Rentenentwicklung und Perspektiven 30. Januar 2013 in Dortmund Thomas Keck 1
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Renten wegen Alters und bei Erwerbsminderung Quelle: Statistik Rentenversicherung in Zeitreihen der Deutschen Rentenversicherung 3
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung davon mit Rentenanspruch: ca. 110.000 Quelle: Statistik des Statistischen Bundesamtes 4
Anteil der Grundsicherungsempfänger an den Rentnern...bezogen auf das Jahr 2012: Grundsicherung im Alter 2,5% Grundsicherung bei Erwerbsminderung 6,7% 5
Entwicklung bei den Minijobs (31.12., ohne Rentner) Quelle: Statistik Versicherte der Deutschen Rentenversicherung 6
Entwicklung bei Hartz-IV-Bezug (ohne Aufstocker) Quelle: Statistik Versicherte der Deutschen Rentenversicherung 7
Entwicklung bei den Riester-Verträgen Quelle: Alterssicherungsbericht 2012 8
Verfügbares (Netto-)Einkommen von Rentnerhaushalten Quelle: Alterssicherungsbericht 2012 9
Merke: Altersarmut...... folgt Erwerbsarmut... lässt sich vorbeugend (in der Erwerbsphase) bekämpfen... ist bei nachträglicher Bekämpfung (in der Rentenphase) nur wenig zielgenau 10
Perspektiven aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung: 1. Einkommen in der Erwerbsphase 2. Ausweitung des Minijob-Sektors sollte überprüft werden 3. Höhere Rentenbeiträge für Pflegepersonen 4. Das Niveau der Erwerbsminderungsrenten muss wieder steigen 5. Langzeitarbeitslosigkeit darf kein Armutsrisiko sein 6. Zusätzliche Beitragszahlung zulassen 11
7. Soloselbständige unter das Dach der Rentenversicherung 8. Gesundheitsmaßnahmen dürfen nicht an der Finanzierung scheitern 9. Rente nach Mindesteinkommen 10. Fazit 12
1. Einkommen in der Erwerbsphase Die Renten folgen dem Einkommen in der Erwerbsphase. Deshalb gilt: Wenn schon der Lohn nicht zum Leben reicht, wie soll die Rente das dann leisten können? Mit Berufen im Niedriglohnbereich können nur Rentenanwartschaften in Höhe der Grundsicherung erreicht werden. 13
Soweit im Niedriglohnbereich nur Teilzeitbeschäftigungen ausgeübt werden, führt dies zur weiteren Reduzierung der Rentenanwartschaften. Ein Mindestlohn würde zu einem höheren versicherten Einkommen in der Erwerbsphase führen. 14
Fallbeispiel (ganztags beschäftigt, 45 Beitragsjahre) Friseur in NRW = mtl. 1.326,- brutto*; mtl. Beitrag 250,61 ; EP 0,4670; 589,95 mtl. Rente brutto Kosmetikerin in NRW = mtl. 1.567,- brutto; mtl. Beitrag 296,16 EP 0,5519; 697,05 mtl. Rente brutto Friseurin im modernen Fachbetrieb in NRW = 1.762,- brutto; mtl. Beitrag 333,02 ; EP 0,6206; 783,90 mtl. Rente brutto * Tarifwerte aus dem Tarifregister NRW (www.tarifregister.nrw.de) 15
2. Ausweitung des Minijob-Sektors sollte überprüft werden Mini-Jobs sind in den letzten Jahren stark angewachsen. In bestimmten Bereichen des täglichen Lebens machen sie Sinn und dienen dem Arbeitmarkt. Sie können dazu führen, dass versicherungspflichtige Jobs durch sie ersetzt werden. 16
Fallbeispiel (geringfügig entlohnter Beschäftigter* mit Pauschalbeiträgen bei Versicherungsfreiheit) 450 / Monat (5400 / Jahr; mtl. Beitrag 85,05 **) erhöht die Rente um 4,67 10 Jahre 450 - Job ca. 50 Rente pro Monat * keine haushaltsnahe Beschäftigung ** Der Arbeitgeber trägt den jeweiligen Pauschalbeitrag zur RV (15 %); der Arbeitnehmer den Rest (3,9 %) 17
3. Höhere Rentenbeiträge für Pflegepersonen Häusliche Pflege ist in einer älter werdenden Gesellschaft unverzichtbar. Doch sie darf für die pflegenden Angehörigen nicht zum Nachteil führen. Im Wesentlichen sind Frauen betroffen. 18
Es gibt einen Anstieg der Pflegebedürftigen und damit auch eine Zunahme der Pflegepersonen. In der Regel wirtschaftlich schwächere Einkommensgruppen betroffen andere Gruppen kaufen Pflegeleistungen von außen ein. Deshalb sollten höhere Rentenbeiträge die ehrenamtliche Pflege honorieren. 19
