Nachweise für internationale Märkte Planung und Organisation von international akzeptierten Nachweisen und Zertifikaten
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- Anna Linden
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1 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Planung und Organisation von international akzeptierten Nachweisen und Zertifikaten 1 Eine Prüfung für Europa! nur ein guter Werbeslogan? Ist der Slogan: Eine Prüfung für Europa! nur ein guter Werbeslogan oder ist dies bzw. kann dies Realität werden? Durch die Harmonisierung der Produktnormen und deren Einführung in den europäischen Mitgliedstaaten ergibt sich eine hohe Transparenz der möglichen Eigenschaften von Bauteilen wie zum Beispiel Fenster, Türen, Tore, Fassaden, Gläser. Da jedoch in der europäischen Gemeinschaft kein vereinheitlichtes Baurecht besteht, legt jeder Mitgliedstaat in seinem Baurecht die Mindestanforderungen an diese Bauteile fest. In Deutschland sind diese Festlegungen z. B. durch die Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Liste der technischen Baubestimmungen usw. getroffen. In einigen Ländern, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft wie z. B. Rumänien oder Bulgarien bestehen diese Mindestanforderungen im jeweiligen Landesbaurecht noch nicht oder werden gerade definiert und in Landesrecht überführt. 2 Die Umsetzung der Anforderungen in den Mitgliedstaaten 2.1 Deutschland Die Möglichkeit des freien Warenverkehrs ist mit dem CE-Zeichen auf Basis der Bauproduktenrichtlinie zwar eindeutig beschrieben, die Anwendung der Bauteile unterliegt jedoch den Regularien der Mitgliedstaaten. Dies ist durch die europäische Kommission so gewollt und macht auch Sinn, da die kulturellen, bautechnischen und auch klimatischen Besonderheiten der jeweiligen Länder somit Berücksichtigung finden. In den Produktnormen sind die möglichen Anforderungen und Eigenschaften, wie z. B. Luftdichtigkeit, Wärmeschutz usw. an das Bauteil mit der möglichen Klassen- und Wertevielfalt wie z. B. Klasse 4 für Luftdichtigkeit oder 1,4 W/(m²K) für den Wärmeschutz definiert. Nun muss jeder Hersteller jedoch darauf achten, dass das Bauteil beispielsweise das Fenster auch tatsächlich die Mindestanforderungen eines Mitgliedstaates erfüllt bzw. Werte deklariert, welche für das jeweilige Land unabdingbar (bauaufsichtlich eingeführt) angegeben werden müssen. Für Deutschland kennen wir diese Mindestanforderungen bezogen auf die einzelnen Bauteile und Eigenschaften sehr genau: So muss z. B. für ein Fenster bei den mandatierten Eigenschaften ein Wert oder eine Klasse für die Luftdurchlässigkeit, den Wärmschutz und den Schallschutz angegeben werden. Ebenso sind bei den nicht mandatierten Eigenschaften Angaben zu den Strahlungseigenschaften (g-wert) zu machen. Auf Basis dieser Angaben können für Deutschland die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) für das Gebäude nachgewiesen werden. Selbst nach dem Ende der Koexistenzphase sind noch nationale Regelungen, die in der Erarbeitung der Produktnorm nicht berücksichtigt wur- ift Rosenheim Seite 113 von 153
2 den, zu beachten. So gibt es zum Beispiel in Deutschland neben dem CE-Zeichen noch das Ü-Zeichen als so genanntes Rest-Ü für bestimmte Eigenschaften, wie zum Beispiel das Brandverhalten von Baustoffen für Fenster und Außentüren. 2.2 Beispiele Polen, England (UK), Russland Diese nationalen Mindestregeln wie auch weitere Besonderheiten bestehen nun nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch in den anderen europäischen Mitgliedstaaten. So sind z. B. neben den Anforderungen und Eigenschaften der Produktnormen insbesondere bei den östlichen Mitgliedern weitere nationale Regelungen festgelegt. Unter der Eigenschaft Gefährliche Substanzen, die in den Produktnormen festgelegt ist, subsummieren sich in einigen EU-Ländern Anforderungen an die Bauteile und Materialien wie z. B. eine Bau- und Hygienezertifizierung in Polen durch Polski Zakład Higieny PZH oder die russischen und ukrainischen Regelungen z. B. nach GOST 475. In anderen Mitgliedsstaaten werden die Mindestanforderungen wie z. B. in England durch den sogenannten Code of Practice BS 9999 oder den Approved Documents wie z. B. dem Dokument B für Brandschutz