KOSTENRECHNUNGSMODELL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KOSTENRECHNUNGSMODELL"

Transkript

1 KOSTENRECHNUNGSMODELL FÜR UNIVERSITÄRE INSTITUTIONEN Version 2.6 vom 1. Juli 2014 Ersetzt Version 2.5 vom Im folgenden Papier steht die männliche Form stellvertretend auch für die weibliche. S. 1/71

2 Inhaltsverzeichnis VORWORT ZIELE DER KOSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG ZIELE DES KOSTENRECHNUNGSMODELLS DEFINITION DES KOSTENRECHNUNGSMODELLS DER AUFBAU DER KOSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG DIE KOSTENARTENRECHNUNG Der Kontenrahmen Festlegungen für Kostenartenrechnung Personalkosten Raumkosten Amortisationen / (bewegliche) Investitionen Zentralbereichskosten Kosten der Rechenzentren / Informatik Overheadkosten der Hochschulträger Kosten der Lehre und Forschung an Universitätsspitälern Weitere Abgrenzungen Kalkulatorische Zinsen KOSTENSTELLENRECHNUNG Vor- und Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen im KRM Umlage Vor-/Hilfskostenstellen KOSTENTRÄGERRECHNUNG Umlage/Verteilung der Kosten auf die Kostenträger Personalkosten Anforderungen Sachkosten Kalkulatorischen Raumkosten (bewegliche) Investitionen/Abschreibungen Nationalfonds/Drittmittel Finanzierungsquellen Leistungstransfer des Kostenträgers Lehre Personentransfer Leistungstransfer zwischen Universitäten und Hochschulen Umlage/ Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger Anrechenbare Erlöse Diverse Erlöse Erlöse aus Dienstleistungen mit verpflichtendem öffentlichem Charakter Overheadbeiträge (Hochschulrechnung) Drittmittel Beiträge der Studierenden Bundesbeiträge nach UFG Grundbeiträge (Art UFG) Projektgebundene Beiträge (Art UFG) DATENLIEFERUNGEN AUSWERTUNGEN AUSWERTUNGEN DER UNIVERSITÄREN INSTITUTIONEN AUSWERTUNGEN FÜR EXTERNE ZWECKE S. 2/71

3 ANHANG A: BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG DER LEISTUNGSTRANSFERMATRIX ANHANG B: PARAMETER FÜR DIE KOSTEN-/LEISTUNGSRECHNUNG ANHANG C: DIE SUK-RAUMTYPEN ANHANG D: ANLEITUNG ZUR ERFASSUNG DER TÄTIGKEITSANTEILE ANHANG E: HRM KONTENRAHMEN ANHANG F: DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG ANHANG G: TABELLEN AUSWERTUNG 2004/ S. 3/71

4 Vorwort Mit der Erstellung des Kostenrechnungsmodells für universitäre Hochschulen ist im Jahre 1999 begonnen worden. Version 2 des Modells trägt das Datum , es wurde in der Sitzung der SUK vom validiert. Die Umsetzung in den Universitäten und ETH erfolgte 2002 und Die Daten 2003 enthielten noch grosse Lücken und waren zu einer gesamtschweizerischen Auswertung nicht geeignet. Ab Rechnungsjahr 2004 konnten die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung durch den Lenkungsausschuss aufbereitet und ein Bericht an die SUK sowie eine Publikation für die Öffentlichkeit erstellt werden. Das Kostenrechnungsmodell und die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung bei den Universitäten und ETH sind 2005 durch externe Experten evaluiert worden. Die Empfehlungen der Evaluation wurden in der Folge durch den Lenkungsausschuss bearbeitet und der SUK Lösungsvorschläge unterbreitet. Die genehmigten Änderung fanden Eingang in die Version 2.1 vom Ende 2007 wurde die Projektierungs- und Umsetzungsphase der Kosten- und Leistungsrechnung für universitäre Hochschulen abgeschlossen, obschon gewisse Weiterentwicklungen (Kosten von Lehre und Forschung an Universitätskliniken, Kostenträgeranpassungen an den Bolognaprozess) noch zu bearbeiten blieben. Das Projekt stand unter der Leitung der Schweizerischen Universitätskonferenz, welche auch die Projektfinanzierung durch Bundesmittel im Rahmen der Kooperationsprojekte und in die Wege geleitet hat. Damit hat auch der Lenkungsausschuss seine Arbeit beendet. Die Kostenrechnungsdaten der Universitäten und ETH werden ab Rechnungsjahr 2006 an das Bundesamt für Statistik geleitet, welches die Zahlen plausibilisiert, verarbeitet und publiziert. Das BFS arbeitet seit an der Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung der universitären Hochschulen und hat hierfür eine Begleitgruppe eingesetzt, welche in ähnlicher Zusammensetzung wie der Lenkungsausschuss arbeitet. Infolge dieses Übergangs wurde das Kostenrechnungsmodell nochmals redaktionell überarbeitet, um die Änderungen und Präzisierungen des Lenkungsausschusses zu berücksichtigen (Version 2.2 vom ). Die Qualitätskontrolle, die das BFS im Jahr 2007 durchgeführt hat, brachte Unterschiede zwischen den Hochschulen bei der Definition der Erlöse und deren Verteilung auf die Kostenträger an den Tag (4.3.3). Infolgedessen bildete der Lenkungsausschuss "Kostenindikatoren an den universitären Hochschulen" eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, eine neue Version des Kapitels zu verfassen. Die Änderungen im Kapitel wurden integriert in die Version 2.3 des KRM vom 1. Oktober Um der Preisentwicklung im Immobiliensektor Rechnung zu tragen, wurde der Anhang B durch einen Experten, Herrn Werner Vetter, zusammen mit einer vom BFS beauftragten Arbeitsgruppe aktualisiert. Anhang B gibt den Preis pro Quadratmeter an und wird für die Berechnung der Infrastrukturkosten verwendet. Die neuen Werte wurden integriert in der Version 2.4 vom 1. Februar S. 4/71

5 Eine Trennung von Personal-, Material- und Infrastrukturkosten wurde in das KRM eingeführt, um es dem BFS zu ermöglichen, zum vorgesehenen Zeitpunkt die Aufwandserhebung und die Kostenerhebung zu fusionieren. Ausserdem wurde beschlossen, dass die Overheadbeiträge { XE "overhead" } in Zukunft nur dann in der Aufwandsstatistik und in der Kostenrechnung berücksichtigt werden, wenn sie eine im Referenzjahr erbrachte Leistung finanzieren. Andernfalls wird der Overhead abgegrenzt. Es ist Sache der Hochschule zu entscheiden, wie die Overheadbeiträge eingesetzt werden (d.h., ob sie zentrale Kosten oder Projektaufwendungen decken). Diese Änderungen wurden in die Version 2.5 des KRM vom 1. Februar 2011 integriert. Am 27. Juni 2014 hat die SUK die Verlängerung der m 2 -Kostensätze für die Berechnung der kalkulatorischen Raumkosten für die Jahre 2014 bis 2017 genehmigt. Dieser Beschluss wird in das KRM in der Version 2.6 vom 1. Juli 2014 aufgenommen. Koordinationsgruppe "Kostenindikatoren der universitären Hochschulen" (Stand ) Jürgen Rümmele, Universität Basel, Präsident der Koordinationsgruppe Monique Bersier / Gérard Python, Université de Fribourg Bertold Walther, EPFL, Lausanne Denis Boillat / Beatrice Lambert, Université de Neuchâtel Christine Clausen, Formation universitaire à distance, Brig Alain Clément-Pavon, Université de Lausanne Urs Dietrich, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Bernadette Haenni, Schweizerische Universitätskonferenz SUK Urs Hugentobler, ETH-Zürich Erwin Iten, Universität Zürich Li-Yu Iing / Michael Spillmann / Andres Villar, Université de Genève Thomas Markl / Gerhard Tschantré, Universität Bern Roland Naef, Universität St. Gallen Doris Schmidli / Eliane Vassali, Universität Luzern Luisa Tettamanti-Cutruneo, Università della Svizzera Italiana Raymond Werlen, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS Urs Zemp, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Gabor Bende, Bundesamt für Statistik BFS Vera Herrmann, Bundesamt für Statistik BFS Katrin Holenstein, Bundesamt für Statistik BFS S. 5/71

