Bericht Junisession 2015

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1 Bericht Junisession 2015 Ich nahm in zwei vorberatenden Kommissionen Einsitz, einerseits im Geschäft des Departements des Innern Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen: beteiligen, schützen, fördern, andererseits im Geschäft des Gesundheitsdepartements KR-Beschluss über die Gesetzesinitiative Bezahlbare Krankenklassenprämien für alle! ( Prämienverbilligungsinitiative ) und VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle!. Ich werde im nachfolgenden Sessionsbericht näher darauf eingehen. Am 22. Mai bereitete sich die Fraktion in Grabs auf die Junisession vor. Wir waren Gäste der Firma Dividella AG. In einem eindrücklichen Referat informierte uns der initiative und von Energie nur so sprühende Geschäftsführer über die grossen Anforderungen, die an eine international ausgerichtete Exportfirma mit Hauptsitz in der Schweiz insbesondere nach dem SNB-Entscheid vom 15 Januar 2015 und der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative gestellt werden. Er betonte, wie enorm wichtig gute Rahmenbedingungen seien. Es dürften keine weiteren Einschränkungen und Belastungen durch die öffentliche Hand kommen. Die produzierende und exportierende Industrie stehe vor den grössten Herausforderungen seit Jahren. Leider habe ich persönlich den Eindruck, dass in der Verwaltung und der Regierung die Brisanz dieser für die Schweiz ungünstigen Entwicklung nicht genügend wahrgenommen wird. Hoffentlich täusche ich mich. Erwartung insgesamt: Die Session versprach wenig Spannung. Als FDP-Fraktion wollten wir uns gegen die weitere Aufblähung des Staatsapparats und gegen weitere Umverteilungen wehren. Das Resultat darf sich sehen lassen. 1. Sessionstag vom Um Uhr eröffnete der abtretende Kantonsratspräsident Paul Schlegel die Junisession. Er verabschiedete sich mit einer launigen Ansprache und erwähnte die grosse Belastung (er besuchte um die 350 Veranstaltungen, Einladungen hätte er über 600 bekommen). Dann wurde den verstorbenen Ratsmitglieder und dem kürzlich tödlich verunfallten alt-regierungs- und alt-ständerat Ernst Rüesch in einer Schweigeminute gedacht. Nach der Vereidigung von 4 neuen Ratsmitgliedern begann die Session. Als erstes Ratsgeschäft erfolgte die Wahl des Kantonsratspräsidenten Markus Straub (SVP) mit einem glänzenden Resultat von 107 Stimmen. Sogleich übernahm er das Ratspräsidium, hielt eine schon fast staatsmännische Rede und schwörte den unnachgiebigen Extrempositionen ab, denn der Kompromiss und das Aufeinanderzugehen sei das Erfolgsrezept der Schweiz. Ob wohl die Betroffenen zugehört haben? Berechtigte Zweifel sind angebracht. Zum Vizepräsidenten wurde Peter Göldi (CVP) erkoren. Dann folgten weitere Wahlgeschäfte (Stimmenzähler, Kommissionen). Die 2. Lesungen (Details s. Februarsession) des VII. Nachtrags des Polizeigesetzes, des Kantonsratsbeschlusses über den Kantonsbeitrag an die Sanierung und Erweiterung der Geriatrischen Klinik St.Gallen und der vielen Nachträge im Rahmen der Neuregelungen im Rahmen der PCG-Vorlage führten zu keinen weiteren Diskussionen ausser beim II. Nachtrag zum Gesetz der Spitalverbunden. Dort versuchte die SP erneut, ihre Regierungsrätin den Rauswurf aus den verschiedenen Verwaltungsräten als Präsidentin zu verhindern, was mit 74 gegen 39 Stimmen aber erneut klar abgelehnt wurde. Es gibt sehr uneinsichtige Fraktionen mit einer Sturheit, die nichts bringt, unnötige Zeit beansprucht und nur für die Galerie und die Medien gedacht ist. Zu diskutieren

