Off Label use in der Schweiz. Eine Uebersicht. Daniel Betticher Universität und HFR Fribourg Schweiz



Ähnliche Dokumente
Workshop Off-Label-Use Zugangsgerechtigkeit bei Krebsmedikamenten. 2. Forderung: Vereinheitlichung der Nutzenbewertung

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Off-Label Use Ärztliche Therapiefreiheit und Haftungsrisiken im Spannungsfeld

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

PET/CT Wer zahlt dafür?

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Intraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Methodische Fragen zur frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V

Tarifdelegiertentag. 6. Mai Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung

Morbi-RSA und Onkologie Impulsreferat zum derzeitigen Sachstand

Tabelle 1: Bewertungskriterien für den Einsatz der PET-CT

Avastin First-Line Überzeugendes Therapiekonzept bei fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom

Aktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen

Umfrage SGV. Mitglieder ang t: Mails retourniert (Fehlermeldung): Total versandt: Eingegangene Antworten:

Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit

TOP 3: Loperamid (flüssige Darreichungsformen)

Flächendeckende Darstellung der Qualität der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister im Sinne des Nationalen Krebsplanes

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Medikament zur Behandlung der Muskeldystrophie Duchenne jetzt in Deutschland VERFÜGBAR:

10 Antworten zum Thema Generika

Der Schutz von Patientendaten

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)

Patienteninformationsbroschüre Valproat

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P.

Zulassungserweiterung für den adjuvanten Einsatz von Trastuzumab

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Molekulare Diagnostik in der Zytologie

Vorlesung - Medizinische Biometrie

Fallbesprechungen Lebermetastasen von KRK. Dieter Köberle

Departement für Finanzen und Soziales. was ist neu? Neue Spitalfinanzierung per 1. Januar Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!

Nodales Marginalzonen Lymphom Leitlinie

WAS finde ich WO im Beipackzettel

GWL-Definition und -Finanzierung aus Sicht der Kantone Gibt es bereits einen gemeinsamen Nenner?

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung (KV)

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

Archiv - Berechtigungen

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Implantate Anwendung in unserer Praxis

Neue Entwicklungen in der Behandlung von Darmkrebs. Priv.-Doz. Dr. med. G.-M. Robertz-Vaupel Spessartstrasse Bonn

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Indikationserweiterungen für JANUVIA (Sitagliptin, MSD) in der EU - Kombination mit Sulfonylharnstoff n

Malignes Melanom. Aktuelles vom amerikanischen Krebskongress 2013

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

BAnz AT B2. Beschluss

Kostenübernahme durch Krankenkassen. Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

Co-Marketing von Arzneimitteln. Version 07/2015

Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information):

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Aktive nicht interventionelle Studien (NIS) am Zentrum für Innere Medizin - Stauferklinikum Mutlangen aktive NIS

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose

Volksinitiative Einheitskasse:

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

Der große VideoClip- Wettbewerb von Media Markt.

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

ASCO 2015 Neues zur Therapie des HER2-positiven Mammakarzinoms

Bedienungsanleitung für den Online-Shop

Was bedeutet die neue Gesetzgebung für mein Forschungsprojekt? Das neue Humanforschungsgesetz

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

7. Oberbayerische Interdisziplinäre Nephrologietagung. Moderne medikamentöse Therapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms

11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in )

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Benutzerkonto unter Windows 2000

Sumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen

Kfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

BAnz AT B1. Beschluss

Qualitätssicherung in der onkologischen Rehabilitation

COMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Bearbeitungsreglement. Extern

Innovative zielgerichtete Therapien 25. Mai Beat Lieberherr Leiter Roche Pharma Schweiz

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Transkript:

Off Label use in der Schweiz Eine Uebersicht Daniel Betticher Universität und HFR Fribourg Schweiz

Inhalt Definition des Problems / Grauzone OLU Die Häufigkeit der Off-label-use Verschreibung Die iuristische Sicht Zugangsgerechtigkeit? Wer haftet? Artikel KVV 71a/b Die finanzielle Sicht Lösungsansätze Branchenlösung Expertengremium Beispiele

Werdegang des Medikaments Marktzulassung Phase IV Präklinische Studien Phase I Ziel: Dosis, Toxizität 20-40 Patienten Phase II Ziel: Wirksamkeit, Toxizität 15-40 (-100) Patienten Phase III Ziel: Wirksamkeit in randomisierten Studien 500-3 000 Patienten Ziel: Toxizität und Wirksamkeit >1 000 Patienten