6 1. Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung Da der Titel Kostenrechnung teilweise irreführend sein kann, wird im Folgenden immer von einer Kosten- und Leistungsrechnung gesprochen. Die detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung soll den universitären Institutionen als internes Führungsinstrument dienen. Die Kosten- und Leistungsrechnung dient als Informationsinstrument für die Hochschulträger und die Institutionen, welche zur Finanzierung der Universitäten und Hochschulen beitragen, insbesondere der Bund und die anderen Kantone. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung geführt. 2. Ziele des Kostenrechnungsmodells Ziel des Kostenrechnungsmodells ist eine hohe Qualität der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung. Damit soll eine von allen Beteiligten anerkannte Vergleichbarkeit der Kostenrechnungsergebnisse unter den Universitäten und Hochschulen erreicht werden. Als Bandbreite für die Vergleichbarkeit wird 5% angestrebt (± 2,5%). Die Daten der Kosten- und Leistungsrechnungen der universitären Institutionen sollen, auf Grund der durch das Kostenrechnungsmodell gewährleisteten Qualität, als Grundlage für Führungsentscheide auf allen Stufen und für die leistungsbezogene Mittelzuteilung herangezogen werden können. Die statistisch wichtigen Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sollen in das Schweizerische Hochschulinformationssystem (SHIS) fliessen und durch das Bundesamt für Statistik aufbereitet und publiziert werden. Die Kosten- und Leistungsrechnung soll mittels der Kostenträgerrechnung, resp. der Deckungsbeitragsrechnung Ergebnisse nach den folgenden Hauptkostenträgern aufzeigen: a) Hauptkostenträger Lehre mit folgenden Unterscheidungsbereichen: Grundausbildung (Lizentiat, Diplom, Bachelor, Master) Weiterführende Ausbildung (Doktorat und übrige Nachdiplomausbildungen) Forschung Weiterbildung Dienstleistungen S. 6/71

7 b) Fachbereiche Die Resultate werden gesamtschweizerisch für maximal 20 Fachbereiche gemäss dem Schweiz. Hochschulinformationssystem (SHIS) ausgewiesen. Diese sind: Theologie Sprach- und Literaturwissenschaften Philosophie, historische und Kulturwissenschaften Sozialwissenschaften Geistes- und Sozialwissenschaften interdisziplinär und andere Wirtschaftswissenschaften Recht Exakte Wissenschaften Naturwissenschaften Exakte und Naturwissenschaften interdisziplinär und andere Humanmedizin Zahnmedizin Veterinärmedizin Pharmazie Medizin und Pharmazie interdisziplinär und andere Bauwesen und Geodäsie Maschinen- und Elektroingenieurwesen Agrar- und Forstwissenschaften Technische Wissenschaften interdisziplinär und andere Interdisziplinäre und andere Universitätsintern kann die Kosten- und Leistungsrechnung detaillierter geführt werden. 3. Definition des Kostenrechnungsmodells Die Kosten- und Leistungsrechnung ist Bestandteil des internen Rechnungswesens. Sie dient der Erfassung, Verrechnung und Kontrolle von Kosten und Leistungen, die mit der betrieblichen Leistungserstellung und verwertung in Zusammenhang stehen. Insbesondere werden auch die innerbetrieblichen Geschäftsvorfälle (innerbetrieblicher Leistungsaustausch) erfasst. Dagegen bleiben im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung jene Geschäftsvorfälle ausser Betracht, die nicht Gegenstand des betrieblichen Prozesses sind. Berücksichtigt werden die Geschäftsvorfälle des Kalenderjahres. Einzelne Leistungskennzahlen können für das akademische Jahr erfasst werden (z.b. Tätigkeitsanteile), die kostenmässigen Auswirkungen sind aber immer auf das Kalenderjahr umzurechnen. Um auf der Grundlage dieser Erkenntnisse eine adäquate Definition für das Kostenrechnungsmodell zu erstellen, muss als erstes auf die im Rechnungswesen allgemein vorhandene Abgrenzungsproblematik eingegangen werden. Dabei sind vor allem die Begriffsreihen Ausgaben Aufwand Kosten und Einnahmen Ertrag Leistung voneinander zu unterscheiden. So bedeutet rein theoretisch betrachtet der Schritt weg von einer Ausgaben-/Einnahmenrechnung hin zu einer Kosten-/Leistungsrechnung, dass das Begriffspaar Kosten und Leistungen in S. 7/71

8 den Vordergrund der Betrachtung treten muss. Im Folgenden wird lediglich die Begriffsreihe Ausgaben Aufwand Kosten näher betrachtet. In einer Ausgabenrechnung wird die Beschaffung von Gütern oder Diensten ausgewiesen. Dabei ist es gleichgültig, ob damit ein Zahlungsvorgang oder eine Ergebnisbeeinflussung verbunden ist oder nicht. Demgegenüber werden mit den Begriffen Aufwand und Kosten der bewertete Verbrauch von Gütern und Diensten ausgewiesen. Während dabei der Aufwand betragsmässig stets ausgabenorientiert ist, ist die Bewertung des Güterverbrauches in der Kosten- und Leistungsrechnung offen. Zudem beinhaltet die Finanzbuchhaltung sämtliche Geschäftsvorfälle, d.h. es werden auch betriebsfremde und ausserordentliche Aufwendungen erfasst. In der Kostenund Leistungsrechnung werden dagegen nur betriebliche Geschäftsvorfälle erfasst, so dass die Kosten wie folgt definiert werden können: Kosten = Bewerteter Verbrauch an Gütern und Diensten, die der Herstellung und dem Absatz der betrieblichen Erzeugnisse dienen Dabei setzen sich die Kosten aus aufwandsgleichen (und z.t. auch ausgabengleichen) Kosten, den sog. Grundkosten, und den Zusatz- oder Anderskosten zusammen. Zu den Zusatzkosten gehört dabei der Bereich der kalkulatorischen Kosten, denen entweder keine vergleichbaren Aufwendungen gegenüber stehen oder für die es zwar analoge Aufwandsposten gibt, die sich aber in ihrem Wertansatz unterscheiden. Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen ist für ein Kostenrechnungsmodell festzuhalten, dass bereits bei der Erarbeitung der einzelnen Bestandteile die Abgrenzungsfragen zu den bisher vorhandenen Rechnungsmodellen herauszustellen sind, und eine klare Trennung zwischen den Zwecken der Rechnungen herausgearbeitet wird. Nur so wird nicht zuletzt für die geforderten Vergleichszwecke ein Kostenrechnungsmodell seine Aufgabe erfüllen können. 4. Der Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung besteht aus den 3 Teilen: Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung 4.1. Die Kostenartenrechnung Der Kontenrahmen Grundlage für die Kosten- und Leistungsrechnung ist für die Universitäten der Kontenrahmen der öffentlichen Verwaltung (HRM: Harmonisiertes Rechnungsmodell der Kantonalen Finanzdirektoren); die Eidg. Techn. Hochschulen setzen den KMU - Kontenrahmen ein (ab 2007 das Neue Rechnungsmodell des Bundes). Für das KRM werden die Kostenartenstufen 3-stellig verbindlich erklärt. S. 8/71

9 4.1.2 Festlegungen für Kostenartenrechnung Es werden nur diejenigen Kostenarten aufgeführt, bei welchen eine Festlegung notwendig ist Personalkosten Der Kontenrahmen NRM sieht bei den Löhnen zwei Rubriken vor: - Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals - Löhne der Lehrkräfte Für das Kostenrechnungsmodell genügt diese Unterteilung nicht. Folgende Rubriken sind verbindlich: - Löhne der Professoren (SHIS I + II) - Löhne der übrigen Dozenten (SHIS III VI) - Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter (SHIS VII X) - Administr. und techn. Personal (SHIS XI XVII) Die Personalkosten umfassen die Bruttogehälter zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen sowie allfälliger Sozialzulagen (Kinderzulagen etc.) Raumkosten Die universitären Institutionen sind zu einem grossen Teil in Gebäuden untergebracht, welche im Besitz der Hochschulträger sind. Dieser verrechnet in der Regel keine Mieten; mit anderen Worten, die Räumlichkeiten werden gratis benutzt. Vielfach wird auch der bauliche Gebäudeunterhalt durch das Bauamt des Hochschulträgers ausgeführt, und zwar ohne Weiterverrechnung. Die Nebenkosten sind indessen in den Rechnungen der universitären Institutionen enthalten. Für die Hochschulfinanzstatistik des BFS wurde für diesen Sachbereich eine einfache Lösung entwickelt: Alle Universitäten verfügen über eine Raumdatenbank. Die Raumdaten werden in 7 Typen kategorisiert: - Hörräume - Unterrichtsräume - Laborräume - Büroräume - Bibliotheksräume - Lager- / Archivräume - Räume für den Sozialbereich S. 9/71

