Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen. Dialog in Mittelhessen: GKV InfoShop erfreut sich großer Beliebtheit



Ähnliche Dokumente
Gemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach. 28b Absatz 1 Nr. 4 SGB IV

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum erweitert.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV

Information für BKK zum Maschinellen Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Krankenkassen

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Behandlung von Fehlerfällen Meldefristen Zulassungsverfahren... 4

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Versorgungsbezugsempfänger

Internationales Altkatholisches Laienforum

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v.

Sonderbeitrag ab

OMS. Offizielle Übergabe der OMS-Machbarkeitsstudie im BMAS. oms. April 2014

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

DIE SOZIALVERSICHERUNG

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

CS-Wartung 073V vom

Was ist das Budget für Arbeit?

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

Neuerungen in der Sozialversicherung

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Deutschland-Check Nr. 35

Bürgerentlastungsgesetz

Fundservice konsequent im Internet: 2011 I Westernacher I Alle Rechte vorbehalten. I

Leichte-Sprache-Bilder

CS-Wartung 076S vom

Erfolgreicher agieren durch Systematik in Marketing & Vertrieb

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Auf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:15 Uhr

Wachstumstreiber Kundenkommunikation Sechs kritische Erfolgsfaktoren

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse

Auswertung der Teilnehmerumfrage zum. vom November 2010

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Jahreswechsel 2015 to 2016 V1.0

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten

Der Kalender im ipad

Das Leitbild vom Verein WIR

Fotostammtisch-Schaumburg

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten

Anleitung über den Umgang mit Schildern

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Schärfen Sie Ihren Blick!

Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Mai 2015

Unternehmenspräsentation. für Zeitarbeitsunternehmen

Anwendungsbeispiele. Neuerungen in den s. Webling ist ein Produkt der Firma:

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Für Ihre Ruhe und Erholung im Krankenhaus. Ich vertrau der DKV KOMBIMED KRANKENHAUS. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE.

Fragen und Antworten

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Lexware eservice personal - Nutzung ab Januar 2014

Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Extranet Zwischenbilanz

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Robert Günther Versicherungsmakler

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

Wissenswertes zur Classic Line

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand )

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2)

career:forum. Traumberuf JournalistIn: Das kleine 1x1 der Freiberuflichkeit SSC-screenBOOK Texte und Bilder zum lesen am Bildschirm

Was ist clevere Altersvorsorge?

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Beschreibung Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

optivo listexpress Die schlagkräftige Dienstleistung für absatzfördernde -Kampagnen

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Jahreswechsel 2010/2011. Zielgruppe: nicht selbstbuchende Mandanten

Nicht über uns ohne uns

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

FastBill Automatic. Dokumentation Versand. FastBill GmbH. Holteyer Straße Essen Telefon Telefax

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Anlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

Transkript:

extract Oktober 2007 Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Dialog in Mittelhessen: GKV InfoShop erfreut sich großer Beliebtheit Er ist das Highlight des Jahres für die Ersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen. Und er ist ein Forum für den intensiven und kritischen Dialog: der GKV InfoShop. Fast 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden in diesem Jahr den Weg in das Bildungszentrum der AOK nach Homberg (Ohm). Damit war die dreitägige Veranstaltung wieder bis auf den letzten Platz ausgebucht. Wir freuen uns sehr über die große Resonanz und denken bereits über einen zusätzlichen Veranstaltungstag im kommenden Jahr nach, kommentiert ITSG- Geschäftsführer Harald Flex den erfreulichen Zuspruch seitens der Softwarehäuser. Unter dem Leitthema Gesundheitsreform standen auch im 8. GKV InfoShop die gesetzlichen Neuerungen rund um den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen im Mittelpunkt. So machte Harald Flex in seiner Eröffnungsrede deutlich, dass der elektronische Datenaustausch weiterhin strikt vorangetrieben wird. Das bietet Vorteile für die Arbeitgeber und Krankenkassen: Durch die konsequente Nutzung sicherer elektronischer Übermittlungsverfahren lassen sich allein auf Seiten der Arbeitgeber rund 817 Millionen Euro jährlich einsparen, sagte Ivo Hurnik, Referent für das Beitrags- und Melderecht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bonn. nachgefragt: Harald Popken (48) leitet die Abteilung Fallmanagement beim AOK-Bundesverband in Bonn Und auch in diesem Jahr dachten sich die Veranstalter wieder etwas Neues aus: Neben den drei gut besuchten Foren zu den Themenkomplexen Elektronischer Datenaustausch, Aktuelle Gesetzgebung und Fachverfahren bestand in zehn Themenecken (siehe auch Seite 6 und 7) die Möglichkeit, spezielle Fragestellungen ganz gezielt in kleinerer Runde zu bearbeiten. Die Nachfrage war dabei ebenso groß wie der Erkenntnisgewinn. Harald Flex: Unser Angebot hat dem Wunsch nach noch mehr Dialog und gezielterer Information Rechnung getragen. Und so wird die Bedeutung des GKV InfoShop als Drehscheibe für Informationen rund um den elektronischen Datenaustausch auch im kommenden Jahr weiter wachsen. Die Ersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen sollten sich deshalb schon einmal den Zeitraum vom 23. bis 25. September 2008 im Kalender rot anstreichen Der Sozialversicherungsexperte plädiert für die elektronische Übermittlung von Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld und Übergangsgeld. Beim GKV InfoShop stand er Rede und Antwort. Ab 2008 greifen die vom Gesetzgeber beschlossenen Vereinfachungen im SV- Meldeverfahren. Was bedeutet das für die elektronische Entgeltbescheinigung? Zunächst einmal, dass jetzt Rechtssicherheit besteht. Wir möchten von Beginn an die Mitteilungen einbeziehen, die den Arbeitgebern den größten Nutzen bringen (zum Beispiel die Mitteilung von Vorerkrankungszeiten). Software-Anbieter und Arbeitgeber sollten daher die Chance nutzen. Denn nur wer elektronisch meldet, darf auch eine elektronische Rückmeldung erwarten. Welche Vorteile haben die Arbeitgeber durch die Übermittlung elektronischer Bescheinigungen an die Sozialversicherung? Sie entlasten sich von administrativen Aufgaben. Es gibt Erhebungen, die das Ausfüllen einer Entgeltbescheinigung mit etwa zehn Minuten veranschlagen. Eine elektronische Mitteilung erstellt sich auf Mausklick. Außerdem steigt die Datensicherheit; übrigens auch ein Vorteil für die Sozialversicherungsträger.

Perfekt aufgestellt: Die ITSG positioniert sich als leistungsfähiger Dienstleister rund um den elektronischen Datenaustausch Harald Flex blickt zuversichtlich in die Zukunft. Daran wird auch die bevorstehende Neuordnung der Gesellschafterstruktur nichts ändern. Bereits seit 1999 unterstützen wir die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände als informationstechnische Servicestelle. Wir entwickeln seither Produkte und Dienstleistungen, die den Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und den Datenannahmestellen erheblich vereinfachen. Für die Zukunft sind wir deshalb bestens aufgestellt, schaut Harald Flex voraus. Und diese Zukunft beginnt spätestens am 1. Juli 2008. Denn dann nimmt der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen seine Arbeit auf. Im Zuge der vom Gesetzgeber beschlossenen Reformen werden die Bundesverbände der Krankenkassen bisher allesamt Gesellschafter der ITSG ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts verlieren und in BGB-Gesellschaften umgewandelt. Der neue Spitzenverband Bund unterstützt Harald Flex ITSG Geschäftsführer künftig die Landesverbände und die einzelnen Krankenkassen, erklärt Harald Flex und ergänzt: Diese Unterstützung umfasst auch die Entwicklung von Verfahren zur Datenverarbeitung. Und damit kommt auch die ITSG wieder ins Spiel: Wir führen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen unter anderem die Systemuntersuchung für Entgeltabrechnungsprogramme durch und bieten verschiedene Produkte zum sicheren Datenaustausch, macht Herr Flex deutlich. Außerdem betreibt die ITSG mehrere Vertrauensstellen, ein eigenes Trust Center sowie ein hochverfügbares Rechenzentrum. Und auch für den dritten Geschäftsbereich der ITSG die neutrale Datenzusammenführung hat Harald Flex weiteres Wachstumspotenzial ausgemacht: Mit der Arzneimittel- Schnellinformation (GAmSi), dem Heilmittel-Informations-System (HIS), den Qualitätsberichten Krankenhäuser, der Qualitätsdatenbank Arbeitgeberverfahren und der Wir verfügen über leistungsfähige und skalierbare Lösungen Ausfüllhilfe sv.net verfügen wir über leistungsfähige und skalierbare Lösungen. Im Projektgeschäft hat die ITSG in den vergangenen Jahren ebenfalls positiv von sich Reden gemacht. Denn seit 2002 koordiniert das Systemhaus die modellhafte Erprobung des ELENA-Verfahrens (vormals: JobCard). Das Gesetzgebungsverfahren für den elektronischen Einkommensnachweis wurde inzwischen eingeleitet, sagt Harald Flex und fügt hinzu: Wir erwarten, dass die Bundesregierung in diesem Herbst eine richtungsweisende Entscheidung trifft. Vertrauensstellen VST Trust Center Pseudo GAmSi Pseudo HIS ITSG Team und Infrastruktur Neutrale Datenzusammenführung GAmSI HIS Wirtschaftlichkeitsprüfung Qualitätsberichte KH Qualitäts- Datenbank AGV Teilnehmer- Datenbank AGV sv.net Zukunft Standards & Normen Technische Richtlinien DA Technische Richtlinien XML Systemuntersuchung Produkt dakota Projekt ELENA

