Rentenpaket 2014 Chancen und Risiken aus Sicht der Frauen 1
Rentenpaket 2014 Die Mitte des Jahres 2014 von der Großen Koalition in Kraft gesetzten Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung bringen erstmals seit Jahrzehnten wieder Verbesserungen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind erhalten einen zusätzlichen Rentenpunkt Arbeitnehmer mit 45-jährigen Versicherungszeiten können mit 63 Jahren abschlagsfrei in die gesetzliche Altersrente gehen. Aufbesserung der EM Renten und Anhebung Reha-Deckel 2
Ungerechte Verteilung von Risiken und Chancen zu Lasten vieler Frauen Weitgehende Finanzierung aus Beiträgen / ab 2015 etwa 11 Mrd. Euro mit steigender Tendenz bis 2019 (danach Steuerzuschuss zwischen 15 und 25 Prozent bis 2030) Anstieg der Beiträge bis 2030 wegen Rentenpaket zwischen 1,6 und 2,0 Prozent; Beitragssatz ab 2015 18,7 Prozent; Anstieg ab 2018 bis 2020- gesetzliche Deckelung auf 20 Prozent; bis 2030 auf 22 Prozent; 3
Ungerechte Verteilung von Risiken und Chancen zu Lasten vieler Frauen Belastung von Rentnern / Erhöhung der Armut und Armutsgefährdung im Alter - trifft Frauen überdurchschnittlich Durchschnittliche monatliche Altersrente als statistischer Mittelwert der aktuellen Rentenbezüge - Männer West: 970 Euro, Frauen West 473 Euro; Männer Ost 1044 Euro, Frauen Ost 676 Euro) Weitere Absenkung von Rentenniveau und Rentenleistungen von 2001 mit 54 Prozent auf derzeit etwa 49 Prozent und unter die Beitragssatzgarantie im Altersvermögensgesetz von 2001 von 43 Prozent 2030 (netto vor Steuern) Rentner/Innen zahlen etwa 60 Prozent des Rentenpakets 2014 4
Ausplünderung der Sozialversicherung durch die Bundesregierung Aufzehrung der hohen Nachhaltigkeitsreserve von über 30 Mrd. Euro - Erhöhung der Beiträge ab 2018- Belastung von Beitragszahlern und Rentnern/ Beschädigung des Vertrauens in gesetzliche Rentenversicherung EU Fiskalpakt - Schuldenbremse für Bund, Länder Sozialversicherungen, Kommunen/Schüren des Generationenkonflikts (4 Mrd Euro Spielraum für Defizit von allen Sozialversicherungen und Kommunen) Sanierung des Bundeshaushaltes zu Lasten der GRV von 2 Mrd. Euro im Jahr 5
Ausplünderung der Sozialversicherung durch die Bundesregierung Drei-Säulenmodell zur Lebensstandardsicherung in der Rente (Riesterreform/Altersvermögensgesetz 2001) Nach empirischer Studie von Prof. Dr. Barbara Riedmüller, FU Berlin haben nur wenige Frauen Zugang zu betrieblicher Altersversorgung oder privater Zusatzversorgung (Financial Literacy -Eigenständigkeit der Ansprüche- kaum vorhanden) 6
63er Regelung - gerecht für wen? Vorteile für Männer mit überdurchschnittlich hohen Renten / Benachteiligung von Frauen, Bezieher niedrigerer Renten, Schwerbehinderten Nach DRV Bund: bisherige 45-Regelung - abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab 65 Jahren - 2012 für 3,2 % der Männer (86 Prozent) und 0,5 % der Frauen Hohe Rentenansprüche: Männer (1.411 Euro/ Frauen 899 Euro) 63er Regelung: Volle Abschlagsfreiheit nur für eineinhalb Jahrgänge - Juni 1951 bis Dezember 1952 Rentner erster und zweiter Klasse: Anrechnung von ALG I, jedoch nicht ALGII und Nichtleistungen bei Arbeitslosigkeit (trifft v. a. Frauen) 7
Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten überfällig Erhöhung der Zurechnungszeiten von 60 auf 62 Jahre (40 Euro pro Monat) hilfreich, aber nicht ausreichend Das hauptsächliche Problem der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme bleibt jedoch bestehen. Zurechnungszeiten gelten nur für Neurentner- etwa 20 Prozent des Rentenzugangs-und nicht für die etwa 4 Millionen Bestandsrentner davon 12 Prozent unter Grundsicherungsniveau. 8
Mütterrente - Erneute Gerechtigkeitslücken Verringerung der Ungerechtigkeit bei Rentenberechnung für Mütter für die vor 1992 geborenen Kinder Anrechnung von nur einem Rentenpunkt für die nach 1992 geborenen Kinder 3 Rentenpunkte (Differenz der Rentenzahlungen von 57,22 Euro im Westen und 52,78 Euro im Westen.) 9
Mütterrente - Erneute Gerechtigkeitslücken Zusätzliche Anrechnung von nur einem Rentenpunkt Fehlen des zweiten Rentenpunktes von monatlich 28,67 Euro im Westen und 28,39 Euro im Osten Fortsetzung der Benachteiligung der Mütter im Osten (26,39 gegenüber 28, 61 Euro im Westen) Anrechnung des zusätzlichen Rentenpunktes auf die Grundsicherung Minderung des Anspruchs auf die Rente nach Mindesteinkommen 10
Mütterrente - richtiger Schritt mit falscher Finanzierung Erneuter Verschiebebahnhof zu Lasten der Beitragszahler und Rentner Weitgehende Finanzierung des zusätzlichen Rentenpunktes aus Beiträgen, erst ab 2019 ein geringer steuerlicher Zuschuss von 15 bis 25 Prozent Die mit diesem Rentenpaket neu geschaffenen Gerechtigkeitslücken machen weitere Rentenreformen unausweichlich 11
Finanzierung des Rentenpakets aus Bundessteuern Höherer Rentenwert (2030) um 1,1 Prozent als bei Finanzierung des Rentenpakets aus Beiträgen Entsprechend höher - Rentenniveau und Rentenleistungen Verringerung der Abschmelzung der Nachhaltigkeitsrücklage/größere finanzielle Spielräume zur Verbesserung der Alters- und EU Renten Gesetzliche Erhöhung der Nachhaltigkeitsrücklage Verringerung der finanziellen Risiken infolge der Schuldenbremsen in EU Fiskalpakt 12
Verringerung der Gerechtigkeitslücken bei der 63er Regelung Anerkennung von ALGII als Wartezeiten / Ausgleich für Nichtleistungen bei Arbeitslosigkeit von Frauen Inpflichtnahme der Arbeitgeber durch Erstattung der Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung bei Frühverrentungen Einbeziehung von Schwerbehinderten in 63er Regelung 13
Schließung der Gerechtigkeitslücken bei der Mütterrrente Anerkennung des dritten Rentenpunktes auch für die vor 1992 geborenen Kinder Anhebung der Rentenpunkte für die Kindererziehung Ost auf Westniveau Ausgleich der Unterschiede bei der Rentenbewertung zu Lasten der Renten im Osten/stufenweise Anhebung auf Westniveau 14
Renten zukunftsfest machen - Ausgleich der gravierenden Defizite Massive Kaufkraftverluste der Rentner seit den sog. Riester- und Rürup Reformen (2001) von über 10 Prozent Große Defizite und Ungerechtigkeiten bei Drei Säulen Modell für Lebensstandardsicherung der Altersrenten Absenkung des Rentenniveaus / Ersatz durch private Zusatzrente und betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung mit erheblichen Ausfällen bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben Heraufsetzung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029 15
Generationenbrücke anstatt -konflikt Weitgehende Absicherung des Lebensstandards über gesetzliche Alterssicherung mit paritätischen Pflichtbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Wiederherstellung der dynamischen lohnbezogenen Altersrente / Riestertreppe nach oben! Stufenweise Wiederherstellung des Rentenniveaus von 2001: 54 Prozent netto vor Steuern Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in bisher nicht versorgten Branchen vor allem des Handwerks und der personenbezogenen Dienstleistungen, in mittleren und kleineren Betrieben sowie vor allem für die am meisten benachteiligten Frauen 16
Rente mit 67 aussetzen Gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen liegen nicht vor: Alternsund gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeit und Arbeitsbedingungen/quantitativ und qualitativ ausreichende Beschäftigungschancen für Ältere Erhebliche Zunahme psychischer Erkrankungen mangelnder Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem in mittleren und kleineren Betrieben Kumulation der verschiedenen Belastungsfaktoren für Frauen 17
Verhinderung von Altersarmut Fortführung und Verbesserung der Rente nach Mindesteinkommen Anhebung der Rentenleistungen für langjährig versicherte Geringverdiener Abbau der hohen Hürden des Nachweises einer privaten Zusatzrente (CDU) oder betrieblichen Altersversorgung (SPD) Verhinderung des grundsätzlichen Ausschlusses von Minijobs und damit eines großen Teils der Frauen Einführung von Freibeträgen für durch vorherige Arbeit und Beitragszahlungen erworbene Rentenansprüche 18
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen für die Mütterrente und die 63er Regelung aus Bundessteuern Beendigung und Rückgabe der willkürlichen Abzüge von 2 Mrd. Euro pro Jahr Erhöhung der Rücklagen aus den derzeitigen erheblichen Überschüssen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Einführung einer Erwerbstätigenversicherung Einzahlung zusätzlicher freiwilliger Beiträge in die gesetzliche Alterssicherung 19
Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt/ Minijob-Falle für Frauen beseitigen Rückführung der prekären Beschäftigung Einführung und Durchsetzung der gesetzlichen Mindestlöhne von mindestens 8,50 Euro 20
Abbau der explodierenden Minijobs Abbau der explodierenden Minijobs auf inzwischen 7,7 Millionen, davon zwei Drittel für Frauen als HartzIV und Grundsicherungs-Falle (40 Prozent der Alleinerziehenden betroffen) Abbau der politischen Blockade bei Ersatz von Minijobs durch reguläre Beschäftigung Korrekturen in Sozial- und Steuergesetzgebung- vor allem stufenweiser Abbau des Ehegattensplitting Ersatz von Minijobs durch reguläre, sozialversicherungspflichtige Teilzeit und Vollzeit mit fairen Löhnen Umkehr der gesetzlichen Rahmenbedingungen/Einbeziehung aller Arbeitsverhältnisse in Sozialversicherungspflicht 21