DIEt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Geltungsdauer. Zulassungsnummer: Z

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1 fur Zulassungsstelle fur Bauprdukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vm Bund und den Landern gemeinsam getragene Anstalt des bffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derwftao Oatum: Geschaftszeichen: /10 Zulassungsnummer: Z Antragsteller: HORMANN KG BRANOlS Gewerbeallee Brandis Geltungsdauer vm: 1. April 2011 bis: 1. April 2016 Zulassungsgegenstand: T 60-1-FSA "Quadr" bzw. T 60-1-RS-FSA "Quadr" Der aben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sieben Seiten und vier Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vm 13. Juli ~~~... DIBt I Klnnenstraf5e 30 B Berlin I Te!.: I Fax: I dibt~dibt.de I

2 Nr. Z Seite 2 vn 7 I 4. Marz 2011 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbaurdnungen nachgewiesen. 2 Sfern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anfrderungen an die besndere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung vn Bauprdukten und Bauarten betrauten Persnen nach den 17 Abs. 5 Musterbaurdnung entsprechenden Landerregelungen gestelit werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Eurpaischen Unin belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch for im Rahmen des Abkmmens Ober den Eurpaischen Wirtschaftsraum (EWR) der anderer bilateraler Abkmmen vrgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die for die DurchfOhrung vn Bauvrhaben gesetzlich vrgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesndere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besnderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kpien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verf0 gung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vrliegen muss. Auf Anfrderung sind den beteiligten Behrden Kpien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur VerfOgung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vllstandig vervielfaltigt werden. Eine auszugsweise Verffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen s for. Texte und Zeichnungen vn Werbeschriften dorfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Obersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mossen den Hinweis "Vm Deutschen for nicht geprofte Obersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung knnen nachtraglich erganzt und geandert werden, insbesndere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfrdern. Z /10

3 Nr. Z Seite 3 vn 7 I 4. Marz 2011 II BESONDERE BESTIMMUNGEN Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich Zu lassungsgegenstand Zulassungsgegenstand ist der einflogelige Feuerschutzabschluss "Quadr". Der Zulassungsgegenstand erfollt die Anfrderungen a) an einen Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse T 60 nach DIN und ist damit im bauaufsichtlichen Sinne verwendbar als hchfeuerhemmender, dichtschliebender und selbstschliebender Abschluss (siehe Abschnitte und 2.1.2), der b) an einen Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse T 60 nach DI N swie an einen Rauchschutzabschluss nach DIN und ist damit im bauaufsichtlichen Sinne verwendbar als hchfeuerhemmender, rauchdichter und selbstschliebender Abschluss (siehe Abschnitte und 2.1.3). Der jeweilige Zulassungsgegenstand wird im Flgenden Feuerschutzabschluss genannt. Der Feuerschutzabschluss besteht im Wesentlichen aus dem FIOgel und der Zargenknstruktin swie den ZubehOrteilen (siehe Anlage 1). Der Feuerschutzabschluss wird im Wesentlichen unter Verwendung vn Stahlblech mit speziellen Brandschutzeinlagen hergestelit. Der Feuerschutzabschluss in der AusfOhrung gemab Abschnitt a) darf mit Glasausschnitt ausgefohrt werden. Einzelheiten zum knstruktiven Aufbau des Feuerschutzabschlusses, insbesndere Details zu Abmessungen, Werkstffen und AusfOhrungsvarianten swie erfrderlichen Zubeh6rteilen, sind beim Deutschen for hinterlegt (Dkument A 3 ). DarOber hinaus sind Anderungen nur zulassig, wenn sie die Eigenschaften des Feuerschutzabschlusses nicht wesentlich beeinflussen (Anlage 3/siehe Abschnitt 2.1.4). Anwendungsbereich FeuerschutzabschlOsse nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dienen nach MaBgabe baurdnungsrechtlicher Vrschriften zum VerschlieBen vn Offnungen in mindestens hchfeuerhemmenden inneren Wanden (Anlage 1/siehe Abschnitt 1.2.4). Der Feuerschutzabschluss darf nur in Wande gemab Abschnitt 3.1 eingebaut werden. Einzelheiten zum Einbau des Feuerschutzabschlusses sind beim Deutschen for hinterlegt (Dkument B 3,4) und in der Einbauanleitung gemab Abschnitt angegeben. Der Feuerschutzabschluss gilt im bauaufsichtlichen Sinne als "dichtschliebend", sfern er die Anfrderungen nach Abschnitt erfoilt. Der Feuerschutzabschluss gilt im bauaufsichtlichen Sinne als "rauchdicht", sfern er die Anfrderungen nach DIN erfollt (siehe Abschnitt 2.1.3). Der Feuerschutzabschluss ist in brandschutztechnischer Hinsicht zur Verwendung in inneren Wanden nachgewiesen. Nachweise zum Warme- und/der Schallschutz swie weitere Nachweise der Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit sind mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht erbracht, sndern ggf. for den speziellen Verwendungsfall - unter BerOcksichtigung der Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung - zu fohren. DIN : Brandverhalten vn Baustffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlusse, Abschlusse in Fahrschachtwanden und gegen Feuer widerstandsfahige Verglasungen; Begriffe, Anfrderungen und Prufungen DIN : Turen; RauchschutztUren; Begriffe und Anfrderungen Der Antragsteller/Hersteller hat das Dkument der zustandigen Bauaufsichtsbehbrde auf Verlangen vrzuleg - sweit es die Fremduberwachung benbtigt wird - den da zustandigen Stellen zur Verfugung zu stell Das Dkument B ist auch Bestandteil der Einbauanleitung. Z

