Elternbrief III. Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10



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Gesamtschule des Landkreises Gießen, Wettenberg-Launsbach Schaal 60 35435 Wettenberg GGL, Schaal 60, 36535 Wettenberg Telefn: +49 (641) 82101 Telefax: +49 (641) 85134 http://www.gesamtschule-gleiberger-land.de pststelle@gleibergerland.wettenberg.schulverwaltung.hessen.de Wettenberg, Februar 2014 Elternbrief III Infrmatinen über die Organisatin der Jahrgangsstufen 9 / 10 Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden an der Gesamtschule Gleiberger Land keine abschlussbezgenen Klassen gebildet. Dieser Entscheidung wurde vn allen schulischen Gremien zugestimmt. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Hessische Kultusministerium mit Erlass vm Februar 2013 integrierten Gesamtschulen keine Ressurcen in Frm vn Lehrerstunden bereitstellt. Was verändert sich dadurch für Ihr Kind? Die Schülerinnen und Schüler verbleiben im Jahrgang 9 und 10 in der Regel in ihrer Klasse und in den Hauptfächern in ihren jeweiligen Kursen. Ab dem Jahrgang 9 wird nur auf A- und B-Kurs Niveau unterrichtet. Die Kinder, die am Ende des Jahrganges 8 in C-Kursen unterrichtet werden und einen mittleren der höheren Bildungsabschluss anstreben, werden ab dem Jahrgang 9 in B-Kurse aufgestuft. Ist mit dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 zu erwarten, dass der Mittlere Bildungsabschluss stark gefährdet ist, werden diese Schülerinnen und Schüler verspflichtet an den Abschlussprüfungen der Hauptschule teilzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler die überwiegend in C-Kursen sind und die die Schule nach dem 9. Schuljahr mit dem Ziel Ausbildung verlassen möchten, bieten wir eine Abschlussklasse 9 an. Je nachdem wie viele Schülerinnen und Schüler dieses Angebt wahrnehmen, muss eine Klasse aufgelöst werden, da wir wie ben erwähnt keine Klassenmehrbildung mehr vrnehmen können. 1.1 Die Gestaltung des Überganges vm Jahrgang 8 nach 9 1.1.1 Infrmatin der Eltern Die Eltern erhalten mit dem Halbjahreszeugnis des Jahrgangs 8 eine Mitteilung über die Abschlusserwartung ihres Kindes. Die Abschlusserwartung wird auf der Basis der aktuellen Kurszugehörigkeit und dem Ntenprfil der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik swie den Fachnten der übrigen Fächer festgelegt. (siehe auch 1.1.2.) Verschlechtern sich die Leistungen s, dass die prgnstizierte Zurdnung nicht erflgen kann, wird Ihr Kind dem niedrigeren Abschlussniveau zugewiesen. Verbessern sich die Leistungen s, dass ein höherer Bildungsgang möglich ist, wird Ihr Kind dem höheren Abschlussniveau zugewiesen Über eine slche Leistungsverschlechterung/Leistungsverbesserung Ihres Kindes werden Sie rechtzeitig infrmiert. Im Hinblick auf Rückfragen der die Möglichkeit, ein höheres Abschlussniveau am Ende des Jahrganges 8 zu erreichen, bieten wir den Eltern ein Beratungsgespräch mit dem Klassenlehrer an.

