Planungsbericht (nicht Bestandteil der Festsetzung) August Verfasser: ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh. Feldstrasse Zürich

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1 KANTON ZÜRICH Privater Gestaltungsplan Kirchgasse Kloten Planungsbericht (nicht Bestandteil der Festsetzung) August 2011 Verfasser: ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh Feldstrasse Zürich Freihofweg Aarau ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http://

2 INHALT 3 Ausgangslage Situation Umgebung Städtebauliche Prinzipien Bebauungskonzept Gestaltungsplanperimeter Baubereich Termine 5 Planerische Festsetzungen Zweck Zonenplan Wohnanteil Gebäudehöhe Erschliessung Parkierung Freiräume 6 Umwelt Lärmschutz Energie Grundwasser Altlasten 7 Öffentliche Auflage Einwendung Stellungnahme 9 Vorprüfung Kanton Zürich Beurteilung Anpassung Gestaltungsplan 10 Zweckmässigkeit Grundordnung Städtebauliches Konzept Revidierte Bau- und Zonenordnungen Zweckmässigkeit 12 Anhang 1 Prinzipien des Stadtentwicklungskonzeptes 2 Pläne Vorprojekt Kirchgasse, M 1:500, Stand August Plan Vergleichsprojekt gem. Kernzone Stadt Kloten, M 1:500 ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 2

3 AUSGANGSLAGE Situation Der Perimeter des Gestaltungsplans umfasst drei Grundstücke (Kat. Nr. 2483, Kat. Nr. 103 und Kat. Nr. 104). Sie befinden sich im Zentrum von Kloten, zwischen der Kirchgasse, der Bachstrasse und der Verenagasse. Die beiden bestehenden Liegenschaften auf den Grundstücken sollen durch eine neue Überbauung ersetzt werden. Umgebung Der Perimeter befindet sich nördlich des Stadthauses Kloten, mitten im Zentrum von Kloten. Östlich entsteht ein neuer 5-geschossiger Bau als Resultat eines privaten Gestaltungsplanes, welcher den aktuellen Verdichtungsprozess illustriert. Westlich gegenüber des Perimeters liegt die Stadtbibliothek an der Kirchgasse. In unmittelbarer südlicher Nachbarschaft befindet sich auch die neue Zentrumsüberbauung Square mit dem Stadtplatz. Mittelfristig wird die Glattalbahn entlang der Bachstrasse durch das Zentrum Kloten geführt werden. Die Haltestelle Stadthaus soll dabei in unmittelbarer Nachbarschaft des Planungsperimeters errichtet werden. Dies bedeutet eine markante städtebauliche Aufwertung der Kreuzung Bachstrasse-Kirchgasse. Dieser Aufwertung soll durch den Gestaltungsplan und das daraus folgende Bauprojekt Rechnung getragen werden. Städtebauliche Prinzipien Das Bebauungskonzept des Gestaltungsplanperimeters stützt sich auf die Städtebaulichen Prinzipien der Zentrumsgestaltung der Stadt Kloten von Diese basieren auf dem Studienauftrag Zentrumsgestaltung Kloten, den ernst niklaus fausch architekten 2003 gewannen. Folgende Entwicklungsansätze wurden in diesen städtebaulichen Prinzipien festgelegt: - Orientierung schaffen durch Klärung und Hierarchisierung der Strassenräume und Verkehrsknoten, sowie durch die nutzungsmässige Stärkung der Erdgeschosse an der Bachstrasse und der Kirchgasse - Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Schaffung von Platz-, Strassen- und Parkräumen mit hoher Aufenthaltsqualität und durch die Stärkung des Altbachraumes als identitätsprägender Aussenraum - Fassaden bilden als Definition der Strassenräume über sorgfältige und nachhaltige Materialisierung und Gestaltung - Durchlässigkeit gewährleisten durch ein feinmaschiges Fusswegnetz - Bezug nehmend Bauen durch klarere Bezüge zum Strassenraum, gemeinsame Entwicklungen über mehrere Parzellen und eine angemessene Gliederung der Neubauten von 4 bis 6 Geschossen - Aussenräume sorgfältig gestalten auch auf den privaten Parzellen durch klare und gut nutzbare Übergänge zum öffentlichen Raum ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 3

