Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts
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- Fritz Maier
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1 Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA in... am 07. Mai 2007 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Verwaltungsbetriebswirtschaft Hilfsmittel: Zeit: Erreichbare Punktzahl: Bearbeitungshinweis: VSV Thüringen oder eine andere vergleichbare Gesetzessammlung (Textausgabe), nicht programmierbarer Taschenrechner 135 Minuten 100 Punkte Die Aufgaben sind zu bearbeiten. Die Antworten sind - soweit möglich - unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften zu begründen. Zeitpunkt des Beginns: Zeitpunkt der Abgabe:
2 Teil I Haushaltsrecht Gesamtpunkte: 50 Sachverhalt 1: Der Gemeinderat der Gemeinde Bernbach hat in seiner Sitzung am 12. April 2007 u. a. folgende Beschlüsse gefasst: 1. Gemeinderat Huber, Angestellter in der Nachbargemeinde, hat dort ein Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums gelesen, in dem neue Daten für die Finanzzuweisungen 2007 bekannt gemacht werden. Er beantragt, den Finanzplan der Gemeinde Bernbach auf der Grundlage der neuen Daten zu ändern. Der Gemeinderat beschließt die entsprechenden Änderungen im Finanzplan Gemeinderätin Schönhals beantragt sofort eine zusätzliche Stelle für den städtischen Kindergarten, da nach ihrer Meinung die Gruppen zu groß sind. Da im Stellenplan für 2007 die Stelle nicht enthalten ist, soll sie in den in der zweiten Jahreshälfte zu beschließenden Nachtragshaushaltsplan aufgenommen werden. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der neuen Stelle zum 1. Mai 2007 zu. Aufgabe 1: Überprüfen Sie anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften die Rechtmäßigkeit der beiden Beschlüsse! 20 Punkte
3 Sachverhalt 2: Im Haushaltsplan der Stadt sind im UA Sporthallen u. a. folgende Einnahmen und Ausgaben veranschlagt: 110 Benutzungsgebühren Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen usw Es ist ein unechter Deckungsvermerk bei den HHSt. 110 und 540 angebracht. Am 24. November 2007 ergibt sich folgender Ist-Bestand auf den einzelnen Haushaltsstellen: Für den Sportunterricht wird dringend ein neues Sprungbrett benötigt. Der Anschaffungspreis beträgt 350 Durch die vermehrte Vermietung der Sporthalle erhöhen sich die Wasser- und Abwassergebühren um 900 Hinweis: 6 der Haushaltssatzung enthält folgende Regelung: 1) Erhebliche Ausgaben nach 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Ausgaben von mehr als ) Nicht erhebliche Ausgaben nach 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Ausgaben von weniger als ) Erhebliche Ausgaben im Sinne von 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben von mehr als Aufgabe 2: 2.1 Um welchen Deckungsvermerk handelt es sich und wie wirkt dieser Deckungsvermerk? 2.2 Stellen Sie unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschriften dar, wie der Mehrbedarf abgewickelt werden kann! 30 Punkte
4 Teil II Betriebswirtschaft Gesamtpunkte: 20 Sachverhalt: Die Gesamtkosten eines städtischen Bauhofs betragen Als Vorkostenstellen wurden die allgemeine Verwaltung, die technische Betriebsleitung und der Fuhrpark, als Endkostenstellen der Hochbau und der Tiefbau eingerichtet. A. Primäre Kostenverrechnung Auf die Personalkosten entfallen insgesamt und Materialkosten ! #" ufwand beträgt der Restbetrag entfällt auf die allgemeinen Verwaltungsleistungen, die in voller Höhe der Kostenstelle Allgemeine Verwaltung zu zuordnen sind. Die Personalkosten verteilen sich auf $ &%' die allgemeine ( *),+- Verwaltung mit die technische Betriebsleitung mit hbau mit /. 0 $ 132 und den Tiefbau mit Die Sach- und Materialkosten sind im Verhältnis 3 : 1 : 3 : 3 : 5 und die Abschreibungen sind im Verhältnis 1 : 1 : 5 : 6 : 3 auf die Kostenstellen aufzuteilen. Je 1/7 des Zinsaufwands entfallen auf die Verwaltung und die technische Betriebsleitung, 2/7 entfallen auf den Fuhrpark und den Hochbau, der Restbetrag entfällt auf den Tiefbau. B. Sekundäre Kostenverrechnung Die sekundäre Verrechnung der Verwaltungsleistungen entfällt in Höhe von :%' ( *) Kostenstelle technische Betriebsleitung, in Höhe von und im Übrigen je zur Hälfte auf den Hoch- und Tiefbau. Die Verrechnung der Kosten für die technische Betriebsleitung erfolgt zu 20 % auf den Fuhrpark, zu 35 % auf den Hochbau und zu 45 % auf den Tiefbau. Die Kosten des Fuhrparks belasten den Hochbau zu 60 % und den Tiefbau zu 40 %. Aufgabe: Führen Sie die Kostenstellenrechnung nach dem Stufenleiterverfahren auf dem beigefügten Betriebsabrechnungsbogen durch! 20 Punkte
5 Teil III Organisation Gesamtpunkte: 30 Sachverhalt 1: Das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen enthalten eine Reihe grundlegender Bestimmungen über die äußere Behördenorganisation, insbesondere über den Aufbau der staatlichen Bundes- und Landesverwaltung und die Organisation der Thüringer Landesregierung. Aufgaben: 1.1 Erläutern Sie den Aufbau der Verwaltung! Unterscheiden Sie dabei ausschließlich nach den Trägern! Gehen Sie ausführlich auf die konkreten organisatorischen Varianten der mittelbaren Staatsverwaltung ein! 18 Punkte 1.2 Beschreiben Sie kurz und knapp, unter Angabe der verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die Organisation der Thüringer Landesregierung! Nennen Sie beispielhaft zwei zugehörige Geschäftsbereiche! Aufgabe 2: Erläutern Sie anhand der einschlägigen Rechtsgrundlagen die staatliche Aufsicht über die Gemeinden und Landkreise in Thüringen! Führen Sie jeweils ein Beispiel einer entsprechenden kommunalen Aufgabe an! 5 Punkte 7 Punkte
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