Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL



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Transkript:

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation der PKGL in eine Gemeinschaftsstiftung Jeder angeschlossene Arbeitgeber hat neu einen Anschlussvertrag mit der Pensionskasse sowie einen Vorsorgeplan Die Kompetenzen der Organe (Stiftungsrat, Vorsorgekommission, Ausschuss, Geschäftsstelle) wurden neu geregelt Die paritätische Vorsorgekommission ist neu zuständig für den Vorsorgeplan Finanzielle Verselbständigung der Pensionskasse (Wegfall der Staatsgarantie) Wechsel zu einem neutralen Namen: Glarner Pensionskasse Verschiedene Reglemente wurden angepasst (Stiftungsurkunde, Basisreglement, Organisations- und Geschäftsreglement, etc.)

Beschluss des Stiftungsrats vom 12. Februar 2014 1. Reduktion der Umwandlungssätze von 6,8% auf 5,9% (Alter 65) 2. Die Sparbeiträge sollen in allen Altersstufen (23 65) um 1,0% erhöht werden, um der UWS-Senkung teilweise entgegen zu wirken (dieser Entscheid liegt in der Kompetenz der Vorsorgekommissionen) 3. Versicherte der Altersstufen 54 65 erhalten zudem eine Abfederung in Form einer Sondergutschrift auf ihr Sparkapital im Totalbetrag von CHF 20,5 Mio. (zu Lasten der PKGL) 4. Den Versicherten ab Alter 60 wird noch eine Besitzstandsgarantie in der Höhe der Altersrente per 31.12.2014 gewährt (zu Lasten der PKGL) 5. Diese Beschlüsse treten per 1. Januar 2015 in Kraft

Wie funktioniert eine Pensionskasse im Beitragsprimat? 1000% Kapital in % vers.lohn 800% 600% 400% 200% 0% 23 28 33 38 43 48 53 58 63 68 73 Alter 78 83 88 93 98 103 108 113 Entwicklung Sparkapital Deckungskapital der Altersrente Bis zur Pensionierung wird mit den Sparbeiträgen und Zinsen das Sparkapital gebildet (Sparprozess). Aus dem Sparkapital und den künftigen Vermögenserträgen muss die Pensionskasse die Altersleistungen lebenslänglich ausrichten können.

Begriff des Umwandlungssatzes Mit dem Umwandlungssatz wird das Sparkapital im Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslängliche Altersrente umgewandelt: Beispiel: 63-jährige Person erworbenes Sparkapital bis zur Pensionierung Pensionierung im Jahr 2014 500 000 Umwandlungssatz 6.80% Altersrente/Jahr 34 000 Altersrente/Monat 2 833

Weshalb musste der Umwandlungssatz gesenkt werden? Alter Umwandlungssatz Durchschnittliche Lebenserwartung (für Männer) Rendite-Erfordernis, damit die Rente lebenslänglich bezahlt werden kann 60 6.20% 24.5 Jahre 4.40% 63 6.80% 21.9 Jahre 4.75% 65 6.80% 20.1 Jahre 4.35% Der Stiftungsrat der PKGL rechnet für die nächsten Jahre mit einer durchschnittlichen Rendite von 3% 4%

Umwandlungssätze der PKGL Alter ab 01.01.2015 bis 31.12.2014 60 5.24% 6.20% 61 5.36% 6.38% 62 5.48% 6.56% 63 5.60% 6.80% 64 5.75% 6.80% 65 5.90% 6.80%

Auswirkung der UWS-Senkung auf die Altersrenten Ohne Erhöhung der Sparbeiträge und ohne flankierende Massnahmen würde sich die UWS-Senkung bei den neuen Renten wie folgt auswirken: Pensionierung nach 01.01.2015 Pensionierung vor 31.12.2014 erworbenes Sparkapital 500 000 500 000 UWS im Alter 63 5.60% 6.80% Altersrente/Jahr 28 000 34 000 Altersrente/Monat 2 333 2 833 Leistungseinbusse/Mt. 500

