Gesetzliche Sozialversicherung
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- Irmela Roth
- vor 10 Jahren
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1 Sozialordnung 137 Gesetzliche Sozialversicherung 39 Welche Versicherungsarten gehören zur gesetzlichen Sozialversicherung? a) Krankenversicherung (KV) b) Rentenversicherung (RV) c) Arbeitslosenversicherung (ALV) d) Unfallversicherung (UV) e) Pflegeversicherung (PV) 40 Wer ist in welcher Höhe (Prozentsatz) an der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge beteiligt? Arbeitgeber Arbeitnehmer KV 50 % 50 % 1 RV 50 % 50 % ALV 50 % 50 % PV 50 % 50 % 2, 3 UV 100 % 1 Seit Juli 2005 zahlen Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Beitragsanteil 0,9 %. 2 Um die Kosten der Arbeitgeber auszugleichen, strichen die Länder zunächst einen Feiertag, der stets auf einen Werktag fiel. In fast allen Bundesländern ist deshalb der Bußund Bettag entfallen. In Sachsen wurde kein Feiertag gestrichen, deshalb ist in Sachsen der Arbeitnehmerbeitrag höher. 3 Kinderlose Arbeitnehmer zwischen 23 und 65 Jahren zahlen 0,25 % mehr. Hierfür gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.
2 138 Sozialordnung 41 Obwohl die Sozialversicherung eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer ist, gelten Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Nennen Sie diese Gruppen. 42 Erläutern Sie die wesentlichen Merkmale unseres Sozialversicherungssystems. 43 Wovon hängt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ab? 44 Erklären Sie, was man unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht. 45 Erläutern Sie die Bedeutung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. a) Beamte b) Selbstständige c) Rentner d) Arbeitnehmer ab einer bestimmten Einkommenshöhe (sog. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze) a) Die Versicherten zahlen die Hälfte der Versicherungsbeiträge. b) Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. c) Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen. d) Sozialversicherungen sind nach dem Selbstverwaltungsgrundsatz aufgebaut. e) Die Sozialversicherungen erhalten erhebliche Staatszuschüsse. Die Sozialversicherungsbeiträge sind abhängig a) von den Beitragssätzen b) vom Verdienst des Versicherten c) von der Beitragsbemessungsgrenze Höchstbetrag für die Beitragsberechnung. Liegt der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze, dann wird der Beitrag nur bis zu dieser Grenze berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ihre Höhe am : monatlich 5500, e (neue Bundesländer 4650, e)in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung monatlich 3750, e in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung Arbeitnehmer sind nur dann pflichtversichert, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet (2010: 4162,50 e). Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht nicht mehr unterliegen, können sich freiwillig versichern, auch bei einer privaten Krankenkasse.
3 Sozialordnung Wer ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung: a) bei Arbeitern, b) bei Angestellten? 47 Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung)? 48 Wer ist in der Rentenversicherung pflichtversichert? 49 Im Zusammenhang mit der Rentenversicherung ist immer wieder vom Generationenvertrag die Rede. a) Erläutern Sie diesen Begriff. b) Welche Probleme sehen Sie in diesem Zusammenhang? c) Machen Sie drei Lösungsvorschläge. a) Die Landesversicherungsanstalten b) Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin Für Minijobs entfällt der Arbeitnehmeranteil. Die Folge: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag von 15 % als Beitrag zur Rentenversicherung und 13 % an die Krankenversicherung sowie 2 % Pauschalsteuer (bei Minijobs im Privathaushalt nur 12 % gesamte Abzüge). Der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge und muss auch keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Er erhält allerdings auch keine Leistungen aus der Krankenversicherung, sofern er nicht aus einem anderen Arbeitsverhältnis sozialversichert ist. Diese Regelung gilt bei einem Monatseinkommen von max e (Stand 2010). Jeder Minijobber kann vorhandene Rentenansprüche erhöhen, indem er den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 % auf den gültigen Beitragssatz aufstockt. a) alle Arbeitnehmer und Auszubildenden b) Wehrdienstleistende Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker usw. können sich freiwillig versichern. a) Die Beiträge der jeweils arbeitenden Generationen ermöglichen die Renten der im Ruhestand befindlichen Generation. b) Die arbeitende Bevölkerung wird immer geringer, während die Zahl der Rentner immer weiter zunimmt, d. h., immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Renten finanzieren.?
4 140 Sozialordnung " Fortsetzung der Antwort " c) Lösungsmöglichkeiten: Erhöhung der Beiträge geringere Rentenerhöhungen Absenkung des Rentenniveaus höhereeigenvorsorge Verlängerung der Lebensarbeitszeit (stufenweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2029) höhere Staatszuschüsse staatliche Familienförderung zur Hebung der Geburtenzahl Teilrenten (Altersteilzeit) Der Staat fördert die freiwillige private Vorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen (sog. Riester-Rente) Generationenvertrag in Gefahr ,5 Mio. 49,7 44,8 So viele Erwerbspersonen* 40,0 37,6 34,2 So viele Rentner** Globus ,9 Mio , , ,0 21,1 20, Auf je 100 Erwerbspersonen kommen so viele Rentner 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung; Annahmen: Geburtenrate annähernd konstant, jährliche Zuwanderung von Personen Quelle: Statistisches Bundesamt *Bevölkerung im Alter von 20 bis unter 67 Jahren **Bevölkerung im Alter von 67 Jahren und älter
5 Sozialordnung Welche Leistungen erbringt die Rentenversicherung? Zählen Sie drei Beispiele auf. 51 Ein wichtiger Begriff aus dem Rentenrecht ist die Wartezeit. Erklären Sie, was man darunter versteht. 52 Man unterscheidet die große und die kleine (allgemeine) Wartezeit. Nennen Sie hierzu jeweils die entsprechenden Rentenleistungen. a) Rehabilitationsmaßnahmen, um die Arbeitskraft zu sichern oder wiederherzustellen (z. B. Umschulung, Kur) b) Rentenleistungen Altersrente Erwerbsminderungsrente Waisenrente Witwen- bzw. Witwerrente Die Wartezeit ist die Mindestzeit, die man der Rentenversicherung angehören muss, um Rentenleistungen zu beanspruchen. Die Wartezeit wird erfüllt durch: Beitragszeiten Kindererziehungszeiten Ausfallzeiten (z. B. Krankheit/Berufsausbildung) Ersatzzeiten (z. B. Wehrdienst) Zeiten nach dem Versorgungsausgleich bei Scheidungen a) Die kleine Wartezeit beträgt 5 Jahre. Sie wird verlangt für: Erwerbsminderungsrente Altersrente ab dem 65. Lebensjahr (= Regelaltersrente) Hinterbliebenenrente b) Die große Wartezeit beträgt 35 Jahre. Sie ist Voraussetzung für Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr (= Rente für langjährig Versicherte).
Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
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Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
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