Ortsgemeinde Wiesbaum Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Auf dem Lüh Am Tower Bitburg / Flugplatz

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SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

Schalltechnische Untersuchung

Transkript:

! Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Ortsgemeinde Wiesbaum Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Auf dem Lüh Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 E-Mail info-schall@i-s-u.de Internet www.i-s-u.de Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch die Ausweisung einer Fläche als Gewerbegebiet in Wiesbaum anhand eines exemplarischen Betriebsszenarios der Firma Ehlen & Söhne GmbH. Bericht-Nr. i-2017-09-66 Datum 15. Mai 2017 Digitale Mehrausfertigung Auftraggeber Ehlen & Söhne GmbH Auf dem Lüh 1 54571 Wiesbaum Auftrag per E-Mail erteilt am 30.01.2017 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 5 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 7, Seite 16 Bearbeitet durch Christel Raab-Walliczek (Dipl.-Ing. (FH) Umweltschutz) Dieser Bericht besteht aus 16 Seiten und einem Anhang mit 11 Seiten. Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet.

Inhaltsverzeichnis Seite 1! Aufgabenstellung... 4! 2! Plan- und Datengrundlagen... 5! 3! Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen... 5! 3.1! Orientierungswerte der DIN 18005... 5! 3.2! Immissionsrichtwerte der TA Lärm... 6! 3.3! Maßgebliche Immissionsorte... 7! 4! Ermittlung der Geräuschemissionen... 8! 4.1! Betriebsszenario... 8! 4.2! Emissionen durch den Betrieb... 9! 4.2.1! Fahrwege von Lkw und Lieferwagen... 9! 4.2.2! Parkflächen... 9! 4.2.3! Gabelstapler... 11! 4.2.4! Radlader... 11! 4.2.5! Maschinenverladung... 11! 4.2.6! Reinigung der Maschinen... 11! 4.2.7! Tanken... 11! 4.2.8! Dieselanlieferung... 12! 4.2.9! Containerwechsel... 12! 4.2.10! Schallabstrahlung aus dem Inneren der Hallen... 12! 4.3! Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen... 12! 5! Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen... 13! 5.1! Beurteilung der Geräuschimmissionen... 14! 5.2! Kurzzeitige Geräuschspitzen... 14! 5.3! Geräuschvorbelastung... 14! 5.4! An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Straßen... 14! 6! Qualität der Prognose... 15! 7! Zusammenfassung... 16! Anhang A1! Gesetze, Normen, Richtlinien und fachliche Grundlagen!

A2! Karten! A3! Berechnungsblätter der schalltechnischen Modellrechnungen! Abbildungen Tabellen Seite Abbildung 1:! Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Standorts der Firma Ehlen & Söhne GmbH /7/... 4! Abbildung 2:! Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Wiesbaum /9/ - Ausschnitt... 7! Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Teil 1 /A1-5/ (Auszug)... 5! Tabelle 2: Schalltechnische Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm /A1-3/(Auszug)... 6! Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV... 6! Tabelle 4: Maßgebliche Immissionsorte und ihre Schutzbedürftigkeit... 8! Tabelle 5: Anzahl der berücksichtigten Fahrzeugbewegungen... 9! Tabelle 6: Vergebene Zuschläge, Bewegungshäufigkeiten und Schallleistungspegel der verschiedenen Parkflächen... 10! Tabelle 7: Beurteilungspegel tags gemäß TA Lärm durch die Ehlen & Söhne GmbH in, jeweils im ungünstigsten Stockwerk... 14!

1 Aufgabenstellung Die Firma Ehlen GmbH möchte ihr Betriebsgelände in der Ortsgemeinde Wiesbaum vergrößern. Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Auf dem Lüh geplant. Es soll eine zusätzliche Lagerhalle, ein Tank- und Waschplatz sowie eine Betriebswohnung entstehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung geprüft werden, in wieweit die Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiet mit der südlich angrenzenden Wohnbebauung aus schalltechnischer Sicht verträglich ist. Dazu wird in einem ersten Schritt ein dreidimensionales Rechenmodell erstellt. Grundlage hierfür sind eine Bestandsaufnahme, Katasterauszüge, der Bebauungsplan sowie ein digitales Geländemodell. In einem weiteren Schritt wird auf Grundlage von Betreiberangaben ein beispielhaftes Betriebsszenario entwickelt und die Schallemissionen ermittelt, die sich aus dem Betrieb ergeben. Grundlage hierfür bilden Literaturwerte. Auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (kurz TA Lärm) werden die Beurteilungspegel ermittelt, die an den schutzbedürftigen Nutzungen im angrenzenden Wohngebiet zu erwarten sind. Die Beurteilungspegel werden mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau sowie mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen. Des weiteren werden gemäß TA Lärm die Spitzenpegel ermittelt und beurteilt und die Vorbelastung abgeschätzt und ggf. durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die wesentlichen Untersuchungsschritte und die Ergebnisse sind im vorliegenden Bericht zusammengefasst. GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2016, dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de Abbildung 1: Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Standorts der Firma Ehlen & Söhne GmbH /3/