10 Die kalkulatorischen Raumkosten werden nach der Formel Hauptnutzfläche HNF x m 2 -Kostensatz/Raumtyp ermittelt. Für die Kostenberechnung wird die Hauptnutzfläche HNF verwendet. Die Nebennutzfläche NNF (z.b. Verkehrswege) wird nicht separat ausgewiesen aber in der Berechnung der Kostensätze für die HNF berücksichtigt. Die unbebauten Flächen werden nicht separat ausgewiesen. Bei den bebauten Flächen wurden diese im Kostensatz der Gebäude berücksichtigt. Die unbebauten Flächen sind heute grösstenteils in den Datenbanken nicht erfasst. Ihr Anteil ist sehr gering und beeinflusst die Kostenrechnung nicht massgebend. Bei der Berechnung der Raumkosten werden die Bundesbeiträge nicht abgezogen (Bruttoprinzip: Die Raumkosten sind unabhängig von der Finanzierungsart zu ermitteln). Die Bundesbeiträge sind als kalkulatorische Erträge aus Gebäudesubventionen separat auszuweisen. Der kalkulatorische Ertrag ist pro m 2 entsprechend den Raumkosten zu berechnen. Er wird generell für alle Universitäten berechnet, unabhängig davon ob Bundesbeiträge ausgerichtet wurden. Damit soll verhindert werden, dass Kostenunterschiede bei den Raumkosten entstehen, wenn Universitätseinrichtungen in subventionierten bzw. nicht subventionierten Gebäuden untergebracht sind. Der m 2 -Kostensatz wird durch die Fachstelle für Hochschulbauten der Schweiz. Hochschulkonferenz für alle universitären Institutionen einheitlich festgelegt (siehe Anhang B). Er entspricht dem Preis für gebrauchsfertig eingerichtete Räume (festinstallierte Möblierung, festinstallierte Apparate und Geräte, Gebäudeleitsysteme etc.). Zur Berücksichtigung der Kostenentwicklung im Gebäudebereich entscheidet die SUK alle 5 Jahre über Änderungen bei den Parametern zur Berechnung der kalk. Raumkosten (Gebäudeneuwert, Zinssätze, Prozentanteile). Für kurzzeitig gemietete Flächen muss der effektive Mietaufwand in der Rechnung bleiben und darf nicht durch die kalkulatorischen Raumkosten ersetzt werden. Die Kosten für Mobiliar sind nicht in den Raumkosten enthalten. Jede Universität bestimmt selbst, wie sie die Mobiliarkosten in der Rechnung berücksichtigt. In der Kosten- und Leistungsrechnung werden - die Mietkosten (Ausnahme: kurzzeitige Miete) - die Kosten für den baulichen Gebäudeunterhalt nicht ausgewiesen d.h. gegenüber der Finanzbuchhaltung abgegrenzt Amortisationen / (bewegliche) Investitionen Unter diesem Punkt werden nur die 'beweglichen' Anschaffungen wie Apparate und Geräte, Informatikmittel etc. behandelt; die baulichen Investitionen sind in den Raumkosten bereits enthalten. Die über die Investitionsrechnung (HRM) gebuchten oder aktivierten (KMU-Plan) Investitionen werden als Abgrenzung im Sinne einer Abschreibung in der Kosten- und Leistungsrechnung behandelt, d.h. als jährlicher Kosten berücksichtigt. Es ist jeder Institution freigestellt, detailliertere Lösungen, wie das Führen einer Anlagenkartei, die lineare Abschreibung aller getätigten Investitionen über vordefinierte Abschreibungssätze sowie die Belastung der kalkulatorischen Abschreibungen direkt S. 10/71

11 bei den jeweiligen Kostenstellen (deren einzelne Abschreibungen auf Stufe Studiengang/ Fachbereich summiert werden) anzuwenden. Abschreibungen sollten der Lebensdauer der Investitionen entsprechen; Abschreibungssätze werden keine vorgeschrieben Zentralbereichskosten Definition Zentralbereich (Nr. gemäss BFS Finanzstatistik): Grundsatz: Soweit möglich sind Kosten direkt den Fakultäten oder Kostenträgern zuzuordnen. Was nicht direkt zuweisbar ist, fliesst in den Teile Zentralbereichskosten 8.1 Zentrale Verwaltung Enthält die Kosten für Rektorat (Universitätsleitung), Finanzen, Personal, Informatik (inkl. EDV Systemen, die von Dritten betrieben werden), Immatrikulationsdienste, Kommunikation, Marketing usw. Die Verwaltungs- und Infrastrukturkosten der Fakultäten und Departemente (dezentrale Administration) werden den Fakultäten und Departementen direkt belastet und dort ausgewiesen. Umlage der zentralen Verwaltungskosten mit Hilfe eines %-Satzes der gesamten Personalkosten (inkl. Zulagen und Sozialleistungen). 8.2 Zentrale Bibliotheken Enthält die Kosten für die zentralen Bibliotheken, auch wenn diese nicht in der unieigenen Rechnung enthalten sind. Sind die Kosten der Bibliothek in der Rechnung enthalten, ist ein Anteil für die Öffentlichkeit abzuziehen. Die Kosten für Fachbereichs- oder Institutsbibliotheken werden direkt den Fakultäten oder Instituten belastet und dort ausgewiesen. Die Bibliothekskosten werden nach Anzahl Studierenden umgelegt; ev. mit Faktor pro Fachbereich. Der Faktor spiegelt die unterschiedliche Nutzungsintensität einzelner Fachbereiche wieder. 8.3 Technische Dienste und Logistik Enthält die Kosten für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Reinigung, Gebäudemanagement, Betrieb und Technik, Hausdienst, Telefon-Grundausstattung. Die Umlage erfolgt als %-Zuschlag auf die Kostensätze der verschiedenen Raumtypen (gem. FHB). Die Kostensätze sind für alle Unis vorgegeben, der %- Zuschlag wird in der jeweiligen Kostenrechnung der einzelnen Uni bestimmt. Die Kosten für Technische Dienste und Logistik sind separat auszuweisen (nicht in die kalk. Raumkosten integrieren) 8.4. Dienstleistungen für Mitarbeitende und Studierende Mensa, Sport, Kinderkrippe, Unterkünfte, Spezialgebäude (z.b. Haus der Universität), Beratung für Studierende (z.b. Sozialberatung, Gleichstellung von Frau und Mann, Karriereplanung, internationaler Austausch), öffentliche Angebote (z.b. Collegium Generale, Seniorenuniversität). Die Umlage erfolgt nach der Zahl der Studierenden. S. 11/71

12 Anmerkung: Bei der Umlage der Zentralbereichskosten auf die Fachbereiche wird soweit möglich zwischen Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturkosten unterschieden. Idealerweise sollte bei den Personalkosten zwischen den 4 Kategorien Professoren (SHIS I+II), übrige Dozierende (SHIS III-VI), Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeiter (SHIS VII-X) und administratives und technisches Personal (SHIS XI-XVII) unterschieden werden Kosten der Rechenzentren / Informatik Die Abgrenzung der Kosten, die durch den Bezug von Leistungen externer Rechenzentren oder durch die Abgabe von Leistungen an Dritte anfallen, ist Sache der universitären Institutionen. Die Umlage und Schlüsselung der Vorkostenstelle Rechenzentrum/Informatik auf Stufe universitäre Institution/Fakultät/Departement/Abteilung richtet sich nach der individuellen Struktur der jeweiligen universitären Institution Overheadkosten der Hochschulträger Auf den Einbezug von Overheadkosten der Hochschulträger wird verzichtet. Unter den Overheadkosten der Hochschulträger werden jene Kosten verstanden, welche beim Hochschulträger und/oder übergeordneten Stellen (z.b. Kanton) mit den betroffenen Direktionen und Querschnittsämtern (Erziehungsdirektion, Baudirektion, Finanzdirektion, Personalamt etc.) für Arbeiten und Leistungen zugunsten der universitären Institutionen entstehen. Die zahlreichen NPM-Projekte in den einzelnen Kantonen haben die Diskussion um diese Kosten lanciert und es finden bereits heute Kostenberechnungen und teilweise auch effektive Belastungen der universitären Institutionen statt. Das gleiche gilt für die Belastung der Kosten politischer Organe (Parlament, Regierung) Kosten der Lehre und Forschung an Universitätsspitälern Die Kosten für die Lehre und Forschung an den Universitätsspitälern werden, sobald bekannt, in die Kosten- und Leistungsrechnung einbezogen, sofern sie plausibilisiert und gemäss Konzept KLR vertretbar sind Weitere Abgrenzungen Kosten, welche nicht zum Kernbereich gehören, sind je universitäre Institution individuell abzugrenzen Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Raumkosten enthalten bereits Zinsen. Auf kalkulatorische Zinsen für 'bewegliche' Anschaffungen wird verzichtet. S. 12/71