Definition des Problems + SL + SL + SL + SL in CH nicht registriert Einsatz für registrierte Indikation Einsatz, aber nicht für registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase III- Studie Einsatz, aber nicht für registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase II- Studie Einsatz ausserhalb SL-Limitation Medikament nicht auf SL (nicht von BAG registriert ) Medikament ausserhalb Registration (und SL) Off-Label-Use ausserhalb Registrierung bzw. SL Kostenübernahme Abweichung: Indikation, Dosierung, Pat-population, Haltbarkeit, Art der Administration

Definition des Problems 31 Fälle: Geschlecht: 7 Frauen, 21 Männer (3 unbekannt) Geburtsjahr: 1933 2008 (4 Personen 1930 1939; 7 1940 1949; 7 1950 1959; 4 1960 1969 und 5 1970 2008) 5 Kantone: 17 SG, 5 FR, 2 NE, 6 BS, 1 VS 20 verschiedene Krebsarten, die häufigsten: 3 Prostata, 3 Niere, 2 Darm, 2 Pankreas, 2 Leber, 2 CML und 2 Lunge 21 verschiedene Medikamente, die häufigsten: 4 Bevacizumab, 3 Gemcitabine, 3 Nilotinib Therapie-Linie: 6 Behandlungen in 1. Linie, 8 in 2. Linie, 7 in 3. Linie und später, 9 unbekannt und 1 Versuch 12 Krankenversicherer

Ein Fall-Beispiel aus Freiburg 71-jährige Patientin, bis anhin gesund Diagnose: Mammakarzinom, pt2 pn2 (5/12) M0, April 2003 Histologie: invasiv duktales Karzinom, G2 Rezeptoren: ER 80%, PR 80%, HER-2 score 3+ Therapie: Status nach Tumorektomie, Chemotherapie (Adriblastin/Endoxan/Taxol) und Radiotherapie, adjuvante Therapie mit Herceptin (12) 2003-2004 Rezidiv mit Leber- und Lungenmetastasen, 4 Jahre später Erstlinien-Behandlung: Navelbine und Herceptin

Evidenz der vorgeschlagenen Therapie Kombination von Navelbine (Vinorelbin) mit Herceptin (Trastuzumab) ist eine etablierte Therapie beim metastasierenden Brustkrebs (Meta-Analyse von mehreren Phase II/III Studien: Chan et al., Ann. Oncol. 2007, 18, 1152) Beide Medikamente sind für metastasierendes Mammakarzinom separat registriert und kassenpflichtig, jedoch nicht in Kombination! Kombination Herceptin/Taxol ist registriert und basiert auf klinischer Phase III-Studie. Kombination Herceptin/Navelbine wurde nach Registrierung untersucht. Sie ist wirksam und wird gut toleriert. Vorteile: kein Haarverlust, Navelbine hat ein höheres Wirkungspotenzial, wenn mit Taxol schon vorbehandelt.

Die Antwort der Krankenkasse mit Kopie an die Patientin

Welcher Typ des Off-label-use? + SL + SL + SL + SL in CH nicht registriert Einsatz für registrierte Indikation Einsatz, aber nicht für registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase III- Studie Einsatz, aber nicht für registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase II- Studie Einsatz ausserhalb SL-Limitation Medikament nicht auf SL (nicht von BAG registriert ) Medikament ausserhalb Registration (und SL) Off-Label-Use ausserhalb Registrierung bzw. SL

Weitere Beispiele aus unserer Klinik Herceptin/Navelbine bei Brustkrebs: 2 Gesuche abgelehnt, >5 Gesuche bewilligt Avastin bei Dickdarmkrebs: 2 Gesuche abgelehnt, >20 Gesuche bewilligt Xeloda bei Pankreaskarzinom: 1 Gesuch abgelehnt, 2 Gesuche bewilligt Keine Zugangsgerechtigkeit, die vom Gesetz verlangt wird!! Das KVG hat zum Ziel: der gesamten Bevölkerung den Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. * *BAG, allgemeine Information zum KVG, wwww.bag.admin.ch

OLU-Ostschweiz Methodologie Prospektive Datensammlung: Okt. Dez. 2012 Einschluss: Aktuelle Therapie mit Onkologika 7 Institutionen, 8 Zentren (Netzwerk Onkologie der Ostschweiz) Stationär und ambulant Datensammlung: Patientenalter, spezifische Onkologika, Dosis und Verabreichungsart, Tumorentität, Stadieneinteilung, Behandlungsansatz (kurativ, palliativ), Spital, Monatskosten