2 Plan- und Datengrundlagen Diese Untersuchung basiert im Wesentlichen auf folgenden Grundlagen: /1/ Bebauungsplan Auf dem Lüh der Ortsgemeinde Wiesbaum Entwurf, ISU, Maßstab 1:1.000, Stand: 05. April 2017 /2/ Angaben zum Betrieb durch Herrn Florian Ehlen, Firma Ehlen & Söhne GmbH, am 09.05.2017 /3/ Digitale Geobasisinformation: Digitale Topographische Karte (DTK) 1:25 000 Geobasis-DE / LVermGeoRP 2017, dl-de/by 2-0 http://www.lvermgeo.rlp.de (Daten bearbeitet) /4/ Digitale Geobasisinformation: Liegenschaftskarte RP Basisdienst Geobasis-DE / LVermGeoRP 2017, dl-de/by 2-0 http://www.lvermgeo.rlp.de /5/ Digitale Geobasisinformation: Geländehöhen (DGM25) Geobasis-DE / LVermGeoRP 2017, dlde/by 2-0 http://www.lvermgeo.rlp.de /6/ Digitales Orthophoto (DOP40) Geobasis-DE / LVermGeoRP 2017, dl-de/by 2-0 http://www.lvermgeo.rlp.de /7/ Höhenvermessung BV Ehlen, Vermessungsbüro Dipl. Ing. Dieter Brill ÖbVI, Maßstab 1:500, Daun 17.06.2016 /8/ Ortsbesichtigung am 09.05.2017 /9/ B-Plan An den Stählen der Ortsgemeinde Wiesbaum in der Fassung der 1. Änderung /10/ Flächennutzungsplan der Verbandsgemeine Hillesheim, Ortsgemeinde Wiesbaum Okt./ Nov. 2007, Maßstab 1:2500 Immissionsschutzrechtliche und fachliche Grundlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Orientierungswerte der DIN 18005 Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau /A1-4/ heranzuziehen. Im Beiblatt 1 der Norm /A1-5/ sind Orientierungswerte aufgeführt. Für den Nachtzeitraum gelten unterschiedliche Orientierungswerte je nachdem, ob es sich um Verkehrslärm oder Gewerbelärm handelt. Der jeweils niedrigere Wert gilt für Gewerbelärm. In Tabelle 1 sind die Orientierungswerte aufgelistet. Gebietsart tags (6 bis 22 Uhr) Orientierungswerte in Nachts (22-6 Uhr) Reine Wohngebiete (WR) 50 40/ 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete 55 45/ 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50/ 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55/ 50 Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Teil 1 /A1-5/ (Auszug)

3.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zur Beurteilung von Geräuschen, die von gewerblichen Anlagen ausgehen, ist zusätzlich die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm kurz TA Lärm /A1-3/ heranzuziehen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Gebietsnutzung tags (6 bis 22 Uhr) Immissionsrichtwert in lauteste Nachtstunde Industriegebiet 70 70 Gewerbegebiet 65 50 Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45 Allgemeine Wohngebiete 55 40 Tabelle 2: Schalltechnische Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm /A1-3/(Auszug) Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 und den Nachtrichtwert um mehr als 20 überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für Wohngebiete ein Zuschlag von 6 zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgebend. Nach TA Lärm (Abschnitt 7.4) sind auch die Geräuscheinwirkungen durch den An- und Abfahrtsverkehr auf öffentlichen Straßen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück zu berücksichtigen. Organisatorische Maßnahmen zur Minderung des Lärms sind (außer in Industrie- und Gewerbegebieten) zu ergreifen wenn der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db erhöht werden keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) (vgl. Tabelle 3) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Immissionsgrenzwerte in Gebietsart tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 47 in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten 59 49 in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64 54 in Gewerbegebieten 69 59 Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV

3.3 Maßgebliche Immissionsorte Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße K69. Die Schutzbedürftigkeit richtet sich in der Regel nach den Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Gebäude der Straße Buchenweg liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans An den Stählen. Der maßgebliche Bereich ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der Immissionsort IO-08 Tannenweg 11 liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Hier wird auf den Flächennutzungsplan /10/ zurückgegriffen, worin der gesamte Bereich südlich der Kreisstraße als Wohnfläche eingefärbt ist. Abbildung 2: Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Wiesbaum /10/ - Ausschnitt In Tabelle 4 sind die Immissionsorte und ihre Schutzbedürftigkeit tabellarisch aufgeführt. Eine Übersicht über die Lage der Immissionsorte befindet sich in Karte 2 im Anhang A2.

