Vorwort der Herausgeber Vorwort der Herausgeber Website- & Webshop-Check: Zusammenfassung der Ergebnisse
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- Karsten Heidrich
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2 Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber... 2 Vorwort der Herausgeber... 3 Website- & Webshop-Check: Zusammenfassung der Ergebnisse Website- & Webshop-Check: Zusammenfassung der Ergebnisse Zahlen & Fakten: E-Commerce in der D-A-CH Region... 6 Zahlen & Fakten: E-Commerce in der D-A-CH Region... 7 Detailergebnisse & Tabellen: Detailergebnisse ( ) Impressum... 9 Detailergebnisse ( ) Datenschutzinformationen Detailergebnisse ( ) Vertrags-, Liefer- und Rücktrittsbedingungen Detailergebnisse ( ) Produktbeschreibung, Preisauszeichnung Detailergebnisse ( ) Bestellvorgang, Zahlung Literaturverweise Impressum mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 1
3 Vorwort der Herausgeber Laut European B2C E-Commerce Report 2014 (Autor: Ecommerce Europe) entfielen 2013 etwa 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Europäischen Union (ca. 16 Billionen Euro) auf das sog. E- BIP. Zudem wurden zusätzlich 2 Millionen Arbeitsplätze durch den B2C Bereich des online Handels geschaffen. Schließlich schätzt Ecommerce Europe die Zahl der europaweit aktiven B2C Websites auf über und die Anzahl der versandten Pakete auf 3,7 Milliarden. Statistik so weit so gut Zweifelsohne kaufen immer mehr Menschen Produkte und Dienstleistungen online und sie tun dies an den unterschiedlichsten Orten, zu Hause, am Arbeitsplatz, unterwegs oder manchmal selbst online in der Filiale des Händlers. Erhebungen zufolge wurden 2013 rund 36 Prozent der Käufe im Geschäft durch Nutzung digitaler Geräte und Medien beeinflusst (z.b. durch online Preisvergleiche oder Recherche nach zusätzlichen Produktinformationen). Für 2014 wird eine Steigerung auf rund 50 Prozent erwartet. E-Commerce ist in Europa mittlerweile erwachsen geworden. Dennoch bieten sich online Händlern weiterhin Wachstumschancen durch Expansion in neue europäische Märkte. Die einzigartige Dynamik des europäischen Marktes erfordert aber nach wie vor eine sorgfältige Planung. So gehören etwa die Auswahl der länderspezifisch geeigneten Zahlungsmethoden, die ständige Beobachtung von Konsumverhalten sowie die Anpassung an das regulatorische Umfeld ( rechtliche Rahmenbedingungen ) zu den erforderlichen Hausaufgaben, denn E-Commerce kann nur dann erfolgreich sein, wenn aus virtuellen Interessenten, also den Besuchern einer Website oder eines Webshops, reale Kunden werden. Trotz aller Bemühungen der online Händler die Konversionsrate durch Optimierung der Website oder des Webshops zu erhöhen, bleiben meist rechtliche Aspekte unbeachtet, wie Anbieteridentifizierung, Informationen zum Datenschutz, Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, u.v.a.m., deren Einhaltung und Umsetzung bei Websites bzw. Webshops nicht nur eine lästige Pflicht, sondern ein wesentliches Element zur Bildung und Festigung von Kundenvertrauen darstellen. Dies wird ebenfalls durch EU-weite Studien belegt, in denen online- Konsumenten die wichtigsten Hemmfaktoren für den online Kauf nennen, wie: sprachliche Barrieren; ungenügende Produkt- und Leistungsbeschreibung; mangelnde Benutzerfreundlichkeit; ungenügende Kontakt- und Datenschutzinformationen sowie ungenügende Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Onlinekaufs (z.b. AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen). Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits 2005 auf die Übernahme der Europäischen E-Commerce Richtlinie in nationales österreichisches Recht reagiert. Mit dem WEBSITE-CHECK wurde ein gefördertes Beratungsprodukt zur Unterstützung von EPU und KMU bei der Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten ins Leben gerufen. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 2
