aktuelle Themen Kundenworkshop 11/17.03.2010
Agenda Ersatzwertstrategie Entgelt für die Bereitstellung der Ersatzwerte Liste nach 19 Ziff. 4 KoV III V-P, Nadine Gill 2
Ersatzwertstrategie bis zum 01.04.2010 Aktuell erzeugen wir mit einem speziellen Verfahren (Anwendung des Standardlastprofilverfahrens gemäß Leitfaden des BGW) die Ersatzwerte. (Vorgestellt im Netzbetreiber-Workshop Juni 2009) Vorteile des Verfahrens gegenüber der Übernahme von Vortageswerten: Berücksichtigung von Temperaturschwankungen Berücksichtigung von Wochentagen Keine Kette von Vortageswerten möglich Neue Bilanzkreise erhalten vom ersten Tag an Ersatzwerte Problematik: Datenaktualisierung nach Monatswechsel hier ist bisher Ihre intensive Unterstützung gefragt! 3
Monatlicher Informationsbedarf mit der Deklaration z.b. Kundenwert z.b. Marktgebiet 4
Wechsel auf die Vortageswertstrategie ab dem 01.04.2010 Aktuell fehlen nur noch weniger SLP Allokationen in einem Monat als zum Systemstart. Ab dem 01.04.2010 wechseln wir auf die Vortageswertstrategie Vorteile: weniger Aufwand auf beiden Seiten. Nachteile: bei neu eingebrachten SLP Deklarationen oder beim Start eines neuen Bilanzkreises sind keine Vortageswerte vorhanden. Fehlt des Vortageswert, allokiert der BKN 1 kwh/h. Weiterhin bleibt das Problem, dass bei fehlender Deklaration auch kein Ersatzwert erzeugt werden kann. 5
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Ersatzwertentgelt nach 19 Ziff. 3 KoV III In den Fällen der Ziffer 2 erhebt der Bilanzkreisnetzbetreiber ein Entgelt auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Ausgleichsenergiepreises bezogen auf 1 % der monatlichen Ausspeisemenge des Netzes. Die Erlöse und die aus der Anwendung des Ersatzverfahrens durch den Bilanzkreisnetzbetreiber erwachsenden Kosten werden auf das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto gemäß 30 Anlage 3 gebucht. 7
Ersatzwertentgelt für die vergangenen Monate im Datenclearing (Okt- Dez 2008) Hier erhebt die Thyssengas für die Ausspeisenetzbetreiber ein Entgelt, welche trotz Datenclearing keine Daten zur Verfügung gestellt haben 8
Ersatzwertentgelt für alle weiteren Monate Ab Januar 2009 wird nach der Bilanzkreisabrechung und der Veröffentlichung der so genanten Schwarzen Liste das Ersatzwertentgelt abgerechnet. Hierbei wird das Entgelt, nur bei Verfehlungen über 25% der zu liefernden SLP Zeitreihen, abgerechnet. Mengen an NKP werden bei der Mengenermittlung nicht berücksichtigt. 9
Agenda Ersatzwertstategie Entgelt für die Bereitstellung der Ersatzwerte Liste nach 19 Ziff. 4 KoV III V-P, Nadine Gill 10
Liste nach 19 Ziff. 4 KoV III Aktuell sind die Monate Okt 08 Dez 08 veröffentlicht Ab Januar 2009 wird nach jeder Bilanzkreisabrechung die Liste nach 19 Ziff. 4 KoV III veröffentlicht. 11
Kriterien für die Liste nach 19 Ziff. 4 KoV III In der Liste nach KoV III 19 Ziffer 4 (sogenannte schwarze Liste ) sind alle Ausspeise- und Einspeisenetzbetreiber der Marktgebiete Thyssengas H - und Thyssengas L Gas aufgeführt, die dem Bilanzkreisnetzbetreiber die für die Bilanzkreisabrechnung erforderlichen Daten nicht, nicht fristgerecht und unvollständig zur Verfügung gestellt haben. Die Liste wird sowohl für SLP- als auch für RLM-Daten geführt. Dabei wird jeweils der prozentuale Anteil der Verfehlungen im Abrechnungsmonat aufgeführt. 12
Beispiel September 2009 Thyssengas H -Gas Bezeichnung Zeitreihentyp Anteil in % ANB_xyz SLP 4,27% ANB_abc SLP 30,61% ANB_abc RLM 2,97% Thyssengas L -Gas Bezeichnung Zeitreihentyp Anteil in % ANB_def RLM 22,50% ANB_def SLP 9,30% ANB_ijk RLM 96,95% 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 14
Wir möchten Sie nun zur Abschlussdiskussion einladen! 15