2 gab nochmals der Entscheid des Kantonsrats, dass der Spitalverwaltungsrat incl. Präsidentin oder Präsident durch den Kantonsrat zu bestätigen sei. Auch die Regierung wollte die Wahl in ihren eigenen Händen behalten. Ein Gutachten von Prof. Schindler, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St.Gallen, sah keine gesetzlichen Bedenken. Der Kantonsrat hielt an seinem Beschluss fest, der Spitalverwaltungsrat wird also durch eine Bestätigung in globo durch den Kantonsrat gewählt, wobei ausschliesslich fachliche Kriterien den Ausschlag geben sollen. Am hat der neu zusammengesetzte Verwaltungsrat (Spitalverbund und Psychiatrieverbund) seine Arbeit aufzunehmen. Die zweite Lesung des XII. Nachtrags zum Steuergesetz war ausser der Höhe des Abzugs bei der Einführung einer Härtefallklausel für Eigenheimbesitzer im AHV-Alter, bei denen der Eigenmietwert zu einem nicht mehr beherrschbaren Finanzproblem führt, unbestritten, man folgte der Botschaft der Regierung. Nach langer Diskussion wurde dem Vorschlag der Regierung mit einem Maximalabzug von 60% des Eigenmietwerts zugestimmt gemäss einem Entscheid, den das Bundesgericht früher einmal gefällt hat. Neu wurde eine Vermögensgrenze eingeführt, damit es nicht zu Missbräuchen der neuen Regelung kommen kann. Die Regierung legt die Höhe der Vermögensgrenze fest. Der neu formulierte Art. 34 Abs. 4 (Reduktion Eigenmietwert im AHV-Alter bei Missverhältnis zwischen Bruttoeinkünften/Vermögen und Mietwert) wurde in erster und zweiter Lesung in dieser Session verabschiedet, so dass der Nachtrag nun ohne weitere Verzögerung am in Kraft treten kann. Das Lamento der linken Seite, die Mieter müssten auch können, wurde zur Kenntnis genommen. Dann stand der Geschäftsbericht 2014 der Regierung auf der Tagesordnung. Jedes Regierungsratsmitglied berichtet nett und freundlich über die Geschäfte ihres Departements. Über Sinn und Zweck dieses Berichts darf man getrost verschiedener Meinung sein, ich halte es für eine unnötige Übung mit Geld- und Zeitverschwendung. Die einzige interessante Zusammenstellung ist jeweils die Übersicht über laufende und geplante Geschäfte (Gesetzesrevisionen, Investitionen). Von zu vielen Ratsmitgliedern werden Fragen an die Regierung gestellt, die man auch mit einem Mail stellen könnte. Aber die Bewirtschaftung der Wählerklientel via Medienberichte ist eine Versuchung, der sich viele Ratsmitglieder/Parteien nicht zu entziehen vermögen. Die staatswirtschaftliche Kommission bemängelte zurecht in ihrem Bericht über den Stand der Erfüllung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstössen und den Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten, dass es zu nicht mehr tolerierbaren Verzögerungen in der Beantwortung oder Erledigung kommt. Sie stellte deshalb eine Kommissionsmotion zur Abstimmung, dass innert drei Jahren die Antwort resp. die Bearbeitung durch die Regierung vorzuliegen habe. Die Regierung beantragte Nichteintreten, man könne nicht alle Vorstösse in dieser Zeit erfüllen (z.b. Gesetzesrevisionen). Der Kantonsrat unterstützte aber klar die beiden sehr begründeten Motion. Bei dieser Frage geht es auch um den Grundsatz, dass Aufträge des Kantonsrats keine Wünsche sondern eigentliche Befehle sind, denen sich die Departemente nicht nach Gutdünken zeitlich entziehen können (v.a. das GD und DI zeigen die längsten zeitlichen Verzögerungen). Selbstverständlich kann die Regierung auf begründeten Antrag um eine Fristverlängerung ersuchen. Die staatswirtschaftliche Kommission beantragte weiter, dass eine gesetzliche Regelung für die Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums geschaffen werden soll. Es gebe Lücken. Die Diskussion ergab, dass die Gemeinden zuständig seien, was absolut genüge. Auch die FDP-Fraktion war der festen liberalen Meinung, dass, wenn man ein Gesetz nicht machen müsse, man dieses Gesetz auch nicht machen soll. Der Antrag wurde mit 74 gegen 29 Stimmen bei einer Enthaltung klar abgelehnt.