4 Vorwort der Herausgeber Mit den etwa geförderten WEBSITE- und WEBSHOP-CHECKS wurde in den Jahren 2005 bis 2014 ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung von EPU und KMU im Bereich Internet und Recht geleistet Der WEBSITE-CHECK richtet sich an alle Unternehmen, die ihre Website ausschließlich zur Präsentation ihrer Produkte und Leistungen benutzen aber nicht online verkaufen. Für diese Websites gelten die gesetzlichen Informationspflichten im Bereich der Anbieteridentifizierung ( Impressum ) sowie des Datenschutzes. Im Jahr 2010 wurde den steigenden Wachstumsraten im Onlinehandel Rechnung getragen und, mit dem ebenfalls geförderten WEBSHOP- CHECK, ein weiteres, speziell auf die Bedürfnisse von EPU und KMU abgestimmtes, Beratungsprodukt für den online Handel konzipiert. Für online Händler gelten, neben den grundlegenden Informationspflichten, eine ganze Reihe weiterer Bestimmungen und Anforderungen im Bereich des Konsumentenschutzes, der Preisauszeichnung, der Zahlungssysteme, u.v.a.m. Der WEBSHOP-CHECK ersetzt freilich nicht die Zertifizierung durch entsprechende Gütesiegel für den online Handel, bietet aber vor allem kleineren Webshops eine solide Basis zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Entwicklung beider Beratungsprodukte wurde großes Augenmerk auf die Erfordernisse des Mediums Internet als auch auf die Notwendigkeit einer standardisierten Auswertung gelegt, demnach erfolgt die Abwicklung beider Checks online auf der Grundlage einheitlicher Checklisten. Teilnehmer am WEBSITE- & WEBSHOP-CHECK erhalten rasch umsetzbare Unterstützung sowie die Garantie auf ein ständig aktualisiertes Beratungsprodukt. Denn, unabhängig von den rein rechtlichen Konsequenzen, mündet die mangelnde oder fehlende Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten in der Regel in eine weit härtere Strafe, nämlich Verlust von Kundenvertrauen und sinkende Umsätze. Die übersichtliche Gestaltung der Checklisten ermöglicht allen Teilnehmern die sofortige Ergänzung der fehlenden Kriterien auf der eigenen Website, da nicht nur auf das Fehlen eines bestimmten Punktes der gesetzlichen Informationspflichten hingewiesen wird, sondern auch entsprechende adaptierbare Formulierungsbeispiele bzw. Mustertexte zur Verfügung gestellt werden. Bei jedem einzelnen Punkt der Informationspflichten wird zudem auf die entsprechende gesetzliche Norm Bezug genommen. Dieser innovative Beratungsansatz hat außerdem die Auswertung sämtlicher anonymisierter Ergebnisse aus den einheitlichen Checklisten seit 2005 und die Ableitung weiterer Unterstützungsmaßnahmen durch individuelle Beratungen ermöglicht. Die Kriterien von WEBSITE- bzw. WEBSHOP-CHECK werden von der Wirtschaftskammer Österreich in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern mysterysurfer und Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen Euro Label abgestimmt und laufend an die entsprechenden Gesetzesnovellen auf österreichischer und europäischer Ebene angepasst. Bei der Überprüfung werden speziell geschulte Berater aus dem Expertenpool der Wirtschaftskammer Österreich eingesetzt. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 3
5 Website- & Webshop-Check: Zusammenfassung der Ergebnisse 2014 Geht es nach dem Willen der Gesetzgeber so hat die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, seit europaweit in Kraft, allen Verbrauchern ein hohes, grenzübergreifendes Schutzniveau gebracht. Allen online Händlern bescherte die Richtlinie naturgemäß eine ganze Reihe neuer Spielregeln (Stichwort Vertragsbestätigung, Kostentransparenz, Bestell-Button, Widerrufsrecht, Transport- und Rücksendekosten, kostenlose Kundenhotlines, Gebühren für Zahlungsarten u.v.a.m.). Mag. Michael Scarimbolo, CMC, E-Commerce Consultant, Projektleiter mysterysurfer mysterysurfer setzt einen mehrstufigen, standardisierten, objektiven Check ein mysterysurfer konnte in der Vergangenheit wiederholt feststellen, dass umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich E-Commerce im Jahr des Inkrafttretens meist zu einer deutlichen Verschlechterung der Check-Ergebnisse geführt haben. Die neuen Spielregeln blieben nicht ohne Auswirkung auf die Erfüllung der Informationspflichten bei online Shops. Denn der seit 2005 erhobene Aufwärtstrend bei der Umsetzung von gesetzlichen Informationspflichten, vor allem im Bereich Webshops, wurde ab Mitte 2014 deutlich gestoppt und teilweise