Bremer Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen

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1 Bremer Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen Jahresbericht November 2013 bis Oktober 2014

2 Stand Oktober 2014

3 Inhalt Vorwort 1 Das Beratungsbüro Räumlichkeiten Eröffnung Finanzierung Wer wir sind Hauptamtliche Projektkoordination Freiwillige MitarbeiterInnen Beirat Beratungsarbeit Fallberatung Falldokumentation Fallauswertung Öffentlichkeitsarbeit Website/ Flyer/ Plakate Projektpräsentation Fortbildung/ Qualifizierung MitarbeiterInnentreffen Fortbildungen BeBeE im Bundesnetzwerk Kooperation mit der Hochschule Bremen Ausblick... 13

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5 Vorwort Seit einem Jahr gibt es auch in Bremen eine Beratungsstelle für die Erziehungshilfe. Das erste Jahr dieses Projektes stand vorrangig im Zeichen der Erarbeitung einer praxisbezogenen Grundlage für die Beratungstätigkeit. Für die nächsten beiden Jahre gilt es, dieses Fundament für den Ausbau und die Vertiefung der Beratungstätigkeit zu nutzen. Dieser Bericht soll einen Überblick vom Beginn des Projektes im November 2013 bis zu den ersten Erfahrungen in der Beratungsarbeit geben. Dabei werden in Kurzform das Aufgabengebiet der Beratungsstelle, ihre Nutzer und die konkrete Arbeit vorgestellt. Ferner werden die im Berichtszeitraum März bis Oktober 2014 gesammelten Erfahrungen in einer kurzen Fallauswertung aufgezeigt. Als Ziel verfolgt das Bremer Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen (BeBeE) die Stärkung von Betroffenenrechte. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem in der Einzelfallhilfe, d.h. in der direkten Beratung. Die Idee ist, die Anfragenden in den Kommunikationsprozessen mit dem öffentlichen oder den freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen und zu stärken. Ebenso sollen die Anfragenden befähigt werden, eigene Wünsche und Vorstellungen zu äußern. Die Themen des BeBeE umfassen den Bereich des SGB VIII, speziell die 27ff (Hilfen zur Erziehung), in denen die Rechtsansprüche auf individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien verankert sind. Diejenigen, die einen Antrag auf Unterstützung stellen, sind jedoch oft nicht ausreichend über ihre Ansprüche und die Möglichkeiten ihrer Teilnahme am Planungsprozess einer Hilfe informiert. Das BeBeE bietet Informationen und praktische Unterstützung bei den aus den Fragestellungen der Anfragenden resultierenden nächsten Schritten. Dies kann z.b. ein einmaliges Beratungsgespräch in der Beratungsstelle sein. Eine Unterstützung kann aber auch in Form einer Begleitung zu einem Gespräch mit dem Jugendamt oder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung stattfinden. Einen besonderen Dank möchte ich an die freiwilligen MitarbeiterInnen richten, ohne die die Beratungsstelle nicht handlungsfähig wäre. Sie führen Beratungsgespräche durch, sind in die Öffentlichkeitsarbeit eingebunden oder verantwortlich tätig und entwickeln neue Ideen und Inhalt für die weitere Beratungsarbeit. Vielen Dank an dieser Stelle an Aktion Mensch und auch an die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe Bremen für Ihre Unterstützung. Weiterer Dank gilt den Mitgliedern des Projektbeirats, die die Arbeit und Weiterentwicklung der Beratungsstelle fachlich begleiten. Und zuletzt auch einen Dank an alle weiteren Unterstützer, die dem Projekt für fachliche Fragen zur Verfügung stehen. Christine Krohne/ Projektkoordination 3

