Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting LE14/15. Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing.

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1 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, E14/15 und Arbeitswissenschaft Der rote Faden: Gefahrstoffe ärm... Modul M1 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin M1 " und Arbeitswissenschaft" M1 " und Arbeitswissenschaft"... weiter geht s! EU - Chemikalienverordnung REACH Registration (Registrierung) Evaluation (Bewertung) and Authorisation (Zulassung) of Chemicals Gesetzgebung zur euroaweiten Vereinheitlichung des Chemikalienrechtes Inkrafttreten am M1 " und Arbeitswissenschaft" 3 M1 " und Arbeitswissenschaft" 4 GHS - Das aktuelle System Gefahrstoffverordnung REACH ChemG HAG ArbSchG KrW-/AbfG EG-GHS-Verordnung = CP-Verordnung Regulation on Classification (Einstufung) abelling (Kennzeichnung) and Packing (Verackung) of substances and mixtures GHS-CP MuSchG BImSchG SrengG BeschG Inkrafttreten am.1.9 GefstoffV Hersteller, Inverkehrbringer, Anwender M1 " und Arbeitswissenschaft" 5 M1 " und Arbeitswissenschaft" 6 1

2 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Nationale Rechtsgrundlagen Chemikaliengesetz: Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Weitere: ArbSchG, HAG, MuSchG, KrW-/AbfG, BImSchG, SrengG, BeschG Konkretisierende Verordnung: Gefahrstoffverordnung GefStoffV Technische Regeln: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Gefahreniktogramme GHS 1 Exlodierende Bombe GHS 5 Ätzwirkung GHS Flamme GHS 6 Totenkof m. gekreuzten Knochen GHS 3 Flamme über einem Kreis GHS 7 Ausrufezeichen GHS 4 Gasflasche GHS 8 Gesundheitsgefahr GHS 9 Umwelt VERORDNUNG (EG) Nr. 17/8 DES EUROPÄISCHEN PARAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 8 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 197/6 M1 " und Arbeitswissenschaft" 7 M1 " und Arbeitswissenschaft" 8 Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrstoff gefährlicher Stoff Gefährlich im Sinne des 3 GefStoffV sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der genannten Eigenschaften aufweisen: Exlosionsgefährlich Brandfördernd Hochentzündlich eichtentzündlich Entzündlich Sehr giftig Giftig Gesundheitsschädlich Ätzend Reizend Sensibilisierend Krebserzeugend (kanzerogen) Fortflanzungsgefährdend (reroduktionstoxisch) Erbgutverändernd (mutagen) Umweltgefährlich Gefahrstoffe im Sinne 3 GefStoffV sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3,. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die exlosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer hysikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitslatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, 5. alle Stoffe, denen ein Arbeitslatzgrenzwert (AGW) zugewiesen worden ist. M1 " und Arbeitswissenschaft" 9 M1 " und Arbeitswissenschaft" Systematik des GHS Gefahrenkategorien Einstufungs- und Kennzeichnungselemente: Gefahrenklassen Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklasse zur Angabe der Schwere der Gefahr (CP) - Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise (H-Sätze statt R-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze statt S-Sätze) Gefahreniktogramme (Gefahrensymbole) Signalwörter Gefahr und Achtung M1 " und Arbeitswissenschaft" 11 M1 " und Arbeitswissenschaft" 1

3 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Je nach Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie wird ein Gefahreniktogramm und ein Signalwort zugewiesen. Beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der Gefährdung iste im Anhang III der CP - Verordnung Kodierung (dreistellig): H... Physikalische Gefahren H 3... Gesundheitsgefahren H 4... Umweltgefahren Ergänzende Gefahrenmerkmale: EUH... (zu: Schädigt die Ozonschicht ) M1 " und Arbeitswissenschaft" 13 M1 " und Arbeitswissenschaft" 14 Sicherheitshinweise (P-Sätze): Beschreiben die emfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung oder Vermeidung schädlicher Wirkungen iste im Anhang IV der CP - Verordnung Kodierung nach Bereichen (dreistellig): P 1... Allgemeines P... Prävention P 3... Reaktion (nach einer Exosition) P 4... Aufbewahrung P 5... Entsorgung Umgang Herstellung Prüfung Einstufung Kennzeichnung Transort agerung Verwendung Umfüllen Unterweisung... [1] [] BGFuE M1 " und Arbeitswissenschaft" 15 M1 " und Arbeitswissenschaft" 16 Gefahrstoffaufnahme Aufnahme in den Körer Schutzmaßnahmen Kennzeichnung Hinweise auf besondere Gefahren (H-Sätze) Sicherheitsratschläge (P-Sätze) Wesentliche Bausteine Gefährdungsbeurteilung mit Pflicht zur Substitutionsrüfung Einhaltung der Technischen Regeln Gefahrstoffverzeichnis Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung Kennzeichnung der Behältnisse Unterweisung Hygienemaßnahmen: Nahrungs- und Genussmittel dürfen nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen. Quelle: BGFuE M1 " und Arbeitswissenschaft" 17 M1 " und Arbeitswissenschaft" 18 3

