Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Hopf Samuel Telefon: 044 723 92 42 Email: samuel.hopf@less.ch Beilagen: - Vorsorgeplan
Vorsorgeplan Unternehmen 2, Thalwil / Nr. 1338 (Version 1.00) BVG-Stiftung Leistungen und Beiträge richten sich nach dem Vorsorgeplan. Der Vorsorgeplan ist integrierter Reglementbestandteil und enthält Angaben über Bemessungsgrundlagen, Leistungs- und Beitragshöhe sowie nicht im Vorsorgereglement festgehaltene Bezugsgrössen. Plan KL-Standard/SPB-8/11/16/19 Plannummer 287 Gültig ab 01.01.2007 Versicherter Personenkreis MitarbeiterInnen Dieser Plan deckt alle BVG-pflichtigen Arbeitnehmenden ab. Tod und Invalidität Altersvorsorge Gemeldeter Lohn Teilzeitangestellte Altersleistungen Ordentliches Pensionierungsalter Altersrente ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres Der massgebende Jahreslohn entspricht dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn. Für den Beitritt sowie die Bestimmung des koordinierten Jahreslohnes gelten die jeweiligen Grenzwerte in Abhängigkeit zum Beschäftigungsgrad. Männer: 65 Jahre Frauen: 64 Jahre Das im Pensionierungszeitpunkt vorhandene Alterskapital wird in eine Altersrente umgewandelt. Auf Wunsch der versicherten Person besteht die Möglichkeit zum Bezug einer Kapitalauszahlung. Das Alterskapital wird durch jährliche Sparbeiträge geäufnet und mindestens zum BVG-Zinssatz verzinst. Die Sparbeiträge werden für jeden Versicherten gesondert nach folgender Tabelle berechnet: Frauen Männer Gesamtabzug 18-34 18-34 8% 35-44 35-44 11% 45-54 45-54 16% 55-65 55-65 19% Pensionierten-Kinderrente 20% Flex-Altersrente (Schlussalter: 20) CHF 79'560 und reduziert um CHF 23'205, mindestens jedoch CHF 3'315. Teststrasse 36 5000 Aarau info@less.ch Telefon 062 626 26 26 Fax 062 626 26 27
Hinterlassenenleistungen bei Tod vor der Pensionierung Ehegattenrente 30% koordinierter Lohn, Unfalldeckung: Nein Waisenrente 8% koordinierter Lohn (Schlussalter: 18), Unfalldeckung: Nein, Verdoppelung der Waisenrente. Todesfallkapital Zusätzliches Todesfallkapital Hinterlassenenleistungen bei Tod nach der Pensionierung Ehegattenrente Entspricht dem vorhandenen Alterskapital. Eine Auszahlung erfolgt gemäss Vorsorgereglement, soweit das Alterskapital nicht zur Finanzierung einer Ehegattenrente, der Partnerrente oder einer Rente an den geschiedenen Ehepartner benötigt wird. 200% koordinierter Lohn für alle unterstützungspflichtigen Versicherten, Unfalldeckung: Ja. 60% der ausgerichteten Altersrente Waisenrente 20% der ausgerichteten Altersrente (Schlussalter: 18) Invalidenleistungen Invalidenrente (volle) 40% koordinierter Lohn, Unfalldeckung: Ja. gemeldeter Lohn und reduziert um CHF 0, mindestens jedoch CHF 0. Invalidenkinderrente (volle) 8% koordinierter Lohn (Schlussalter: 18), Unfalldeckung: Ja. gemeldeter Lohn und reduziert um CHF 0, mindestens jedoch CHF 0. Wartefrist Invalidenrente / Invalidenkinderrente Befreiung von der Beitragszahlung 24 Monate Ja, Wartefrist: 3 Monate Gemeinsame Bestimmungen Anpassung an die Preisentwicklung Sicherheitsfonds BVG Finanzierung der Vorsorge Die gesetzlichen Hinterlassenen- und Invalidenleistungen werden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst. Die BVG-Stiftung ist dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Die Vorsorgeleistungen werden durch Beiträge des Arbeitgebers und der ArbeitnehmerInnen sowie aus Mitteln des Vorsorgewerks finanziert. Die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers und der versicherten Person sind gemäss nachstehender Aufteilung festgelegt. BVG-Stiftung Seite 3