Georg Ulherr (ORACLE) und Harald Flex (ITSG) Forum 1: Elektronischer Datenaustausch...informieren über Neuerungen. Auch in diesem Jahr bot das Forum 1 wieder viel Neues: So tritt bereits zum 1. Januar 2008 der neue DSKO-Datensatz in Kraft. Er wurde in einer Sitzung zum Gemeinsamen Meldeverfahren mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Anhörung der Arbeitgebervertreter in der Version 02 freigegeben. Neu sind Feld 411 (Bestätigung der fehlerfreien Verarbeitung gewünscht) und Feld 412 (Übertragungsweg für Fehlermeldungen per E-Mail). Beim Thema laufende Dateinummer wies Moderator Harald Flex noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass diese von den Systemen der Annahmestellen der Krankenkassen zwingend benötigt wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums stellten das E-Mail-Verfahren für den Weg zwischen Arbeitgebern und Annahmestellen zwar nicht in Frage, allerdings soll zusätzlich ein Abrufverfahren durch die Einrichtung eines zentralen Servers angeboten werden. Der Tenor: Elektronische Rückmeldeverfahren müssten aber von allen Beteiligten leistbar sein. Für die weitere Optimierung der Datenaustauschverfahren forderten die Softwareersteller einen offensiven Umgang mit Fehlern in den Annahmestellen. Auch eine verbesserte Qualität der Betriebsnummern- und Beitragssatzdatei steht auf der Wunschliste der zahlreich erschienenen Systemhäuser. Möglicherweise kann die Systemuntersuchung auch um die Prüfung von steuerrelevanten Bereichen ergänzt werden, stellt Ivo Hurnik, BMAS, in Aussicht und verwies auf eine laufende Diskussion der Ministerien. nachgefragt: Sabine Bergmann (46) ist Senior Product Managerin für den Bereich Global Payroll Germany bei der ORACLE Deutschland GmbH (München) Was hat Ihnen am GKV InfoShop 2007 besonders gut gefallen? Insgesamt war es eine super Veranstaltung. Sehr gut gefallen haben mir die Themenecken, in denen wichtige Informationen komprimiert rübergebracht bzw. erfragt werden konnten. Fortsetzung unbedingt erwünscht! Wo sehen Sie noch Optimierungspotenzial? Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, das Thema aktuelle Gesetzgebung als allgemeinen Block im Plenum voranzustellen. Eine Vertiefung sich daraus ableitender Themen könnte anschließend in kleinerer Runde in einem oder in mehreren Foren erfolgen.