3 2. Sessionstag Der Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2014 des Kantons St.Gallen gab allen Fraktionen die Möglichkeit, sich dazu grundsätzlich äussern zu können. Interessant dabei ist immer wieder dieselbe Beobachtung, dass linke Seiten Defizite schönreden. Auch der Abschluss 2014 fiel mit 21,6 Mio. sehr rot aus. Die sog. Besserstellung von 54 Millionen gelang nur durch die Bezüge aus dem freien und besonderen Eigenkapital. Gegenüber dem Vorjahr beträgt das bereinigte Ausgabenwachstum 1,4% und liegt damit unter dem prognostizierten BIP von 2%. Die Staatsquote ist also rückläufig und sollte auch in Zukunft sich in diese Richtung bewegen. Für die FDP ist es sehr wichtig, dass die Staatsquote (gemäss Gerard Radnitzky der Entmündigungskoeffizient einer Gesellschaft!) weiter sinkt und die beschlossenen Entlastungsmassnahmen ohne Wenn und Aber umzusetzen sind. Von Todsparen, wie es die linke Seite moniert, ist der Kanton St.Gallen weit weg: Defizite sind unschön und belasten insbesondere auch die nächsten Generationen. Unser Silbergeld (Eigenkapital) wurde in den letzten Jahren geradezu verscherbelt. Immer wieder freue ich mich jeweils auf den sehr fundierten Kommentar des Vorstehers des Finanzdepartements. Er riet weiter zur Sparsamkeit und Einhaltung der Sparbeschlüsse. Er erwähnte auch die vielen Unwägbarkeiten der Zukunft (insbesondere nach dem ), was sich sicher in der Ertragsseite auswirken werde. Dass der Kanton St.Gallen erstmals seit Jahrzehnten wieder eine Nettoverschuldung von 1054 Mio. Schulden bei 485 Mio. Eigenkapital aufweise, habe vor allem auch mit der Ausfinanzierung der Pensionskasse von 300 Mio. Franken und den ansteigenden Investitionen zu tun. Und wenn ich mir die Investitionen im Spitalbereich vor Augen führe, dann graut es mir vor der Zukunft. Bei einer Zinswende am Kapitalmarkt würde es für den Kanton mehr als nur eng werden! Aber das überlässt man dann ja gerne der nächsten Generationen: die Schulden! Sehr gut (ausser der SVP, Grund mehr als nur unklar resp. stur) wurde der Vorschlag der Finanzkommission aufgenommen, dass eine Neuregelung des Umgangs mit zukünftigen Gewinnausschüttungen der SNB getroffen werden soll, weil die sehr schwankenden Ausschüttungen keine verlässliche Budgetierung mehr ermöglichten. Der Grundsatz, dass die Gewinne zuerst als Eigenkapital verbucht und zu einem Viertel im nächsten Jahr sicher budgetiert werden kann, wurde mit klarem Mehr (nur Gegenstimmen aus der SVP, aber nicht durch alle Mitglieder) durch den Rat angenommen. Ohne irgendeine Diskussion wurde mit 101 zu 0 bei 1 Enthaltung ein Nachtragkredit von Fr bewilligt. Dieses Geld soll für ein Projekt (unter Mitwirkung der Universität St.Gallen) zur Erarbeitung eines Konzepts für die Einführung einer Ausbildung von Medizinstudenten am Kantonsspital St.Gallen eingesetzt werden. Frühestens könnte 2018 mit der ersten Ausbildung begonnen werden. Es wäre enorm wichtig, in der Ostschweiz Ärzte ausbilden zu können. Denn es ist eine Tatsache, dass die hier ausgebildeten Personen dann auch eher in der Ostschweiz bleiben würden. Angesichts des sicher kommenden Ärztemangels wäre dieser Medical Master von grösstem Wert. Die Kosten werden aber hoch sein, und der Bund müsste sich daran beteiligen. GD und BLD sind nun gefordert. Der Kantonsratsbeschluss über Beiträge zum Lotteriefond 2015 (I) ergab nur im Vorfeld Diskussionen wegen einem Betrag von Fr zur Renovation des Kapuzinerklosters Mels. Ich bin immer noch der Meinung, dass solche kirchliche Bauvorhaben nicht zu den Aufgaben des Lotteriefonds gehören und eigentlich vergangenen Zeiten angehören sollten. Offensichtlich wollte man keinen verbalen Kulturkampf mehr ausfechten, ich jedenfalls lehnte deshalb diesen Antrag ab und deshalb stimmte ich gegen den Kantonsratsbeschluss. Mit dem IV. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung GBV (erste Lesung) stand wieder ein eher trockenes Geschäft auf der Tagesordnung. Kernstück dieses Nachtrags ist die Elementarschadenprävention und eine Anpassung der Prämienordnung. Die Gebäudeeigentümer haben die Pflicht, zumutbare Schutzmassnahmen zu ergreifen. Es können ihnen

4 Präventionsmassnahmen im Nachgang von Schadenereignissen auferlegt werden, bei grobfahrlässiger Schadenverursachung oder offenkundiger Missachtung der Präventionspflicht können Entschädigungskürzungen durch die GVA erfolgen. Die FDP-Fraktion unterstützte diese Vorlage auch unter dem Aspekt der Eigen- und Mitverantwortung. Interessant ist der Aspekt, dass die Prämieneinnahmen die Schadenszahlungen bei weitem nicht zu decken vermögen. Die grösste Einnahmequelle der GVA sind die Finanzerträge aus dem angelegten Vermögen, im Jahr 2014 mit einer Anlagerendite von über 8%! Die Regierung wird in einer Verordnung weitere Punkte festlegen. Man wies in der Debatte darauf hin, dass nicht ein grosser administrativer Aufwand entstehen dürfe. Anschliessend erfolgte die Kenntnisnahme verschiedener Berichte (Kommission für Aussenbeziehungen, Parlamentarier-Konferenz Bodensee, Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen und der Rechtspflegekommission, Amtsberichte der kantonalen Gerichte). Als letztes Geschäft wurde in erster Lesung das Gesetz über den öffentlichen Verkehr behandelt. Aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen auf Stufe Bund (FABI) muss die bestehende kantonale Gesetzgebung des öffentlichen Verkehrs öv neu strukturiert werden. Die beiden bisherigen Gesetze, in welchen der öv geregelt wird, sollen neu zu einem Gesetz zusammengeführt werden. Gemäss dem FABI Beschluss übernimmt der Bund die Finanzierung der Bahninfrastruktur, die Kantone leisten dafür eine jährliche pauschale Einlage in den Bahninfrastrukturfonds BIF. Im innerkantonalen Verhältnis ist der Kostenverteiler zwischen den Gemeinden und dem Kanton je 50%, für die Gemeinden besteht ein Kostendach von CHF 17 Mio. Mit diesen Mehrkosten für die Gemeinden wird eine Massnahme des Entlastungspakets 2013 vollständig umgesetzt. Nach dem starken, ja fast stürmischen Ausbau des öv in den letzten Jahren muss nun der Wirtschaftlichkeit in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden. Auch sollten die kantonalen öv-programme mit den Bundesprogrammen abgestimmt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden auf FDP-Antrag mit wichtigen Punkten ergänzt: die Stärkung des öffentlichen Verkehrs hat nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen, jährlich sind die Angebote auf Wirtschaftlichkeit und Nachfrage zu überprüfen, die öv-programme sind mit den übergeordneten Bundesprogrammen und dem Strassenprogramm zeitlich und inhaltlich abzustimmen. Die SP wehrte sich erfolglos gegen diese Anträge, die mit 82 gegen 20 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen wurde. Endlich merken die öv-fanatiker, dass der massive Ausbau nun die Kosten fordert. Ich spreche da gerne von der Kostenwahrheit. Die öv-benützer müssen merken, dass der öv nicht gratis zu haben ist. Die öffentliche Hand bezahlt 50% (!) der Kosten, und das steigend. Die grenzenlose Mobilität 24 Stunden pro Tag kann nicht Aufgabe des Staates sein, die Vernunft (sprich Wirtschaftlichkeit) muss nun wieder Einkehr halten. Dieses Gesetz ist der erste gute Schritt dazu, die FDP darf sich diesen Erfolg auf die Fahne schreiben. Um Uhr wurde die Sitzung geschlossen. Es stand die jährliche Feier des neuen Kantonsratspräsidenten an seinem Wohnort bevor. Mit einem Sonderzug wurden die Ratsmitglieder und weitere Gäste nach Rüthi gebracht. Ich benützte den Rest des Nachmittags für meine Praxisarbeit. Ich plante zwar noch, später an die Feier zu gehen, doch mehrere Hausbesuche abends liessen diese Pläne in Luft aufgehen. 