Alles was Recht ist Rechtliche Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten in der betrieblichen Gesundheitsförderung Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 1
Warum Gesundheitsförderung? Ökonomische Gründe Moralische und ethische Überlegungen Image Gesetzeslage Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 2
Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsschutzgesetz Artikelverordnungen SGB V 20 Abs. 1 (Primärprävention) 20 Abs. 2 (Betriebliche Gesundheitsförderung Arbeitssicherheitsgesetz ( AsiG) Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeistssicherheit Artikelverordnungen (z.b. Lastenhandhabung/ Arbeit am Bildschirm) Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 3
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Sozialgesetzbuch SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung 20 regelt die primäre Prävention Satzung der KK soll Leistungen der primären Prävention vorsehen. KK können Maßnahmen durchführen, die die betriebliche Gesundheitsförderung ergänzen. Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 6
Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention ( Februar 2005) Krankheit, die nicht entsteht, erhöht die Lebensqualität und hilft Kosten sparen. Für die langfristige Finanzierung unseres Gesundheitswesens ist entscheidend, dass wir gesund alt werden Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 7
Drei Handlungsebenen 1. Bundesebene gemeinsame Stiftung von Kranken- Renten- Unfall und Pflegeversicherung 2. Landesebene Kranken- Renten- Unfall u. Pflegeversicherung führen gemeinsame Projekte durch. 3. Ebene der Sozialversicherer Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 8
Weitere wichtige Eckpunkte Primäre Prävention als Auftrag der Sozialversicherung Zielorientierung Qualititätssicherung Lebensweltbezogene Maßnahmen auf Landesebene Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 9
... Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für andere sorgt... Ottawa charta Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 10
Weitere wichtige Eckpunkte Kooperation und Koordination Verteilung der Lasten Bereitstellung der Mittel Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 11
Bereitstellung der Mittel PrävG 250 Mill. GKV 180 Mill. RV 40 Mill. UV 20 Mill. PV 10 Mill. Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 12
Neufassung des 20 SGB V Leistungen zur Verhaltensprävention, um die Veränderung gesundheitsbezogener Verhaltensweisen zu unterstützen, gesundheitliche Risiken zu vermindern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 13
Leistungen 17 Abs. 5 PrävG 1. Gesundheitsbezogene Bedarfsermittlung 2. Management der Gesundheitsförderung 3. Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 14
Leistungen 20 b SGB V Neu: Erweiterte Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 15
Verteilung der finanziellen Mittel PrävG 250 Mill. 20 %= 50 Mill. Stiftung 40% = 100 Mill. Lebenswelt bez. Maßnahmen ( Schulen, Betriebe, Altersheime ) 40 % = 100 Mill. Leistungen der Sv in Eigenverantwortung Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 16
1 % Krankenstand bei 1000 Besch ftigten in der metallverarbeitenden Industrie kosten im Durchschnitt 500.000,00 /Jahr Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 17
Verknüpfung zwischen Gesundheit und Bildung ( Bmb+f ) Bildungsetat = Gesundheitsetat? Gesundheit als berufliche Bildungsaufgabe? Gesundheit Bildung Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 18
In der einen Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen.??? Voltaire Jörg Schneider Homburg/ Zweibrücken 19