Research Report Altersvorsorgepflicht für Selbständige? KBI kompakt, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.v., No. 3



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Transkript:

econstor www.econstor.eu Der Open-Access-Publikationsserver der ZBW Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft The Open Access Publication Server of the ZBW Leibniz Information Centre for Economics Fichte, Damian Research Report Altersvorsorgepflicht für Selbständige? KBI kompakt, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.v., No. 3 Provided in Cooperation with: DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.v., Berlin Suggested Citation: Fichte, Damian (2012) : Altersvorsorgepflicht für Selbständige?, KBI kompakt, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.v., No. 3 This Version is available at: http://hdl.handle.net/10419/60462 Nutzungsbedingungen: Die ZBW räumt Ihnen als Nutzerin/Nutzer das unentgeltliche, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer des Schutzrechts beschränkte einfache Recht ein, das ausgewählte Werk im Rahmen der unter http://www.econstor.eu/dspace/nutzungsbedingungen nachzulesenden vollständigen Nutzungsbedingungen zu vervielfältigen, mit denen die Nutzerin/der Nutzer sich durch die erste Nutzung einverstanden erklärt. Terms of use: The ZBW grants you, the user, the non-exclusive right to use the selected work free of charge, territorially unrestricted and within the time limit of the term of the property rights according to the terms specified at http://www.econstor.eu/dspace/nutzungsbedingungen By the first use of the selected work the user agrees and declares to comply with these terms of use. zbw Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Leibniz Information Centre for Economics

Nr. 3 12. Januar 2012 Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.v. KBI kompakt Altersvorsorgepflicht für Selbständige? von Damian Fichte Bisher ist nur ein geringer Teil der Selbständigen gesetzlich verpflichtet, für das Alter vorzusorgen. Der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) unterliegen bspw. selbständig tätige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende oder Selbständige, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und nur für einen Auftraggeber tätig sind. Bestimmte Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker, sind zur Altersvorsorge in berufsständischen Versorgungswerken verpflichtet. Die Bundesregierung plant nun, die gesetzliche Verpflichtung zur Altersvorsorge auf alle Selbständigen auszuweiten. In einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung bzw. der Sozialen Marktwirtschaft besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Mit der freien Entscheidung für die Selbständigkeit wählt der Bürger eine eigenständige, unabhängige und selbstverantwortliche Arbeits- und Lebensweise. So ist der Selbständige frei und unabhängig von den Weisungen eines Vorgesetzten und kann die Art und den Ort seiner Tätigkeit sowie die dafür aufzuwendende Arbeitszeit selbst bestimmen, so dass er für seinen gesamten Lebensunterhalt selbständig verantwortlich ist. Die Entscheidungsfreiheit umfasst grundsätzlich nicht nur die Einkommenserzielung, sondern auch die Einkommensverwendung. Dies umfasst nicht zuletzt die Eigenverantwortlichkeit für eine angemessene Risikovorsorge gegen Altersarmut. Ein gesetzlicher Zwang zur Altersvorsorge widerspricht diesem Idealbild des Selbständigen in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Drohende Belastung der Allgemeinheit bei unzureichender Altersvorsorge Zu bedenken ist indes, dass die Gesellschaft sich entschieden hat, ihren alten Mitgliedern notfalls ein auskömmliches Grundeinkommen in Gestalt der Grundsicherung im Alter zu gewähren. Diese Grundsicherung können auch Selbständige in Anspruch nehmen, wenn ihre eigene Altersversorgung unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegt. Dies birgt die Gefahr, dass manche Selbständige ihre Altersvorsorge vernachlässigen und im Alter auf Kosten der Allgemeinheit versorgt werden müssen. Das Ausmaß dieser Gefahr kann allerdings nicht verlässlich beziffert werden, denn hierfür fehlen belastbare Daten zum tatsächlichen Altersvorsorgeverhalten der Selbständigen. Ergebnisse vorliegender empirischer Studien sind aufgrund der unzureichenden Datenlage mit Vorsicht zu betrachten. Sie deuten zwar darauf hin, dass ein geringfügiger Teil der Selbständigen vor allem derjenigen im unteren Einkommensbereich tatsächlich keine oder nur unzureichende Ersparnisse bildet. Vermutlich ist dies jedoch weniger auf den fehlenden Sparwillen, sondern auf die fehlende Sparfähigkeit aufgrund eines zu geringen Einkommens zurückzuführen. Ein Vorsorgezwang würde daran nicht viel ändern. Im Einzelfall ist aber xxx

auch nicht auszuschließen, dass Selbständige eine angemessene Altersvorsorge bisher versäumen, obwohl sie dazu grundsätzlich in der Lage wären. In solchen Fällen kann der Gefahr einer ansonsten drohenden Hilfsbedürftigkeit im Alter durch eine gesetzliche Vorsorgepflicht entgegengewirkt werden. Der aus dem Verhalten der unzureichend vorsorgenden Selbständigen resultierende Schaden für die Allgemeinheit könnte durch eine allgemeine Vorsorgepflicht zwar nicht vollständig vermieden, jedoch verringert werden. Wenn diesem Aspekt große Bedeutung zugemessen wird, kann ein freiheitsbeschränkender Staatseingriff in Form einer gesetzlichen Vorsorgepflicht auch in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung in Betracht gezogen werden. Mögliche Ausgestaltung einer gesetzlichen Vorsorgepflicht Wird ein solcher Staatseingriff grundsätzlich für erforderlich erachtet, sollte er allerdings auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzt werden, um die wirtschaftliche Freiheit der Selbständigen nicht übermäßig zu beschneiden. Daher wäre die gesetzliche Altersvorsorgepflicht möglichst auf diejenigen Selbständigen zu beschränken, bei denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass sie von sich aus unzureichend für das Alter vorsorgen. Dies wären vor allem die relativ einkommensschwachen Selbständigen. Doch wäre bei einer solchen Lösung zu prüfen, ob sie nicht gegen Gleichbehandlungsgrundsätze verstößt. Zudem müssten praktische Probleme bei der Abgrenzung des Personenkreises bzw. bei der Festlegung von entsprechenden Einkommensgrenzen und der fortlaufenden Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bewältigt werden. Ein diskutierter und noch zu untersuchender Lösungsansatz bestünde beispielsweise darin, den Vorsorgezwang auf Selbständige ohne Arbeitnehmer, die sogenannten Solo-Selbständigen, zu begrenzen, da es prinzipiell einen positiven Zusammenhang zwischen der Unternehmensgröße und dem Gewinn bzw. Einkommen gibt. Würde man jedoch alle Selbständigen zur Altersvorsorge verpflichten, wäre zumindest ein vollumfänglicher Versicherungszwang zu vermeiden, wie er derzeit für Arbeitnehmer in der GRV existiert. 1 Ein solch weitgehender Versicherungszwang macht Eigenbemühungen für eine zusätzliche eigenverantwortliche Altersvorsorge fast vollständig zunichte und widerspricht den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, insbesondere dem Subsidiaritätsprinzip. Ein gesetzlicher Vorsorgezwang für Selbständige erscheint daher allenfalls insoweit vertretbar, wie er zum Aufbau eines Rentenanspruchs verpflichtet, der ihnen im Alter zum Lebensunterhalt reicht, ohne die Hilfe der Allgemeinheit zu beanspruchen. Konkreter Maßstab dafür wäre also das Grundsicherungsniveau. Das Ansparen einer darüber hinausgehenden Rente sollte Selbständigen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips in Eigenverantwortung selbst überlassen werden. 2 Zu prüfen bleibt allerdings, wie eine sachgerechte Regelung für jene Selbständigen ausgestaltet werden kann, die sich wegen ihres geringen Einkommens nicht einmal eine solche Mindestabsicherung leisten können. Wahlfreiheit trotz Vorsorgepflicht Grundsätzlich sollten die Selbständigen nicht auf eine bestimmte Altersvorsorgeform verwiesen werden. Vielmehr sollten sie auch bei einem Obligatorium frei entscheiden können, auf welche 1 2 Arbeitnehmer sind nämlich im Rahmen der GRV zu einer Absicherung ihres Einkommens von bis zu 5.600 Euro/Monat bei einem Beitragssatz von derzeit 19,6 % verpflichtet. Es wäre übrigens auch wünschenswert, die abhängig Beschäftigten vom geltenden übermäßigen Vorsorgezwang und einer Verpflichtung zur Versicherung in der GRV zu befreien. Dies ist jedoch ohne (vorübergehende) zusätzliche Belastungen der Beitrags- und Steuerzahler kaum möglich. 2

Art und Weise sie für das Alter vorsorgen, insbesondere ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Doch auch bei einer solchen auf Wahlfreiheit basierenden Lösung müssen praktische Hürden überwunden werden. So wäre zu klären, welche privaten Vorsorgeformen in welcher Höhe als angemessene Altersvorsorge anerkannt werden und wie der Nachweis und die Prüfung erfolgen sollen. Darüber hinaus müssten die gesetzliche und private Altersvorsorge für Erwerbsverläufe aufeinander abgestimmt werden, wenn im konkreten Einzelfall sowohl Phasen der Selbständigkeit als auch Phasen der abhängigen Beschäftigung zu berücksichtigen sind. Unverhältnismäßig erscheint eine generelle Versicherungspflicht für Selbständige in der GRV, weil dies einen unangemessen starken Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Selbständigen darstellen würde. Es ergäben sich in einem solchen Fall auch erhebliche Belastungen für Personen, die bereits hinreichend für das Alter vorsorgen. Zudem wäre auch eine solche Lösung nicht frei von praktischen Problemen, wie z. B. der Einkommenserfassung und -prüfung, die für die Beitrags- und Leistungsbemessung in der GRV maßgeblich ist. Befürworter einer verpflichtenden Aufnahme der Selbständigen in der GRV argumentieren meist, dass auf diese Weise der Beitragssatz zur GRV spürbar reduziert werden kann. Unabhängig davon, dass die Entlastung bestimmter Personengruppen auf Kosten anderer kein Kriterium für einen freiheitsbeschränkenden Staatseingriff sein darf, könnte sich eine solche Beitragssatzreduzierung allenfalls vorübergehend einstellen und wäre nicht nachhaltig. Bei einer Ausweitung des Versicherungszwangs auf Selbständige würde die GRV nämlich Mehreinnahmen akquirieren, die tatsächlich zu einer Reduzierung des Beitragssatzes verwendet werden könnten. Diese Entlastung der GRV stellt sich aber nur dann ein, wenn den Selbständigen, die bisher noch nicht in die GRV eingezahlt haben, keine vorleistungsunabhängigen Leistungen gewährt werden, wie dies bei der erstmaligen Anwendung des Umlageverfahrens bzw. dessen Ausweitung auf die neuen Bundesländer der Fall war. Mittelbis langfristig würde jedoch eine Mehrbelastung der Versichertengemeinschaft der GRV drohen. Denn die Selbständigen würden mit ihrer Beitragszahlung selbstverständlich Leistungsansprüche erwerben, die dann bei ihrem Renteneintritt fällig würden. Zudem würden die Rentenzahlungen an Selbständige aufgrund ihrer durchschnittlich höheren Lebenserwartung im Vergleich zu Arbeitern und Angestellten tendenziell höher sein als für die restliche Versichertengemeinschaft. Fazit Ein Altersvorsorgezwang für Selbständige steht grundsätzlich im Widerspruch zu den Prinzipien einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung und erscheint nur dann vertretbar, wenn die Vernachlässigung der Altersvorsorge durch Selbständige die Allgemeinheit zu belasten droht. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Altersvorsorgezwangs ist mit vielen praktischen Problemen verbunden. Die Politik sollte daher genau prüfen, ob überhaupt angemessene Mittel zur Zweckerreichung vorhanden sind. Herausgeber: Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.v. Französische Straße 9-12, 10117 Berlin Tel: 030 / 25 93 96 32, Fax: -13 E-Mail: kbi@steuerzahler.de, Web: www.karl-braeuer-institut.de 3

Literatur Erhard, L., Freiheitliche Lebenssicherung oder Versorgungsstaat?, in: Versicherungswirtschaft, 11. Jahrgang, Nr. 1/1956, S. 1-2. Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler, Zur Vereinheitlichung des Rentenrechts aus Beitrags- und Steuerzahlersicht, Sonderinformation Nr. 63, Berlin 2010. Kohlmeier, A., Die Ausweitung des Versichertenkreises der Gesetzlichen Rentenversicherung Bestimmungsgründe und Verteilungswirkungen, Frankfurt am Main [u. a.] 2009. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Für Stetigkeit gegen Aktionismus, Jahresgutachten 2001/02, Wiesbaden 2001. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Widerstreitende Interessen ungenutzte Chancen, Jahresgutachten 2006/07, Wiesbaden 2006. von Hayek, F. A., Die Verfassung der Freiheit, 3. Auflage, Tübingen 1991. Ziegelmeyer, M., Das Altersvorsorge-Verhalten von Selbständigen, Discussion Paper Nr. 187-2009 des mea Mannheim. 4