16. Wahlperiode Drucksache 16/7957. Verzeichnis der Fragenden



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Transkript:

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 17.03.2011 Anfragen zum Plenum vom 14. März 2011 mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). 1 Muthmann, Alexander (FW)...16 Aiwanger, Hubert (FW)... 25 Naaß, Christa (SPD)...5 Aures, Inge (SPD)... 9 Noichl, Maria (SPD)...6 Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)... 30 Perlak, Reinhold (SPD)...10 Biedefeld, Susann (SPD)... 23 Pranghofer, Karin (SPD)...7 Dittmar, Sabine (SPD)... 26 Rinderspacher, Markus (SPD)...17 Felbinger, Günther (FW)... 12 Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...8 Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 2 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)31 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 13 Schmitt-Bussinger, Helga (SPD)...18 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 27 Schneider, Harald (SPD)...11 Gottstein, Eva (FW)... 14 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...19 Halbleib, Volkmar (SPD)... 3 Steiger, Christa (SPD)...20 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 4 Strobl, Reinhold (SPD)...21 Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). 28 Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...32 Karl, Annette (SPD)... 15 Weikert, Angelika (SPD)...24 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 29 Wörner, Ludwig (SPD)...22

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite II Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bleiberechtsregelung für Jugendliche...1 Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Staatsstraße 2096 in Chieming...1 Halbleib, Volkmar (SPD) Feuerschutzsteuer...2 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ortsumfahrung Neuburg-Dommelstadl...4 Naaß, Christa (SPD) Sperrung der B 25 zwischen Feuchtwangen und Greiselbach für den Lkw-Verkehr...5 Noichl, Maria (SPD) Kreiselbau an der Staatsstraße 2089/Kreuzstraße Bad Feilnbach...5 Pranghofer, Karin (SPD) Vollzugsverordnung für das Feuerwehrgesetz...5 Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einbürgerung von Personen aus dem Gebiet der jetzigen Republik Kosovo...6 Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Aures, Inge (SPD) Neue Justizvollzugsanstalt für Sicherungsverwahrung in Straubing Finanzierung, Stellenplan...7 Perlak, Reinhold (SPD) Neue Justizvollzugsanstalt für Sicherungsverwahrung in Straubing Zahl der Insassen, Standort...7 Schneider, Harald (SPD) Justizvollzugsanstalt für Sicherungsverwahrung in Straubing Baubeginn und Inbetriebnahme...8 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Felbinger, Günther (FW) Unterrichtsausfall während der Abnahme der Abiturprüfungen des letzten G9-Jahrganges... 9 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neugründungen von Schulen in privater Trägerschaft... 9 Gottstein, Eva (FW) Pauschalierung der Schülerbeförderungskosten... 17 Karl, Annette (SPD) Lehrkräfte an Grundschulen... 17 Muthmann, Alexander (FW) Finanzierungszusage zur Renovierung der Baptist-Kitzlinger-Schanze Rastbüchl... 19 Rinderspacher, Markus (SPD) Vorläuferklassen Gymnasium Trudering... 19 Schmitt-Bussinger, Helga (SPD) Kriterien für eine gebundene Ganztagsklasse... 20 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gender Mainstreaming bei Jugendlichen... 20 Steiger, Christa (SPD) Chancen für eine Außenstelle der Fachoberschule in Kronach... 23 Strobl, Reinhold (SPD) Schulabbrecherquote in Amberg, Regensburg und Weiden... 23 Wörner, Ludwig (SPD) Finanzmittel für Reisekosten bei Lehrkräften... 24

Seite III Bayerischer Landtag. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Biedefeld, Susann (SPD) Generalsanierung des Landestheaters Coburg...25 Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen Weikert, Angelika (SPD) Einkommenssteuerveranlagung bei Freiberuflern...25 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Aiwanger, Hubert (FW) Brennelementezwischenlager in Niederaichbach und Kraftwerk Isar 1...27 Dittmar, Sabine (SPD) Verkaufsfreigabe für den ehemaligen Standortübungsplatz Oberwildflecken...28 Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Luftradioaktivität im März 2011 an der Station München-Johanneskirchen... 29 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erweiterung der Kernzone des Biosphärenreservats Rhön... 30 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW) Unterbringungsgesetz... 30 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Standorte für eine weitere Flüchtlings- Erstaufnahmeeinrichtung... 31 Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen... 32 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rauchen im Außenbereich einer Gaststätte im Einkaufscenter...28

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 1 Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern 1. Abgeordnete Renate Ackermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die neue Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2010 für Jugendliche umzusetzen, welche Anweisungen hierzu wurden bereits erlassen und wie erfolgt die Umsetzung? Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Innenminister und -senatoren der Länder haben sich am 18./19. November 2010 dafür ausgesprochen, gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Mit dem Beschluss wurde keine Bleiberechtsregelung gemäß 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) getroffen. Das rechtspolitische Anliegen soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für ein Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/4401) umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dazu im Rahmen seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf einen neuen 25a AufenthG eingebracht (BR- Drs. 704/10). Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt zunächst abzuwarten. Erst auf Grundlage eines Beschlusses des Bundestags, der für den 17. März erwartet wird, ist die notwendige Rechtssicherheit für eine diesem entsprechende vorgreifliche Regelung im Vollzugsweg hergestellt. Sobald der Gesetzesbeschluss vorliegt, soll eine entsprechende Mitteilung an die Ausländerbehörden erfolgen. 2. Abgeordnete Anne Franke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich frage die Staatsregierung, wie hoch die Verkehrszahlen auf der Staatsstraße 2096 in Chieming jeweils im Hinblick auf Schwerlastverkehr und Kraftfahrzeuge von 2000 bis 2010 jeweils pro Jahr waren, wie die Ortsdurchfahrt, insbesondere am Uferweg entlang des Chiemsees, sicherer gestaltet werden kann, und wie die Staatsregierung schnellstmöglich für eine Entlastung der Anwohner vor dem Hintergrund der Verkehrsbelastung (Lärm, Emissionen) sorgen wird? Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Verkehrsbelastung an allen überörtlichen Straßen wird bundesweit im Rahmen der alle fünf Jahre stattfindenden Straßenverkehrszählung erhoben. Die letzte Straßenverkehrszählung fand im Jahr 2010 statt. Derzeit werden die erhobenen Daten durch ein Fachbüro im Auftrag des Bundes ausgewertet. Zum jetzigen Zeitpunk liegen daher nur Verkehrszahlen bis zum Jahr 2005 vor. Die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von Chieming stellt sich wie folgt dar:

Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Verkehrsbelastung 2000 2005 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV in Kfz pro Tag) 7.220 7.354 Durchschnittlicher Täglicher Schwerverkehr (DTVSV in Lkw pro Tag) 453 511 Auf der Staatsstraße 2096 entlang des Chiemsees ereigneten sich in den vergangenen Jahren zwar einige Unfälle, eine ausgewiesene Unfallhäufungsstrecke liegt hier jedoch nicht vor. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Schutzplanken zwischen der Staatsstraße und dem parallel verlaufenden Geh- und Radweg errichtet. Das Unfallgeschehen auf der St 2096 wird auch in Zukunft kritisch durch die Unfallkommission im Landkreis Traunstein beobachtet. Sollten sich Unfälle häufen, werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen. Um die Anwohner in der Ortsdurchfahrt von Chieming von Lärm und Abgasen zu entlasten, wird die Staatsregierung die Ortsumgehung von Chieming in den neuen Ausbauplan für die Staatsstraßen aufnehmen. Der vorliegende Entwurf sieht eine Einstufung in Dringlichkeit 1 Reserve vor (Realisierung ab 2021). In einem nächsten Schritt wird der Ausbauplan in den Regionalen Planungsverbänden behandelt. Wenn der Regionale Planungsverband der Ortsumgehung Chieming eine entsprechend hohe Priorität beimisst, kann er das Projekt gegen Projekte der 1. Dringlichkeit kostenneutral tauschen. Nach Behandlung der Vorschläge der Regionalen Planungsverbände wird dem Ministerrat im Sommer der endgültige Entwurf des Ausbauplans zur Entscheidung vorgelegt. Erst dann wird der Ausbauplan rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. 3. Abgeordneter Volkmar Halbleib (SPD) Ich frage die Staatsregierung, welche Einnahmen hat Bayern aus der Feuerschutzsteuer seit 2008 pro Jahr eingenommen und wie und für was hat sie diese Gelder in Ausgaben pro Jahr verwendet? Antwort des Staatsministeriums des Innern Das auf Bayern entfallende Feuerschutzsteueraufkommen hat in den Haushaltsjahren 2008 56,7 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2009 55,8 Mio. Euro (jeweils nach der Zerlegung auf die Länder, d.h. nach der Verrechnung der tatsächlichen Einnahmen mit den von den Ländern geleisteten Vorauszahlungen) betragen. In 2010 hat Bayern 58,1 Mio. Euro (vor der Zerlegung auf die Länder) eingenommen. Entsprechend der Zweckbindung des Feuerschutzsteueraufkommens gemäß Art. 29 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wurde es jeweils zweckentsprechend für die Aufgaben des Staates nach Art. 3 BayFwG verwendet (vgl. die beigefügten Tabellen). Der Großteil der verfügbaren Feuerschutzsteuermittel ist den Gemeinden für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen sowie für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen zugeflossen. Zu einem relativ geringen Teil wurde das Feuerschutzsteueraufkommen für sonstige Aufgaben des Staates im Brandschutz verwendet wie z.b. für den Unterhalt des Feuerwehrerholungsheims in Bayerisch Gmain, für den Ersatz von Sachschäden, die Feuerwehrdienstleistende im Einsatz oder bei Übungen erleiden, für den Staatszuschuss, den der Landesfeuerwehrverband Bayern e.v. erhält, für die Herausgabe der Fachzeitschrift brandwacht und für die Beschaffung von Feuerwehr-Ehrenzeichen. In den vergangenen drei Jahren wurden jährlich durchschnittlich etwa 24 Prozent des auf Bayern entfallenden Feuerschutzsteueraufkommens für den Unterhalt (inklusive Personalkosten, Bauunterhalt, Schulbaumaßnahmen) der drei staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern verwendet.

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Soweit das jeweils verfügbare Feuerschutzsteueraufkommen nicht restlos für die vorbezeichneten Zwecke verbraucht wird, werden die insoweit entstehenden Ausgabereste in das nächste Haushaltsjahr übertragen und stehen somit weiterhin zweckgebunden allein für die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 3 BayFwG zur Verfügung. In den nächsten Jahren stehen insbesondere u.a. Großinvestitionen der Berufsfeuerwehren in München, Nürnberg und Fürth an. Haushaltsjahr Förderung des Feuerwehrwesens in Bayern in den letzten 10 Jahren Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten Förderung von Feuerwehrgerätehäusern Stand 31.12.2010 Sonstige Ausgaben für den Brandschutz Feuerwehrschulen insgesamt 2001 18.414.486 8.282.928 1.710.107 13.657.673 42.065.194 2002 17.900.025 7.669.311 2.319.074 13.118.612 41.007.022 2003 23.093.860 14.438.746 1.434.514 13.190.808 52.157.928 2004 29.202.081 20.665.000 1.399.327 13.732.930 64.999.338 2005 22.325.188 16.730.000 1.238.988 15.482.129 55.776.305 2006 18.196.678 13.455.304 891.795 14.712.058 47.255.835 2007 16.146.786 14.206.511 1.257.105 16.304.017 47.914.419 2008 16.442.083 10.603.128 2.160.862 14.676.591 43.882.663 2009 18.807.734 9.656.678 1.968.878 12.628.279 43.061.569 2010 24.364.524 6.371.907 1.450.655 13.872.798 46.059.884 204.893.444 122.079.513 15.831.305 141.375.895 484.180.157 Haushaltsjahzeugen und -geräten Förderung von Summe Förderung von Feuerwehrfahr- davon für Feuerwehrgerätehäusern insgesamt pauschale Zuweisungen 2001 18.414.485,72 3.077.561,96 8.282.928,48 26.697.414,20 2002 17.900.024,54 2.999.447,00 7.669.311,00 25.569.335,54 2003 23.093.859,84 3.738.518,00 14.438.746,00 37.532.605,84 2004 29.202.080,65 3.901.983,00 20.665.000,00 49.867.080,65 2005 22.325.187,53 0,00 16.730.000,00 39.055.187,53 2006 18.196.678,03 0,00 13.455.304,00 31.651.982,03 2007 16.146.785,00 0,00 14.206.511,00 30.353.296,00 2008 16.442.082,51 0,00 10.603.128,00 27.045.210,51 2009 18.807.733,77 0,00 9.656.678,00 28.464.411,77 2010 24.364.524,76 0,00 6.371.907,00 30.736.431,76 204.893.442,35 13.717.509,96 122.079.513,48 326.972.955,83

Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 4. Abgeordneter Eike Hallitzky (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Weil es höchst überraschend ist, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bei der Ortsumfahrung Neuburg-Dommelstadl mit 9,3 ungefähr doppelt so hoch ist wie bei dem niederbayerischen Straßenbauprojekt mit dem zweitbesten NKV, obwohl nahezu sämtliche ortsansässige Gewerbetreibende sich aus nahe liegenden Gründen einer Bürgerinitiative gegen die Ortsumfahrung angeschlossen haben und obwohl die Verkehrsbelastung mit rund 600 bis 700 Lkw pro Tag im Wesentlichen durch ortsansässige Betriebe oder Mautausweichverkehre erzeugt wird, die man beide auch auf die parallel verlaufende (!) A3 umleiten könnte, frage die Staatsregierung, anhand welcher konkreten Parameter und mit welchem jeweiligen Ergebnis die einzelnen Projektnutzen, wie sie auf Seite 3 des Sachstandsberichtes des Innenministers (Schreiben an die Landtagspräsidentin vom 23. Februar 2011) aufgelistet sind, bewertet wurden? Antwort des Staatsministeriums des Innern Für das Projekt PA280-07 St 2110, Ortsumgehung Neuburg-Dommelstadl wurde im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans unter anderem eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Bewertet wurde eine etwa 2,8 km lange, 3-streifige Ortsumfahrung (Fahrbahnbreite: 11,50 m) mit welcher der Ort Neuburg am Inn und der dazugehörige Ortsteil Dommelstadl umgangen werden. Die Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer) wurden mit 6,5 Mio. Euro angesetzt. Zudem wurden der Bewertung u.a. Daten zur bestehenden und geplanten Strecke (u.a. Länge, Fahrbahnbreite, Steigungen, Kurvigkeit, Knotenpunkte, Zustand der Fahrbahn, Verkehrsbeeinträchtigungen), zu Unfallkennwerten, zur Art der Bebauung und zu den Verkehrsmengen zugrunde gelegt. Dabei wurden durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken an Werktagen, Urlaubswerktagen sowie Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Prognosejahr 2025 angesetzt. Diese Werte basieren auf der Verkehrsprognose 2025 des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2005. Für den werktäglichen Verkehr wurde im Bereich des Projektes im Prognosejahr 2025 von rund 7.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden bzw. 900 Schwerverkehrsfahrzeugen pro 24 Stunden ausgegangen. Großräumige Verkehrsverlagerungen durch das Projekt wurden bei der Nutzen-Kosten-Analyse nicht betrachtet. Es ergab sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 9,3 (Kosten: 0,333 Mio. Euro pro Jahr; Nutzen: 3,104 Mio. Euro pro Jahr). Die Projektnutzen teilen sich wie folgt auf: Veränderung der Erneuerungs- und Unterhaltungskosten (NW1, NW2): -0,033 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Fahrzeugvorhaltungskosten (NB1): 0,067 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Betriebskosten (NB2): 1,714 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Erreichbarkeit (NE): 0,688 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Verkehrssicherheit (NS): 0,165 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Geräuschbelastung (NU1): 0,101 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Schadstoffbelastungen und Klimagase (NU2): 0,057 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Trennwirkungen (NU3): 0,000 Mio. Euro pro Jahr Veränderung der Flächenverfügbarkeit (NF): 0,000 Mio. Euro pro Jahr Nachrüstung bestehender Straßen in Wasserschutzgebieten (NU5): 0,000 Mio. Euro pro Jahr Förderung des Radverkehrs (NU6): 0,000 Mio. Euro pro Jahr Erhaltung der Artenvielfalt (NA): 0,000 Mio. Euro pro Jahr Raumordnungsaspekte (NR1, NR2, NR4, NRk) 0,335 Mio. Euro pro Jahr Veränderung des Erholungs- und Freizeitwertes (NFW) 0,010 Mio. Euro pro Jahr

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 5. Abgeordnete Christa Naaß (SPD) Ich frage die Staatsregierung, ob die bis Ende März befristete Sperrung der B 25 zwischen Feuchtwangen und Greiselbach für den Lkw-Durchgangsverkehr verlängert bzw. ob an eine Dauersperrung gedacht wird? Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Stadt Dinkelsbühl und das Landratsamt Ansbach haben bei der Regierung von Mittelfranken die Zustimmung zu einer unbefristeten Fortsetzung der Sperrung für den Mautausweichverkehr beantragt. Die Regierung von Mittelfranken hat hierzu das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die Prüfung ist bislang nicht abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht getroffen. Eine langfristige dauerhafte Lösung der örtlichen Verkehrsprobleme sieht die Staatsregierung allein im Bau der Ortsumgehung für die B 25, für den sich auch in einem Bürgerentscheid eine klare Mehrheit ausgesprochen hat. 6. Abgeordnete Maria Noichl (SPD) Ich frage die Staatsregierung, ist aufgrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen damit zu rechnen, dass der aufgrund zahlreicher Unfälle dringend erforderliche Kreiselbau an der Kreuzung Staatsstraße 2089/Kreuzstraße (Bad Feilnbach, Landkreis Rosenheim) wieder als dringlich eingestuft wird? Antwort des Staatsministeriums des Innern Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 sind für den Um- und Ausbau von Staatsstraßen 73 Mio. Euro für 2011 und 50 Mio. Euro für 2012 vorgesehen. Aufgrund bereits vorhandener Mittelbindungen für laufende Projekte sowie anderer, noch dringlicherer Maßnahmen ist eine Finanzierung des Kreisverkehrs an der Kreuzung der Staatsstraße 2010 bzw. Staatsstraße 2089 im Jahr 2011 nicht möglich, wenn die Haushaltsansätze für Um- und Ausbau nicht erhöht werden. Eine abschließende Entscheidung, ob der Kreisverkehr nördlich Bad Feilnbach im laufenden Jahr finanziert werden kann, ist daher erst nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Landtag möglich. Gleichwohl wird sich die Unfallkommission nochmals mit der Kreuzung befassen und prüfen, ob weitere kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Übergangszeit bis zum Bau des Kreisverkehrs in Betracht kommen. 7. Abgeordnete Karin Pranghofer (SPD) Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass das Feuerwehrgesetz im Jahr 2008 vom Landtag beschlossen wurde, die Ausführungsverordnung dafür im Jahr 2010 erfolgt ist, aber bis heute noch keine Vollzugsverordnung für das Gesetz an die Feuerwehren vor Ort ergangen ist?

Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Antwort des Staatsministeriums des Innern Die derzeit geltende Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) datiert im Grundsatz aus dem Jahr 1983 und wurde bislang lediglich punktuell an geänderte Rechtsvorschriften angepasst. Erforderlich sind nicht nur Anpassungen an die Neufassung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) sondern auch Änderungen in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel aufgrund der Entwicklungen in der Rechtsprechung oder veränderter tatsächlicher Gegebenheiten. Zudem ist sie geschlechtsneutral zu formulieren. Die VollzBekBayFwG bedurfte deshalb einer grundlegenden und umfangreichen Überarbeitung, um weiterhin eine praxisgerechte Hilfe für die nachgeordneten Behörden, die Gemeinden und die Landkreise zu sein. Zwischenzeitlich wurde ein Referentenentwurf einer geänderten VollzBekBayFwG erarbeitet, der nun intern abgestimmt und anschließend in die Verbandsanhörung gegeben wird. 8. Abgeordneter Dr. Martin Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich frage die Staatsregierung, wie oft haben Personen, die selbst oder deren Eltern auf dem Gebiet der jetzigen Republik Kosovo geboren wurden, in Bayern die Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland beantragt, wie oft wurde sie ihnen gewährt und wie oft wurde sie ihnen mit dem Verweis auf eine vermeintliche Mehrstaatlichkeit verweigert, weil sie keinen anerkannten Nachweis über den Nicht-Besitz oder die Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit erbringen konnten? Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Kriterien für die Einbürgerungsstatistik sind bundeseinheitlich in 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) festgelegt. Danach werden für jede eingebürgerte Person folgende Erhebungsmerkmale erfasst: 1. Geburtsjahr, 2. Geschlecht, 3. Familienstand, 4. Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung, 5. Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren, 6. Rechtsgrundlage der Einbürgerung, 7. bisherige Staatsangehörigkeit und 8. Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeiten. Eine Erfassung der Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge und der Ablehnungen ist in 36 StAG nicht vorgesehen und wird in Bayern auch nicht durchgeführt. Im Jahr 2009 wurden in Bayern insgesamt 268 Kosovaren eingebürgert, darunter 114 mit fortbestehender und 154 mit nicht fortbestehender Staatsangehörigkeit. Weitere statistische Aufzeichnungen mit Bezug zum Kosovo liegen nicht vor. Die Einbürgerungsstatistik für das Jahr 2010 wird voraussichtlich Ende Mai bzw. Anfang Juni vorliegen.

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7 Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 9. Abgeordnete Inge Aures (SPD) Im Zusammenhang mit der neuen Justizvollzugsanstalt Straubing für die Sicherungsverwahrung, die aus dem Programm Aufbruch Bayern finanziert und für die eine Gesamtsumme von 12 Mio. Euro im Kap./Tit. 04 05/720 13, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013, ausgewiesen werden soll, frage ich die Staatsregierung, werden für die neue Justizvollzugsanstalt für Sicherungsverwahrte originär neue Stellen für Justizbedienstete geschaffen, die bisher im Einzelplan 04 Stellenplan 04 05 noch nicht ausgewiesen sind, wie hoch werden die sächlichen Verwaltungsausgaben für diese neue Justizvollzugsanstalt im Nachtragshaushalt 2012 und im Doppelhaushalt 2013/2014 veranschlagt und soll in den zukünftigen Haushaltsplänen für diese neue Justizvollzugsanstalt im Einzelplan 04 ein neues Haushaltskapitel eingeführt werden? Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Die für die Beaufsichtigung, Betreuung und Behandlung der Sicherungsverwahrten in einem neuen Unterkunftsgebäude der Justizvollzugsanstalt Straubing erforderlichen zusätzlichen Stellen müssen noch im Haushalt für den Justizvollzug (Stellenplan 04 05) ausgebracht werden. Die Bauausführung des neuen Gebäudes soll im Jahr 2012 erfolgen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben zur Ausstattung des Gebäudes werden nach einer ersten Einschätzung ca. 1 Mio. Euro betragen und sollen im künftigen Doppelhaushalt 2013/2014 im Kap. 04 05 (Justizvollzug) veranschlagt werden. Nach der Haushaltssystematik ist es nicht erforderlich, dafür ein neues Haushaltskapitel einzuführen. 10. Abgeordneter Reinhold Perlak (SPD) Im Zusammenhang mit der neuen Justizvollzugsanstalt Straubing für die Sicherungsverwahrung, die aus dem Programm Aufbruch Bayern finanziert und für die eine Gesamtsumme von 12 Mio. Euro im Kap./Tit. 04 05/720 13, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013, ausgewiesen werden soll, frage ich die Staatsregierung, wie viele Sicherungsverwahrte nach altem und neuem Recht der Sicherungsverwahrung sollen in der neuen Justizvollzugsanstalt Straubing für Sicherungsverwahrte untergebracht werden, aus welchen Justizvollzugsanstalten in Bayern werden diese Gefangenen in die neue Justizvollzugsanstalt überstellt und auf welchem Gelände wird die neue Justizvollzugsanstalt errichtet?

Seite 8 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Die Entwicklung der Zahl der Sicherungsverwahrten in den nächsten Jahren ist nur teilweise konkret absehbar, zum Teil jedoch aufgrund der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Rückwirkungsverbotes noch offen. Derzeit befinden sich 65 Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing. Drei Sicherungsverwahrte unterziehen sich einer Therapie in den Justizvollzugsanstalten Erlangen, Amberg und Kaisheim. In der neuen Einrichtung für Sicherungsverwahrung sollen nur Verwahrte untergebracht werden, für die der Freistaat Bayern zuständig ist. Soweit die Entwicklung der Zahl der Sicherungsverwahrten in der Zukunft absehbar ist, kann in den nächsten Jahren von einem Bedarf von ca. 84 Haftplätzen ausgegangen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings die Möglichkeit, dass in späteren Jahren ein Bedarf von zusätzlichen Haftplätzen entsteht. Die neue Einrichtung für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten soll auf justizeigenem Gelände in Straubing entstehen. In der Gesamtausbauplanung für die Justizvollzugsanstalt Straubing ist die Errichtung eines eigenen Unterkunftsgebäudes für Sicherungsverwahrung vorgesehen. Das Bauvorhaben ist in der Anlage S unter Kap. 04 05 Tit. 720 13 als 3. Teilbaumaßnahme veranschlagt. Die Entscheidung, ob das Bauvorhaben innerhalb der Anstalt im Bereich der Gärtnerei oder außerhalb der Anstalt im Bereich der Tennisplätze errichtet werden soll, wird nach Vorliegen der ersten Planungsunterlagen getroffen. Die Justizvollzugsanstalt Straubing hat für beide Lösungen (innerhalb und außerhalb der Anstalt) zwischenzeitlich jeweils einen Raumbedarfsplan, einen Stellenplan und ein Sicherheitskonzept vorgelegt. Aufgrund dieser Unterlagen wird jetzt vom staatlichen Bauamt Landshut eine entsprechende Kostenschätzung vorgenommen. Erst nach Abschluss dieser vorbereitenden Planung und Einschätzung der voraussichtlichen Kosten kann entschieden werden, welcher Lösung (innerhalb oder außerhalb der Anstalt) der Vorzug zu geben ist. Dabei ist gegebenenfalls auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den derzeit laufenden Verfahren zu berücksichtigen. 11. Abgeordneter Harald Schneider (SPD) Im Zusammenhang mit der neuen Justizvollzugsanstalt Straubing für die Sicherungsverwahrung, die aus dem Programm Aufbruch Bayern finanziert und für die eine Gesamtsumme von 12 Mio. Euro im Kap./Tit. 04 05/720 13, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013, ausgewiesen werden soll, frage ich die Staatsregierung, wann ist mit dem Baubeginn der neuen JVA zu rechnen, wann mit der Inbetriebnahme und mit wie vielen planmäßigen Beamten aufgeteilt auf die verschiedenen Dienste im Strafvollzug wird die neue Justizvollzugsanstalt ausgestattet? Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Die neue Einrichtung für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten soll auf justizeigenem Gelände in Straubing entstehen. Es ist zu erwarten, dass noch in diesem Jahr die Planungen für dieses Bauvorhaben abgeschlossen werden können. Mit dem Baubeginn ist Anfang 2012 zu rechnen, mit der Inbetriebnahme im Jahr 2013. Exakte Angaben zum Personalbedarf sind im derzeitigen Planungsstadium noch nicht möglich. Nach einer ersten Personalbedarfsberechnung der Justizvollzugsanstalt Straubing wird je nach Standort des neuen Unterkunftsgebäudes (innerhalb bzw. außerhalb der Anstalt) zur Umsetzung einer hochfrequenten Betreuung und Behandlung der Untergebrachten im Wohngruppenvollzug (entsprechend dem Konzept des Kriminologischen Dienstes) von einem Mehrbedarf von mindestens 66 Stellen auszugehen sein (1 Jurist, 1 Psychiater, 7 Psychologen, 7 Sozialarbeiter, 1 Arzt, 1 Lehrer, 1 Vollzugsinspektor, 5 Krankenpfleger, 38 avd und 4 mittlerer Verwaltungsdienst).