1.1.2 Kriterien für die Abschlusserwartung Unter Einbeziehung der Gesamtpersönlichkeit und der schulischen Entwicklung, insbesndere des Arbeits- und Szialverhaltens, wird am Ende des 8. Schuljahrgangs die Abschlusserwartung ermittelt, die sich an flgenden Richtwerten rientiert: Abschlusserwartung Versetzung in Jahrgangsstufe 11 (Gymnasialer Bildungsgang): Mindestanfrderung zwei A-Kurse in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik mit der Nte ausreichend und ein B-Kurs mit der Nte befriedigend. Abschlusserwartung: (Realschulabschluss/mittlerer Bildungsabschluss): Mindestanfrderung zwei B- Kurse in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik mit der Nte ausreichend und ein C-Kurs mit der Nte befriedigend. Abschlusserwartung (Hauptschulabschluss, Qualifizierter Hauptschulabschluss): Schüler mit zwei und mehr C-Kursen. Die Ermittlung der Abschlusserwartung durch die Klassenknferenz /Zeugnisknferenz erflgt vr dem Hintergrund des jeweiligen Anspruchsniveaus und unter pädaggischen Gesichtspunkten, frei vn Schematismus und unter besnderer Würdigung des Arbeits- und Szialverhaltens. 1.1.3 Entscheidung der Klassenknferenz Die endgültige Entscheidung über den Schulabschluss Ihres Kindes trifft die Klassenknferenz am Ende des 10.Schuljahres. Ein Widerspruchsrecht der Eltern besteht nicht. 2. Unterrichtsrganisatin Der Unterricht erflgt grundsätzlich nach der verbindlichen Stundentafel für Integrierte Gesamtschulen. Über die Fächer, die epchal unterrichtet werden, wird zu Beginn des Schuljahres infrmiert. Bei epchal unterrichteten Fächern erscheint die Zeugnisnte desjenigen Faches, das nur im ersten Halbjahr unterrichtet wird, auch im Zeugnis des zweiten Halbjahres am Ende des Schuljahres und hat damit auch Auswirkung auf den angestrebten Bildungsabschluss. Auch für die Fächer, die nicht in jedem Jahrgang unterrichtet werden, wird für den Abschluss nach Jahrgang 9 der 10 auf die zuletzt erreichte Nte zurückgegriffen. 2.1 Wahlpflichtunterricht (WP2) Im 9. Schuljahr wird gemäß der Stundentafel des Hessischen Kultusministeriums zusätzlich zum WP1- Unterricht der Bereich Wahlpflichtunterricht 2 (WP2) eingeführt. Dieser Unterricht ist in Kursen mit spezifischen Themen rganisiert. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. 3. Abschlussprüfungen Nach den gesetzlichen Vrgaben für die Sekundarstufe 1 werden verbindlich Abschlussprüfungen für alle Schüler im Bildungsgang der Hauptschule Jahrgang 9 und der Realschule im Jahrgang 10 durchgeführt. 3.1 Abschlussprüfungen mit der Abschlusserwartung (Hauptschulabschluss, Qualifizierter Hauptschulabschluss): An den Abschlussprüfungen für die Hauptschule nehmen diejenigen Schülerinnen und Schüler teil, die das ben beschriebene Angebt im Jahrgang 9 wahrnehmen möchten. 3.1.1 Prüfungsbestandteile 3.1.1.1 Prjektprüfung Drei bis vier Schülerinnen und Schüler arbeiten in einem Team an einem Prjekt. Vrbereitungsphase: ca. 2 bis 3 Wchen Durchführungsphase: 4 Unterrichtstage à 5 Schulstunden im Zeitraum vn 1-2 Wchen Präsentatin: 15 bis 30 Minuten 3.1.1.2 Schriftliche Prüfungen In Deutsch und Mathematik werden schriftliche Prüfungen durchgeführt. Wer den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erlangen will, muss eine Prüfung auch im Fach Englisch abslvieren.

