1 Hausinterne An Nr. 11 Mietkaution, Genossenschaftsanteile 04.04.2012 Verfahren "Darlehensvertrag bei Mietkautionen / Genossenschaftsanteile" Alle angeführten Dokumente sind unter "\\N0015962\Ablagen\D96202- Informationsportal\04_Leistung\09_KdU\03_Wohnungsbeschaffungskosten\03_Arbeit shilfen_vordrucke" eingestellt Das grundsätzliche Verfahren wurde mit Schreiben vom 15.07.2005 - I C 2 -F - der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz geregelt, bedarf jedoch aufgrund Nr. 2... Auszug: 2. Erfolgt die Beitreibung der Forderung auf Rückzahlung des Darlehens durch den kommunalen Träger? Gemäß 17 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin - Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vom 26. August 2004 "Abwicklung von Transferleistungen" erlässt die ArGe einheitliche Leistungsbescheide, auf dessen Grundlage alle Geldleistungen ausgezahlt und alle damit zusammenhängenden Einnahmen eingezogen werden. Die ArGe bedient sich hierbei der Systeme der Agentur für Arbeit. Im Kern heißt das, dass die Kosteneinziehung in den ArGen erfolgt.... dieses Schreibens folgender Ergänzung: Auszahlung und Sollstellung des Darlehens haben gleichzeitig zu erfolgen. Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden die Rückzahlungsansprüche aus Darlehen gemäß 42 a Abs. 2 Satz 1 SGB II ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung von 10 Prozent der maßgebenden Regelleistung eines jeden Darlehensnehmers getilgt. Die Aufrechnung erfolgt über den Button Verrechnung an Dritte im Verfahren A2LL. Die hiermit aufgerechneten Beträge werden somit an das BA-SH / Zentralkasse - Kto.: 76 00 16 19 - BLZ: 760 000 00 überwiesen. BA Intranet - Verfahrensinformation A2LL vom 07.03.2011 Nach Beendigung des Leistungsbezuges bzw. bei teilweiser Rückzahlung der Mietkaution durch den Vermieter ist der vom Darlehensnehmer noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig. Die Fälligkeit wird auf den letzten Tag des auf den Monat der Beendigung des Leistungsbezuges nach dem SGB II folgenden Monats festgesetzt. Hausinterne An 1
J Haus Hausinterne An Nr. 11 Die Beitreibung der Forderung auf Rückzahlung des Darlehens, wie bei allen anderen entstehenden Forderungen auch, erfolgt durch den Bereich Inkasso bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg. Daher ist die Erstellung einer "Annahme- Anordnung" in ERP bei Bewilligung des Darlehens Voraussetzung für die Aufrechnung wie auch die Beitreibung der Forderung. A Besonderheiten bei Erstellung der Annahme-Anordnung Als Vertragsgegenstand ist die Vertragsgegenstandsart 4701 - Darlehen SGB II KdU zu wählen. Anlage eines Vertragsgegenstandes, siehe auch Screenshot. N:\Ablagen\D96202- Informationsportal\07_IT\01_Fachverfahren\01_ERP\04_Screenshots\Leistungsberei ch\4 - Vertragsgegenstand zu einem Geschäftspartner anlegen.pdf Geschäftspartner Haupt-/Teilvorgang Mahnverfahren Mahnsperrgrund Kostenstelle = Darlehensnehmer = 1705/0002 (Finanzposition=7-86301-04-0022) = MF (Mitteilung Fachbereich) = D (Aufrechnung) = 96202E9450 Verwendungszweck = Mietkaution Abrechnungszeit von / bis Verjährungsfrist Beitreibungsart Art des Bescheides Entstehungsgrund = Datum der Abtretungserklärung = 4 Jahre (durch Bewilligungsbescheid wird dies eine öffentlich-rechtliche Forderung) = H (Beitreibung über das Hauptzollamt) = 7 (Bescheid über Darlehensbewilligung) = 24 (sonstiges) Dst-Nr. = 96202 Team Dienststelle = Teamnummer Mahnverfahren MF (Mitteilung Fachbereich) bedeutet, dass 10 Tage nach Ablauf der eingetragenen Fälligkeit dem Jobcenter ein Bearbeitungshinweis zur weiteren Vorgehensweise zugesandt wird. Befindet sich der Darlehensnehmer noch im Leistungsbezug und bewohnt weiterhin die Wohnung, für welche die Kaution bewilligt wurde, ist nichts weiter zu veranlassen. Der Bearbeitungshinweis ist zda zu verfügen. Hausinterne An 2
J B Haus Hausinterne An Nr. 11 Verfahren bei Wegfall Hilfebedürftigkeit bzw. Wohnungswechsel Fällt die Hilfebedürftigkeit weg oder zieht der Hilfebedürftige aus der Wohnung, für die eine Mietkaution gewährt wurde, aus und die Kaution konnte noch nicht vollständig aufgerechnet werden, ist der Darlehensnehmer zur Rückerstattung des noch offenen Darlehensbetrages verpflichtet. Dem Darlehensnehmer ist eine Zahlungsaufforderung zuzusenden, in der er über die Höhe des noch zu tilgenden Darlehens sowie die Zahlungsmodalitäten informiert wird. Hierfür ist der Vordruck 0a-53 aus BK-Text zu verwenden. Das Mahnverfahren im Beleg der Annahme-Anordnung ist von MF auf Ö1 zu ändern. Siehe hierzu auch Screenshot, wie ändere ich das Mahnverfahren. N:\Ablagen\D96202- Informationsportal\07_IT\01_Fachverfahren\01_ERP\04_Screenshots\Leistungsbereich\Wie ändere ich das Mahnverfahren.pdf Bei vollständiger Tilgung der Forderung aus der Mietkaution ist die Abtretung gegenüber dem Vermieter zurückzunehmen. C Dokumentationen und Erfassung der Fälle Dokumentation: Im hinteren Aktendeckel sind Zeitpunkt der Darlehensgewährung Darlehenshöhe zu dokumentieren. Erfassung der Fälle: Die Eintragung dieser Fälle in die unter "\\N0015962\Ablagen\D96202- Informationsportal\10_Ergebnisse\01_Leistungsstatistik\AKTUELL" eingestellte Exceldatei "Vermögensverzeichnis des BA Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin" Anlage: Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vom 15.07.2005 - I C 2 -F - gez. - 04.04.2012 Hausinterne An 3