6 1 Das Beratungsbüro Im November 2013 startete das Bremer Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen (BeBeE) mit einem durch Aktion Mensch bewilligten Projektantrag. Das hieß zunächst einmal, eine Infrastruktur für die Beratungsarbeit zu schaffen. 1.1 Räumlichkeiten Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sollten vor allem zwei Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen die gute Erreichbarkeit aus allen Bremer Stadtteilen, es sollte aber andererseits auch ein offenes Büro ohne Hemmschwellen sein. Größe und Zuschnitt der Räumlichkeit mussten geeignet sein, um Beratungsgespräche zu führen, die Büroarbeit zu erledigen und Treffen der freiwilligen MitarbeiterInnen zu ermöglichen. Ab März 2014 konnte ein ehemaliges Ladengeschäft in der Schwachhauser Heerstraße 3, zentral Am Dobben gelegen, angemietet werden, das auch den finanziellen Rahmen nicht überschritt. Die Räume bieten sowohl Platz für größere Treffen als auch gute Möglichkeiten für die Einzelberatung. Da die Räume leider nicht barrierefrei sind, kann bei Bedarf auf Räumlichkeiten des Paritätischen Landesverbandes in unmittelbarere Nähe ausgewichen werden. 1.2 Eröffnung Am 13. Juni 2014 wurden die Räumlichkeiten und damit auch die Beratungsstelle offiziell eröffnet. Die kleine Feier begann mit einem Grußwort durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Frau Anja Stahmann und durch Herrn Wolfgang Luz, Vorstand des PARITÄTISCHEN Bremen. Neben zahlreichen Vertretern der freien Kinder- und Jugendhilfeträger, waren auch das Amt für Soziale Dienste, Vertreter anderer Institutionen wie auch Nachbarn anwesend. 1.3 Finanzierung Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt für die ersten drei Jahre durch Aktion Mensch mit Unterstützung von Trägern der Bremer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Um die Unabhängigkeit des Beratungsbüros nach außen hin deutlich zu machen, hat Der PARITÄTISCHE Bremen die Trägerschaft bis zum Projektende im Oktober 2016 übernommen. Die Projektträgerschaft des PARITÄTISCHEN Bremen begründet sich in der Argumentation, dass der Landesverband in Bremen als einziger Wohlfahrtsverband keine eigenen Angebote und Einrichtungen im Tätigkeitsfeld des SGB VIII unterhält. Seine Mitgliedsorganisationen im Bereich der Erziehungshilfe sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige freie Träger der Jugendhilfe. 4

7 2 Wer wir sind Wie fast alle bundesweit tätigen Beratungsstellen gibt es im BeBeE eine hauptamtliche Mitarbeiterin, die in ihrer Arbeit durch freiwillige MitarbeiterInnen unterstützt wird. Seit November 2013 ist Christine Krohne als Projektkoordinatorin für das BeBeE eingesetzt. 2.1 Hauptamtliche Projektkoordination Die Stelle der Projektkoordination umfasst 30 Wochenstunden und beinhaltete für das erste Projektjahr folgende Aufgaben: Einrichtung der Infrastruktur (Raumanmietung, Einrichtung des Arbeitsplatzes, Aufbau arbeitsfähiger Strukturen ) Gewinnen von freiwilligen MitarbeiterInnen Qualifizierung der freiwilligen MitarbeiterInnen (Einarbeitung, erste Fortbildungsangebote) Aufbau eines Beirats zur fachlichen Begleitung des Projektes Erarbeitung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit Konzeptentwicklung des BeBeE (konzeptionelle Überlegungen zu Arbeitsabläufen, Leitgedanken der Beratungsarbeit) Austausch und Zusammenarbeit mit dem Bundesnetzwerk Ombudsschaft in der Jugendhilfe Aufbau eines systematischen Berichtswesens (Dokumentationsverfahren, Fallstatistik, Jahresbericht) 2.2 Freiwillige MitarbeiterInnen Schon relativ früh war es möglich, die ersten freiwilligen MitarbeiterInnen als Unterstützung zu gewinnen. Mittlerweile arbeiten sieben Freiwillige (zwei männliche und fünf weibliche Freiwillige MitarbeiterInnen) im BeBeE mit. Davon beraten fünf MitarbeiterInnen aktiv in den Fallanfragen. Eine freiwillige Mitarbeiterin hat die Supervision und die Fallberatung in den MitarbeiterInnentreffen übernommen, eine Mitarbeiterin arbeitet in der telefonischen Beratung und ist in Fallbesprechungen eingebunden. In der Regel besitzen die Freiwilligen eine pädagogische oder juristische Ausbildung und/oder berufliche Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund der hohen Anfragezahlen ist das BeBeE auch weiterhin auf der Suche nach freiwilligen Unterstützern, die vor allem Interesse haben, sich aktiv in der Fallberatung zu engagieren. 2.3 Beirat Das BeBeE wird von einem Projektbeirat begleitet. Mitglieder dieses Beirates sind zur Zeit Frau Prof. Dr. Sabine Wagenblass (Hochschule Bremen), Frau Gerlinde Ebert (RA mit Schwerpunkt Familienrecht in Bremen) und Herr Dr. Arnold Knigge, (Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen/ LAG). Eine personelle Aufstockung des Beirats wird gegenwärtig diskutiert. Aufgabe des Beirats ist die fachpolitische Begleitung des Projektes. Die Beratung und Begleitung in der Einzelfallarbeit ist hingegen nicht Bestandteil der Beiratsarbeit. 5