3. Sessionstag Mit dem IX. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz ( ) und dem XV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates ( ) beschäftigte sich der Kantonsrat mit der Neuorganisation der Parlamentsdienste. Mit einer Motion der SP und SVP wurde das Präsidium des Rates (Mitglieder sind der Kantonsratspräsident, der Vize-Kantonsratspräsident, die Fraktionschefs

5 und die drei Stimmenzähler) beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zur administrativen und hierarchischen Unterstellung der Ratsdienste und des parlamentarischen Kommissionsdienstes unter das Präsidium zu schaffen. Auslösend für die Motion war der Unmut im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung des Vize-Staatssekretärs Georg Wanner (FDP). Zwei Lösungsvarianten standen zur Diskussion: Teilautonomie der Dienste für das Parlament oder ein striktes Trennmodell. Die FDP- Fraktion bekämpfte damals erfolglos die Motion. Jetzt unterstützten wir das Modell der Teilautonomien (mit nur geringen Mehrkosten), indem das Präsidium neu das Wahlgremium des Leiters der Parlamentsdienste ist mit Weisungsbefugnis (und somit nicht mehr dem Staatssekretär untersteht). Das von der SP und SVP forcierte Trennmodell mit Kosten von CHF bis CHF kam für uns nicht in Frage. Die SP kann ja nie genug Geld ausgeben, wenn es um Staatsdienste geht. Wieso die SVP auf diesen Irrweg der Mehrkosten und der Staatsaufblähung geriet, blieb unergründlich und unverständlich, wenn man die Haltung der Partei zu Kosten im Staatswesen kennt. Nur knapp konnte die Rückweisung der SVP- und SP-GRÜ-Fraktion (mit dem Ziel des teuren Trennmodells) mit 56 gegen 60 Stimmen bei einer Enthaltung abgewehrt werden. Das Modell Teilautonomie kann nun weiter im Detail ausgearbeitet werden. Hie und da zählt jede Stimme! Wegen den wenig rühmlichen und zu hohen Spesenkosten unseres FDP Kantonsratspräsidenten Paul Schlegel während seinem Amtsjahr (die Zahlen gerieten unerlaubt aber sicher bewusst an die Öffentlichkeit) entschlossen wir uns als FDP-Fraktion für ein proaktives Vorgehen und schlugen eine Deckelung der Entschädigungen vor. Die anderen Fraktionen waren alles andere erfreut, dass wir nun eine Lösung auf den Tisch legten. Mit 24 gegen 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde unser sehr vernünftiger Vorschlag aus rein taktischen Gründen bachab geschickt und die Lösung auf später verschoben. Wir sind nun aus dem Schneider: die FDP-Fraktion reichte die Hand für eine Lösung, sie wurde ausgeschlagen. Ein Postulat stellte den Antrag auf eine Neuregelung des Sessionsrhythmus auf häufigere, aber kürzere Sessionen. Die Nachteile überwiegen aber die Vorteile: mehr Reisen, zusätzliche Fraktionssitzungen, mehr Pflege der allgemeinen Aufgeregtheit (Tagesaktualitäten) mit der Zunahme unnötiger Vorstösse zur Befriedigung der eigenen Klientel und der Medien. Der Kantonsrat St.Gallen gilt schweizweit als sehr effizientes Parlament, die mehrtägigen Sessionen erlauben eine fokussierte Beratung. Mit 43 gegen 55 Stimmen wurde das