4 DIBt Nr. Z Seite 4 vn 7 I 4. Marz Bestimmungen das Bauprdukt Eigenschaften Feuerwiderstand und Dauerfunktin Die Feuerwiderstandsklasse, in Verbindung mit der Eigenschaft "selbstschliebend", wurde nach DIN ' (unter BerOcksichtigung vn Ergebnissen aus PrOfungen nach DIN EN ) in Verbindung mit DIN EN bestimmt. 7 Der Feuerschutzabschluss wurde zum Nachweis der Dauerfunktin Zyklen unterzgen. Dichtheit Der Feuerschutzabschluss nach Abschnitt a) muss im Zargenbereich des FIOgels mit einer mindestens dreiseitig umlaufenden, dauerelastischen Dichtung 8 zur Behinderung des Durchtritts vn Rauch ausgefohrt werden. Rauchdichtheit Die Rauchdichtheit wurde nach DIN in Verbindung mit DIN bestimmt. 7 Der Feuerschutzabschluss nach Abschnitt b) muss im Zargenbereich des FIOgels mit einer mindestens dreiseitig umlaufenden, dauerelastischen Dichtung 8 in Verbindung mit einer Bdendichtung zur Behinderung des Durchtritts vn Rauch ausgefohrt werden. Zulassige Anderungen und Erganzungen An bereits hergesteliten FeuerschutzabschlOssen sind nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung - hne weiteren Nachweis - die in Anlage 3 aufgelisteten Anderungen und Erganzungen mglich. Herstellung und Kennzeichnung Herstellung des Feuerschutzabschlusses Bei der Herstellung des Feuerschutzabschlusses sind die Bestimmungen vn Abschnitt 1.1 und Dkument A 3 einzuhalten (siehe Anlage 1). Die Bestandteile, wie Zubehrteile, Brandschutzeinlagen u. a., dorfen verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit durch ein ailgemeines bauaufsichtliches PrOfzeugnis, durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der im Zulassungsverfahren for einen Feuerschutzabschluss nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachgewiesen wurde. Kennzeichnung Der Feuerschutzabschluss muss vm Hersteller mit dem Ubereinstimmungszeichen (U-Zeichen) nach den Ubereinstimmungszeichen-Verrdnungen der Lander gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erflgen, wenn die Vraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfollt sind. Die Kennzeichnung des Feuerschutzabschlusses muss durch ein Schild aus Stahlblech erflgen, das flgende Angaben - dauerhaft lesbar - enthalten muss: - T 60-1-FSA "Quadr"' bzw. T 60-1-RS-FSA "Quadr"' - Ubereinstimmungszeichen (U-Zeichen) mit - Name des Herstellers - Zulassungsnummer: Z '0 DIN EN : Feuerwiderstandsprufungen Tur- und Abschlusseinrichtungen; Teil 1: Feuerschutzabschlusse DIN EN 1191 : Fenster und TUren - Dauerfunktin - Prufverfahren Gutachten, die eine Obereinstimmung mit den gema13 Prufnrmen zu erwartenden Ergebnissen beseheinigen, wurden fur die Bewertung der Eigenschaften des Feuerschutzabschlusses ebenfalls berucksichtigt. Die Materialangaben sind beim Deutschen fur hinterlegt. DIN : Rauchschutzabschlusse - Teil 2: Bauartprufung der DauerfunktinstUc und Dichtheit Die Angaben mussen jeweils in unmittelbarer Nahe zu dem Buchstaben O angebracht werden. Z