Immissionsort Gebietseinstufung Grundlage der Gebietseinstufung IO-01: Lärchenweg 1 IO-02: Buchenweg 12 IO-03: Buchenweg 10 IO-04: Buchenweg 8 B-Plan In den Stählen Allgemeines Wohngebiet IO-05: Buchenweg 6 IO-06: Buchenweg 4 IO-07: Buchenweg 2 IO-08: Tannenweg 11 Flächennutzungsplan Tabelle 4: Maßgebliche Immissionsorte und ihre Schutzbedürftigkeit 4 Ermittlung der Geräuschemissionen 4.1 Betriebsszenario Als exemplarisches Betriebsszenario wird den Berechnungen der derzeitig geplante Betriebsablauf zugrunde gelegt. Die Betriebsbeschreibung beruht auf Angaben des Geschäftsführers /2/. Die Firma Ehlen & Söhne GmbH führt Erdbohrungen und Brunnenbohrungen durch. Sie beschäftigt 25 Mitarbeiter. Die Betriebszeiten sind von 6-18 Uhr. In der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr finden keine Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände statt. Die Haupttätigkeiten erfolgen naturgemäß auf den Baustellen der Kunden. Die Bohrer werden in der Regel von einer Baustelle sofort zur nächsten Baustelle transportiert, so dass nur selten Bohrer auf dem Betriebsgelände stehen. Die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände beschränken sich in erster Linie auf das Lagern der Materialien sowie das Tanken und Waschen der Fahrzeuge und Maschinen. Zudem werden in der Halle je nach Bedarf Reparaturen an Maschinen durchgeführt. Es gibt derzeit bei der Firma Ehlen 7 Kolonnen, bestehend aus jeweils 2 Mitarbeitern, einem Lieferwagen, einem Lkw und einem Bohrer sowie eine Servicekolonne. Die Sonden und das Verfüllmaterial befinden sich auf Paletten. Die Verladungen erfolgen mit dem Gabelstapler. Man kann von einer täglichen Betriebszeit des Gabelstaplers von maximal 3 Stunden ausgehen. Des Weiteren wird manchmal Kies und Sand mit Hilfe eines Radladers verladen. Hier kann man mit einer Einwirkzeit von einer halben Stunde täglich rechnen. Freitags werden die Fahrzeuge und Maschinen gewaschen. Das findet zukünftig am geplanten Tankund Waschplatz statt. Dazu ist der Hochdruckreiniger maximal 4 h im Einsatz. Des Weiteren ist dort von rund 10 Tankvorgängen pro Tag auszugehen.

4.2 Emissionen durch den Betrieb Das digitale Geländemodell mit den relevanten Schallquellen ist in Karte 1 im Anhang A2 dargestellt. 4.2.1 Fahrwege von Lkw und Lieferwagen Die Schallemissionen, die durch die Ein- und Ausfahrt der Lkw entstehen, werden gemäß der "Lkw- Studie 2005" /A1-7/ ermittelt. Demnach wird der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel eines Streckenabschnittes nach folgender Gleichung berechnet: L WAr = L WA',1h +10 lg (n)+10 lg (l /1 m) 10 lg (Tr/1h) Mit: L WAr auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel eines Streckenabschnittes L WA',1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fahrzeug pro Stunde auf einer Strecke von 1 m, hier: 63 für Lkw und 56 für Lieferwagen n Anzahl der LKW einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit Tr l Länge eines Streckenabschnittes (Voraussetzung: Länge des Teilstücks kleiner als der 0,5-fache Abstand zum Immissionsort) Tr Beurteilungszeit In Tabelle 5 sind die im Rechenmodell berücksichtigten Fahrzeugbewegungen in den jeweiligen Zeitbereichen aufgeführt. Aufgrund der geometrischen Anordnung entspricht eine Fahrzeugbewegung auf den Fahrwegen zwei Bewegungen auf den Parkflächen. Außerhalb Ruhezeit (7-20 Uhr) Innerhalb Ruhezeit (6-7 und 20-22 Uhr) Lkw-Fahrweg (betriebseigen) 2 1 Lkw-Fahrweg Containerwechsel 1 - Lkw- Fahrweg Dieselanlieferung 1 - Lieferwagen-Fahrweg 10 5 Tabelle 5: Anzahl der berücksichtigten Fahrzeugbewegungen Auf den Lkw-Fahrwegen kommt es zu kurzzeitigen Geräuschspitzen bis 108 durch die Druckluftbremse der Lkw. Bei den Strecken der Lieferwagen werden Spitzen bis maximal 100 (Türen zuschlagen) berücksichtigt. 4.2.2 Parkflächen Die Mitarbeiterparkplätze befinden sich westlich der Betriebsgebäude. Im Sinne einer Maximalgefahrenabschätzung werden den Berechnungen innerhalb der Ruhezeiten (morgens 6-7 Uhr und abends 20-22 Uhr) 16 Pkw-Bewegungen und außerhalb der Ruhezeiten 40 Pkw-Bewegungen berücksichtigt. Die Lieferwagen parken östlich der Halle. Hier wird von 20 Bewegungen außerhalb der Ruhezeiten und von 7 Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten ausgegangen.