Resultate Übersicht 1 001 P eingeschlossen 18 P exkludiert (experimentelles Onkologikum in Studie) 1 735 onkologische Behandlungen (alle Applikationen) OLU in 32.5% aller P und 27.8% aller Behandlungen Hauptgründe für OLU Keine Zulassung für Tumorentität >> 15.8% Modifizierte Gabe des Onkologikums >> 9.9% Keine Zulassung für Behandlungslinie >> 1.3% Keine Zulassung für Krankheitsstadium >> 0.3%

0.2.4.6.8 1 Resultate 10 häufigste OLU Onkologika on-label off-label for tx line off-label for diagnosis off-label, form of application BENDA BEVAC CARBO CIS ENDOXAN 5FU GEMZAR OXALI TAXOL RITUX

Resultate Spezifikationen des OLU Keine Zulassung für Tumorentität (15.8% der P): Carboplatin bei NSCLC (3%) oder ÖsophagusCA (0.8%) Cisplatin beim Magen-, Anal- oder Gallenwegs-CA (1.3%) 5FU bei Gallenwegs-, Dünndarm- oder Ösophagus-CA (1.2%) Paclitaxel bei Ösophagus-, Magen-CA (1.3%) Modifizierte Applikationsweise (9.9% der P): 5FU (Infusionsdauer >24 Std.) (4.9%) Paclitaxel in Kombination mit Carboplatin* bei NSCLC (2.1%) Paclitaxel in Kombination mit Carboplatin* bei OvarCA (0.8%) * Paclitaxel in der CH nur zugelassen in Kombination mit Cisplatin

Off-label Onkologika in der Ostschweiz DGHO-2013 10/4/2014 Resultate Prädiktoren des OLU Univariat (p<0.05): Weibliches Geschlecht Gastrointestinale Tumoren Stationäre Behandlung Multivariat (p<0.05): Stationäre Behandlung, gastrointestinale Tumoren OLU unabhängig von behandelndem Spital, Patientenalter

Was sagt das Gesetz? Das Heilmittelgesetz trat 1.1.2002 in Kraft: Ablösung der IKS Art 1 HMG Es dürfen nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden Keine Preisdiskussionen! Verkauft dürfen somit in der Schweiz nur genehmigte Medikamente. Zulassungsverfahren nach HMG Ordentliches Verfahren (Art 11 HMG) Vereinfachtes Verfahren (Art 14 HMG) (für Orphan drugs/disease) Meldeverfahren (Art 15 HMG) (zum Beispiel, für Tee usw) Keine Zulassung nötig (also kein Olu) Herstellung in der Spitalapotheke bei nachweislich nicht verfügbarer und nicht zugelassener Alternative Herstellung nach Formula magistralis Herstellung nach Forumla officinalis

BAG Was sagt das Gesetz? Das Krankenversicherungsgesetz, Art 43 Abs 6 KVG: Das Gesetz sorgt, dass eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird. Die Mittel sind somit WZW konform einzusetzen W Wirksamkeit Z Zweckmässigkeit W Wirtschaftlichkeit Das BAG erstellt dank der Kriterien eine Liste mit Preisen (KVV Art 73) Die Spezialitätenliste (mit oder ohne Limitatio = Einengung der Indikation von ) Kontrolle der WZW Kriterien Erfolgt alle 3 Jahre oder bei Indikationserweiterung, sofort. Der Preis wird bei jeder Re-evaluation erneut festgelegt (im Vergleich mit weiteren europäischen Ländern)

Arzt Was sagt das Gesetz? Beim Verschreiben eines Medikamentes (im OLU) müssen Die Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet werden (Art 26 Abs 1 HMG) Und die Sorgfaltspflicht erfüllt sein (Art 3 HMG) Wenn beide Punkte erfüllt sind: geniesst der Arzt eine Therapiefreiheit und somit ist OLU für die Situation erlaubt. Wer haftet bei Klage? Die Produkt-Haftplicht des Herstellers fällt weg. Die Verantwortung liegt somit beim Arzt (er hat die Legitimierungspflicht = der Arzt muss Rechenschaft ablegen können, wie obengenannte Punkte (Sorgfalt und Beachtung der Regeln) wahrgenommen wurden). Zudem muss insbesondere beim OLU der Patient gut informiert werden: Risiko Kosten