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 9 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus 12. Abgeordneter Günther Felbinger (FW) Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen hat sie angedacht, um den Unterrichtsausfall während der Abnahme der Abiturprüfungen des letzten G9-Jahrganges aufzufangen, wie ist dabei die optimale weitere Unterrichtsversorgung der Abiturienten des ersten G8-Jahrganges gewährleistet und woher sollen die zusätzlichen Kapazitäten an qualifizierten Lehrkräften rekrutiert werden? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Situation ist aufgrund des Doppelabiturs nicht grundlegend anders als in anderen Schuljahren. Auch bei einem einzigen Abiturjahrgang gilt es, während der Abiturprüfungen Unterrichtsausfall für andere Schüler zu vermeiden. Da es bei den schriftlichen Prüfungen lediglich um die Beaufsichtigung geht, können dafür im Wechsel ohnehin Lehrkräfte eingesetzt werden, die während der Anwesenheit im Prüfungsraum keinen Unterrichteinsatz haben. Die Anwesenheit des jeweiligen Kursleiters zur durchgehenden Aufsichtsführung ist nicht erforderlich. Für die mündlichen Prüfungen verfügen die Schulen über mehrere organisatorische Möglichkeiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. Beispielsweise besteht ausreichend Variabilität bei der Festlegung der konkreten Prüfungstermine und es können Unterrichtsstunden (insbesondere des ersten G8- Jahrgangs) geeignet verlegt oder zeitnah nachgeholt werden. Zusätzliche Lehrkräfte zur Durchführung der Abiturprüfungen sind daher nicht erforderlich. 13. Abgeordneter Thomas Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich frage die Staatsregierung, welche konkreten privaten Schulneugründungen (Schulen in freier Trägerschaft) gab es in den letzten fünf Jahren in Bayern, wer waren die Träger und welche pädagogischen Konzepte liegen diesen Neugründungen zugrunde? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus In den letzten fünf Jahren wurden in Bayern im Bereich der Volksschulen 18, im Bereich der Förderschulen 8 (7 private Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie 1 Realschule zur sonderpädagogischen Förderung), im Bereich der Realschulen 9, im Bereich der Gymnasien sowie Freien Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5) 9 und im Bereich der beruflichen Schulen 113 private Schulen neu gegründet. Für den Bereich der Förderschulen ist darauf hinzuweisen, dass der statistische Begriff der Neugründung rein formal zu verstehen ist; z.t. geht es um Veränderungen der Schulstruktur bereits bestehender Schulen. Für den Bereich der Förderschulen ist darauf hinzuweisen, dass der statistische Begriff der Neugründung rein formal zu verstehen ist; z.t. geht es um Veränderungen der Schulstruktur bereits bestehender Schulen. Für das laufende Schuljahr 2010/2011 liegen z.t. noch keine endgültigen Zahlen vor.

Seite 10 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Dem pädagogischen Konzept kommt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nur im Bereich der privaten Volksschulen besondere Bedeutung zu (vgl. Art. 134 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung). Im Bereich der übrigen Schularten wird geprüft, ob es sich um eine Ersatz- oder Ergänzungsschule handeln soll und ob bei ersteren die Voraussetzungen der Art. 92 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gegeben sind; das pädagogische Konzept ist hier keine Genehmigungsvoraussetzung und muss daher von den privaten Schulträgern auch nicht eingereicht werden. Für die Genehmigung privater Volksschulen bzw. privater Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist nicht das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, sondern sind gemäß Art. 114 Abs. 1 Nr. 4b) bzw. Art. 114 Abs. 1 Nr. 4c) BayEUG die Bezirksregierungen zuständig. Eine einzelschulbezogene Auflistung der Neugründungen liegt dem Staatsministerium nicht vor. Neugründungen in den letzten fünf Jahren im Bereich der privaten Realschulen, Gymnasien, Freien Waldorfschulen ab Jahrgangsstufe 5 und beruflichen Schulen: a) Realschulen: Errichtungsjahr Schulname/Ort Schulträger 2007 2008 2009 2009 2010 2010 2010 2010 2010 Herder-Realschule, Pielenhofen (Oberpfalz) Rudolf-Diesel-Realschule, Augsburg (Schwaben) Vision-Realschule, Jettingen-Scheppach (Schwaben) Realschule Krauß, Aschaffenburg (Unterfranken) Erste Realschule Schweinfurt (Unterfranken) Pelzl-Realschule Schweinfurt (Unterfranken) Tilly-Realschule Ingolstadt (Oberbayern) Realschule der Stiftung Sabel München (Oberbayern) Realschule Sabel Nürnberg (Mittelfranken) Herder-Schulverein e. V., Kallmünz Hermann-Schmid-Akademie ggmbh, Augsburg Vision Privatschulen ggmbh, Jettingen-Scheppach Private Real- und Wirtschaftsschule Krauß e. V. gemeinn. Schulverein e. V., Aschaffenburg Private Wirtschaftsschule Müller GmbH, Schweinfurt Private Wirtschaftsschule Pelzl gemeinn. Verein e. V., Schweinfurt Private Wirtschaftsschule Ingolstadt GmbH, Ingolstadt Stiftung Sabel München Rudolf Sabel gemeinn. Schulbetriebsgesellschaft mbh, Nürnberg Keiner dieser Realschulen liegen besondere pädagogische Konzepte zugrunde, sie orientieren sich gemäß den jeweiligen Anträgen und den daraufhin erteilten Genehmigungen an den für die Realschule geltenden Lehrplänen und Stundentafeln, soweit bekannt jeweils mit Ganztagsangebot.