3.1.2 Termine Der Zeitraum der Prjektprüfung wird festgelegt und zu Beginn des 9.Schuljahres mitgeteilt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitlich vm Hessischen Kultusministerium für das Ende des 2. Halbjahres festgelegt. 3.1.3 Endnten Die Endnten der nicht geprüften Fächer sind die Nten des 2. Halbjahres unter angemessener Berücksichtigung der kntinuierlichen Leistungsentwicklung. Für die Endnten der Prüfungsfächer werden die Nten des 2. Halbjahres dppelt und die Prüfungsnte einfach gewichtet. Für die Prjektprüfung wird die Prüfungsleistung gewertet. 3.1.4 Gesamtleistung Es wird der Durchschnitt der Endnten aller Fächer s berechnet, dass die Prüfungsfächer und die Prjektprüfung dppelt und alle andern Fächer einfach gewichtet werden. Die Gesamtnte wird mit einer Dezimalstelle hne Rundung ermittelt. (z.b.: 2,6) 3.1.5 Abschlusskriterien Für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss müssen flgende Kriterien erfüllt werden: abgelegte Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch Prjektprüfung Versetzung und Gesamtleistung 3,0 der besser. Um den Hauptschulabschluss zu erreichen gilt: Abgelegte schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik Prjektprüfung Versetzung und Gesamtleistung 4,4 der besser. 3.2 Abschlussprüfungen mit der Abschlusserwartung: (Realschulabschluss/mittlerer Bildungsabschluss, Qualifizierender Realschulabschluss): Alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 nehmen an den Abschlussprüfungen der Realschule teil. Für die Schülerinnen und Schüler, die eine Abschlusserwartung für die Gymnasiale Oberstufe erhalten, wird die Prüfung als Klassenarbeit gewertet. 3.2.1 Prüfungsbestandteile 3.2.1.1 Schriftliche Prüfungen In Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch) werden schriftliche Prüfungen durchgeführt. 3.2.1.2 Hausarbeit mit Präsentatin In einem vn der Schülerin der Schüler gewählten Fach wird eine Präsentatin auf der Basis einer Hausarbeit durchgeführt. Anschließend besteht für die Prüfungskmmissin die Gelegenheit für Nachfragen. Die Hausarbeit ist nicht Grundlage der Bewertung, sndern dient als Vrbereitung der Präsentatin. Die Bewertung bezieht sich auf die 10-minütige Präsentatin mit einem angemessenen Zeitraum für Nachfragen. Alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 nehmen an der Präsentatinsprüfung teil. 3.2.2 Termine Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitlich vm Hessischen Kultusministerium festgelegt. Die Termine die Hausarbeit und Präsentatin legt die Schule fest. Schüler und Eltern erhalten dazu einen schriftlichen Terminplan. 3.2.3 Endnten Die Endnten der nicht geprüften Fächer sind die Nten des 2. Halbjahres unter angemessener Berücksichtigung der kntinuierlichen Leistungsentwicklung. Für die Endnten der Prüfungsfächer werden die Nten des 2. Halbjahres dppelt und die Prüfungsnte einfach gewichtet.

3.2.4 Gesamtleistung Es wird der Durchschnitt der Endnten aller Fächer s berechnet, dass die Prüfungsfächer dppelt und alle anderen Fächer einfach gewichtet werden. Die Gesamtnte wird mit einer Dezimalstelle hne Rundung ermittelt. 3.2.5. Übersicht Abschlusskriterien Gesamtschule Gleiberger Land (Hauptschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss, Gymnasialer Bildungsabschluss) Hauptschulabschluss Fächer D E M F/L Bi Ch Ph Ku Mu Sp Rel Gl WP1 WP2 Kurse/Nten C4 C4 C4-4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Einbezug der HS- Prüfung Die Endnte in Deutsch und Mathematik wird gebildet aus der Nte für das 2. Halbjahr Klasse 9 (zählt zweifach) und der Prüfungsnte (zählt einfach) Abschlussprüfung mit der Nte 4,4 der besser Ausgleich befriedigend in einem anderen Fach HS-Abschluss ausgeschlssen drei der vier Minderleistungen, davn mindestens