umgekehrt Die Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten für Websites und Webshops werden in folgenden Bereichen untersucht: (1) Impressum (Anbieteridentifizierung) (2) Informationen zum Datenschutz (3) Vertrags-, Rücktritts und Lieferbedingungen (4) Produkt- und Leistungsbeschreibung, Preisauszeichnung (5) Bestellvorgang und Zahlungsmöglichkeiten Die Bereiche (1) und (2) werden für sämtliche Internetpräsenzen (Websites und Webshops) überprüft, während die Check-Kriterien der Bereiche (3) bis (5) nur bei Webshops zur Anwendung kommen haben deutlich mehr Unternehmen am geförderten Websitebzw. Webshop-Check teilgenommen Impressum Websites, Webshops Trend: Informationen zum Datenschutz Websites, Webshops Trend: Vertrags- und Rücktrittsbedingungen Webshops Trend: 2014 wurde der mysterysurfer Website- und Webshop-Check in Wien, Niederösterreich, Vorarlberg und in der Steiermark mit Förderung der Wirtschaftskammerorganisationen und des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft angeboten. Dabei wurden 204 Websites im Rahmen der Beratungsaktion überprüft (Wien: 46, Niederösterreich: 65, Vorarlberg: 79, Steiermark: 14) sowie 233 Webshops (Wien: 93, Niederösterreich: 62, Vorarlberg: 54, Steiermark: 24). Österreichweit haben 3,9% der Websites bzw. Webshops alle gesetzlich erforderlichen Informationen für eine vollständige Anbieteridentifizierung ( Impressum ) erfüllt (Wien: 8,6%, Niederösterreich: 3,1%, Vorarlberg: 0%, Steiermark: 2,6%). Österreichweit konnte für 22,2% der Websites und Webshops die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben werden. (Wien: 37,4%, Niederösterreich: 11,8%, Vorarlberg: 16,5%, Steiermark: 21,1%). Für die gesetzeskonforme Darstellung sämtlicher Vertrags-, Lieferund Rücktrittsbedingungen konnte österreichweit ein Wert von 3,4% der untersuchten Webshops ermittelt werden (Wien: 3,2%, Niederösterreich: 1,6%, Vorarlberg: 1,9%, Steiermark: 2,5%). mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 4
6 Website- & Webshop-Check: Zusammenfassung der Ergebnisse 2014 Produkt- und Leistungsbeschreibung, Preisauszeichnung Webshops Trend: Bestellvorgang, Zahlungsmöglichkeiten Webshops Trend: Die Kriterien im Bereich Beschreibung von angebotenen Produkten bzw. Leistungen, die gesetzeskonforme Preisauszeichnung sowie die Angabe von Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen wurden österreichweit bei 50,2% der untersuchten Webshops vollständig implementiert (Wien: 52,7%, Niederösterreich: 45,2%, Vorarlberg: 50,0%, Steiermark: 54,2%). Informationen zum Bestellvorgang, also die Darstellung des Warenkorbes samt Korrektur-, Druck- und Stornomöglichkeiten sowie die rechtsverbindliche Annahme der Geschäftsbedingungen bzw. entsprechende Sicherheit der angebotenen Zahlungssysteme wurden in österreichweit bei 42,1% der Webshops vollständig implementiert (Wien: 32,2%, Niederösterreich: 45,2%, Vorarlberg: 55,6%, Steiermark: 41,7%). mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 5
7 Zahlen & Fakten: E-Commerce in der D-A-CH Region D Der Onlinehandel in Deutschland wird erwachsen In den Studien E-Commerce-Markt Deutschland, Österreich, Schweiz 2014 wurden von EHI und Statista die jeweils (D) bzw. 250 (A- CH) größten Onlineshops für physische und digitale Güter analysiert Damit sind die rasanten Marktwachstumsraten erst einmal vorbei. Der Gesamtumsatz der Top Onlineshops betrug in 2013 glatte 30 Mrd. Euro, woraus sich eine Umsatzsteigerung von 4,1 Prozent ergibt das ist nur rund ein Viertel der Wachstumsrate vom Vergleichsjahr 2012 (16,1 Prozent). Trotz des deutlich verlangsamten Wachstums des E-Commerce ist dessen Boom noch nicht vorbei. Es beschreibt lediglich die Symptome eines mit den Jahren erwachsen werdenden Marktes, kommentiert Lars Hofacker, Leiter Forschungsbereich E-Commerce beim EHI, die Studie zum Ranking der größten Onlineshops E-Commerce-Markt Deutschland 2014 von EHI und Statista. D Konzentration und Segmente Die Konzentration im E-Commerce hat zugenommen. Über ein Drittel (37,1 im Vergleich zu 32,3 Prozent im Vorjahr) des Umsatzes des Marktes wird von nur 10 Unternehmen erwirtschaftet. Die Top- 100-Shops