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 11 b) Gymnasien bzw. Freie Waldorfschulen ab Jahrgangsstufe 5: Seit dem Jahr 2006 wurden folgende Gymnasien in freier Trägerschaft und Schulen nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Jahrgangsstufe 5 mit 13) gegründet: Jahr Schule Träger Pädagogisches Konzept Freie Schule Glonntal Imagon-Akademie e.v. Pädagogik Rudolf Steiners mit bes. 2006 erlebnispädagoischer Akzentuierung 2007 Keine Schulneugründungen 2008 2009 2010 Leonardo-da-Vinci- Gymnasium Augsburg Bilinguales Gymnasium Phorms München Freie Internationale Schule Regensburg in Regenstauf Swiss-International-School Ingolstadt Vision Privatgymnasium Jettingen Scheppach Freie Schule Wolfratshausen Jenaplan-Gymnasium Nürnberg Privates Gymnasium des Private Oberlandschulen e.v. Weilheim Herman-Schmid-Akademie gemeinnützige GmbH Phorms Bavaria gemeinnützige GmbH Bis Dez. 2010: Internationale Schule Regensburg gemeinnützige GmbH i. Gr. Ab Dez. 2010: SIS Swiss International School gemeinnützige GmbH SIS Swiss International School gemeinnützige GmbH Vision Privatschulen gemeinnützige GmbH Körperschaft Freie Waldorfschule Wolfratshausen Gemeinnützige eg Jenaplan Gymnasium Nürnberg gemeinnützige eg Private Oberlandschulen Weilheim e. V Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit eigenem Ganztagsangebot Sprachliches Gymnasium mit besonderer bilingualer Förderung (Deutsch/Englisch) und Ganztagsangebot. Einschließlich Schuljahr 2010/2011 Schule nach der Pädagogik Rudolf Steiners mit bilingualer Ausrichtung für das Schuljahr 2011/2012 soll ein Neuantrag auf Genehmigung eines sprachlichen Gymnasiums eingereicht werden. Naturwissenschaftlichtechnologisches Gymnasium mit besonderer bilingualer (Deutsch/Englisch) Förderung Naturwissenschaftlichtechnologisches Gymnasium mit Internat für Mädchen. Besondere Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund Schule nach der Pädagogik Rudolf Steiners Privates Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung und sozialwissenschaftlichem Profil. Besondere Akzentuierung der Jenaplan- Pädagogik Privates Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung und wirtschaftswissenschaftlichem Profil; Ganztagsangebot. Für das Schuljahr 2011/2012 liegen bisher zwei weitere Neugründungsanträge vor, zwei weitere wurden in den Beratungsgesprächen in Aussicht gestellt. Darüber hinaus macht der Träger- und Konzeptwechsel ISR SIS Regensburg einen Neugründungsantrag notwendig.

Seite 12 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 c) Berufliche Schulen: Schulname/Träger Ort Errichtungsschuljahr Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement in Bad Reichenhall Bad Reichenhall 2010/2011 Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement des Kermess e.v. in München München 2010/2011 Chemieschule Dr. Erwin Elhardt, Berufsfachschule für biol.-techn. Assistenten Planegg/Martinsried Planegg 2010/2011 Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe der ESB Gemeinn. Gesellsch. f. berufl. Bildung mbh, Dachau Dachau 2010/2011 Berufsfachschule für Physiotherapie der IB-Gesellschaft f. interdisziplinäre Studien mbh in München München 2010/2011 Priv. Berufsfachschule für Altenpflegehilfe der Brunnenhof Akademie GmbH, Freising Freising 2010/2011 Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe der Kliniken Südostbayern AG in Traunstein Traunstein 2010/2011 Priv. Berufsfachschule für Altenpflege der ISE GmbH (gemeinn.) Amberg Amberg 2010/2011 Priv. Berufsfachschule für Altenpflegehilfe der ISE GmbH (gemeinn.) Amberg Amberg 2010/2011 Priv. Berufsfachschule für operationstechn. Ass. d.kliniken Nordoberpfalz AG in Neustadt a.d. Waldnaab Neustadt 2010/2011 Priv. Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe der Kliniken Nordoberpfalz AG, Neustadt a.d. Waldnaab Neustadt 2010/2011 Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe Bayreuth d. Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtsch. Bayreuth 2010/2011 Berufsfachschule für Massage des Deutschen Erwachsenen- Bildungswerkes e.v. in Schwabach Schwabach 2010/2011 Priv. Berufsfachschule f. Podologie d. IB-Gesellsch. für Interdisziplinäre Studien mbh Aschaffenburg Aschaffenburg 2010/2011 Priv. Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe d. Berufl. Fortbildungszentren d. Bayer. Wirtsch. Bad Kissingen Bad Kissingen 2010/2011 Neue Schauspielschule Nürnberg Berufsfachschule für Schauspiel, Loni-Übler-Haus Nürnberg 2010/2011 Priv. Berufsfachschule für Kosmetik und Wellness Eberhard Glaser, Aschaffenburg Aschaffenburg 2010/2011 Priv. Berufsoberschule der Gemeinn. Gesellschaft Dr. Kascheuer mbh in Traunstein Traunstein 2010/2011 Fachoberschule Franz von Assisi der Erzdiözese München- Freising in Freilassing Freilassing 2010/2011 Private Fachoberschule des Mesale e.v. in Nürnberg Nürnberg 2010/2011 Priv. Fachakademie für Schauspiel, Regie u. Theaterpädagogik Regensburg Regensburg 2010/2011 Priv. Fachschule f. Heilerziehungspflege St. Benedikt der Seni- Vita Fachschulen gemeinn. GmbH Marktredwitz Marktredwitz 2010/2011