4 Bebauungskonzept Basierend auf diesen städtebaulichen Prinzipien wurde für die Erarbeitung des vorliegenden Gestaltungsplanes ein Vorprojekt im Massstab 1:200 erarbeitet, welches Volumetrie, Grundrisse, Nutzung, konzeptionelle Aussenraumgestaltung und Erschliessung klärt und in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kloten entwickelt wurde (siehe Beilage 1, im Massstab 1:500). Das neue Gebäude gliedert sich in die Höhenentwicklung der Umgebung ein und trägt durch eine städtische Verdichtung dem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden Rechnung. Für das Gebäude ist eine urbane gemischte Nutzung mit hochqualitativem Wohnraum und attraktiven Dienstleistungsflächen im Sinne der städtebaulichen Prinzipien - vorgesehen. Bestandteil des Projektes ist eine mit Spitex-Nutzungen für die Stadt Kloten- so kann die ist in den städtischen Alltag eingebunden werden und die vorhandene und im Gebäude geplante Infrastruktur synergetisch genutzt werden, z.b. durch das Angebot von altersgerechtem Wohnraum im Zentrum. Die Durchlässigkeit in West-Ost-Richtung (zwischen der Verena- und der Kirchgasse) wird mit der öffentlichen Fusswegverbindung im Norden des Perimeters ermöglicht. An dieser Verbindung findet auch die Erschliessung für den Individualverkehr Platz. Der Aussenraum an der Kirchgasse und der Bachstrasse wird als öffentlich zugänglicher Aussenraum ausformuliert, welcher von der Strasse bis zur Fassade führt. So wird dem Zentrumscharakter des Gebietes Rechnung getragen. Der Aussenraum kann dabei durch die Nutzungen des Erdgeschosses (z.b. Sitzplatz für ein Café, o.ä.) bespielt werden. Gegliedert werden die Aussenräume durch eine Baumreihe entlang der Kirchgasse und eine Gestaltung als städtischer Platz zur Bachstrasse. Die neue Bebauung stärkt durch ihre städtebaulichen, architektonischen und aussenräumlichen Qualitäten sowie durch die urbane Mischung der Nutzungen das Zentrum von Kloten. Gestaltungsplanperimeter Die Grundstücke Kat. Nr und Kat. Nr. 104 sind in der gültigen Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Kloten (Stand 20. Juni 1995) der Kernzone zugewiesen. Mit dem Entwurf der neuen BZO sollen die Grundstücke in die Zentrumszone (Z4) mit Gestaltungsplanpflicht überführt werden. Baubereich Der Baubereich der beiden Grundstücke wird zur Kirchgasse und zur Bachstrasse von einer Baulinie definiert. Der Gestaltungsplan ergänzt die bestehenden Abstandslinien und definiert den Wegabstand zur Verenagasse sowie die Gebäudehöhe. Der Baukörper wird nach oben abgestuft und gliedert sich dadurch in die Körnung der bestehenden Umgebung ein. Auskragende Bauteile sind mit Ausnahme von Vordächern nicht gestattet. Termine Der Gestaltungsplan Kirchgasse Kloten wird Ende Februar 2011 bei der Stadt Kloten eingegeben. Vorbehältlich von Rekursen mit aufschiebender Wirkung ist die Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich gegen Februar 2012 zu erwarten. Die Baueingabe des eigentlichen Bauprojektes innerhalb des Gestaltungsplanperimeters soll nach der Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat eingegeben werden, so dass nach der Bewilligung des Gestaltungsplans durch die Baudirektion oder den Regierungsrat des Kantons Zürich ein möglichst zeitnaher Baubeginn erfolgen kann. ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 4

