Easyvote - eine gut gemeinte, aber bei behördlicher Beteiligung nicht ganz unproblematische

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1 Kanton Bern Canton de Berne Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires I M Vorstoss-Nr: Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: Eingereicht von: Haas (Bern, FDP) (Sprecher/ -in) Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit: Datum Beantwortung: RRB-Nr: 679/2013 Direktion: STA Easyvote - eine gut gemeinte, aber bei behördlicher Beteiligung nicht ganz unproblematische Parallelinformation Der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) verfolgt mit dem so genannten Projekt easyvote das Ziel, dass sich Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz stärker an Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Junge Leute sollen durch Information und Mobilisierung zum Abstimmen und Wählen motiviert werden. Die easyvote- Abstimmungshilfe, die übers Internet abrufbar ist, informiert gemäss DJS «einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen». Das Projekt und dessen Ziele sind durchaus löblich und sollen hier keineswegs kritisiert werden. Grundsätzlich ist es ja jedem unbenommen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine Homepage und Prospekte mit Informationen über Volksabstimmungen bereitzustellen. Kürzlich war in der Berner Zeitung (vom 23. Oktober 2012, S. 5) nun zu lesen, dass die Stadt Bern beim Projekt easyvote mitmacht, das heisst dieses finanziell unterstützt. Auch auf der Website der Staatskanzlei findet sich ein Hinweis auf das «Easy- Abstimmigsbüechli». Damit erhält das Projekt quasi den behördlichen Segen und wird als Teil der offiziellen behördlichen Information behandelt. Die Vorschriften über die politischen Rechte (u. a. Art. 77 GPR) stellen demgegenüber an die offiziellen Abstimmungsunterlagen klare Anforderungen und legen auch ein demokratisch abgestütztes Verfahren zu deren Erlass (inkl. Beschwerdeverfahren) fest. Selbst wenn die Easy-Informationen durchaus gut gemacht sind, erfüllen sie diese materiellen und formellen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Schon nur den Anschein zu erwecken, die Behörden stellten sich (auch inhaltlich) hinter derartige Projekte, ist in Anbetracht der besonderen Sensibilität von Wahl- und Abstimmungsverfahren ziemlich heikel. Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Frage gebeten: Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Problematik? Geschäfts-Nr.: Seite 1/5

2 Vorstoss-Nr: Vorstossart: Motion Eingereicht am: Eingereicht von: Studer (Niederscherli, SVP) (Sprecher/ -in) Masshardt (Bern, SP) Löffel-Wenger (Münchenbuchsee, EVP) Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit: Datum Beantwortung: RRB-Nr: 679/2013 Direktion: STA Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts "easyvote" Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie er die Gemeinden, die ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Abstimmungshilfe easyvote anbieten oder in Zukunft anbieten möchten, finanziell in Form eines Kostenteilers unterstützen kann. Begründung: Jugendliche und junge Erwachsene beteiligen sich in der Schweiz weniger stark an Abstimmungen und Wahlen als ihre älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Situation ist im Kanton Bern nicht anders. Dies möchten verschiedene Jugendparlamente und der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) mit dem Projekt easyvote ändern: Junge Leute werden einfach, verständlich und politisch neutral über die nationalen und kantonalen Abstimmungsvorlagen informiert und so zum Abstimmen und Wählen motiviert. Die aufbereiteten Abstimmungsunterlagen unterstützen die jungen Stimm- und Wahlberechtigten bei der Meinungsfindung und motivieren sie, am politischen Prozess teilzunehmen. Laut der im Mai 2012 erschienenen unabhängigen FORS@YOUPART-Studie des Schweizer Kompetenzzentrums Sozialwissenschaften