Bevor ein Kredit vergeben werden kann, muss der Gläubiger die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers prüfen.



Ähnliche Dokumente
Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Kreditsicherheiten Allgemeines

Kreditsicherheiten. Finanzmanagement/ Finanzwirtschaft. Kapitel 2 Marktprozesse. Kreditfinanzierung Teil I. 1 Begriff 2 Personalsicherheiten

Typen der Kreditsicherheiten. Personal Realsicherheiten

Kredit und Darlehen. Kreditsicherung

Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung. Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften

Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Lehr- und Praxisbücher Band 13. Kreditsicherheiten. Recht der Sicherungsgeschäfte

Herzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12.

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

EINLEITUNG INS KREDITGESCHÄFT...

Garantien und Bürgschaften

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Neue Regelungen seit

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Hausarbeit zum Thema. Kreditsicherheiten. von. Carsten Schmidt WF 63

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Nicht über uns ohne uns

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Inhalt. 1. Grundlagen des Firmenkredits Definition des Firmenkredits Zustandekommen des Firmenkreditvertrags Vorwort...

Universität Zürich. Übungen in Handels- und Wirtschaftsrecht. Frühjahrs-Semester Fall Nr. 7 Rent-A-Car: Kreditsicherheiten

Rechtskunde Stoffel Jürgen Theorie AE Kredit und Finanzierung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

SachenR. Probleme bei Hypothek und Grundschuld. Begriffe. Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln: relativ

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Kollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II. Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession

Einbindung des Web Map Service für Gemeinden Anleitung

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Die Gesellschaftsformen

Schriftliche Kleine Anfrage

Fragen Übung 14,

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

Verjährung > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Musterprüfung. geboren am: Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen im Einlegeumschlag abzugeben.

Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag

Anspar-Darlehensvertrag

Dokumentation der Anlageberatung

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Merkblatt Infrastruktur

DG-Verlag -Muster- Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Frage 1: Wie ist die Rechtslage, wenn von E weder auf die Forderung noch auf die Grundschuld gezahlt worden ist?

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

ILB-Fördergutschein: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein

Bankeinzug von Beiträgen via Florix

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

printed by

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze

Fall 18. Lösungsskizze Fall A gegen S Duldung der Zwangsvollstreckung gemäß 1147?

1. Weniger Steuern zahlen

IMAP Backup. Das Programm zum Sichern, Synchronisieren, Rücksichern und ansehen von gesicherten Mails. Hersteller: malu-soft

Anleitung Air Berlin Web-Ceck-in - Seite 1 von 9

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor:

Existenzgründer Rating

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

EBC*L Unternehmensziele und Kennzahlen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Einleitung und Gang der Untersuchung A. Einleitung B. Gang der Untersuchung...

Vorwort zur fünften Auflage 10. Vorwort zur vierten Auflage 11. Abkürzungsverzeichnis 12. Teil A Sicherungsübertragung 15

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65


b) Oder haben Sie sich direkt an den Anlageberater/Vermittler gewandt? O ja, weshalb?

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

y P (Y = y) 1/6 1/6 1/6 1/6 1/6 1/6

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

Partnerportal Installateure Registrierung

Transkript:

Sicherheiten 1. Kreditwürdigkeit Bevor ein Kredit vergeben werden kann, muss der Gläubiger die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers prüfen. 1.1 Kreditfähigkeit Die Kreditfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit als Kreditnehmer auftreten zu dürfen. 1.2 persönliche Kreditwürdigkeit Die persönliche Kreditwürdigkeit ergibt sich aus der persönlichen Vertrauenswürdigkeit des Kreditsuchenden 1.3 wirtschaftliche Kreditwürdigkeit Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit beruht auf der Ertragskraft und der Qualität der Sicherheiten des Kreditnehmers. Die dynamische Kreditwürdigkeitsprüfung zielt hierbei mehr auf die Ertragskraft des Kreditsuchenden. Die Ertragskraft muss durch eine prognostische Analyse (Planbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Prognose des Cash Flow, prospektive Kapitalflussrechnung usw.) ermittelt und laufend überprüft werden. Die notwendigen Unterlagen für einen Kreditantrag sind: - die letzten Jahresbilanzen (möglichst Steuerbilanzen) mit Erläuterungen und den dazu gehörigen Erfolgsrechnungen; bei bestimmten Kreditformen ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers notwendig. - einen Kreditstatus oder eine Zwischenbilanz zum Zeitpunkt des Antrages - soweit vorhanden, Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfern oder anderen Sachverständigen - Registerauszuüge (Handelsregister, Grundbuch, Kataster) - Zahlen über die Umsatzentwicklung, den Auftragsbestand, die Investitionstätigkeit_ - eine Finanzplanung für die Dauer des Kredites - Verzeichnis der zur Verfügung stehenden Sicherheiten 2. Kreditbesicherung 2.1 Sicherungsart 2.1.1 Personalsicherheit Bei den Personalsicherheiten liegen schuldrechtliche Ansprüche vor. Hierunter fallen die Bürgschaft und die Garantie. 2.1.2 Realsicherheit Bei den Realsicherheiten liegen sachenrechtliche Ansprüche des Sicherungsnehmers vor. Hierunter fallen die Verpfändung oder Sicherungsübereignung beweglicher Sachen, die Zession von Rechten und die Begründung von Rechten an Grundstücken. Sicherheiten.mmp - 23.11.00 Seite 1