13 4.2. Kostenstellenrechnung Vor- und Hilfskostenstellen Kostenarten, die nicht direkt einem Kostenträger oder einer Hauptkostenstelle zugeordnet werden können, sind über Vor- und Hilfskostenstellen mittels Umlageschlüssel auf die Hauptkostenstellen und kostenträger umzulegen. Die Bestimmung der benötigten Vor- und Hilfskostenstellen auf den diversen universitären Stufen (universitäre Institution/Fakultät/Departement/Institut) liegt grundsätzlich in der Kompetenz der einzelnen universitären Institutionen. Auf eine Mindestanforderung der zu führenden Vor- bzw. Hilfskostenstellen wird im KRM bewusst verzichtet. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die statistischen Bedürfnisse des BFS erfüllt bleiben (vgl. Hochschulfinanzstatistik). Durch eine auf diese Bedürfnisse ausgerichtete Wahl der Vor- bzw. Hilfskostenstellen können Doppelerfassungen und Mehraufwand verhindert werden. Insbesonders gilt dies für die Punkte 8.1 und ev. 8.4 der Zentralbereichskosten (siehe ), welche vom BFS als Indikator ausgewiesen werden. Die Zuordnung der Organisationseinheiten zu den Zentralbereichen wird zwischen BFS und Hochschule mittels einer Zuordnungsliste verbindlich festgelegt. Die Zuordnung neuer Einheiten muss bilateral abgesprochen werden, um die gesamtschweizerische Vergleichbarkeit zu garantieren Hauptkostenstellen im KRM Die Hauptkostenstellen geben Auskunft darüber, welche Kosten auf die einzelnen Leistungseinheiten entfallen. Zwingend vorgeschriebene Hauptkostenstellen im KRM sind die 20 Fachbereiche des Schweizerischen Hochschulinformationssystems (SHIS). Bei den einzelnen universitären Institutionen sind nur die angebotenen Fachbereiche zu berücksichtigen. Die universitären Kostenstellen respektive Leistungseinheiten (Professuren/ Abteilungen/ Institute/ Departemente/ Fakultäten) sind so zu definieren, dass sie für das Kostenrechnungsmodell den einzelnen Fachbereichen zugeteilt werden können Umlage Vor-/Hilfskostenstellen Als Mindestanforderungen werden 2-3 Schlüssel empfohlen, zwischen denen die universitäre Institution wählen kann: Personalkosten, Studierende, Hauptnutzfläche oder eine zweckmässige Mischform davon (von jeder universitären Institution frei bestimmbar) Kostenträgerrechnung Als Kostenträger werden die Leistungen bezeichnet, die ein Betrieb bzw. eine universitäre Institution erbringt: Produkte oder Dienstleistungen. Die Kostenträgerrechnung gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe die Kosten je Kostenträger (Produkt/ Produktegruppe) angefallen sind. S. 13/71

14 Die universitären Institutionen führen die Kostenträgerrechnung nach Leistungseinheiten d.h. auf Stufe Institut/Klinik oder Departement und zusammengefasst nach den 20 Fachbereichen SHIS. Sie dient als Vorstufe zur Deckungsbeitragsrechnung. Bei der Ergebnisauswertung werden die Kosten mit den Erträgen aus den erbrachten Leistungen verglichen. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind die Kostenanteile anderer Leistungseinheiten mittels Leistungstransfermatrix zu verschieben. Im Kostenrechnungsmodell für universitäre Institutionen werden mindestens folgende Hauptkostenträger (vgl. 2. Ziele des KRM) definiert: Lehre mit den 2 Erfassungsebenen Grundausbildung, weiterführende Ausbildung Forschung Weiterbildung Dienstleistung Die Kosten des Hauptkostenträgers Lehre werden in 2 Bereiche (Grundausbildung, weiterführende Ausbildung unterteilt. Eine weitere Unterteilung der Hauptkostenträger Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen bleibt jeder universitären Institution vorbehalten und ist bei der wissenschaftlichen Dienstleistung vor allem bei Instituten mit ständigen Dienstleistungsaufträgen angebracht. Sie dient dann der internen Führungsinformation/ -kontrolle auf Stufe universitäre Institution/ Fakultät/ Departement/ Institut/ Abteilung/ Professur. Auf eine Unterscheidung der Forschung in Grundlagenforschung und angewandte Forschung wird im vorliegenden Kostenrechnungsmodell verzichtet, da zwar eine Definition vorhanden ist, aber die Abgrenzung ist in der Realität nicht möglich Umlage/Verteilung der Kosten auf die Kostenträger Personalkosten Die in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) anfallenden Personalkosten müssen prozentual auf die Kostenträger aufgeteilt werden. Zu diesem Zweck findet für sämtliches, nicht im Zentralbereich beschäftigtes, Personal der Hochschule (mindestens aber für die Professorenschaft, die übrigen Dozierenden und den Mittelbau, SHIS- Personalkategorien I-X) periodisch eine Erhebung über die Aufteilung der Tätigkeiten statt. Diese Erhebung dient ebenfalls dem BFS für die Personalstatistik im Allgemeinen und die Berechnung der Betreuungsverhältnisse im Speziellen. Bei den verschiedenen Tätigkeiten (Definitionen, Richtlinien und Beispiele siehe Anhang) handelt es sich um: Lehre (mit Unterscheidung zwischen Grundausbildung und weiterführender Ausbildung) F+E Weiterbildung Dienstleistungen Die Leitung der Universität oder Hochschule, verantwortlich für die Erhebung der Tätigkeitsanteile, erlässt eine Liste derjenigen Tätigkeiten, welche an ihrer Institution als Dienstleistungen aufgeführt werden dürfen. Die Liste der Dienstleistungen wird dem S. 14/71

15 Lenkungsausschuss nach Abschluss der Erfassung der Tätigkeitsanteile zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Falls die vier Personalkategorien bei der Umlage der Zentralbereichskosten erhalten bleiben (siehe Kapitel ), werden die umgelegten Personalkosten auf die Kostenträger anhand der Tätigkeitsanteile der jeweiligen Personalkategorien auf die Kostenträger verteilt. Ansonsten erfolgt die Verteilung über die durchschnittlichen Tätigkeitsanteile (Durchschnitt der vier Personalkategorien). Anmerkung: Falls eine Trennung zwischen umgelegten Personalkosten, umgelegten Sachkosten und umgelegten Infrastrukturkosten überhaupt nicht möglich sein sollte, wird das BFS die kompletten Umlagekosten auf die Kostenträger im Verhältnis zu den direkten Personalkosten, den direkten Sachkosten und den direkten Infrastrukturkosten auf die einzelnen Kostenträger verteilen Anforderungen Um die Vergleichbarkeit der Daten zu garantieren, gelten für diese Erhebung bestimmte Mindestanforderungen, welche von allen Hochschulen einzuhalten sind. Diese Mindestanforderungen umfassen die Erfassungsperiode bzw. den -zeitraum, die Erfassungspopulation und die Erfassungsmethode. a) Erfassungsperiode und -zeitraum Die Erhebung erfolgt mindestens alle 2 Jahre und bezieht sich auf ein gesamtes Jahr (Kalenderjahr oder akademisches Jahr). Die Lieferung der Daten an das Bundesamt für Statistik BFS, im Rahmen der Lieferung der Personaldaten, erfolgt hingegen jährlich. b) Erfassungspopulation In die Erhebung ist grundsätzlich sämtliches, nicht im Zentralbereich beschäftigtes, Personal der Hochschule einzubeziehen. Es ist aber auch möglich, nur das wissenschaftliche Personal (Professorenschaft, übrige Dozierende und Mittelbau, SHIS- Personalkategorien I-X) zu erfassen. In diesem Fall wird das administrative und technische Personal mit den selben Schlüsseln wie das wissenschaftliche Personal auf die verschiedenen Tätigkeiten verteilt, differenziert nach Organisationseinheit und Finanzquelle. c) Erfassungsmethode Die Erfassungsmethode gibt an, auf welcher Organisationsstufe einer Hochschule die Erhebung durchgeführt wird. Empfohlen wird eine umfassende Individualerhebung, d.h. jede Person erhält einen Fragebogen, auf dem sie gebeten wird einzutragen, welchen Anteil sie im Verlauf des Referenzjahres für die einzelnen Tätigkeiten eingesetzt hat. Ist eine Person über verschiedene Finanzquellen, in verschiedenen SHIS- Personalkategorien oder in verschiedenen Organisationseinheiten angestellt, ist der Tätigkeitsanteil für jede dieser Anstellungen separat anzugeben. S. 15/71