4 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Ersatzstoffe suchen Gefahrstoff Reizend Zwei Kleber, gleiche Funktion Sensibilisierung durch Hautkontakt Schutzhandschuhe tragen Ersatzstoff: Kein Gefahrstoff Nach den 6 und 7 GefStoffV hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Substitutionsermittlung, -rüfung, -entscheidung und zur Dokumentation (TRGS 6 Substitution ). Gefährdungsbeurteilung 6 GefStoffV... Gefährdungsbeurteilung 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen hysikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Exlosionsgefährdungen + M1 " und Arbeitswissenschaft" Quelle: BGFuE 19 1 Tätigkeiten mit exlosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden M1 " und Arbeitswissenschaft" TRGS vgl. 7 GefStoffV Zu den Grundflichten gehört: Der Arbeitgeber hat die bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse (TRGS) zu beachten. Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden. htt:// Gefahrstoffverzeichnis 6 () GefStoffV Informationsermittlung... Verzeichnis der Gefahrstoffe Bezeichnung Einstufung Menge Arbeitsbereich (Sonstiges, auch Datum der Einführung im Betrieb) Bezeichnung Einstufung Menge Arbeitsbereich Bemerkung Ethanol / Siritus leicht entzündlich iter Werkstatt, Beratungsraum Reinigen, Entfetten Isoroanol leicht entzündlich,5 iter Werkstatt Kunststoffe reinigen M1 " und Arbeitswissenschaft" 1 M1 " und Arbeitswissenschaft" Sicherheitsdatenblatt GefStoffV 6 Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung GefStoffV 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Erstellen Bearbeiten Schutzmaßnahmen festlegen Beschäftigte unterweisen Quelle: BGFuE M1 " und Arbeitswissenschaft" 3 M1 " und Arbeitswissenschaft" 4 4

5 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Betriebsanweisung Betriebsanweisung Die Betriebsanweisung enthält: Gefahrstoffbezeichnung Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe Fachgerechte Entsorgung Die Betriebsanweisung wird verwendet für die arbeitslatzbezogene Unterweisung und die Dokumentation am Arbeitslatz. Sie ist am Arbeitslatz zur Kenntnis zu geben. Elektronische Medien können zur Unterstützung und Vorbereitung der Beschäftigten auf die Unterweisung genutzt werden. Die Unterweisung der Beschäftigten muss daneben aber stets auch mündlich erfolgen. Quelle: TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten Quelle: TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten M1 " und Arbeitswissenschaft" 5 M1 " und Arbeitswissenschaft" 6 GHS-Kennzeichnungselemente Gefahrstoffetikett Gefahreniktogramme Signalwort Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Produktidentifikatoren (Stoffidentifizierung durch Stoffnamen und Identifikationsnummer bzw. durch Angabe der zu deklarierenden Inhaltsstoffe bei Gemischen) Angaben zum ieferanten (Name, Anschrift, Tel.) Nennmenge Quelle: J.W.Goethe-Uni Frankfurt M1 " und Arbeitswissenschaft" 7 M1 " und Arbeitswissenschaft" 8 agerung Vorbildliche agerung in einem Gefahrstoffschrank Am Arbeitslatz dürfen die Tagesmengen in Einzelflaschen bevorratet werden. Für die agerung von Tränk- und Schutzlacken sowie Farben, Schmier-, Reinigungs- und Betriebsstoffen (und ggf. weiteren Gefahrstoffen) müssen geeignete agerstätten eingerichtet werden. Unterweisung Mindestens einmal jährlich Dokumentieren im Nachweisbuch Verständnis abfragen Oben genannte Unterlagen und Informationen verwenden M1 " und Arbeitswissenschaft" Quelle: BGFuE 9 Vgl. 14 GefStoffV Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten M1 " und Arbeitswissenschaft" 3 5

