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Transkript:

Nr. 76 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Mag. a Dr. in Humer-Vogl an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl (Nr. 776 der Beilagen der 2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend das Fußballstadion Wals-Siezenheim Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Mag. a Dr. in Humer-Vogl betreffend das Fußballstadion Wals-Siezenheim vom 2. Juli 2014 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Bei Frage 1 (Nr. 653 d. Beilagen 2. S. 15. GP) wurden die Einnahmen der SWS- Stadion Wals-Salzburg GmbH nach Art der Einnahme und Jahr im Zeitraum 2010 bis 2013 aufgelistet: Was ist der Grund für die fallenden Einnahmen von 2010 bis 2013? Die Einnahmen 2010 bis 2013 sind relativ stabil. Leichte (insgesamt ergebnisneutrale) Differenzen ergeben sich durch die Erlöse aus der Weiterverrechnung der Betriebskosten. Die Betriebskosten konnten durch Verbesserungen bei der Heizungsanlage gesenkt werden, wodurch auch die Erlöse aus der Weiterverrechnung der Betriebskosten leicht sanken. Zu Frage 2: Bei Frage 2 wurde bekanntgegeben, dass per 31. Dezember 2013, der gegenüber der BAWAG/PSK aushaftende Schuldenstand der SWS-Stadion Wals-Siezenheim GmbH 3,044 Mio. beträgt: Wie ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten seit Errichtung des Stadions und gibt es einen Tilgungsplan zum Abbau der Schulden? Mit Darlehensvertrag vom 16. Oktober 2002 und 15. Mai 2003 wurde ein Kredit bei der P.S.K. zur Finanzierung der Errichtung des Bürotraktes auf der Ostseite des Stadiongebäudes aufgenommen. Die ursprüngliche Darlehensvaluta lag bei fünf Millionen Euro. Die Bilanz der SWS Stadion Wals-Salzburg GmbH (SWS) weist im Jahresabschluss 2013 aus diesem Kreditverhältnis eine Restschuld von 3.044.823,-- aus. Somit konnten in Ansehung dieses Darlehens bereits rund zwei Millionen Euro durch die SWS getilgt werden. Ein Tilgungsplan liegt vor und sieht vor, dass das betreffende Darlehen in Halbjahresraten bis zum 30. Juli 2030 gänzlich getilgt wird. Somit liegt eine positive Entwicklung dieser Verbindlichkeit vor. 1

Zu Frage 3: Bei Frage 3 wurde die Auskunft erteilt, dass am 31. März 2005 an das kreditgewährende Institut Österreichische Postsparkasse AG eine Patronatserklärung des Landes Salzburg abgegeben wurde, für die keine Landtagszustimmung gemäß Art. 48 L-VG vorliegt: Auch wenn die Haftung des Landes eventuell nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, welchen Einfluss hat eine Haftungserklärung aus 2005 auf Kredite aus 2002 und 2003? Die am 31. März 2005 abgegebene Patronatserklärung hatte im Kreditverhältnis zwischen der SWS und der P.S.K. (heute BAWAG/P.S.K.) die Auswirkung, dass die Zinssätze ab März 2005 auf Grund der guten Bonität des Landes Salzburg deutlich sanken und sich somit der Finanzierungsaufwand der SWS relevant verringert hat. Zu Frage 4: Was war der Grund für diese Patronatserklärung? Die Vermutung liegt nahe, dass die damalige Referatsleiterin die Patronatserklärung am 31. März 2005 abgegeben hat, um die Finanzierungsbedingungen der SWS durch Reduktion des Zinssatzes für dieses Darlehen zu verbessern. Unverständlich ist jedoch, weshalb keine Zustimmung des Salzburger Landtages eingeholt wurde. Zu Frage 5: Bei Frage 4 wurden die von 2010 bis 2013 durchgeführten Umbau-, Instandhaltungs-, und Sanierungsmaßnahmen aufgelistet. Für die Grünanlage Schlosspark Klessheim wurden dabei bauliche Maßnahmen in der Höhe von 90.000,-- und Instandhaltungsmaßnahmen in der Höhe von 185.000,-- veranschlagt: Inwieweit gehört die Grünanlage von Schloss Klessheim zum Stadion? Im Rahmen der Errichtung des Basisstadions wie auch der Stadionaufstockung wurde ein Anrainerbeirat eingerichtet, in welchem die Interessen der anrainenden Bevölkerung im Zusammenhang mit der Errichtung des Stadions Gehör fanden. Unter anderem wurde ein Übereinkommen mit dem Anrainerbeirat vom Land Salzburg unterzeichnet, das Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der anrainenden Bevölkerung anlässlich der Stadionerrichtung vorsah. In Umsetzung dieses Übereinkommens hat die SWS einerseits die zuvor im Schlosspark Klessheim gelegene Driving Range verlegt und damit diesen Bereich des Schlossparks der öffentlichen Nutzung zugänglich gemacht, andererseits Freizeiteinrichtungen (Fun Court, Beachvolleyballanlage, Fußballfeld) gegenüber dem Stadion entlang der Schlossparkmauer errichtet. Vertragsgemäß ist die SWS auch für die Erhaltung dieser Freizeiteinrichtungen verantwortlich. Die Parkanlage im Schloss Klessheim steht bekanntlich im Eigentum des Landes Salzburg. 2