16 Als Mindestanforderung gilt eine Erhebung bei den Organisationseinheiten der Hochschulen (Institute, Professuren), wobei die Institutsleitung für jede einzelne Anstellung in der betreffenden Organisationseinheit die Aufteilung der Tätigkeitsanteile vornimmt. Beim Ermitteln der %-Werte ist als Basis die effektive bezahlte Arbeitszeit (auch zuhause oder ausserhalb des Arbeitsplatzes) zugrunde zu legen, nicht die Präsenzzeit an der Universität. Die Hochschulen sind frei in der Gestaltung ihrer Erhebungsformulare, geben jedoch alle die Kurzübersicht mit den Beschreibungen zu den verschiedenen Tätigkeiten als Hilfsmittel ab (siehe Anhang E) Sachkosten Gleichmässige Verteilung der Sachkosten auf die Kostenträger nach dem Verhältnis der ermittelten Tätigkeitsanteile bei den Personalkosten. Die Prozentwerte werden aufgrund des Durchschnitts der 4 Personalgruppen ermittelt oder es wird ein eigener Verteilschlüssel für den Sachaufwand verwendet. Bei Abweichungen des Verhältnisses der Sachkosten zu den Personalkosten ist dies vom Institut bei der Ermittlung der Tätigkeitsanteile anzugeben. Die aus dem Zentralbereich umgelegten Sachkosten werden auf die Kostenträger anhand der durchschnittlichen Tätigkeitsanteile (Durchschnitt der vier Personalkategorien) verteilt. Anmerkung: Falls eine Trennung zwischen umgelegten Personalkosten, umgelegten Sachkosten und umgelegten Infrastrukturkosten überhaupt nicht möglich sein sollte, wird das BFS die gesamten umgelegten Kosten im Verhältnis zu den direkten Personalkosten, den direkten Sachkosten und den direkten Infrastrukturkosten auf die einzelnen Kostenträger verteilen Kalkulatorischen Raumkosten Die kalkulatorischen Raumkosten werden gemäss der Tätigkeitsanteile der Personalkosten (Durchschnitt der 4 Personalgruppen) auf die Kostenträger umgelegt. Die Umlage der Kosten für gemeinsam genutzte Hörräume regelt jede Universität individuell. Im Idealfall sollten die Kosten der Hörraume nach der Nutzung (Belegung) verrechnet werden. Da aber die wenigsten Universitäten über ein System verfügen, das Belegungsdaten in die Kostenrechnung übertragen kann, ist eine Umlage nach der Anzahl Studierender pro Fach sinnvoll. Die aus dem Zentralbereich umgelegten Infrastrukturkosten werden auf die Kostenträger anhand der durchschnittlichen Tätigkeitsanteile (Durchschnitt der vier Personalkategorien) verteilt. Anmerkung: Falls eine Trennung zwischen umgelegten Personalkosten, umgelegten Sachkosten und umgelegten Infrastrukturkosten überhaupt nicht möglich sein sollte, wird das BFS die gesamten umgelegten Kosten im Verhältnis zu den direkten Perso- S. 16/71

17 nalkosten, den direkten Sachkosten und den direkten Infrastrukturkosten auf die einzelnen Kostenträger verteilen (bewegliche) Investitionen/Abschreibungen (bewegliche) Investitionen werden projektbezogen vergeben; bereits bei der Beschaffung ist in der Regel der Verwendungszweck (Lehre, Forschung, Weiterbildung für Nichtimmatrikulierte, Dienstleistung) definiert und somit kann die Zuteilung zu einem Kostenträger (auch anteilmässig) bestimmt werden Nationalfonds/Drittmittel Alle über Drittmittel oder Nationalfonds angeschafften Investitionen werden der Forschung zugeschlagen, ausser sie sind spezifisch für die Lehre, Weiterbildung für Nichtimmatrikulierte oder den Dienstleistungssektor bestimmt Finanzierungsquellen Das BFS wird in seiner Kostenstatistik Auswertungen nach den Finanzierungsquellen machen. Nicht alle Universitäten können in ihrer Kostenrechnung die Kosten nach Kostenträger und Finanzierungsquelle ausweisen. Eine Lösung für die Darstellung der Finanzquellen pro Produkte bei allen Universitäten konnte vorläufig nicht erarbeitet werden. Die Finanzierungsquellen lassen sich zum Teil nur bis auf Stufe Universität ausweisen. Bei der Zurechnung auf die Kostenträger geht die Finanzierungsquelle verloren oder ist problematisch. Als Übergangslösung liefern die Universitäten, die keine Kosten pro Kostenträger und Finanzierungsquelle ausweisen können, folgende Angaben: a) Die %-Werte der Tätigkeitsanteile pro Personengruppe und pro Finanzierungsquelle. b) Die effektiven Erträge nach Finanzierungsquelle und pro Universität aber ohne Zuordnung zu den Produkten (kann in der Finanzbuchhaltung ermittelt werden) c) Die effektiven Aufwände pro Finanzierungsquelle und pro Universität aber ohne Zuordnung zu Produkten (kann in der Finanzbuchhaltung ermittelt werden) Die Universitäten, die die Finanzierungsquellen in ihrer Kostenrechnung abbilden können liefern die Zahlen zu den Kosten und Erlöse pro Kostenträger und Finanzierungsquelle Leistungstransfer des Kostenträgers Lehre Für die Ausbildung in einem Fachbereich ist z.t. die Leistung eines anderen Fachbereiches nötig. Sei dies in Form von Spezialvorlesungen eines Fachbereichs für den anderen, z.b. Leistungen der Naturwissenschaften an die Medizinerausbildung, durch das Angebot von Nebenfächern für die Hauptfachstudierenden eines anderen Fachgebiets, z. B. Nebenfach Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, oder das Angebot von Vorlesungen eines Fachbereichs für mehrere Fachbereiche. S. 17/71

18 Diese Leistungen und deren Kosten sind mit Hilfe einer Leistungstransfermatrix zwischen den einzelnen Fachbereichen im Kostenträger Lehre (Grundausbildung) auszugleichen. Zur Vornahme dieses Leistungs- und Kostenausgleichs wird folgendes Vorgehen empfohlen: Wo immer möglich, soll eine direkte Zuteilung gemacht werden, d.h. bei Vorlesungen und Veranstaltungen (Seminare, Übungen etc.), die speziell für einen anderen Fachbereich abgehalten werden (z.b. Chemie für Mediziner), sind die Kosten direkt dem die Leistung beziehenden Fachbereich im Kostenträger Lehre anzurechnen. Wenn durch dieses Vorgehen in einem Fachbereich der grösste Teil der erbrachten Leistungen abgedeckt werden kann, erübrigt sich die Erstellung einer komplexeren Leistungstransfermatrix. Bei wenig strukturierten Studiengängen mit einer grossen Wahlmöglichkeit an Nebenfächern aus anderen Fachbereichen wird aufgrund der daraus resultierenden grossen Zahl möglicher Fächerkombinationen die Entwicklung einer Verflechtungsmatrix nötig. Die Leistungstransfermatrix kann auf Basis der ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) erstellt werden. Ausgangspunkt der Matrix ist die Vorgabe, dass Creditpoints für alle bestandenen Studienleistungen (Prüfungen, Seminararbeiten, besuchte Übungen usw.) an die Studierenden vergeben werden. Jeder Studierende belegt ein Hauptfach, welches sein Studienziel darstellt. Die erworbenen ECTS-Punkte je Studierenden werden erfasst, wodurch auch die Anzahl der pro Nebenfach von diesem Studierenden erhaltenen Punkte (= konsumierte Leistung) bekannt ist. Die einzelnen Nebenfächer sind den jeweiligen Fachbereichen zugeordnet. Aufgrund der nachgefragten Punkte der Hauptfachstudierenden eines Fachbereichs bei den anderen Fachbereichen wird eine ECTS-Leistungs-/ Nachfrage-Matrix der beteiligten Fachbereiche erstellt, welche dann auf die prozentualen Anteile jedes Fachbereichs umgerechnet werden. Dabei werden die prozentualen Anteile der beteiligten Fachbereiche an den gesamthaft in einem Studienjahr von einem Fachbereich verteilten Punkte (entspricht der erbrachten Leistung eines Fachbereichs) berechnet. Die entstehende Matrix mit den entsprechenden Prozentwerten dient dann zur Umverteilung der Kosten zwischen den einzelnen Fachbereichen. Nach der Umrechnung der prozentualen Anteile aus der Leistungstransfermatrix werden im Endeffekt je Fachbereich von den Kosten der Lehre, die Kosten der für andere Fachbereiche erbrachten Leistungen abgezogen und zugleich die vom eigenen Fachbereich bei anderen Fachbereichen konsumierten Leistungen/Kosten addiert. Dadurch erhalten wir die rein von den Hauptfachstudierenden je Fachbereich verursachten Kosten im Kostenträger Lehre. Wenn einzelne Universitäten in der Lage sind, den Aufwand des Lehrpersonals (z.b. mittels Teaching-Points) für ein Nebenfach zu ermitteln, können sie diese Komponente in den Verrechnungsschlüssel einbeziehen (nachfrage- und angebotsorientierte Komponente). Da das ECTS-Punktesystem bei den einzelnen universitären Institutionen noch nicht vollständig umgesetzt ist, kann eine Leistungstransfermatrix auf Basis ECTS generell erst mittelfristig eingeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden zwei Varianten zur Abschätzung der erbrachten Transferleistungen je Fachbereich vorgeschlagen: Aus den Daten der Absolventen (zu beziehen bei den Dekanaten; Erfassungszeitraum: die letzten 2-3 Jahre) und der Curricula (Studienplan; Promotionsordnung usw.) der verschiedenen Studiengänge jedes Fachbereichs ist der Bezug von S. 18/71