2.2 akzessorisch Die akzessorische Sicherheit kann für sich allein weder begründet noch übertragen werden. Sie entsteht und besteht nur in Zusammenhang mit einer gesicherten (Haupt-) Forderung. Sie geht somit mit der Forderung unter. Bei Umschuldungen ohne neue Sicherungserklärungen kann dies eine besondere Rolle in der Betrachtung des Bestands von Sicherheiten spielen. 2.2.1 Bürgschaft Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet wird für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen ( 765 ff. BGB). Befriedigt der Bürge den Gläubiger geht die Forderung auf den Bürgen über. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Bei der Ausfallbürgschaft wird der Bürge erst nach erfolglosen Zwangsvollstreckungsmassnahmen in Anspruch genommen. öffentliche Bürgschaften der öffentlichen Hand werden meist von Instituten des Bundes oder des Landes begeben. Hierbei tritt der Staat als Sicherungsgeber auf. Diese Bürgschaften sind als besonders sicher angesehen, was Auswirkung auf die Konditionen der Kredite hat. Dadurch werden diese Bürgschaften immer den Subventionen zugeordnet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bürgschaften für Engagements bewilligt werden, die sonst von der Kreditwirtschaft nicht übernommen würden. Landesbürgschaft Die Landesbürgschaft ist eine Ausfallbürgschaft, die zur Sicherung von Kreditverträgen bei Vorhaben im jeweiligen Bundesland vorgenommen wird. Haftungsfreistellung Die Haftungsfreistellung ist eine Sonderform der Ausfallbürgschaft, die vom Refinanzierungsinstitut begeben wird. Dabei wird vom Förderinstitut (Refi-Institut) sowohl der Kredit refinanziert, als auch die Sicherung des Kredites gegenüber dem Kreditinstitut ausgesprochen. Die Haftungsfreistellung belaufen sich auf 40 bis 80 v. H. der jeweiligen Restschuld aus dem Förderdarlehen. private Die privaten Organisationen, die zur Sicherung von Kreditverträgen auftreten sind meist aus dem Zusammenschluss von Verbänden, Kammern und Unternehmen der Kreditwirtschaft entstanden. Dabei werden die Risiken innerhalb der Sicherungsgesellschaft gepoolt und teilweise über die öffentliche Hand rückbebürgt. Bürgschaftsbank Die Bürgschaftsbank wird meist in der Rechtsform der GmbH geführt und ist heute die gebräuchliche Form. Sicherheiten.mmp - 23.11.00 Seite 2

