LWL- Jugendhilfezentrum. Konzeption. Flexible Hilfen Rappaportstr. 8b Marl. Marl. Konzeption der Flexiblen Hilfen
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- Alexa Meyer
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1 LWL- Jugendhilfezentrum Marl Regionalleiterin: N. Eisinger Tel.: / Ansprechpartner/in: Monika Grochocki Tel.: / Hans-Georg Schetter Tel.: 0209 / Konzeption Flexible Hilfen Rappaportstr. 8b Marl Konzeption der Flexiblen Hilfen
2 I. Die Einrichtung Der Fachbereich der Flexiblen Hilfen stellt eines der vielfältigen Angebote des LWL - Jugendhilfezentrums dar. Das LWL - Jugendhilfezentrum ist eine regional und überregional arbeitende Jugendhilfeeinrichtung. Es befindet sich in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen - Lippe. Das LWL - Jugendhilfezentrums ist dezentralisiert, das heißt die verschiedenen Hilfsangebote finden sich an unterschiedlichen Standorten wieder. Die Flexiblen Hilfen des Regionalbereiches I und II haben ihren Sitz an der Bulmkerstraße 22 in Gelsenkirchen und an der Rappaportstraße 8b in Marl. Zu den bereits erwähnten vielfältigen Leistungsangeboten des LWL Jugendhilfezentrums zählen u.a. die stationären Hilfen, darunter fallen zum einen Intensivangebote, wie die Intensiv - Wohngruppen, Regelangebote, in Form von koedukativ besetzten Wohngruppen und Mädchenwohngruppen, sowie die Verselbständigungsangebote in Form von sozialpädagogisch - betreutem Wohnen und ausgelagerten Wohngruppenplätzen. Neben den stationären Hilfen bietet das LWL - Jugendhilfezentrums ebenfalls teilstationäre Hilfen, wie die heilpädagogischen Ambulanzen- und ambulante Hilfen an. Gemäss des Grundsatzes der Dezentralisierung des LWL - Jugendhilfezentrums ist die Einrichtung in zwei Regionalbereiche aufgeteilt. Die Arbeit des Regionalbereiches I konzentriert sich überwiegend auf die Regionen Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck, Herne und Herten. Die Arbeit des Regionalbereiches II überwiegend auf die Regionen Marl, Dorsten, Haltern, Billerbeck und Recklinghausen. Der Fachbereich der Flexiblen Hilfen ist daher ebenfalls in zwei Gruppen unterteilt, Flexible Hilfen I, dem Regionalbereich I und Flexible Hilfen II, dem Regionalbereich II zugehörig. Die gesetzlichen Grundlagen, sowie Inhalte unserer Leistungsangebote, sind unter Punkt III. näher beschrieben. II. MitarbeiterInnen
3 Unser Bereich der Flexiblen Hilfen I und II verfügt über ein Team festangestellter MitarbeiterInnen, wobei je nach Bedarf eine personelle Ausweitung möglich ist. Zur Zeit arbeiten insgesamt 15 MitarbeiterInnen mit den unterschiedlichsten Zusatzqualifikationen in den beiden Teams. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, paritätisch oder geschlechtsbezogen zu arbeiten. Hinzu kommt, das jede(r) Mitarbeiter/- in ein hohes Maß an Flexibilität mitbringt und somit auch bei Veränderungsbedarf in einer laufenden Maßnahme in der Lage ist, sich den neuen Begebenheiten anzupassen. III. Individuelle Erziehungshilfen und ihre gesetzlichen Grundlagen Das Bestreben unserer ambulanten Erziehungshilfen ist es, gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in enger Zusammenarbeit mit ihren Angehörigen, eine Verbesserung ihrer Zukunftschancen und Lebensperspektiven zu erreichen, damit sie befähigt werden, eigenverantwortlich die Gestaltung ihres Lebens zu übernehmen. "Hilfe zur Selbsthilfe". Unser Verständnis von Individualbetreuung stellt somit keine isolierte Einzelberatung dar, sondern vielmehr eine ganzheitliche, der gesamten Lebenswelt entsprechende Betreuungsform. Damit verbunden ist auch die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Realitäten, wie z.b. Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit von der Sozialhilfe, Obdachlosigkeit, Drogenabhängigkeit usw.,die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den verschiedenen Hilfesettings, mit anderen Institutionen, wie beispielsweise therapeutische Einrichtungen, Drogenberatung, Schuldnerberatung usw. voraussetzen. Jedes pädagogische Handeln beruht auf rechtliche Grundlagen, diese sind zusammengefasst im Kinder- und Jugendhilferecht, SGB VIII, sowie im Sozialhilferecht, SBG XII. Die Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit basiert im wesentlichen auf der Grundlage folgender Paragraphen: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