19 Leistungen (prozentualer Anteil) der Hauptfachstudierenden bei anderen Fachbereichen (Nebenfächer) abzuschätzen und als Leistungstransfermatrix zu verwenden. Aus dem Vorlesungsverzeichnis wird erhoben, welche Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare etc.) für welche Fachbereiche angeboten werden. Die Kosten dieser Veranstaltungen, die für die Studierenden mehrerer Fachbereiche ausgeschrieben sind, werden mit einem geeigneten Schlüssel auf die beteiligten Fachbereiche verteilt. Diese nachfrageorientierte Lösung bietet sich auch generell zur Ermittlung der Transferleistungen bei stark strukturierten Studiengängen (z.b. bei den ETH s) an. Bei diesen Studiengängen sind sowohl die Fächerwahl als auch die bei anderen Fachbereichen zu besuchenden Veranstaltungen für alle Studierenden grösstenteils vorgegeben. Daher kann durch die Analyse der Studienpläne und des Vorlesungsverzeichnisses auf die beteiligten Fachbereiche geschlossen werden. Auf dieser Basis ist die Erstellung einer Transfermatrix möglich. Die Kosten der Veranstaltungen, die für mehrere Fachbereiche vorgegeben sind, werden danach anteilsmässig auf die Fachbereiche verteilt. Für die Kosten- und Leistungsrechnung können vorübergehend alle vorgestellten Modelle verwendet werden. Die geforderte Vergleichbarkeit der einzelnen Fachbereiche bleibt gewährleistet, da die Gesamtkosten im Kostenträger Lehre der universitären Institution gleich bleiben und Fehler höchstens auf dem Niveau der verrechneten Transferleistungen anfallen können. Ein Beispiel zur Berechnung der Leistungstransfermatrix befindet sich in Anhang A Personentransfer Die Nennung des Betreuungsverhältnisses bei allen Auswertungen der universitären Kostenrechnung, verlangt den Transfer der entsprechenden Personenanteile (VZÄ) des Nebenfachs zum Hauptfach. Bei den Auswertungen werden 2 Betreuungsverhältnisse aufgeführt: BV 1 Anzahl Studierende dividiert durch Anzahl Professoren (SHIS Kategorien I + II) Vollzeitäquivalent BV 2 Anzahl Studierende dividiert durch Anzahl Lehrpersonal (SHIS Kategorien I VI) Vollzeitäquivalent Der Transfer der Personen gemäss dem genannten Vorgehen stellt eine stark vereinfachte Lösung dar, die zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden muss Leistungstransfer zwischen Universitäten und Hochschulen Der Leistungstransfer zwischen Universitäten und Hochschulen kann nach den gleichen Kriterien vorgenommen werden wie der inneruniversitäre Leistungstransfer. Leistungserbringer und Leistungsempfänger vereinbaren gegenseitig den Umfang des Transfers. Entsprechende Leistungstransfertabellen sind für Lehre und Forschung zu erstellen. S. 19/71

20 Der Leistungstransfer zwischen Universitäten und Hochschulen sollte sich auf Fälle beschränken, welche Auswirkungen auf die Resultate, insbesondere die Kosten pro Studentin/Student haben können Umlage/ Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger Die verschiedenen Erlöse der universitären Institutionen und ihre Verteilung auf die Kostenträger sind nachfolgend umschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte in der Regel das Bruttoprinzip anwenden (keine Vermischung von Erlösen und Aufwendungen) Anrechenbare Erlöse Definition: Sämtliche Erlöse der Hochschule mit kostenminderndem Charakter für den Hochschulträger. Dazu zählen: Diverse Erlöse Zusammensetzung: Verschiedene Verkäufe (z.b. Kopien, Unterlagen für Studierende gegen Entgelt), Benutzungsgebühren, Bibliotheksgebühren, Zins-, Vermögens- und Verwaltungserlöse, Mieterlöse (z.b. Vermietung von universitätseigenen Räumen für einzelne Veranstaltungen, Parkplatzmieten). Übrige Beiträge von Seiten des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften ausserhalb der Forschung (z.b. Subventionen der IV für heilpädagogische Ausbildung und BSV für die Logopädie etc.) Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Direkte Zuordnung, soweit möglich. Ansonsten Verteilung anhand von Tätigkeitsanteilen (Umlageschlüssel: Durchschnitt aller Personalkategorien) Erlöse aus Dienstleistungen mit verpflichtendem öffentlichem Charakter A) Zusammensetzung: Erlöse der Dienstleistungen sind von den universitären Institutionen in Rechnung gestellte Dienstleistungen, welche im Sinne eines öffentlichen Auftrags (von Seiten der Kantone, den Gemeinden oder des Bundes) fortwährend erbracht werden (wie z.b. Behandlungskosten im Tierspital oder in den zahnmedizinischen Kliniken; rechtsmedizinische Untersuchungen; Laboruntersuchungen in human- und veterinärmedizinischen Instituten). Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die Dienstleistungserlöse werden direkt dem Kostenträger Dienstleistung gutgeschrieben. B) Zusammensetzung: Erlöse für die Führung bestimmter, öffentlich genutzter Einrichtungen (Konjunkturforschungsstelle, Museen und Sammlungen, Botanischer Garten etc.). Einsitz in Kommissionen, Gutachten, Expertisen, Untersuchungen und Beratungstätigkeiten mit verpflichtendem Charakter. Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Direkte Zuordnung, soweit möglich. Ansonsten Verteilung anhand von Tätigkeitsanteilen (Umlageschlüssel: Durchschnitt aller Personalkategorien). S. 20/71

21 Overheadbeiträge (Hochschulrechnung) Erhaltene Overheads vom SNF, der KTI, der EU oder von anderen Quellen, die zur Abgeltung der für die Forschungsprojekte zur Verfügung gestellten universitären Infrastrukturkosten dienen. Diese Kategorie enthält lediglich Overheads, die zur Deckung von zentralen Aufwendungen (z.b. Infrastrukturmassnahmen) dienen; die für die Deckung von Projektaufwendungen verwendeten Overheads werden hier nicht berücksichtigt Drittmittel Zusammensetzung: - Beiträge für Forschungsprojekte/-mandate (inklusive Overheads die Projektaufwendungen decken) durch den SNF, KTI und EU und anderen nationalen und internationalen Forschungsprogrammen. - Erlöse aus Forschungsprojekten/-mandaten von der Privatwirtschaft, von Stiftungen, vom Bund und anderen öffentlichen Körperschaften. - Regelmässige oder unregelmässige Erlöse aus Schenkungen, Stiftungen ausserhalb der Forschung (z.b. Stiftungslehrstühle). Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die Drittmittel werden im Umfang der Summe der tatsächlichen Kosten direkt dem Kostenträger gutgeschrieben. Ansonsten Verteilung anhand der Tätigkeitsanteile des durch Drittmittel finanzierten Personals Beiträge der Studierenden Zusammensetzung: - Kollegiengelder und Gebühren (inklusive Prüfungsgebühren) für Bachelor-, Master-, Diplom- und Lizenziatsstudierende. - Kollegiengelder und Gebühren (inklusive Prüfungsgebühren) für die vertiefte Ausbildung (Doktorat, DEA, DESS). - Kursgebühren für zertifizierte (z.b. MAS, MBA) und unzertifizierte Weiterbildungsangebote. Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die Beiträge der Studierenden in der Grundausbildung werden aufgrund der Anzahl Studierenden pro Fachbereich und zugeordneten Studiengang zugewiesen (analoges Vorgehen bezüglich der Gewichtung gilt auch für die vertiefte Ausbildung). Die Erlöse aus Weiterbildungsmassnahmen werden direkt der Weiterbildung zugeordnet Bundesbeiträge nach UFG Grundbeiträge (Art UFG) Zusammensetzung: Grundbeiträge des Bundes für Betriebsaufwendungen in Lehre und Forschung. S. 21/71