KVG gibt klare Antwort: Wer bezahlt? Es wird das Medikament übernommen, dessen Einsatz innerhalb der Limitationen der SL und den Fachinformationen erfolgen. Also, keine automatische Uebernahme bei OLU, off limitatio use, hors-liste Verschreibung

Ein Patient Magenkarzinom, März 1999 Histologie: Adenokarzinom, mässig diff. Status nach Gastrektomie April 1999 Status nach 3 Zyklen adj. Cisplatin/5-FU Therapie Rezidiv Oktober 2001: Pleuraerguss bds und med. Lymphknoten Palliative Chemotherapie mit Carboplatin und Docetaxel Problem der KK: Docetaxel ist «off label» Die KK übernimmt das Medikament Docetaxel nicht! Die Familie des Patienten klagt (der Patient ist inzwischen verstorben). Die KK Concordia zieht die Klage bis zum Bundesgericht.

Entscheid des Bundesgerichts Carboplatin und Docetaxel: off label im Prinzip nicht von der Grundversicherung übernommen Ausnahmen: Im Rahmen eines Behandlungskomplexes Der Einsatz des Arzneimittels bildet einen unverzichtbaren Bestandteil einer anderen kassenpflichtigen Leistung Schwere Krankheit, die tödlich verlaufen kann, bei der keine Therapiealternative vorliegt und vom Arzneimittel ein grosser therapeutischer Nutzen erwartet wird Das Bundesgericht weist den Rekurs der KK ab!! 14. September 2004: Richter Borella, Leuzinger, Meyer, Ursprung, Kernen

Gründung der OLU-Gruppe Teilnehmer Onkologen Vertrauensärzte Apotheker Besprechung von häufig auftretenden OLU-Indikationen Abstimmung bezüglich Indikation (Evidenz-basiert) und Wirtschaftlichkeit (<100 000.- Fr/Jahr) Liste auf der Homepage der Vertrauensärzte Nicht bindend für die KK Auflösung der Gruppe bei Anwendung des KVV Artikels 71a/b

Aenderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) EDI neuer Artikel 71 a/b (1.3.2011) Uebernahme des BGE Zusätzlich neu: Der Versicherer bestimmt die Höhe der Vergütung Im Widerspruch mit Art 33 KVG: Die Kompetenz des Umfanges duch die OKP die Kosten einer neuen Leistung zu übernehmen, darf nur dem BAG oder Dept. übertragen werden. Die Zugangsgerechtigkeit ist damit nicht gewährt Motion NR Steiert verlangt, Dass der BR beauftragt werde, die Verordnung dahingehend zu ändern Dass die Vergütung von Arzneimitteln, die nicht von zugelassen oder nicht vom BAG in die SL aufgenommen worden sind, Wohnort- und versicherungsunabhängig geregelt wird. Die Motion wurde vom Nationarat (21.3.2013) und Ständerat (4.3.3014) genehmigt. => Das BAG analysiert die Umsetzung der KVV 71a/b Artikel.

Das Problem Der Arzt behandelt seinen Patienten mit bestem Gewissen und Wissen => off-label-use Aerzte haben das Recht off label zu verschreiben Off-label-use ist häufig Bedingt durch falsche Anreize (Pharma hat kein Interesse die Indikation zu erweitern) KVV 71a/b ist kein Fortschritt: Vertrauensärzte sind häufig überfordert Langsames Verhandeln KK-Pharma Der Bezahler bestimmt die Therapie (nicht gesetzes-konform) Lösungsansätze?

Die Branchenlösung: Helsana-Modell Einheitliche Methode durch die KK, um Situation zu evaluieren Helsana zahlt mehr bei grossem Nutzen, basierend auf SL-Preis

Branchenlösung: 9 Felder Modell Einheitliche Methode durch KK, um Situation zu evaluieren KK zahlt mehr bei grossem Nutzen, basierend auf dem SL-Preis

Problem der Branchenlösung Subjektive Nutzenbewertung durch den Vertrauensarzt Grundsätzliche Entscheidungshilfen von einem Expertengremium bestehend aus Vertrauensärzten und Onkologen?

Ziel: einheitliche Entscheidungskriterien => Zugangsgerechtigkeit Definition des Nutzens Analyse der Studien: - Meta-Analysen - Phase III - Phase II - Fälle - Leitlinien Bewertung des Nutzens Bewertung des Nutzens (Gewinn in einer bestimmten Krankheit): - Lebensqualität - Ansprechen Vergütung eines bestimmten Nutzens Definition der Höhe der Vergütung: (Preis, Kosten) Onkologe & VA VA mit Hilfe Expertengremium KK & Pharma (nicht Patient oder Arzt)

Zugangsgerechtigkeit? Existiert zur Zeit nicht. Aber Lösungsansätze werden diese in Zukunft ermöglichen.