5 PLANERISCHE FESTSETZUNGEN Zweck Der Gestaltungsplan ermöglicht das Erstellen einer Bebauung in städtebaulich optimaler Weise, sowie eine urbane Nutzungsmischung. Zonenplan Der Perimeter des Gestaltungsplans liegt gemäss der gültigen BZO in der Kernzone. Der Wohnanteil des Gestaltungsplans wird durch ein in der Kernzone mögliches Grundvolumen definiert. Wohnanteil Zur Ermittlung des maximal möglichen Wohnanteils wurde ein Vergleichsprojekt gemäss dem Kernzonenplan der Stadt Kloten erstellt (siehe Beilage Nr.2). Dieser Plan definiert die maximale Grundfläche und die Firstausrichtung der Baukörper. Die Grundfläche dieses Vergleichsprojekts beträgt insgesamt 661m2, aufgeteilt in 2 Baukörper. Bei den gemäss Kernzone möglichen zwei Vollgeschossen und zwei Dachgeschossen ergibt dies eine mögliche Bruttowohngeschossfläche von 2248m2. Gebäudehöhe Der Gestaltungsplan definiert in der Höhe eine Rückstaffelung des Baukörpers. Der Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich sieht eine maximal zulässige Gebäudehöhe auf der Kote von müM vor. Diese Kote schliesst allfällige, technisch bedingte Dachaufbauten mit ein und wird eingehalten. Erschliessung Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt im Norden des Perimeters über die Kirchgasse. Die Anlieferung kann über die Kirchgasse oder die Verenagasse erfolgen. Mindestens die Hälfte der gemäss der BZO geforderten Fahrradabstellplätze wird oberirdisch angeordnet. Parkierung Die Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte werden unterirdisch angeordnet. Die Besucherparkplätze werden primär entlang der Verenagasse und punktuell an der Kirchgasse erstellt. Die Anzahl der Parkplätze sowie die Fahrradabstellplätze richten sich nach dem aktuellen Parkplatzreglement der Stadt Kloten (Stand 01.Oktober 2010) mit den eingesetzten Reduktionsfaktoren für Zentrumsnahes Gebiet. Es ist eine Mehrfachnutzung der Parkplätze anzustreben. Ebenfalls können bei Bedarf die Parkplätze der Zentrumsüberbauung Square in die Berechnung miteinbezogen werden, sofern es sich dabei nicht um Pflichtabstellplätze handelt. Es werden keine unterirdischen Parkplätze für kundenintensive Nutzungen erstellt. Entsprechende Abstellplätze können in der Tiefgarage Square gebürenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Freiräume Der Freiraum zwischen dem Baubereich und den umgebenden Strassenräumen Kirchgasse und Bachstrasse bildet einen durchgängigen Aussenraum mit öffentlichem Charakter. Dieser Bereich soll auch für private Nutzungen (z.b. den Aussenbereich eines Cafés) genutzt werden können. Entlang der Verenagasse soll ein informellerer Aussenraum entstehen. ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 5

6 UMWELT Lärmschutz Für das Gestaltungsplangebiet gilt die Empfindlichkeitsstufe III der Lärmschutzverordnung. Für die Wohn- und Dienstleistungsräume sind kontrollierte Lüftungen vorgesehen. Energie Das Gebäude wird mindestens im Minergie-Standard ausgeführt. Grundwasser Der Gestaltungsplanperimeter befindet sich im Gebiet mit mittlerer Grundwassermächtigkeit (2 bis 10m) sowie im Gewässerschutzbereich Au. Der mittlere Grundwasserspiegel variiert von m.ü.m im Südosten bis m.ü.m. im Nordwesten. Ein vollflächiges 2. Untergeschoss ist deshalb nicht realisierbar. Ausgenommen ist ein partieller Bereich von maximal 10% der möglichen 1.Untergeschossfläche (entspricht einer maximalen Fläche von 165m2). Altlasten Das Areal liegt nicht im Altlastenverdachtsflächen ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 6