Zu Frage 6: Aus der Auflistung zu Frage 4 geht hervor, dass die Instandhaltungsmaßnahmen an dem fast neuen Gebäude ca. ein Viertel der Mieteinnahmen betragen: Welche Instandhaltungsmaßnahmen wurden dabei genau vorgenommen? Laut Mietvertrag ist die SWS verpflichtet, das Stadion instand zu halten. Hierbei handelt es sich um ein technisch sehr hochwertiges Gebäude, das sehr strengen behördlichen und gesetzlichen Auflagen unterliegt. Gemäß den Richtlinien der VDI 2067 liegt die Lebensdauer vieler haustechnischer Anlagen bei 10 bis 12 Jahren. Die wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen betreffen die Videoüberwachungsanlage, die Brandmeldeanlage, die Notstromversorgung, die Sprinkleranlage, die Alarmbeschallung, die Flucht- und Sicherheitsbeleuchtung, das zentrale regeltechnische Leitsystem und die Betreuung der Außenanlagen. Weiters sind die laufenden Wartungen und Reparaturen am Dach sowie auch der Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen vorgeschrieben. Die detaillierten Nachweise über die Ausgaben der dafür erforderlichen Aufwendungen können bei der SWS eingesehen werden. Zu Frage 7: In der Auflistung zu Frage 4 ist die Anschaffung eines Trafos um 30.000,-- gelistet: Zu welchem Zweck ist ein Trafo nötig? Für die EURO 2008 wurde eine temporäre Stromversorgung für den Oberrang installiert. Im Zusammenhang mit der Permanentmachung des Oberranges wurde der dritte Trafo angeschafft und damit eine permanente Lösung für die Versorgung des Oberranges mit elektrischer Energie bei ausreichender Versorgungssicherheit geschaffen. Zu Frage 8: Bei Frage 5 wurde die Auskunft erteilt, dass es hinsichtlich der Errichtung des Trafos und des Umbaus eines Fettabscheiders Ko-Finanzierungen von Red Bull gab: In welcher Position der Frage 4 sind die Investitionen in einen Fettabscheider enthalten und warum investiert die SWS in einen solchen? Die Investition für den Fettabscheider ist in den Instandhaltungskosten 2013 enthalten. Da die Hebeanlage bereits zehn Jahre in Betrieb ist und im Bereich des Fettabscheiders defekt war, war ein Austausch der Anlage erforderlich. Auf Grund der Festlegungen in den Bestandverträgen ist grundsätzlich der Bestandgeber für diese Instandhaltungsmaßnahme zuständig. Zu Frage 9: Bei Frage 6 wurde bekanntgegeben, dass für die Jahre 2013 bis 2018 ein umfassender, mittelfristiger Investitionsplan erarbeitet wurde, in dem alle Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Jahren bis 2018 aufgeschlüsselt sind und der in zwei Aufsichtsratssitzungen bereits einstimmig zur Kenntnis genommen wurde: Wir ersuchen um Übermittlung des Investitionsplanes. 3