Für die Lkw wird eine Parkfläche auf dem östlichen Teil des Grundstücks berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass außerhalb der Ruhezeiten 3 Lkw-Bewegungen und innerhalb 2 Bewegungen stattfinden. Die Schallleistungspegel der Parkplätze werden anhand des zusammengefassten Verfahrens der Parkplatzlärmstudie /A1-8/ ermittelt. L W = L W0 + K PA + K I + K D + K Stro + 10 * lg (B * N) 10 * lg (S / 1 m 2 ) in mit: L W Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) L W0 Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde auf einen P+R-Parkplatz = 63 K PA K I K D K Stro N B B * N S Zuschlag für die Parkplatzart Zuschlag für die Impulshaltigkeit Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen hier: 1 für Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze; Netto-Verkaufs- bzw. Gastraumfläche oder Anzahl der Betten alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche Fläche des Parkplatzes Pkw-Parkplatz Lieferwagen- Parkflächen Lkw-Parkflächen K PA 0 0 14 K I 4 4 3 K D 3 0 0 K Stro 1 1 1 B * N außerhalb Ruhezeit 3,08 1,25 0,23 B * N in Ruhezeit 5,33 2,33 0,66 L W Parkplatz arz 75,9 69,0 74,6 L W Parkplatz irz 78,3 71,7 79,2 Tabelle 6: Vergebene Zuschläge, Bewegungshäufigkeiten und Schallleistungspegel der verschiedenen Parkflächen Auf den Lkw-Parkflächen kommt es zu kurzzeitigen Geräuschspitzen bis 108 durch die Druckluftbremse der Lkw. Bei den Parkfläche der Lieferwagen und Pkw werden Spitzen bis maximal 100 (Türen zuschlagen) berücksichtigt.

4.2.3 Gabelstapler Die Verladetätigkeiten finden mit einem Gabelstapler statt. In der Regel wird eine Palette mit Sonden und eine Palette mit Verfüllmaterial benötigt. Gemäß der Gabelstaplerstudie /A1-9/ wird für den Gabelstapler ein Schallleistungspegel von L W Gabelstapler = 100 zuzüglich eines Zuschlages für Impulshaltigkeit von K I = 7 db angesetzt. Laut Betreiberangaben kann man von einer Einwirkzeit von rund 3 Stunden (außerhalb der Ruhezeiten) ausgehen. 4.2.4 Radlader Manchmal wird auch Sand und Kies mit Hilfe eines Radladers verladen. Man kann hier von einer Einwirkzeit von einer halben Stunde am Tag ausgehen. Gemäß des Technischen Berichts zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen /A1-12/ wird ein Schallleistungspegel von 107 zuzüglich eines Impulszuschlags von 5,7 db angesetzt. Es kann zu einzelnen Pegelspitzen bis 115 kommen. 4.2.5 Maschinenverladung Die Erdbohrer werden in der Regel von einer Baustelle sofort zur nächsten transportiert. Auf dem Betriebsgelände sind sie nur gelegentlich. Sie werden mit Tiefladern transportiert. Bei den Berechnungen wird eine Verladung berücksichtigt. Es wird ein Schallleistungspegel von L W Maschinenverladung = 108 mit einer Einwirkzeit von 5 Minuten außerhalb der Ruhezeiten angesetzt. 4.2.6 Reinigung der Maschinen Zur Reinigung der Maschinen und Geräte soll ein Waschplatz mit einem Hochdruckreiniger eingerichtet werden. Hierfür wird gemäß dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen /A1-11/ ein Schallleistungspegel von L W Hochdruckreiniger = 93,6 angesetzt. Außerdem wird ein Zuschlag für Tonhaltigkeit von 3 db vergeben. Es wird eine Einwirkzeit von 4 Stunden außerhalb der Ruhezeiten berücksichtigt. 4.2.7 Tanken Für den Bereich an Zapfsäulen gibt der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen /A1-11/ folgenden Zusammenhang an: L WA,1h = 74,7+10 lg (N) Mit: L WA',1h Schallleistungsbeurteilungspegel gemittelt über 1 Stunde mit Tonzuschlag N Anzahl der Tankvorgänge

