Berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege



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Transkript:

Berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege Caritas Bildungswerk Ahaus Wesheimstraße 41 D - 48683 Ahaus-Wessum : 025 61 / 93 62 25 : 025 61 / 93 62 40 : info@caritas-bildungswerk.de : www.caritas-bildungswerk.de Stand: 19.02.2014 1

Inhaltsverzeichnis 1. Gedanken zu Berufsbild und Zielsetzung 1.1 Zielgruppe und Zielsetzung der Weiterbildung 3 1.2 Konzeptionelle und didaktische Überlegungen 4 1.3 Das Berufsbild der PA 5 2. Aufbau und Beschreibung der Weiterbildung 2.1 Inhaltliche Schwerpunkte 6 2.2 Anforderungen 7 2.3 Aufbau und Termine 7 2.4 Abschluss und Bewertungskriterien 8 2.5 Bedeutung der Bewertung 9 Stand: 19.02.2014 2

1. Gedanken zu Berufsbild und Zielsetzung 1.1 Zielgruppe und Zielsetzung der Weiterbildung Aus dem Bundesaltenpflege-Gesetz vom 01.081.2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Altenpflege vom 26.11.2002 ergibt sich die Notwendigkeit der berufspädagogischen Qualifizierung von Pflegefachkräften zu Praxisanleiter/innen. Das Gesetz fordert eine Dualität der Lernorte und legt damit die praktische Ausbildung in die Hand der ausbildenden Einrichtungen. Für diese ist es wichtig, Bedingungen zu schaffen, die eine systematische Planung und Strukturierung des Anleitungsprozesses gewährleisten. Mit der Neuregelung der Ausbildung für den Beruf des/der Altenpfleger/in sind die ausbildenden Einrichtungen verpflichtet, die praktische Ausbildung der Altenpflegeschüler/innen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Praxisanleitung durch eine geeignete Fachkraft sichergestellt wird. Geeignet ist, wer eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Altenpflege, die Fähigkeit zur Praxisanleitung und eine berufspädagogische Weiterbildung entsprechend dem NRW-Standard zur berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege nachweisen kann. Zielgruppe für die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in sind Altenpfleger/innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mit staatlicher Anerkennung. Die Teilnehmer/innen sollen neben der fachlichen Qualifikation Verantwortungsbewusstsein, berufliche Motivation, Interesse an beruflichen Fort- und Weiterbildungen, Fähigkeiten zur Kommunikation in Wort und Schrift, Beziehungsfähigkeit zeigen und ein Interesse an der Förderung des beruflichen Nachwuchses haben. Stand: 19.02.2014 3

Die berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung soll: die Bedeutung der Praxisanleitung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung deutlich hervorheben. kontinuierlich den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. einen vergleichbaren Rahmen der berufspädagogischen Weiterbildungen in Bildungseinrichtungen in NRW schaffen und zur Qualifizierung des Lernortes Praxis beitragen. 1.2 Konzeptionelle und didaktische Überlegungen Inhalte und methodisch-didaktische Ansätze der Weiterbildung begründen sich in den Zielen und Grundsätzen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Die übergreifenden pädagogischen Prinzipien sind: Teilnehmerorientierung Praxisorientierung Problemorientierung Handlungsorientierung. Aufgabe der Fachreferenten ist es, aus diesen Prinzipien und den jeweiligen Lernzielen die inhaltlichen Schwerpunkte und angemessenen Methoden zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer/innen mit ihren Erfahrungen und Aufgaben im jeweiligen Praxisfeld die Ausgangspunkte für die Lehr- /Lernprozesse sind. Stand: 19.02.2014 4

Folgende Arbeitsformen bzw. Lehr-/Lernmethoden finden Berücksichtigung: Themenzentriertes Gespräch Diskussion Kleingruppenarbeit Vortrag Praktische Unterweisung Demonstration Fallmethoden Rollenspiele und Übungen Selbststudium. Die angewandten Methoden sollen den Teilnehmer/innen ermöglichen: ihre eigenen Erfahrungen einzubringen und zu reflektieren berufsbezogene Erfahrungen zu machen neue Verhaltensweisen zu entwickeln, auszuprobieren und einzuüben den Kurs als exemplarisches Lernfeld zu erleben und aktiv mitzugestalten. Angelehnt an den Aufbau des praktischen Rahmenlehrplans für die Altenpflegeausbildung soll auch die berufspädagogische Qualifizierung der Logik des Lernfeldkonzeptes und der Entwicklung der Handlungskompetenz folgen. Der Lehrgang wird von einem Kursleiter begleitet, der ihn zusammen mit den Teilnehmern/innen gestaltet, die Fachreferenten einführt und unterstützt sowie durch das Verfolgen fachübergreifender Ziele und Fragestellungen einer Aufsplitterung der Weiterbildungsinhalte entgegenwirkt. Stand: 19.02.2014 5