an Gebäuden einschließlich Türen oder dem Dokument M, das Anforderungen in Gebäuden wie z. B. minimale Abmessungen von Türen usw. festlegt. Obwohl Russland kein Mitglied der EU ist, sollte dieses Land aufgrund der hohen Marktchancen hier nicht unberücksichtigt bleiben. In Russland sind ebenfalls Regelungen in den russischen Baustandards SNIP festgelegt. In der SNIP- Reihe 31 sind z. B. Anforderungen an die unterschiedlichen Gebäudearten (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude, Produktionsstätten usw.) festgelegt. Die SNIP-Reihe 21 legt Anforderungen zum Brandschutz an Gebäuden und die SNIP-Reihe 41 Anforderungen zu wärmetechnischen Regularien fest. In Polen bestehen definierte Regelungen auf Basis bestehender europäischer Prüf- und Klassifizierungsnormen (wie z. B. im Brandschutz für die Erstellung von Zulassungen [ZUAT]). Die europäischen Klassen im Brandschutz sind hierbei bereits in das nationale Recht in Polen ( und ) überführt. Jedoch muss in der Zeit bis zur Harmonisierung der Produktnorm für Feuerschutzabschlüsse weiterhin jeder Hersteller in Polen einen Prüfnachweis führen. Das ZUAT wird nach der Harmonisierung der Produktnorm für Feuerschutzabschlüsse, einschließlich Cascading- Verfahren, durch das CE-Zeichen ersetzt. 3 Planung und Organisation von international anerkannten Nachweisen und Zertifikaten Durch die Vereinheitlichung der Prüf- und Klassifizierungsgrundlagen auf Basis bestehender oder in Bearbeitung befindlicher Produktnormen werden nun die erforderlichen Klassen, aber auch die bisher nicht berücksichtigten Besonderheiten in den jeweiligen Mitgliedstaaten transparent. Diese Besonderheiten zu kennen, Prüfkonzepte daraufhin zu planen, Doppelprüfungen zu vermeiden, landesspezifische Design- und Technikvielfalt wie auch die Marktgegebenheiten zum Beispiel aufgrund von im Markt etablierten Qualitätszeichen zu berücksichtigen, ist hierbei sowohl eine zentrale Aufgabe der Hersteller als auch der Prüfinstitute, um Mehrfachprüfungen und Mehrfachzertifzierungen zu vermeiden. Auf Basis von europäischen Prüfkonzepten werden für die jeweiligen Bauteile unter Berücksichtigung der Leistungseigenschaften und der Verwendung der Bauteile in unterschiedlichen Ländern Szenarien für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung mit den Herstellern diskutiert und aufgestellt. Momentan werden insbesondere im Bereich des Brandschutzes und der Fassadenprüfung solche Prüf- und Zertifizierungskonzepte durchgeführt. So werden beispielsweise Konzepte zur Prüfung von Feuerschutzabschlüssen, Brandschutzverglasungen und Brandschutzfassaden mit anderen europäischen akkreditierten und notifizierten Seite 114 von 153 ift Rosenheim
3 Prüf- und Zertifizierungsstellen diskutiert und Prüfkörper festgelegt. Dabei wird darauf geachtet, dass nationale Besonderheiten in die Probekörperauswahl einfließen, die Anzahl von Probekörpern auf ein Mindestmaß reduziert wird, dass Prüfungen in ausgewählten Instituten stattfinden, die Prüfungen von den anderen Ländern (falls erforderlich) beobachtet (witness testing) werden und die Dokumente so aufbereitet werden, dass die nationalen Stellen damit die erforderlichen Nachweise und Zertifikate für die Anwendung/den Vertrieb im jeweiligen Mitgliedsstaat sicherstellen können. Die Konzepte beinhalten einen hohen Planungsaufwand zu Beginn der Prüfungen, da alle Anforderungen, alle nationalen Besonderheiten und auch nationale Marktbeschränkungen aufgestellt, diskutiert und Lösungen aufgezeigt werden müssen. Die Notwendigkeit zu diesen europäischen Prüfkonzepten liegt in den schon bestehenden nationalen Prüfnormen: Es fehlen jedoch noch Produktnormen zur CE-Kennzeichnung wie z. B. von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen und auch lange Koexistenzphasen, innerhalb derer alte nationale Verfahren und bereits neue europäische Verfahren Anwendung finden, aber auch von nationalen Besonderheiten, die in den Produktnormen keine Berücksichtigung fanden. 4 Eine Prüfung für Europa! Eine Prüfung für Europa! kann nur dann Realität werden, wenn die Besonderheiten in den jeweiligen Mitgliedstaaten und eventuell darüber hinaus bekannt sind und berücksichtigt werden. Die Übergangsphase von den rein nationalen Verfahren zu den europäisch harmonisierten Regeln stellt sowohl für die Hersteller als auch für die Prüfinstitute eine große Herausforderung dar. Bisher nicht oder nur wenig bekannte nationale Besonderheiten für die Anwendung der Bauteile im jeweiligen Land werden transparent und müssen berücksichtigt werden, um den Vertrieb der Bauteile im jeweiligen Markt langfristig zu sichern. ift Rosenheim Seite 115 von 153