Postulat nicht überwiesen. Mit (Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle! (Prämienverbilligungsinitiative) und VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung KVG stand das Geschäft auf der Tagesordnung, bei dem ich Mitglied der vorberatenden Kommission und zugleich Leiter der FDP-Delegation war. Es war ein ordentlich kompliziertes Geschäft, wie alles, was mit dem KVG zu tun hat. Die Initiative der SP verlangt eine Erhöhung für die individuelle Prämienverbilligung IPV von aktuell CHF 68,6 Mio um zusätzliche CHF 73,5 Mio für 2015 mit weiterer Steigerung bis 2018 um CHF 79 Mio jährlich (Steigerung um 128,4%). Begründet wird die Initiative mit der sukzessiven Abnahme der Finanzmittel für die IPV infolge der massiven Zunahme der Ausgaben für die IPV der EL-Bezüger um 224% seit 2001 wie auch der Aufwendungen für die anrechenbaren Ersatzleistungen (von den Gemeinden und der SVA übernommene Prämien und Verzugszinsen), die seit 2001 um 100% gestiegen sind. Die Regierung lehnt die Initiative aus finanziellen Gründen ab, schlägt aber in einem Gegenvorschlag vor, das gesetzliche Mindest- und Höchstvolumen um je CHF 6,5 Mio zu erhöhen, um mehr Mittel für die individuelle IPV zur Verfügung zu haben. Dies würde jährlich minimal CHF 3,5 Mio und maximal CHF 16,5 Mio kosten (im Rahmen des finanziellen Spielraums).

6 1/3 der IPV sind durch den Kanton in einem gewissen Rahmen steuerbar, 2/3 aber nicht (EL und anrechenbare Ersatzleistungen). Der Kantonsbeitrag an die IPV richtet sich nach dem Bundesbeitrag und hat sich innerhalb einer gesetzlichen Unter- bzw. Obergrenze zu bewegen, z.b. für 2015 liegt die gesetzliche Untergrenze bei CHF 195,4 Mio, die gesetzliche Obergrenze bei CHF 208,4 Mio. Durch die rasante Steigerung der Mittel für die IPV der EL-Bezüger und die anrechenbaren Leistungen haben sich die Mittel für die individuelle IPV nicht in dem Masse erhöht, wie sich die Prämien für die OKP entwickelt haben. Die Bezüger einer individuellen IPV im Kanton St.Gallen haben sich deshalb seit 2001 von auf reduziert. Der Kanton St.Gallen liegt in seinem Anteil von aktuell 28,2% am IPV-Volumen im hinteren Drittel der Kantone. Die Prognose zur möglichen Entwicklung der IPV erfolgt auf der Datenbasis der 5 vorhergegangenen Jahre. Die bereinigten Zahlen zeigen nun, ganz entgegen der Erwartungen der Regierung, eine deutliche Verbesserung, so dass auch ohne ein Gegenvorschlag der Regierung für die nächsten Jahre bedeutend mehr Mittel für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung stehen werden ( ,4 Mio., ,5 Mio., ,4 Mio.). Ich hielt folgendes Votum im Rat ab: Das Krankenversicherungsgesetz von 1996 verlangt in Art. 65, Abs. 1, die Prämien von Versicherten in bescheidenen, ich betone bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu stützen bezogen schweizweit 23% der Versicherten Prämienverbilligungen, 2012 bereits 29%, wobei sich die Summe der Beiträge in dieser Zeit fast verdreifacht hat auf 4,2 Mia. Franken. Wie eine Zusammenstellung in der Zürcher Zeitung vom 30. Mai 2015 zeigt, liegt der Kanton St.Gallen in der Prämienbelastung in % des verfügbaren Einkommens bei den unteren 25% der Haushalte im Mittelfeld der Kantone, vergleichbar mit den Kantonen Glarus, Schaffhausen, Zürich, Luzern. Es besteht also auch nach den neuen Zahlen kein Druck für den Kanton St.Gallen, etwas am IPV Volumen ändern zu müssen, er ist auf dem richtigen Weg. Die entscheidende Frage lautet natürlich, wie richtigerweise in diesem Bericht festgehalten wird, welche Einkommensverhältnisse als bescheiden und welche Belastung durch Prämienzahlungen als zumutbar gelten können. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass insbesondere im ambulanten Bereich das Primat der Krankenkassenkopfprämie gilt. Wenn der Staat immer stärker sich an den Kosten im Gesundheitswesen beteiligt, so wird dieses System verfälscht, denn die Steuern sind einkommensund vermögensabhängig. Die Initiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle verlangt nun eine Erhöhung der Gelder für die individuelle Prämienverbilligung von aktuell 68,6 Mio. Franken um zusätzliche 73,5 Mio. Franken für das Jahr 2015 mit weiterer Steigerung bis 2018 um jährlich 79 Millionen Franken. Diese Forderungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Kantons bei weitem. Es ist und bleibt erstaunlich, mit welcher Unverfrorenheit linke Seiten ohne Unterlass Forderungen zur Umverteilung stellt. Jede erzwungene Solidarität hat aber einen fahlen Beigeschmack und führt zur Abnahme der Selbstverantwortung. Auch wird nicht gerne darüber gesprochen, dass nachfolgenden Generationen die Kosten eines überdimensionierten Fürsorgestaats übertragen werden. Völlig unverantwortlich wird kein Wort seitens der Initianten darüber verloren, wie die geforderten Millionen überhaupt finanziert werden sollen. Diese Initiative gilt es abzulehnen und einer überbordenden Umverteilungspolitik Einhalt zu gebieten. Die FDP-Fraktion lehnt diese Initiative ab und sieht gelassen der Abstimmung entgegen. Der Gegenvorschlag der Regierung, das gesetzliche Mindest- bzw. Höchstvolumen um je 6,5 Mio Franken zu erhöhen, damit wieder mehr Mittel für die individuelle IPV zur Verfügung stehen, ist unnötig. Dies beweisen auch die bereits erwähnten Untersuchungen zur Prämienbelastung in % des verfügbaren Einkommens für das Jahr Auch die aktualisierten Zahlen zur kantonalen Entwicklung der IPV-Volumina lassen eine deutliche Verbesserung des Finanzvolumens in der Höhe der von der Regierung angepeilten Erhöhung erwarten. Auch darf es nicht dazu kommen, dass

7 überrissene Forderungen einer Seite einfach zum Reflex des Gegenvorschlags unter dem Prinzip des kleineren Übels führen. Auch beim Gegenvorschlag wird kein Wort über die Finanzierung verloren und grosszügig über die Tatsache geschwiegen, dass damit der grösste Teil einer durch den Kantonsrat beschlossenen Sparmassnahme von 10 Mio. Franken wegzufallen droht. So schnell, geehrte Dame und Herren der Regierung, darf der eingeschlagene und dringend notwendige Pfad der aufgegleisten Sparbemühungen nicht verlassen werden. Die FDP-Fraktion wird nicht auf den Gegenvorschlag eintreten. Der Kanton unterstützt vergleichbar mit anderen vernünftigen Kantonen genügend jene Personen, die wirklich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, und das ist auch richtig so. Sollte die Mehrheit entgegen der Meinung der FDP auf den Gegenvorschlag eintreten, so werden wir den Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission unterstützen. Die Zahlen auf dem roten Blatt haben zu keiner weiteren Klärung geführt, sondern beinhalten nur das bereits der Kommission dargestellte Zahlenmaterial, und diese zeigen die angepeilte Verbesserung bereits. Das Festhalten am Gegenvorschlag bedeutet also, dass die Regierung nun entgegen ihrer ursprünglichen Absicht zusätzlich noch mehr ausgeben will. Das ist in der Zeit laufender Sparprogramme unverständlich. Quasi auf Vorrat wird der Ausbau des Sozialstaates vorangetrieben. Das ist nicht in unserem Sinn und widerspricht dem Prinzip der Selbstverantwortung. Selbstverständlich wird die FDP auch das grauen Blatt der