Forum 2: Aktuelle Gesetzgebung Sie ist lang die Liste der gesetzlichen Neuerungen, die die Moderatoren Thomas Krämer vom BKK Bundesverband und Hans-Jörg Röhl ( ArGe PERSER ) im Forum 2 zum Besten gaben. So ging es unter anderem um die Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter. Die Fallzahl der so genannten Letztfallregelung hat sich seit Inkrafttreten am 1. April 2007 merklich reduziert, machte Thomas Krämer deutlich. Seither werden zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer wie freiwillige Selbstzahler mit Arbeitgeberzuschuss aus dem Entgelt abgerechnet. Sie bilden eine neue Versichertengruppe. Der Kündigungsgrund Zahlungsverzug ist ebenfalls weggefallen. Neu ist auch die Personengruppe 127 (Integrationsprojekte). Seit 1. Juli 2007 greift die Modulerweiterung Abrechnung für behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen oder in Integrationsprojekten. Die Vertreter der Softwareersteller empfehlen in diesem Zusammenhang ein eigenständiges Modul und eine Anpassung der Gemeinsamen Grundsätze nach 22 DEÜV. Auch die Gesonderte Meldung für die Rentenberechnung (Meldegrund 57) wird ab 1. Januar 2008 neu geregelt. Sie ersetzt künftig die bisherige Vorausbescheinigung und führt zu einer Hochrechnung. Beim Thema Elektronisches Rückmeldeverfahren machte Hans-Jörg Röhl noch einmal klar, dass eine elektronische Rückmeldung eine elektronische Meldung voraussetzt. Die Verarbeitung von elektronischen Rückmeldungen hat gravierende Auswirkungen auf die Funktionalitäten der Entgeltabrechnungspro-gramme. Deshalb forderten die diskussionsfreudigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auf eine Verpflichtung zur systemeigenen Hans-Jörg Röhl, DKS GmbH Weiterverarbeitung zu verzichten. Noch mehr Neues: Ergänzt wurde auch der 23c SGB IV. Hier greift ab 1. Januar 2008 eine Bagatellgrenze von 50,- Euro. Ändern sich Betriebsdaten, muss künftig unverzüglich formlos an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Geregelt wurde auch der Mindestinhalt für Entgeltbescheinigungen (SV-Änderungsgesetz / 108 Gewerbeordnung). Forum 3: Optimierte Fachverfahren Uwe Runkel, ITSG Forum 3 stand auch in diesem Jahr ganz im Zeichen des Themas Qualität. So gaben die Softwarehäuser durchweg positive Rückmeldungen, was die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements betrifft. Das gezielte Aufdecken von Schwachstellen nützt allen Beteiligten, fasste Harald Eibl, Mitglied des Kernteams der ITSG, die Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. So ist zum Beispiel die Einführung von Bearbeitungsfristen (maximal 30 Tage Reaktionszeit) zum 1. Januar 2007 nahezu geräuschlos über die Bühne gegangen. Wir freuen uns sehr über die zuverlässige und prompte Mitarbeit der Softwareersteller, erklärte Ulrich Schröder ebenfalls Mitarbeiter im Kernteam Systemuntersuchung. Engagiert zeigten sich die Diskutanten auch bei einem ganz anderen Thema dem Ausbau des von der ITSG betriebenen Internetportals www.gkv-ag.de. So kam aus dem Plenum des Forums 3 der Vorschlag, die Plattform mit globalen Suchfunktionen auszustatten. Diesen Vorschlag nehmen wir gerne mit, versprach Uwe Runkel, Leiter der Abteilung Zentrale Informationsverwaltung. Außerdem sollte die Liste der systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme auch anderweitig verbreitet werden. So solle der Bekanntheitsgrad der Lösungen mit GKV-Zertifikat weiter gesteigert werden. Gemeinsam mit den Systemberatern werden außerdem die Firmenprofile der Softwarehäuser aktualisiert werden.

