L A K Luzerner Altersheimleiter und- leiterinnen Konferenz. Herzlich Willkommen Frühjahrskonferenz :30 17:00 Uhr
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1 L A K Luzerner Altersheimleiter und- leiterinnen Konferenz Herzlich Willkommen Frühjahrskonferenz 14:30 17:00 Uhr 1 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles Diverse Informationen 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident 2 1
2 1. Begrüssung Begrüssung Präsident Roger Wicki Gäste, Mitglieder, Neue Heimleitende Feststellung Unterlagen rechtzeitig versandt Klärung Traktandenliste (ergänzen) Grussworte (bitte erst am Schluss) 3 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles Diverse Informationen 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident 4 2
3 2. Bestellung Konferenzbüro Stimmenzähler wählen Stimmkarte erklären Protokollführung bestimmen Präsenz ermitteln Vorsitz bekanntgeben 5 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles Diverse Informationen 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident 6 3
4 3. Genehmigung Protokoll vom Jahresbericht 2011 Jahresrechnung 2011 Revisionsbericht 2011 Déchargeerteilung 7 Jahresrechnung 2011 Aufwand Ertrag Bezeichnung Rechnung Budget Rechnung Geschäftführung Geschäftstelle Geschäftsaufwand Mitgliederbeiträge Projektbeträge UBA Beiträge Kapital Rücklagen, üb. Erträge Ergebnis Saldo
5 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles Diverse Informationen 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident 9 Anträge Art. 16 Erklärung keine Anträge keine Beschluss 10 5
6 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles Diverse Informationen 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident 11 Langzeitpflege Wohin geht die Entwicklung? 6
7 FACHBEREICH ALTER Noch nie hat eine Gesellschaft soviel ältere Menschen gehabt wie heute ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird dramatisch steigen.. Sind die Heime dieser Aufgabenstellung gewachsen?.. macht sich Ernüchterung in der Altenarbeit breit... drängt sich der Eindruck auf, die Jahre bis xx zu überstehen, bis die Zahl der Hochbetagten wieder um ½ Million gesunken ist. Der Versuch der Integration an gemeindenahen Lebensorten ist schwieriger als die erfolgreiche institutionelle Behandlung. Für eine gemeinwesenorientierte Altenarbeit ist die Öffnung der Heime mehr als Stadtteilarbeit, Tag der offenen Türe oder Mittagstische Tatsachen FACHBEREICH ALTER Lebenserwartung nimmt weiter zu weitere Differenzierung zwischen Pflege- und Hilfebedarf Anstieg der Pflegebedürftigkeit um bis zu 45% (bis 2030) Töchter sind weiterhin die tragende Säule der familiären Hilfe Co-Betreuungsmodelle zwischen formeller und informeller Hilfe APH s werden weiter zu Einrichtungen am Lebensende Intensität der Pflege wird sich in APH s weiter erhöhen Betreute Wohnformen lösen die Trennung ambulant oder stationär mehr und mehr auf 7