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 13 Fachschule f. Heilerziehungspflegehilfe Memmingen der Berufl. Fortbildungszentren d. Bayer. Wirtsch. Chemieschule Dr. Erwin Elhardt Fachschule für Chemietechnik München Berufsfachschule für kaufm. Assistenten der Euro-Schulen für Wirtschaft und Fremdsprachen Nürnberg Priv. Berufsfachschule f. Euro-Management-Assist. d. Berufsfachschule f. Fremdsprachenberufe Würzburg Priv. Berufsfachschule für Euro-Management-Assistent/in in Aschaffenburg Berufsfachschule für Assistenten f. Hotel- und Tourismusmanagement Traunstein Berufsfachschule für Ergotherapie d. IB-Gesellsch. für interdisziplinäre Studien mbh in München Berufsfachschule für Logopädie der Medizinische Akademie IB MEDAU GmbH, München Priv. Berufsfachschule für Rettungsassistenten H. Döpfer, Regensburg Priv. Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe Nürnberg der Döpfer-Schulen Nürnberg GmbH Berufsfachschule f. Altenpflege Lindenberg der Schwesternschaft München vom Bayer. Roten Kreuz ACT-Center College, Berufsfachschule für Musical und Entertainment des ACT-Center e.v. Nürnberg MFA München Film Akademie, Priv. Berufsfachschule für Schauspiel Rudolf Binder, München Theaterschule Yorick, Berufsfachschule f. Theater u. Theaterpädagogik der FestSpielHaus ggmbh München Private Fachoberschule Schloss Brannenburg der Institut Schloss Brannenburg gemeinn. GmbH Isar-Fachoberschule München der Wirtschaftsschule München- Ost gemeinnützige GmbH in München Fachakademie für Sozialpädagogik des Diakonischen Werks Traunstein e.v., Traunstein Fachakademie für Sozialpädagogik der Arbeiterwohlfahrt in München und Oberbayern gemeinn. GmbH Fachakademie für Sozialpädagogik Rosenheim der gem. Gesellschaft für soziale Dienste DAA mbh Fachakademie für Sozialpädagogik München der gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste DAA mbh Priv. Fachakademie für Sozialpädagogik der Döpfer-Schulen ggmbh Schwandorf Fachakademie für Sozialpädagogik der Gemeinn. Gesellschaft f. Soziale Dienste DAA mbh Nürnberg Fachschule für das Hotel- u. Gaststättengewerbe des Vereins Bayer. Akad. f. Außenwirtschaft in München Memmingen 2010/2011 München 2010/2011 Nürnberg 2009/2010 Würzburg 2009/2010 Aschaffenburg 2009/2010 Traunstein 2009/2010 München 2009/2010 München 2009/2010 Regensburg 2009/2010 Nürnberg 2009/2010 Lindenberg 2009/2010 Nürnberg 2009/2010 München 2009/2010 München 2009/2010 Brannenburg 2009/2010 München 2009/2010 Traunstein 2009/2010 München 2009/2010 Rosenheim 2009/2010 München 2009/2010 Schwandorf 2009/2010 Nürnberg 2009/2010 München 2009/2010

Seite 14 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Augustinus-Schule, Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe Gremsdorf der Barmherzige Brüder ggmbh Gremsdorf 2009/2010 Fachschule für Heilerziehungspflege der bfz GmbH in Aschaffenburg Aschaffenburg 2009/2010 Fachschule f. Heilerziehungspflegehilfe d. bfz GmbH in Aschaffenburg Aschaffenburg 2009/2010 Zweijähr. Berufsfachschule f. Fremdsprachen- u. Euro- Korrespondenten der Euro-Schulen Regensburg Regensburg 2008/2009 Private Berufsfachschule für Marketing und Event der Macromedia GmbH, München München 2008/2009 Berufsfachschule für kfm. Assistenten, Fachrichtung Informationsverarbeitung Euro-Schulen Regensburg Regensburg 2008/2009 Berufsfachschule f. Euro-Management-Assistenten der Euro- Berufsfachschule f. Wirtsch. u. Fremdspr. Bamberg Bamberg 2008/2009 Berufsfachschule für kaufmänn. Assistenten, Fachrichtung Informationsverarbeitung Bamberg Bamberg 2008/2009 Berufsfachschule für Bürowirtschaft im Berufl. Schulzentrum zur sonderpäd. Förderung in Nürnberg Nürnberg 2008/2009 Berufsfachschule für Podologie der Heimerer Stiftung München München 2008/2009 Private Berufsfachschule für Altenpflegehilfe des Mädchenwerks Zwiesel e.v. Zwiesel 2008/2009 Berufsfachschule für Massage des Deutschen Erwachsenen- Bildungswerkes e.v. Plattling Plattling 2008/2009 Private Berufsfachschule für Altenpflege H. Döpfer, Regensburg Regensburg 2008/2009 Berufsfachschule f. pharmaz.-techn. Assistenten d. Deutschen Erwachsenenbildungswerks e.v. in Bamberg Bamberg 2008/2009 Berufsfachschule für Diätassistenten Erlangen des Deutschen Erwachsenenbildungswerkes e.v. Erlangen 2008/2009 Priv. Berufsfachschule für Rettungsassistenten der Döpfer- Schulen GmbH Nürnberg Nürnberg 2008/2009 Priv. Berufsfachschule für Ergotherapie Nürnberg der Döpfer- Schulen Nürnberg GmbH Nürnberg 2008/2009 Berufsfachschule für Altenpflegehilfe in Erlenbach a. Main d. Bezirksverbandes Unterfranken Erlenbach 2008/2009 Berufsfachschule f. Physiotherapie Kempten (Allg.) des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerkes e.v. Kempten 2008/2009 Priv. Fachoberschule im Wiesenttal der SeniVita Fachoberschulen gemeinn. GmbH, Ebermannstadt Ebermannstadt 2008/2009 Montessori-Fachoberschule Franken der MOS Franken GmbH in Nürnberg Nürnberg 2008/2009 Montessori-Fachoberschule d. Montessori-Vereinigung Nürnberger Land e.v. in Lauf a.d. Pegnitz Lauf 2008/2009 Fachakademie f. Sozialpädagogik d. Inn. Miss. Mü. Diakonie in München u. Oberbayern e.v., München München 2008/2009 Fachakademie für Sozialpädagogik Coburg d. Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste DAA mbh Coburg 2008/2009

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 15 Fachschule f. Informatik-, Chemie-, Elektro- und Maschinenbautechn.d. Bild.-Akad.Inn-S., Burgkirchen Burgkirchen 2008/2009 Fachschule für Heilerziehungspflege Bamberg der Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft Bamberg 2008/2009 Fachschule f. Heilerziehungspflegehilfe Bamberg d. Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft Bamberg 2008/2009 Priv. Wirtschaftsschule Bamberg der gemeinnützigen Quadriga GmbH Bamberg 2007/2008 Wirtschaftsschule des Main-Bildung Förderverein e.v. Würzburg Würzburg 2007/2008 Berufsfachschule f. kaufmänn. Assist. der EURO-BFS für Wirtsch. und Fremdspr. ggmbh in Aschaffenburg Aschaffenburg 2007/2008 Berufsfachschule für Rettungsassistenten des Bayer. Roten Kreuzes in Burghausen Burghausen 2007/2008 Berufsfachschule für Altenpflegehilfe der Pflegeschulen Grafenau ggmbh in Grafenau Grafenau 2007/2008 Private Berufsfachschule für Massage H. Döpfer, Regensburg Regensburg 2007/2008 Private Berufsfachschule für Ergotherapie H. Döpfer, Regensburg Regensburg 2007/2008 Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege Hof der Sana Klinikum Hof Schulen ggmbh Hof 2007/2008 Priv. Berufsfachschule für Physiotherapie Nürnberg der Döpfer- Schulen Nürnberg GmbH Nürnberg 2007/2008 Priv. Berufsfachschule für Massage Nürnberg der Döpfer- Schulen Nürnberg GmbH Nürnberg 2007/2008 Priv. Berufsfachschule für Logopädie der IB-Medizinischen Akademie in Aschaffenburg Aschaffenburg 2007/2008 Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Lindenberg i. Allgäu der Schwesternschaft München vom BRK Lindenberg 2007/2008 Berufsfachschule für Ergotherapie Kempten (Allgäu) des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerkes e.v. Kempten 2007/2008 Berufsfachschule für Musik Fachr. Rock/Pop/Jazz des Vereins Neue Jazzschool München e.v., München München 2007/2008 Berufsfachschule für Kosmetik Lehmann, Josef Bauer München München 2007/2008 Academy of Beauty & Wellness, Berufsfachschule für Wellness Herbert Breimer in Nürnberg Nürnberg 2007/2008 St.-Ursula-Fachoberschule Schloss Hohenburg der Erzdiözese München und Freising Lenggries 2007/2008 Montessori-Fachoberschule der Montessori-Zentrum München gemeinnützige GmbH in München München 2007/2008 Montessori-Fachoberschule d. Montessori Regensburg Arbeitsund Förderkreis e.v. in Regensburg Regensburg 2007/2008 Montessori-Fachoberschule der Montessori Fördergemeinschaft Würzb. e.v. in Zell Zell 2007/2008 Montessori-Fachoberschule des Montessori Fördervereins des Kreises Dillingen e.v. in Wertingen Wertingen 2007/2008

