Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013

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Transkript:

Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013 13.12.2012 KVSH Präsentation Wer versorgt uns morgen? 13.12.2012 KVSH Präsentation 2 Seite 1

Eckdaten für Schleswig-Holstein 2,8 Millionen Einwohner Über 5000 Vertragsärzte Davon über 1900 Hausärzte = ca. 1470 EW/Hausarzt Fast 70 MVZ Fast 180 Zweigpraxen 13.12.2012 KVSH Präsentation 3 Das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Ziele des Gesetzes Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung Neue Versorgungsstrukturen Start war überwiegend zum 01.01.2012* *Ausnahme: Bedarfsplanung 13.12.2012 KVSH Präsentation 4 Seite 2

Wodurch hilft das Gesetz sicherzustellen? Residenzpflicht Verlegungen Umwandlung von Anstellungen Strukturfonds Ausschreibung Aufkauf von Praxen Besonderes Versorgungsbedürfnis Zweigpraxen Eigenbetriebe Honorarverteilung Klarstellung des Sicherstellungsauftrages Bedarfsplanung 13.12.2012 KVSH Präsentation 5 Genehmigung von Zweigpraxen Zuständig nach wie vor die Vorstände der KVen Fachgebiet muss nicht (mehr) am Vertragsarztsitz vorhanden sein Vor VStG haben die meisten KVen einem MVZ eine Zweigpraxis nur für solche Fachgebiete genehmigt, die am Sitz bzw. an der Betriebsstätte des MVZ angeboten wurden 13.12.2012 KVSH Präsentation 6 Seite 3

Verlegungen Jede Art von Verlegung muss durch Zulassungsausschuss genehmigt werden Auch bei Verzicht zu Gunsten Anstellung am MVZ Maßgeblich für Genehmigung ist Sicherstellung am bisherigen Vertragsarztsitz 13.12.2012 KVSH Präsentation 7 Umwandlung Anstellung in Zulassung Lange gefordert von KVSH Probezeit in Anstellung danach Aufstieg zum Gesellschafter möglich Dauer der vorherigen Anstellung 1 Quartal Nach Zulassung wieder Verzicht zu Gunsten Anstellung möglich Konzessionshandel... 13.12.2012 KVSH Präsentation 8 Seite 4

Ankauf zwecks Stillegung KV kann ankaufen gegen Verzicht auf Ausschreibung KV muss Verkehrswert zahlen, wenn ZA Vertragsarztsitz nicht ausschreibt Ab 01.01.2013 entscheidet Zulassungsausschuss über Ausschreibung Bei Stimmengleichheit ist Antrag zu entsprechen, d.h. es wird ausgeschrieben 13.12.2012 KVSH Präsentation 9 Bedarfsplanung zukünftig G-BA soll Regelung beschließen zur Berücksichtigung von 116b-Leistungen und Leistungen der Ermächtigten bei der Berechnung des Versorgungsgrades Neue Vorgaben zum Sonderbedarf entwickeln Die demografische Entwicklung berücksichtigen Planungsbereiche ab 01.01.2013 so festlegen, dass flächendeckende Versorgung sichergestellt 13.12.2012 KVSH Präsentation 10 Seite 5

Ziel: Regionale Spielräume 13.12.2012 KVSH Präsentation 11 Regionale Abweichungen Abweichungen wovon? Von Festlegungen des G-BA in der zukünftigen Bedarfsplanungs-Richtlinie Denkbare Beispiele: Zuschnitt der Planungsbereiche, Verhältniszahlen Abweichungen werden voraussichtlich durch regionale Besonderheiten gerechtfertigt sein müssen 13.12.2012 KVSH Präsentation 12 Seite 6

Wer darf abweichen? Die KVen im Bedarfsplan Im Einvernehmen mit den Krankenkassen Empfehlungen des gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V sind zu berücksichtigen Nichtbeanstandung durch für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbehörde (Frist: 2 Monate) Der Landesausschuss auf der Grundlage des Bedarfsplans bei der Beschlussfassung über die Sperrung/Öffnung von Planungsbereichen 13.12.2012 KVSH Präsentation 13 Der Bedarfsplan zukünftig 1. Regionale Versorgungssituation Ärztliche Versorgung, Krankenhausversorgung, Demografie, Geografie, Ziele der Bedarfsplanung 2. Bedarfsplanung Regionale Grundlagen der Bedarfsplanung (incl. Abweichungen von Richtlinie des G-BA) 3. Planungsblätter (incl. Beschluss des Landesausschusses über Öffnung/Sperrung von Planungsbereichen 13.12.2012 KVSH Präsentation 14 Seite 7