Daraus ergibt sich bei 10 Tankvorgängen außerhalb der Ruhezeiten L W Tanken = 84,7 4.2.8 Dieselanlieferung Für die Dieselanlieferung durch einen Tankwagen nennt die Tankstellenstudie /A1-11/ folgenden Schallleistungspegel: L WA,1h = 94,6 4.2.9 Containerwechsel Zur Berücksichtigung der Geräuscheinwirkungen, die durch den Containerwechsel entstehen, wird auf den Technischen Bericht zur Untersuchung von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen /A1-12/ zurückgegriffen. Sie nennt für das Aufnehmen bzw. Absetzen eines Containers die folgenden Werte: L WAeq Container Aufnehmen = 100 L WAeq Container Absetzen = 100 + Impulszuschlag K I = 5 db, Dauer 1,5 Minuten + Impulszuschlag K I = 2 db, Dauer 1,5 Minuten Im Sinne einer Maximalgefahrenabschätzung wird im Rechenmodell eine Schallquelle L WA Container = 100 + Impulszuschlag K I = 5 db mit einer Einwirkzeit von 4 Minuten berücksichtigt. Es kann zu Pegelspitzen bis 109 kommen. 4.2.10 Schallabstrahlung aus dem Inneren der Hallen In der bestehenden Halle werden bei Bedarf Werkstatttätigkeiten durchgeführt. Die geplante Halle soll als Lagerhalle genutzt werden. Im Sinne einer Maximalgefahrenabschätzung wird für beide Hallen ein mittlerer Innenpegel von 75 über eine Einwirkzeit von 4 Stunden pro Tag angesetzt. Nach /A1-14/ berechnet sich die flächenbezogene Schallleistung der abstrahlenden Flächen wie folgt: Mit: L W = L I - 6 - R L I = mittlerer Schalldruckpegel im Inneren des Gebäudes R = Schalldämm-Maß des betrachteten Bauteils, hier R = 25 db für Wände und Dach und R = 0 db für geöffnete Tore 4.3 Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Durch die Firma Ehlen und Söhne GmbH kommt es tags zu den folgenden Fahrzeugbewegungen: 56 Pkw-Bewegungen 27 Lieferwagen-Bewegungen 9 Lkw-Bewegungen

Gemäß den Rechenvorschriften der RLS-90 sind alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t als Lkw zu betrachten. Somit sind die Lieferwagen der Firma Ehlen ebenfalls als Lkw zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Maximalabschätzung wird die Ein- und Ausfahrt auf dem gleichen Weg angenommen. Daraus ergibt sich ein Emissionspegel von rund 48 tags. Nachts finden keine Fahrzeugbewegungen statt. 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe des Computer-Simulationsprogramms Soundplan 7.4 (Update vom 08.05.2017) auf Basis der DIN ISO 9613 /A1-15/. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch folgende Faktoren berücksichtigt, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind: die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell) Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen) einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Die Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Tagzeitraum sind in Karte 2 im Anhang A2 dargestellt. In einem Rasterabstand von 2 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen ermittelt. Die Ruhezeitenzuschläge, die gemäß TA Lärm in Wohngebieten zu vergeben sind, wurden mit berücksichtigt. Die Lärmkarte kann aufgrund von unterschiedlichen Rechenhöhen und Behandlung der Reflexionen nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen.

5.1 Beurteilung der Geräuschimmissionen An den Immissionsorten an der schutzbedürftigen Wohnbebauung ergeben sich Beurteilungspegel tags bis 55. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden somit an allen Immissionsorten eingehalten. In Tabelle 7 sind die Beurteilungspegel an den einzelnen Immissionsorten jeweils im ungünstigsten Stockwerk aufgeführt. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert tags lauteste Nachtstunde IO-01: Lärchenweg 1, EG 47,1 - tags/lauteste Nachtstunde tags Richtwertüberschreitung tags lauteste Nachtstunde -7,9 - IO-02: Buchenweg 12, EG 46,0 - -9,0 - IO-03: Buchenweg 10, EG 52,0 - -3,0 - IO-04: Buchenweg 8, 1. OG 54,4 - -0,6-55 / 40 IO-05: Buchenweg 6, EG 55,3-0,3 - IO-06: Buchenweg 4, 1. OG 55,0-0,0 - IO-07: Buchenweg 2, EG 52,7 - -2,3 - IO-08: Tannenweg 11, 1. OG 52,1 - -2,9 - Tabelle 7: Beurteilungspegel tags gemäß TA Lärm durch die Ehlen & Söhne GmbH in, jeweils im ungünstigsten Stockwerk 5.2 Kurzzeitige Geräuschspitzen Durch kurzzeitige Geräuschspitzen kommt es an der benachbarten schutzbedürftigen Wohnbebauung zu Pegeln bis maximal 72. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm, wonach einzelne Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert um nicht mehr als 30 überschreiten sollen, wird somit eingehalten. 5.3 Geräuschvorbelastung Gemäß TA Lärm ist die Geräuschvorbelastung durch andere gewerbliche Tätigkeiten bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen zu berücksichtigen. Im näheren Umfeld der Firma Ehlen und Söhne GmbH befinden sich keine anderen Gewerbebetriebe, so dass die Immissionsrichtwerte auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung eingehalten werden. 5.4 An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Straßen Organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Geräusche, die durch den An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Straßen entstehen sind zu ergreifen, wenn der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db erhöht werden keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Verkehr der Firma Ehlen und Söhne GmbH den Verkehr auf der Kreisstraße verdoppelt, was eine Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 db bedeuten würde. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, würden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an den Immissionsorten im Wohngebiet nicht überschritten. Demzufolge sind keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich. 6 Qualität der Prognose Die Prognose der Beurteilungspegel erfolgte als detaillierte Prognose auf der Grundlage der TA Lärm. Die Berechnungen erfolgten mit dem Allgemeinen Berechnungsverfahren nach DIN ISO 9613-2, Nr. 7.3.1 Es erfolgte keine meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO 9613-2. Alle herangezogenen Schallleistungspegel konnten aus Studien wie der Parkplatzlärmstudie /A1-8/, der Lkw-Studie 2005 /A1-7/, der Tankstellenstudie /A1-11/ usw. abgeleitet werden. Die Schallleistungspegel der Anlagen werden in der Literatur üblicherweise mit einer Genauigkeit von +/- 3 ermittelt. Aufgrund der berücksichtigten Auslastungen, die eine worst-case Betrachtung darstellen, kann man jedoch davon ausgehen, dass die berechneten Beurteilungspegel ebenfalls auf der sicheren Seite liegen und durch die zugrunde gelegte Nutzung nicht überschritten werden.

