Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz Bau / Montage - Dienstleistungen

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Transkript:

Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz Bau / Montage - Dienstleistungen Jolanda Schmitz, Zollstelle Kreuzlingen-Autobahn

Themenübersicht Definitive Einfuhr Werkvertragliche Lieferung Vorübergehende Verwendung Rückwaren Diverses Fragen 2

Definitive Einfuhr Allgemeine Bemerkungen Wichtige Fragen? Beizug einer Speditionsfirma? Wer bezahlt die Einfuhrabgaben? Welche Begleitpapiere sind nötig? Wo findet die Veranlagung statt? Öffnungszeiten der entsprechenden Zollstellen? www.ezv.admin.ch / Informationen Firmen / Öffnungszeiten und Feiertage/ Dienststellenverzeichnis 3

Definitive Einfuhr Anmelden mit e-dec web für Firmen und Privatpersonen Web-Applikation (e-dec web) Für alle Einfuhren obligatorisch. Keine mündliche Anmeldungen mit Rechnungen mehr möglich. Vorgehen gemäss Handbuch Im Internet abrufbar unter: www.ezv.admin.ch dann auf den Link e-dec web Produktion wechseln. 4

Definitive Einfuhr Anmelden mit e-dec web Vorzulegende Unterlagen beim Grenzübertritt: Ausdruck der Einfuhrzollanmeldung und des Bezugscheins. Warenrechnung Ursprungsnachweis Vorsprache am Schalter ev. Beschau der Sendung 5

Definitive Einfuhr Anmelden im Verfahren e-dec Speditionsfirma / Verzollungsagentur Vorzulegende Unterlagen: Bezugschein Zollanmeldung e-dec (gesperrt + frei mit) Hans Muster DE-Stuttgart Max Beispiel CH-Zürich Max Beispiel CH-Zürich Spedition Schnell CH-Kreuzlingen 000000 0000-1 Max Beispiel 0000-1 Max Beispiel DDP Warenrechnung (gesperrt + frei mit) Ursprungsnachweis (gesperrt + frei mit) 6

evv-obligatorium per 01. März 2018 Seit 01. März 2018 werden Firmen, welche ein ZAZ-Konto besitzen, keine Veranlagungsverfügungen mehr zugestellt. Die Verfügungen müssen neu durch die Firmen selber abgerufen werden. Unter www.ezv.admin.ch ist auf der Startseite unter evv- Obligatorium das Vorgehen beschrieben. Dieses Vorgehen ist sowohl für die e-dec wie auch die e-dec web Veranlagungen anzuwenden. 7

Definitive Einfuhr Gebrauchszolltarif (www.tares.ch) 8-stellige Tarifnummer 8

Definitive Einfuhr Gebrauchszolltarif (www.tares.ch) Zoll bemisst sich nach dem Bruttogewicht; Zollfrei mit gültigem Ursprungsnachweis weitere Infos zur MWST folgen sofort 9

Definitive Einfuhr MWST; Steuerbemessungsgrundlage Verkaufs- und Kommissionsgeschäfte Die Steuer berechnet sich vom Entgelt A B Normalsatz 7.7 % reduzierter Satz 2.5 % Übrige Fälle (z.b. Miete, Leasing, Geschenk) Die Steuer berechnet sich vom Marktwert 10

Definitive Einfuhr Bezahlung der Abgaben 1. BAR 2. Mit Debit-Kreditkarten (seit 01.01.2017) 3. Konto (ZAZ-Konto) bei regelmässigen Einfuhren Pflicht Bargeldlos kürzere Wartezeiten Weitere Infos ww.ezv.admin.ch Zollinformation Firmen Zollkonto (ZAZ) 11

Werkvertragliche Lieferungen Wareneinfuhr (+Arbeit in Schweiz) Vorübergehende Einfuhr 12

Werkvertragliche Lieferungen Unterschiede zur definitiven Einfuhr Beim Anmelden zusätzlich zu beachten: detaillierte Rechnungsstellung (mit / ohne Montagekosten) Offerten, Werkverträge vorlegen (von selbständig Erwerbenden sind diese seit Januar 2013 immer mitzuführen) Teilsendungen über den gleichen Grenzübergang abwickeln. allfällige Vorabklärungen mit der Zollstelle treffen. Im Normalfall wird die Zollstelle mindestens eine Teilsendung provisorisch veranlagen!!! 13

Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage A + B Einfuhr eines Gegenstandes + Arbeiten am Gegenstand im Inland, durch den oder im Auftrag des ausländischen Lieferanten für fremde Rechnung ausgeführt Grundsatz bei der Besteuerung: Entgelt für die Gesamtleistung (Gegenstand + Arbeiten) 14

Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage Ausnahmen vom eben erwähnten Grundsatz: Ausländische Firma ist bei der EStv registriert keine Besteuerung der Lohn-/Montagekosten durch EZV gilt für alle Waren (inkl. baugewerbliche Arbeiten) Ausländische Firma ist nicht registriert = e i n f a c h s t e L ö s u n g! CH-Firma ist registriert / 100% vorsteuerabzugsberechtigt Fahrnisgegenstand Montagekosten unbekannt oder separat ausgewiesen Besteuerung des Entgeltes für den Gegenstand durch EZV (ohne Arbeitskosten) 15

Dienstleistungserbringung ohne Wareneinfuhr Arbeiten von ausländischen Leistungserbringern im Inland ohne Einfuhr von Gegenständen, die im Inland montiert, eingebaut oder installiert werden: Keine Besteuerung durch EZV, weil Steuerobjekt der Einfuhr eines Gegenstands fehlt. Abrechnung durch Leistungsempfänger (Bezugsteuer) Rechtshilfe Zollverwaltung an Steuerverwaltung 16

Vorübergehenden Verwendung Voraussetzungen: Antrag mit Zollanmeldung Für eine vorübergehende Verwendung vorgesehen Bedingte Veranlagung der Abgaben Identität der Waren gesichert Befristet (2 Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung) Ab dem 3. Jahr Erhebung Anteil Zoll Anwendung NZE 17

Vorübergehende Verwendung Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung Form. 11.73 / 11.74 Nationales Zolldokument z. B. für Ausstellung, ungewisser Verkauf, Berufsausrüstung teilweise Bewilligung nötig (z. B. Autokran) Abgabensicherstellung durch Barhinterlage / ZAZ-Konto Frist: 2 Jahre (Grundsatz) Veranlagung nur zu Bürozeiten möglich. 18

Vorübergehende Verwendung Carnet ATA Admission Temporaire/ Temporary Admission Internationales Dokument Z. B. für Berufsausrüstung, Messestände, Ausstellungsgüter. Nicht zugelassen für Mietgeschäfte. Garantiesystem über Handelskammern. Vereinfachter Grenzübertritt ohne Abgabensicherstellung Nicht an Büro Öffnungszeiten gebunden. 19

Vorübergehende Verwendung Erleichterungen Formlos: Gebrauchtes Handwerkzeug, kleinere Geräte (Bohrmaschinen, Bockleitern usw.) Abfertigung mit Liste Ohne Sicherstellung der Abgaben 20

Service-Techniker, Monteure, Handwerker, Service-Wagen Gebrauchtes Handwerkzeug Formlos mit Liste Ersatzteile, die evtl. in CH verbleiben Berufsausrüstung (Maschinen, Geräte) Carnet ATA od. ZAVV ZAVV od. Vereinbarung Evtl. def. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 21

Rückerstattung der Abgaben wegen Rückführung der Ware Voraussetzungen: Ware muss innerhalb von 3 Jahren zurück an den Versender gehen. Die Ware muss unverändert sein. Rücksendegründe: Annahmeverweigerung Rückgängigmachen des Vertrages Unverkäuflichkeit 22

Rückerstattung der Abgaben wegen Rückführung der Ware Vorgehen bei der Wiederausfuhr: Antrag mit Ausfuhrzollanmeldung als ausl. Rückware Rücksendegrund angeben. Korrespondenz zwischen Versender und Empfänger beilegen. Veranlagungsverfügungen Zoll und MWSt. beilegen. Rechnungen beilegen. Gutschriftanzeige beilegen. 23

Diverses leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für LKW / Anhänger ab 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Vignettenpflicht auf den Autobahnen für FZ / Anhänger bis 3.5 Tonnen Sonntags- und Nachtfahrverbot 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt auch an Feiertagen 24

Fragen / Auskünfte / Informationen Auskunftszentrale Tel.: +41 58 467 15 15 Email: zollauskunft@ezv.admin.ch Internet: www.zoll.ch oder www.ezv.admin.ch Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch 25