Seite 16 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7957 Priv. Fachakademie f. Heilpädagogik der PFH gemeinnützige GmbH Feucht Fachschule f. Heilerziehungspflegehilfe Ebenried d. Die Rummelsberger Dienste f. Menschen gemeinn. GmbH Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe Neuendettelsau des Ev.-Luth. Diakoniewerks Berufsfachschule für Musik der Musication gemeinnützige Schulbetriebs-GmbH Nürnberg Berufsfachschule für Physiotherapie der Heimerer Stiftung München Berufsfachschule für Ergotherapie der Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh, Markt Indersdorf Priv. Berufsfachschule f. Krankenpflegehilfe d. Inst. f. Aus-, Fort- u. Weiterbild. im Gesundheitsw. Kelheim Private Berufsfachschule für Physiotherapie des Bayer. Roten Kreuzes Regensburg Private Berufsfachschule für Physiotherapie der Döpfer-Schulen Regensburg gemeinn. GmbH Priv. Berufsfachschule für Altenpflegehilfe des Bayer. Roten Kreuzes in Weiden Priv. Berufsfachschule für Altenpflegehilfe der Döpfer-Schulen Regensb. gemeinn. GmbH in Regensburg Berufsfachschule für Altenpflege des Bayer. Roten Kreuzes Stadtsteinach Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe des Bayer. Roten Kreuzes Stadtsteinach Evang. Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe Bamberg des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim e.v. Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe Neunkirchen a. Sand d. Evang.-Luth. Diakoniewerkes Neuendettelsau Priv. Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe Weißenb. der Die Rummelsberger Dienste für Menschen ggmbh Berufsfachschule für Altenpflege des Dominikus-Ringeisen- Werkes Ursberg Berufsfachschule für Physiotherapie Augsburg der Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft Montessori-Fachoberschule des Montessori-Schule Rosenheim- Rohrdorf Fördervereins e.v. in Rohrdorf Montessori-Fachoberschule des Montessori Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e.v. in Passau Feucht 2007/2008 Allersberg 2007/2008 Neuendettelsau 2007/2008 Nürnberg 2006/2007 München 2006/2007 Markt Indersdorf 2006/2007 Kelheim 2006/2007 Regensburg 2006/2007 Regensburg 2006/2007 Weiden 2006/2007 Regensburg 2006/2007 Stadtsteinach 2006/2007 Stadtsteinach 2006/2007 Bamberg 2006/2007 Neunkirchen am Sand 2006/2007 Weißenburg 2006/2007 Ursberg 2006/2007 Augsburg 2006/2007 Rohrdorf 2006/2007 Passau 2006/2007

Drucksache 16/7957 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 17 14. Abgeordnete Eva Gottstein (FW) Ich frage die Staatsregierung, wie sind die derzeitigen Pauschalierungen für die Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler, die staatlich genehmigte private Volksschulen besuchen, in den einzelnen Regierungsbezirken geregelt, ergeben sich hierbei unter Umständen Änderungen durch die geplante Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes zum 1. August 2011 und wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Gewährung staatlicher Zuschüsse zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler privater Volksschulen ist in Art. 32 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) geregelt. Danach werden die Kosten für die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zu 100 v.h. ersetzt. Diese Zuschüsse bemessen sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten der Schülerbeförderung. Folglich findet derzeit keine pauschalierte Bezuschussung, sondern eine Spitzabrechnung bei der Schülerbeförderung statt. Die gesetzliche Regelung des Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG gilt in ganz Bayern und daher in sämtlichen Regierungsbezirken gleichermaßen. Es ist geplant, die staatlichen Leistungen zur Schülerbeförderung ab dem 1. August 2011 im Rahmen einer Pauschale zum Schulaufwand zu gewähren. Dem derzeit vorgeschlagenen Pauschalbetrag von 1.510 Euro je Schüler und Schuljahr, der im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehen ist, liegen die durchschnittlichen staatlichen Leistungen zum Schulaufwand privater Volksschulen der Jahre 2008 und 2009 zugrunde mit der Modifizierung, dass die Aufwendungen für die Schülerbeförderung nur noch zu 80 Prozent erstattet werden sollen. Die Reduktion auf 80 Prozent ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Schülerinnen und Schüler an staatlich genehmigten Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen gar keine staatlichen Leistungen zur Schülerbeförderung erhalten. Bei diesen Schularten wird eine Beförderung auf dem Schulweg nur für Schüler staatlich anerkannter Schulen gewährt. Die Einberechnung eines Fördersatzes für die Schülerbeförderung von 80 Prozent bringt daher eine gewisse Annäherung an die Situation bei Privatschulen anderer Schularten. Als Ergebnis des Dialogs mit betroffenen Trägern ist derzeit festzuhalten: Es erfolgt eine Abrechnung der Echtzahlen des Jahres 2010. Es wurden Revisionsgespräche mit den Trägern über die Auswirkungen der geplanten Neuregelung vereinbart. Weitere Gespräche über Modi der Umsetzung der Pauschalierung werden folgen. 15. Abgeordnete Annette Karl (SPD) Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist die Anzahl der Absolventen des 1. Staatsexamens und des 2. Staatsexamens für das Lehramt Grundschule, aufgeteilt nach weiblichen und männlichen Absolventen, für die Jahre 1980 bis 2010 und wie hoch ist die Anzahl der sich im Dienst befindenden Grundschullehrer und Grundschullehrerinnen, aufgeteilt nach Geschlecht, für die Jahre 1980 bis 2010?