4 Unsere Einrichtung bietet alleinstehenden Müttern und Vätern, die aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung noch nicht in der Lage sind, sich selber und ihre Kinder ausreichend zu versorgen, eine intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung in ihrem Lebensalltag an. Unser Ziel ist es, die jungen Mütter und Väter dahingehend zu verselbständigen, dass sie sich durch eigenverantwortliches Handeln adäquat um sich selbst und um ihre Kinder kümmern können. 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung Die Eltern, bzw. der Personensorgeberechtigte, haben einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung ihres Kindes. Treten Probleme bei der Erziehung des Kindes auf, so dass eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, hat der Personensorgeberechtigte das Recht, sich Rat und Unterstützung einzuholen. Welche Formen der staatlichen Hilfe es gemäß 27 SGB VIII gibt und welche Maßnahmen unser Bereich anbietet, sind in den Paragraphen SGB VIII festgelegt. 28 SGB VIII Erziehungsberatung Ein spezielles Angebot des Bereiches Flexible Hilfen ist die systemische Familienberatung bzw. systemische Familientherapie. Da die Beziehung zur Ursprungsfamilie eine zentrale Bedeutung für den jungen Menschen hat, soll aufgrund von intensiver sozialpädagogischer Begleitung und systemischer Familienberatung eine Fremdunterbringung des Kindes oder Jugendlichen, soweit vertretbar, verhindert werden. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit eine systemische Familientherapie einzurichten. Hierbei setzen wir folgende Schwerpunkte: Ressourcenorientierung und Vertrauen in die Lösungskompetenz der Klienten Klärung der Aufträge und Verantwortlichkeiten auf beiden Seiten (d.h. Erwartungen, Perspektiven und Ziele erstellen) Wahrung der Außenperspektive im professionellem Handeln Bescheidenheit im Werten und Urteilen Multikausales und zirkuläres Denken = Hilfe zur Selbsthilfe
5 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Unser Angebot der sozialen Gruppenarbeit richtet sich an Mädchen und Jungen zwischen 13 und 17 Jahren. Folgende Problemlagen werden behandelt: im persönlichen Bereich (z.b. Aggressivität, Gewalt, Wertediffusion, Ängste, Selbstvertrauen, Freizeitgestaltung, Durchhaltevermögen, Beziehungsaufbau), im familiären Bereich (z.b. Kommunikation mit Eltern und Geschwistern, gestörte Eltern-Kind- Beziehung), im Freundschaftsbereich (z.b. Eingehen von Bindungen, Zuverlässigkeit), im Schul- und Arbeitsbereich (z.b. Schul- bzw. Arbeitsverweigerung, Unlust, Über- oder Unterversorgung, Konzentration, Kontaktprobleme). Die soziale Gruppenarbeit soll ein Ort sozialen Lernens sein, an dem die Möglichkeit der Partizipation der Jugendlichen hinsichtlich der Auswahl an Themen und Methoden besteht. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an den lebensweltlichen Komponenten der einzelnen Teilnehmern und deren Umfeld (Eltern, Geschwister, Schule, Freunde... usw.) und versucht, die entstehenden Gruppenprozesse zu einer positiven Entwicklung der einzelnen Jugendlichen zu nutzen. Die Gruppenarbeit wird als fortlaufende Gruppe (ohne konkrete Befristung) durchgeführt. Es finden zwei Treffen in der Woche statt, sowie Ferienfreizeiten etc. 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Innerhalb der sozialpädagogischen Familienhilfe wird durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