8 3 Beratungsarbeit Im ersten Projektjahr wurden die ersten inhaltlichen Strukturen für die Beratungsarbeit festgelegt. Die Beratungsprozesse werden in Gesprächen gemeinsam mit der Projektkoordination und den freiwilligen MitarbeiterInnen reflektiert, diskutiert, verändert und weiterentwickelt. Als Grundlage für die Beratungsarbeit kann die im Folgenden beschriebene Struktur gesehen werden. 3.1 Fallberatung Die Beratungsarbeit wird gemeinsam von der hauptamtlichen Mitarbeiterin und den freiwilligen MitarbeiterInnen durchgeführt. Beraten wird in einer Fallanfrage nach dem Vier- Augen- Prinzip. Immer zwei MitarbeiterInnen bilden ein Beraterteam, das nach fachlichen Aspekten zusammengesetzt wird. 1. In der Regel erfolgen die Fallanfragen telefonisch. Zunächst ist zu klären, ob die Anfrage in den Zuständigkeitsbereich des BeBeE fällt. Ist eine Zuständigkeit gegeben, wird ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart. Gegebenenfalls ist auch eine weitere telefonische Beratung möglich. 2. Im Erstgespräch verschafft sich das Beraterteam einen Überblick über den bisherigen Fallverlauf. In dieser Phase werden Unterlagen und Dokumente der Anfragenden gesichtet und eine zeitliche Struktur des Fallverlaufs erstellt. Im Anschluss an das Gespräch legt das Beraterteam gemeinsam mit den Anfragenden die nächsten Schritte fest. Während des Beratungsprozesses wird gezielt überprüft, ob und welche weiteren Fachkräfte in den Fall mit einbezogen sind. Diese werden immer in Absprache mit den Anfragenden eingebunden, damit möglichst unterschiedliche Perspektiven in die Beratung einfließen. Ebenso wird überlegt, wie ein gemeinsames Vorgehen aussehen kann, um Überschneidungen in der Beratung zu vermeiden. 3. Rund zwei Monate nach Abschluss der Beratung nimmt das BeBeE erneut Kontakt zu den Anfragenden auf. In diesen Rückfragen werden die Anfragenden gebeten, über den weiteren Fallverlauf nach der Beratung zu berichten. Hieraus können wichtige Informationen für weitere Entwicklungsprozesse innerhalb des Projektes gewonnen werden. 3.2 Falldokumentation Im ersten Projektjahr sind bereits wichtige Standards in Bezug auf die Falldokumentation entwickelt worden. So werden in der Falldokumentation zunächst das Anliegen und die Ziele der Anfragenden festgehalten. Weiterhin wird der Beratungsprozess dokumentiert, vor allem werden die Anfragenden ermuntert, über den Fallverlauf und auch das Ergebnis zu berichten. Die Dokumentation ist Grundlage für die Fallauswertung. Die Fallanfragen werden nach Beendigung anonymisiert ausgewertet. So können aus der Auswertung weitere Rückschlüsse für weitere Fallanfragen und die generelle Beratungsarbeit gezogen werden. 6

9 Jugendliche/ junge Erwachsene bis max. 27 J. Kindesmutter Kindesvater Pflegeeltern MA Jugendamt MA Jugendhilfeträger Fachkraft andere Institution Sonstige 3.3 Fallauswertung Für das 1. Projektjahr wurde eine erste Fallauswertung vorgenommen. Diese dient dazu, einen rudimentären Überblick über die Themen des Beratungsbüros zu gewinnen. Der Zeitraum der Auswertung beginnt mit dem Start der Beratungstätigkeit im März 2014 und endet zum Oktober Einbezogen sind auch die noch nicht abgeschlossenen Fälle. Im Auswertungszeitraum waren dies 48 Fallanfragen, davon befanden sich 16 Fälle noch in der Bearbeitung. Dauer der Beratungen (N= 48 Fallanfragen) einmalige telefonische Beratung (13) Unmittelbare Weitervermittlung an andere Beratungsstelle (8) längerfristige Beratung/ ab 2 Beratungsgesprächen (27) Zielgruppe des Angebots sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Eltern und/ oder Familien. Aber auch Fachkräfte von Jugendamt, freien Trägern und anderen Institutionen können das Beratungsangebot zur Klärung von Fragestellungen nutzen. Bislang wurde der Erstkontakt überwiegend durch die Eltern hergestellt. Im weiteren Beratungsverlauf werden soweit möglich und erforderlich die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit einbezogen. Fachkräfte anderer Institutionen waren vor allem Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen. Unter Sonstige wurden weitere Familienmitglieder, wie z.b. Großeltern, Paten und auch Freunde zusammengefasst. Anfragende, die den Erstkontakt aufgenommen haben (N= 48 Fallanfragen)

10 30 SGB VIII 31 SGB VIII 33 SGB VIII 34 SGB VIII 35a SGB VIII 41 SGB VIII Sonstige des SGB VIII k.a. Das Alter der Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen in den Fallanfragen war sehr unterschiedlich. In den ersten Monaten der Beratungstätigkeit konnte keine Altersgruppe definiert werden, die besonders häufig aufgetreten ist. Alter der betroffenen Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen ((N= 48 Fallanfragen)Mehrfachnennungen bei Familien mit mehreren Kindern) Jahre 7-12 Jahre Jahre Jahre k.a. Aufgrund der bisher geringen Zahl an abgeschlossenen Fallanfragen ist es zum jetzigen Zeitpunkt schwer, mögliche thematische Schwerpunkte bei den Fallanfragen abzuleiten. Stationäre Hilfen in Form von betreutem Wohnen nach 34 SGB VIII oder in Form von Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII waren die am meisten angefragten Themenbereiche. Hierbei ging es in der Regel um die Begleitung der Fragen, welche Form der Hilfe und, im konkreten Fall, welche Einrichtung im Gespräch mit dem Casemanagement gewählt werden sollten. Weitere Themenbereiche sind 41 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige, 30/ 31 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft/ Sozialpädagogische Familienhilfe und 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder. Bei den Angaben der sonstigen des SGB VIII sind bislang überwiegend Fallanfragen zur Regelung des Umgangsrechtes oder eines Begleiteten Umgangs zu finden. Darunter fallen in der Auswertung bis Ende Oktober insgesamt 3 Fälle. Themen der Fallanfragen (N=48 Fallanfrage, Mehrfachnennungen möglich)

11 Telefonische Beratung Persönliches Beratungsgespräch Einlegen eines Widerspruchs Gespräch mit dem Jugendamt Gespräch mit freiem Träger Begleitung zum Gespräch Empfehlung Rechtsberatung Anwalt Unter dem Begriff Konflikt versteht das BeBeE einen Prozess der Auseinandersetzung, der auf unterschiedlichen Interessen beruht. Konflikte gab es dabei sowohl mit dem Jugendamt als auch mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. In 15 von den 48 Fallanfragen gab es keinen Konflikt. Entweder wurde das BeBeE hier als Berater tätig oder als unterstützende Institution einbezogen. Mit wem gab es einen Konflikt? (N= 42 Fallanfrage,Mehrfachnennung möglich) Jugendamt (32) Kinder- u. Jugendhilfeträger (12) nur Beratung oder Begleitung (15) Unterstützt werden die Anfragenden durch verschiedene Angebote. Unterstützungsangebote des BeBeE (N=48 Fallanfragen, Mehrfachnennung möglich)

12 direkte Weitervermittlung an andere Stelle Information der Anfragenden über Verfahren und Entscheidungen bei Anfragende nahmen Abstand vom Jugendhilfeanspruch Anfragende erhalten Unterstützung Konflikte mit dem Träger (freier o. öffentlicher) konnten beigelegt werden Vorschlag einer Rechtsberatung noch nicht beendet k.a. Die Fallanfragen endeten bisher sehr unterschiedlich. Auch hier ist es aufgrund des kurzen Auswertungszeitraums noch sehr schwierig, qualifizierte Aussagen zu treffen. Dennoch ist bei den bisherigen Fallanfragen deutlich geworden, dass das Konfliktpotenzial oft nicht in den inhaltlichen Entscheidungen des öffentlichen oder der freien Träger liegt, sondern eher auf der Kommunikationsebene zwischen Fachkräften und Anfragenden. So berichteten die Anfragenden häufig davon, dass sie sich nicht in Entscheidungsprozesse eingebunden fühlten und Prozesse für sie wenig transparent gestaltet wurden. Ebenso wurden z.b. Gründe für eine Ablehnung einer gewünschten Hilfe nicht ausreichend erklärt. Was waren die Ergebnisse der Fallberatung? (N=48 Fallanfragen, Mehrfachnennung möglich)

13 4 Öffentlichkeitsarbeit Ein weiterer Schwerpunkt der ersten Projektmonate war neben dem Aufbau der Beratungstätigkeit die Öffentlichkeitsarbeit. Es war Aufgabe, das Projekt in Bremen bekannt zu machen und inhaltliche Ideen vorzustellen. 4.1 Website/ Flyer/ Plakate Um eine Unabhängigkeit des Projektes auch nach außen hin deutlich zu machen, wurde durch die Design- und Werbeagentur meterware ein eigener Schriftzug für das Beratungsbüro entworfen. Auf Grundlage dieses Schriftzuges folgte dann die Gestaltung des Flyers und der Plakate. Um einige neuere Entwicklungen aufzunehmen, sollen die bestehenden Flyer im zweiten Projektjahr noch einmal überarbeitet werden. Zu Beginn der Beratungstätigkeit im März 2014 wurde zudem eine eigene Homepage durch die Firma byte für byte" aus Bremen programmiert und freigeschaltet. Auf der Seite finden sich neben den allgemeinen Informationen über die Beratungsstelle, wie Kontaktdaten, Öffnungszeiten und den Aufgabenbereich auch weiterführende Informationen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Für das zweite Projektjahr sind hier thematische Erweiterungen geplant. 4.2 Projektpräsentation Mit der Erstellung der Flyer und der Homepage waren Grundlagen für die weitere Öffentlichkeitsarbeit geschaffen. Zusätzlich dazu hat die hauptamtliche Koordinatorin die Möglichkeit genutzt, die Arbeit des Büros bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, dem Amt für Soziale Dienste, verschiedenen Gremien der Bremer Jugendhilfe, bei Studierenden der Hochschule Bremen und auf politischer Ebene persönlich vorzustellen. Bei den Vorstellungsbesuchen ging es zum einen um die Rahmenbedingungen des Projektes. Zum anderen wurde über die Zielgruppen, die Beratungstätigkeit und die Unterstützung durch freiwillige MitarbeiterInnen berichtet. Anschließend blieb Raum für Fragestellungen. Von Februar bis April 2014 fanden Besuche der Projektkoordinatorin bei vielen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe statt. Diese Besuche hatten im Nachhinein eine besonders starke Außenwirkung, da die MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfeträger die Projektidee und die Informationen dazu sehr vielfältig weitergegeben haben. Im Februar 2014 gab es einen ersten Kontakt zu den Bürgerbeauftragten des Amtes für Soziale Dienste. Im Mai 2014 stellte die Projektkoordinatorin das Projekt in der Sozialzentrumsleiterrunde vor und stellte sich den Fragen der Sozialzentrumsleitungen. Für Ende November 2014 ist ein weiterer Austausch über erste Erfahrungen geplant. Zu den ersten Schritten in der Öffentlichkeitsarbeit gehörte auch die Projektvorstellung in den Gremien der Kinder- und Jugendhilfe. Hier wurden das Paritätisches Erziehungshilfenetz, die Heimkonferenz, die AG nach 78 SGB VIII HzE und der Arbeitskreis Jugendhilfe der LAG der freien Wohlfahrtspflege besucht. 11

14 Nach der Eröffnungsveranstaltung im Juni 2014 zeigten auch die jugendhilfepolitischen SprecherInnen einiger Parteien Interesse an der Beratungsstelle. Mit Vertretern einiger Parteien wurden im Nachgang Gespräche geführt, um das Projekt vorzustellen. Im November 2014 präsentiert sich das BeBeE auf der Praxismesse an der Hochschule Bremen. 5 Fortbildung/ Qualifizierung Eine große Anzahl der Fallanfragen beinhaltet sehr spezielle Fragestellungen. Daher ist die weitere Qualifizierung der Freiwilligen innerhalb des Projektes eine wichtige Aufgabe, um eine hohe Qualität der Beratungsarbeit zu gewährleisten. 5.1 MitarbeiterInnentreffen Einmal monatlich findet ein Treffen aller freiwilligen MitarbeiterInnen statt. Auf diesen Treffen werden organisatorische und fachliche Themen diskutiert. Seit Juni 2014 werden die Treffen durch eine freiwillige Mitarbeiterin supervisorisch begleitet. Es werden aktuelle Fallanfragen vorgestellt und Inhalte/ Vorgehensweisen für diesen Fall diskutiert. 5.2 Fortbildungen Um thematische Schwerpunkte der Beratungsarbeit aus juristischer Sicht deutlicher zu machen, fanden regelmäßige Fortbildungen zu rechtlichen Fragen statt. In einem zweistündigen Rahmen wurden mit einem Rechtsanwalt im Vorfeld abgestimmte Bereiche des SGB VIII näher erläutert und diskutiert. Die Auswahl der Themen erfolgte gemeinsam im Team und orientierte sich an den aktuellen Fallanfragen. Eine Weiterführung dieser Veranstaltungen ist auch für das zweite Projektjahr geplant. Ab Oktober 2014 finden zudem mehrmals im Jahr weitere Fortbildungsveranstaltungen durch externe Dozenten für die freiwilligen MitarbeiterInnen statt. Diese Veranstaltungen greifen neben rechtlichen Grundlagen auch Umgangsweisen für schwierige Gesprächssituationen auf. Neben diesen Fortbildungsangeboten gibt es für alle Freiwilligen die Möglichkeit, an externen Veranstaltungen, (z.b. Fachtagen) teilzunehmen. 6 BeBeE im Bundesnetzwerk Das BeBeE beteiligt sich am Bundesnetzwerk Ombudsschaft in der Jugendhilfe. In diesem Netzwerk sind alle 12 bundesweit tätigen Beratungsstellen vertreten. Zweimal jährlich findet ein Treffen statt. Die bundesweiten Entwicklungen der Beratungsstellen werden hier zusammengetragen und beraten. 7 Kooperation mit der Hochschule Bremen Im Rahmen des Seminars Qualitative Evaluation/ Thema Partizipation begleiten Studierende der Hochschule Bremen die Arbeit des BeBeE wissenschaftlich. 12

15 Da der Aspekt der Partizipation einer der wesentlichen Leitlinien des Teams für die Beratungsarbeit ist, werden im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 die bereits abgeschlossenen Fallanfragen durch die Studierenden speziell zu diesem Thema evaluiert. Auf Basis von qualitativen Interviews mit denjenigen, die die Beratung des BeBeE bereits genutzt haben, wird die Arbeit des BeBeE begleitet und weiterentwickelt. Ausblick In Hinblick auf das nächste Jahr stehen folgende Schwerpunkte im Vordergrund. Im ersten Projektjahr wurden grundlegende Standards für die Beratungsarbeit geschaffen, die im nächsten Projektjahr überarbeitet und ausgebaut werden sollen. Weiteres Schwerpunktthema des nächsten Projektjahres ist unverändert die Öffentlichkeitsarbeit. In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass nur ganz wenige Jugendliche den direkten Kontakt zur Beratungsstelle gesucht haben. Diese Zielgruppe soll daher besonders angesprochen werden. Der Anlass wird genutzt, um die Flyer zu überarbeiten und Neuerungen einzufügen. Auch die Homepage wird Ergänzungen erhalten. Zum Beispiel ist derzeit ein interner Log- In Bereich für freiwillige MitarbeiterInnen in Arbeit. Ebenso wird es weitere Fachinformationen zu den Themen des SGB VIII geben. Um neue Anfragen auch weiterhin gut zu bearbeiten, wird die Akquise neuer freiwilliger MitarbeiterInnen ein weiterer Schwerpunkt im nächsten Projektjahr bleiben. Geplant ist z.b. die Teilnahme an der Freiwilligenbörse Aktivoli der Freiwilligenagentur Bremen im März 2015 und das Erstellen von Flyern für die Werbung Freiwilliger. Unser besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung eines zukünftigen Finanzierungskonzeptes zur Weiterführung des Projektes nach Ablauf des Förderzeitraums Im Oktober

16 Bremer Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen (BeBeE) Schwachhauser Heerstraße Bremen Telefon: 0421/ Fax: 0421/ info@bebee-bremen.de In Trägerschaft des Unterstützt durch Bremer Kinder- und Jugendhilfeträger

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