5 Nr. Z Seite 5 vn 7 I 4. Marz Bildzeichen der Bezeichnung der Zertifizierungsstelle Herstellwerk:10 Herstellungsjahr:10 Das Schild muss dauerhaft befestigt werden (Lage des Schildes siehe Anlage 1). Einbauanleitung Jeder Feuerschutzabschluss ist mit einer schriftlichen Einbauanleitung auszuliefern, die der Antragsteller/Hersteller in Ubereinstimmung mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erstellt und die mindestens die for den jeweiligen Feuerschutzabschluss relevanten Teile des Dkuments B 3,4 bei BerOcksichtigung der jeweiligen Einbausituatin swie flgende Angaben enthalten muss: - Angaben for den Einbau des Feuerschutzabschlusses (z. B. angrenzende Wande, zulassige Befestigungsmittel, Befestigungsabstande, Fugenausbildung), - Hinweise auf zulassige AusfOhrungsvarianten und Zubeh6rteile, - Anweisungen zum ggf. ntwendigen Zusammenbau (Zargen, Scheiben, Dichtungen), - Hinweise bezoglich der Verwendung vn Feststellanlagen. Obereinstimmungsnachweis den Feuerschutzabschluss Allgemeines Bestandteile, wie Zubeh6rteile, Brandschutzeinlagen u. a., dorfen zur Herstellung des Feuerschutzabschlusses nur verwendet werden, wenn for sie der im jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis gefrderte Ubereinstimmungsnachweis vrliegt. FOr Bestandteile, wie Zubeh6rteile, Brandschutzeinlagen u. a., die die vrgenannten Eigenschaften des Feuerschutzabschlusses wesentlich beeinflussen und deren Verwendbarkeit im Zulassungsverfahren for diesen Feuerschutzabschluss geregelt wurde, ist die Ubereinstimmung mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen, z. B. durch eine Werksbescheinigung "2.1" nach DIN EN Die Bestatigung der Ubereinstimmung des Feuerschutzabschlusses mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss for jedes Herstellwerk mit einem Ubereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Prduktinskntrlle und einer regelmabigen FremdOberwachung einschlieblich einer ErstprOfung des Feuerschutzabschlusses nach MaBgabe der flgenden Bestimmungen erflgen. FOr die Erteilung des Ubereinstimmungszertifikats und for die FremdOberwachung einschlieblich der dabei durchzufohrenden PrduktprOfungen hat der Hersteller des Feuerschutzabschlusses eine hierfor anerkannte Zertifizierungsstelle swie eine hierfor anerkannte Uberwachungsstelle einzuschalten. Die Erklarung, dass ein Ubereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprdukte mit dem Ubereinstimmungszeichen (U-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Dem Deutschen for ist vn der Zertifizierungsstelle eine Kpie des vn ihr erteilten Ubereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben. Werkseigene Prduktinskntrlle In jedem Herstellwerk des Feuerschutzabschlusses ist eine werkseigene Prduktinskntrlle einzurichten und durchzufohren. Unter werkseigener Prduktinskntrlle wird die vm Hersteller vrzunehmende kntinuierliche Uberwachung der Prduktin verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die vn ihm hergesteliten Bauprdukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung swie den Angaben im Dkument A 3 entsprechen. 11 DIN EN 10204: Metallische Erzeugnisse - Arten vn PrOfbescheinigungen Z