Siehe Beilage 1: Mittelfristiger Investitionsplan 2013 bis 2018. Zu Frage 10: Bei Frage 7 wurde die Auskunft erteilt, dass die SWS das Land Salzburg um Leistung von Gesellschafterzuschüssen zur Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahmen ersucht, da Abschreibungen, Kredittilgungen und Investitionen nicht in vollem Ausmaß erwirtschaftet werden können. Außerdem wird angeführt, dass die SWS in der Vergangenheit Zuschüsse seitens des Landes Salzburg erhalten hat: Welche Zuschüsse des Landes hat es seit Bestehen des Stadions für welche Investitionsmaßnahmen und für welche Abschreibungen oder Kredittilgungen gegeben? Neben den Finanzierungsbeiträgen des Landes für die bauliche Errichtung des Basisstadions wie auch der permanenten Stadionaufstockung (Oberrang) hat das Land Salzburg entsprechend der angeschlossenen Tabelle in Beilage 2 seit 1998 Zuschüsse zu den Gesellschaftskosten der SWS und für die Anmietung von Parkflächen geleistet. Die Zuschüsse des Landes wurden überwiegend für Baurechts- und Pachtzinse sowie laufende Instandhaltungsmaßnahmen verwendet. Zu Frage 11: Bei Frage 8 wurden die Vertragspartner, mit denen die SWS Verträge und Vereinbarungen für die Nutzung des Stadions sowie der Büroräumlichkeiten abgeschlossen hat, für die Jahre 2012 bis 2014 aufgelistet: Wie ist dabei das Verhältnis von Nutzfläche zur Einnahme der einzelnen Bestandsverhältnisse (bitte um Angaben in Prozent)? Das Verhältnis zwischen Nutzfläche und Netto-Mieteinnahmen liegt bei den vermieteten Büround Geschäftsräumen zwischen 9,5 % und 10,5 % (somit beträgt der Netto-Mietzins je qm bei den verschiedenen Bestandverträgen zwischen rund 9,5 bis 10,5). Bei den vermieteten Lagerflächen im Keller liegt das Verhältnis zwischen Nutzfläche und Netto-Mieteinnahmen bei 50 bis 53 % (der Netto-Mietzins je qm beträgt somit rund 1,9 bis 2,0 Euro). Zu Frage 12: Bei Frage 9 wurden lediglich die gesamten Mieteinnahmen in den Jahren 2011 bis 2013 aufgelistet: Es wird erneut um Aufschlüsselung pro Mieter ersucht. In Beilage 3 wird eine Aufstellung der monatlichen Nettomieteinnahmen je Mieter übermittelt. Zu Frage 13: Bei Frage 11 wurde bekanntgegeben, dass die SWS das Recht hat, den Mietgegenstand (ausgenommen Büroräume des Mieters und sämtliche Skyboxen) für maximal fünf Tage pro Kalenderjahr unentgeltlich für eigene Veranstaltungen (ausgenommen Popkonzerte) zu nutzen: Für welche Veranstaltungen hat das Land das Stadion genutzt? Juni 2003: Fest der Blasmusik Flachgau 4

Juni 2005: September 2005: Internationales Militärmusiktreffen Weltmeisterschaft im Gespannfahren der Zweispänner Zu Frage 14: Was ist der Grund dafür, ausgerechnet Popkonzerte von der Nutzung auszunehmen? Gemäß Bestandsvertrag zwischen der SWS und dem SV Wüstenrot Salzburg, in den Red Bull vollinhaltlich als Rechtsnachfolgerin des SV Wüstenrot Salzburg eingestiegen ist, liegen gem. III Verwendungszweck die Vermarktungsrechte für Veranstaltungen beim Bestandsnehmer. Konzerte und ähnliche Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen sind aus Termingründen und auf Grund der langen Auf- und Abbauzeiten nur im Einvernehmen mit dem Verein möglich. Im schlimmsten Fall könnte als Folge auch ein Rasentausch erforderlich werden. Terminliche Probleme und erhebliche Kosten wäre die Folge. Zu Frage 15: Wäre ein volkstümliches Konzert (z. B. Musikantenstadl) möglich? Zur Termin- und Rasenproblematik siehe Frage 14. Zu Frage 16: Bei Frage 11 wurde die Auskunft erteilt, dass die Skybox Nr. 3 ("Landesloge") laut Mietvertrag ausschließlich der Nutzung der SWS obliegt: Um wie viel höher wäre der Mieterlös, wenn die Skybox Nr. 3 von der Vermietung nicht ausgenommen wäre? Die Vereinbarung mit FC Red Bull Salzburg/Salzburg Sport GmbH stellt ein Gesamtpaket dar. Eine Rückgabe der Skybox Nr. 3 hätte keine Erhöhung der Miete zur Folge. Zu Frage 17: Bei Frage 12 und 13 wurden die Bruttobezüge der Geschäftsführerin der SWS für die letzten drei Jahre und das Stundenausmaß und die Aufgaben der neuen Geschäftsführung angegeben: Welche Verwaltungskosten fallen ab 2014 an (Räumlichkeiten, Geschäftsführung und Sekretariat bitte getrennt angeben)? Ab 2014 fallen folgende Verwaltungskosten an: Räumlichkeiten Miete 0,00 Geschäftsführung: 74.002,62 Sekretariat: 71.211,54 5

Zu Frage 18: Was würde die Verwaltung der SWS durch eine Immobilienfirma kosten und wäre das technisch/organisatorisch sinnvoll? Eine Übernahme der Verwaltung der SWS durch eine Immobilienfirma ist technisch und organisatorisch nicht sinnvoll. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 13. August 2014 Dr. Stöckl eh. 6