22 Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die Grundbeiträge für die Lehre (70% der Subventionen) werden gewichtet nach der Anzahl der UFG berechtigten SHIS Studierenden gewichtet nach IUV Beitragssätzen auf die Fachbereiche und Kostenträger umgelegt. Die Grundbeiträge für die Forschung (30% der Subventionen) sind gewichtet nach den Drittmitteln oder anteiligen Forschungskosten der SHIS Fachbereiche dem Kostenträger Forschung und Entwicklung zuzuordnen Projektgebundene Beiträge (Art UFG) Zusammensetzung: Beiträge des Bundes für Kooperations- und Innovationsprojekte. Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die Erlöse sind soweit möglich direkt zuzuordnen. Ansonsten Verteilung anhand der Tätigkeitsanteile des durch z.b. Drittmittel finanzierten Personals Kalkulatorische Baubeiträge Bund Zusammensetzung: Die Bundesbeiträge für Hochschulbauten sind als kalkulatorische Beiträge zu berücksichtigen. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie dasjenige der kalkulatorischen Raumkosten (Anteil Bundesbeitrag wird je Raumtyp und m2 mal Erlössatz (siehe Anhang) festgelegt) oder in vereinfachter Form durch Anteilsberechnung (23%) der kalkulatorischen Raumkosten (nach dem Leistungstransfer). Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die Erlösumlage erfolgt nach dem gleichen Schlüssel wie die kalk. Raumkosten IUV-Beiträge Zusammensetzung: Beiträge gemäss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997 Verteilung der Erlöse auf die Kostenträger: Die IUV-Beiträge sind aufgrund der Anzahl IUV-berechtigter Studierender und des speziellen gewichteten Beitragssatzes pro Fachbereich den Kostenträgern zuzurechnen. Der Verteilschlüssel errechnet sich wie folgt: %-Anteil der immatrikulierten IUV-berechtigten Studierenden der Grundausbildung auf den Kostenträger Lehre Grundausbildung und %-Anteil der immatrikulierten IUV-berechtigten Doktoranden auf den Kostenträger vertiefte Ausbildung Erlöse der Zentralbereiche Die in den Zentralbereichen erzielten Erlöse werden nach den gleichen Regeln umgelegt wie die Zentralbereichskosten (vgl. Kap Zentralbereichskosten) Beiträge der kantonalen und eidgenössischen Hochschulträger Die Differenz zwischen den Kosten und Erlösen der Kostenträgerrechnung zeigt den Beitrag des Hochschulträgers. S. 22/71

23 5. Datenlieferungen Für die gesamtschweizerischen Resultatauswertungen wurden für die Rechnungsjahre 2003, 2004, 2005 folgende Auswertungen der Kosten- und Leistungsrechnung an die Projektgruppe Bern geliefert : Tabelle 2a Tabelle 2b Tabelle 2c Tabelle 2d Tabelle 5 Tabelle 6 Tabelle 7 Leistungstransfermatrix Lehre Grundausbildung Leistungstransfermatrix Lehre weiterführende Ausbildung Leistungstransfermatrix Forschung div. Leistungstransfer zwischen Universitäten und ETH Aufwand, Abgrenzungen und Brücke zur Finanzstatistik BFS Erträge, Abgrenzungen und Brücke zur Finanzstatistik BFS Kosten und Erträge nach Kostenträgern (Gliederung der Erträge gemäss Anhang) Ab 2006 erfolgt die Datenlieferung an das BFS mit folgenden Tabellen: Tabelle 1 Brücke zwischen Kostenrechnung und Finanzstatistik Tabelle 2 Leistungstransfermatrix zwischen Hochschulen in der Grundausbildung Tabelle 3 Leistungstransfermatrix innerhalb der Hochschule in der Grundausbildung Tabelle 4 Leistungstransfermatrix innerhalb der Hochschule in der weiterführenden Ausbildung Tabelle 5 Kostendeckung Tabelle 6 Zusammenfassung Tabelle 7 Veränderungen der Studierendenzahlen KLR durch die Hochschulen 6. Auswertungen Die Ergebnisse der Kostenrechnung werden für - interne Auswertungen der universitären Institutionen - Auswertungen für externe Zwecke verwendet. Für die Auswertungen werden weitere statistische Werte hinzugezogen (Zahl der Studierenden, Personalstatistik, Zahl der Abschlüsse). Bei den Auswertungen ist ganz speziell zu beachten, dass die Kostenträgerrechnung auf Grund der Basisangaben geführt wird. Es werden somit die reinen Kosten der Lehre, der Forschung, der Weiterbildung für Nichtimmatrikulierte und der Dienstleistung ausgewiesen. Werden Kosten pro Student berechnet, ist zu beachten, dass die Kosten der Lehre nur ein Zwischenprodukt darstellen. Gemäss dem universitären Prinzips keine Lehre ohne Forschung sind Anteile der Forschungskosten hinzuzufügen. Die SUK hat Ende 2007 beschlossen, dem Indikator Kosten pro Student nebst S. 23/71

Kosten- und Leistungsrechnung an universitären Hochschulen der Schweiz Modell - Umsetzung - erste Ergebnisse

Kosten- und Leistungsrechnung an universitären Hochschulen der Schweiz Modell - Umsetzung - erste Ergebnisse Kosten- und Leistungsrechnung an universitären Hochschulen der Schweiz Modell - Umsetzung - erste Ergebnisse 1 Universitäre Hochschulen 12 Fachhochschulen 7 2 Die universitären Hochschulen der Schweiz:

Mehr

Praxiswissen Geprüfter Handelsfachwirt

Praxiswissen Geprüfter Handelsfachwirt 3.5.1.11 Begriffe im Rechnungswesen: Von Auszahlungen bis Kosten Nun tauchen im Unternehmen ja häufig ganz verschiedene Begriffe auf; neben den Kosten kennen wir die Begriffe Einzahlungen/Auszahlungen,

Mehr

Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1

Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 Bildungsfinanzen Stand: 10.02.2015 Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 (Jahreserhebung ab Berichtsjahr 2006, EVAS 21371) A Hintergrund Der Ausschuss für die

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vom 3. Juli 2002 (Stand am 17. September 2002) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen? Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Mehr

Kostenrechnung. Kostenrechnung für Metallbetriebe

Kostenrechnung. Kostenrechnung für Metallbetriebe Kostenrechnung Kostenrechnung für Metallbetriebe kapitel 1 In der folgenden Lerneinheit lernen Sie wichtige Grundlagen der Kostenrechnung; leiten Sie mittels eines Betriebsüberleitungsbogens in Kosten

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

Luzerner Studierende an den universitären Hochschulen

Luzerner Studierende an den universitären Hochschulen LUSTAT news 19. Dezember 2008 Medienmitteilung Luzerner Studierende an den universitären Hochschulen versität Luzern wächst weiter Die versität Luzern erfreut sich weiterhin grosser Beliebtheit. Im Wintersemester

Mehr

Kosten-Leistungsrechnung Rechenweg Plankostenrechnung (bei Outputmenge), Seite 1

Kosten-Leistungsrechnung Rechenweg Plankostenrechnung (bei Outputmenge), Seite 1 Rechenweg Plankostenrechnung (bei Outputmenge), Seite 1 Um was geht s? Die Plankostenrechnung ist ein Instrument, bei dem zwischen den - am Anfang der Periode - geplanten n/ und den am Ende der Periode

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Ansätze für Doktorierende, Lohnbandbreiten, Ansätze für Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH) und Sozialabgaben

Ansätze für Doktorierende, Lohnbandbreiten, Ansätze für Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH) und Sozialabgaben Anhang I 1 Ansätze für Doktorierende, Lohnbandbreiten, Ansätze für Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH) und Sozialabgaben Ziff. 6.4.4 und 6.4.6 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum

Mehr

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling REDI AG Treuhand - Freie Strasse 11-8501 Frauenfeld 052 725 09 30-052 725 09 31 - info@redi-treuhand.ch www.redi-treuhand.ch Ihre Referentin: Patricia Ruprecht BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung Dipl.

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten Inhaltsverzeichnis 1. Zweck / Geltungsbereich 1 2. Mindestanforderungen an die Weiterbildung 1 2.1 Fachbereich / Primär- bzw.