machen knapp zwei Drittel und die Top 500 bereits 86 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Angeführt wird das Ranking von amazon.de und otto.de, erstmals gefolgt von zalando.de. Die Generalisten stellen mit fast 40 Prozent den größten Anteil am Gesamtmarkt dar. Das Segment Bekleidung, Textilien, Schuhe folgt mit 18,6 Prozent vor Computer, Unterhaltungselektronik, Handys, Zubehör mit 12,8 Prozent. Die Marktanteile aller weiteren Segmente liegen unter 4 Prozent. D Shoppen von überall Dem Trend Alles wird mobil folgen auch immer mehr Online- Shops. Betrachtet man mobile Website mit Shop-Funktion, liegt die Wachstumsrate bei bemerkenswerten 95,9 Prozent. Der Anteil stieg auf 38,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 19,6 Prozent. Immer mehr Shops bieten auch Apps mit Shop-Funktion an. Dabei haben Android-Lösungen (15,9 Prozent) inzwischen fast zu iphone-apps (16,7 Prozent) aufgeschlossen. Facebook ist als Verkaufsförderer nicht mehr wegzudenken. 88,9 Prozent der Onlineshops nutzen das soziale Netzwerk, und die meisten von ihnen freuen sich über bis Likes. A-CH Mobile & Social boomen Onlinehändler in Österreich und in der Schweiz gehen immer stärker auf die gewachsenen Ansprüche ihrer Kunden nach Mobilität ein. Rund die Hälfte der Shops verfügt bereits über mobil optimierte Webseiten inklusive Shop-Funktion. Dies ergab die aktuelle Studie E-Commerce-Markt Österreich/Schweiz 2014 von EHI und Statista, in der die jeweils 250 umsatzstärksten Onlineshops für physische Güter analysiert wurden. Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Onlinehändler der beiden Alpenländer dem Wunsch ihrer Kunden nach Interaktion nachkommen und immer stärker in sozialen Netzwerken vertreten sind. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 6
8 Zahlen & Fakten: E-Commerce in der D-A-CH Region A-CH Mobile immer wichtiger Weitere Informationen: EHI Retail Institute Spichernstraße Köln Statista GmbH Johannes-Brahms-Platz Hamburg Die Hälfte der Onlineshops in Österreich bietet eine für mobile Geräte optimierte Webseite oder Shop-App an. Das entspricht einer Steigerung von rund 45 Prozent zum Vorjahr (34,4 Prozent). Dabei setzen die Händler verstärkt auf die optimierten Webseiten und weniger auf Apps, da deren Entwicklung aufwändig ist und für verschiedene Geräte (iphone, Android, Tablet) individuell angepasst werden muss. So verfügen in diesem Jahr insgesamt 42,8 Prozent im Vergleich zu 26,8 Prozent im Vorjahr der 250 umsatzstärksten Onlinehändler über eine mobil optimierte Webseite. Eine App bieten nur 27,6 Prozent an, womit sie nur knapp über dem Vorjahresniveau von 24,8 Prozent liegen. Die Schweiz liegt bei den mobilen Aktivitäten knapp hinter Österreich. Hier bieten 48,4 Prozent der Onlineshops eine für Smartphones bzw. Tablets optimierte Webseite oder App mit integrierter Shop-Funktion an. Auch das ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr, in dem 38 Prozent die mobilen Services zur Verfügung stellten. Auch in der Schweiz investieren 38,8 Prozent im Vergleich zu 26,8 Prozent im Vorjahr der Onlinehändler lieber in die Optimierung von mobilen Webseiten. Apps hingegen konnten sich keiner steigenden Beliebtheit erfreuen. Hier stagniert die Zahl der Anbieter seit dem Vorjahr bei 28,4 Prozent. A-CH Facebook am wichtigsten Onlineshops in beiden Alpenländern setzen weiter stark auf soziale Netzwerke. Facebook wird weiterhin als relevantestes soziales Kommunikationsmittel eingestuft und von 88,8 Prozent der Shops in Österreich (Vorjahr 85,6 Prozent) und 84,0 Prozent (Vorjahr 79,2 Prozent) der Shops in der Schweiz genutzt. Deutlich mehr Unternehmen als in den letzten Jahren präsentieren sich zusätzlich bei weiteren Kanälen: 69,2 Prozent (Vorjahr 58,4 Prozent) der österreichischen Onlineshops verfügen über einen Twitter-Account, in der Schweiz sind es 67,6 Prozent (Vorjahr 61,2 Prozent). 