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Transkript:

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn führte im Rahmen eines Forschungsprojekts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums im Sommer 2005 eine Befragung mittelständischer Unternehmen zu den Bürokratiekosten infolge einzelner Gesetze durch. Zu diesen Gesetzen gehörte auch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei hier nur die Änderungen zu den Regelungen über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse betrachtet werden. Zu diesem Thema wurden die Antworten von 269 betroffenen Unternehmen mittels eines internetbasierten Fragebogens erhoben. Die den Unternehmen gestellten Fragen, wie sie auf den nächsten Seiten auch zu finden sind, orientieren sich an dem vom IWP ausgearbeiteten Konzept zur Bürokratiekostenfolgenabschätzung. Wir danken allen Unternehmen, die an der Befragung teilgenommen haben. Das Konzept zur Befragung sowie die Ergebnisse zu den anderen untersuchten Gesetzen sind über die Internetseite des Projekts (www.gfa-kmu.de) verfügbar. IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Die Änderungen zu den Regelungen über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Überblick Die Änderungen in Kürze Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wurde von 325 auf 400 EUR und der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung von 10% auf 11% angehoben. Die seit 1979 geltende 15-Stunden-Regelung ist entfallen. Die erste geringfügige Beschäftigung eines Arbeitnehmers wird von der Zusammenrechnung mit anderen Einkommen freigestellt. Das heißt, unabhängig davon, wie viel ein Beschäftigter anders noch verdient, fallen bei der ersten geringfügigen Beschäftigung nur die pauschalen Beiträge an. Die Steuerfreiheit und damit auch die Freistellungsbescheinigung sind entfallen. Stattdessen wurde eine zweiprozentige Pauschsteuer eingeführt. Es wurde mit der Bundesknappschaft eine neue zentrale Meldestelle für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eingeführt. Betroffene Unternehmen Die Bundesknappschaft hat rund 1,8 Mio. Arbeitgeber registriert, wobei ein Unternehmen in der Datenbank mehrfach als Arbeitgeber registriert sein kann.

Kam es auch dann noch zu Kontakten zur Krankenkasse z.b. zwecks Klärung von offenen Fragen in Bezug auf einen geringfügig Beschäftigten, als bereits die Bundesknappschaft allein für diesen Beschäftigten zuständig war? 48 % Nein, es gab keine solcher Kontakte. 52 % Ja, es kam zu solchen Kontakten. Basis: 260 KMU. Beschäftigt das Unternehmen auch Studenten (ordentlich Studierende)? 68 % Nein, es werden keine Studenten beschäftigt. 32 % Ja, es werden Studenten beschäftigt. Wurde das Unternehmen in einem oder mehreren Fällen von der Krankenkasse aufgefordert, den Studenten als geringfügigen Beschäftigten anzumelden? 79 % Nein 21 % Ja. Basis: 225 KMU.

Hat sich mit Einführung der Bundesknappschaft als zentrale Einzugsstelle für alle geringfügig Beschäftigten auch die Zahl der für Ihr Unternehmen zuständigen Einzugsstellen insgesamt geändert? 62 % 15 % 23 % Nein, es wurde keine Änderung der Anzahl der Einzugsstellen verzeichnet. Ja, es wurde eine Verminderung der Anzahl der Einzugsstellen verzeichnet. Ja, es wurde einen Anstieg der Anzahl der Einzugsstellen verzeichnet. War mit der Zu- bzw. Abnahme der Einzugsstellen eine Mehrbelastung oder eine verbunden? 61 % Mehrbelastung 39 % Wie hoch schätzen Sie die damit verbundene zeitliche bzw. Mehrbelastung im Jahr? Mehr als 1 Tag Bis zu 1 Tag Bis zu 1 Tag Mehr als 1 Tag 12 % 26 % 34 % 28 % Sind damit andere en bzw. en im Jahr verbunden - z.b. wenn die Lohnbuchhaltung durch den Steuerberater erledigt wird - und wenn ja, wie hoch würden Sie diese schätzen? Basis: 210 KMU. Über 250 Bis zu 250 Keine Bis zu 250 Über 250 3 % 10 % 67 % 10 % 10 %

Hat sich die Anzahl der zu bearbeitenden Formulare (z.b. Beitragsnachweise) geändert? 52 % Nein, die Zahl der Formulare hat sich nicht geändert. 14 % Ja, die Zahl der Formulare ist gesunken. 34 % Ja, die Zahl der Formulare ist gestiegen. War mit der Zu- bzw. Abnahme der Formulare eine Mehrbelastung oder eine verbunden? 73 % Mehrbelastung 27 % Wie hoch schätzen Sie die damit verbundene zeitliche bzw. Mehrbelastung im Jahr? Mehr als 1 Tag Bis zu 1 Tag Bis zu 1 Tag Mehr als 1 Tag 17 % 9 % 56 % 18 % Sind damit andere en bzw. en im Jahr verbunden - z.b. wenn die Lohnbuchhaltung durch den Steuerberater erledigt wird - und wenn ja, wie hoch würden Sie diese schätzen? Basis: 192 KMU. Über 250 Bis zu 250 Keine Bis zu 250 Über 250 1 % 8 % 68 % 13 % 10 %