Einteilung der Arztgruppen Hausärztliche Versorgung Hausärzte Allgemeine fachärztliche Versorgung Augenärzte, Chirurgen, Frauen-, HNO-, Haut-, Nervenärzte, Orthopäden, Urologen, Psychotherapeuten, (Kinderärzte?) Spezialisierte fachärztliche Versorgung Anästhesisten, Radiologen, Fachinternisten, Kinder-/Jugendpsychiater Gesonderte fachärztliche Versorgung Alle bisher nicht von der Planung erfassten Fachgebiete 13.12.2012 KVSH Präsentation 15 Neugliederung der Planungsbereiche Anlehnung an Konzepte des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung 13.12.2012 KVSH Präsentation 16 Seite 8

Neugliederung der Arztgruppen und Planungsbereiche Hausärztliche Versorgung Ein Raumtyp/eine VZ*: Mittelbereiche Allgemeine fachärztliche Versorgung Fünf Raumtypen/fünf VZ, Mitversorgungsgrad maßgeblich: Kreise und kreisfreie Städte Spezialisierte fachärztliche Versorgung Ein Raumtyp/eine VZ: Raumordnungsregionen (96 bundesweit) Gesonderte fachärztliche Versorgung Ein Raumtyp/eine VZ: KV-Bezirk * VZ=Verhältniszahl 13.12.2012 KVSH Präsentation 17 Karten zur Veranschaulichung Achtung: Die Farben haben in den folgenden Karten grundsätzlich keinerlei Bedeutung für die Verhältniszahlen bzw. die Gleichwertigkeit bestimmter Regionen 13.12.2012 KVSH Präsentation 18 Seite 9

Planungsbereiche Schleswig-Holstein (gemäß geltender Bedarfsplanungs-Richtlinie) 13.12.2012 KVSH Präsentation 19 Haus- und kinderärztliche Versorgung Mittelbereiche - Schleswig-Holstein (gemäß Verordnung zum Zentralörtlichen System vom 8. September 2009) Regionale Abweichungen im Bedarfsplan möglich 13.12.2012 KVSH Präsentation 20 Seite 10

Neue Hausarztstellen sinnvoll? Je kleiner die Bereiche desto mehr freie Arztstellen, trotz benachbarter Überversorgung Beispiel: Hamburger Speckgürtel Kein zusätzliches Geld für freie Arztstellen Verrechnung der Überversorgung sinnvoll zur Existenzsicherung der Praxen in den überversorgten Gebieten Mitversorgung durch benachbarte gut versorgte Gebiete findet statt Je mehr freie Stellen, desto weniger Bereitschaft zur Übernahme von bestehenden Praxen Daher Zusammenlegungen, andere VZ... 13.12.2012 KVSH Präsentation 21 Planungsbereiche für die allgemeine fachärztliche Versorgung Mitversorgungsgrade werden berücksichtigt 13.12.2012 KVSH Präsentation 22 Seite 11

Beispiele für Mitversorgung in S-H Lübeck, Mitversorgung von OH, Stormarn, Herzogtum Lauenburg Stormarn Mitversorgung durch Lübeck Versorgt aber auch Segeberg und Herzogtum Lauenburg mit NF Keinerlei Mitversorgungseffekte Hamburg... versorgt auch mit! 13.12.2012 KVSH Präsentation 23 Die 5 Raumtypen 1. Typ 1 - Starke Mitversorgung anderer Bereiche 2. Typ 2 - Dualversorgung 3. Typ 3 - Stark mitversorgt durch andere Bereich 4. Typ 4 - Mitversorgt 5. Typ 5 - Eigenversorgter Bereich Überwiegend keine Öffnungen für S-H zu erwarten 13.12.2012 KVSH Präsentation 24 Seite 12

Mit der neuen Kreistypisierung wird die Rolle der Kreise in der Allgemeinen Fachärztlichen Versorgung gut abgebildet Eigenversorgte (zumeist ländliche) Regionen werden klar identifiziert. Regionen die starke Mitversorgungsleistung erbringen werden ausgewiesen. Anzahl Kreise: 13 Die Regionen, die von der städtischen Mitversorgung mehr oder weniger stark profitieren, werden differenziert dargestellt. Typ 1 = Starke Mitversorgung Typ 2 = Dualversorgung Typ 3 = Stark mitversorgt, Typ 4 = Mitversorgt Typ 5 = Eigenversorgt 13.12.2012 KVSH Präsentation 25 Spezialisierte fachärztliche Versorgung* Raumordnungsregionen * Anästhesisten, Facharztinternisten, Radiologen, Kinder- und Jugendpsychiater 13.12.2012 KVSH Präsentation 26 Seite 13

Planung schafft keine Ärzte... 13.12.2012 KVSH Präsentation 27 Vielen Dank... Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13.12.2012 KVSH Präsentation 28 Seite 14