4. Das Niveau der Erwerbsminderungsrenten muss wieder steigen Die Rentenreformen seit dem Jahr 2001 zeigen, dass die Erwerbsminderungsrenten ein Niveau erreichen, dass dem Sicherungszweck nicht gerecht wird. Erwerbsminderungsrentner beziehen verstärkt Grundsicherungsleistungen. 20
73 % der Grundsicherungsbezieher beziehen bei voller Erwerbsminderung keine EM-Rente aus der gesetzl. RV, weil sie keinen Anspruch auf Rente erworben haben*. * Quelle: Statistisches Bundesamt / Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 21
5. Langzeitarbeitslosigkeit darf kein Armutsrisiko sein Personen, die längere Zeit arbeitslos sind, haben ein Sicherungsdefizit in der Rentenversicherung (bei Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten). Betriebliche Altersversorgung findet nicht statt und eine private Vorsorge ist nur schwer zu finanzieren. Damit die Versorgungslücke geschlossen werden kann, ist eine Beitragszahlung bei Arbeitslosengeld II - Bezug sinnvoll. 22
Berechnungsgrundlagen für Beiträge zur RV für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe und ALG II: - Vor dem 01.01.2000: 80% des dieser Arbeitslosenhilfe zugrunde liegende Arbeitsentgeltes - Vom 01.01.2001 bis 31.12.2004: die gezahlte Arbeitslosenhilfe - Vom 01.01.2005 bis 31.12.2006: 400 monatlich - Ab 01.01. 2007 bis 31.12. 2011: 205 monatlich - Ab 01.01.2012 keine Beitragsleistungen mehr 23
6. Zusätzliche Beitragszahlung zulassen Nach dem geltenden Recht können neben einer versicherten Beschäftigung keine weiteren Beiträge entrichtet werden. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzliche freiwillige Beiträge zur Steigerung der Rentenanwartschaft zu zahlen. Dieses könnte auf tarifrechtlicher Grundlage möglich sein. 24
7. Soloselbständige unter das Dach der Rentenversicherung Der Wandel auf dem Arbeitsmarkt geht einher mit einem Zuwachs der Selbständigkeit. Soloselbständige haben keine Mitarbeiter. Viele Soloselbständige sichern sich nicht ausreichend für die Lebensrisiken Erwerbsminderung, Alter und Tod ab. 25
Quelle: Destatis - Arbeitsmarkt im Wandel 26
Damit dieser Personenkreis nicht unversorgt ist, bedarf es einer rentenrechtlichen Absicherung. Soweit eine ausreichende Absicherung vorliegt, sollte eine Befreiungsmöglichkeit erfolgen (ab 30 EP). 27
Fallbeispiel (Rentenanspruch, versicherungspflichtiger Selbständiger, durchschnittliches Einkommen) 18 Jahre versichertes Einkommen in Höhe des Durchschnittsverdienstes (z. Zt. 34.071 p. A.) 505,26 30 Jahre versichertes Einkommen in Höhe des Durchschnittsverdienstes (z. Zt. 34.071 p. A.) 842,10 28
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8. Gesundheitsmaßnahmen dürfen nicht an der Finanzierung scheitern Angesichts steigender Lebensarbeitszeiten rückt die Gesundheit der älter werdenden Bevölkerung stärker in den Fokus. Der Grundsatz Rehabilitation vor Rente hat sich bewährt und sollte ergänzt werden um den Grundsatz Prävention vor Rehabilitation. Eine ausreichende Finanzausstattung ist wichtig, damit Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen nicht nach Kassenlage erbracht werden. 30
9. Rente nach Mindesteinkommen Im Rentenrecht wurden Pflichtbeitragszeiten bis 1991 privilegiert bewertet. Nach 35 anrechnungsfähigen Rentenjahren wurde der individuelle Verdienst bis auf 75% des Durchschnittsverdienstes angehoben. Aktuell wird diskutiert, diese Regelung (ggf. nur für Vollzeitbeschäftigte) auch für Zeiten ab 1992 anzuwenden. 31
Die Rentenversicherung sieht das kritisch, denn die pauschale Anhebung ist wenig zielgenau. Das gilt auch, wenn die Anhebung bedürftigkeitsabhängig erfolgt. 32
10. Fazit Angemessene Löhne während der Erwerbsphase. Durchgängige Beitragszahlung. Versicherungsverläufe schließen. Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Rehabilitation und Prävention stärken. Die gesetzliche Rentenversicherung ist das probate Mittel. 33
Quelle: Allensbach im Auftrag der Postbank 2012 34
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas.Keck@DRV- Westfalen.de 35