70,0 Prozent (Vorjahr 58,8 Prozent) der Shops in Österreich und 66,0 Prozent (Vorjahr 50,0 Prozent) in der Schweiz nutzen einen eigenen Kanal bei YouTube. Am stärksten gewachsen ist die Präsenz der Shop-Betreiber bei Google+, in Österreich mit 79,2 Prozent (Vorjahr 53,6 Prozent) und in der Schweiz mit 71,6 Prozent (Vorjahr 41,6 Prozent). Wie relevant die jeweiligen sozialen Netzwerke sind, zeigt sich unter anderem an der Anzahl der Personen, denen eine Seite gefällt bzw. die dieser folgen. So haben insgesamt 62 Prozent der österreichischen Shops, die Facebook nutzen, mehr als Likes, 18 Prozent sogar zwischen und und 10 Prozent dieser Shops mehr als Bei den anderen Kanälen liegt hier die höchste Grenze bei knapp über (15 Prozent der österreichischen Onlineshops erreichen diese Follower bei Twitter) bzw. bei knapp über (YouTube, von 22 Prozent erreicht und Google+, von 14 Prozent erreicht). In der Schweiz liegt Facebook hier ebenfalls weit vorn: Immerhin 44 Prozent der Onlineshops haben mehr als Likes, 5 Prozent sogar zwischen und und 10 Prozent mehr als Bei den anderen Kanälen liegt auch hier die höchste Grenze bei knapp über (12 Prozent erreichen diese Follower bei Twitter) bzw. bei knapp über (YouTube, von 15 Prozent erreicht und Google+, von 16 Prozent erreicht). mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 7
9 Detailergebnisse & Tabellen: WEBSITE CHECK Ergebnisse 2014 Auf den folgenden Seiten werden die Detailergebnisse für die einzelnen Bereiche der Überprüfung auf Grundlage der eingesetzten Checklisten für den WEBSITE- bzw. WEBSHOP-CHECK dargestellt. Die Darstellung erfolgt in Prozent der überprüften Websites im Jahresvergleich 2005 bis Die Ergebnisse für die Bereiche Impressum und Datenschutz werden seit 2005 erhoben. Ab 2010 wurde eine zusätzliche Checkliste für Webshops eingesetzt ( Vertragsbedingungen, Rücktrittsbedingungen, Produkt- und Leistungsbeschreibung, Preisauszeichnung, Lieferbedingungen, Bestellvorgang, Zahlungsmöglichkeiten ). Grundgesamtheit WEBSITE Check Wien Niederösterreich Vorarlberg 79 Steiermark 14 Summe WEBSITE Check WEBSHOP Check Wien Niederösterreich Vorarlberg 54 Steiermark 24 Summe WEBSHOP Check Gesamtsumme mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 8
10 Detailergebnisse ( ) Impressum WEBSITE CHECK Ergebnisse 2014 Die geltende Rechtslage sieht umfangreiche Informationspflichten im Sinne eines Impressum zur Darstellung der Identität von Websitebetreibern. Ziel der Anbieteridentifizierung ist es, durch Informations- und Offenlegungspflichten die fehlende persönliche Kenntnis des Vertragspartners auszugleichen. ECG WSC ID Impressum - Anbieteridentifizierung A01 A02 Nicht prot. Unternehmen: Vollständiger Name Prot. Unternehmen: Firma lt. Firmenbuch Nicht prot. Unternehmen: Standort der Gewerbeberechtigung Prot. Unternehmen: Unternehmenssitz lt. Firmenbuch 51,9% 58,3% 80,4% 92,5% 99,1% 97,1% 94,8% 93,8% 95,2% 93,1% 98,0% 98,9% 100,0% 95,0% 99,1% 98,5% 95,9% 93,8% 95,2% 96,3% A03 Prot. Unternehmen: Rechtsform lt. Firmenbuch (1) (1) (1) 97,4% 97,0% 92,3% 83,7% 88,9% 95,0% 94,6% A04 Prot. Unternehmen: Firmenbuchnummer lt. Firmenbuch 87,3% 93,6% 91,3% 89,7% 92,4% 89,1% 79,6% 90,9% 97,4% 87,3% A05 Prot. Unternehmen: Firmenbuchgericht lt. Firmenbuch 81,1% 89,9% 84,8% 79,5% 86,4% 78,3% 69,4% 79,4% 83,1% 72,0% A06 Gesellschaften: Vertretungsbefugte Organe (z.b. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, etc.) (1) (1) (1) 63,9% 82,5% 77,8% 80,0% 72,2% 57,1% 59,7% A07 Gesellschaften: Direkt oder indirekt beteiligte Personen, Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, etc. sowie entsprechende Beteiligungsverhältnisse (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) 25,0% 12,2% 7,8% A08 Kontaktmöglichkeit: und/oder Telefon und/oder Fax 97,0% 93,4% 97,8% 97,5% 100,0% 98,0% 96,9% 93,8% 97,6% 96,3% A09 Blattlinie: Grundlegende Richtung des Mediums 16,4% 16,2% 21,7% 13,8% 49,5% 33,8% 47,4% 46,9% 42,5% 24,7% A10 Unternehmensgegenstand (1) (1) (1) 58,8% 81,7% 73,5% 85,6% 78,1% 75,4% 65,4% A11 Mitgliedschaft(en) bei (Wirtschafts-)Kammerorganisationen 52,7% 61,0% 63,0% 60,0% 70,6% 54,9% 61,9% 57,8% 58,1% 49,2% A12 Gewerbebehörde (bzw. weitere Aufsichtsbehörden) 42,7% 52,5% 67,4% 56,3% 52,3% 44,6% 49,5% 43,8% 48,5% 38,2% A13 Anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften 98,2% 98,4% 80,4% 37,5% 42,3% 29,4% 30,9% 37,5% 28,1% 18,3% A14 Zugang zu gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften (1) (1) (1) 26,3% 33,0% 27,0% 25,8% 29,7% 22,8% 13,0% A15 UID-Nummer bzw. Hinweis auf USt.