6 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Neue Gefahrstoffverordnung Kennzeichnung GefStoffV (alt) M1 " und Arbeitswissenschaft" Realisierung: Bundesratsbeschluss am 4.9. Billigung durch Bundeskabinett am Inkrafttreten der neuen GefStoffV 1. Dezember Vollständige Umstellung der GefStoffV auf EU-GHS erfolgt erst nach Ablauf der Übergangsfristen der CP-VO zum Hochentzündlich Giftig Sehr giftig eicht entzündlich Brandfördernd Reizend Umweltgefährlich Exlosionsgefährlich Gesundheitsschädlich Ätzend M1 " und Arbeitswissenschaft" 3 GHS Gefahrstoffe weltweit Kennzeichnung gem. 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Quelle: baua Übergangsfrist Nach Beendigung der Übergangsfristen ist das GHS System obligatorisch und das bisherige EU-System verliert den legalen Status! Stoffe Zubereitungen 1. Dezember 1. Juni 15 Verordnung (EG) Nr. 17/8 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verackung von Stoffen und Gemischen GHS Globally Harmonized System of Classification and abelling of Chemicals Abverkaufsfristen für agerbestände In Verkehr gebracht vor dem Stoff Gemisch Keine Umkennzeichnung erforderlich bis zum M1 " und Arbeitswissenschaft" 33 M1 " und Arbeitswissenschaft" 34 Änderung der Einstufungskriterien Physikalische Gefahren Verschiebung der bisher (<) gültigen Kriterien für die Einstufung Änderung der Flammunktgrenzen bei den hysikalischen Gefahren Änderung der GHS Konzentrationsgrenzen bei den Gesundheitsgefahren Entzündliche Flüssigkeiten Änderung der Flammunktgrenzen eichtentzündlich 1 C 3 C Entzündlich 55 C 6 C Stoffrichtlinie CP-Verordnung 55 C R (entzündlich) Kat. 3 (entzündbar) 1 C R 11 (leichtentzündlich) Kat. (leicht entzündbar) Kat. 1 (extrem C R 1 entzündbar) (hochentzündlich) Siedeunkt < 35 C Siedeunkt > 35 C Siedeunkt < 35 C Siedeunkt > 35 C 6 C 3 C M1 " und Arbeitswissenschaft" 35 M1 " und Arbeitswissenschaft" 36 6

7 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Einstufung alt - neu Gesundheitsgefahren Beisiel Dimethylformamid DMF (ösemittel) Akute orale Toxizität D 5 [mg/kg] Bisher: GHS: keine Einstufung als entzündliche Flüssigkeit (Flammunkt 58 C, Siedeunkt 153 C) R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R/1 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R36 Reizt die Augen Einstufung als entzündbare Flüssigkeit Entzündbare Flüssigkeit Kat.3 Akute Toxizität Kat.4 (dermal + inhalativ)) Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kat. Reroduktionstoxizität Kat. 1B Quelle: GISChem BG RCI (BG Chemie) 5-5 tödlich tödlich giftig gesundheitssch. Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Xn - Stoffe werden zu T - Stoffen Stoffrichtlinie CP (GHS) M1 " und Arbeitswissenschaft" 37 M1 " und Arbeitswissenschaft" 38 Gesundheitsgefahren GHS-Kennzeichnung Beisiel n-butylamin (ösungsmittel) Quelle: BASF, Vortrag Dr. Engel inhalativ / dermal: gesundheitsschädlich inhalativ / dermal: giftig = Akut Tox. 3 Die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen basiert auf den Ergebnissen der entsrechenden Einstufungen. Die Kennzeichnung soll Personen, die mit bestimmten Stoffen und Gemischen umgehen, auf die damit verbundenen Gefahren hinweisen und sie informieren. Der Informationstransfer erfolgt sowohl über das Kennzeichnungsetikett als auch über das Sicherheitsdatenblatt. Auch im Sicherheitsdatenblatt ist die Kennzeichnung anzugeben. Keine Änderung gegenüber dem bisherigen System, jedoch Änderung der tatsächlichen Kennzeichnung und der Maßnahmen möglich! M1 " und Arbeitswissenschaft" 39 M1 " und Arbeitswissenschaft" 4 Etikettierung Sicherheitsdatenblatt Eine Doelkennzeichnung ist nicht zulässig! entweder oder Im Sicherheitsdatenblatt ist bis zum Ende der Übergangsfristen neben der neuen GHS- Kennzeichnung auch die Kennzeichnung nach dem alten System anzugeben. Fristen beachten! Kaitel des SDB (Mögliche Gefahren - Einstufung) Kaitel 15 des SDB (Rechtsvorschriften / Kennzeichnung) M1 " und Arbeitswissenschaft" 41 M1 " und Arbeitswissenschaft" 4 7