FORS erfolgt die Sozialisation im Bereich der politischen Partizipation bei den Jugendlichen zum grössten Teil zwischen 18 und 25 Jahren. Wer in dieser Zeit bereits einige Male an Abstimmungen und Wahlen teilnimmt, wird höchstwahrscheinlich auch im späteren Leben immer wieder an die Urne gehen. Wer jedoch bis zu seinem 25. Lebensjahr noch nie an die Urne war, wird dies später mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht tun. Durch die Easyvote-Abstimmungshilfe wird die Hürde, sich mit dem aktuellen politischen Geschehen zu befassen gesenkt, da die Texte einfach zu lesen und zu verstehen sind. Dennoch sollen sich die Jugendlichen ein korrektes und politisch neutrales Bild zu den einzelnen Vorlagen machen können. Die Förderung der Meinungsbildung eines jeden Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht im Zentrum. Nur wenn sich alle Altersgruppen am politischen Prozess der Schweiz beteiligen, kann eine nachhaltig funktionierende und lebendige Demokratie erhalten werden, in der sich die Interessen der gesamten Bevölkerung der Schweiz widerspiegeln: Die Jungwählerinnen und Jungwähler sowie die Jungabstimmenden von heute sind die Basis des politischen Systems der Schweiz von morgen. Die Idee der Abstimmungshilfe, auf der das Projekt easyvote basiert, stammt ursprünglich aus dem Jugendparlament Köniz. Der Kanton Bern hat (BFS, 2010) Stimmberech- Geschäfts-Nr.: Seite 2/5

3 tigte zwischen 18 und 25 Jahren. Seit den Februarabstimmungen 2008 werden stets Easyvote-Abstimmungshilfen für den Kanton Bern hergestellt. Heute machen rund 60 Gemeinden aus dem Kanton Bern mit. Für die Volksabstimmungen vom 25. November 2012 wurden rund Broschüren verschickt. Somit werden 21,6 Prozent der jungen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zwischen 18 und 25 Jahren bereits heute mit einer Easyvote-Abstimmungshilfe beliefert. Für die Novemberabstimmungen 2012 erhalten erstmals auch Jugendliche aus der Stadt Bern eine Easyvote-Abstimmungshilfe. Es ist damit zu rechnen, dass für die Abstimmungen vom 3. März 2013 rund Easyvote- Abstimmungshilfen alleine im Kanton Bern versendet werden. Aktuell werden die Kosten für die Easyvote-Abstimmungshilfen (5 Franken pro Jahr bzw. für 4 Ausgaben inkl. Versand) im Kanton Bern ausschliesslich von den Gemeinden getragen. Aufgrund der angespannten Finanzlage müssen momentan leider zahlreiche Gemeinden auf das Projekt easyvote verzichten. Führt der Kanton Bern eine finanzielle Hilfe basierend auf dem Kostenteilungsprinzip ein, stellt dies auch für finanziell schwächer gestellte Gemeinden einen Anreiz dar, easyvote einzuführen und ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine neutrale und einfach verständliche Abstimmungshilfe zur Verfügung zu stellen. Bern würde, nach Luzern, das Projekt easyvote als zweiter Kanton finanziell unterstützen. Es wäre eine nachhaltige Investition in die politische Partizipation der jüngeren Menschen unserer Gesellschaft, wenn sich der Kanton Bern an der Verbreitung von easyvote und somit an einem niederschwelligen Zugang zur Politik beteiligen würde. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates Die Interpellation und die Motion stehen in einem direkten Zusammenhang und werden deshalb vom Regierungsrat gemeinsam beantwortet. 1. Ausgangslage Bei der easyvote Abstimmungshilfe handelt es sich gemäss den Angaben der Urheberinnen und Urheber um eine Broschüre, die einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen informieren will. Die Idee der easyvote Abstimmungshilfe entstand im Jugendparlament Köniz wurde dann die erste Broschüre (damals Easy-Abstimmungsbüechli) gedruckt. Die easyvote Mobilisierungskampagne ist aus dem Projekt easyvote.ch entstanden, welche die Mobilisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ziel hatte. Über neue Kommunikationskanäle, wie beispielsweise den Vote-Wecker per Mail, SMS oder App, Facebook und weitere Social-Media-Kanäle sowie Vote-Events, sollen junge Leute zum Abstimmen und Wählen motiviert werden. Das Motto ist dabei immer von Jugendlichen für Jugendliche. Die beiden Projekte Easy-Abstimmungsbüechli und easyvote.ch schlossen sich im Frühling 2012 zusammen und treten nun gemeinsam unter easyvote auf. easyvote ist ein Projekt des Dachverbandes Schweizer Jugendparlamente DSJ. Die Gemeinden geben dem DSJ entweder den Auftrag, ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen die easyvote Abstimmungshilfe zu versenden oder versenden sie selber. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die easyvote Abstimmungshilfe im Internet herunterzuladen. Anlässlich der Abstimmung vom 3. März 2013 liessen 64 Berner Gemeinden ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen die easyvote Abstimmungshilfe zukommen. Zusätzlich wurden 10 Schulen aus dem Kanton mit der Broschüre bedient, so dass insgesamt Jugendliche und junge Erwachsene die Abstimmungshilfe erhalten haben. Rund 18 Gemeinden verschickten die Broschüre selbst, 46 Gemeinden organisierten den Versand über die Druckerei. Geschäfts-Nr.: Seite 3/5

4 2. Zur Interpellation (I ) Haas, Bern (FDP) Die Gesetzgebung über die politischen Rechte regelt ausführlich, welche Unterlagen den Stimmberechtigen von den Gemeinden im Vorfeld einer kantonalen Abstimmung zugesandt werden. Der Umfang des amtliche Stimm- und Wahlmaterials ist in Artikel 77 Absatz 1 Buchstaben a bis f des Gesetzes über die politischen Rechte geregelt. Bei Abstimmungen erhalten die Stimmberechtigten einen Stimmrechtsausweis, die Abstimmungserläuterungen, die Stimmzettel und ein Antwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe. Bei der detaillierten Aufzählung des Stimmmaterials im obengenannten Artikel handelt es sich um eine abschliessende Aufzählung. Die easyvote Abstimmungshilfe gehört nicht zum amtlichen Stimmmaterial. Eben so wenig ist sie bei eidgenössischen Abstimmungen Teil der amtlichen Abstimmungserläuterungen (Art. 11 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte). Beim Versand der easyvote Abstimmungshilfe durch die Gemeinden darf nicht der Anschein entstehen, dass es sich hierbei um eine amtliche Abstimmungshilfe bzw. dass es sich um ein amtlich geprüftes Dokument handelt. Es ist richtig, dass die Staatskanzlei auf ihrer Homepage einen Hinweis zur easyvote Abstimmungshilfe publiziert hat. Dieser Hinweis soll im Sinne der Unterstützung der politischen Partizipation der Jugendlichen beibehalten, jedoch mit der Information ergänzt werden, dass es sich hierbei nicht um das amtliche Stimmmaterial handelt und dass der Kanton nicht für den Inhalt der Broschüre verantwortlich ist. Amtliche Abstimmungserläuterungen zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen unterliegen strengen rechtlichen Regeln sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch in Bezug auf ihre Erarbeitung (vgl. Ziff. 3). In der Stadt Bern unterstützt der Fonds für Kinder und Jugendliche das Projekt easyvote mit einem Betrag von 10'000 Franken. Rund Bernerinnen und Berner erhalten die easyvote Abstimmungshilfe zugesandt (vgl. Eintrag auf der Homepage der Stadt Bern vom ). Die Unterlagen von easyvote werden gemäss Information der Stadtkanzlei Bern den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit separatem Versand getrennt vom amtlichen Stimmmaterial und nicht mit dem offiziellen Couvert der Stadt Bern - versandt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit diesem getrennten Vorgehen, eine Verwechslung von amtlichem Stimmmaterial und easyvote Abstimmungshilfe verhindert wird. 3. Zur Motion (M ) Studer, Niederscherli (SVP) Die Motionärin und die Motionäre wollen den Regierungsrat beauftragen, einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden beim Angebot der Abstimmungshilfe easyvote in Form eines Kostenteilers auszuarbeiten, da zahlreiche Gemeinden sonst aufgrund der angespannten Finanzlage auf das Projekt verzichten müssten. Gemäss Angaben der Urheberinnen und Urheber wird das Projekt easyvote in erster Linie durch die öffentliche Hand (Bundesamt für Sozialversicherungen) und verschiedene Stiftungen unterstützt. Der Kanton hat die Gemeinden beim Versand der easyvote Abstimmungshilfe bisher nicht finanziell unterstützt. Das Projekt Easy-Abstimmungsbüechli erhielt im Jahr 2008 jedoch einen Jugend-Mitwirkungspreis der Kantonalen Jugendkommission. Der Preis war mit Franken dotiert. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Kantons gehört die Bereitstellung der amtlichen Abstimmungserläuterungen für sämtliche Stimmberechtigten. Für die abschliessende Beratung und Verabschiedung der Abstimmungserläuterungen ist das Büro des Grossen Rates zuständig (Art. 16b Abs. 4 Bst. d des Gesetzes über den Grossen Rat [GRG; BSG ]; Art. 29 Bst. k der Geschäftsordnung für den Grossen Rat [GO; BSG ]). Die inhaltlichen Anforderungen an die amtlichen Abstimmungserläuterungen sind in Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b GPR geregelt. Die Erläuterungen des Grossen Rates sind kurz und sachlich zu halten und haben auch den Gegenargumenten Rechnung zu tragen. Bei Geschäfts-Nr.: Seite 4/5

5 der Abfassung der Erläuterungen ist die Behörde zur Objektivität verpflichtet. Das Objektivitätsgebot beinhaltet die Pflicht zur Vollständigkeit und die Pflicht zur Sachlichkeit 1. Die Erläuterungen sollen ein umfassendes Bild der Vorlage mit ihren Vor- und Nachteilen vermitteln. Elemente, die aus Sicht der Stimmberechtigten für den Entscheid wesentlich sind, dürfen nicht unterdrückt werden. Dem Erfordernis der Sachlichkeit genügen Informationen, wenn die Aussagen wohl abgewogen sind und beachtliche Gründe dafür sprechen, wenn sie ein umfassendes Bild der Vorlage mit Vor- und Nachteilen abgeben und den Stimmberechtigten eine Beurteilung ermöglichen (BGE 130 I 290 [Zürcher Anwaltsverband], E. 3.2). Für den Regierungsrat hat die politische Beteiligung aller Altersgruppen an Wahlen und Abstimmungen einen hohen Stellenwert. Die Teilnahme der jungen Generation am politischen Leben soll denn auch unterstützt werden. Der Regierungsrat anerkennt die gute Arbeit, welche das Projektteam easyvote geleistet hat und immer noch leistet. Es ist hingegen nicht Aufgabe des Kantons, sich finanziell am Versand von Zusatzinformationen zu den Abstimmungen zu beteiligen. Im Weitern lässt die angespannte finanzielle Situation des Kantons Bern zurzeit keine Übernahme von neuen, nicht zwingend notwendigen Aufgaben zu. Bei einer finanziellen Beteiligung würde sich zudem die Frage stellen, ob der Kanton im Rahmen der Gleichbehandlung nicht auch allfällige Zusatzinformationen für weitere Zielgruppen (beispielsweise die Seniorinnen und Senioren oder die neu eingebürgerten Stimmberechtigten) finanziell unterstützen müsste. Der Kanton hat die Pflicht, Abstimmungserläuterungen auszuarbeiten, welche alle Stimmberechtigten unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft objektiv und sachlich informiert. Die amtlichen Abstimmungserläuterungen erfüllen diese Vorgabe. Die Staatskanzlei unterstützt das Projekt easyvote, indem sie das Redaktionsteam von easyvote jeweils mittels informiert, sobald die definitiven offiziellen Texte für die Abstimmungserläuterungen auf der Homepage der Staatskanzlei aufgeschaltet sind. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Meinungsbildung gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen - vermehrt über das Internet erfolgt. Die Abstimmungserläuterungen des Kantons werden deshalb auf der Homepage der Staatskanzlei aufgeschaltet. Eine finanzielle Unterstützung der Gemeinden bei der easyvote Abstimmungshilfe lehnt der Regierungsrat ab. Antrag Motion : Ablehnung An den Grossen Rat 1 Vgl. PIERRE TSCHANNEN, Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 3. Aufl. 2011, 52, Rz. 7 Geschäfts-Nr.: Seite 5/5

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