-Befreiung 62,5% 79,6% 80,4% 81,3% 85,3% 73,0% 81,4% 75,0% 77,2% 80,1% A16 Link zu vollständigem Eintrag im Firmen A-Z, wko.at vorhanden (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) 28,5% Alle Kriterien erfüllt (% der überprüften Websites/Webshops) WIEN 7,0% 6,0% 7,0% 5,0% 18,3% 13,2% 21,6% 21,9% 25,0% 8,6% NIEDERÖSTERREICH 3,1% VORARLBERG 0,0% STEIERMARK 2,6% GESAMT 10,8% 3,9% ECG: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSITE-CHECKs überprüft. WSC: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSHOP-CHECKs überprüft. (1) Kriterium zum Zeitpunkt des Checks nicht überprüft, da auf Grund der jeweils aktuellen Gesetzeslage nicht erforderlich. (2) Keine entsprechende Detailauswertung für diesen Zeitraum verfügbar. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 9
11 Detailergebnisse ( ) Datenschutzinformationen WEBSITE CHECK Ergebnisse 2014 Betreiber von Websites sind verpflichtet Informationen darüber zu geben, welche personenbezogenen Daten für welche Zwecke bei ihnen gespeichert werden und an wen diese allenfalls übermittelt werden. In gleicher Weise ist darüber zu informieren, wie Benutzer Auskünfte über die sie betreffenden Daten erhalten und wie diese gelöscht bzw. geändert werden können. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte darf nicht erfolgen, es sei denn dies ist für die Abwicklung des konkreten Vertrages unbedingt erforderlich. ECG WSC Datenschutzinformationen B01 Informationen zum Datenschutz 21,4% 25,7% 17,4% 20,0% 33,0% 31,4% 50,5% 56,3% 33,5% 30,7% B02 Hinweis auf Auskunftsrecht, Richtigstellung, Sperrung, Löschung (1) (1) (1) 8,8% 13,8% 14,7% 21,6% 23,4% 20,4% 30,0% Alle Kriterien erfüllt (% der überprüften Websites/Webshops) WIEN 1,0% 1,0% 1,0% 3,8% 11,9% 9,8% 17,5% 21,9% 26,7% 37,4% NIEDERÖSTERREICH 14,0% 11,8% VORARLBERG 16,5% STEIERMARK 21,1% GESAMT 18,6% 22,2% ECG: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSITE-CHECKs überprüft. WSC: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSHOP-CHECKs überprüft. (1) Kriterium zum Zeitpunkt des Checks nicht überprüft, da auf Grund der jeweils aktuellen Gesetzeslage nicht erforderlich. (2) Keine entsprechende Detailauswertung für diesen Zeitraum verfügbar. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 10
12 Detailergebnisse ( ) Vertrags-, Liefer- und Rücktrittsbedingungen WEBSITE CHECK Ergebnisse 2014 Betreiber von Webshops sollten im eigenen Interesse klare, leicht zugängliche und ständig abrufbare Vertragsbedingungen für den Verkauf von Produkten bzw. die Erbringung von Dienstleistungen unter Angabe des Datums der letzten Aktualisierung bereitstellen. Lieferbedingungen und Lieferfrist müssen vor Abgabe der Bestellung und in der Bestellbestätigung angegeben werden. ECG WSC Vertrags-, Liefer- und Rücktrittsbedingungen D01 AGB sind online verfügbar 100,0% 97,1% 94,7% 92,8% 88,4% D02 Datum der Aktualisierung der AGB angegeben 57,1% 38,2% 52,6% 50,7% 33,5% D03 Vertragssprache wird angegeben 0,0% 26,5% 47,4% 47,8% 32,6% D04 Angaben über den Kundendienst vorhanden 71,4% 55,9% 84,2% 68,1% 54,9% D05 Lieferbedingungen vorhanden (2) 100,0% 91,2% 100,0% 76,8% 75,5% D06 Angabe der Lieferfrist vor Abgabe der Bestellung vorhanden 100,0% 85,3% 68,4% 72,5% 65,7% D07 Information über die Gefahrtragung bei Lieferung vorhanden (2) (2) (2) (2) 24,5% D08 Hinweis auf Rücktrittsrecht vor Vertragsabschluss vorhanden 85,7% 88,2% 78,9% 82,6% 81,1% D09 Muster-Widerrufsbelehrung vorhanden (2) (2) (2) (2) 40,9% D10 Hinweis auf Kosten der Rücksendung bei Rücktritt vorhanden 66,7% 84,8% 82,4% 85,2% 82,8% Alle Kriterien erfüllt (% der überprüften Websites/Webshops) WIEN 14,3% 14,7% 26,3% 37,5% 3,2% NIEDERÖSTERREICH 11,1% 1,6% VORARLBERG 1,9% STEIERMARK 2,5% GESAMT 20,3% 3,4% ECG: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSITE-CHECKs überprüft. WSC: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSHOP-CHECKs überprüft. (1) Kriterium zum Zeitpunkt des Checks nicht überprüft, da auf Grund der jeweils aktuellen Gesetzeslage nicht erforderlich. (2) Keine entsprechende Detailauswertung für diesen Zeitraum verfügbar. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 11