SP-GRÜNE Fraktion ablehnen. Schluss. Nach intensiver Diskussion wurde mit 83 gegen 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen vorerst klar die Initiative der SP abgelehnt, auf den aus unserer Sicht nicht mehr notwendigen Gegenvorschlag wurde dank der Stimmen der FDP, SVP und BDP-GLP nicht eingetreten (bei sehr knappem Abstimmungsresultat mit 53 gegen 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen!). Nun wird das Stimmvolk nur über die Prämienverbilligungsinitative abzustimmen haben mit Kosten von 70 Mio und mehr, was 7 und mehr Steuerprozenten entsprechend würden! Meines Erachtens wird dieses Anliegen keine Chance bei der Abstimmung haben, liegt der Kanton St.Gallen doch sonst schon steuermässig im Vergleich zu den umliegenden Kantonen schlecht im Rennen. Es kann ja auch nicht das Ziel sein, dass bis in den Mittelstand hinein Prämienverbilligungen gewährt werden. Sehr störend ist und bleibt die Kostenentwicklung der IPV bei den Bezügern von EL-Leistungen. Da überbordet der Bund klar und es wären dringend Gegenmassnahmen angezeigt. Anschliessend folgte die Besprechung des sehr detaillierten und sorgfältig abgefassten 15-seitigen Berichts der Rechtspflegekommission Untersuchung eines Wiedererwägungsentscheids des Sicherheits- und Justizdepartements. Der Auftrag wurde durch den Kantonsrat auf Antrag der SVP- Fraktion mit 73 zu 15 Stimmen an der Novembersession 2014 erteilt. Es geht dabei um ein drogenabhängiges und mit vielen Straftaten (Drogendelikte, Diebstahl, Unzucht mit Kindern) behaftetes Ehepaar italienischer Abstammung, welches ausgewiesen werden sollte. Der Fall ging bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ebenfalls die Ausweisung als angemessen betrachtete. Wegen Befangenheit trat RR Fässler in den Ausstand, als seine Stv amtete RR Hanselmann. Aufgrund medizinischer (meines Erachtens sehr fragwürdiger) Berichte kam Frau RR Hanselmann zum Schluss, dass sich das Ehepaar gebessert habe und trat auf das Wiedererwägungsgesuch ein! Alle früheren Entscheide des Migrationsamtes, des Justizdepartements, des Verwaltungsgerichts, des Bundesgerichts, des Europäischen Gerichtshofs) wurden damit hinfällig! Juristisch war das Verfahren korrekt abgelaufen, inhaltlich ist der Entscheid überhaupt nicht nachvollziehbar. RR Hanselmann trägt die Verantwortung dafür, dass ein mehrfach bestraftes und stark verschuldetes Ehepaar (nicht zu sprechen von den enormen Sozialhilfeleistungen) das Niederlassungsrecht trotz aller Gerichtsentscheide nicht verliert.

8 So verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit. Einmal mehr spielte die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements eine mehr als nur fragliche Rolle. Weitere traktandierte Geschäfte (unter anderem der Bericht der Regierung Kinder- und Jugendpolitik konnten nicht mehr behandelt werden. Die Session endete nach den diversen Schlussabstimmungen um Uhr, damit man rechtzeitig an die Abdankung von Alt- Regierungsund Alt-Ständerat Ernst Rüesch gehen konnte. Auch ich nahm an dieser eindrücklichen Verabschiedung dieses wahren und unverfälscht liberalen Staatsmannes teil, der aus ärmsten Verhältnissen durch seine grosse Schaffenskraft, Intelligenz und Integrität an die Spitze von Staat und Militär kam. So gehört die Junisession wieder der Vergangenheit an. Nächstes Jahr (am ) sind wieder Kantonsratswahlen, die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen. Ich werde mich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stellen und hoffe auf die Wählergunst.

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