Kreditgarantiegemeinschaften 2.2.2 Verpfändung Eine bewegliche (mobile) Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen ( 1204 ff. BGB). Die Verpfändung von Wertpapieren ist ein üblicher Vorgang, da diese meist nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören und meist bei einer Bank im Depot hinterlegt sind. Die Verpfändung von Rechten ist in 1274 BGB geregelt. Es können nur übertragbare Rechte verpfändet werden. Die Verpfändung wird nur wirksam, wenn sie dem Schuldner durch den Gläubiger angezeigt wird. 2.2.3 Hypothek Die Hypothek steht in strengem Zusammenhang mit der Geldforderung und geht mit ihr unter. Somit ist eine Hypothek auch nur mit der Forderung übertragbar. Verkehrshypothek Die Verkehrshypothek ist die häufigste Form der Kreditbesicherung. Dabei wird die Hypothek verbrieft oder als Buchhypothek belassen. Mit dem Bestehen der Verkehrshypothek geht man vom Bestehen einer zugehörigen Forderung aus. Sicherungshypothek Bei der Sicherungshypothek ( 1184 BGB) muss der Gläubiger den Bestand der Schuld nachweisen. Damit entfällt der gutgläubige Erwerb einer solchen Sicherheit. Eine Sicherungshypothek kann nicht verbrieft werden. Höchstbetragshypothek Die Höchstbetragshypothek ( 1190 BBGB) ist eine Sonderform der Sicherungshypothek. Es wird hier der höchste Betrag festgelegt, mit dem das Grundstück haften soll. Diese Form der Sicherung ist wenig gebräuchlich. 2.2.4 Garantie Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt. Bei der Garantie wird ein bestimmter Erfolg gesichert. (z. B. bei der Mietgarantie). Die geläufigsten Formen der Garantie sind die Zahlungsgarantien, bei denen bei Eintritt bestimmter Bedingungen die Zahlung einer gewissen Summe garantiert wird. (Bietungsgarantien, Erfüllungsgarantien). Die Garantie ist auch formlos möglich. 2.2.5 Wechselsicherung Bei der Wechselsicherung wird zur Sicherung des ausgereichten Kredites ein Wechsel entgegen genommen. Dieser Wechsel ist hier nicht Zahlungsmittel, sondern nur Sicherungsgut. (Depotwechsel) Die Vorteile für die Wechselsicherung liegen in der raschen Beitreibung der F orderung. Eine Zusatzsicherung kann sich durch Indossamente ergeben, bei denen es weitere Verpflichtete gegenüber dem Kapitalgeber gibt. Sicherheiten.mmp - 23.11.00 Seite 3

2.3 fiduziarisch Bei der fiduziarischen Sicherheit tritt der Sicherungsgeber im Geschäftsverkehr als allein Verfügungsberechtigter auf. Im Innenverhältnis hat sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Sicherungsnehmer dazu verpflichtet über die Sicherheiten nur im Rahmen des Sicherungszwecks zu verfügen. 2.3.1 Sicherungsübereignung Wegen der einfachen Handhabung wird in Kreditgeschäften die Sicherungsübereignung oft verwendet. Während beim Pfand das Gut körperlich zu übergeben ist, entfällt dies bei der Sicherungsübereignung. (gekorene Sicherheit) Sie ist nicht gesetzlich geregelt. Formell ist die Sicherungsübereignung eine Doppelvereinbarung. Zum einen wird ein Vertrag zur sicherungsweisen Übereignung des Sicherungsgutes geschlossen und zum anderen ein Besitzmittlungsvertrag, der die Nutzung des Objektes durch den Sicherungsgeber regelt. 2.3.2 Sicherheitsabtretung Die Sicherungsabtretung geschieht bei Rechten und Forderungen. Die geläufigste Form ist die Abtretung von Forderungen aus Lieferung und Leistung. Dabei wird die stille Zession ohne Mitteilung an die Schuldner des Unternehmens vorgenommen, die offene Zession hingegen erfolgt mit dieser Mitteilung. Die offene Zession wird meist nur bei besonderen Sicherungsinteresse des Kreditgebers vorgenommen, was den Eindruck hinterlässt, dass der Sicherungsgeber sich in Schwierigkeiten befindet. Bei der Mantelzession werden nur Forderungen in der Höhe der Schuld übertragen. Erlöste Forderungen werden durch andere in der Sicherheit ersetzt. Bei der Globalzession gelten alle Forderungen als ständig abgetreten. Hierbei kann eine Beschränkung auf bestimmte Buchstabenbereiche der Kunden (Schuldner) vorgenommen werden. Meist wird dies gemacht, wenn mehrere Banken durch Forderungen gesichert werden. 2.3.3 Grundschuld Die Grundschuld besteht auch ohne persönliche Forderung des Gläubigers. Damit bleibt die Grundschuld auch besteht, wenn der Kredit vorübergehend, teilweise oder ganz bezahlt wird. Die Sicherung einer persönlichen Forderung bedarf hierbei einer Zusatzvereinbarung zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer. Eine Besonderheit bildet die Eigentümergrundschuld. Diese wird auf den Eigentümer eingetragen und von diesem zur Sicherung von Ansprüchen auf Dritte übertragen. 3. Literatur 3.1 Weber: Kreditsicherheiten JuS Schriftenreihe im Verlag C. H. Beck Hansjörg Weber Kreditsicherheiten - Recht der Sicherungsgeschäfte, 6. Auflage 1998 ISBN 3 406 44373 7 (DM 34,00) 3.2 Perridon/Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Sicherheiten.mmp - 23.11.00 Seite 4

Louis Perridon und Manfred Steiner Finanzwirtschaft der Unternehmung, 1999, 10. Auflage ISBN 3 8006 2412 5 (DM 49,00) Sicherheiten.mmp - 23.11.00 Seite 5