1.3 Das Berufsbild der PA Der/die Praxisanleiter/in nimmt ihre Aufgabe als pädagogischen Prozess wahr, den sie unter Berücksichtigung des Rahmenlehrplans für die praktische Ausbildung selbständig plant, gestaltet, anwendet und beurteilt. Sie ist fähig, die Auszubildenden an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Der/die Praxisanleiter/in ist sich seiner/ihrer Wirkung als Vorbild für die Entwicklung einer beruflichen Haltung auf der Basis des jeweiligen Tätigkeitsfeldes bewusst. Aufgaben einer Praxisanleitung sind: die Erstellung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplanes der praktischen Ausbildungsstätte. Ansprechpartner zu sein für die Fragen der praktischen Ausbildung. Um Ausbildungsziele zu erreichen, werden Lernziele und Lerninhalte abgesprochen, sowie die internen und externen Einsätze koordiniert. er/sie ist verantwortlich für die Strukturierung, die geplante und zielgerichtete Anleitung und für die Bewertung und Beurteilung der Auszubildenden; dabei erstellt er/sie jeweils ein Zeugnis über die durchgeführten Ausbildungsabschnitte. er/sie soll den/die Auszubildende/n schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranführen. er/sie fördert die Verzahnung der Lernorte Theorie und Praxis. er/sie ist verantwortlich für die Vorbereitung der praktischen Abschlussprüfung in der Einrichtung und nimmt in beratender Funktion an der Prüfung teil. Stand: 19.02.2014 6

Das Erreichen der Ausbildungsziele in der Altenpflege und damit die Berufsfähigkeit kann erst durch ein Zusammenspiel der Lernorte Fachseminar für Altenpflege und Pflegerische Dienste und Einrichtungen garantiert werden. Praxisanleitung bedeutet hier vor allem auch Schnittstelle zu sein zwischen den beiden Lernorten. Praxisanleiter/innen halten während der praktischen Ausbildung Kontakt mit dem Fachseminar, um Lernziele und -inhalte abzusprechen und zu koordinieren. Sie sind umgekehrt die ständigen Ansprechpartner für das Fachseminar. 2. Aufbau und Beschreibung der Weiterbildung 2.1 Inhaltliche Schwerpunkte Die inhaltlichen Schwerpunkte der Weiterbildung basieren auf den im NRW-Standard zur berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege vorgegebenen Lernfelder: 1. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen in der Ausbildung berücksichtigen (20 Std.) 2. Berufliches Selbstverständnis als Praxisanleiter/in entwickeln (20 Std.) 3. Individuelles Lernen ermöglichen und den Anleitungsprozess durchführen (70 Std.) 4. Beurteilen und Bewerten des Ausbildungsgeschehens und der Auszubildenden (50 Std.) 5. Praktische Anleitung vorbereiten, durchführen und evaluieren (40 Std.) (Die vollständigen Lernfelder befinden sich im Anhang dieses Konzeptes.) Stand: 19.02.2014 7

Ziel der Weiterbildung ist insbesondere die Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildung und die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Praxisanleitern in der Pflegeeinrichtung und den Praxisbegleitern des Fachseminars. Die Weiterbildung befähigt zu: pflegerisches Wissen und Können nach dem Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse zu vermitteln, den Lernstand der Auszubildenden zu analysieren, zu beurteilen und weiter zu fördern, lerntheoretische Zusammenhänge für die individuelle Anleitungssituation zu nutzen, komplexe pflegerische Handlungsabläufe zu analysieren und lernwirksam aufzubereiten, mit Lehrplänen, bzw. curricularen Vorgaben aus der Aus- /Weiterbildungsstätte zu arbeiten, den Ausbildungsplan der praktischen Einrichtung zu erstellen, auszugestalten und weiterzuentwickeln, Diskrepanzen zwischen den Lern- und Arbeitserfordernissen wahrzunehmen und in Abstimmung mit den verantwortlichen Vorgesetzten und dem/der Auszubildenden zu steuern, die pädagogische Beziehung zwischen dem/der Auszubildenden und dem/der Praxisanleiter/in in den Kontext der pflegerischen Beziehung zwischen Pflegenden und Bewohner/Patient einordnen, den/die Auszubildende abschließend zu beurteilen und zu bewerten, Kontakte mit anderen praktischen Kooperationspartnern zu unterhalten und Stand: 19.02.2014 8