8 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, GHS- Kennzeichnung Beisiel: Chemikalien von Merck KGaA (Ethanol.a.) GHS- Kennzeichnung Beisiel: Chemikalien von Merck KGaA (Ethanol.a.) neu alt M1 " und Arbeitswissenschaft" 43 M1 " und Arbeitswissenschaft" 44 GHS Informationsquellen GHS - Umwandlungshilfen Umweltbundesamt: eitfaden zur Anwendung der GHS- Verordnung BAUA: Hilfestellung für die Umwandlung der bisherigen Einstufungen nach der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie in die Einstufungen des GHS - Systems Umwandlungstabellen im Anhang VII der CP Verordnung GHS Konverter der BG RCI (BG Chemie) BG RCI (BG Chemie): M1 " und Arbeitswissenschaft" 45 M1 " und Arbeitswissenschaft" 46 Handlungsemfehlungen Handlungsemfehlungen Anassung des Gefahrstoffverzeichnisses Emfehlung zum Einflegen der alten und neuen Einstufung während der Übergangszeit Emfehlung zur Anassung betrieblicher IT-Systeme bzw. betrieblicher Stoffdatenbanken an die neue Anforderungen Aktualisierung der Sicherheitsdatenblättersammlung Angaben zur alten und neuen Einstufung sind für den Übergangszeitraum im Sicherheitsdatenblatt verflichtend. Anassung der Betriebsanweisungen Emfehlung zur Überarbeitung der Betriebsanweisung, sobald ein ieferant ein Produkt mit der neuen Kennzeichnung liefert, Parallele Verwendung von zwei Betriebsanweisungen ist möglich (eine Ausfertigung mit der alten und eine Ausfertigung mit der neuen Kennzeichnung), Verwendung von einer Betriebsanweisung mit alten und mit neuen Kennzeichnungselementen ist ebenfalls möglich, Verwendung von Gruenbetriebsanweisungen ist nach wie vor möglich M1 " und Arbeitswissenschaft" 47 M1 " und Arbeitswissenschaft" 48 8

9 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Handlungsemfehlungen Handlungsemfehlungen Information und Unterweisung der Beschäftigten Auch wenn sich die Einstufung nicht geändert hat, ist eine Unterweisung fällig, sobald ein Produkt mit der neuen Kennzeichnung im Betrieb im Umlauf ist Die Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter hat grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeiten mit neu gekennzeichneten Arbeitsstoffen zu erfolgen Gefährdungsbeurteilung Der Unternehmer hat bei der Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung vor dem Hintergrund einer strengeren Einstufung erneut abzuwägen, ob der Einsatz gefährlicher Stoffe oder Gemische zwingend erforderlich ist. (Ersatzstoffrüfung) Der Unternehmer hat vor dem Hintergrund möglicher strengerer Einstufungen die Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung zu rüfen (z. B. Umstufung von entzündlich zu leicht entzündlich, von gesundheitsschädlich zu giftig). M1 " und Arbeitswissenschaft" 49 M1 " und Arbeitswissenschaft" 5 Bildverzeichnis... weiter geht s: ärm Folie 3, [1]: Folie 3, []: Magnus Manske, Datei:ab bench.jg, abor im Institut für Biochemie der Universität Köln, Wikiedia Zugriff: 1.5.1, :17 Uhr, htt://de.wikiedia.org/w/index.h?title=datei:ab_bench.jg&filetimestam= Glenn McKechnie, Datei:Makino-S33-MachiningCenter-examle.jg, Kühlschmiermittel beim Fräsen, Wikiedia Zugriff: 1.5.1, :1 Uhr, htt://de.wikiedia.org/w/index.h?title=datei:makino-s33-machiningcenterexamle.jg&filetimestam= Eines Tages wird der Mensch den ärm ebenso bekämfen müssen wie Pest und Cholera Robert Koch M1 " und Arbeitswissenschaft" 51 M1 " und Arbeitswissenschaft" 5 Folgen von ärm Schäden durch ärm Nervosität erschwerte Srachverständigung Ehröuung der Fhleerhuäfigekit Stress Ärger erhöhte Unfallgefahr Häufigste angezeigte Berufskrankheiten im Jahr 9: 1. Hauterkrankungen (BK 51) 19.7 ärmschwerhörigkeit Beeinträchtigung der eistungsfähigkeit. ärmschwerhörigkeit (BK 31) endenwirbelsäule (BK 8) ärm... ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann. (vgl. ärmvibrationsarbschv) M1 " und Arbeitswissenschaft" 53 M1 " und Arbeitswissenschaft" 54 9