Und Tschüß: Vierfacher Abschied an der Ohm Für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es der erste GKV InfoShop in ihrer beruflichen Karriere. Sie machten sich voller Erwartung auf in das AOK-Bildungszentrum. Vier Kollegen reisten zum letzten Mal nach Homberg. Für sie war es der letzte dienstliche Besuch eines GKV InfoShop. So verabschiedete Harald Flex im Plenum unter anderem Heinrich Günther (62), der seit 2001 die Abteilung Informatik I beim Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. (VdAK) leitet. Seit 1973 war Herr Günther maßgeblich an der Einführung aller Datenaustauschverfahren der Krankenkassen mit den Arbeitgebern, der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit beteiligt. So arbeitete Heinrich Günther unter anderem in verschiedenen Gremien der Spitzenverbände der Sozialversicherung mit. Mit Herrn Günther verlieren wir einen sehr geschätzten Gesprächspartner, sagte ITSG- Geschäftsführer Harald Flex zum Abschied. Zum letzten Mal dabei war auch Hubert Semrau, seit 1999 Mitglied im Kernteam Systemuntersuchung bei der ITSG. Der 63-jährige Familienvater wurde von 1961 bis 1968 bei der AOK Köln zum Sozialversicherungsfachangestellten ausgebildet. Nach einer ergänzenden Heinrich Günther EDV-Ausbildung (1969 1971) leitete Semrau die EDV-Produktion bis 1979 im AOK-Rechenzentrum in Köln. Meine Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen beim AOK- Bundesverband und im Kernteam hat mir immer sehr viel Freude gemacht, verrät Semrau am Rande des GKV InfoShop. Rechnergestützte Anwendungen unterlagen von jeher einem schnellen Wandel, sagt Kurt Schäfer und ergänzt: Und so gehörte die Prüfung von Entgeltabrechnungssoftware zu einer arbeitgeberorientierten Leistung der AOK, die Ende 1999 von mir bei der ITSG eingepflanzt wurde und dort seither Früchte für die gesamte GKV und ihre Partner trägt. Kurt Schäfer Hubert Semrau Der 60-jährige Sozialversicherungsfachwirt freut sich auf mehr freie Zeit: Ich werde das Leben nach dem Beruf künftig regelmäßig durch die Optik meiner Kamera beobachten und mit dem Mountainbike die rheinischen Wälder Klaus Schäfer durchstreifen. Und Tschüß sagte auch Klaus Schäfer. Der Vater zweier Söhne begann 1963 eine Lehre bei der AOK Mayen und legte 1971 die zweite Verwaltungsprüfung ab. Nach verschiedenen Stationen beim Krankenkassenverband in Koblenz arbeitete Schäfer seit 1978 im IT-Bereich des ehemaligen AOK Landesverbandes Südwest mit, bevor er 1988 in die EDV-Abteilung des AOK Bundesverbandes wechselte. Ab 1998 übernahm Klaus Schäfer Aufgaben im Bereich der Systemuntersuchung. Gemeinsam mit Kurt Schäfer überführte er diese 1999 an die ITSG. Derzeit verantwortet der 59-Jährige die Ausfüllhilfe sv.net, das Hauskassenverfahren und das Portal aok24.