8 Die vier Generationen des Altenheimbaus FACHBEREICH ALTER 1. Generation 1940er bis 1960er Jahre 2. Generation 1960er bis 1970er Jahre 3. Generation 1980er bis 1990er Jahre 4. Generation seit Ende der 1990er Jahre Leitbild: Verwahranstalt Insasse wird verwahrt Leitbild: Krankenhaus Patient wird behandelt Leitbild: Wohnheim Bewohner wird aktiviert Leitbild: Familie Alte Menschen erleben Geborgenheit und Normalität Bausteine und Umsetzungsverfahren von Quartiersprojekten FACHBEREICH ALTER Bausteine von Quartierskonzepten Wohnen und Wohnumfeld Soziales Pflege Umsetzung von Quartierskonzepten Partizipation Kooperation Prozesshaftes Vorgehen 8
9 Serviceangebote FACHBEREICH ALTER Die 5. Generation KDA-Quartierhäuser FACHBEREICH ALTER PRIVATES LEBEN LEBEN IM EIGENEN APPARTEMENT IM EIGENEN HAUSHALT 9
10 FACHBEREICH ALTER FACHBEREICH ALTER Dienstleistungen und Betreuung - ambulante Angebote - Mittagstisch - Senioren für Senioren - Verein Nachbarschaftshilfe - Freiwilligendienste - Arztpraxen - Physiotherapie Kontakt + Begegnung (Beratung + Vermittlung) Wohnen - Wohnen mit Service - betreute Alterswohnungen - private Wohnformen - Wohngemeinschaften - Hausgemeinschaften Pflege und Betreuung - Pflegezentren /Pflegeheime - Hausgemeinschaften (Demenz) - Pflegewohngruppen - Tages- und Nachtbetreuung - Ferienbetten - Palliative Care Angebote 10
11 FACHBEREICH ALTER FACHBEREICH ALTER 11
12 Anspruchsgruppen aus Sicht eines APH s FACHBEREICH ALTER BewohnerInnen Angehörige Investoren Mitarbeitende Operations-System Freiwillige HelferInnen Kooperationen/ Partner Fundraising Zielgruppen Strategische Gremien/ Trägerschaften (Milizsystem) Gesetzgeber Gemeinden/ Kanton Öffentlichkeit Wünsche an ein Pflegeheim FACHBEREICH ALTER Hohe Privatsphäre und sichtbare Übergänge öffentlich-privat Die eigenen vier Wände Aussenraum wird zum Innenraum Alles Lebendige ins Heim (Pflanzen, Tiere, Rückzugszonen ) sinnvolles Tun vor Beschäftigungstherapie Abschaffen der Stationszimmer, aber Personal in der Nähe Zentral aber ruhig Barrierefrei Assistierende Technologie 12
13 Wo letzte Wünsche gehört werden FACHBEREICH ALTER Quelle: Age Dossier 2009 Age Stiftung Die Themen FACHBEREICH ALTER DRG und seine Auswirkungen auf die Langzeitpflege Palliative Care und seine Umsetzung Personalentwicklung (attraktiver Arbeitsplatz) Integrierte Versorgung Demenz ( demenz.de) Trägerschaftsformen Autonomie im hohen Lebensalter Management im NPO-Bereich 13
14 Ausgangslage: Mögliche Akteure FACHBEREICH ALTER STATIONÄRE AKTEURE AMBULANTE AKTEURE LANGZEITBEREICH Betreutes Wohnen Akutspital Pflegeheim Altersheim Rehabilitation/ Kur Ferienbett Hausarzt Psychogeriatrie Therapeuten Übergangspflege Verbundlösungen Tagesstätten /-kliniken DOMIZILBEHANDLUNG Präventive Hausbesuche Angehörige Spitex Private Pflegedienste Vereine Zentrale Anlaufstelle Gemeinden Kirchliche Institutionen Mahlzeitendienst Mittagstisch SRK Apotheken SONSTIGE AKTEURE FACHBEREICH ALTER T U N 14
15 FACHBEREICH ALTER Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 5. Pause Es geht gleich weiter Wir machen eine Pause! 30 15
16 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles Diverse Informationen (2 Blöcke) 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident Aktuelles, Diverse Informationen Orientierung Block I Noldi Hess Block II Roger Wicki 32 16