6 Nr. Z Seite 6 vn 7 I 4. Marz 2011 Die werkseigene Prduktinskntrlle sli mindestens die nachflgend genannten swie die in Abstimmung mit der hierfor anerkannten Uberwachungsstelle getrffenen Festlegungen hinsichtlich Art und Umfang der Kntrllen einschlieben. Die Ergebnisse der werkseigenen Prduktinskntrlle sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen mossen mindestens flgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprdukts und der Bestandteile. - Art der Kntrlle der PrOfung. - Datum der Herstellung und der PrOfung des Bauprdukts bzw. der Bestandteile. - Ergebnis der Kntrllen und PrOfungen und, sweit zutreffend, Vergleich mit den Anfrderungen. - Unterschrift des for die werkseigene Prduktinskntrlle Verantwrtlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fonf Jahre aufzubewahren und der for die Fremd Oberwachung eingeschalteten Stelle vrzulegen. Grundsatzlich ist jeder Feuerschutzabschluss auf Ubereinstimmung mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einschlieblich der dazu hinterlegten Dkumente A 3 und B 3,4 zu profen. Bei grben autmatisierten Fertigungsserien ist diese PrOfung in Abstimmung mit der Uberwachungsstelle - jedch mindestens einmal an jedem Fertigungstag - durchzufohren. Bei ungenogendem PrOfergebnis sind vm Hersteller unverzoglich die erfrderlichen MaBnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. FeuerschutzabschlOsse, die den Anfrderungen nicht entsprechen, sind s zu handhaben, dass Verwechslungen mit Obereinstimmenden ausgeschlssen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - sweit technisch m6glich und zum Nachweis der Mangelbeseitigung erfrderlich - die betreffende PrOfung unverzoglich zu wiederhlen Fremduberwachung In jedem Herstellwerk des Feuerschutzabschlusses ist die werkseigene Prduktinskntrlle durch eine FremdOberwachung regelmabig zu OberprOfen, mindestens jedch zweimal jahrlich. 1m Rahmen der ErstprOfung des Feuerschutzabschlusses ist zu OberprOfen, b die Bestimmungen der Abschnitte 1.1 und 2.1 und des Dkumentes A 3 dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung for den Feuerschutzabschluss eingehalten sind. Weiterhin ist zu profen, b eine Einbauanleitung gemab Abschnitt vrliegt und b diese den Bestimmungen im Dkument B 3 4 swie in Abschnitt entspricht. 1m Rahmen der FremdOberwachung ist auch zu OberprOfen, dass Baustffe/Bauteile for den Feuerschutzabschluss nur verwendet werden, wenn for sie der jeweils gefrderte Ubereinstimmungsnachweis vrliegt. Vrstehender Absatz gilt nicht for Bestandteile, wie Zubeh6rteile, Brandschutzeinlagen u. a., deren Verwendbarkeit im Zulassungsverfahren for diesen Feuerschutzabschluss geregelt wurde. Diese sind im Rahmen der FremdOberwachung der Herstellung der FeuerschutzabschlOsse in jedem Herstellwerk zu OberprOfen. Sie mossen bezoglich ihres knstruktiven Aufbaus und ihrer Eigenschaften den Bauprdukten entsprechen, die bei den ZulassungsprOfungen verwendet wurden 8. Die Ergebnisse der Zertifizierung und FremdOberwachung sind mindestens fonf Jahre aufzubewahren. Sie sind vn der Zertifizierungsstelle bzw. der Uberwachungsstelle dem Deutschen for und der zustandigen Bauaufsichtsbeh6rde auf Verlangen vrzulegen. Z