Aufteilung der Beiträge Sparbeiträge Die Finanzierung des Sparbeitrages der Personalvorsorge in % der Beiträge wird zwischen der Unternehmung und den versicherten Personen wie folgt aufgeteilt: Alter AN AG Frauen 18-65 50% 50% Männer 18-65 50% 50% Risikobeiträge Die Finanzierung des Risikobeitrages der Personalvorsorge in % des koordinierten Jahreslohnes wird zwischen der Unternehmung und den versicherten Personen wie folgt aufgeteilt: Alter AN AG Frauen 18-99 1% 0% Männer 18-99 1% 0% CHF 79'560 und reduziert um CHF 23'205, mindestens jedoch CHF 3'315. Allfällige Differenzbeträge zu den effektiven Kosten werden im Rahmen der Jahresrechnung ausgeglichen. Übrige Kosten Die Finanzierung der übrigen Kosten der Personalvorsorge in % der Beiträge wird zwischen der Unternehmung und den versicherten Personen wie folgt aufgeteilt: AN AG Teuerung 40% 50% Sicherheitsfonds 40% 50% Freizügigkeitsleistung Allfällige Differenzbeträge zu den effektiven Kosten werden im Rahmen der Jahresrechnung ausgeglichen. Die Freizügigkeitsleistung entspricht der Austrittsleistung gemäss Freizügigkeitsgesetz Art. 15 (Beitragsprimat). Sie entspricht dem vorhandenen Alterskapital im Zeitpunkt der Auflösung des Vorsorgeverhältnisses, mindestens aber dem Betrag gemäss Art.17 FZG. BVG-Stiftung Seite 4
Umwandlungssatz Im Zeitpunkt der Pensionierung wird das vorhandene Alterskapital in eine Altersrente umgewandelt. Für das obligatorische Alterskapital nach BVG gelangt zur Bestimmung der Altersrente und der gesetzlichen anwartschaftlichen Hinterlassenenleistungen der Umwandlungssatz gemäss BVG zur Anwendung. Das überobligatorische Alterskapital wird gemäss dem im Pensionierungszeitpunkt gültigen Vorsorgereglement umgewandelt. Die Rückstellungen zur Finanzierung der Differenz zwischen gesetzlichem Umwandlungssatz und tariflicher Umwandlung werden innerhalb des Vorsorgewerkes gebildet. Die Umwandlungssätze gemäss BVG für Alters- und Invalidenrenten für Männer und Frauen sind jahrgangsabhängig definiert. Für die Umwandlung in eine Altersrente gelten gemäss Vorsorgereglement im ordentlichen Pensionierungsalter (Stand 2007) folgende Sätze: Weitere Kenndaten Männer Frauen Jahrgang Satz Jahrgang Satz 1939 7.2000% 1939 7.4000% 1940 7.1500% 1940 7.4000% 1941 7.1000% 1941 7.4000% 1942 7.1000% 1942 7.2000% 1943 7.0500% 1943 7.1500% 1944 7.0500% 1944 7.1000% 1945 7.0000% 1945 7.0000% 1946 6.9500% 1946 6.9500% 1947 6.9000% 1947 6.9000% 1948 6.8500% 1948 6.8500% 1949 6.8000% 1949 6.8000% und jüngere Jahrgänge Die Alterskapitalien werden mindestens zum BVG-Zinssatz verzinst. Die Verwaltungskommission kann eine höhere Verzinsung oder Zusatzgutschriften aus Vermögenswerten zur Erhöhung der Alterskapitalien beschliessen. Letztere werden für das laufende Kalenderjahr aufgrund der letzten Jahresrechnung gutgeschrieben. BVG-Zinssatz: 2.50% (Stand 01.01.2005) Die Eintrittsschwelle gemäss BVG beträgt CHF 19'890. Die Koordinations- und Grenzbeträge werden gemäss Beschluss des Bundesrates der Teuerung angepasst. Der Verzugszinssatz für die Übertragung der Austrittsleistung entspricht dem BVG-Zinssatz plus einem Prozent. Dieser Vorsorgeplan wurde per 01.07.2007 gedruckt. Datum: ArbeitgebervertreterInnen ArbeitnehmervertreterInnen BVG-Stiftung Seite 5