7 ÖFFENTLICHE AUFLAGE Einwendung Während der öffentlichen Auflage ist eine Einwendung der Red. Erbengemeinschaft A.+F. Scherr / L.+E. Reinhard, c/o F. Scherr, Oberwilerstrasse Nürensdorf eingegangen. Die Einwendung erhebt folgende Punkte: Ausnützungsziffer: Die erreichte Ausnützungsziffer von ca. 225% sei völlig überrissen und entspreche in keiner Weise den neueren Überbauungen in Kloten. Das Mass sei auf eine Ausnützung von 160% bis 180% zu reduzieren. Geschossigkeit: Das Gebäude sei um ein Geschoss zu reduzieren, damit sich mit den übrigen Gebäuden entlang der Kirchgasse ein harmonischeres Bild ergebe. Wohnanteil: Die im Vorprojekt aufgezeigte Nutzung überschreite den stipulierten Wohnanteil, da die Bettenstation gemäss kantonaler Auslegung der Wohnnutzung zuzurechnen sei. Die Wohnnutzung sei deshalb entsprechend zu reduzieren. Stellungnahme Ausnutzungsziffer und Geschossigkeit: Der Perimeter befindet sich nördlich des Stadthauses Kloten, mitten im Zentrum von Kloten. Westlich ist ein neuer 5-geschossiger Bau als Resultat eines privaten Gestaltungsplanes entstanden, welcher den aktuellen Verdichtungsprozess illustriert. Östlich gegenüber des Perimeters liegt die Stadtbibliothek an der Kirchgasse. In unmittelbarer südlicher Nachbarschaft befindet sich auch die neue Zentrumsüberbauung Square mit dem Stadtplatz. Mittelfristig wird die Glattalbahn entlang der Bachstrasse durch das Zentrum Kloten geführt werden. Die Haltestelle Stadthaus soll dabei in unmittelbarer Nachbarschaft des Planungsperimeters errichtet werden. Dies bedeutet eine markante städtebauliche Aufwertung der Kreuzung Bachstrasse-Kirchgasse. Das Bebauungskonzept des Gestaltungsplanperimeters stützt sich auf die Städtebaulichen Prinzipien der Zentrumsgestaltung der Stadt Kloten von Diese basieren auf dem Studienauftrag Zentrumsgestaltung Kloten, den ernst niklaus fausch architekten 2003 gewannen. Folgende Entwicklungsansätze wurden in diesen städtebaulichen Prinzipien festgelegt: - Orientierung schaffen durch Klärung und Hierarchisierung der Strassenräume und Verkehrsknoten, sowie durch die nutzungsmässige Stärkung der Erdgeschosse an der Bachstrasse und der Kirchgasse - Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Schaffung von Platz-, Strassen- und Parkräumen mit hoher Aufenthaltsqualität und durch die Stärkung des Altbachraumes als identitätsprägender Aussenraum - Fassaden bilden als Definition der Strassenräume über sorgfältige und nachhaltige Materialisierung und Gestaltung - Durchlässigkeit gewährleisten durch ein feinmaschiges Fusswegnetz - Bezug nehmend Bauen durch klarere Bezüge zum Strassenraum, gemeinsame Entwicklungen über mehrere Parzellen und eine angemessene Gliederung der Neubauten von 4 bis 6 Geschossen - Aussenräume sorgfältig gestalten auch auf den privaten Parzellen durch klare und gut nutzbare Übergänge zum öffentlichen Raum In ihrer Stellungnahme vom 18.Mai 2011 schreibt die Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG): Der private Gestaltungsplan entspricht dem regionalen Richtplan und dem Leitbild Glattal. Die vorgesehene bauliche Verdichtung und städ- ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 7

8 tebauliche Aufwertung im Zentrum der Stadt Kloten wird begrüsst. Die ZPG hat keine Anträge Das neue Gebäude gliedert sich in die Höhenentwicklung der Umgebung ein. So ist die Gebäudehöhe gegenüber den nördlich anschliessenden 5-geschossigen Wohn- und Gewerbebauten ebenfalls 5-geschossig mit einem Rücksprung auf 4 Geschosse. Gegenüber dem westlich anschliessenden 5-geschossigen Neubau wird ebenfalls eine Dachkante von 5 Geschossen eingehalten. An der Kreuzung Kirchgasse-Bachstrasse erfolgt eine Erhöhung auf 6 Geschosse, welche gegenüber dem anschliessenden 9-geschossigen Stadthaus vermittelt. So entsteht eine harmonische Einbindung in die Stadtstruktur, welche den Entwicklungsansätzen der Stadt Kloten entspricht. Durch die städtebauliche Setzung und die innerstädtische Nutzungsmischung mit einem hohen öffentlichen Nutzwert (, Spitex, etc.) entsteht eine dichte Bebauung. Die Bebauung trägt durch eine massvolle städtische Verdichtung dem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden und dem Anliegen einer verstärkten Zentrumsbildung in Kloten Rechnung. Wohnanteil Zur Ermittlung des maximal möglichen Wohnanteils wurde ein Vergleichsprojekt gemäss dem Kernzonenplan der Stadt Kloten erstellt (siehe Beilage Nr.2). Dieser Plan definiert die maximale Grundfläche und die Firstausrichtung der Baukörper. Die Grundfläche dieses Vergleichsprojekts beträgt insgesamt 661m2, aufgeteilt in 2 Baukörper. Bei den gemäss Kernzone möglichen zwei Vollgeschossen und zwei Dachgeschossen ergibt dies eine mögliche Bruttowohngeschossfläche von 2248m2. Dieser Wohnanteil wird mit der Einrechnung der eingehalten. ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 8