13 Detailergebnisse ( ) Produktbeschreibung, Preisauszeichnung WEBSITE CHECK Ergebnisse 2014 Betreiber von Webshops müssen Verbraucher Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung bzw. Darstellung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie die Gewährleistungs- und gegebenenfalls, die produktspezifischen Garantiebedingungen in klarer, leicht zugänglicher und ständig abrufbarer Form vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung stellen. Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) regelt die Auszeichnung der Verkaufspreise von Sachgütern, sofern diese gewerbsmäßig angeboten werden bzw. die Auszeichnung der Preise von Leistungen, deren Anbieter der Gewerbeordnung unterliegen, jedoch immer nur an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Findet ein Vertragsschluss mit Endverbrauchern im Internet statt, so müssen diese rechtzeitig vor Vertragsabschluss über den Preis der Ware einschl. aller Steuern informiert werden, d.h. es gilt das PrAG einschließlich der Grundpreisauszeichnung. ECG WSC Produktbeschreibung, Preisauszeichnung E01 Beschreibung & Merkmale der Produkte bzw. Leistungen vorhanden 100,0% 97,1% 100,0% 94,2% 97,0% E02 Angabe der Funktionsweise für digitale Inhalte (2) (2) (2) (2) 52,2% E03 Angabe erforderlicher Hard- und Software für digitale Inhalte (2) (2) (2) (2) 35,3% E04 Für unbefristete Verträge Angabe der Gesamtkosten (2) (2) (2) (2) 50,0% E05 Angabe über Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen für unbefristete Verträge (2) (2) (2) (2) 88,9% 80,0% E06 Hinweis auf Gewährleistungsbedingungen vorhanden 71,4% 64,7% 78,9% 73,8% 58,4% E07 Verrechnungswährung angegeben 57,1% 76,5% 100,0% 92,8% 94,8% E08 Angabe des Gesamtpreises einschl. Steuern und Abgaben vorhanden 85,7% 85,3% 94,7% 88,4% 91,8% E09 Versandkosten werden vor der Bestellung angegeben 85,7% 94,1% 100,0% 93,8% 91,4% E10 Zugabe bzw. Geschenke deutlich erkennbar (2) (2) (2) (2) 100,0% E11 Hinweis auf Zusatzkosten für Fernkommunikationsmittel (2) (2) (2) (2) 54,5% Alle Kriterien erfüllt (% der überprüften Websites/Webshops) WIEN 71,4% 82,4% 73,7% 70,8% 52,7% NIEDERÖSTERREICH 75,6% 45,2% VORARLBERG 50,0% STEIERMARK 54,2% GESAMT 73,9% 50,2% ECG: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSITE-CHECKs überprüft. WSC: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSHOP-CHECKs überprüft. (1) Kriterium zum Zeitpunkt des Checks nicht überprüft, da auf Grund der jeweils aktuellen Gesetzeslage nicht erforderlich. (2) Keine entsprechende Detailauswertung für diesen Zeitraum verfügbar. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 12
14 Detailergebnisse ( ) Bestellvorgang, Zahlung WEBSITE CHECK Ergebnisse 2014 Vor Abgabe der Bestellung erhält der Besteller eine übersichtliche speicher- und ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, die es ermöglicht, allfällige Eingabefehler zu erkennen und sofort zu korrigieren sowie die Bestellung noch zu ändern bzw. abzubrechen. Betreiber von Webshops haben dafür zu sorgen dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Ist für den Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche erforderlich, muss die Schaltfläche gut lesbar sowie ausschließlich mit den Worten zahlungspflichtig bestellen bzw. einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. ECG WSC Bestellvorgang, Zahlung F01 Übersicht der Bestellung (Warenkorb) kann vor Finalisierung korrigiert, gedruckt und gespeichert werden 71,4% 88,2% 94,7% 89,9% 86,7% F02 Lesebestätigung für AGB vorhanden 71,4% 76,5% 68,4% 76,8% 75,1% F03 Zusammenfassende Information oberhalb Bestell-Schaltfläche vorhanden (2) (2) (2) (2) 76,6% F04 Bestell-Schaltfläche "zahlungspflichtig kaufen" vorhanden (2) (2) (2) (2) 39,0% F05 Checkbox für Lieferung von Dienstleistungen, Wasser, Gas, Strom, Fernwärme für Verzicht auf Rücktrittsrecht vorhanden (2) (2) (2) (2) (2) 100,0% F06 F07 F08 Checkbox für Lieferung von digitalen Inhalten für Verzicht auf Rücktrittsrecht vorhanden Informationen über Zahlungsbedingungen