Abfederung der UWS-Senkung durch Erhöhung der Sparbeiträge Um der Leistungseinbusse entgegen zu wirken, sollten die Sparbeiträge erhöht werden. Der Stiftungsrat schlägt eine Erhöhung von 1 Prozent vor. Der Entscheid liegt bei den Vorsorgekommissionen der Arbeitgeber. AN- und AG-Sparbeiträge Altersklasse ab 01.01.2015 bis 31.12.2014 23 31 12% 11% 32 41 16% 15% 42 51 21% 20% 52 62 26% 25% 63 65 26% 15% 66-70 15% 15%

Auswirkung der Beitragserhöhung auf die Altersrente bei einer 45-jährigen versicherten Person anwartschaftliche Altersrente neu Sparkapital im Alter 63 Sparkapital im Alter 65 570 000 UWS im Alter 63 UWS im Alter 65 5.90% Altersrente/Jahr ab 63 Altersrente/Jahr ab 65 33 630 anwartschaftliche Altersrente bisher 500 000 6.80% 34 000 Altersrente/Monat 2 803 2 833 Einbusse pro Monat 30

Bei den kurz vor der Pensionierung stehenden Versicherten muss das Sparkapital mit einer Sondergutschrift per 01.01.2015 erhöht werden, um die UWS-Reduktion zusätzlich abzufedern. Alter Alter Sondergutschrift Sondergutschrift 65 15.0% 59 10.8% 64 18.0% 58 9.0% 63 18.0% 57 7.2% 62 16.2% 56 5.4% 61 14.4% 55 3.6% 60 12.6% 54 1.8%

Auswirkung der Sondergutschrift bei einer 63-jährigen versicherten Person Pensionierung nach 01.01.2015 Pensionierung vor 31.12.2014 Sparkapital 31.12.2014 500 000 500 000 Sondergutschrift 18% 90 000 ----- Total 590 000 500 000 Umwandlungssatz 5.6% 6.8% Altersrente/Jahr 33 040 34 000

Spezielle Bestimmungen zu den Sondergutschriften Massgebend für die Berechnung der Sondergutschriften ist der Stand des Sparkapitals per 31. Dezember 2014. Von der Aufwertung ausgenommen sind die Sparkonten der Zusatzvorsorge. Ebenfalls von der Aufwertung ausgenommen sind die Freiwilligen Einlagen und WEF- und Scheidungsrückzahlungen, die 2013 und 2014 getätigt wurden/werden. Beziehen Versicherte die Altersleistungen ganz oder teilweise in Kapitalform, wird die Sondergutschrift während einer 5-jährigen Übergangsregelung pro rata temporis gekürzt. Die gleiche Regelung gilt auch bei einem Austritt.

Zusammenfassung Versicherte, die bereits pensioniert sind, oder im Jahr 2014 in Pension gehen, sind von der UWS-Senkung nicht betroffen. Für sie gilt die zugesprochene Altersrente lebenslänglich. Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen (Alter 62 64), können weiterhin ihre Pensionierung ganz normal planen, da sie dank der Sondergutschrift und der Besitzstandsregelung keine Renteneinbusse erleiden werden. Versicherten, die in ca. 5 Jahren pensioniert werden, empfehlen wir, ihre Situation genauer zu analysieren und allenfalls vorzusorgen. Die flankierenden Massnahmen der Pensionskasse werden nicht ausreichen, um die UWS-Reduktion vollständig aufzufangen. Versicherte, die aktuell im Alter 55 und jünger sind, werden das bisherige Leistungsziel der Pensionskasse erst ca. 2 Jahre später als bis anhin erreichen.

Weiteres Vorgehen Bis Ende Juni 2014 werden die Vorsorgekommissionen über die Beiträge, die Beitragserhöhung und das Beitragsverhältnis befinden. Im Juli/August 2014 wird die Geschäftsstelle allen Versicherten den provisorischen Vorsorgeausweis 2015 (mit den neuen Beiträgen und Umwandlungssätzen), das Basisreglement und den Vorsorgeplan zustellen.

1. Begrüssung / Einleitung 2. Information über die Änderungen 3. Frage- / Diskussionsrunde