6 Hier handelt es sich um außerfamiliäre Unterbringung der Minderjährigen. Für unseren Bereich betrifft dies in der Regel ältere Jugendliche, denen eine Alternative zu ungünstigen familiären Lebensbedingungen angeboten wird, um ihre Verselbständigung zu fördern. Unser Bereich bietet hier in erster Linie das betreute Wohnen an. Meist handelt es sich hierbei nicht nur um ältere Jugendliche, sondern auch um Jugendliche, die aufgrund erheblicher Schwierigkeiten weder innerhalb der Familie verbleiben können, noch in einer stationären Einrichtung tragbar sind. Durch intensiver sozialpädagogische Begleitung soll die Verselbständigung gefördert werden, um neue Lebensperspektiven zu entwickeln, die sich an den Fähigkeiten und Stärken des jungen Menschen orientieren. 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Wir bieten unterschiedliche Hilfen an. Zum Beispiel Nachbetreuung und besondere Formen der Verselbständigungshilfe. Weiterhin verschiedene Betreuungsformen im Rahmen der stationären Unterbringung. Die Form der Betreuung ist stark von der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen abhängig. Sie umfasst neben intensiven Hilfestellungen bei persönlichen Problemen und Notlagen auch materielle, lebenspraktische Aspekte wie Wohnraumbeschaffung, -erhaltung, -vermittlung, schulische und berufliche Ausbildungen und geht hin bis zum Bereich der Gestaltung der Freizeit. Die Einzelbetreuung eignet sich besonders dort, wo Minderjährige und junge Volljährige sich traditionellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten widersetzen. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung erfordert besondere Professionalität, Belastbarkeit und ständige Motivation der sozialpädagogischen Fachkräfte, da es sich im Umgang mit dem Klientel weitgehend um junge Menschen handelt, die als Grenzfälle zwischen Jugendpsychiatrie und / oder Grenzfälle zur Sozialhilfe oder dem Jugendstrafbereich bekannt sind. 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Auch eine Maßnahme für Jugendliche, die dem Personenkreis des 35 a SGB VIII angehören, bieten wir eine geeignete Hilfe an. 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Die nachgehende Betreuung bietet über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus dem Jugendlichen die Hilfestellung und Unterstützung, die er benötigt, um sich ohne größere Probleme in seinem neuen Umfeld orientieren und integrieren zu können. 53, 67 ff SGB XII Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7 Unser Angebot richtet sich an junge Menschen, die eine intensive sozialpädagogische Betreuung benötigen und aufgrund ihrer besonderer Entwicklungs- und Lebenssituation keine Ansprüche nach dem SGB VIII haben. Diese sozialpädagogisch begleitete Wohnform im Rahmen der Sozialhilfe umfasst eine institutionelle Hilfe wie die Begleitung, die Unterstützung und Anleitung bei der Wohnungssuche, Mieten der Wohnung, Durchführung und Beendigung der Hilfe. Die sozialpädagogische Begleitung wird dem Bedarf des jungen Menschen individuell angepasst. Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen des jungen Menschen zu stärken, um ihm ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Arbeit mit drogengefährdeten / drogenkonsumierenden Jugendlichen Heutzutage kommen Jugendliche oftmals mit Drogen in ihrem unmittelbaren Umfeld in Kontakt. Die Abgrenzung gegenüber Suchtmitteln ist für viele Jugendliche alleine nicht mehr möglich. Deshalb bieten wir konkrete Unterstützung durch eine sozialpädagogische Begleitung für drogengefährdete und drogenkonsumierende junge Menschen an. Die gezielte Zusammenarbeit mit Drogenberatungsstellen und therapeutischen Einrichtungen ist dabei für uns selbstverständlich. Neben unserer präventiven Arbeit wollen wir durch unser pädagogischen Handeln die Persönlichkeit der Jugendlichen festlegen, damit gemeinsam neue Lebensperspektiven entwickelt werden können. Krisenintervention und Inobhutnahme Bei auftretenden Konflikten in der Familie, Obdachlosigkeit, Eigengefährdung und anderen Krisen soll durch eine Intervention unserer Einrichtung, auch in Form von Inobhutnahme bei Fremd- und Eigengefährdung, die eine Neuorientierung des Kindes und Jugendlichen ermöglicht. Die Hilfsangebote werden individuell auf den konkreten Fall abgestimmt.
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