Im Fokus: Die neu eingerichteten Themenecken erfreuten sich großer Beliebtheit Man muss etwas Neues machen, um etwas Neues zu sehen, sagte der Schriftsteller und Physikprofessor Georg Christoph Lichtenberg (1742 1799) einst. Diesen Ausspruch nahmen sich die Organisatoren des 7. GKV InfoShop zu Herzen. Und dachten sich auch in diesem Jahr etwas Neues für rund 300 Vertreterinnen und Vertreter der Softwarehäuser aus. Organisiert wurden zehn Themenecken, in denen spezielle Fragestellungen rund um den elektronischen Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen behandelt wurden. Der Zuspruch für die Mini-Foren war groß: Wir haben durchweg positive Rückmeldungen bekommen, zog Harald Flex Bilanz und versprach: Einer Wiederholung im kommenden Jahr steht also nichts im Wege. Jörg Laar (Bundesknappschaft), Alfred Weißhaar (ITSG), Michael Wernitz (IKK-Bundesverband), Hubert Semrau (ITSG) Die Themenecken im Überblick: Neue Vereinbarung Die geänderten Konditionen der ITSG-Dienstleistungspakete sind in die neu überarbeitete Vereinbarung zur Systemuntersuchung (Stand 01.08.2007) eingebracht worden und dienen jetzt als Basis für die weitere Zusammenarbeit. Es konnten alle Fragen zu den Konditionen und dem geänderten Verfahrensablauf geklärt werden. Umlageverfahren U1/U2 Die neuen einheitlichen Vordrucke für die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen wurden erstmals offiziell vorgestellt. Sie können für alle Krankenkassen verwendet werden und stießen daher bei den Teilnehmern auf reges Interesse. Auch die Einführung eines neuen Datensatzes zur maschinellen Übermittlung der Erstattungsdaten wurde äußerst positiv aufgenommen. Ausfüllhilfe sv.net Im Fokus standen der Übertragungsweg und die Übertragungszeiten. Dabei stellte sich die Frage, ob künftig mit sv.net auch Entgeltbescheinigungen übertragen werden können. Auch die neu abgestimmten Formulare für die Erstattungen nach dem AAG sollten nach Ansicht der Teilnehmer aufgenommen werden. Darüber hinaus wurde der Rückmeldeweg thematisiert. Behinderte Menschen und neue Personengruppe 127 Die Moderatoren fassten noch einmal die Vorgaben zur neuen Personengruppe 127 zusammen. Es wurde als sinnvoll erachtet, ein eigenes Modul für die PGR 127 für den Bereich der SU einzuführen. Das Interesse an umfassenden Informationen war groß. Deshalb wurde noch ein von den Moderatoren vorbereitetes Infoblatt ausgehändigt.

Modulerweiterungen Thema Nummer 1: Personen in Integrationsprojekten. Dabei wurde der Wunsch auf ein eigenes Modul artikuliert. Außerdem erkundigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach den möglichen neuen Modulen, den maschinellen Erstattungs- und Zahlstellenverfahren sowie der Beitragserhebung mit berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Ulrich Schröder und Harald Eibl, ITSG Neue Kriterien und Anlagen zum Pflichtenheft Anhand der umfangreichen Änderungen der Version 5.3 zur Version 5.4 wurden die neuen Kriterien zum Pflichtenheft vorgestellt. Hierbei wurde insbesondere auf die komplett überarbeiteten Kriterien der Beitragszuschussermittlung zur Kranken- und Pflegeversicherung hingewiesen. Die Änderungen in den Anlagen 00, 06, 23, 46 und 50 wurden erläutert. Elektronischer Datenaustausch in der Praxis Schwerpunkte bildeten weitere Einzelheiten zum elektronischen Rückmeldeverfahren. Auf der Agenda stand außerdem die Rezertifizierung des Securityverfahrens zum Jahreswechsel 2008/2009, Entgeltbescheinigungen und die Umsetzung im Verfahren sowie die Verwendung des DSKO Bausteins in den Beitragsnachweisen. Neue Versicherungsfreiheit Die Mehrheit der Softwareersteller hat sich für die Nutzung bzw. die Weiterentwicklung der Arbeitshilfe ausgesprochen. Es gab aber auch Stimmen, die den derzeitigen Stand für ausreichend ansehen: Der Grad der maschinellen Umsetzung sollte jedem Ersteller eines Entgeltabrechnungsprogramms selbst überlassen bleiben. ELENA Elektronischer Einkommensnachweis Nach Zustimmung des Bundeskabinetts am 18.10.2006 und der Unterschrift des zuständigen Ministers Michael Glos wurde das Gesetzgebungsverfahren für ELENA (elektronischer Einkommensnachweis) eingeleitet. Der politische Entscheidungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Es wird aber erwartet, dass die Bundesregierung im Herbst 2007 nach fünfjähriger Vorarbeit einen richtungsweisenden Beschluss fasst. Permanente Testfälle Bei Spezialfällen sollten nach Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Anmerkungen zur Beitragsermittlung noch ausführlicher gestaltet werden. Die Testfallvorgaben und Lösungen sollten je Fall in ein Dokument zusammengeführt werden. Sofern es für die Einarbeitung von aktuellen Gesetzes-/Verfahrensänderungen notwendig ist, könnte eine kurzfristige Erhöhung der Anzahl der permanenten Testfälle hilfreich sein.