7 Zusammenfassung Die Firma Ehlen & Söhne GmbH möchte ihr Betriebsgelände in der Ortsgemeinde Wiesbaum vergrößern. Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Auf dem Lüh geplant. Es soll eine zusätzliche Lagerhalle, ein Tank- und Waschplatz sowie eine Betriebswohnung entstehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollte in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung geprüft werden, in wieweit die Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiet mit der südlich angrenzenden Wohnbebauung aus schalltechnischer Sicht verträglich ist. Dazu wurde in einem ersten Schritt ein dreidimensionales Rechenmodell erstellt. Grundlage hierfür waren eine Bestandsaufnahme, Katasterauszüge, der Bebauungsplan sowie ein digitales Geländemodell. Die benachbarte Wohnbebauung liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet. Sowohl die Orientierungswerte der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau als auch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Allgemeinen Wohngebieten sind 55 tags und 40 nachts. In einem weiteren Schritt wurde auf Grundlage von Betreiberangaben ein beispielhaftes Betriebsszenario entwickelt und die Schallemissionen ermittelt, die sich aus dem Betrieb ergeben. Grundlage hierfür bilden Literaturwerte. Die Auslastungen und Einwirkzeiten der einzelnen Quellen sind in Abschnitt 4 aufgeführt. Nachts, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, finden keine Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände statt. Auf Grundlage der TA Lärm wurden die Beurteilungspegel ermittelt, die sich an den schutzbedürftigen Nutzungen ergeben. An den maßgeblichen Immissionsorten ergeben sich Beurteilungspegel bis 55. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden somit eingehalten. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm, wonach einzelne Geräuschspitzen die Richtwerte um nicht mehr als 30 db überschreiten sollen, wird an allen Immissionsorten eingehalten. In der näheren Umgebung der Firma Ehlen & Söhne GmbH befinden sich keine anderen gewerblichen Nutzungen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden somit auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung eingehalten. Bezüglich des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich. Erarbeitet im Mai 2017 durch Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh

Anhang zum Bericht i-2017-09-66 vom 15.05.2017 A1! Gesetze, Normen, Richtlinien und fachliche Grundlagen! A2! Karten! A3! Berechnungsblätter der schalltechnischen Modellrechnungen!

A1 Gesetze, Normen, Richtlinien und fachliche Grundlagen /A1-1/ /A1-2/ /A1-3/ /A1-4/ /A1-5/ /A1-6/ /A1-7/ /A1-8/ /A1-9/ /A1-10/ /A1-11/ /A1-12/ /A1-13/ /A1-14/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz 54BImSchG) in der Fassung vom 30.11.2016 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Erstes Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) und durch Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BlmSchV) vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I, S. 2269) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", vom Juli 2002 Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umweltschutz, 1995 Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005 Parkplatzlärmstudie. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007 Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Stapler im praktischen Betrieb, Mark Ströhle, Diplomarbeit im Studiengang Bauphysik an der Fachhochschule Stuttgart Hochschule für Technik, Wintersemester 1999/2000, Reutlingen, 7. Januar 2000 Umwelt und Geologie. Lärmschutz in Hessen, Heft 2. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Herausgeber Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2004 Technischer Bericht Nr. 275 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999 Technischer Bericht zur Untersuchung von Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen, Herausgeber Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2002 Handwerk und Wohnen bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel; Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993 / 2005; TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH, Köln, 26. September 2005 VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 (Zurückgezogen, in Verbindung mit Berechnungen gemäß der TA Lärm aber noch heranzuziehen) Anhang A1

/A1-15/ DIN ISO 9613-2, Ausgabe 1999-10, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren DIN-Normen und VDI-Richtlinien sind zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Anhang A1

A2 Karten Karte 1 Digitales Geländemodell (Ausschnitt: Betriebsgrundstück) Karte 2 Isophonenkarte 4 müg. Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen der Firma Ehlen & Söhne GmbH GmbH tags

A3 Berechnungsblätter der schalltechnischen Modellrechnungen! Emissionsdaten mit Legende (2 Seiten)! Beurteilungspegel mit Legende (2 Seiten)

B-Plan "Auf dem Lüh" Wiesbaum Betriebsszenario Ehlen und Söhne GmbH Schallquellen A3 Legende Name Name der Schallquelle Höhe m Höhe über NN Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Li Innenpegel R'w db Bewertetes Schalldämm-Maß Lw Schallleistungspegel pro Anlage L'w Schallleistungspegel pro m, m² KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit KT db Zuschlag für Tonhaltigkeit Tagesgang Name des Tagesgangs LwMax Spitzenpegel 63Hz Schallleistungspegel dieser Frequenz 125Hz Schallleistungspegel dieser Frequenz 250Hz Schallleistungspegel dieser Frequenz 500Hz Schallleistungspegel dieser Frequenz 1kHz Schallleistungspegel dieser Frequenz 2kHz Schallleistungspegel dieser Frequenz 4kHz Schallleistungspegel dieser Frequenz 8kHz Schallleistungspegel dieser Frequenz ISU GmbH - Am Tower 14-54634 Bitburg 1 SoundPLAN 7.4

B-Plan "Auf dem Lüh" Wiesbaum Betriebsszenario Ehlen und Söhne GmbH Schallquellen A3 Name Höhe Quelltyp l oder S Li R'w Lw L'w KI KT Tagesgang LwMax 63Hz 125Hz 250Hz 500Hz 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz m m,m² db(a db db Bestehende Halle - Tor Ost 1 500,3 Fläche 30,0 75 0 83,8 69,0 0 0 4h arz 66,8 71,8 75,9 77,0 77,6 75,9 73,5 69,5 Bestehende Halle - Tor Ost 2 500,3 Fläche 30,0 75 0 83,8 69,0 0 0 4h arz 66,8 71,8 75,9 77,0 77,6 75,9 73,5 69,5 Bestehende Halle - Dach 506,2 Fläche 759,1 75 25 82,7 53,9 0 0 4h arz 80,9 71,9 74,0 71,1 66,7 61,0 64,6 60,6 Bestehende Halle - Nord 501,7 Fläche 227,9 75 25 77,4 53,9 0 0 4h arz 75,6 66,6 68,7 65,8 61,4 55,7 59,3 55,3 Bestehende Halle - Ost 502,2 Fläche 210,5 75 25 77,1 53,9 0 0 4h arz 75,3 66,3 68,4 65,5 61,1 55,4 59,0 55,0 Bestehende Halle - Süd 501,7 Fläche 227,6 75 25 77,4 53,9 0 0 4h arz 75,6 66,6 68,7 65,8 61,4 55,7 59,3 55,3 Bestehende Halle - Tor West 500,3 Fläche 30,0 75 0 83,8 69,0 0 0 4h arz 66,8 71,8 75,9 77,0 77,6 75,9 73,5 69,5 Bestehende Halle - West 501,9 Fläche 239,5 75 25 77,7 53,9 0 0 4h arz 75,9 66,9 69,0 66,1 61,7 56,0 59,6 55,6 Containerwechsel 499,8 Punkt 100,0 100,0 5 0 4 min tags arz 109 67,0 77,0 84,0 90,0 93,0 94,0 94,0 92,0 Dieselanlieferung 500,6 Punkt 94,6 94,6 0 0 1h arz 73,7 80,5 84,5 87,7 89,3 87,7 85,1 79,7 Fahrweg Lieferwagen 498,4 Linie 244,4 79,9 56,0 0 0 10 E arz, 5 irz 100 60,2 63,2 69,2 72,2 76,2 73,2 67,2 59,2 Gabelstapler 498,9 Fläche 1795,2 100,0 67,5 7 0 3h arz 112 81,6 85,6 89,6 92,6 95,6 93,6 88,6 83,6 Geplante Halle - Dach 510,5 Fläche 1037,6 75 25 84,0 53,9 0 0 4h arz 82,2 73,2 75,3 72,4 68,0 62,3 65,9 61,9 Geplante Halle - Nord 504,5 Fläche 300,4 75 25 78,6 53,9 0 0 4h arz 76,8 67,8 69,9 67,0 62,6 56,9 60,5 56,5 Geplante Halle - Ost 504,7 Fläche 471,5 75 25 80,6 53,9 0 0 4h arz 78,8 69,8 71,9 69,0 64,6 58,9 62,5 58,5 Geplante Halle - Süd 504,5 Fläche 295,7 75 25 78,6 53,9 0 0 4h arz 76,8 67,8 69,9 67,0 62,6 56,9 60,5 56,5 Geplante Halle - Tor Ost 501,5 Fläche 30,0 75 0 83,8 69,0 0 0 4h arz 66,8 71,8 75,9 77,0 77,6 75,9 73,5 69,5 Geplante Halle - Tor West 501,5 Fläche 30,0 75 0 83,8 69,0 0 0 4h arz 66,8 71,8 75,9 77,0 77,6 75,9 73,5 69,5 Geplante Halle - West 504,7 Fläche 471,2 75 25 80,6 53,9 0 0 4h arz 78,8 69,8 71,9 69,0 64,6 58,9 62,5 58,5 Lkw-Fahrweg 501,4 Linie 390,7 88,9 63,0 0 0 1 E irz, 2 E arz 108 69,3 72,3 78,3 81,3 85,3 82,3 76,3 68,3 Lkw-Fahrweg - 498,8 Linie 213,8 86,3 63,0 0 0 1 E arz 108 66,6 69,6 75,6 78,6 82,6 79,6 73,6 65,6 Lkw-Fahrweg - Dieselanlieferung 499,0 Linie 224,2 86,5 63,0 0 0 1 E arz 108 66,9 69,9 75,9 78,9 82,9 79,9 73,9 65,9 Lkw-Parkfläche 502,2 Fläche 257,7 74,6 50,5 0 0 tags arz, in RZ +4,6 108 54,9 57,9 63,9 66,9 70,9 67,9 61,9 53,9 Maschinenverladung 499,6 Fläche 366,8 108,0 82,4 0 0 5 min arz 115 89,6 93,6 97,6 100,6 103,6 101,6 96,6 91,6 Mitarbeiterparkplatz 497,5 Fläche 1093,6 75,9 45,5 0 0 tags arz, in RZ +2,4 100 60,1 67,1 66,1 68,1 70,1 68,1 66,1 60,1 Parkflächen Lieferwagen 499,2 Fläche 260,8 69,0 44,8 0 3 tags arz, in RZ +2,7 100 53,2 60,2 59,2 61,2 63,2 61,2 59,2 53,2 Radlader 499,5 Fläche 1558,6 107,0 75,1 6 0 0,5 h arz 115 88,6 92,6 96,6 99,6 102,6 100,6 95,6 90,6 Tanken 500,6 Punkt 84,7 84,7 0 0 1h arz 63,8 70,6 74,6 77,8 79,4 77,8 75,2 69,8 Waschen 500,4 Fläche 56,7 93,6 76,1 0 3 4h arz 61,9 65,9 73,9 78,9 84,9 86,9 88,9 87,9 db ISU GmbH - Am Tower 14-54634 Bitburg 2 SoundPLAN 7.4

B-Plan "Auf dem Lüh" Wiesbaum Betriebsszenario Ehlen und Söhne GmbH Beurteilungspegel A3 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk LrT Beurteilungspegel Tag RW,T Richtwert Tag LrT,diff Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LT,max Maximalpegel Tag RW,T max Richtwert Maximalpegel Tag LT,max diff Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max ISU GmbH - Am Tower 14-54634 Bitburg 1 SoundPLAN 7.4

B-Plan "Auf dem Lüh" Wiesbaum Betriebsszenario Ehlen und Söhne GmbH Beurteilungspegel A3 Immissionsort Nutzung SW LrT RW,T LrT,diff LT,max RW,T max IO-01: Lärchenweg 1 WA EG 47,1 55-7,9 65 85-20 1.OG 46,5 55-8,5 64 85-21 IO-02: Buchenweg 12 WA EG 46,0 55-9,0 68 85-17 IO-03: Buchenweg 10 WA EG 52,0 55-3,0 70 85-15 IO-04: Buchenweg 8 WA EG 54,0 55-1,0 72 85-13 1.OG 54,4 55-0,6 72 85-13 IO-05: Buchenweg 6 WA EG 55,3 55 0,3 72 85-13 IO-06: Buchenweg 4 WA EG 55,0 55 0,0 71 85-14 1.OG 55,0 55 0,0 71 85-14 IO-07: Buchenweg 2 WA EG 52,7 55-2,3 68 85-17 IO-08: Tannenweg 11 WA EG 51,0 55-4,0 66 85-19 1.OG 52,1 55-2,9 67 85-18 LT,max diff ISU GmbH - Am Tower 14-54634 Bitburg 2 SoundPLAN 7.4