Bald wohn ich mietfrei. Mit staatlicher Riesterförderung. Das neue Eigenheimrentengesetz
Endlich! Mit Riester in die eigenen vier Wände. Rückwirkend zum 01. Januar 2008 wird auch der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum riestergefördert. Der Gesetzgeber sendet damit ein klares Signal: Wohneigentum ist nunmehr nicht nur fester sondern auch gleichberechtigter Bestandteil jeder Altersvorsorge.
Wer bekommt z. B. die (Wohnriester-) Förderung? alle Personen, die in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerverhältnis stehen Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind Beamte, Landwirte, Soldaten, gemeldete Arbeitssuchende Ehepartner von förderberechtigten Personen, auch ohne eigenes Einkommen Personen, mit vollständiger Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit
Wie hoch ist die (Wohnriester-) Förderung? Riesterförderbeträge Grundzulage (pro Jahr) Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr) Kinderzulage für ab 2008 Geborene (pro Jahr) 154 EUR 185 EUR 300 EUR Um die volle Förderung zu erhalten, müssen zusammen mit den staatlichen Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigem Vorjahreseinkommens, mindestens 60 EUR p.a. eingezahlt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 2.100 EUR. + 200 EUR einmaliger Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige!
Was wird (Wohnriester-) gefördert? Gefördert werden Altersvorsorge-Bausparverträge sowie Darlehen für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum im Inland (Erwerb/Herstellung nach dem 31.12.2007). Riesterbausparen Riesterbausparverträge sind voll förderfähig d.h. sowohl in Anspar- als auch in der Darlehensphase. Riestertilgung Riesterförderbeträge können auch direkt zur Tilgung von Immobiliendarlehen verwendet werden.
Was ändert sich bei Entnahmen? Aus Riesterverträgen, die ab 2008 abgeschlossen werden, kann zukünftig eine bis zu 75 %ige oder 100 %ige Kapitalentnahme erfolgen. Diese Entnahme dient zur Aufstockung des Eigenkapital bei Abschluss einer Immobilienfinanzierung. Bei Eintritt des Rentenbeginns kann eine Entnahme auch zur kompletten Entschuldung genutzt werden. Statt einer Rückführung hat der Gesetzgeber das Wohnförderkonto eingeführt.
Wie funktioniert die Wohnriester-Besteuerung? Bis zum Eintritt in den Ruhestand werden die Beiträge steuerlich gefördert. Die Versteuerung findet in der Auszahlungsphase statt (nachgelagerte Besteuerung). Die richtet als Besteuerungsgrundlage ein sogenanntes Wohnförderkonto ein. Auf dem Wohnförderkonto ( Schattenkonto ) werden die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und ggf. ein Entnahmebetrag erfasst. Das Saldo dieses Kontos wird jährlich um 2% erhöht. Bei Rentenbeginn wählt der Kunde zwischen einer einmaligen Besteuerung (pauschal mit 30 % Abschlag) oder einer gestreckten Besteuerung bis maximal zum 85. Lebensjahr.
Wohnriester mit der NEU ZUM 01.05.2009 - Einführung eines Riesterbaudarlehens In Prüfung ist: die Einführung eines eigenen Riesterbausparvertrages unter Berücksichtigung der anderen Fördermöglichkeiten
Die Qual der Wahl Der Kundenwunsch steht im Vordergrund! Kunde hat definitiv Immobilienwunsch Wohneigentum ist fest geplant, Finanzierung steht an Jetzt finanzieren Kunde ist noch unentschlossen Eventuell später Wohneigentum, steht aber noch nicht fest Jetzt vorsorgen Riesterbaudarlehen SIGGI Riester-Rente HANSAgeneration-Plan CHD-Vorsorgesparplan ggf. Riesterbausparen
Jetzt finanzieren! Riestern für die Tilgung Beispiel Finanzierungsbedarf 40.000 EUR Beitragspflichtige Einnahmen (beider Eheleute) Grundzulage p.a. (2x154 EUR) Kinderzulage p.a. (2x300 EUR) Gesamtzulage p.a. 50.000 EUR 308 EUR 600 EUR 908 EUR Gesamtbeitrag der Tilgung p.a. Eigener Anteil an der Tilgung p.a. (abzüglich Gesamtzulage) Gesamt-Tilgung (in 20 Jahren) 2.000 EUR 1.092 EUR 40.000 EUR -> Eigenbeiträge 21.840 EUR -> Zulagen 18.160 EUR Bitte beachten: Die o.g. Tabelle ist eine stark vereinfachte Darstellung. In der Praxis erfolgt eine Aufteilung auf zwei Darlehen, da zwei förderfähige Personen keinen gemeinsamen Darlehensvertrag führen können.
Die Vorteile für Sofort-Finanzierer sofort nutzbare Altersvorsorge (Wohneigentum) mietfreies Wohnen im Alter selbstgenutzte Immobilie wertbeständig und inflationssicher geringere monatliche Belastung durch Einbindung der Riesterförderung
Jetzt vorsorgen! Riestern und flexibel bleiben Beispiel Riestergefördert! Erwerb von Wohneigentum Entnahme aus SIGGI Riester- Rente Auszahlung FREIraum Bausparvertrag Einbindung Riesterförderung in Finanzierung (Riesterbaudarlehen) Gezielte Vorsorge / Kapitalaufbau Neuabschluss SIGGI-Riester-Rente & FREIraum Bausparvertrag keine Entnahme SIGGI Riester- Rente -> weiter bespart Auszahlung FREIraum Bausparvertrag Auszahlung SIGGI Riester-Rente zur vollständigen Entschuldung Riestergefördert! Kein Erwerb von Wohneigentum SIGGI Riester-Rente wird weiterbespart FREIraum wird weiterbespart Auszahlung SIGGI Riester-Rente als Geldrente Auszahlung FREIraum Bausparvertrag Riestergefördert! 2008 2018 2028 2038 2048
Die Vorteile für die Vorsorger Dieses Beispiel nutzt andere Vorzüge des neuen Eigenheimrentengesetzes hohe Flexibilität: tatsächliche Entscheidung der Verwendung der Vorsorgeverträge erfolgt später gezielte Eigenkapitalbildung zur Reduzierung der Darlehenssumme ggf. gezielte Entnahmen ohne Rückführungsverpflichtung Ausnutzung zusätzlicher staatlicher Förderungen beim Bausparen (Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage)
Fazit Es gibt keinen Königsweg! Riester bietet Ihnen viele Möglichkeiten auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse einzugehen Nutzen Sie diese Vielfalt als Wettbewerbsvorteil!