9 VORPRÜFUNG KANTON ZÜRICH Beurteilung Der Entwurf für den privaten Gestaltungsplan Kirchgasse wurde mitte März 2011 der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung vorgelegt. Im Einvernehmen mit dem kantonalen Tiefbauamt/Fachstelle Lärmschutz, dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und dem Amt für Verkehr wird der Entwurf unter Vorbehalt der nachstehend zusammengefassten Hinweisen als zweckmässig und genehmigungsfähig beurteilt. Grundwasser: Der mittlere Grundwasserspiegel variiert von m.ü.m im Südosten bis m.ü.m. im Nordwesten. Ein zweites Untergeschoss ist aus diesem Grund nicht realisierbar. Energie: Es wird empfohlen, den gewünschten Energie-Standard bereits in den Gestaltungsplan-Vorschriften verbindlich festzulegen. Lufthygiene: Zur vorsorglichen Vermeidung von Verkehrsemissionen wird empfohlen, die Parkierungs-Bestimmungen gemäss der Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen (Baudirektion Kanton Zürich, Oktober 1997) anzupassen. Der Grad der öv-erschliessung soll berücksichtigt und die Anzahl Abstellplätze nach oben begrenzt werden. Möglichkeiten von Mehrfach- und Gemeinschaftsnutzung sind zu berücksichtigen. Für Kunden und Besucherparkplätze wird eine Pflicht zu einer im Hinblick auf eine Verkehrsumlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel lenkungswirksame Parkplatzbewirtschaftung empfohlen. Lärm: Auf die Tiefgaragenzufahrt via Verenagasse ist zu verzichten. ISOS und Kernzonenvorschriften: Es wird empfohlen, die Übereinstimmungen mit den Festlegungen des ISOS und den Kernzonenvorschriften darzulegen und Abweichungen zu begründen. Anpassung Gestaltungsplan Die oben beschriebenen Hinweise und Beurteilungen sind in den Gestaltungsplan eingearbeitet worden: Grundwasser: Siehe Gestaltungsplan Perimeter/Baubereich 1:500, Planungsbericht Abschnitt Grundwasser Seite 6 und Vorprojektpläne im Anhang Energie: Siehe Gestaltungsplan-Bauvorschriften Art. 12 und Planungsbericht Abschnitt Energie Seite 6 Lufthygiene: Siehe Gestaltungsplan-Bauvorschriften Art. 10, und Planungsbericht Abschnitt Parkierung Seite 5 Lärm: Siehe Gestaltungsplan-Bauvorschriften Art. 9, Gestaltungsplan Perimeter/Baubereich 1:500 und Planungsbericht Abschnitt Erschliessung Seite 5 Ausführungen zu der Übereinstimmung mit dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und den Kernzonenvorschriften siehe Kapitel Zweckmässigkeit auf den folgenden Seiten ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 9