10 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Erkrankungen BK31 Schall 14. Trend neue Renten Angezeigt Anerkannt neue Renten Faktor M1 " und Arbeitswissenschaft" 55 M1 " und Arbeitswissenschaft" 56 Zeitbasis Frequenzen M1 " und Arbeitswissenschaft" 57 M1 " und Arbeitswissenschaft" 58 Das Ohr Die Schnecke Quelle: BGR/GUV-R 194, Mai 11, Anhang 6 htt:// M1 " und Arbeitswissenschaft" 59 M1 " und Arbeitswissenschaft" 6

11 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Vom Schall zum Nervenreiz Was hört man wie? htt:// M1 " und Arbeitswissenschaft" 61 M1 " und Arbeitswissenschaft" 6 Was hört man wie? htt://de.wikiedia.org/wiki/schalldruckegel Schalldruckegel In linearen Systemen verhalten sich die eistungs- bzw. Energiegrößen P roortional zu den Quadraten der einwirkenden Effektivwerte von Feldgrößen (z. B. Schalldruck ). P ~ Soll von Feldgrößen ausgehend ein Pegel (Schalldruckegel ) berechnet werden, geschieht dies über das Verhältnis der Quadrate dieser Größen. = 1 M1 " und Arbeitswissenschaft" 63 M1 " und Arbeitswissenschaft" 64 DeziBel autstärkeemfinden Das Bel (B) ist eine nach Alexander Graham Bell benannte Hilfsmaßeinheit zur Kennzeichnung von Pegeln und Maßen. Sie stellt das Verhältnis gleichartiger eistungs- bzw. Energiegrößen dar. Diese logarithmischen Größen finden ihre Anwendung unter anderem in der Akustik und allgemein in der Technik um Sannweiten von besonders kleinen zu besonders großen Zahlen gut darstellen zu können. In der Praxis ist die Verwendung des zehnten Teils eines Bels (Dezibel, Einheitenzeichen ) üblich. Das Phon ist die Maßeinheit der sychoakustischen Größe autstärkeegel. Der autstärkeegel in Phon wird dazu benutzt, die emfundene autstärke zu beschreiben, mit der ein Mensch ein Hörereignis wahrnimmt. P P = lg B = lg P P 1 1 htt://de.wikiedia.org/w/index.h?title=datei:akustik_dbhon.jg M1 " und Arbeitswissenschaft" 65 M1 " und Arbeitswissenschaft" 66 11

12 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Frequenzbewertung Schalldruckegel Es gilt: x = gemessener Schalldruck amort 5 = Pa(Hörschwel le) bzw. Entlogarithmierung: lg x = x = M1 " und Arbeitswissenschaft" 67 M1 " und Arbeitswissenschaft" 68 Hörschwelle = Schmerzgrenze = An der Hörschwelle gilt: x = = lg = lg 1 = ( ) = =x -5 Pa An der Schmerzgrenze gilt: = Pa, x x x x x Pa = lg,pa 4 = lg 4 = lg 1 = = 1 ( ) 5 Pa = 1 M1 " und Arbeitswissenschaft" 69 M1 " und Arbeitswissenschaft" 7 Hörkurve... und so sieht s aus: htt:// M1 " und Arbeitswissenschaft" 71 M1 " und Arbeitswissenschaft" 7 1