Neues aus der Gesetzgebung: Alle Neuerungen im Überblick Ivo Hurnik, Referent für das Beitrags- und Melderecht beim BMAS Auch in diesem Jahr stand Ivo Hurnik den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 7. GKV InfoShop wieder Rede und Antwort. Der Referent für das Beitrags- und Melderecht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bonn machte erneut deutlich, dass elektronische Meldeverfahren erhebliches Einsparpotenzial bei allen Beteiligten bieten. Vor diesem Hintergrund seien alle geplanten Neuerungen ein weiterer Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Grundlagen der geplanten Neuregelungen zum 1. Januar 2008 sind das 2. Mittelstandsentlastungsgesetz und das SV- Änderungsgesetz, machte Ivo Hurnik deutlich. So sollen mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz unter anderem Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten verringert, Planungsund Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, Doppelund Mehrfachprüfungen abgebaut und Schwellenwerte vereinheitlicht werden, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Internet. Der Gesetzentwurf mit dem Titel Gesetz zur Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (kurz Sozialversicherungsänderungsgesetz ) wurde vom Bundeskabinett im August 2007 auf den parlamentarischen Weg gebracht. Zentrales Anliegen sind Vereinfachungen für Arbeitgeber im Beitrags- und Meldewesen. Alle Neuerungen auf einen Blick Geplante Neuregelungen 01.01.2008 23c SGB IV Bagatellgrenze 50 EUR 23c SGB IV Gleichbehandlung der Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen bei der Ermittlung des Vergleichs-Netto 23c SGB IV Beiträge zur freiwilligen Versicherung 7 Abs. 3 SGB IV Gleichstellung des Krankentagegeldes für privat versicherte Arbeitnehmer Einheitlicher Fälligkeitstermin zur Übermittlung der Beitragsnachweise Elektronisches Rückmeldeverfahren hier: Sozialleistung 23c SGB IV und DEÜV Anwenderdefiniert bei DEÜV Gesonderte Meldung für die Rentenberechnung - Meldegrund 57 Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge Sonstige geplante Neuerungen zum 01.01.2008 Integrationsprojekte neue Personengruppe 127 Einheitliche Erstattungsvordrucke für U1/U2 für alle Krankenkassen Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 4,2 % auf 3,9 % Pflege-Weiterentwicklungsgesetz voraussichtlich ab 01.07.2008 Erhöhung des PV-Beitrages auf 1,95 % Geplante Neuregelungen 01.01.2009 Maschinelles Meldeverfahren für Zahlstellen Maschinelles Beitragserhebungsverfahren mit berufsständischen Versorgungseinrichtungen Maschinelles Erstattungsverfahren nach dem AAG Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Impressionen / Bildergalerie... 15 Bilder sagen mehr als 1.000 Worte Auch der 7. GKV InfoShop stand ganz im Zeichen des Dialogs. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung in Homberg (Ohm) standen zahlreiche Vorträge, Workshops und Diskussionen. Dort, wo Experten Meinungen austauschen, Fachleute Neuigkeiten zum Besten geben oder einfach nur Small Talk für gute Unterhaltung sorgt, gibt es immer etwas zu sehen. Überzeugen Sie sich selbst Impressum Herausgeber: ITSG Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Daimlerstraße 11 63110 Rodgau Telefon 0 61 06 / 85 26-0 Telefax 0 61 06 / 85 26-30 www.itsg.de V.i.S.d.P.: Harald Flex Geschäftsführer Konzept & Redaktion: Uwe Berndt, Mainblick Marketing Frankfurt am Main Konzept, Gestaltung, Bildredaktion & Lektorat: K2 Werbeagentur GmbH Frankfurt am Main Copyright: 2007 ITSG Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere das Recht auf Verbreitung, Nachdruck von Text und Bild, Übersetzung in Fremdsprachen sowie Vervielfältigung jeder Art durch Fotokopien, Mikrofilm, Funk- und Fernsehsendung für alle veröffentlichten Beiträge einschließlich aller Abbildungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.