4 Wissenswertes in Kürze Planung und Organisation von international akzeptierten Nachweisen und Zertifikaten 1 Durch Vereinheitlichung der Prüf- und Klassifizierungsgrundlagen auf Basis bestehender oder in Bearbeitung befindlicher Produktnormen werden nun die erforderlichen Klassen und die bisher nicht berücksichtigten Besonderheiten in den jeweiligen Mitgliedsstaaten transparent. 2 Zentrale Aufgabe der Hersteller und Prüfinstitute zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen und -zertifzierungen: Diese Besonderheiten zu kennen, Prüfkonzepte daraufhin zu planen, Doppelprüfungen zu vermeiden, landesspezifische Design- und Technikvielfalt, die Marktgegebenheiten zum Beispiel aufgrund von im Markt etablierten Qualitätszeichen zu berücksichtigen. 3 Konzepte zur Prüfung von Bauteilen müssen mit anderen europäischen akkreditierten und notifizierten Prüf- und Zertifizierungsstellen diskutiert und Prüfkörper festgelegt werden. 4 Dabei wird darauf geachtet, dass nationale Besonderheiten in die Probekörperauswahl einfließen, die Anzahl von Probekörpern auf ein Mindestmaß reduziert wird, Prüfungen in ausgewählten Instituten stattfinden, die Prüfungen von den anderen Ländern (falls erforderlich) beobachtet (witness testing) werden und die Dokumente so aufbereitet werden, dass die nationalen Stellen damit die erforderlichen Nachweise und Zertifikate für die Anwendung/den Vertrieb im jeweiligen Mitgliedsstaat sicherstellen können. 5 Diese Konzepte beinhalten einen hohen Planungsaufwand zu Beginn der Prüfungen, da alle Anforderungen, nationalen Besonderheiten und Marktbeschränkungen aufgestellt, diskutiert und Lösungen aufgezeigt werden müssen. 6 Die Notwendigkeit dieser europäischen Prüfkonzepte besteht auf Grundlage schon bestehender nationaler Prüfnormen, jedoch noch fehlender Produktnormen zur CE- Kennzeichnung (wie z. B. von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen), wie auch langer Koexistenzphasen, wo alte nationale Verfahren und bereits neue europäische Verfahren Anwendung finden, aber auch von nationalen Besonderheiten, welche in den Produktnormen keine Berücksichtigung fanden. 7 Eine Prüfung in Europa! kann nur dann Realität werden, wenn die Besonderheiten in den jeweiligen Mitgliedsstaaten und eventuell darüber hinaus bekannt sind und berücksichtigt werden. Die Übergangsphase von den rein nationalen Verfahren zu den europäisch harmonisierten Regeln stellt für die Hersteller und für die Prüfinstitute eine große Herausforderung dar. Bisher nicht oder nur wenig bekannte nationale Besonderheiten für die Anwendung der Bauteile im jeweiligen Mitgliedsstaat werden transparent und müssen berücksichtigt werden um den Vertrieb der Bauteile im jeweiligen Markt langfristig zu sichern. Seite 116 von 153 ift Rosenheim
5 Dipl.-Ing. (FH) Geboren 1969 in München Nach Ausbildung zum Tischler und beruflicher Tätigkeit, Studium der Holztechnik an der Fachhochschule Rosenheim und Auslandstätigkeit in den USA und in Kanada 1996 Eintritt in das ift Rosenheim mit dem Aufgabenschwerpunkt Rauch- und Feuerschutz Leitung des Bereichs Sicherheitstechnik/Türen mit den Aufgabengebieten Rauchschutz, Brandschutz, Einbruchhemmung und verantwortlich für den Bereich Produktzertifizierung und Leitender Auditor von ISO 9000 Qualitätsmanagementsystemen in der Zertifizierungsstelle ift-q-zert des ift Rosenheim Geschäftsfeldleiter Türen, Tore, Sicherheit am ift Rosenheim Geschäftsfeldleiter Bauteile und Leiter ift Brandschutzzentrum Nürnberg und Stlv. PÜZ-Stellenleiter Brand- und Rauchschutz seit 2005 sonstiges: Leiter der Zertifizierungs- und Überwachungsstelle ift Q-Zert und Leiter ift Brandschutzzentrum Nürnberg und Stlv. PÜZ-Stellenleiter Brand- und Rauchschutz diverse Seminare, Vorträge und Veröffentlichungen ift Rosenheim Seite 117 von 153
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