Unternehmensnachfolge in Bayern



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Transkript:

Kurzstudie für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, München Unternehmensnachfolge in Bayern Autoren: Prof. Dr. Frank Wallau Dr. Christina Stadler Dipl.-Volkswirt Sven Boerger Eine Zusammenarbeit von: Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) Fürstenallee 3-5 33102 Paderborn frank.wallau@fhdw.de Betriebswirtschaftliches Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e.v. an der Universität Bayreuth Parsifalstraße 25 94554 Bayreuth info@bfm-bayreuth.de

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in Bayern und in den einzelnen Regierungsbezirken 2 2.1 Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in Bayern 3 2.2 Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in den einzelnen Regierungsbezirken 18 3. Ergebnisse der empirische Befragung zur Unternehmensnachfolge in Bayern aus Sicht von Nachfolgeberatern 21 3.1 Durchführung der Befragung 21 3.2 Charakteristika der befragten Nachfolgeberater 22 3.3 Charakteristika der beratenen Unternehmen und Unternehmer 23 3.4 Initiator für eine Nachfolgeberatung 27 3.5 Nachfolgevarianten bei der Unternehmensübergabe 29 3.6 Dauer des Nachfolgeprozesses 32 3.7 Probleme in der Übergangsphase 34 3.8 Notfallplanung 37 3.9 Ansatzmöglichkeiten staatlicher Förderung im Nachfolgeprozess 38 3.10 Wichtigste Problemfelder im Nachfolgeprozess aus Sicht der Berater 39 4. Zusammenfassung und Ausblick 40 Anhang 43

1 1. Einleitung Die Unternehmensübergabe ist eine, wenn nicht die größte Aufgabe für eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer. Sie erfolgreich zu meistern, bedarf spezieller, zielgerichteter Informationen, Beratung, Förderung und Weichenstellung in betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Hinsicht. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie hat letztmalig 2005 eine Studie zum Thema Unternehmensnachfolge in Bayern vergeben. Schwerpunkte des Gutachtens 1 waren zum einen die Hochrechnung der in der Zeit von 2006 bis einschließlich 2010 zu übertragenden Familienunternehmen im Freistaat Bayern sowie zum anderen die Identifizierung von Problemen und Handlungsfeldern im Handlungsprozess. Hierzu wurde eine breit angelegte Online-Befragung von bayerischen Unternehmen, an der sich 934 Unternehmen beteiligten, durchgeführt. 2 Um aktuelle Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge zu erhalten, beauftragte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie im September 2011 die Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn/Bielefeld mit der Durchführung einer Kurzstudie. Im Mittelpunkt dieser Kurzstudie steht die Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in Bayern sowie in den einzelnen Regierungsbezirken, differenziert nach Umsatzgrößenklassen und Branchen (vgl. Kapitel 2). Daneben wurde eine Expertenbefragung von Beratern von öffentlichen Einrichtungen und privaten Anbietern, die sich auf die Unternehmensnachfolge spezialisiert haben, durchgeführt (vgl. Kapitel 3). Die Expertenbefragung erfolgte im Oktober/November 2011 unter Federführung des Betriebswirtschaftlichen Forschungszentrums für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e. V. an der Universität Bayreuth (BF/M), Kooperationspartner der Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn/Bielefeld. Schwerpunktthemen der Befragung, an der sich insgesamt über 130 öffentliche und private Nachfolgeexperten beteiligten, waren u. a. die Nachfolgesituation der beratenen Unternehmen, die gewünschten und letztlich realisierten Nachfolgevarianten, die Notfallplanung sowie Problemfelder und Ansatzmöglichkeiten im Nachfolgeprozess. In Kapitel 4 werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. 1 Vgl. Freund/Kayser (2007), S. 1 ff. 2 Vgl. Freund/Kayser (2007), S. 22 ff.

2 2. Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in Bayern und in den einzelnen Regierungsbezirken Im Gutachten von Freund/Kayser (2007) erfolgte die Hochrechnung der in der Zeit von 2006 bis einschließlich 2010 zu übertragenden Familienunternehmen im Freistaat Bayern. Aufgrund damals noch nicht verfügbarer statistischer Datenquellen wurde in dieser Studie die Annahme getroffen, dass alle Unternehmen mit mehr als 50.000 Euro Jahresumsatz und über 60-jährigen Inhabern plus Notfälle zur Nachfolge anstehen. 3 Mittlerweile liegen Informationen zu den Gewinnen der Unternehmen vor, die wesentlich besser geeignet sind, die Übernahmewürdigkeit eines Unternehmens zu bestimmen. Nach dem vom IfM Bonn im Jahr 2010 vorgestellten, weiterentwickelten Verfahren 4 gilt ein Familienunternehmen als übernahmewürdig, wenn es mindestens einen nachhaltigen Jahresgewinn in der Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (derzeit rund 49.500 Euro) erwirtschaftet. 5 Diese sogenannte Übernahmewürdigkeit knüpft an der ökonomischen Attraktivität eines Unternehmens aus Sicht eines potenziellen Nachfolgers an. 6 Im Rahmen der Studie veröffentlichte das IfM Bonn nicht nur bundesweite Zahlen, sondern auch erste Zahlen auf Bundesländerebene; so wird die Zahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen im Freistaat Bayern für den Zeitraum 2010 bis 2014 auf rund 19.000 beziffert. 7 Für den Zeitraum 2011 bis 2015 fehlen aktuelle, regional differenzierte Daten, die die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und regional- bzw. länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen können. Aus diesem Grunde wurde die Methodik des IfM Bonn von den Gutachtern im Rahmen dieser Expertise weiterentwickelt, was die Qualität der Ergebnisse nochmals verbesserte. 3 Vgl. Freund/Kayser (2007), S. 9 f. Laut diesem Gutachten standen im Zeitraum 2006-2010 im Freistaat Bayern rd. 63.000 kleine und mittlere Familienunternehmen mit insgesamt 498.000 Beschäftigten zur Übergabe an. 4 Vgl. Hauser et al. (2010), S. 1 ff. 5 Vgl. Hauser et al. (2010), S. 13 ff. 6 Vgl. Wallau/Boerger (2011), S. 22 f. 7 Vgl. Hauser et al. (2010), S. 24 ff.