das berufspädagogische Konzept der Lernfeldorientierung für die praktische Ausbildung in der Einrichtung nutzen können. 2.2 Anforderungen Von den Lehrgangsteilnehmer/innen wird erwartet, dass sie sich aktiv in den Lern- und Gruppenprozess einbringen. Zur Erlangung des Zertifikates ist die eigenständige Erarbeitung einer Projektaufgabe in Form einer Anleitersituation und das Anfertigen einer schriftlichen Hausarbeit über die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation erforderlich (gem. LF 5). Das Zertifikat erhalten die Teilnehmer nach erfolgreicher Teilnahme mit mindestens 90% Präsenznachweis in den Seminarabschnitten. 2.3 Aufbau und Termine Der Lehrgang umfasst 160 Stunden Theorie, die in Blockform durchgeführt werden. Zusätzlich werden 40 Stunden praktische Umsetzung in den Einrichtungen der Altenhilfe geleistet, die an zwei Reflexionstagen durch die Kursleitung begleitet werden. Die beiden Reflexionstage finden jeweils zwischen dem 2. und 3. Block und zwischen dem 3. und 4. Block statt. Die Termine werden zu Beginn der Weiterbildung mit der Kursleitung abgesprochen. 2.4 Abschluss und Bewertungskriterien Die Weiterbildung schließt mit dem Kolloquium ab. Voraussetzung für die Zertifizierung und den erfolgreichen Stand: 19.02.2014 9

Abschluss der Maßnahme ist die Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung, der praktischen Prüfung und der Präsentation im Kolloquium. Jede/r Teilnehmer/in hat in seinem/ihrem Arbeitsbereich eine didaktische Facharbeit zu erstellen. Diese muss 10 Tage vor der praktischen Prüfung eingereicht werden und umfasst die Inhalte aus Lernfeld 5 der Weiterbildung. Die praktische Prüfung in Form einer praktischen Anleitung in der Einrichtung findet zwischen dem 3. und 4. Block statt. Im letzen Block der Weiterbildung findet das Kolloquium statt. Die Abschlussnote ergibt sich aus folgenden Anteilen: Praktische Prüfung 40% Projektarbeit 40% Kolloquium 20% Das Zertifikat der Caritas Bildungswerk GmbH gibt durch den Inhaltsnachweis der belegten Seminareinheiten das erworbene Fachwissen des Teilnehmers, der Teilnehmerin in Form einer Benotung wieder. Die zur Benotung führenden Leistungsmerkmale sine den Teilnehmern bekannt; die von ihnen erbrachten Einzelleistungen werden wie auch die Gesamtbeurteilung individuell begründet und belegt. Die Leistungen werden mit dem/der Teilnehmer/in besprochen und die Note festgelegt. Die Beurteilung wird anhand der Leistungen und im Vergleich mit anderen Kursteilnehmer/innen, anderen gleichartigen Kursen und anderen Ausarbeitungen fachpraktischer und pflegewissenschaftlicher Themen anhand von Kriterien vorgenommen. Stand: 19.02.2014 10

2.5 Bedeutungen der Bewertung: 1. Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit sehr großem Erfolg teilgenommen: Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 2. Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit großem Erfolg teilgenommen: Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. 3. Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit Erfolg teilgenommen: Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen voll den Anforderungen. 4. Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung teilgenommen: Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale weisen Mängel auf. Es ist jedoch erkennbar, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind. 5. Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung ohne Zertifikat mit einer Teilnahmebescheinigung teilgenommen: Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen nicht den Anforderungen. Die Grundkenntnisse sind lückenhaft und in absehbarer Zeit nicht zu beheben. Stand: 19.02.2014 11