10 ZWECKMÄSSIGKEIT Zweckmässigkeit des Gestaltungsplans und Übereinstimmung mit der Grundordnung Grundordnung Städtebauliches Konzept Revidierte Bau- und Zonenordnungen Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) bestimmt, dass beim Erlass von Nutzungsplänen Bericht darüber zu erstatten ist, wie der Nutzungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumplanung, die Anregungen aus der Bevölkerung, die Sachpläne und Konzepte des Bundes und den Richtplan berücksichtigen und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung tragen. Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt für die Richtplanung in 18 Abs. 1 Planungsgrundsätze vor. Anzustreben ist u.a., dass schutzwürdige Landschaften sowie andere Objekte des Natur- und Heimatschutzes vor Zerstörung oder Beeinträchtigung bewahrt werden. Der Schutz erfolgt dabei gemäss 205 PBG durch Massnahmen des Planungsrechts, Verordnung, Schutzmassnahmen, Verfügung oder Vertrag. Zu beachten ist somit auch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Für die Stadt Kloten wurden zwar entsprechende Inventarblätter erstellt, Kloten wurde aber nicht in die Liste der geschützten Ortsbildern aufgenommen. Die Inventarblätter haben somit nur informativen bzw. empfehlenden Charakter. Der Gestaltungsplanperimeter gehört gemäss gültiger Bau- und Zonenordnung (BZO 1995) zur Kernzone Alt-Kloten. Die BZO 1995 bestimmt in Ziff , dass Ortsbilder in ihrer Eigenart zu erhalten sind. Für die Überbaubarkeit sind die Kernzonenpläne massgebend. Im vorliegenden Fall soll die Grundnutzungsordnung durch einen Gestaltungsplan ersetzt werden. Mit einem Gestaltungsplan wird eine städtebaulich, architektonisch und wohnhygienisch einwandfreie Gesamtüberbauung angestrebt und zu diesem Zweck eine Spezialbauordnung aufgestellt. Zu diesem Zweck sieht das PBG in 83 Abs. 1 vor, dass von den Bestimmungen über die Regelbauweise abgewichen werden darf. Die Anforderungen und das Ausmass der Abweichungen von der Grundnutzungsordnung werden hingegen nicht näher umschrieben. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 1. April 2009 (Gemeinde Rüti; BGE 135 II 209 ff.) zum Schluss gelangt, dass trotz dieser offenen Formulierung die Abweichungen nicht dazu führen dürfen, dass die planerisch und demokratisch abgestützte Grundordnung ihres Sinnesgehalt entleert würde. Insofern hat eine umfassende Interessenabwägung zwischen dem Sinn und Zweck der heute gültigen Grundordnung und der angestrebten Sonderordnung zu erfolgen. Betreffend der detaillierten städtebaulichen Prinzipien des Bebauungskonzeptes wird auf Seite 3 / Kapitel Ausgangslage dieses Berichts verwiesen. Die dort umschriebenen Prinzipien basieren auf einem breit abgestützten Stadtentwicklungskonzept, welches im Stadtzentrum eine Verdichtung und Stärkung der Zentrumsfunktionen vorsieht. Das Stadtentwicklungskonzept wiederum folgt den Grundzügen des 2003 durchgeführten Studienauftrages Zentrumsgestaltung Kloten. Dem Schutz des Ortsbildes Alt-Kloten wird insofern Rechnung getragen, indem das nord-östlich gelegene Gebiet in seiner historischen Struktur erhalten werden soll. (siehe auch Abbildung Prinzipien des Stadtentwicklungskonzeptes im Anhang) Das Klotener Parlament verabschiedete im 2007 eine revidierte Bauund Zonenordnung (BZO 2007), welche entsprechend dieser Grundsätze die Kernzone Alt-Kloten vollständig durch eine Zentrumszone ersetzen sollte. Die Vorlage wurde schlussendlich vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wegen eines Rekurses der Flughafen Zürich ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 10

11 AG betreffend Wohnanteilserhöhungen im fluglärmbelasteten Gebiet zurückgewiesen. Im Juli 2011 wurde vom Stadtrat Kloten eine überarbeitete Version der Bau- und Zonenordnung (BZO 2011) für die öffentliche Anhörung verabschiedet. Auch in dieser Vorlage soll (in Übereinstimmung mit dem Stadtentwicklungskonzept) ein Grossteil der heutigen Kernzone Alt-Kloten, insbesondere die zur Diskussion stehenden Grundstücke, einer viergeschossigen Zentrumszone zugewiesen werden. Zweckmässigkeit Der Gestaltungsplan stimmt mit dem Stadtentwicklungskonzept und der Vorlage der BZO 2011 überein und setzt deren Grundsätze vorbildlich um. Auch wenn die Abweichungen zur heute noch gültigen Kernzone gross sind, ist die Planung absolut zweckmässig. Eine Abweichung von der Grundordnung rechtfertigt sich zudem nicht nur hinsichtlich der angestrebten Zonenplanänderungen im Zentrum, sondern auch aufgrund der heutigen Lage der Grundstücke in der Kernzone. Die Grundstücke liegen gegenüber dem achtgeschossigen Stadthaus (Zone für öffentliche Bauten) und angrenzend an die viergeschossige Zentrumszone Kirch-/Dorfstrasse mit ebenfalls fünf bis sechsgeschossigen Flachdachbauten. Auf dem westlich angrenzenden Grundstück Kat.-Nr. 213 (Bachstrasse) ist zudem ebenfalls gestützt auf einen privaten Gestaltungplan ein fünfgeschossiger Neubau entstanden. Die Abweichung von der Grundordnung ist somit absolut verträglich, zielführend und zweckmässig. ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 11