7 DtBt Nr. Z Seite 7 vn 7 I 4. Marz Bestimmungen den Einbau 3.1 Allgemeines Der Feuerschutzabschluss dart nur in Wande eingebaut werden, die den Bestimmungen der Anlage 2 entsprechen. Die Anschlusse mussen in der jeweiligen Einbauanleitung nach Abschnitt zeichnerisch dargestellt werden. 3.2 Feststellanlagen Der Feuerschutzabschluss dart mit einer den Abschluss geeigneten Feststellanlage ausgefuhrt werden, deren Verwendbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen ist. Werden vm Hersteller des Feuerschutzabschlusses bereits Teile einer Feststellanlage eingebaut, mussen diese Teile den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der vrgesehenen Feststellanlage entsprechen. 4 Bestimmungen die Nutzung und Wartung 4.1 Allgemeines Die Brandschutzwirkung der Feuerschutzabschlusse ist auf die Dauer nur sichergestellt, wenn diese stets in rdnungsgemabem Zustand gehalten werden (z. B. keine mechanische Beschadigung; keine Verschmutzung; Instandhaltung). 4.2 Nutzungssicherheit Ein einmal eingeleiteter SchlieBvrgang dart nur zum Zwecke des Persnenschutzes unterbrchen werden k6nnen. Der SchlieBvrgang muss sich nach Freiwerden des SchlieBbereichs selbststandig frtsetzen. Weitergehende Anfrderungen aufgrund anderer Vrschriften, insbesndere des Unfall- und Arbeitsschutzes, bleiben unberuhrt. 4.3 Wartungsanleitung Zu jedem Feuerschutzabschluss ist vm Antragsteller/Hersteller eine schriftliche Wartungsanleitung zu liefern. Aus der Wartungsanleitung muss ersichtlich sein, welche Arbeiten auszufuhren sind, damit sichergestellt ist, dass der eingebaute Feuerschutzabschluss auch nach langerer Nutzung seine Aufgabe ertullt (z. B. Wartung vn VerschleiBteilen, SchlieBmitteln). 5 Obereinstimmungsbestatigung fur den Einbau des Feuerschutzabschlusses Der Unternehmer, der den Feuerschutzabschluss/die Feuerschutzabschlusse eingebaut hat, muss jedes Bauvrhaben eine Ubereinstimmungsbestatigung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass der Feuerschutzabschluss/die Feuerschutzabschlusse hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z vm... (und ggf. der Bestimmungen der Anderungsund Erganzungsbescheide vm...) swie der Einbauanleitung, die der Antragsteller dieser Zulassung bereit gestelit hat, eingebaut wurde(n). Fur diese Bestatigung ist das Muster nach Anlage 4 zugrunde zu legen. Diese Bestatigung ist dem Bauherrn zur ggf. ertrderlichen Weiterleitung an die zustandige Bauaufsichtsbeh6rde auszuhandigen. Maja Blze Referatsleiterin Z /10

8 DIN-R dargeslelll DIN-L spiegelbildlich RAB BRB LB r'\. Dl Dl ~ ~ c c.c.c w w Q) Q) N N Q) Q) ~ ~ ~. il I: I: I: :: < -' c :: ~ ::_::_::_::_::_:: OFF.Y_.. Ansichl Offnungsseile Ansichl SchlieBseile N BaurichlmaB in mm Rahmenau Benma B in mm Lichter Durchgang in mm Breile Hhe Breile Hhe Breile Hhe Eckzarge Blckzarge Schalungszarge MaBe in mm Glasausschnilt nur bei T60-1-FSA "Quadr" zul åssig T60-1-FSA "Quadr" T60-1-RS-FSA "Quadr" - Ansichten - Anlage 1 zur Zulassung Nr. Z vm

9 Nr. Z vm 4. Marz 2011 Deutsches fur DIBt T60-1-FSA "Quadr" bzw. T60-1-RS-FSA "Quadr" - Wande- Anlage 2 Die Eignung des Feuerschutzabschlusses nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur ErfOllung der Anfrderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit flgenden Wanden nachgewiesen. 1 Bei der Verwendung sind die baurdnungsrechtlichen Vrschriften zu beachten. Wande und Bauteile Wande aus Mauerwerk nach DIN , Steinfestigkeitsklasse mindestens 12, Nrmalm6rtel der Mbrtelgruppe ~ II Mindestdicke [mm] 175 Wande aus Betn nach DIN , Festigkeitsklasse mindestens 12/ DIN DIN Z /10