13 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, ärmschwerhörigkeit Exositionsegel ärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Sie entwickelt sich schleichend und von den Betroffenen anfangs unbemerkt. ärmvibrationsarbschv: Der Tages-ärmexositionsegel ( EX,8h ) ist der über die Zeit gemittelte ärmexositionsegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitslatz auftretenden Schallereignisse. Die Krankheit verschlimmert sich, solange der ärm auf das Ohr einwirkt. ges = lg 1 1 t1 + t t i i i t i M1 " und Arbeitswissenschaft" 73 M1 " und Arbeitswissenschaft" 74 Exositionsegel Auslösewerte bei ärm ärmvibrationsarbschv: Der Wochen-ärmexositionsegel ( EX,4h ) ist der über die Zeit gemittelte Tages-ärmexositionsegel bezogen auf eine 4-Stundenwoche. Der Sitzenschalldruckegel ( C,eak ) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckegels. 6 ärmvibrationsarbschv Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages- ärmexositionsegel und den Sitzenschalldruckegel betragen: 1. Obere Auslösewerte: EX,8h = 85 (A) beziehungsweise C,eak = 137 (C),. Untere Auslösewerte: EX,8h = 8 (A) beziehungsweise C,eak = 135 (C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines ersönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. M1 " und Arbeitswissenschaft" 75 M1 " und Arbeitswissenschaft" 76 Schutzziel Maßnahmen 8 Gehörschutz... ) Der ersönliche Gehörschutz ist vom Arbeitgeber so auszuwählen, dass... der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende ärm die maximal zulässigen Exositionswerte EX,8h = 85 (A) beziehungsweise C,eak = 137 (C) nicht überschreitet Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der ärmexosition (1) Der Arbeitgeber hat... Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern. Dabei ist folgende Rangfolge zu berücksichtigen: Die ärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Die Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz nach 8. ()... M1 " und Arbeitswissenschaft" 77 M1 " und Arbeitswissenschaft" 78 13

14 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Maßnahmen Rechnen mit Schalldruckegeln 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der ärmexosition () Zu den Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere: 1. alternative Arbeitsverfahren,.... Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel..., 3. die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitslätze, 4. technische Maßnahmen zur uftschallminderung, beisielsweise durch Abschirmungen oder Kaselungen,... Körerschallminderung,... Körerschalldämfung oder - dämmung oder durch Körerschallisolierung, 5. Wartungsrogramme für Arbeitsmittel, Arbeitslätze und Anlagen, 6. arbeitsorganisatorische Maßnahmen... Begrenzung von Dauer und Ausmaß der Exosition = 3 M1 " und Arbeitswissenschaft" 79 M1 " und Arbeitswissenschaft" 8 Rechnen mit Schalldruckegeln Faustformeln Für die Addition von Schalldruckegeln gilt: ges ges ges ges M1 " und Arbeitswissenschaft" = 1... lg = lg = lg x + + x x 1 x 81 Zwei gleiche Schalldruckegel führen zu einer Erhöhung um 3! Bei einer Entfernungsverdolung von einer unktförmigen Schallquelle nimmt der Schallegel um 6 ab! (quadratisches Abstandsgesetz) M1 " und Arbeitswissenschaft" 8 Zeitliche Abhängigkeit EX,8h... Schluss mit ärm! 8h 4h h 1h 89A 86A 83A 8A M1 " und Arbeitswissenschaft" 83 M1 " und Arbeitswissenschaft" 84 14

15 und Arbeitswissenschaft Modul 1,, Korrektes Benutzen von Gehörschutz Auswahl von Gehörschutz t Sek. Quelle: BGI/GUV-I 54, März 11, S. 7 u. 8 (1) geeignet mit schweißabsorbierender Zwischenlage () Stösel ohne Griff (insbesondere vor Gebrauch zu formende Stösel) nur nach vorheriger Händereinigung einsetzen (3) Staub kann sich am Gehörschutz anlagern und je nach Art der Staubbelastung die Haut reizen.tyische Tätigkeiten mit starker Staubbelastung sind: Schleifarbeiten in Behältern, Gussutzen) Quelle: BGI/GUV-I 54, März 11, S. 6. M1 " und Arbeitswissenschaft" 85 M1 " und Arbeitswissenschaft" 86 Auf Wiedersehen! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche Ihnen einen unfallfreien Heimweg. Bis zum Diese Präsentation finden Sie auf: htt:// M1 " und Arbeitswissenschaft" 87 15

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