eine im Fach Deutsch der Mathematik der Gesellschaftslehre fünf und mehr Minderleistungen Qualifizierender Hauptschulabschluss Die Leistungen in der Abschlussprüfung (einschließlich Englisch) müssen in der Gesamtnte 3,0 der besser sein. Gesamtnte 3,0 der besser (einschließlich Englisch) ist in Klasse 9 Vraussetzung für ein psitives Gutachten zur zweijährigen Berufsfachschule! Realschulabschluss / Mittlerer Bildungsabschluss Fächer D E M F/L /Sp a Ch Ph Ku Mu Sp Rel Gl WP1 W2 Kurse/Nten B4 B4 B4 B4 E4 E4 G3 G3 4 4 4 4 4 3 3 mindestens dreimal B4 zweimal Nte 3 Einbezug der RS- Prüfung Die Endnte in Deutsch, Englisch und Mathematik wird gebildet aus der Nte für das 2. Halbjahr Klasse 10 (zählt zweifach) und der Prüfungsnte (zählt einfach) Abschlussprüfung mit der Nte 4,4 der besser, Die Nten in A-Kursen werden um 1 Nte besser gerechnet, Deutsch der Englisch der Mathematik der Gesellschaftslehre gut in einem E-Kurs der sehr gut in einem G-Kurs befriedigend in zwei E-Kursen der gut in einem B-Kurs der befriedigend in einem A-Kurs der gut in Gesellschaftslehre der zwei snstige Fächer mit der Nte gut. einem anderen Fach RS-Abschluss ausgeschlssen Nte in Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre um eine Nte besser als ntwendig gut in einem anderen Fach befriedigend in zwei anderen Fächern ungenügend in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre ungenügend in einem Fach und eine weitere Minderleistung Minderleistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre Minderleistungen in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre und zwei weiteren anderen Fächern, der ungenügend in einem weiteren Fach

Zugang zur Fachberschule mit dem Mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) (Beschluss der Klassenknferenz) In Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zweimal Nte 3 und einmal mindestens Nte 4. Zugang zum beruflichen Gymnasium mit Realschulabschluss (Beschluss der Klassenknferenz) Fächer D E M F/L /Sp a Ch Ph Ku Mu Sp Rel Gl WP4 WP2 A4 A4 A4 A4 E2 E3 Kurse/Nten B3 B3 B3 max. 1 B-Kurs B3 einmal 2 G2 3 3 3 3 2 3 3 mindestens Durchschnitt aus Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (E- Kurs) besser als 3,0 Durchschnitt der anderen Fächer besser als 3,0 Ausgleich kein Ausgleich möglich Versetzung nach Klasse 11 ( Ü11 ) Übergang auf die berufliche der allgemeinbildende Oberstufe Fächer D E M F/L /Sp a Ch Ph Ku Mu Sp Rel Gl WP4 WP2 A4 A4 A4 A4 E3 E3 Kurse/Nten B3 B3 B3 max. 1 B-Kurs B3 G2 G2 3 3 3 3 3 3 3 mindestens Eine Nte schlechter als 3 im Klassenunterricht der im Wahlpflichtunterricht muss ausgeglichen werden. Deutsch der Englisch der Mathematik der Gesellschaftslehre sehr gut in einem E-Kurs der gut in einem A-Kurs der gut in Gesellschaftslehre gut in zwei (nicht differenzierten) Fächern einem anderen Fach Versetzung nach Klasse 11 ausgeschlssen Nte in Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre um eine Nte besser als ntwendig gut in zwei anderen (nicht differenzierten) Fächern ungenügend in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre ungenügend in einem Fach und eine weitere Minderleistung Minderleistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik der Gesellschaftslehre mehr als zwei Fächern (in der Regel) Gez. Burggraf, Direktr

Rechtliche Grundlagen Verrdnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulfrmen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Vm 14. Juni 2005 (ABl. S. 438; S. 579), zuletzt geändert durch Verrdnung vm 19. August 2011 (ABl. S. 582) 33 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vm 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vm 18. Dezember 2012 (GVBl. S. 645) 27 ff Gesamtknferenzbeschluss nach Anhörung der Persnengruppen vm 5.12.2013