Wie hoch schätzen Sie die zeitliche im Jahr für die Personalverwaltung durch den Wegfall der 15-Stunden-Regelung? Keine bis 1 Std. 1,1 bis 8 Std. über 8 Std. Basis: 202 KMU. 62 % 9 % 17 % 11 % Wie hoch schätzen Sie die zeitliche im Jahr für die Personalverwaltung durch Änderung des Maßstabs für die Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung? Die für die Beurteilung maßgeblichen Arbeitszeiten werden nun nicht mehr auf die letzten 12 Monate seit Beginn der jeweiligen Beschäftigung bezogen, sondern auf das Kalenderjahr. Keine bis 1 Std. 1,1 bis 8 Std. über 8 Std. Basis: 166 KMU. 61 % 19 % 14 % 6 % Wie hoch schätzen Sie die zeitliche im Jahr für die Personalverwaltung durch den Wegfall der steuerlichen Freistellungsbescheinigungen? Keine bis 1 Std. 1,1 bis 8 Std. über 8 Std. Basis: 202 KMU. 52 % 18 % 21 % 9 % Wie hoch waren die Kosten für eventuelle Aktualisierungen von Lohnbuchhaltungsprogrammen oder anderer Software zur Personalverwaltung? Keine Kosten bis 250 251 bis 500 über 500 Basis: 222 KMU. 68 % 11 % 13 % 8 %

Wie haben Sie sich über die Änderungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen informiert (mehrere Antworten sind möglich)? 26 % 19 % 77 % Eigene Recherche der dafür einschlägigen Gesetze und Verordnungen Eigene Recherche der dafür einschlägigen Verwaltungsvorschriften Informationen durch Dritte (z.b. Steuerberater, Verbände, Softwareanbieter, ) Wie hoch war der zeitliche Aufwand für die eigene Recherche der gesetzlichen Änderungen? (Hier wurde der Zeitaufwand der verschiedenen Recherchemöglichkeiten zusammengefasst.) Basis: 222 KMU. bis 4 Std. 4,1 Std. bis 1 Tag 1,1 bis 4 Tage über 4 Tage 33 % 23 % 30 % 14 % Arbeitet bzw. arbeitete nach der Novellierung ein geringfügig Beschäftigter in Ihrem Unternehmen, der bei seiner Einstellung außer einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bereits zuvor eine weitere geringfügige Beschäftigung hat/ hatte? 89 % Nein, dies trifft nicht auf unsere Beschäftigten zu. 9 % 2 % Ja, solche Beschäftigten haben wir, es sind aber keine Kosten in dieser Form entstanden. Ja, solche Beschäftigten haben wir, womit Kosten in der genannten Form entstanden sind. Basis: 225 KMU.

Wie führen Sie im Falle geringfügig Beschäftigter die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses bei Einstellung neuer Mitarbeiter durch? 17 % Anhand des Formulars der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber 24 % Anhand eines vergleichbaren Formulars 35 % Anhand einer schriftlichen Erklärung des Mitarbeiters 13 % Anhand einer mündlichen Erklärung des Mitarbeiters 10 % Gar nicht bzw. nicht explizit Basis: 209 KMU. Kam es nach der Novellierung zu dem Fall, dass die Krankenkasse das Unternehmen für Sozialversicherungsbeiträge in Haftung nehmen wollte, weil z.b. der Beschäftigte zwar in mehreren, aber nicht angegebenen Beschäftigungsverhältnissen stand? 91 % Nein, dazu kam es nicht. 9 % Ja, ein solcher Fall trat auf. Wie hoch schätzen Sie die dem Unternehmen daraus entstandenen Kosten? Basis: 260 KMU. bis 500 501 bis 1000 1001 bis 2000 über 2000 40 % 13 % 27 % 20 %

Hat sich Ihr Unternehmen erschöpfend über die Änderungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen informiert? 2 % gar nicht informiert 9 % nur gering informiert 28 % mittelmäßig informiert 37 % überwiegend informiert 24 % über alle Änderungen informiert Basis: 179 KMU. Welche Priorität hatte die Aufarbeitung der Änderungen zu den Vorschriften über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Ihrem Unternehmen? 5 % völlig unwichtig 15 % eher unwichtig 32 % mittelmäßig wichtig 24 % wichtig 24 % sehr wichtig Basis: 179 KMU.