10 Nr. Z vm 4. Marz 2011 Deutsches fur T60-1-FSA "Quadr" bzw. T60-1-RS-FSA "Quadr" - Zulassige Anderungen und Erganzungen- Anlage 3 Die flgenden Anderungen und Erganzungen dorfen - in Abstimmung mit dem Antragsteller der Zulassung - an bereits eingebauten FeuerschutzabschlOssen durchgefohrt werden: Anbringung vn Kntakten, z. B. Magnetkntakte und SchlieBblechkntakte (Riegelkntakte) zur VerschlussOberwachung, sfern sie aufgesetzt der in vrhandene Aussparungen eingesetzt werden knnen. FOhrung vn Kabeln auf dem TOrblatt (dies schliebt eine Bhrung - ø :5 10 mm - vn einer TOrblattkante der -berflache in die Schlsstasche ein). Austausch des Schlsses durch geeignetes, selbst verriegelndes Schlss mit Falle 4, sfern dieses Schlss in die vrhandene Schlsstasche eingebaut werden kann und Veranderungen am SchlieBblech und am TOrblatt nicht erfrderlich werden. Anzahl und Lage der Verriegelungspunkte mossen eingehalten werden. Anschrauben, Annieten der Aufkleben vn Hinweisschildern auf dem TOrblatt. Anschrauben, Annieten der Aufkleben vn Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Hhe), angebracht bis maximal in DrOckerhhe, aus max. 1,5 mm Blech, z. B. Tritt- der Kantenschutz. Anbringung vn Schutzstangen, sfern geeignete Befestigungspunkte vrhanden sind. Erganzung vn Z- und Stahleckzargen zu Stahlumfassungszargen swie Anbringung vn Wandanschlussleisten bei Hlzzargen. Aufkleben vn Leisten aus Hlz, Kunststff, Aluminium, Stahl in jeder Frm und Lage auf Glasscheiben. Anbringung vn Halteplatten for Haftmagnete vn Feststellanlagen 4 an den im TOrblatt vrhandenen Befestigungspunkten. Bei Renvierung (Sanierung) vrhandener FeuerschutztOren dorfen die Stahlzargen dieser TOren - sfern sie ausreichend fest verankert sind - eingebaut bleiben. Die Zargen der neu einzubauenden FeuerschutztOren dorfen an den vrhandenen Zargen - ggf. Ober entsprechende Verbindungsteile - befestigt werden. Die neuen Zargen mossen die alten, verbleibenden Zargen vllstandig umfassen. Hhlraume zwischen den Zargen bzw. zwischen Zarge und Wand sind mit Mrtelder geeigneten nichtbrennbaren mineralischen Materialien, z. B. Gipskartn- und Kalziumsilikatplatten, auszufollen. Grundsatzlich gilt bei Rauchschutzeigenschaft, dass die Spalte und Anschlussfugen des Feuerschutzabschlusses dauerelastisch zu versiegeln sind. Alle Fugen des Feuerschutzabschlusses, der Zarge und der Einbauteile sind mit mindestens nrmalentflammbaren Baustffen zu verschlieben. 4 mit (allgemeinem) bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis Z

11 Nr. Z vm 4. Marz 2011 Deutsches I T60-1-FSA "Quadr" bzw. T60-1-RS-FSA "Quadr" - Muster eine Obereinstimmungsbestatigung - Anlage 4 MUSTER Ubereinstimmungsbestatigung - Name und Anschrift des Unternehmens, das den Feuerschutzabschluss I die Feuerschutzabschlusse (Zulassungsgegenstand) eingebaut hat:. - Bauvrhaben: - Zeitraum des Einbaus des Feuerschutzabschlusses / der Feuerschutzabschlusse: Hiermit wird bestatigt, dass der Zulassungsgegenstand/die Zulassungsgegenstande hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr.: Z des Deutschen s vm... (und ggf. der Bestimmungen der Anderungs- und Erganzungsbescheide vm...) swie der Einbauanleitung, die der Antragsteller dieser Zulassung/ Hersteller des Feuerschutzabschlusses bereit gestelit hat, eingebaut wurde(n). (Ort, Datum) (Firma/Unterschrift) (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erfrderlichen Weitergabe an die zustandige Bauaufsichtsbeh6rde auszuhandigen. Z

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