17 Block 1: Stichworte Stand der Beschwerdeantworten an das Bundesverwaltungsgericht Kalibrierung im Kanton Luzern Einstufung (Zeitachse) Rechnungsstellung als AÜP Leistung Kontierung Restfinanzierung im HRM und Lösung Anlagefinanzierung ist nicht Gewinn Finanzierung der Anschaffungen Verbuchung von Rücklagen Kosten- Leistungsnachweis Form 10 Beleg für Kostenaufteilung Form 3 SOMED Angaben Qualität Vertragsverhandlungen 2013 Unterstützung, Hilfsmittel für Budget Stand der Beschwerde Die Verhandlungsdelegation hat in der Beschwerdeantwort begründet und belegt, warum die Pflegeheime derzeit die Verordnung 867a befolgen. Der Kanton weist in seiner Antwort die Beschwerde entschieden zurück und erklärt, er habe bei der Ratifizierung im hinweisenden Sinne begründet, dass der Vertrag geltendes Recht verletze. Da bestehe kein Widerspruch
18 Kalibrierung im Kanton Luzern Würde die Verordnung 867a aufgehoben, hätte das folgende Korrekturen zur Folge: Kürzung des Einstufungsergebnisses in Pflege KLV Minuten: BESA 99, LK % BESA 4.0, LK % RAI % Nach dieser Kürzung ergäbe sich die neuen Einstufung pro Bewohner. 35 Einstufung, Zeitachse Diese Abläufe können je nach Instrument leicht abweichen Einzug 10 Tage 30 Tage Wirkung ab 01. ds Folge- Wirkung ab 6Monate Wirkung monates Ereignis ab 01. ds Folgemonates Einstufung mit LK 10; Meldung an Gemeinde, und Meldung zur Unterschrift an den Arzt Gültige erste Rechnung Original der Meldung an Versicherer, Kopie als ärztlicher Auftrag im Betrieb ablegen Revision der Einstufung Gültige zweite Rechnung Revision der Einstufung Gültige Rechnung Revision der Einstufung Gültige Rechnung Damit erfüllen die Betriebe die KVG Pflicht - Bedarfsabklärung (Offerte) - und schaffen die Basis für die erste Rechnung. Damit bestätigen, verwerfen oder passen die Betriebe die Einstufung laufend der erbrachten Leistung an und belegen diese in der Pfelgedokumentation
19 Rechungsstellung als AÜP Heime sind teilweise von ihrerer Gemeinde aufgefordert worden, kurze Aufenthalte als AÜP in Rechnung zu stellen. Das wäre jedoch nicht für alle korrekt: Nur die beiden Betriebe Rosenberg und Seeblick können im Kanton Luzern AÜP in Rechnung stellen. 37 Kontierung Restfinanzierung im HRM Die Regierungsstatthalter berufen sich auf die Regeln des HRM und verlangen von den Gemeinden mit eigenen Pflegeheimen, die Verbuchung der Pflege- Restfinanzierung an das eigene Pflegeheim in den nachstehenden Etragskonten separat auszuweisen. 415 Alters- und Pflegeheime RF von anderen Gemeinden RF von der eigenen Gemeinde AÜP analog, jedoch mit
20 Kontierung im HRM (Lösung) Die Heime melden den Ertrag der Restfinanzierung bei der Saldoübergabe, danach kann die Gemeinde die Forderung durch zwei Umbuchungen erfüllen. Formel: Gesamtertrag Restfinanzierung, abzüglich Saldo vom Konto = Restfinanzierung anderer Gemeinden. 415 Alters- und Pflegeheime RF via anderer Gemeinden / RF via eigener Gemeinde / AÜP analog, jedoch mit Anlagefinanzierung ist nicht Gewinn Anlagefinanzierung Das Potential der Anlagefinanzierung wird aus der kalk. Anlagerechung (VKL) errechnet. = Kosten = taxwirksam Dieses Potential wird für die Amortisation, für den Zins und für die Rücklagen verwendet = Finanzierung Betriebsrechnung Gewinn/Verlust Ordentliche Aufwände und Anlagefinanzierung minus Erträge = Gewinn/Verlust 40 20
21 Finanzierung der Anschaffungen Anschaffungen, die in der kalk. Anlagerechnung (VKL) aufgenommen werden, müssen erfolgsneutral angeschafft werden. Das heisst, entweder werden diese durch Entnahmen aus den Rücklagen finanziert oder als Zugang bei den Anlagekonten aktiviert. Für Gemeindebetriebe gelten die Regeln SRL Nr. 602, 10. (siehe aber auch Handbuch für die Gemeinden) Beispiel: Ab Fr. 150'000 gilt als Investition, wenn die Einwohnerzahl zwischen 5'000 und 10'000 liegt. 41 Verbuchung Rücklagen Die budgetierten Rücklagen werden im HRM im 2280 Verpflichtungen Spezialfinanzierung verbucht. Empfehlung: Diese Buchungen sollten in drei Buchungssätzen (Bruttoprinzip) erfolgen: Rücklagen (wie budgetiert) Entnahmen (als Entlastung von investierten Anlagezugängen) Rechnungsausgleich In allen anderen Rechnungslegungen ( rechts unten über dem Eigenkapital) 42 21
22 Kosten- Leistungsnachweis Form 10 Das Formular 10 ist ein Kosten- und Leistungsnachweis und nicht eine Kalkulation. Die Minutenwerte müssen jedoch in den Stufen innerhalb ihrem Bereich liegen, sonst sind die Pflegetage nicht korrekt deklariert. (keine Reservationen) Wenn die Ergebnisse aus der KORE (kleine Zahlen) kopiert im Form 10 als Wert eingefügt werden, referenziert sich der KORE Umsatz auf den Franken genau. 43 Beleg für Kostenaufteilung Form 3 Empfehlung: Abschlussprozesse Ordner Die wichtigsten Belege dürften künftig jene zum Formular 3 sein. Jede Zahl sollte belegt werden: Einsatz Pflegeteam 24h Leistungsnachweis Pflegeminuten KLV Berechnung Grad und Skill Zuschlag 44 22
23 SOMED Angaben Personal (richtige Schlüssel für die Verteilung auf die Hilfs- und Hauptskostenstellen) und unter Vertrag Ja/nein überprüfen mit Schlussrapport. Anlagerechnung: Anschaffungswert und nicht Restwert Anlagerechnung: Unbedingt die Entsorgungen berücksichtigen und den Zinssatz anpassen gemäss Empfehlung 45 Vertragsverhandlungen 2013 Zurzeit verhandelt eine nationale ArGr einen nationalen Administrativvertrag für Leistungen KLV 7. Dieser wird keine Preise regeln, sondern lediglich inhaltlich durch alle zu verhandelnden Geschäfte führen. Langzeitpflege Tages- und Nachtstrukturen AÜP med. Nebenleistungen Inhous-Spitex (betreutes Wohnen) Kontrollen Schlichtung 46 23
24 Unterstützung Budget 2013 Tool Taxekalkulation Leitfaden Taxen 47 Block II: Stichworte Projekte VLG, Bereich 4 Berufsbildungsfonds Finanzierung hohe Pflegekosten bei Spezialfälle ekarus mehr an der Herbstkonfernez (Hofstetter) News und Hinweise Lohnvergleiche Pfeile 48 24
25 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles NPF, Kalibrierung, VLG 4, ekarus 8. Orientierungen Konferenz Z-CH, CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident Orientierungen Konferenz Z-CH Vorsitz 2012 CURAVIVA.CH Generalversammlung 2012 BESA wird ausgelagert Website Dossier besuchen 50 25
26 Traktanden 1. Begrüssung Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Genehmigung Protokoll, Jahresbericht, Rechung, Décharge 4. Beschlüsse Anträge Art Referat CURAVIVA Schweiz 6. Pause 7. Aktuelles NPF, Kalibrierung, VLG 4, ekarus 8. Orientierungen Konferenz Z-CH und CURAVIVA.CH 9. Schluss Gäste, Präsident Schluss Grussworte Gäste Dank Präsident 52 26
27 Auf Wiedersehen! Geniessen Sie die Tage! 53 27
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