3 2.1 Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in Bayern Ausgangspunkt für die Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen im Freistaat Bayern ist der aktuell verfügbare Unternehmensbestand. Das Unternehmensregister, welches aktuell für das Jahr 2009 verfügbar ist und neben den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auch die nichtumsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (u. a. Freie Berufe) enthält 8, weist derzeit 632.121 Unternehmen für den Freistaat Bayern aus (vgl. Tabelle 1) 9 Anzumerken ist, dass sich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise die Zahl der in der Statistik erfassten Unternehmen erstmals seit mehr als zwanzig Jahren um rund 1 % reduziert hat 10. Differenziert nach Beschäftigtengrößenklassen zeigt sich für das Jahr 2009, dass 92,1 % der Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte, 7,6 % der Unternehmen zwischen 10 und unter 250 Beschäftigte sowie 0,3 % 250 und mehr Beschäftigte hatten. Ferner zeigt Tabelle 1 die Verteilung der Unternehmen auf die einzelnen Regierungsbezirke. 11 Damit die Zahl der Unternehmensübertragungen, differenziert nach Branchen und Umsatzgrößenklassen, für den Freistaat Bayern insgesamt und die Regierungsbezirke im einzeln geschätzt werden kann, wäre eine Sonderauswertung des Unternehmensregisters nach Umsatzgrößenklassen und Rechtsform notwendig. Da dies derzeit nicht möglich ist 12, wurden die notwendigen Sonderauswertungen auf Basis der Umsatzsteuerstatistik im Freistaat Bayern des 8 Als Erfassungsbereiche derzeit noch ausgenommen sind die Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei und Fischzucht sowie die öffentliche Verwaltung, vgl. https://www.statistik.bayern.de/statistik/unternehmen/00088.php 9 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011a), S. 1. 10 Im Berichtsjahr 2008 waren im Freistaat Bayern noch 638.899 Unternehmen als wirtschaftlich aktiv ausgewiesen worden. 11 Rund 42 % der über 630.000 bayerischen Unternehmen sind in Oberbayern angesiedelt. Bezogen auf die Einwohnerzahl herrscht in diesem Regierungsbezirk auch die höchste Unternehmensdichte 12 Laut Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden aus dem Unternehmensregister Bayern grundsätzlich keine Umsatzzahlen und somit auch keine Auswertungen nach Umsatzgrößenklassen bereitgestellt.

4 Jahres 2009 beschafft 13 und als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen zugrunde gelegt. Tabelle 1 Unternehmensregister in Bayern (Stand: 30.04.2011) Unternehmen 2009 nach Beschäftigtengrößenklassen und Regierungsbezirken Gebiet unter 10 Unternehmen 1) mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt 10 bis 49 50 bis 249 250 oder mehr Anzahl Anteil in % je 10 000 Einwohner 2) Oberbayern 246 046 14 262 2 814 759 263 881 41,7 603 Niederbayern 50 592 3 491 715 129 54 927 8,7 462 Oberpfalz 41 230 3 336 662 152 45 380 7,2 420 Oberfranken 40 611 3 420 777 165 44 973 7,1 420 Mittelfranken 72 036 5 465 1 166 248 78 915 12,5 461 Unterfranken 53 380 4 137 885 200 58 602 9,3 444 Schwaben 78 475 5 545 1 155 268 85 443 13,5 478 Bayern 582 370 39 656 8 174 1 921 632 121 100 504 Kreisfreie Städte 186 522 13 560 3 092 939 204 113 566 32,3 Landkreise 395 848 26 096 5 082 982 428 008 67,7 480 1) Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2009. - 2) Einwohnerzahlen zum Stand 30.09.2010. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011) Die aktuelle Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2009, in der die ganz kleinen (Nebenerwerbs-)Unternehmen und die nicht umsatzsteuerpflichtigen Freien Berufe nicht enthalten sind 14, weist für das Jahr 2009 einen Bestand von 568.610 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von rund 817,2 Mrd. Euro in Bayern aus. 15 13 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011b), S. 1. 14 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (2010), S. 11 f. 15 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011b), S. 1. Wie im Bayerischen Mittelstandsbericht (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (2010), S. 11 f.) dargelegt, hat sich der Gesamtbestand an privatwirtschaftlichen Unternehmen in Bayern von 2004 bis 2008 kontinuierlich

5 Unter Zugrundelegung der quantitativen Mittelstandsdefinition des IfM Bonn16 zeigt sich, dass 90,1 % der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen weniger als 1 Million Euro Jahresumsatz erzielten. 9,6 % der Unternehmen erwirtschafteten einen Jahresumsatz zwischen 1 Million und 50 Millionen Euro. Nur 1.628 Unternehmen, d. h. knapp 0,3 % aller Unternehmen, gehören nach dieser statistisch determinierten Betrachtung zum Kreis der Großunternehmen (vgl. Abbildung 1). Unter diesen befinden sich sowohl managementgeführte Unternehmen als auch Familienunternehmen17. Somit zeigt sich sowohl in der Auswertung des Unternehmensregisters als auch der Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2009 ein sehr ähnliches Bild bzgl. der Größenstruktur der bayerischen Unternehmen. Auch die Verteilung der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auf die einzelnen Regierungsbezirke entspricht fast exakt der Verteilung des Unternehmensregisters.18 Die Aufschlüsselung der Unternehmen nach den Hauptbranchen offenbart folgendes Bild: Den höchsten Anteil an allen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Freistaat Bayern hat mit 32,7 % der unternehmensnahe Dienstleistungssektor19. Der Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe20 folgt an zweiter Stelle mit einem Anteil von 30,8 %. An dritter Stelle liegt das Produzierende Gewerbe21 mit 20,2 %. Die personenbezogenen Dienstleistungen22 haben einen Anteil von 13,9 %. Zudem weist die Umsatzsteuerstatistik noch rund 13.000 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft/Fischzucht aus. Aufgrund seiner steuerlichen Sonderbehandlung wird der Bereich Land- und Forstwirtschaft in der Umsatzsteuerstatistik nur rudimentär ausgewiesen, denn das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist für den Freistaat Bayern erhöht und ist von rund 526.200 im Jahr 2004 auf rund 575.600 im Jahr 2008 gestiegen. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sind auch in der Umsatzsteuerstatistik sichtbar, da auch hier ein Rückgang des Unternehmensbestandes von gut einem 1 % von 2008 auf 2009 festzustellen ist. 16 Vgl. http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89. 17 Vgl. zur Definition von Familienunternehmen: http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=68. 18 Nach der Sonderauswertung der Umsatzsteuerstatistik sind 42,3 % der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Regierungsbezirk Oberbayern angesiedelt, vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011b), S. 1. 19 Entspricht nach der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 den Wirtschaftszweigen J - N. 20 WZ G - I nach WZ 2008. 21 WZ B - F nach WZ 2008. 22 WZ P - S nach WZ 2008.

6 rund 113.400 landwirtschaftliche Betriebe für das Jahr 2009 aus.23 Auf Grund der schwierigen Differenzierung in Haupt- und Nebenerwerbbetriebe, der oft besonderen Lage bei der Hofnachfolge24 und der schwierigen Ermittlung der Einkommen25 bei den landwirtschaftlichen Betrieben wird dieser Wirtschaftsbereich im Folgenden nicht weiter betrachtet. Abbildung 1 Unternehmen 2009 in Bayern nach Umsatzgrößenklassen bis 250.000 407.716 250.000 500.000 63.348 500.000 1 Mio. 41.391 1 Mio. 2 Mio. 25.395 2 Mio. 5 Mio. 17.146 5 Mio. 10 Mio. 6.385 10 Mio. - 25 Mio. 4.137 25 Mio. 50 Mio. über 50 Mio. 1.464 1.628 Insgesamt 568.610 Unternehmen Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Umsatzsteuerstatistik 2011 - Folie 2 Die detaillierten Daten der Sonderauswertungen der Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 200926 (ohne den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft) werden nun auf den höheren Unternehmensbestand des Unternehmensregisters (632.121 23 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2010), S. 4. 24 Laut Statistisches Bundesamt (2011), S. 18, ist derzeit bei zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Betriebe die Hofnachfolge noch nicht geregelt. 25 Der durchschnittliche Gewinn pro landwirtschaftlichen Betrieb betrug 34.096 Euro, hinzu kommen noch gewährte Beihilfen, vgl. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2010), S. 15. 26 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011b), S. 1.

7 Unternehmen) hochgerechnet, somit werden auch die nicht-umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen für die nachfolgenden Berechnungen wieder berücksichtigt. Durch diese auf den ersten Blick etwas umständliche Vorgehensweise gelingt es aber, die fehlende Auswertung des Unternehmensregisters annähernd zu ersetzen.27 Ausgangsbasis für die weiteren Berechnungen sind somit 632.121 Unternehmen im Freistaat Bayern, die durch die Umsatzsteuerstatistik-Sonderauswertung nunmehr so aufbereitet werden konnten, dass sie auch nach Umsatzgrößenklassen differenziert vorliegen. Unternehmensnachfolgen stehen ausschließlich in eigentümer- bzw. familiengeführten Unternehmen an. Nach Berechnungen des IfM Bonn für das Jahr 2006 sind 95,3 % aller deutschen Unternehmen Familienunternehmen.28 Differenziert nach Umsatzgrößenklassen und Hauptbranchen ergeben sich unterschiedliche Familienunternehmensanteile in den jeweiligen Klassen. Innerhalb der Hauptbranchen schwankt der Anteil der Familienunternehmen geringfügig zwischen 93 und 97 %.29 Dagegen nimmt der Anteil der Familienunternehmen mit steigender Unternehmensgröße ab. Während sich unter allen Unternehmen mit weniger als 1 Million Euro Jahresumsatz noch über 97 % Familienunternehmen befinden, beträgt der Anteil der Familienunternehmen in der Klasse der Unternehmen mit 50 Millionen und mehr Euro Jahresumsatz schätzungsweise noch rund 33 %.30 Die in der IfM-Studie31 veröffentlichten Prozentsätze dienen als Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Familienunternehmen im Freistaat Bayern. Eine eigene, aktuellere Ermittlung der Anteile der Familienunternehmen im Freistaat Bayern womöglich differenziert nach Regierungsbezirken war aufgrund des enormen Aufwandes einer größeren Stichprobenziehung aus kostenpflichtigen Datenbanken im Rahmen dieser Kurzstudie nicht leistbar. Zudem liegen keine Anhaltspunkte vor, warum sich diese Anteile in den vergangenen Jahren stark verändert hätten und die Anteile der Familienunternehmen in den einzelnen Umsatzgrößenklassen/Branchen im Freistaat Bayern von den bundesweiten Zahlen gravierend abweichen sollten. Nach diesem Berech- 27 Diese Vorgehensweise ist zudem notwendig, um im späteren Verlauf die von der Übergabe betroffenen Arbeitsplätze abschätzen zu können. 28 Vgl. Haunschild/Wolter (2010), S. 13. 29 Vgl. Haunschild/Wolter (2010), S. 14. 30 Vgl. Haunschild/Wolter (2010), S. 15. 31 Vgl. Haunschild/Wolter (2010), S. 13.

8 nungsschritt kann im Ergebnis festgehalten werden, dass im Freistaat Bayern rund 600.000 Familienunternehmen wirtschaftlich aktiv sind. Bzgl. der Branchenverteilung bei den Familienunternehmen ist festzustellen, dass diese ähnlich zur oben aufgezeigten Verteilung in der Gesamtwirtschaft ist. 32 Weder die Umsatzsteuerstatistik noch das Unternehmensregister liefern Aussagen über das Alter der (Familien-)Unternehmen. Mit Hilfe des Mikrozensus 2010 für den Freistaat Bayern 33 kann aber der Anteil der über 60-jährigen Selbständigen ermittelt werden. Bei diesen Selbständigen ist davon auszugehen, dass dort in den nächsten fünf Jahren eine Unternehmensnachfolge ansteht. Im Jahr 2010 waren in Bayern laut Mikrozensus 769.000 Personen selbständig tätig. Ihre Zahl ist damit seit 2003 kontinuierlich gestiegen (vgl. Abbildung 2).34 Die Zahl der Selbständigen übersteigt gewöhnlich deutlich die Zahl der Unternehmen, die in der Umsatzsteuerstatistik bzw. im Unternehmensregister ausgewiesen werden. Das kann mehrere Gründe haben: Zum einen sind in der Umsatzsteuerstatistik nur Unternehmen mit mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz enthalten. Zum anderen ist der Bereich der Land- und Forstwirtschaft in der Umsatzsteuerstatistik nur teilweise und im Unternehmensregister gar nicht erfasst.35 Außerdem gibt es Teamgründungen, bei denen mehrere Selbstän- 32 Jeweils rund 30 % der Familienunternehmen den Wirtschaftsbereichen Handel, Verkehr, Gastgewerbe bzw. Unternehmensnahe Dienstleistungen zu zurechnen sind. Knapp 20 % der Familienunternehmen gehören den Wirtschaftsbereichen Produzierendes Gewerbe und personenbezogene Dienstleistungen an. Der Anteil personennaher Dienstleistungsunternehmen ist im Vergleich zur Auswertung des Gesamtbestandes nach der Umsatzsteuerstatistik gestiegen. Dies beruht auf zwei Ursachen: Zum einen ist der Anteil der Familienunternehmen in dieser Branche in jeder Umsatzgrößenklasse geringfügig höher als in den anderen Branchen (vgl. Haunschild/Wolter (2010), S. 13), zum anderen sind die personenbezogenen Dienstleister i. d. R. auch kleinere Unternehmen mit einem Umsatz unter einer Million Euro. 33 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011c), S. 1 ff. 34 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011c), S. 1 ff. 35 ozensus 2010 werden 70.000 Selbständige im Bereich Land- und Forstwirtschaft Im Mikr ausgewiesen, vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011c), S. 1 ff.

9 dige ein Unternehmen führen.36 Diese Probleme sind aber tolerierbar, zumal für die weiteren Berechnungen auf (Familien-)Unternehmensebene nicht die absolute Anzahl entscheidend ist, sondern der Anteil der über 60-jährigen Selbständigen an allen Selbständigen. Abbildung 2 800 700 600 36 57 Altersstruktur der Selbständigen 2003 bis 2010 nach Altersklassen in Bayern Anzahl der Selbständigen im Alter von... bis unter... Jahren in 1.000 34 57 42 54 44 51 49 56 49 56 53 58 54 63 65-jährige oder älter 60- bis unter 65-jährige 500 400 269 275 290 296 306 315 326 339 45- bis unter 60-jährige 300 200 100 318 327 339 345 340 334 320 313 bis unter 45-jährige 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Mikrozensus; Eigene Berechungen und Schätzungen 2011 - Folie 5 36 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (2010), S. 15.

10 Abbildung 3 zeigt die Verteilung der Selbständigen in Bayern nach Altersklassen, hiernach sind rund 117.000 der 769.000 Selbständigen 60 Jahre und älter, dies entspricht einem Anteil von 15,2 % an allen Selbständigen. Abbildung 3 Altersstruktur der 769.000 Selbständigen 2010 nach Altersklassen und Geschlecht in Bayern Anzahl der Selbständigen im Alter von... bis unter... Jahren in 1.000 300 250 200 210 250 ca. 117.000 Selbständige über 60 Jahre 150 100 50 0 32 103 69 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Mikrozensus 2010; Eigene Berechungen und Schätzungen 81 bis 35 35 bis 45 45 bis 55 55 bis 60 60 bis 65 65 und Insgesamt 769.000 davon: Frauen 237.000 mehr 89 25 63 17 54 13 2011 - Folie 4 Mittels des Mikrozensus kann zusätzlich nach dem Geschlecht des Selbständigen differenziert werden. Rund 237.000 Frauen sind 2010 im Freistaat Bay- ern selbständig, anders ausgedrückt: knapp 31 % der Selbständigen sind weiblich. Betrachtet man allerdings nur die Gruppe der über 60-jährigen Selbständigen, so sinkt der Anteil der weiblichen Selbständigen in dieser Alters- gruppe auf rund 20 %. Somit ist davon auszugehen, dass derzeit rund 20 % der zur Übergabe anstehenden Unternehmen von Frauen geführt werden.

11 Analysiert man die Entwicklung der Altersverteilung im Zeitverlauf, so ist festzustellen, dass der Anteil der 60-jährigen Selbständigen in den letzten drei Jahren stark angestiegen ist (vgl. Abbildung 4).37 Mögliche Erklärungsursachen könnten sein: Nicht nur die Bevölkerung wird im Durchschnitt älter, sondern auch die Unternehmerschaft. Zudem dürfte die Finanz- und Wirtschaftskrise dazu geführt haben, dass sich die betriebwirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens verschlechtert haben. Dies hat negative Auswirkungen auf den Unternehmenswert, sodass einige Unternehmer ihr Unternehmen u. a. aufgrund eines zu geringen Unternehmenswertes - noch nicht übergeben haben. Ein weiterer Erklärungsansatz könnte in der zweimaligen Reform der Erbschaftssteuer liegen, die ggf. zur Verunsicherung bei den Unternehmern geführt hat. Abbildung 4 Altersstruktur der Selbständigen 2003 bis 2010 nach Altersklassen in Bayern Anteil der Selbständigen im Alter von... bis unter... Jahren in % 50 46,8 47,2 46,8 46,9 45,3 44,3 43,1 44,1 45- bis unter 60-jährige 40 39,6 39,7 40,0 40,2 40,7 41,8 42,3 40,7 bis unter 45-jährige 30 20 13,7 13,1 13,2 12,9 14,0 13,9 14,7 15,2 60-jährige oder älter 10 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Mikrozensus; Eigene Berechungen und Schätzungen 2011 - Folie 6 37 Das IfM Bonn benutzte in seinen Berechnungen einen deutlich niedrigeren bundesweiten Durchschnittwert aus dem Jahr 2007 von 12,9%, vgl. Hauser et al. (2010), S. 18.

12 Als Zwischenergebnis aus diesem Berechnungsschritt ist festzuhalten, dass in rund 90.000 Familienunternehmen im Freistaat Bayern voraussichtlich in den nächsten Jahren der Inhaber/die Inhaberin aus Altersgründen ausscheiden wird. Neben den aus Altersgründen ausscheidenden Familienunternehmern können noch zwei andere Gründe, die statistisch erfasst werden können, notwendigerweise dazu führen, dass in Familienunternehmen eine Unternehmensnachfolge ansteht. Dies sind zum einem die Selbstständigen, die vor dem 60. Lebensjahr versterben, und zum anderen die Selbständigen, die vor dem 60. Lebensjahr durch eine schwere Krankheit ausscheiden.38 Um diese Anteile, der aus anderen als Altersgründen ausscheidenden Unternehmer ermitteln zu können, werden zum einen der im Gutachten des IfM Bonn ermittelte Anteil der durch schwere Krankheit ausscheidenden Unternehmer von 0,12 % pro Jahr39 sowie die Werte der aktuellen Sterbetafel 2010 des Freistaates Bayern zugrunde gelegt.40 Hiernach beträgt der Anteil der Selbstständigen, die vor dem 60. Lebensjahr versterben 0,164 % pro Jahr41. Durch die Berücksichtigung, dass der Unternehmer auch vor dem 60. Lebensjahr aufgrund von Tod oder schwerer Krankheit ausscheiden kann, erhöht sich die Zahl der Familienunternehmen im Freistaat Bayern, in denen in den nächsten fünf Jahren der Inhaber/die Inhaberin aus Altersgründen, Krankheit oder Tod ausscheiden, auf rund 100.000. Die durch die vorangegangenen Schritte ermittelte Anzahl stellt die zur Übertragung anstehenden Unternehmen aus Sicht der Altinhaber dar, die i. d. R. davon ausgehen, dass ihr Lebenswerk in irgendeiner Form weitergeführt wird. In diesem Zusammenhang stellt sich aber die Frage, ob all diese Unternehmen aus Sicht eines familieninternen/-externen Übernehmers überhaupt attraktiv für eine Übernahme sind. Ausschlaggebend für einen Unternehmensnachfolger bzw. -nachfolgerin ist, dass er bzw. sie mit dem übernommenen Unternehmen den Lebensunterhalt verdienen kann. 38 Vgl. Hauser et al. (2010), S. 18. 39 Vgl. Hauser et al. (2010), S. 18. 40 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011d), S. 1 ff. 41 Das IfM Bonn benutzte in seinen Berechnungen noch einen deutlich höheren Wert von 0,29 %, vgl. Hauser et al. (2010), S. 18.

13 In der Vergangenheit42 wurde hierfür mangels besserer Daten pauschal ein Jahresumsatz von mindestens 50.000 EUR angesetzt. Mittlerweile liegen Informationen der Bundesbank zu den Gewinnen der Unternehmen differenziert nach Rechtsform und Umsatzgrößenklassen - vor, die wesentlich besser geeignet sind, die Attraktivität eines Unternehmens zu bestimmen. Demnach gilt ein Familienunternehmen als für die Übernahme geeignet, wenn es mindestens einen nachhaltigen Jahresgewinn erwirtschaftet. In der IfM Bonn- Studie wurde hierzu die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (rund 49.500 EUR) zugrunde gelegt.43 In Anlehnung hieran wurde für die nachfolgenden Berechnungen ein nachhaltig erwirtschafteter Mindestgewinn von 50.000 Euro festgelegt. Hierzu wurde ein Fünfjahresdurchschnittwert44 der Renditen der Jahre 2005-2009 laut Bundesbankstatistik differenziert nach Rechtsformen45 zugrunde gelegt.46 An dieser Stelle ist zu betonen, dass ein Jahresgewinn von knapp 50.000 Euro auf den ersten Blick als sehr hoch erscheint. Allerdings ist zu bedenken, dass es sich um den Bruttogewinn handelt, von dem der Selbständige seine Sozialversicherungen und Steuern bestreiten muss, sodass ihm netto - abhängig von seinen persönlichen Lebensumständen - schätzungsweise zwischen 26.000 und 30.000 Euro p. a. verbleiben. 47 42 43 44 46 47 Vgl. u.a. Freund/Kayser (2007), S. 22 ff. Vgl. Hauser et al. (2010), S. 21, 33. Hierdurch wird verhindert, dass ein einzelnes gutes oder schlechtes Jahr, wie z. B. die Wirtschafts- und Finanzkrise, die Werte zu stark beeinflusst. 45 Für diese Berechnung wurde eine Differenzierung in die drei Rechtskategorien Einzelunternehmen, Personengesellschaften (ohg oder KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) vorgenommen, da der Unternehmerlohn bei den Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch nicht im Bilanzgewinn berücksichtigt ist, d. h. diese Unternehmen müssen die festgelegte Mindestgrenze erfüllen. Bei Kapitalgesellschaften ist der Geschäftsführer Angestellter und somit der Unternehmerlohn i. d. R. Teil der Personalkosten, sodass Kapitalgesellschaften nur eine Umsatzrendite von > 0 erzielen müssen. Vgl. Deutsche Bundesbank (2011), S. 1ff.; Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 1ff.; Vgl. Deutsche Bundesbank (2009), S. 1ff.; Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 1ff. Faulenbach et al. (2007), 20 f., stellten 2007 eine Vergleichsrechnung mit folgender Forschungsfrage an: Was bleibt einem Arbeitnehmer bei einem Bruttojahresgeld von 40.000 bzw. 60.000 Euro netto übrig und wie viel muss ein Selbständiger für das gleiche Nettogehalt an Bruttogewinn erzielen? Hierzu wurden verschiedene Szenarien durchgerechnet, da die persönlichen Daten des Unternehmers Einfluss auf die Höhe der Sozialversicherungsabgaben und Steuern haben. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Einer allein stehende junge Frau mit einem Bruttojahresgehalt im Angestelltenverhältnis von 40.000

14 Abschließend wurden auch die potenziellen Unternehmensinsolvenzen berücksichtigt, die in den fünfjährigen Zeitraum natürlich auch die (größeren) Familienunternehmen betreffen können, die zur Nachfolge anstehen. Aus der Insolvenzforschung ist bekannt, dass es im Insolvenzfalle bei rund einem Drittel der Verfahren mangels Masse gar nicht zu einer Eröffnung kommt und in den anderen zwar das Verfahren eröffnet wird, aber die Unternehmen i. d. R. abgewickelt werden. Nur 1 bis 2 % der Unternehmen wird mittels Insolvenzplanverfahren fortgeführt.48 Aus diesem Grunde stehen auch die potenziellen zur Übergabe anstehenden Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.49 Mittels dieser aktualisierten, modifizierten Berechnungsmethode lässt sich abschließend schätzen, dass im Freistaat Bayern in den nächsten fünf Jahren rund 20.200 ausreichend attraktive Unternehmen mit rund 304.000 Arbeitsplätzen50 zur Übergabe anstehen (vgl. Abbildung 5). Betrachtet man die Umsatzgrößenverteilung dieser Unternehmen (vgl. Abbildung 5), so fällt auf, dass nur relativ wenige Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 250.000 Euro, zur Übergabe anstehen. Dies liegt an dem zugrunde gelegten Mindestgewinn von 50.000 Euro. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von beispielsweise unter 100.000 Euro dürfte es schwerfallen, diesen Mindestgewinn zu erwirtschaften. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Kurzstudie überprüft, wie sich die Zahl der Unternehmen und der betroffenen Arbeitsplätze verändert, wenn der Mindestgewinn auf 25.000 Euro gesenkt wird.51 Im Ergebnis ist festzustellen, dass schätzungsweise weitere Euro verbleiben nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben und Steuern rund 22.300 Euro netto. Bei einem Bruttogehalt von 60.000 Euro erhöht sich der Betrag auf 32.000 Euro. Als Selbständige müsste sie mit ihrem Unternehmen rund 36.879 Euro Bruttogewinn erwirtschaften, um 22.300 Euro netto zu haben, bzw. 57.936 Euro Bruttogewinn erzielen, um auf ein Nettoeinkommen von 32.000 Euro zu kommen. Obwohl sich sowohl die Sozialversicherungsabgaben als auch die Steuern seit 2006 geringfügig geändert haben, dürfen die Relationen zwischen Brutto- und Nettoverdienst heute ähnlich sein. 48 Vgl. Kranzusch/Icks (2009), S. 32 ff. 49 Die Insolvenzquote (= Insolvenzen/Unternehmensbestand) beträgt im Freistaat Bayern 0,67 % p. a.; dies liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, vgl. Bayerisches Staats- ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (2010), S. 21. Diese Insolvenzquote wurde auch für die zur Übergabe anstehenden Unternehmen unterstellt. 50 Die Schätzung der betroffenen Arbeitsplätze beruht auf der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in jeder Umsatzgrößenklassen differenziert nach den Hauptbranchen. 51 Die Bundesbank veröffentlicht die Rendite auch nach Quartilen, dies ermöglicht die Berechnung einer linearen Gewinnverteilung in den einzelnen Umsatzklassen und Rechts-

15 5.000 Unternehmen, überwiegend Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100.000 bis 250.000 Euro, nunmehr die Mindestgewinnhürde schaffen. Da es sich dabei vor allem um Kleinstunternehmen handelt, die häufig keine oder nur einen Angestellten haben, erhöht sich die Zahl der von der Übergabe betroffe- nur geringfügig. Vor allem diese Unternehmer können und nen Arbeitsplätze sollten in den nächsten Jahren daran arbeiten, ihr Unternehmen für eine Übernahme attraktiver/rentabler zu machen. Abbildung 5 Zur Übergabe anstehende Unternehmen in Bayern in den nächsten 5 Jahren (2011-2015) nach Umsatzgrößenklassen bis 250.000 2.880 über 250.000 500.000 4.650 über 500.000 1 Mio. 5.050 über 1 Mio. 2 Mio. 3.650 über 2 Mio. 5 Mio. 2.450 Insgesamt 20.200 Unternehmen mit 304.200 Beschäftigten über 5 Mio. 1.520 Quelle: Eigene Berechnungen 2011 - Folie 8 Wie oben schon ausgeführt, sind von der Übergabe rund 304.000 Arbeitsplätze betroffen. Fast 50 % dieser Arbeitsplätze liegen bei den schätzungsweise rund 1.500 Familienunternehmen mit mehr als 5 Millionen Euro Jahresumsatz, bei denen in den nächsten fünf Jahren die Nachfolge ansteht (vgl. Abbildung 6). formen. Mittels dieser Annahme kann geschätzt werden, wie viele Unternehmen einer Umsatzgrößenklasse den jeweiligen Mindestgewinn erreichen.

16 Abbildung 6 Anzahl der Mitarbeiter, in den zur Übergabe anstehenden Unternehmen in Bayern nach Umsatzgrößenklassen (2011-2015) bis 250.000 3.900 über 250.000 500.000 15.800 über 500.000 1 Mio. 32.100 über 1 Mio. 2 Mio. 45.100 über 2 Mio. 5 Mio. 60.500 über 5 Mio. 146.800 Quelle: Eigene Berechnungen Insgesamt 304.200 Beschäftigte 2011 - Folie 9 Differenziert man die rund 20.200 Unternehmen, die in den nächsten fünf Jah- im Freistaat Bayern zur Übergabe anstehen, nach Branchen, ergibt sich ren folgendes Bild: Die meisten Nachfolgen werden im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe vollzogen (vgl. Abbildung 7); gefolgt vom Produzierenden Ge- Obwohl die Anzahl und damit auch der Anteil der Unternehmen im werbe. Dienstleistungsbereich nach Umsatzsteuerstatistik höher war, werden hier we- Unternehmen zur Nachfolge anstehen. Dies ist dem Umstand niger geschul-

17 det, dass in diesen Branchen viele kleine Unternehmen mit geringen Jahresumsätzen tätig sind. Abbildung 7 Zur Übergabe anstehende Unternehmen in Bayern in den nächsten 5 Jahren (2011-2015) nach Wirtschaftszweigen Produzierendes Gewerbe 5.910 Handel, Verkehr, Gastgewerbe 6.920 Unternehmensbezogene Dienstleistungen 5.600 Personenbezogene Dienstleistungen 1.770 Insgesamt 20.200 Unternehmen mit 304.200 Beschäftigten Quelle: Eigene Berechnungen 2011 - Folie 10 Da im Handel die Kennziffer Umsatz pro Mitarbeiter traditionell höher ausfällt als im Produzierenden Gewerbe, ist es nicht unerwartet, dass mehr als ein Drittel der von der Unternehmensnachfolge betroffenen Arbeitsplätze im Pro- Gewerbe liegen (vgl. Abbildung 8). Rund 83.000 Arbeitsplätze duzierenden sind von Nachfolgen bei unternehmensnahen Dienstleistungsunternehmen betroffen.

18 Abbildung 8 Anzahl der Mitarbeiter, in den zur Übergabe anstehenden Unternehmen in Bayern nach Wirtschaftszweigen (2011-2015) Produzierendes Gewerbe 108.100 Handel, Verkehr, Gastgewerbe 73.400 Unternehmensbezogene Dienstleistungen 83.300 Personenbezogene Dienstleistungen 39.400 Insgesamt 304.200 Beschäftigte Quelle: Eigene Berechnungen 2011 - Folie 11 2.2 Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen in den einzelnen Regierungsbezirken Analog der in Kap. 2.1 geschilderten Berechungsmethode erfolgt die Schätzung der in den sieben Regierungsbezirken anstehenden Übergabe für die

19 nächsten fünf Jahre.52 Im größten Regierungsbezirk Oberbayern werden rund 40 % der 20.200 Unternehmensnachfolgen in den nächsten fünf Jahren stattfinden (vgl. Abbildung 9). In den anderen sechs Regierungsbezirken sind zwischen 1.500 und 2.750 Übergaben zu erwarten. Abbildung 9 Zur Übergabe anstehende Unternehmen in Bayern in den nächsten 5 Jahren (2011-2015) nach Regierungsbezirken Oberbayern 8.140 Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 1.800 1.560 1.480 2.540 1.930 2.750 Insgesamt 20.200 Unternehmen mit 304.200 Beschäftigten Quelle: Eigene Berechnungen 2011 - Folie 13 Auch bei den durch die Nachfolge betroffenen Mitarbeitern zeigt sich ein ähnliches Bild in der Verteilung nach Regierungsbezirken (vgl. Abbildung 10). 52 Grundlage hierfür ist die Sonderauswertung der Umsatzsteuerstatistik 2009 nach Regierungsbezirken.

20 Eine differenzierte Darstellung der Zahlen für jeden Regierungsbezirk, differenziert nach Umsatzgrößenklassen und alternativ nach Branchen, findet sich im Anhang. Abbildung 10 Anzahl der Mitarbeiter, in den zur Übergabe anstehenden Unternehmen in Bayern nach Regierungsbezirken (2011-2015) Oberbayern 121.700 Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 26.800 24.400 22.400 39.300 28.500 41.100 Insgesamt 304.200 Beschäftigte Quelle: Eigene Berechnungen 2011 - Folie 14

21 3. Ergebnisse der empirischen Befragung zur Unternehmensnachfolge in Bayern aus Sicht von Nachfolgeberatern Die in Kapitel 2 erfolgte Quantifizierung der für die Jahre 2011 bis 2015 zur Übertragung anstehenden Unternehmen im Freistaat Bayern liefert einen volkswirtschaftlichen Rahmen über die mittelfristige Nachfolgesituation. In diesem Zusammenhang lassen sich allerdings keine Rückschlüsse auf die individuellen Probleme und Herausforderungen, denen sich die Unternehmensübergeber während des Übergabeprozesses konfrontiert sehen, ziehen. Vor allem sind keine detaillierten Aussagen zu gewünschten und letztlich realisierten Nachfolgelösungen, zur Vorbereitung auf Notfallübergaben sowie zu allgemeinen Problemfeldern bei der Unternehmensnachfolge möglich. Um detaillierte Erkenntnisse zum Status quo der Unternehmensnachfolgen in Bayern zu gewinnen, wurde im Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende November eine empirische Kurzstudie zur Nachfolgesituation in Bayern in Form einer Beraterbefragung durchgeführt. 3.1 Durchführung der Befragung In einem ersten Schritt wurde für die Durchführung der Beraterbefragung ein dreiseitiger Fragebogen (s. Anhang) konzipiert. Da die Unternehmensnachfolge ein vielschichtiger Komplex ist, der mitunter unterschiedliche Fachdisziplinen erfordert, wurde bei der Auswahl der Nachfolgeberater darauf geachtet, das breite Spektrum der verschiedenen Dienstleiter und Beratungsangebote umfassend abzudecken. 53 Somit erfolgte die Befragung bei folgenden Institutionen: regionale Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, Gründungszentren die ebenfalls Beratung zur Unternehmensnachfolge anbieten Bankberater, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater sowie Unternehmensberater. 54 Es wurden gleichermaßen Berater aus allen sieben Regierungsbezirken Bayerns angeschrieben. Die Durchführung der Befragung erfolgte in einem ersten Schritt über einen postalischen Versand der Fragebögen. Am 18. Oktober 2011 wurden 948 Fragebögen bayernweit an die Berater versendet. Nach zwei Wochen wurde eine 53 Vgl. hierzu die Ergebnisse von Mind 2004, S. 57. 54 Insbesondere bei den Gruppen der Rechtsanwälte und Unternehmensberater wurde darauf geachtet, dass sich diese auf die Beratung zur Unternehmensnachfolge spezialisiert haben.

22 telefonische Nachfassaktion durchgeführt, um den Rücklauf zu erhöhen. Die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen war per Fax, E-Mail und postalisch möglich. Bis zum 25. November 2011 konnten für die Datenauswertung 134 Fragebögen berücksichtigt werden. 3.2 Charakteristika der befragten Nachfolgeberater Von den 134 ausgefüllten Fragebogen stammen 32,1 % von Beratern aus den Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern in Bayern. Dem folgen mit 23,9 % die Unternehmensberater. Am dritthäufigsten kamen Fragebögen aus dem Bankensektor (19,4 %) zurück. Fast jeder neunte Fragebogen (11,9 %) wurde von einem Steuerberater ausgefüllt. Die restlichen Fragebögen stammen von Rechtsanwälten (4,5 %), Gründungszentren (4,5 %) und Beratungsstellen der Wirtschaftsförderung (3,0 %) (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11 Verteilung der befragten Nachfolgeberater nach Institutionen 4,5% 23,9% 1,5% 32,1% IHK/HWK Wirtschaftsförderung Gründerzentrum Bankensektor Steuerberater Rechtsanwalt/Notar Privater Berater Sonstige 11,9% 19,4% 3,0% 3,7% 2011 - Folie 1 Die Nachfolgeberater unterstützen i. d. R. eine Vielzahl von Unternehmen und verfügen damit über einen guten Überblick und einen großen Erfahrungsschatz. Von den 134 Antworten berät fast jeder zweite der befragten Nachfolgeberater 20 Unternehmen und mehr pro Jahr. Knapp 30 % beraten zwischen

23 sechs bis neunzehn Unternehmen pro Jahr und die restlichen 20 % bis maximal fünf Unternehmen (vgl. Abbildung A15 im Anhang). Die Nachfolgeberater wurden zudem gebeten, Auskunft zu geben, über welchen Zeitraum sie einen Unternehmer im Nachfolgeprozess beraten. Im Hinblick auf den Zeitraum der durchschnittlichen Nachfolgeberatung fällt auf, dass sich 58 % der Beratungen über einen Zeitraum zwischen mehreren Wochen und bis zu einem Jahr erstrecken (siehe Abbildung 12). Beratungen bei privaten Unternehmensberatungen und Steuerberatern erstrecken sich tendenziell eher über einen längeren Zeitraum, dagegen finden bei der Wirtschaftsförderung und den Gründerzentren überwiegend Erstberatungen statt. 3.3 Charakteristika der beratenen Unternehmen und Unternehmer Der folgende Abschnitt bezieht sich auf die Unternehmensübergeber und deren Unternehmen, die eine Nachfolgeberatung in Anspruch genommen haben. 55 Die Werte basieren auf den Einschätzungen der Berater. Somit wird der Blickwinkel ausschließlich auf jene Unternehmensübergeber gerichtet, die bereits eine Nachfolgeberatung in Anspruch genommen haben. 56 Bei der Verteilung nach Wirtschaftszweigen, aus denen die zu beratenen 57 Unternehmen stammen, gehören 44,2 % zum Produzierenden Gewerbe. Dem folgen mit 26,7 % der Handel, der Verkehr und das Gastgewerbe. Die Unternehmensdienstleister stehen mit 15,7 % an dritter Stelle. Eine untergeordnete Rolle spielen bei den Beratungen die Privaten Dienstleister sowie die Landund Forstwirtschaft (vgl. Abbildung 12). 58 55 Eine empirische Untersuchung ergab in diesem Zusammenhang, dass bis zu 60 % der Unternehmensübergeber überhaupt keine Beratung während des Nachfolgeprozesses in Anspruch nehmen, vgl. Wieseke/Stadler (2006), S. 43. 56 Da nur Beurteilungen der Unternehmer, die eine Nachfolgeberatung in Anspruch genommen haben vorliegen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass an einigen Stellen ein verzerrtes, teilweise zu positives Bild, von der Gesamtsituation der Unternehmen in Bayern gezeichnet wird. 57 Beim Ausdruck beratenen handelt es sich in der vorliegenden Studie sowohl um jene, die sich noch im Beratungsprozess befinden als auch diejenigen, die bereits beraten wurden. 58 Bei Betrachtung der Unternehmen nach der gängigen Unterteilung der Wirtschaftszweige können keine Angaben zum Handwerk und der Freien Berufe gemacht werden. Aus diesem Grund wurde dieser Aspekt zusätzlich abgefragt. 39,2 % der beratenen Unternehmen fallen dem Handwerk zu. Auch bei den Beratern, die nicht der Handwerkskammer angehören, zeigt sich mit 34,1 % Handwerksunternehmen ein ähnliches Ergebnis. Unter-

24 Vergleicht man diese Verteilungen mit den Angaben in Kapitel 2.1, ist die Verteilung der beratenen Unternehmen nicht unbedingt repräsentativ für alle Unternehmen in Bayern, insbesondere da der Anteil des Produzierenden Gewerbes überrepräsentiert ist. Eine Erklärungsursache hierfür ist, dass sich tendenziell häufiger die größeren Unternehmen, die i. d. R. im Produzierenden Gewerbe vorzufinden sind, beraten lassen als die oft kleineren unternehmensund personennahen Dienstleister. 59 Abbildung 12 Verteilung der beratenen Unternehmen nach Wirtschaftszweigen 8,6% 4,9% 15,6% 44,2% Produzierendes Gewerbe Handel/Verkehr/gastgewerbe Unternehmensdienstleister Private Dienstleister 26,7% Land- und Forstwirtschaft 2011 - Folie 3 Wie in Kapitel 2.1. analysiert, sind Jahresumsatz und Gewinn, den die Unternehmen erwirtschaften, nicht unerheblich für den Unternehmensnachfolgeprozess. Während die kleinen Unternehmen (über die Hälfte der beratenen Unternehmen hatten einen Jahresumsatz von unter 1 Million Euro) insbesondere das Angebot der IHKn, HWKn, Wirtschaftsförderung und Gründerzentren nutnehmer, die dem Bereich der Freien Berufe zu zuordnen sind, findet man in 19,6 % der Fälle bei Beratern. 59 Vgl. Schröer/Kayser (2006), S. 4.

25 zen, suchen die größeren Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Jahresumsatz eher die privaten Anbieter sowie ihre Steuerberater auf (vgl. Abb.13). Abbildung 13 Verteilung der beratenen Unternehmen nach Jahresumsatz 8,6% 13,9% 23,2% 54,3% unter 1 Mio. 1 bis unter 2 Mio. 2 bis unter 5 Mio. über 5 Mio. 2011 - Folie 4 Neben den Charakteristika der zur Übergabe bereitstehenden Unternehmen interessierten ebenfalls die Charakteristika der Unternehmer, die eine Nachfolgeberatung in Anspruch nehmen. Für jeden Unternehmer hat die Abgabe der Unternehmensführung eine sehr hohe Bedeutung, die nicht ganz emotionslos vonstattengeht. 60 Vielen Unternehmern fällt das Loslassen schwer, was dazu führen kann, dass Unternehmer den Zeitpunkt der Betriebsübergabe hinauszögern. Allerdings kann eine späte Unternehmensübergabe nicht nur emotional begründet sein, sondern einen ökonomischen Ursprung haben. Die private Vermögenssituation des Übergebers ist ein nicht unerheblicher Faktor: So wissen viele Unternehmer nicht genau, ob die getroffenen Altersvorsorge- 60 Vgl. Baumgartner (2009), S. 42; Credit Suisse (2009).

26 maßnahmen im Alter reichen. Solang dies nicht geklärt ist, verzögert sich die Unternehmensübergabe unweigerlich. 61 Das Alter der Unternehmensübergeber zum Zeitpunkt der Nachfolgeberatung liegt nach Auskunft der Nachfolgeberater am häufigsten zwischen 55 bis 64 Jahren (55,5 %). Dieses Resultat lässt vermuten, dass die Maßnahmen der vergangenen Jahre, Unternehmer rechtzeitig für das Thema Unternehmensübergabe zu sensibilisieren, gefruchtet haben. Allerdings gibt es noch über ein Viertel (26,3 %) der Unternehmer, die erst ab dem 65. Lebensjahr eine Beratung für ihre Unternehmensübergabe aufsuchen und damit insgesamt sehr spät im Nachfolgeprozess aktiv werden (vgl. Abbildung 14). 62 Abbildung 14 Verteilung der beratenen Unternehmen nach dem Alter der Unternehmensübergeber 5,3% 26,3% 55,5% 12,9% unter 50 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter 2011 - Folie 5 61 Gemäß einer Befragung von 55-jährigen Unternehmern haben 45 % noch keine Maßnahmen zur persönlichen Altersvorsorge getroffen. Bei Kleinstunternehmern liegt die Quote sogar bei 60 %, vgl. Halter/Schrettle/Baldegger (2009), S. 24. 62 Vgl. HK Hamburg (2004), S. 59.

27 Neben dem Alter der Unternehmensübergeber wurde auch das Geschlecht der beratenen Unternehmer abgefragt. Die Berater gaben an, dass 12,5 % ihrer Klienten Frauen seien. Dieses Ergebnis resultiert daraus, dass der Anteil der Unternehmerinnen deutlich geringer ist (vgl. Kapitel 2.1). Hinzu kommt, dass Frauen eher im Dienstleistungsbereich gründen, 63 aus dem wie oben gezeigt seltener Beratung in Anspruch genommen wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass Frauen zwar den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, die Unternehmen, die sie gründen, aber oftmals weniger auf Wachstum ausgerichtet sind und werden somit seltener an die nächste Generation übergeben werden. 64 3.4 Initiator für eine Nachfolgeberatung Der eigentliche Anstoß für die Entscheidung eines Unternehmensübergebers, einen Berater heranzuziehen, kann ganz unterschiedliche Beweggründe haben. Laut dieser Kurzstudie spielen die Banken eine entscheidende Rolle für die Inanspruchnahme der Unternehmensnachfolgeberatung. So gaben 65,7 % der Berater an, der Bankberater habe dem Unternehmensübergeber eine Nachfolgeberatung empfohlen (vgl. Abbildung 15). 65 Dieses Ergebnis überrascht nicht allzu sehr, da die Hausbanken der mittelständischen Unternehmer oftmals über Jahre hinweg enge Geschäftsvertraute sein können 66 und im Rahmen der durch die Banken durchgeführten Unternehmensratings die geregelte Stellvertretung und Unternehmensnachfolge ein wichtiger Beurteilungspunkt ist. Ein erfreuliches Ergebnis ist, dass jeder zweite Berater angab, dass die Unternehmer aus Eigeninitiative die Entscheidung getroffen haben, eine Nachfolgeberatung zu konsultieren. Dieses Resultat zeigt, dass die Unternehmer sich durchaus darüber bewusst sind, dass der Nachfolgeprozess eine größere Herausforderung darstellt, die sie nicht ausschließlich im Alleingang bewältigen können. Fast genauso häufig kommen die Empfehlungen von den Steuer- 63 Vgl. Bayerischer Mittelstandsbericht (2010), S. 16. 64 Vgl. Preisendörfer (1999), S. 63; Döbler (1998); Alsos/Ljunggren (1998); Fasci/Valdez (1998); Brüderl/Preisendörfer/Ziegler (2007); Jungbauer-Gans (1993). 65 Hinweis: Eine Berechnung ohne die Gruppe der Bankenberater kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. 66 Vgl. Boot (2000), S. 10.

28 beratern, die analog zu den Bankberatern eine wichtige Position im Geschäftsleben eines Unternehmers einnehmen. 67 Informationsveranstaltungen, die häufig von den öffentlichen Beratungsinstitutionen, wie den Kammern, veranstaltet werden, scheinen von den Unternehmern wahrgenommen zu werden und diese für das Thema zu sensibilisieren. So gaben 44,8 % der Berater an, dass dies einer der Gründe für das Aufsuchen eines Beraters war. Wie eine Studie des IfM Bonn indes zeigt, sind Informationsveranstaltungen als Impulsgeber für die Inanspruchnahme einer Nachfolgeberatung in früheren Jahren nicht immer so erfolgreich gewesen. Offenbar gelingt es aber derzeit zunehmend, die Unternehmen mit dieser Veranstaltungsform zu erreichen. 68 Abbildung 15 Empfehlung zur Nachfolgeberatung (Mehrfachnennung möglich) Bankberater Niemand, Eigeninitiative Steuerberater Informationsveranstaltung Bekanntenkreis in derselben Situation 65,7% 53,0% 52,2% 44,8% 38,8% Ansprache/Werbung eines externen Beraters 8,2% 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 2011 - Folie 6 Der erste Kontakt vom Unternehmer zum Berater kann zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Spätestens, wenn es um steuerliche, juristische 67 Vgl. Achleitner/Schraml/Klöckner (2008), S. 22-23. 68 Vgl. IfM Bonn (2004), S. 13.

29 oder finanzielle Aspekte der Unternehmensnachfolge geht, wird die Inanspruchnahme Dritter kaum zu umgehen sein. Allerdings kann der Nachfolgeprozess zu diesem Zeitpunkt bereits weit vorangeschritten sein. Gemäß der vorliegenden Studie kommt der Großteil der Unternehmensübergeber rechtzeitig auf die Berater zu, denn 55,5 % nehmen die ersten Beratungsleistungen bereits in der Vorbereitungsphase in Anspruch (vgl. Abbildung A16). 29,4 % der Unternehmensübergeber nehmen erst dann Dritte in ihre Planung auf, wenn sie sich bereits in der Umsetzungsphase befinden. Allerdings gibt es immer noch einen nicht unerheblichen Anteil von 15,1 % der Übergeber, die erst dann auf Unterstützung zurückgreifen, wenn sie sich bereits in der Überleitungsphase befinden. 69 3.5 Nachfolgevarianten bei der Unternehmensübergabe Für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe sind eine Reihe entscheidender Faktoren relevant, so auch die Entscheidung, an wen und wie das bestehende Unternehmen übertragen werden soll. Grundsätzlich gibt es zwei grundlegende Punkte, die im Hinblick auf die Übergabeform entschieden werden müssen: Auf der einen Seite muss geklärt werden, ob das Unternehmen Eigentum der Familie bleiben soll. Auf der anderen Seite muss festlegt werden, ob die Geschäftsführung familienintern oder -extern übergeben wird. Wenn sich kein Nachfolger aus den eigenen Reihen für Leitung und/oder Eigentum findet, kann der Übergeber versuchen, das Unternehmen bzw. Unternehmensteile zu verkaufen. Kann auch das nicht umgesetzt werden, droht dem Unternehmen die Stilllegung. Ist zu Beginn der Unternehmensnachfolge eine Nachfolgelösung präferiert, bedeutet dies jedoch nicht, dass diese auch am Ende tatsächlich realisiert werden kann. Die Ergebnisse der Abbildung 16 zeigen, dass die familieninterne Unternehmensnachfolge mit Abstand am häufigsten angestrebt wird. Gleichzeitig kann auch festgehalten werden, dass diese präferierte Nachfolgeform am Ende am häufigsten umgesetzt wurde. Durchschnittlich scheint dies aber seltener der Fall zu sein als bei der ursprünglichen Planung. Somit müs- 69 Eng mit dem vorangegangenen Aspekt verbunden, stellt sich die Frage, in welchem Zeitraum der Unternehmer plant, die Unternehmensübergabe abzuwickeln. Die Einschätzungen der Berater verweisen auf eine durchaus gleichmäßige Verteilung, denn jeweils rund 25 % der Unternehmer visieren eine Unternehmensübergabe unter einem Jahr, zwischen einem und zwei Jahren, zwischen zwei und vier Jahren und in mehr als vier Jahren an (vgl. Abbildung A17).