bzw. akzeptierte Zahlungsmittel vorhanden Bei online Zahlungsmöglichkeit ist die angemessene Sicherheit und Übertragungsverschlüsselung (SSL) gewährleistet (2) (2) (2) (2) 100,0% 100,0% 94,1% 94,7% 92,8% 94,4% 100,0% 88,9% 88,2% 93,5% 91,2% Alle Kriterien erfüllt (% der überprüften Webshops) WIEN 71,4% 73,5% 63,2% 75,0% 32,3% NIEDERÖSTERREICH 68,9% 45,2% VORARLBERG 55,6% STEIERMARK 41,7% GESAMT 71,0% 42,1% ECG: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSITE-CHECKs überprüft. WSC: Informationspflicht wird im Rahmen des WEBSHOP-CHECKs überprüft. (1) Kriterium zum Zeitpunkt des Checks nicht überprüft, da auf Grund der jeweils aktuellen Gesetzeslage nicht erforderlich. (2) Keine entsprechende Detailauswertung für diesen Zeitraum verfügbar. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 13
15 Literaturverweise EU-Richtlinien und österreichische Gesetze Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz FAGG) erlassen wird, BGBl. I Nr. 33/2014 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates E-Commerce Gesetz (ECG): Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts-und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz - ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden, StF: BGBl. I Nr. 152/2001 Gewerbeordnung (GewO): Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), StF: BGBl. Nr. 194/1994 Unternehmensgesetzbuch (UGB): Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch - UGB), StF: drgbl. S 219/1897 Mediengesetz (MedienG): Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz -MedienG), StF: BGBl. Nr. 314/1981 Datenschutzgesetz (DSG): Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz DSG 2000), StF: BGBl. I Nr. 165/1999 Telekommunikationsgesetz (TKG): Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz TKG 2003), StF: BGBl. I Nr. 70/2003 Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG), StF: BGBl. Nr. 140/1979 Preisauszeichnungsgesetz (PrAG): Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz- PrAG), StF: BGBl. Nr. 146/1992 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 UWG, StF: BGBl. Nr. 448/1984 mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 14
16 Impressum Grundlegende Richtung Diese Publikation dient der jährlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der geförderten Beratungsaktion WEBSITE & WEBSHOP CHECK der Wirtschaftskammern Österreichs. Projektleitung, Medieninhaber, Herausgeber, für den Inhalt Verantwortlich, Gestaltung WIFI Unternehmerservice, Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien E. W. T WIFI Unternehmensberatung, Wirtschaftskammer Wien Währinger Gürtel 97, 1180 Wien E. W. T Unternehmerservice B&M, Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten E. W. wko.at/noe/bum T Sparte Handel, Wirtschaftskammer Vorarlberg Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch E. W. wko.at/vlbg/handel T Wirtschaftsservice, Wirtschaftskammer Steiermark Körblergasse , 8021 Graz E. W. wko.at/stmk/us T mysterysurfer.at by networkpro management consulting Mag. Michael Scarimbolo, MA, CMC Maurer Lange Gasse 69, 1230 Wien E. W. Haftungsausschluss und Copyright Alle Angaben erfolgen, trotz sorgfältigster Bearbeitung, ohne Gewähr und Haftung des Medieninhabers. Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach Maßgabe der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie des jeweiligen Ergebnismaterials erstellt. Sämtliche Inhalte können daher nur, und soweit überhaupt zutreffend, eine Ergänzung zum jeweils aktuellen Gesetzestext darstellen und auf individuelle Interpretationsspielräume nicht eingehen. Darüber hinaus sei darauf verwiesen, dass ausländisches Recht im themenrelevanten Bereich dieser Publikation nicht berücksichtigt wird. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe und vorheriger Rücksprache. Copyright mysterysurfer, alle Rechte vorbehalten. Erscheinungsort, Druck, Aktualisierungsdatum Wien, Februar 2015, 10. Auflage, Eigendruck. Diese Ausgabe ersetzt alle bisherigen Publikationen von Mystery Surfer WEBSITE & WEBSHOP-CHECK. mysterysurfer.at websitecheck.eu webshopcheck.eu Seite 15
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