanleitung: 20

Formblatt 7 Praxisbericht Der Praxisbericht ist eine Reflexion über die eigene fortschreitende Professionalisierung, aufgegliedert in Lernort Praxis in Verbindung mit Lernort Hochschule. Der Bericht muss inklusive Deckblatt 4 Seiten umfassen. Das Deckblatt des Berichtes muss Auskunft geben über Name des/der Studierenden, Name(n) der aktuellen und bisherigen Praxisstelle(n) und des Zeitraums der studienbegleitenden Praxissemente des Berufspraktischen Studienhalbjahres sowie über das aktuelle Studienhalbjahr, indem die berichtende Person sich befindet. Die Vorschriften des Datenschutzes sind einzuhalten (Anonymisierung). Formalia siehe oben. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: Persönlichen Lernerfahrungen z. B. : im Hinblick auf die professionelle Haltung, in unvorhergesehenen, kritischen Situationen, in organisatorischen Abläufen innerhalb der Einrichtung, mit Teamarbeit und Kooperation, in der Identifikation mit dem Beruf, mit der eigenen Rolle im Team, bei Erfolgen, Misserfolgen, Kritik, Unsicherheiten, Konflikten und Belastungen in Bezug auf das Bild vom Kind in Bezug auf die Impulse der Praxisanleitung in Bezug auf Sonstiges 21