Tarceva für das Pankreaskarzinom? : Tarceva ist für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs indiziert, bei denen mindestens eine vorgängige Chemotherapie wirkungslos geblieben Spezialitätenliste: Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers. Zur Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem nichtkleinzelligem Lungenkrebs, bei denen mindestens eine vorgängige Chemotherapie wirkungslos geblieben ist

Tarceva bei der Behandlung des Pankreaskarzinoms 569 Pat mit Pankreaskarzinom Gemzar (gemcitabine) (1000 mg/m 2 d1/8/15, q28) Tarceva (erlotinib) 100 mg po kont. Gemzar (gemcitabine) (1000 mg/m 2 d1/8/15, q28) Placebo po kont. Moore MJ et al., J. Clin, Oncol. 2007, 25, 1960

Tarceva bei der Behandlung des Pankreaskarzinom 6% Verbesserung des Ein-Jahrüberleben Moore MJ et al., J. Clin, Oncol. 2007, 25, 1960

Vereinfachte Registrierung Gemäss Art. 14, Abs 1 des HMG = vereinfachtes Zulassungsverfahren für wichtige Medikamente und seltene Krankheiten: Das Institut sieht für bestimmte Kategorien von Arzneimitteln vereinfachte Zulassungsverfahren vor, wenn dies mit den Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit vereinbar ist... Wichtige Arzneimittel für seltene Krankheiten.. Was ist eine seltene Krankheit?

Die seltene Krankheit Definition in der Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln (VAZV)

Mortalität /100'000/Jahr Das Pankreaskarzinom Mortalität: 10/100 000 / Jahr Inzidenz: 10/100 000 / Jahr Prävalenz? 120 100 80 60 Männer Frauen 40 20 Swiss Association of Cancer Registry: - www.asrt.ch - www.bfs.admin.ch 0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Alter (Jahre)

Prävalenz des Pankreaskarzinoms = eine Schätzung: Bei einem medianen Ueberleben von 5 Monaten + Einer Inzidenz von 10/100 000 /Jahr = ca. 15/100 000. Erfüllt Kriterium des Orphan-Drug Status

Orphan drug Verzeichnis von der erstellt (VAZV, Art. 7) Inhalt: Name des Medikamentes Der / die Wirkstoffe Die zu behandelnde seltene Krankheit Name des Gesuchsstellers Datum der Verleihung des Status

Register der orphan drugs Medikament Afinitor (everolimus) Atriance (melarabine) Avastin (bevacizumab) Bosatria (mepolizumab) Tarceva (erlotinib) Morab (anticorps) Mylotarg (gemtuzumab) Removab (catumaxomab) Revlimid (lenalidomide) Mabthera (rituximab) Yondelis (trabectadin) Indikation Nierenzellkarzinom, neuroendokrin GI Lymphoblastische Leukemie 3. Linie Gliom Hypereosinophilie Syndrom Pankreaskarzinom Ovar- und Pankreaskarzinom Akute myelooische Leukämie Maligner Aszites Myelodysplastische Syndrom Idiopath. thrombozytopenische Purpura Sarkom http://www.swissmedic.ch/daten/00081/index.html?lang=de

Tarceva + SL Einsatz für die registrierte Indikation + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase III Studie + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase II Studie + SL Einsatz ausserhalb der Limitatio Medikament Nicht vom BAG registriert (nicht in der SL) In der Schweiz Nicht Registriert oder SL Off label use Ausserhalb Liste /Registrierung Med. mit Orphan Drug Status

Kosten: Tarceva in der Therapie des Pankreaskarzinoms Therapie: Tarceva 100 mg/tag po, kont. - 1 Packung zu 30 Tabl: 2939.10 = Kosten/Monat - für einen Patienten: 3 Monate Therapie 8 817.30 Fr. Ausserhalb Liste = wer trägt die Verantwortung der Kosten???

Lungenkarzinom + TKI 55 jährige Patientin Kein Nikotinkonsum, blande PA Diagnose: Bronchuskarzinom ct2 pn3 M0 Histologie: Adenokarzinom Status nach Radio-Chemotherapie Staging: keine Fernmetastasen Iressa, Kinase-Inhibitor?, Aktiv besonders bei Frauen, Nichtraucher, Adenokarzinom Stadium IV In Analogie: Erhaltungstherapie? Kostenübernahme des Gefitinib? Stand 2001

Lungenkarzinom + TKI

Off label use? + SL Einsatz für die registrierte Indikation + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase III Studie + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. In Analogie + SL Einsatz ausserhalb der Limitatio Medikament Nicht vom BAG registriert (nicht in der SL) In der Schweiz Nicht Registriert oder SL Off label use Ausserhalb Liste /Registrierung

Studien? Damals: keine Studie, die die Indikation in dieser Situation belegt!! Falls Ansprechen Iressa 250 mg/tag Bronchuskarzinom Stadium III Radio-Chemotherapie 243 Patienten Placebo Resultate im Jahr 2008 Kelly K. et al., J. Clin. Oncol. 2008, 26, 2450

Globales Ueberleben Stadium IIIB NSCLC Todesfälle wegen Tumorrezidiv und Progredienz!! Monate Kelly K. et al., J. Clin. Oncol. 2008, 26, 2450

Off label use? + SL Einsatz für die registrierte Indikation + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase III Studie + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. In Analogie + SL Einsatz ausserhalb der Limitatio Medikament Nicht vom BAG registriert (nicht in der SL) In der Schweiz Nicht Registriert oder SL Off label use Ausserhalb Liste /Registrierung Ablehnung bei Anfragen mit Analogie-Begründung (Ausnahmen)

Hirntumor 27 jähriger Patient Bankangestellter, blande PA Diagnose: Multiformes Glioblastom, Grad IV MRI: Grösse 3 cm parietal Therapie Status nach Resektion Status nach Radiotherapie/Temodal Status nach adjuvanter Temodaltherapie Rezidiv Therapie mit PVC (procarbazin, vincristin, CCNU)

PCV für das rez. Glioblastom? : Natulan (Procarbazin): Zur Kombinationschemotherapie bei Morbus Hodgkin. Zur Kombinationschemotherapie bei Non-Hodgkin Lymphome. Oncovin (Vincristin): Akute Leukämie. Kombinationstherapie bei Hodgkin, NHL, Sarkome, malignem Melanom, kleinzelligem Lungenkarzinom. Prava (CCNU): nicht registriert Spezialitätenliste: Natulan (Procarbazin): Limitatio: Hodgkin und NHL Oncovin (Vincristin): ohne Limitatio Prava (CCNU): nicht registriert Off label Off label + Ausser Liste BAG Keine Registr. Swissm./ BAG

PCV für das rez. Glioblastom? Natulan: => Off label use Oncovin: => Ausserhalb Spezialitätenliste: Kosten für 2 mg/zyklus = 20-40.- Prava: => Von /BAG nicht registriert Orphan drug? Nein, nicht auf der Liste In anderen Ländern registriert: ja Kosten: günstig! (alte Medikamente)

PCV für das rez. Glioblastom? Wissenschaftliche Daten: Phase II Studie bei 21 Patienten Publikation: im Jahr 1992! Glass J et al, J. Neurosurg. 1992, 76, 741 Enspricht die Therapie den aktuellen Richtlinien/Guidelines? NCCN: National comprehensive cancer network www.nccn.org => guidelines

2. Linien-Therapie des Glioblastoms?

off label use für den Arzt Uebernahme der Kosten durch die Krankenkasse, wenn: - das Medikament für eine andere Indikation registriert ist und - mindestens eine gross angelegte Studie (Phase III) den Nutzen beweist - oder mindestens 2 Publikationen in guten Journals den Einsatz dieses Medikamentes empfiehlt USA, Criteria for off label use

Wie vorgehen? 1. Situation definieren: + SL Einsatz für die registrierte Indikation + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. Wirksamkeit: Phase III Studie + SL Einsatz aber, nicht für die registrierte Indikation. Phase II Studien + SL Einsatz ausserhalb der Limitatio Medikament Nicht vom BAG registriert (nicht in der SL) In der Schweiz Nicht Registriert oder SL Off label use Ausserhalb Liste /Registrierung Orphan Status (Krankheit oder Medikament)? Auf dem Markt in EU, USA,..?

Wie vorgehen? 2. Wissenschaftliche Daten? - Phase II oder III Studien? - Alternativen? - In Analogie? 3. Kosten? - Wenn ausserhalb SL und Limitatio = Abwägung Nutzen / Kosten, Patient informieren 4. Guidelines? - www.nccn.org www.asco.org