Das Qualifikationsverfahren Studiengänge für Berufsbildungs verantwortliche im Nebenberuf



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Abteilung Sekundarstufe II Berufsbildung xxxx II Leitfaden Das Qualifikationsverfahren Studiengänge für Berufsbildungs verantwortliche im Nebenberuf Berufskunde (BK) im Nebenberuf Information, Kommunikation und Administration (IKA) im Nebenberuf Berufsbildner/in in überbetrieblichen Kursen (ük) und Lehrwerkstätten (LWS) im Nebenberuf Unterricht an höheren Fachschulen (HF) im Nebenberuf

1. Auflage 2014 Pädagogische Hochschule Zürich, Abteilung Sekundarstufe II/Berufsbildung

Inhalt 1 Grundlagen 2 2 Allgemeine Hinweise 5 3 Leistungsnachweise in den einzelnen Modulen 6 4 Das Portfolio 7 4.1 Begleitung der Portfolioarbeit 7 4.2 Abgabe 7 4.3 Kernelemente des Portfolios 8 4.4 Erstellen des Portfolios 8 4.5 Beurteilungskriterien 9 4.6 Eigenständigkeitserklärung 10 5 Die Diplomprüfung 10 5.1 Zulassungsbedingungen 10 5.2 Die mündliche Prüfung in Fachdidaktik 10 5.3 Beurteilungskriterien 10 5.4 Anmeldung 11 Anhang Handlungsfelder und Kompetenzen in den Studiengängen für Berufsfachschullehrpersonen an der PH Zürich 12

1 Grundlagen Dieser Leitfaden stützt sich auf das Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt- und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 28. August 2013 und die zugehörigen Prüfungsanforderungen Fachdidaktik vom 3. Oktober 2013. Unsere Studiengänge und Qualifikationsverfahren setzen die Vorgaben um, die in den Rahmenlehrplänen (RLP) für Berufsbildungsverantwortliche des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausgeführt sind (ausführliche Informationen: www.sbfi.admin.ch > Themen> Berufsbildung> Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche EKBV > Dokumente). Die Studiengänge der PH Zürich sind kompetenzorientiert aufgebaut. Die Curricula aller Studiengänge sind mit insgesamt 39 Kompetenzen in zehn typischen Handlungsfeldern von Berufsfachschullehrpersonen beschrieben. Im Verlauf ihrer Ausbildung erwerben die Studierenden Wissen und Fertigkeiten und erhalten Gelegenheit, ihre Haltungen zu reflektieren. Die 39 Kompetenzen, an denen sich unsere Bildungsgänge orientieren, sind im Anhang dieses Leitfadens zu finden. Sie sind auch auf unserer Website www.phzh.ch/ sek2 > Zehn Handlungsfelder) aufgeschaltet. Die Studiengänge der PH Zürich für Berufsfachschullehrpersonen sind vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt. Unsere Diplome bestätigen den Abschluss eines Bildungsgangs gemäss Artikel 46 der Berufsbildungsverordnung (BBV) bzw. Art. 12 Abs. 1 Bst. b. der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF).

Grundlagen 3 Die Kompetenzen erstrecken sich über die folgenden zehn Handlungsfelder: Handlungsfeld 1 Das Fach und seine Didaktik meistern Die Lehrperson verfügt über fundiertes Fachwissen und versteht die zentralen Konzepte, Strukturen und Arbeitsweisen ihres Faches. Sie plant und schafft Lernsituationen, die alle diese Aspekte ihres Faches für die Berufslernenden bedeutsam machen. Handlungsfeld 2 Entwicklung und Lernen unterstützen Die Lehrperson ist mit der Situation von Berufslernenden vertraut und versteht, wie diese lernen und sich entwickeln. Sie gestaltet Lerngelegenheiten, welche die intellektuelle, soziale und persönliche Entwicklung der Lernenden unterstützen. Bei Bedarf steht sie ihnen beratend zur Seite. Handlungsfeld 3 Heterogenität berücksichtigen Die Lehrperson versteht, wie sich Berufslernende in Bezug auf Lernen unterscheiden. Sie schafft Unterrichtssituationen, die den unterschiedlichen Lernenden gerecht werden. Handlungsfeld 4 Vielfältige Methoden zur Kompetenzförderung einsetzen Die Lehrperson versteht und nutzt gezielt verschiedene Unterrichtskonzepte und eine Vielfalt von Methoden, um bei den Berufslernenden die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern. Handlungsfeld 5 Selbstgesteuertes Lernen fördern Die Lehrperson verwendet ihr fundiertes Wissen über Motivation und Lernen zur Förderung von selbstgesteuertem Lernen.

4 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) Handlungsfeld 6 Wirkungsvoll kommunizieren Die Lehrperson setzt ihr Wissen von wirkungsvollen verbalen, nonverbalen und medialen Kommunikationsformen ein, um Lernen, Zusammenarbeit und einen unterstützenden Austausch zu fördern. Handlungsfeld 7 Verschiedene Beurteilungsverfahren einsetzen Die Lehrperson versteht und verwendet gezielt eine Vielfalt von Beurteilungsverfahren, um bei den Berufslernenden die Entwicklung der Kompetenzen zu überprüfen. Handlungsfeld 8 Berufliches Handeln reflektieren und weiterentwickeln Die Lehrperson überprüft fortlaufend die Wirkung ihrer Entscheide und Handlungen und arbeitet an ihrer beruflichen Weiterentwicklung. Handlungsfeld 9 Zusammenarbeit pflegen Die Lehrperson arbeitet mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen und leistet einen Beitrag zur Schulentwicklung. Sie pflegt den Kontakt zu den Lehrbetrieben und bei Bedarf auch zu Behörden, Verbänden und Fachstellen. Handlungsfeld 10 Eine berufspädagogische Perspektive einnehmen Die Lehrperson ist mit dem Berufsbildungssystem vertraut und kennt die Ausbildungsvorgaben der drei Lernorte. Sie plant, gestaltet und reflektiert ihren Unterricht auf diesen Grundlagen. Die Prüfungsanforderungen «Fachdidaktik» vom 3. Oktober 2013 sind auf dem Studiweb der PH Zürich (https://stud.phzh.ch/de/sek2) unter «Rechtliche Grundlagen» zu finden.

Grundlagen 5 2 Allgemeine Hinweise Das Qualifikationsverfahren der Studiengänge «Berufskunde (BK) im Nebenberuf», «Information, Kommunikation und Administration (IKA) im Nebenberuf», «Berufsbildner/in in überbetrieblichen Kursen (ük) und Lehrwerkstätten (LWS) im Nebenberuf» und «Unterricht an höheren Fachschulen (HF) im Nebenberuf» umfasst drei Elemente: 1 die Leistungsnachweise in den einzelnen Modulen; sie werden mit «genügend» oder «nicht genügend» bewertet; 2 das Portfolio; es wird mit «genehmigt» oder «nicht genehmigt» bewertet; 3 eine mündliche Prüfung von 30 Minuten in Fachdidaktik zu ausgewählten Teilen des Portfolios und zu fachdidaktischen Inhalten der Studiengang-Module (Diplomprüfung). Die Prüfung wird mit einer Note zwischen 1 und 6 bewertet, wobei 6 die beste und 1 die niedrigste Note darstellt. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Die Diplomprüfung gilt als bestanden, wenn eine genügende Note erzielt worden ist. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Bei wiederholtem Nichtbestehen erfolgt der Ausschluss vom Studiengang. Die Noten werden erst mitgeteilt, nachdem die Ergebnisse der Prüfungen von der entsprechenden Instanz der PH Zürich validiert worden sind.

6 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) 3 Leistungsnachweise in den einzelnen Modulen Leistungsnachweise dienen der Kontrolle und Bewertung von Studienleistungen. Leistungsnachweise können in unterschiedlicher Form verlangt werden: als schriftliche Arbeiten, Lernjournale, Referate, Unterrichtsskizzen, Fallstudien, praktische Umsetzungsarbeiten, schriftliche oder mündliche Prüfungen usw. Die Leistungsnachweise in den erziehungswissenschaftlichen und den fachdidaktischen Modulen erstrecken sich inhaltlich über die Kompetenzen der Studiengänge für Berufsfachschullehrpersonen der PH Zürich. Die in den einzelnen Modulen geforderten Leistungsnachweise werden in den Modulausschreibungen definiert. Der Leistungsnachweis kann nur abgelegt werden, wenn die Studierenden in den Kontaktveranstaltungen eine Präsenz von 80 Prozent nachweisen. Die Leistungsnachweise werden mit «genügend» oder «nicht genügend» bewertet. Das (Lehr-)Diplom kann nur ausgestellt werden, wenn alle Leistungsnachweise als «genügend» bewertet wurden.

Das Portfolio 7 4 Das Portfolio Im Verlauf ihres Studiums erstellen alle Studierenden ein Portfolio. Es handelt sich dabei um eine zielgerichtete Sammlung von Dokumenten und Materialien (z.b. Übungen, Analysen, Fallstudien), welche die individuellen Entwicklungen der Studierenden auf einem oder mehreren Gebieten zeigen. Das Portfolio dient der selbst bestimmten Darstellung der eigenen Kompetenzen. Indem es Produkt und Prozess verbindet, erlaubt es dem Verfasser/der Verfasserin und der Leserin/dem Leser, Lernprozess und Lernprodukt gemeinsam in den Blick zu nehmen. 4.1 Begleitung der Portfolioarbeit Zu Beginn des Studiums werden die Studierenden in die Portfolioarbeit eingeführt. Die Studierenden können bei der betreuenden Person zwei Beratungstermine in Anspruch nehmen. Wir empfehlen, auch auf die Unterstützung des Schreibzentrums der PH Zürich (www.phzh.ch/schreibzentrum) zurückzugreifen. 4.2 Abgabe Die Abgabe des Portfolios gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Prüfung im Bereich Fachdidaktik. Spätestens zwei Wochen nach der Abgabe des Portfolios erfährt die Studentin/der Student, ob das Portfolio angenommen worden ist. Wird das Portfolio zur Überarbeitung zurückgewiesen, stehen nochmals zwei Wochen ab Rückgabetermin zur Verbesserung zur Verfügung. Das Portfolio wird mit «genehmigt» oder «nicht genehmigt» bewertet. Das genehmigte Portfolio ist eine Zulassungsbedingung für die halbstündige mündliche Prüfung in Fachdidaktik. Das Portfolio muss in einem Exemplar als Papierausdruck eingereicht werden, zusätzlich in digitaler Form als PDF auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM, DVD, Stick). Das Dokument muss zudem korrekt benannt werden. Hinweise und Informationen zum Thema finden Sie auf dem Studiweb der PH Zürich (https://stud.phzh.ch/de > Digital Learning Center> Plagiatsprävention).

8 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) 4.3 Kernelemente des Portfolios Das Portfolio besteht aus drei Kernelementen: Im Zentrum steht die Dokumentation der Kompetenzentwicklung in drei der zehn Handlungsfelder. Dabei sind in den Studiengängen BK im Nebenberuf und IKA im Nebenberuf zwei Handlungsfelder vorgegeben: Handlungsfeld 1 («Das Fach und seine Didaktik meistern») und Handlungsfeld 7 («Verschiedene Beurteilungsverfahren einsetzen»). Das dritte Handlungsfeld kann frei gewählt werden. In den Studiengänge ük/lws im Nebenberuf und HF im Nebenberuf ist nur Handlungsfeld 1 («Das Fach und seine Didaktik meistern») vorgegeben. Die beiden anderen Handlungsfelder können frei gewählt werden. Für alle Studiengänge gilt, dass die Auswahl der zusätzlichen Handlungsfelder begründet werden muss. Die Liste mit allen zehn Handlungsfeldern und den entsprechenden Kompetenzen befindet sich im Anhang dieses Leitfadens. Die Dokumentation muss zeigen, wie das theoretische Wissen mit der Praxis verbunden wird. Die Reflexion des eigenen Lehrens und Lernens ist dokumentiert. 4.4 Erstellen des Portfolios Das Portfolio entsteht in drei Schritten: 1 Dokumentation: In den Modulen, im Selbststudium und in den Praktika entstehen Arbeiten, Notizen, Lernjournale, Unterrichtsvorbereitungen usw. 2 Materialsammlung: Diese Dokumente werden in einer Materialsammlung abgelegt. 3 Portfolio: Aus der Materialsammlung wird ein Portfolio als «Schaufenster» für die eigene Entwicklung während des Studiums erstellt. Das Portfolio besteht aus mindestens je einem Eintrag zu den drei bearbeiteten Handlungsfeldern. Zusammen mit ergänzenden Reflexionen und Kommentaren zu den präsentierten Materialien weist das Portfolio nach, dass verschiedene Kompetenzen in den entsprechenden Handlungsfeldern entwickelt wurden.

Das Portfolio 9 4.5 Beurteilungskriterien Das Portfolio wird nach den folgenden Kriterien beurteilt: BK im Nebenberuf und IKA im Nebenberuf: Handlungsfeld 1 und 7 sowie ein drittes Handlungsfeld nach Wahl sind abgedeckt. ük/lws im Nebenberuf und HF im Nebenberuf: Handlungsfeld 1 und zwei weitere Handlungsfelder nach Wahl sind abgedeckt. Verknüpfungen werden exemplarisch dargelegt. Die Auswahl der frei gewählten Handlungsfelder wird begründet. Das dokumentierte Wissen und Können steht in Bezug zu den Handlungsfeldern. Das Portfolio enthält zusammenhängende und nachvollziehbare Überlegungen zu Theorie und Praxis. Die Lernfortschritte sind dokumentiert. Das Portfolio ist sinnvoll strukturiert, die Darstellung ist übersichtlich und lesefreundlich. Das Portfolio kann in einer Stunde gelesen werden. 4.6 Eigenständigkeitserklärung Dem Portfolio muss eine handschriftlich unterzeichnete Urheberschaftserklärung («Eigenständigkeitserklärung») beiliegen. Die Studierenden bestätigen in diesem Dokument, dass sie ihre Arbeit selbstständig verfasst und dabei nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben. Arbeiten Dritter (auch Internetquellen), auf die sich die Arbeit stützt, müssen unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden. Das Portfolio kann nur beurteilt und bewertet werden, wenn die «Eigenständigkeitserklärung» beiliegt. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf dem Studiweb der PH Zürich (https://stud.phzh.ch/de > Digital Learning Center > Plagiatsprävention).

10 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) 5 Die Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in Fachdidaktik (30 Minuten). 5.1 Zulassungsbedingungen Bedingung für die Zulassung zur halbstündigen mündlichen Fachdidaktik-Prüfung ist ein genehmigtes Portfolio. 5.2 Die mündliche Prüfung in Fachdidaktik Die Prüfung in Fachdidaktik besteht aus zwei Teilen: Der Student oder die Studentin präsentiert einen Teil des eigenen Portfolios. Dabei räumt er/sie dem Inhalt bzw. dem Produkt (Wissen und Können) etwa gleich viel Platz ein wie der Reflexion des eigenen Lernprozesses. Der oder dem Studierenden werden vertiefende und ergänzende Fragen zum Portfolio und zu fachdidaktischen Themen der Studiengangs-Module gestellt. Dabei werden der Grad der Aneignung, die Tiefe des Verständnisses, die Fähigkeit, Bezüge herzustellen, sowie die Reflexionsbereitschaft und -fähigkeit ausgelotet. 5.3 Beurteilungskriterien Die Prüfung wird nach den folgenden fünf Kriterien beurteilt: Kenntnisse: angemessene Kenntnisse, sachliche Richtigkeit; Fertigkeiten: nachvollziehbarer Nachweis, wie die Kompetenzen in Schule und Unterricht umgesetzt werden; Reflexion: kritisches Beleuchten des eigenen Lernweges, eigenständiges Weiterdenken; Kreativität: Entwicklung eigener Ideen zur Schul- und Unterrichtsgestaltung; Stringenz und Konsistenz: schlüssige Argumentation.

Die Teilprüfungen der Diplomprüfung 11 5.4 Anmeldung Die Prüfung in Fachdidaktik findet im letzten Studiensemester statt. Als Anmeldung gilt die Abgabe des Portfolios. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach 6, spätestens nach 24 Monaten einmal wiederholt werden. Ein erneutes Nichtbestehen hat den Ausschluss vom Studiengang zur Folge.

12 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) Anhang Handlungsfelder und Kompetenzen in den Studiengängen für Berufsfachschullehrpersonen an der PH Zürich Die Curricula unserer Studiengänge basieren auf einer Liste von Kompetenzen, die auf der Grundlage der INTASC Model Standards for Beginning Teacher Licensing, Assessment and Development (CCSSO Washington) eigens für die Ausbildung von Berufsfachschullehrpersonen an der PH Zürich entwickelt wurde. Sämtliche Modulinhalte der Ausbildung werden anhand dieser Kompetenzen beschrieben. Die Kompetenzen sind zehn Handlungsfeldern zugewiesen, mit denen sich die Tätigkeit einer Berufsfachschullehrperson modellhaft beschreiben lässt. Die ersten sieben Handlungsfelder beziehen sich auf den Unterricht und die Arbeit mit den Lernenden, die drei restlichen auf die eigene Weiterentwicklung, die Zusammenarbeit im Schulumfeld und auf das Berufsbildungssystem. Dabei gilt, dass erst das «Ganze» die «kompetente Lehrperson» ausmacht: Alle zehn Handlungsfelder sind eng miteinander verwoben. Handlungsfeld 1: Das Fach und seine Didaktik meistern Die Lehrperson verfügt über fundiertes Fachwissen und versteht die zentralen Konzepte, Strukturen und Arbeitsweisen ihres Faches. Sie plant und schafft Lernsituationen, die alle diese Aspekte ihres Faches für die Berufslernenden bedeutsam machen. Die Lehrperson: 1.1 verfügt über fundiertes und gut strukturiertes Fachwissen und will den Lernenden dieses vermitteln. 1.2 wählt aufgrund der Lehrpläne geeignete Unterrichtsinhalte für ihre Klassen aus. 1.3 macht die ausgewählten Inhalte für die Lernenden verständlich und bedeutsam, indem sie zum Beispiel an deren Erfahrungen in Betrieb und Alltag anknüpft.

Anhang: Handlungsfelder und Kompetenzen 13 1.4 beherrscht das Unterrichtshandwerk. Sie kann ihren Unterricht durchdacht planen und durchführen, das heisst, sie kann insbesondere 1.4.1 Fachinhalte nach didaktischen Gesichtspunkten analysieren, strukturieren und reduzieren. 1.4.2 Lernziele und Lernschritte formulieren und Arbeitsaufträge erteilen. 1.4.3 grössere, gut rhythmisierte Unterrichtseinheiten entwerfen. 1.4.4 den Lernenden mithilfe eines breiten Methodenrepertoires unterschiedliche Zugänge zum Stoff eröffnen. 1.4.5 die wesentlichen Lehrmittel ihres Fachs nutzen und bei Bedarf zielgerecht eigene Lernmaterialien herstellen. Handlungsfeld 2: Entwicklung und Lernen unterstützen Die Lehrperson ist mit der Situation von Berufslernenden vertraut und versteht, wie diese lernen und sich entwickeln. Sie gestaltet Lerngelegenheiten, welche die intellektuelle, soziale und persönliche Entwicklung der Lernenden unterstützen. Bei Bedarf steht sie ihnen beratend zur Seite. Die Lehrperson: 2.1 will die Lernenden fördern und ihre Entwicklung unterstützen. Sie strebt eine positive emotionale Beziehung zu den Lernenden an und schafft ein lernförderliches Klima. 2.2 verfügt über diagnostische Fähigkeiten. Sie kann die Lernvoraussetzungen der Berufslernenden einschätzen und weiss, wann allenfalls Fördermassnahmen angebracht sind. 2.3 weiss um die verschiedenen Wissensarten und wie Lernprozesse funktionieren. Sie kann auf diesen Grundlagen mit ihren Lernenden verschiedene Lernstrategien erarbeiten und geeignete Lernumgebungen gestalten. 2.4 unterstützt Entwicklungsprozesse der Lernenden und kann sie bei Problemen beraten. Dabei ist sie sich der Grenzen ihrer Rolle als Lehrperson bewusst.

14 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) Handlungsfeld 3: Heterogenität berücksichtigen Die Lehrperson versteht, wie sich Berufslernende in Bezug auf Lernen unterscheiden. Sie schafft Unterrichtssituationen, die den unterschiedlichen Lernenden gerecht werden. Die Lehrperson: 3.1 will, dass alle in der Klasse lernen, und ist sich bewusst, dass Heterogenität in einer Klasse der Normalfall ist. 3.2 kennt Differenzierungsmassnahmen und verwendet diese in der Vorbereitung und Durchführung ihres Unterrichts. 3.3 ist fähig, den Lernenden fördernde Rückmeldungen zu geben (z. B. Einzelgespräche, Rückmeldungen zu Portfolios usw.). Handlungsfeld 4: Vielfältige Methoden zur Kompetenzförderung einsetzen Die Lehrperson versteht und nutzt gezielt verschiedene Unterrichtskonzepte und eine Vielfalt von Methoden, um bei den Berufslernenden die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern. Die Lehrperson: 4.1 ist willens, bei den Berufslernenden die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern, das heisst, gezielt Ressourcen (Wissen, Fertigkeiten und Haltungen) aufzubauen und Situationen zu schaffen, in denen die Lernenden diese kombinieren können. 4.2 kennt verschiedene Unterrichtskonzepte und Methoden und weiss, wie diese für die Kompetenzförderung genutzt werden können. 4.3 wählt die Methoden nach den jeweiligen Zielen aus und stimmt sie auf die Inhalte, die Voraussetzungen der Lernenden und die Rahmenbedingungen des Unterrichts ab.

Anhang: Handlungsfelder und Kompetenzen 15 Handlungsfeld 5: Selbstgesteuertes Lernen fördern Die Lehrperson verwendet ihr fundiertes Wissen über Motivation und Lernen zur Förderung von selbstgesteuertem Lernen. Die Lehrperson: 5.1 will den Lernenden bewusst machen, dass sie für die Steuerung ihrer Lernprozesse selbst verantwortlich sind und dass sie fähig sind, sich auch über die berufliche Grundbildung hinaus immer wieder neues Wissen zu erschliessen und neue Fähigkeiten anzueignen. 5.2 erarbeitet mit den Lernenden Instrumente und Strategien, die sie beim selbstgesteuerten Lernen einsetzen können, und begleitet ihre Lernprozesse beratend und unterstützend. 5.3 schafft Lerngelegenheiten, in welchen die Lernenden Entscheidungen bezüglich ihres Lernens selbst treffen müssen. 5.4 unterstützt motivationale Prozesse bei ihren Lernenden (z. B. Lernerfolge ermöglichen und sichtbar machen). Handlungsfeld 6: Wirkungsvoll kommunizieren Die Lehrperson setzt ihr Wissen von wirkungsvollen verbalen, nonverbalen und medialen Kommunikationsformen ein, um Lernen, Zusammenarbeit und einen unterstützenden Austausch zu fördern. Die Lehrperson: 6.1 ist sich bewusst, dass in jeder Form von Handeln Kommunikation auf verschiedenen Ebenen stattfindet und dass in jedem Unterricht nicht nur mit Inhalten, sondern auch mit der Sprache gearbeitet wird. Sie geht sensibel mit Sprache und anderen Aspekten der Kommunikation um. 6.2 ist mit verschiedenen Kommunikationsmodellen und -formen, mit Moderationstechniken und Unterrichtsmedien vertraut und setzt verschiedene Kommunikationsformen situationsgerecht und bewusst ein. 6.3 achtet auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang in der Klasse. Sie kann bei Konflikten die Konfliktstruktur erkennen und verschiedene Methoden zur Lösung anwenden.

16 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) Handlungsfeld 7: Verschiedene Beurteilungsverfahren einsetzen Die Lehrperson versteht und verwendet gezielt eine Vielfalt von Beurteilungsverfahren, um bei den Berufslernenden die Entwicklung der Kompetenzen zu überprüfen. Die Lehrperson: 7.1 ist sich der Problematik des Prüfens bewusst und strebt beim Beurteilen kontrollierte Subjektivität an. 7.2 kennt verschiedene Prüfungsformen und -instrumente, die Gütekriterien einer Prüfung und die verschiedenen Bezugsnormen. Auf dieser Grundlage passt sie ihre Prüfungen den Unterrichtszielen, der Unterrichtsform und den Lernenden an und ist in der Lage, sie sowohl formativ wie summativ einzusetzen. 7.3 entwickelt Prüfungskriterien und Indikatoren, macht Leistungserwartungen transparent, wendet die Indikatoren an und gibt förderorientierte Rückmeldungen. 7.4 ist imstande, aufgrund von Prüfungen ihren Unterricht anzupassen. Handlungsfeld 8: Berufliches Handeln reflektieren und weiterentwickeln Die Lehrperson überprüft fortlaufend die Wirkung ihrer Entscheide und Handlungen und arbeitet an ihrer beruflichen Weiterentwicklung. Die Lehrperson: 8.1 kümmert sich aktiv um ihre professionelle Weiterentwicklung. 8.2 ist sich bewusst, dass es für die eigene professionelle Weiterentwicklung einer Aussensicht bedarf und dass das Einholen von und der konstruktive Umgang mit Kritik die eigene Professionalität fördert. 8.3 kennt verschiedene Methoden zur Standortbestimmung, setzt diese gezielt ein und berücksichtigt die Ergebnisse in ihrem Handeln.

Anhang: Handlungsfelder und Kompetenzen 17 8.4 erkennt ihre Weiterbildungsbedürfnisse, kann ein für ihre Situation sinnvolles Weiterbildungsprogramm zusammenstellen sowie das Gelernte im Unterricht anwenden. 8.5 kann die eigenen Kräfte einschätzen und kennt Strategien, um mit Belastungen im Schulalltag so umzugehen, dass sie ihre Arbeit längerfristig ausüben kann. Handlungsfeld 9: Zusammenarbeit pflegen Die Lehrperson arbeitet mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen und leistet einen Beitrag zur Schulentwicklung. Sie pflegt den Kontakt zu den Lehrbetrieben und bei Bedarf auch zu Behörden, Verbänden und Fachstellen. Die Lehrperson: 9.1 ist bereit, mit den Kolleginnen und Kollegen zusammenzuarbeiten (z. B. Unterrichtsvorbereitung, Entwicklung gemeinsamer Unterrichtsmaterialien, Supervision, Austausch über die Fachgrenzen hinweg) und sich für eine gute Schulkultur einzusetzen. 9.2 ist vertraut mit Prinzipien, Modellen und Methoden der Schulentwicklung und ist fähig, dieses Wissen in konkreten Projekten in der eigenen Schule anzuwenden. 9.3 weiss um die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Lehrbetrieb, Behörden, Verbänden und Fachstellen und pflegt diese bei Bedarf situationsgerecht und mit adäquaten Kommunikationsformen. Handlungsfeld 10: Eine berufspädagogische Perspektive einnehmen Die Lehrperson ist mit dem Berufsbildungssystem vertraut und kennt die Ausbildungsvorgaben der drei Lernorte. Sie plant, gestaltet und reflektiert ihren Unterricht auf diesen Grundlagen.

18 Das Qualifikationsverfahren (Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf) Die Lehrperson: 10.1 orientiert die Unterrichtsgestaltung an der Arbeits- und Ausbildungssituation ihrer Lernenden (schulisches und betriebliches Umfeld der Lernenden, Berufsbilder etc.) und an deren Bildungs- und Schullehrplänen. 10.2 kennt das Berufsbildungssystem und die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen. Sie kann bei Bedarf mit anderen Akteuren im System zusammenarbeiten und Lernende an die relevanten Stellen verweisen.

I Die berufspraktische Ausbildung Lehrpersonen in der Berufsbildung Die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zürich PH Zürich Abteilung Sekundarstufe II / Berufsbildung 8090 Zürich Telefon: 043 305 65 55 Mail: sekundarstufe2@phzh.ch www.phzh.ch/sek2