12 ANHANG ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 12

13 W IG Energiestadt european energy award Prinzipien des Stadtentwicklungskonzeptes Energiestadt european energy award $ Zukun Kloten Stadtentwicklungskonzept Legende Zentrum stärken, verbessern, vedichten Verdichten Wohnen Verdichten Mischnutzung AW ES II/III Historische Strukturen erhalten Wohnraum aufwerten (Energie/Lärm) Bauland für Arbeitsplätze mobilisieren Zwischennutzung bewirtscha en / Strategische Landreserve Bedeutende öffentliche Räume Synergien Gla albahnplus, Flussraumaufwertung, Radverkehr nutzen IGW ES II/III Gla albahnplus Stadträumliche Verbindung herstellen Projektentwicklung the circle Flughafenanlagen konzentrieren PW ES II/III I Schonung der wertvollen Natur- und Erholungsräume Spor nfrastruktur bedarfsgerecht entwickeln $ Steuereinnahmen stabilisieren, a rak ver Steuerfuss halten Massnahmen Ernergiestadt umsetzen PW ES II AW AW ES II II GW GW ES II W E E S II Bahnhof N m ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh_feldstrasse 133_8004 Zürich_Freihofweg 9_5000_Aarau_http:// 13

14 Verenagasse g8ss C B ZUGANG WOHNEN/BÜRO ANLIEFERUNG Küche 17.0 Lager 6.0 Multifunktions raum 30.0 (WC) A A Essen Eingang 26.0 Büro 16.0 Spitex DL ZUGANG PFLEGESTATION C B ernst niklaus fausch architekten eth sia gmbh Wohn- und Geschäftshaus Kirchgasse, Kloten Vorprojekt GR: GEZ: A4 mm/lh Feldstrasse 133 CH-8004 Zürich t 0041 (0) f 0041 (0) REV 1: REV 2: REV 3: REV 4: REV 5: DAT: Bahnhofstrasse 102 CH-5000 Aarau t 0041 (0) f 0041 (0) info@enf.ch Grundrisse Erdgeschoss MST: 1:

15 PFLEGESTATION PFLEGESTATION EZ 19.7 HZ 19.7 L 8.3 L 8.3 EZ 19.7 EZ 19.7 L 8.3 L 8.3 EZ 19.8 HZ 19.8 EZ 19.8 STAZ 19.8 EZ 19.8 BÜ BL 25.2 EZ 19.8 EZ 19.8 L 8.3 L 8.3 L 8.3 L 8.3 EZ 19.6 G 98.5 BÜ 16.3 EZ 19.6 G 98.5 EZ 19.6 NR 6.1 NR 4.9 NR 4.8 NR 6.1 NR 4.9 NR 4.8 L 9.8 L 9.9 L 9.9 DL DL Obergeschoss 2. Obergeschoss PFLEGESTATION R 3.8 PFLEGESTATION T 62.2 EZ 19.7 EZ 19.7 L 8.3 L 8.3 EZ 19.7 L 8.3 W/AH 33.8 L 33.8 EZ 19.8 EZ 19.8 DZ 39.7 T 35.3 EZ 19.8 EZ 19.8 L 8.3 L 8.3 L 8.3 PFLEGEB 24.2 Z 23.2 Z 14.5 W/E 34.5 EZ 19.6 G 98.5 EZ 19.6 EZ 19.6 G 86.9 NR 6.1 NR 4.9 NR 4.8 NR 5.7 NR 4.9 Z 16.3 W/E 29.2 L 9.8 Z 16.3 W/E 27.8 T 10.3 W/E 28.0 B 4.4 B K 10.1 L 9.9 W/E 32.9 B 6.4 B 6.4 L 9.9 W/E 32.9 B 6.4 B 6.4 T 20.4 B 4.2 Z 15.6 R 1.8 R 2.2 K 9.3 K 10.1 K 9.3 K 10.1 K Z Z 13.5 B 2.4 Z 15.1 G 9.9 G 17.1 Z 15.4 G 9.5 Z 15.4 G 13.0 Z 15.4 G 9.5 Z 15.4 G 13.0 T 41.7 Z 14.5 Z 15.4 B 4.1 B 4.1 B 4.1 B 4.1 B 4.0 G 15.7 Z 15.4 Z 15.4 Z 15.4 Z 15.4 G 12.5 Z 15.6 B 4.0 B 4.0 B 4.0 B 4.0 G 8.5 G 8.5 G 8.5 G 8.5 B 6.9 W/E 39.9 K 10.1 W/E 39.9 K 10.1 K 10.1 R 3.0 R 3.0 K 6.5 W/E 36.3 R 3.0 R 3.0 K 6.5 W/E 36.3 K 8.5 B 4.3 W/E W/E 21.9 R 2.5 L 9.1 L 9.1 L 8.9 L L 8.9 L. 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss ernst niklaus fausch architekten eth sia gmbh Wohn- und Geschäftshaus Kirchgasse, Kloten Vorprojekt GR: GEZ: A4 mm/lh Feldstrasse 133 CH-8004 Zürich t 0041 (0) f 0041 (0) REV 1: REV 2: REV 3: REV 4: REV 5: DAT: Bahnhofstrasse 102 CH-5000 Aarau t 0041 (0) f 0041 (0) info@enf.ch Grundrisse Obergeschosse MST: 1:

16 15% Keller- und Lagerräume 26 VP Garderobe Damen 16 VP Gard. Herren Hauswirtschaft 8 VP ca 24 PP ca 50 VP Technik Luftraum Technik Fläche unter dem mittleren Grundwasserspiegel maximal 165m2, Anordnung frei Kellerräume INV INV 1. Untergeschoss 2. Untergeschoss ernst niklaus fausch architekten eth sia gmbh Wohn- und Geschäftshaus Kirchgasse, Kloten Vorprojekt GR: GEZ: A4 mm/lh Feldstrasse 133 CH-8004 Zürich t 0041 (0) f 0041 (0) REV 1: REV 2: REV 3: REV 4: REV 5: DAT: Bahnhofstrasse 102 CH-5000 Aarau t 0041 (0) f 0041 (0) info@enf.ch Grundrisse Untergeschosse MST: 1:

17 m.ü.m max Gebäudehöhe gemäss Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich. Kein Bauteil darf diese Höhe überschreiten Wohnen Wohnen Wohnen Büro / Dienstleistung 3.50 ca Büro / Dienstleistung 3.50 Parzellengrenze ±0.000 Büro / Dienstleistung Spitex Parzellengrenze Parking Keller PS Technik MGSP m.ü.m Schnitt A-A = max Gebäudehöhe gemäss Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich. Kein Bauteil darf diese Höhe überschreiten = max Gebäudehöhe gemäss Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich. Kein Bauteil darf diese Höhe überschreiten Wohnen Wohnen Wohnen Dienstleistung Dienstleistung Parzellengrenze ±0.00 = Dienstleistung Parzellengrenze Parzellengrenze ±0.00 = Spitex Parzellengrenze Keller Parking Parking Keller PS Technik MGSP m.ü.m MGSP m.ü.m. Schnitt B-B Schnitt C-C ernst niklaus fausch architekten eth sia gmbh Wohn- und Geschäftshaus Kirchgasse, Kloten Vorprojekt GR: GEZ: A4 mm/lh Feldstrasse 133 CH-8004 Zürich t 0041 (0) f 0041 (0) REV 1: REV 2: REV 3: REV 4: REV 5: DAT: Bahnhofstrasse 102 CH-5000 Aarau t 0041 (0) f 0041 (0) info@enf.ch Schnitte MST: 1:

18 Grundvolumen gem. Kernzonenplan 267 Wohn- und Geschäftshaus Kirchgasse, Kloten Specogna Immobilien, Kloten Machbarkeitsstudie Vergleichsprojekt Kernzone ernst niklaus fausch architekten eth/sia gmbh Feldstrasse 133 _ CH-8004 Zürich _ t 0041 (0) _ f 0041 (0) _ _ info@enf.ch Fläche EG Fläche 1.OG Fläche 1.DG Fläche 2.DG 212 m2 212 m2 196 m2 130 m2 449 m2 449 m2 400 m2 200 m :500 A3

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