J Haus Hausinterne An Nr. 11 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Oranienstraße 106, 10969 Berlin Vorab per E-Mail JobCenter Berlin Mitte Müllerstraße 16 13341 Berlin JobCenter Friedrichshain - Kreuzberg Charlottenstraße 87-90 10969 Berlin JobCenter Pankow Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) I C 2 -F- Bearbeiter/in Zimmer Telefon Telefax Datum 15. Juli 2005 Storkower Straße 133 10409 Berlin JobCenter Charlottenburg - Wilmersdorf Königin-Elisabeth-Straße 49 14059 Berlin JobCenter Spandau Brunsbütteler Damm 75-77 13581 Berlin JobCenter Steglitz-Zehlendorf Händelplatz 1 12203 Berlin JobCenter Tempelhof-Schöneberg Wolframstraße 89-92 12105 Berlin Hausinterne An 4
J Haus Hausinterne An Nr. 11 JobCenter Neukölln Sonnenallee 262 12057 Berlin JobCenter Treptow-Köpenick Rudower Chaussee 4, Haus 4 12489 Berlin JobCenter Marzahn-Hellersdorf Allee der Kosmonauten 29 12681 Berlin JobCenter Lichtenberg Magdalenenstraße 19 10365 Berlin JobCenter Reinickendorf An der Mühle 5-9 13507 Berlin Darlehensweise Bewilligung einer Mietkaution bzw. von Genossenschaftsanteilen Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben I Nr. 14/2005 (darin Nr. 9.3 (6) ) wurden Ihnen einheitliche Mustervordrucke für das Verfahren zur Bewilligung eines Darlehens für Mietkautionen bzw. Genossenschaftsanteile gemäß 22 Abs. 3 SGB II avisiert. Nach Einarbeitung Ihrer Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge, für die ich mich hiermit bedanken möchte, überreiche ich Ihnen anliegend die Vordrucke für die darlehensweise Bewilligung von Wohnungsbeschaffungskosten oder Mietkautionen. Die Vordrucke werden Ihnen auch elektronisch zur Verfügung gestellt. Im Zuge Ihrer Rückmeldungen ergaben sich noch folgende weitere Fragestellungen, die ich an dieser Stelle beantworten möchte: 1. Werden auch die im Zusammenhang mit Mietschulden/Räumungsklagen anfallenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren übernommen? Sofern über Mietschulden im Zusammenhang mit einer Räumungsklage gem. 22 Abs. 5 SGB II zu entscheiden ist, schließt dies auch entstandene Anwalts- und Gerichtskosten mit ein. Ich vertrete diese Auffassung insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine bestehen bleibende Restschuld dem Zweck des 22 Abs. 5 SGB II - Gefährdung eines konkret in Hausinterne An 5
J Haus Hausinterne An Nr. 11 Aussicht stehendes Beschäftigungsverhältnisses als Tatbestandsmerkmal für eine Bewilligung der Leistung - zuwiderlaufen würde. 2. Erfolgt die Beitreibung der Forderung auf Rückzahlung des Darlehens durch den kommunalen Träger? Gemäß 17 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vom 26. August 2004 Abwicklung von Transferleistungen erlässt die ArGe einheitliche Leistungsbescheide, auf dessen Grundlage alle Geldleistungen ausgezahlt und alle damit zusammenhängenden Einnahmen eingezogen werden. Die ArGe bedient sich hierbei der Systeme der Agentur für Arbeit. Im Kern heißt das, dass die Kosteneinziehung in den ArGen erfolgt. Die Aufnahme der Forderung in das Vermögensverzeichnis des Bezirks ist zu veranlassen. Hierzu werden noch Regelungen der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgen. 3. Wird das Eintrittsgeld, das bei Eintritt in eine Genossenschaft erforderlich und in der Regel nicht zurückerstattet wird, auch übernommen? Das Eintrittsgeld kann im Rahmen der Regelungen zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden, wenn es dem Hilfebedürftigen nicht möglich ist, die ansonsten angemessene Wohnung ohne diese Kosten anzumieten, auch wenn es nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Genossenschaft nicht wieder ausgekehrt wird. 4. Im Rundschreiben I Nr. 14/2005 ist geregelt, dass sich der Kostenumfang für zu übernehmende Genossenschaftsanteile betraglich an demjenigen für die Übernahme von Mietkautionen orientieren sollte. Werden diese Kosten auch übernommen, wenn die Genossenschaftsanteile höher sind? Mit der Formulierung orientieren wird auf eine angemessene Größenordnung verwiesen, die vermeiden soll, dass unverhältnismäßig hohe Beträge übernommen werden. Eine im Einzelfall zu treffende Entscheidung über die Übernahme von Genossenschaftsanteilen ist jedoch nicht fest an die exakte Höhe einer etwaigen Mietkaution gebunden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hausinterne An 6