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie

Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie Universität Duisburg-Essen Fakultät für Ingenieurwissenschaften Informatik und angewandte Kognitionswissenschaft Wirtschaftspsychologie Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK

Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK Leistungsziel 1.1.6.1.1 Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK HRM Verwaltungsrechnung Aktiven Passiven Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Spezialfinanzierungen Aufwand

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen Miete Miete zu hoch! Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 56 Abschreibung r Unternehmerlohn Zinsen Miete Wagnisse Miete 57 Die kalkulatorische Miete 1. Statt der tatsächlich

Mehr

Kurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline

Kurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Kurzanleitung Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Inhalt 1 Allgemeine Informationen... 2 2 Kategorie elearning zuordnen... 2 3 Wo ist die Kategorie nach der Zuteilung zu finden?... 4 4 Wann wird

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Kapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8

Kapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8 Welchen Mandanten können Sie eine Kostenrechnung anbieten und wie gestalten Sie diese? Sie möchten einem Mandanten eine Kostenrechnung anbieten. Vor allem Unternehmen mit mehreren Standorten oder einem

Mehr

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014 .6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Müllgebühren Steiermark

Müllgebühren Steiermark Müllgebühren Steiermark - Veröffentlichung der Kosten und Gebührenberechnung (transparent) - Grundgebühr nicht pro Person (familienfreundlich) - Variable Gebühr mit ökologischen Anreiz (ökologisch) - Gemeindeverbände

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung

Mehr

Architektur UH/FH. Architektur (universitäre Hochschulen)

Architektur UH/FH. Architektur (universitäre Hochschulen) UH/FH Die Architektinnen und Architekten haben kaum Mühe beim Berufseinstieg, wobei er den Fachhochschulabsolventen noch etwas leichter fällt als den Absolvent/innen universitärer Hochschulen. Darin mag

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP EUCoopC PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP MULTILATERALE PROJEKTE ZUR INNOVATIONSENTWICKLUNG D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten Arbeitspaket 3 Entwurfsverfahren

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer)

LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer) LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer) In der Jahreshauptversammlung des Zentralverbands der SKL-Einnehmer am 9.4.11 in Mannheim wurde unter anderem das Thema der Umsatzsteuer

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. 8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am

Mehr

STUDIENPLAN KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN MINOR

STUDIENPLAN KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN MINOR STUDIENPLAN FÜR DEN MINOR KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT IM BACHELOR DER SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT BERN vom 19. Mai

Mehr

INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN

INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN Abkommen zwischen der (vollständigen Namen der Schule von USP, in Portugiesisch geschrieben) DA UNIVERSIDADE DE SÃO PAULO (BRASILIEN) und die...( vollständiger Name

Mehr

Antrag Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern

Antrag Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern des MedienCampus Bayern Für Antragsteller des Qualitätssiegels Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern e. V. Aus- bzw. Fortbildungseinrichtungen im Medienbereich bzw. Medienunternehmen, die in der Ausbzw.

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Kosten Fach: Kostenrechnung Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00%

Mehr

--> Das externe Rechnungswesen ist das Rechnungswesen an externe Adressaten.

--> Das externe Rechnungswesen ist das Rechnungswesen an externe Adressaten. Fragenkatalog Kosten- und Leistungsrechnung 1) Definieren Sie: a) Betriebliches Rechnungswesen --> Das betriebliche Rechnungswesen ist der Überbegriff für die Bilanzrechnung, die Kosten- und Erlösrechnung,

Mehr

Medienkonferenz "Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel" Donnerstag, 29. September 2005, 10 Uhr, Wildt'sches Haus, Basel

Medienkonferenz Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel Donnerstag, 29. September 2005, 10 Uhr, Wildt'sches Haus, Basel Kanton Basel-Stadt I Finanzdepartement I Erziehungsdepartement I Gesundheitsdepartment Kanton Basel-Landschaft I Finanz- und Kirchendirektion I Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Medienkonferenz "Gemeinsame

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR-PRÜFUNG. Externes und internes Rechnungswesen

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR-PRÜFUNG. Externes und internes Rechnungswesen UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR-PRÜFUNG DATUM: 14.02.2012 Modul: TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: Externes und internes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen 60 Minuten PRÜFER:

Mehr

Kosten- & Leistungsrechnung der Bayerischen Fachhochschulen

Kosten- & Leistungsrechnung der Bayerischen Fachhochschulen Kosten- & Leistungsrechnung der Bayerischen Fachhochschulen Ausgangssituation Bayerische Staatsregierung beschließt 20-Punkte-Aktionsprogramm zur Verwaltungsreform in Bayern (8. Oktober 1996) Ziele: Ausweitung

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4962 20. Wahlperiode 21.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 15.08.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Einreihungsrichtlinien für wissenschaftliche Funktionen

Einreihungsrichtlinien für wissenschaftliche Funktionen Universität Zürich Personal Schönberggasse 2 CH-8001 Zürich www.pa.uzh.ch Einreihungsrichtlinien für wissenschaftliche Funktionen Umschreibung der einzelnen en Aufgaben ohne Bachelor mit Bachelor Doktorierende

Mehr

Ermittlung der Bevorzugung einer Investitionsvariante aufgrund des Vergleichs der Kosten, die bei den verschiedenen Varianten entstehen.

Ermittlung der Bevorzugung einer Investitionsvariante aufgrund des Vergleichs der Kosten, die bei den verschiedenen Varianten entstehen. Kapitel 63 Investitionsrechnung b) Statische Investitionsrechnung I. Kostenvergleich Zweck Ermittlung der Bevorzugung einer Investitionsvariante aufgrund des Vergleichs der Kosten, die bei den verschiedenen

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

An diesen Schweizer Hochschulen werden sportwissenschaftliche Studiengänge und Studiengänge mit Lehrerbildung im Fachbereich Sport angeboten

An diesen Schweizer Hochschulen werden sportwissenschaftliche Studiengänge und Studiengänge mit Lehrerbildung im Fachbereich Sport angeboten An diesen Schweizer Hochschulen werden sportwissenschaftliche Studiengänge und Studiengänge mit Lehrerbildung im Fachbereich Sport angeboten Quelle: (2009) www.sportstudien.ch Lehrerbildung im Fachbereich

Mehr

Buchungsobjekte, die bei Kontierung und Buchung anzugeben sind:

Buchungsobjekte, die bei Kontierung und Buchung anzugeben sind: Änderung der Kontierungspraxis Informationsveranstaltung zur Einführung von KLR-Schlüsseln Trier, 17./18./19. November 2009 Ausgangssituation Stabsstelle Kanzler kameralistisches Rechnungssystem Buchungsobjekte,

Mehr

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August

Mehr

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Abschreibung Die aggressive Abschreibung Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 9 Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Mehr

Druckvorlagen Als Druckvorlagen sind dafür vorhanden:!liste1.ken (Kennzahlen)!Liste2.KEN (Kontennachweis)

Druckvorlagen Als Druckvorlagen sind dafür vorhanden:!liste1.ken (Kennzahlen)!Liste2.KEN (Kontennachweis) Kennzahlen und Kennzeichen Dieses Dokument zeigt Ihnen in wenigen kurzen Schritten die Logik und Vorgehensweise der Definition der Kennzahlen und Kennzeichen und deren Auswertung in eigens dafür vorhandenen

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Programmteil Zeiterfassung für Projekt und Mitarbeiter

Programmteil Zeiterfassung für Projekt und Mitarbeiter Programmteil Zeiterfassung für Projekt und Mitarbeiter Version: 2.01 Datum: 24.02.2004 Modul: Projektverwaltung, Zeiterfassung Programmaufruf: Stammdaten Grunddaten Lohnarten Stammdaten Mitarbeiter Belege

Mehr

Die Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.de 1 Die Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung

Mehr

Neues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen

Neues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff

Mehr

7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen. Voraussetzungen / Einrichtung

7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen. Voraussetzungen / Einrichtung 7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen Die Verbuchung auf Kostenstellen aus Dialogik Lohn kann auf verschiedene Methoden vorgenommen werden. Die Verbuchung kann gemäss Lohnart (direkt auf eine Kostenstelle

Mehr

Weiterhin vergleichsweise tiefe Steuerbelastung in der Schweiz

Weiterhin vergleichsweise tiefe Steuerbelastung in der Schweiz Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Medienmitteilung Datum 17. Oktober 2007 Weiterhin vergleichsweise tiefe Steuerbelastung in der Schweiz Die Fiskalquote der Schweiz beträgt für das Jahr 2006 29,4 Prozent

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Generelle Hinweise zu Excel Ab Version VSA 4.50 wird die dezimale Schreibweise für Zeiteingaben verwendet. Die Zeiterfassung, die Sie erhalten haben wurde für Excel

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik

Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik Table of Contents 1 Wichtige Informationen und Voraussetzungen...1 2 Zur Studienrichtung...2 3 Vorlesungen

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

LSF-Anleitung für Studierende

LSF-Anleitung für Studierende LSF-Anleitung für Studierende 1. Veranstaltungen Beim Anklicken der Option Veranstaltung finden Sie unter der Navigationsleiste: Vorlesungsverzeichnis Suche nach Veranstaltungen Stundenpläne Stundenpläne

Mehr

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2

Mehr

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung

Mehr

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Arbeiten Sie gerne für die Ablage? University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr