Die EU-BauPVO und die. Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel Fenster ETA. Dipl.-Ing. Dirk Bastert. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die EU-BauPVO und die. Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel Fenster ETA. Dipl.-Ing. Dirk Bastert. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen"

Transkript

1 ? ETA Die EU-BauPVO und die Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel: Fenster Dipl.-Ing. Dirk Bastert TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen Folie 1

2 CE-Kennzeichnung bedingt eine Leistungserklärung (Beispiel 1) Quelle: ift Rosenheim Folie 2

3 CE-Kennzeichnung bedingt eine Leistungserklärung (Beispiel 2) Folie 3

4 Ziel dieses Vortrages Mein Ziel ist, dass Sie heute nach meinem Vortrag die Leistungserklärung kennen: dass Sie wissen, warum es sie gibt wie sie aussieht was sie aussagt / beinhaltet was sie nicht aussagt wie Sie damit letztendlich umgehen sollten wie wir Sie unterstützen können Folie 4

5 Von der EU-BauPVO zum deutschen Bauordnungsrecht EU-BauPVO seit 07/2013 Ziel: Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Einheitliche Produkt- und Prüfstandards sowie überall gleiche Leistungsangaben bei Bauprodukten. EUGH- Urteil vom Die Tücken EU-BauPVO der CE-Kennzeichnung und die Tücken der am CE-Kennzeichnung: Fallbeispiel Fenster Fenster Folie 5

6 Zeitlicher Ablauf : EuGH-Urteil: Vertragsverletzung der BRD gegen den freien Warenverkehr mit zweijähriger Übergangsfrist bis zum 15./ Folie 6

7 Zeitlicher Ablauf : EuGH-Urteil: Vertragsverletzung der BRD gegen den freien Warenverkehr mit zweijähriger Übergangsfrist bis zum 15./ Ab : Für harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind für Produktleistungen keine allg. bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonst. nationalen Verwendbarkeitsnachweise, Ü-Nachweise und zus. Ü-Kennzeichnungen mehr möglich. CE + Ü Folie 7

8 Zeitlicher Ablauf : EuGH-Urteil: Vertragsverletzung der BRD gegen den freien Warenverkehr mit zweijähriger Übergangsfrist bis zum 15./ Ab : Für harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind für Produktleistungen keine allg. bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonst. nationalen Verwendbarkeitsnachweise, Ü-Nachweise und zus. Ü-Kennzeichnungen mehr möglich. Ab Juni 2017: Änderung der BauO NRW: 19: Ein Bauprodukt, das die CE- Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. 87:.können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. seit Januar 2017: Muster Verwaltungs Vorschrift - Technische Baubestimmungen: Verweist auf die in den jeweiligen Ländern geltenden technischen Regeln oder zusätzlichen Anwendungsregeln Folie 8

9 Wie ist man in der EU bezüglich CE-Kennzeichnung vorgegangen? Folie 9

10 Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung es wurden in der EU gemeinsam die Grundanforderungen an Bauwerke definiert (Achtung: Bauwerke! nicht Baustoffe oder Bauprodukte) Folie 10

11 Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung hen z.b. EN (für Fenster) EN (für Dämmstoffe) EN (Abdichtungen) Folie 11

12 Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung für jedes Bauprodukt wurden in der EU gemeinsam die relevanten Leistungsmerkmale einheitlich definiert. Diese Definition erfolgte auf Basis der Grundanforderungen an Bauwerke um die Leistungsmerkmale einheitlich anzugeben, muss man sie auch einheitlich prüfen => In der EU hat man sich auf ein einheitliche Prüfverfahren geeinigt, die in einer sogenannten harmonisierten Norm (hen) beschrieben sind Beispiel: Leistungsmerkmale eines Fensters bezügl. BWR 1: Schlagregendichtigkeit, Widerstandsfähigkeit Windlast. oder bezügl. BWR 6: Wärmeschutz, Energiedurchlass von Rahmen und Verglasung Folie 12

13 Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung die Ergebnisse der Prüfung der Leistungsmerkmale werden in einer Leistungserklärung aufgeführt die Leistungserklärung muss die in der hen aufgeführten Leistungsmerkmale enthalten. Der Hersteller muss nicht alle Merkmale prüfen, er muss dann aber für ein nicht geprüftes Merkmal dies so auch angeben (npd no performance determined). Es reicht, wenn auch nur ein Leistungsmerkmal geprüft wird und alle anderen Merkmale nicht. das Leistungsmerkmal gibt nur das Prüfergebnis an, es sagt nicht, ob ggf. ein in einem Mitgliedstaat gesetzter Mindestwert erreicht wird Folie 13

14 Wie erfährt man, ob eine hen besteht und ob das Produkt eine CE-Kennzeichnung benötigt? Folie 14

15 Woher weiß ich, ob mein Bauprodukt ein CE-Zeichen benötigt? Alle Bauprodukte, für die es eine harmonisierte europäische Norm (hen) bzw. eine Europäische Technische Bewertung (ETA) gibt, benötigen ein CE-Zeichen TÜV SÜD Industrie Service GmbH März 2018 Folie 15

16 Die Leistungserklärung am Beispiel Fenster Folie 16

17 Leistungserklärung (Beispiel 1) Folie 17

18 Leistungserklärung (Beispiel 1) Folie 18

19 Sind wesentliche Eigenschaften zu qualifizieren / quantifizieren? Windzone?: Widerstandsfähigkeit gegen Windlast: B2 ausreichend?. Schlagregendichtheit für ein Gebäude bis 10 m Höhe bei Windlastzone 2: 4 A - ausreichend? npd: no performance determined Für diese wesentliche Eigenschaft werden keine Angaben gemacht. 32 db Wo bauen Sie gerade? An einer Hauptverkehrsstraße? Wärmedurchgangskoeffizient U W = 0,88 W/m 2 K. Und was steht im EnEV-Nachweis? Strahlungseigenschaften. Ist das wichtig? Luftdurchlässigkeit? Was bedeutet Klasse 3? Folie 19

20 Wesentliche Merkmale 1 3: Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit Folie 20

21 Wesentliches Merkmal 5 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Für Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren, Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die Festlegungen nach DIN EN : , 4.8 Befindet sich am Fenster / an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z. B. Oberlicht mit einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z. B. Fangschere, Feststeller, Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN , Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten. Folie 21

22 Wesentliches Merkmal 6 Schallschutz von Fenstern und Türen Die nationalen Mindestanforderungen ergeben sich aus der DIN Folie 22

23 Schallschutz von Fenstern und Türen Planungsaufgabe Die Schalldämmung der Fenster berechnet der Bauphysiker. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten (VDI 2719, Tabellenwerte nach DIN 4109) Beispiel: Schlafzimmer grenzt an eine Hauptverkehrsstraße an: Außenlärmpegel L = db (A) Der Bauphysiker berechnet ein erforderliches Schalldämm-Maß für die Fenster zur Straße von R W,R 40 db im eingebauten Zustand! Das bedeutet, ich benötige ein Fenster nach SSK 4 mit einem Rechenwert von R W,R 40 db auf der Baustelle im eingebauten Zustand. Was sollte also auf meinem CE-Zeichen draufstehen? Folie 23

24 Schallschutz von Fenstern und Türen Planungsaufgabe Was sollte also auf meinem CE-Zeichen draufstehen? npd das ganz bestimmt nicht! Auf der CE-Kennzeichnung muss der im Prüflabor gemessene Prüfstandswert des bewerteten Schalldämm-Maßes R w (=R w, P Prüfstandswert nach DIN 4109) stehen. Von diesem sind folgende Vorhaltemaße abzuziehen, um den Rechenwert nach DIN 4109 des bewerteten Schalldämm-Maßes R w,r ( Rechenwert nach DIN 4109 ) für die Ausschreibung zu erhalten: Fenster: 2 db (Außentüren: 5 db) R W,R = R w 2 db = 40 db Das bedeutet, auf dem CE-zeichen soll der Prüfstandswert des bewerteten Schalldämm-Maßes stehen. Für ein Fenster der SSKL 4 muss folglich R w = 42 db auf dem CE-Zeichen stehen. Folie 24

25 Wesentliches Merkmal 7 - Wärmedurchgangskoeffizient Bauherr und Planer legen das Wärmeschutzniveau fest. Der Bauphysiker führt gemäß EnEV eine Energiebilanzierung durch und legt die Anforderung an den spezifischen Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle H T (der bauliche Wärmeschutz) fest. Hierbei legt er für alle Bauteile der Gebäudehülle die jeweiligen U-Werte als sogenannte Bemessungswerte fest. Was steht auf dem CE-Zeichen? Die Deklaration erfolgt mit dem sogenannten Nennwert. Dieser ist in ganz Europa einheitlich. U W = U-Wert für das gesamte Fenster bestehend aus Glas, Rahmen, Randverbund Der Planer hat es einfach. Da für diese mandatierte Eigenschaft eine nationale Anforderung in Deutschland existiert (EnEV), darf diese Eigenschaft nicht mit npd ausgewiesen sein, sondern es muss der Prüfwert des Herstellers angegeben werden. Folie 25

26 Wesentliches Merkmal 8 - Strahlungseigenschaften Für die Ermittlung der Strahlungseigenschaften gelten die Festlegungen nach DIN EN : , Der Gesamtenergiedurchlassgrad, g-wert, und der Lichttransmissionsgrad sind in Abhängigkeit der Verglasung nach EnEV zu ermitteln. Der Bemessungswert des Gesamtenergiedurchlassgrades entspricht dem Nennwert g. Der Bemessungswert τv,bw des Lichttransmissionsgrades entspricht dem Nennwert τv. Der g-wert und der τv-wert sind den Produktdaten des Glasherstellers zu entnehmen. Folie 26

27 Leistungserklärung (Beispiel 2) Folie 27

28 Leistungserklärung (Beispiel 2) Folie 28

29 Leistungserklärung (Beispiel 2) Es wird angegeben, dass nichts festgestellt wurde Nur Glas geprüft: nicht Rahmen nicht Schlagregen usw. Folie 29

30 Ausblick/ Vorgehensweise In Zukunft wird es Bauprodukte mit nur noch dem CE-Zeichen, das Ü-Zeichen wird für diese entfallen (nicht nach hen geregelte Produkte werden weiterhin ein Ü-Zeichen haben, dann aber kein CE-Zeichen) Das CE-Zeichen basiert auf Prüfkriterien aus hen. Diese ergeben europäische Werte; Es ist nicht automatisch so, dass nationale Anforderungen an ein Bauteil damit eingehalten werden. Fragestellung muss also sein: Ist das Produkt national in Ordnung? Der Grundsätzlichkeit nach (wurden also die national relevanten Faktoren in der Leitungserklärung gemäß hen geprüft)? Sind die Prüfergebnisse nach hen verwendbar für die Prüfung im Hinblick auf die Erfüllung der nationalen Anforderung (DIN)? Bauherr, Planer und Bauunternehmen tragen die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften Folie 30

31 Der praktische Umgang mit der Leistungserklärung Pragmatisch Mit gesundem Menschenverstand und Wachsamkeit Im Detail Inhalt der angegebenen hen Studium der VVTB (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung) bzw. der seitherigen Zulassungen, auf die mit dem Ü-Zeichen verwiesen wurde siehe alte Bauregelliste Die Sachverständigen des TÜV SÜD unterstützen Sie dabei Folie 31

32 Abschluss Sie kennen nun den Zusammenhang von CE Kennzeichnung und Leistungserklärung Sie wissen wofür die CE-Kennzeichnung steht. Sie kennen nun Aussehen und Inhalt der Leistungserklärung sowie die damit bescheinigten Eigenschaften des zugehörigen Produktes bzw. eventuell nicht angegebene Eigenschaften des Produktes. Damit sind meine anfangs formulierte Ziele erreicht und daher danke ich für Ihre Aufmerksamkeit! Welche Frage stellen Sie sich gerade? Dann fragen Sie! Folie 32

33 Kontakt Dirk Bastert Telefon Folie 33

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Kunststoff-Fenster BRILLANT

Kunststoff-Fenster BRILLANT 108 109 Luftdurchlässigkeit Fenster, Fenstertür, Fenster mit Stulp, Fenstertür mit Stulp, PSK-Türe (Schema A) (z.b. PSK-Türe Schema C oder Fenstertüren mit High-Comfort-Schwelle) Klasse 4 Klasse 0 (nicht

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Bauphysikalische Anforderungen an Tore

Bauphysikalische Anforderungen an Tore Bauphysikalische Anforderungen an Tore Wärmeschutz Inhalt Einführung Anforderungen an den Wärmeschutz Nachweis des Wärmeschutzes Nachweisverfahren nach EN 13241-1 Bemessungswert Nennwert Berechnungsverfahren

Mehr

Kunststoff-Fenster GENEO

Kunststoff-Fenster GENEO 92 93 Luftdurchlässigkeit Fenster, Fenstertür, Fenster mit Stulp, Fenstertür mit Stulp, PSK-Türe (Schema A) (z.b. PSK-Türe Schema C oder Fenstertüren mit High-Comfort-Schwelle) Klasse 4 Klasse 0 (nicht

Mehr

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1 Bau

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Die Bauproduktenverordnung legt Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und erhöht die Wirkungsweise gegenüber dem Vorgänger der Bauproduktenrichtlinie

Mehr

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Feuerschutz- und Rauchschutztüren / -Tore. Außentüren. Ihr Referent: Reinhard Schröders. Ausblick auf neue harmonisierte europäische Normen

Feuerschutz- und Rauchschutztüren / -Tore. Außentüren. Ihr Referent: Reinhard Schröders. Ausblick auf neue harmonisierte europäische Normen Feuerschutz- und Rauchschutztüren / -Tore Außentüren Ihr Referent: Gerhard-Welter-Str. 7 41812 Erkelenz Tel. 02431-8084-0 Fax: 02431-8084-20 reinhard.schroeders@system-schroeders.de www.system-schroeders.de

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahme Nr.: 175 41510 Erstelldatum 06. August 2009 Auftraggeber aluplast GmbH Kunststoffprofile Auf der Breit 2 76227 Karlsruhe Auftrag Gutachtliche Stellungnahme zur Schalldämmung

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Holzfenster CHARME 40 41

Holzfenster CHARME 40 41 40 41 Luftdurchlässigkeit Fenster, Fenstertür maximale Elementfläche 3,15 m² maximale Elementfläche 6,3 m² Klasse 0 () Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Fenster, Fenstertür Klasse B3 Klasse B3 Klasse

Mehr

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in /  Telefon / Fax Bitte immer angeben! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz

Mehr

EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der Türen-Zulassung zur Türen CE-Kennzeichnung

EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der Türen-Zulassung zur Türen CE-Kennzeichnung 6. HolzBauSpezial Bauphysik HBS 2015 EI 230-C5-S a alles klar? Von der Türen-Zulassung zur Türen CE-Kennzeichnung A. Matschi 1 EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der Türen-Zulassung zur Türen CE-Kennzeichnung

Mehr

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.

Mehr

CE konforme Anwendung nach EN Wärmegedämmte Aussentüren System Forster unico

CE konforme Anwendung nach EN Wärmegedämmte Aussentüren System Forster unico CE konforme Anwendung nach EN 14351-1 Wärmegedämmte Aussentüren System Forster unico 2 Eigenschaften Tabelle 1 Türen, auswärts öffnend 25 Grössenänderung Luftdurchlässigkeit Widerstandsfähigkeit bei Windlast

Mehr

CE-konforme Anwendung nach EN für nicht isolierte Aussentüren System Forster presto

CE-konforme Anwendung nach EN für nicht isolierte Aussentüren System Forster presto CE-konforme Anwendung nach EN 14351-1 für nicht isolierte Aussentüren System Forster presto 2 Eigenschaften Tabelle 1 Türen, auswärts öffnend Luftdurchlässigkeit Widerstandsfähigkeit bei Schlagregendichtheit

Mehr

2. Techniktag DÄMMSYSTEME

2. Techniktag DÄMMSYSTEME 2. Techniktag DÄMMSYSTEME Auswirkungen der neuen MBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Planung und Ausführung von WDVS Berlin, den 3. November 2016 Neue Musterbauordnung

Mehr

Was ändert sich bei Fensterrahmen und -profilen?

Was ändert sich bei Fensterrahmen und -profilen? Seite 1 von 8 ift Rosenheim Abteilungsleiter Bauphysik Von k zu U Was ändert sich bei Fensterrahmen und -profilen? 1 Einführung Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Februar 2002

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenster- und Türensysteme

Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenster- und Türensysteme Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenster- und Türensysteme nach EN 14351-1 : 2006+A1:2010 Nr. KS1007769_DE-00 Gültig bis 01.02.2015 Schüco 1 Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenstersysteme

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung

Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung Umsetzung der Anforderungen zur Leistungserklärung Praxisanwendung Anhang 2 - Brandschutz Nr.016/2 Technisches Merkblatt Einleitung Dieses Merkblatt zeigt anhand einem praxisbezogenem Beispiel die Umsetzung

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Rechenverfahren. DGfM. Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung

Rechenverfahren. DGfM.  Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung Rechenverfahren Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung von Bauteilen Zur allgemeinen Kennzeichnung der frequenzabhängigen Luftschalldämmung von Bauteilen mit einem Zahlenwert wird das bewertete

Mehr

Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG)

Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG) Seite 1 von 5 Dr. Dipl.-Phys. Gerhard Wackerbauer Leiter der notifizierten Produktzertifizierungstelle Brandschutz, ift Rosenheim Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG) Definition,

Mehr

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung.  Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 25.10.2016 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Technische

Mehr

1 Grundlagen

1 Grundlagen April 2008 Das Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe Mehr Transparenz in Europa? The CE mark More transparency in Europe? Inhalt 1 Grundlagen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

WIND WASSER LUFT WIDERSTANDSFÄHIGKEIT GEGEN WINDLAST SCHLAGREGENDICHTHEIT LUFTDURCHLÄSSIGKEIT DIE GRUNDFUNKTIONEN EINES FENSTERS

WIND WASSER LUFT WIDERSTANDSFÄHIGKEIT GEGEN WINDLAST SCHLAGREGENDICHTHEIT LUFTDURCHLÄSSIGKEIT DIE GRUNDFUNKTIONEN EINES FENSTERS WIDERSTANDSFÄHIGKEIT GEGEN WINDLAST SCHLAGREGENDICHTHEIT LUFTDURCHLÄSSIGKEIT www.rehau.de Bau Automotive Industrie Gliederung Wie werden die Leistungseigenschaften eines Fensters bezüglich WWL ermittelt?

Mehr

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Herausgeber: GEALAN-Fenster Systeme GmbH. GEALAN Systempässe

Herausgeber: GEALAN-Fenster Systeme GmbH. GEALAN Systempässe H a n d b u c h Herausgeber: GEALAN-Fenster Systeme GmbH GEALAN Systempässe GEALAN - Systempass S 3000 A-Profile 4 E 750 C3/B4 1-flg. DK ift 101 29742/1 ift 101 29742/1 ift 101 29742/1 U w -Wert (W/m²K)*

Mehr

SCHALLDÄMMUNG AM FENSTER DIPL.-ING. (FH) Olaf Rolf, REHAU AG + Co

SCHALLDÄMMUNG AM FENSTER DIPL.-ING. (FH) Olaf Rolf, REHAU AG + Co SCHALLDÄMMUNG AM FENSTER DIPL.-ING. (FH) Olaf Rolf, REHAU AG + Co Gliederung Begriffe aus der Akustik Kennzeichnende Größen für das Schalldämm-Maß eines Fensters Die Einflussgrößen auf die Schalldämmung

Mehr

EI 2 30-C5-S a alles klar?

EI 2 30-C5-S a alles klar? Seite 1 von 8 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der nationalen Zulassung zur europäischen CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen Die neue Produktnorm wird am 1.11.2015 mit

Mehr

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung

Mehr

Janisol HI. Starker Stahl für starke Isolation bei Türen, Fenstern und Festverglasungen

Janisol HI. Starker Stahl für starke Isolation bei Türen, Fenstern und Festverglasungen Janisol HI Starker Stahl für starke Isolation bei Türen, Fenstern und Festverglasungen 2 STEEL SYSTEMS JANISOL HI Janisol HI Für starke Isolation Hochisolierte Stahltüren reduzieren Wärmedurchgang auf

Mehr

Bauphysik in der Praxis

Bauphysik in der Praxis Seite 1 von 7 Dipl.-Ing. (FH) Bernd Saß ift Rosenheim ift Schallschutzzentrum Anforderungen an Schall- und Wärmedämmung am Bau 1 Einleitung Bei der Planung von Gebäuden sind in Abhängigkeit der Nutzung

Mehr

Auftraggeber: Südtirol Fenster GmbH Industriezone Gais Italien. Bauvorhaben/Projekt: --

Auftraggeber: Südtirol Fenster GmbH Industriezone Gais Italien. Bauvorhaben/Projekt: -- Seite 1 von 19 Auftraggeber: Südtirol Fenster GmbH Industriezone 16 39030 Gais Italien Bauvorhaben/Projekt: -- Inhalt: Vergleich des thermischen Verhaltens des Fenstersystems Primus 92 mit und ohne Einbausituation

Mehr

CE-konforme Anwendung nach EN nicht isolierte Fenster Systeme Forster presto und Forster norm

CE-konforme Anwendung nach EN nicht isolierte Fenster Systeme Forster presto und Forster norm CE-konforme Anwendung nach EN 14351-1 nicht isolierte Fenster Systeme Forster presto und Forster norm 2 Eigenschaften Tabelle 1 Fenster Bedienkräfte Grössenänderung -% Luftdurchlässigkeit Widerstandsfähigkeit

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil

Mehr

Kein Rahmen ohne Füllung

Kein Rahmen ohne Füllung Seite 1 von 5 Dipl.-Ing. (FH) Robert Krippahl ift Rosenheim 1 Einleitung Die Haustür ist ein Gestaltungsmerkmal einer Immobilie. Unabhängig vom Material wird das Gesicht einer Haustür sowohl durch die

Mehr

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht

Mehr

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090 DVS BV Chiemgau Mehring-Hohenwart, 10. November 2017 Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik Thema 3: Zukunft der EN 1090 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall 1 DVS BV

Mehr

1 Änderungen von Ersttypprüfberichten. 2 Regeln zur Austauschbarkeit gemäß den Produktnormen was ist zu tun?

1 Änderungen von Ersttypprüfberichten. 2 Regeln zur Austauschbarkeit gemäß den Produktnormen was ist zu tun? Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Austauschregeln für Komponenten wie Beschläge, Dichtungen oder Verglasungen vereinfachen Prüfnachweise, Konstruktionen und Produktionsabläufe 1 Änderungen von Ersttypprüfberichten

Mehr

Fachwissen Bauprodukte

Fachwissen Bauprodukte Fachwissen Bauprodukte Dipl.- Ing. Ralf Stoodt Rheinblickstraße 80 53619 Rheinbreitbach Tel.: 01520 296 269 3 Ralf.stoodt@gmx.de 1 Fachwissen Bauprodukte Holzwerkstoffe Gipswerkstoffe Zementbauplatten

Mehr

Für Wärmedämmstoffe im Hochbau gelten nun die harmonisierten Produktnormen... weiter

Für Wärmedämmstoffe im Hochbau gelten nun die harmonisierten Produktnormen... weiter Harmonisierung der Dämmstoffnormen in Europa Auswirkungen auf den deutschen Markt: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Für Wärmedämmstoffe im Hochbau gelten nun die harmonisierten Produktnormen.

Mehr

Zusammenfassender Prüfbericht und Stellungnahme

Zusammenfassender Prüfbericht und Stellungnahme Zusammenfassender Prüfbericht und Stellungnahme Zur Luftschalldämmung von Bauteilen Nr. 11-000845-PR03 (GAS-A01-04-de-01) Produkt Kunststoffprofile 76227 Karlsruhe Deutschland Einfachfenster, einflügelig

Mehr

Übersicht Brandschutz und VHF

Übersicht Brandschutz und VHF Übersicht Brandschutz und VHF Die folgende Aufstellung dient der Zusammenfassung der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen und technischen Regeln nach Musterbauordnung und Muster- Verwaltungsvorschrift

Mehr

Die neue MBO und VV-TB

Die neue MBO und VV-TB Die neue MBO und VV-TB Wie geht es weiter im Baurecht-Dschungel? Mainz, 24. November 2016 Rechtsanwalt Michael Halstenberg Ministerialdirektor a. D. 1 Die neue MBO und VV-TB I. Novellierung des Bauproduktenrechts

Mehr

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (ISO/IEC 17025) Labor für Bauphysik, Technische Universität Graz / (Ident.Nr.: 0152)

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (ISO/IEC 17025) Labor für Bauphysik, Technische Universität Graz / (Ident.Nr.: 0152) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 EN 1026 EN 1027 EN 1191 EN 1192 EN 12046-1 EN 12046-2 EN 12114 EN 12152 EN 12153 EN 12154 EN 12155 EN 12179 EN 12207 EN 12208 EN 12210 2000-06 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit

Mehr

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Gräfelfing 06.06.2013 Einführung

Mehr

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend :

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend : 11.05.2016 Sc/as Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend : Stephan Schmidt (GF FVSB): Vorsicht, sehr dünnes Eis! Die Verbände der Tischler und Schreiner haben vor wenigen Wochen

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer

Mehr

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Technische Universität Graz Labor für Bauphysik / (Ident.Nr.: 0152)

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Technische Universität Graz Labor für Bauphysik / (Ident.Nr.: 0152) Labor für Bauphysik / (Ident.: 015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 EN 1026 EN 1027 EN 1191 EN 1192 EN 12046-1 EN 12046-2 EN 12114 EN 12152 EN 12153 EN 12154 EN 12155 EN 12179 EN 12207 EN 12208 EN 12210

Mehr

PRESSEINFORMATION Kommentar zur DIN EN mit Ergänzung (Amendment) A1:2010

PRESSEINFORMATION Kommentar zur DIN EN mit Ergänzung (Amendment) A1:2010 PRESSEINFORMATION 11-02-63 vom 22. Februar 2011 Kommentar zur DIN EN 14351-1 mit Ergänzung (Amendment) A1:2010 Zweite Auflage des erfolgreichen Praxishelfers für Technik und Recht erschienen Die Europäische

Mehr

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und

Mehr

PRESSEINFORMATION Leistungserklärung (LE) und CE-Zeichen per Mausklick. ift Rosenheim entwickelt für VEKA CE-Generator mit Klaes-Anbindung

PRESSEINFORMATION Leistungserklärung (LE) und CE-Zeichen per Mausklick. ift Rosenheim entwickelt für VEKA CE-Generator mit Klaes-Anbindung PRESSEINFORMATION 17-02-35 vom 17. Februar 2017 Leistungserklärung (LE) und CE-Zeichen per Mausklick ift Rosenheim entwickelt für VEKA CE-Generator mit Klaes- Die europäische Bauprodukten-Verordnung (BauPVO)

Mehr

umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird. Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen Änderungen Februar 2012 Die Änderungen befinden sich zur Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG. Entsprechend den Bestimmungen dieser Richtlinie können

Mehr

Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenster- und Türensysteme

Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenster- und Türensysteme Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenster- und Türensysteme nach EN 14351-1 : 2006-03 KS1007765_DE-00 Gültig bis 01.02.2013 Schüco 1 Schüco Produktleistungspass Kunststoff Fenstersysteme nach EN

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahme Nr.: 11-000845-PR06 (GAS-A01-04-de-03) Diese Stellungnahme ist eine Revision der Stellungnahme Nr. 11-000845-PR06 (GAS-A01-04-de-02) vom 15. Juni 2012 Erstelldatum 27. Juni 2012

Mehr

Schalldämmung von Glas in Fenstern und Fassaden Übertragung von Laborwerten auf konkrete Situationen am Bau und Praxishinweise zur Planung

Schalldämmung von Glas in Fenstern und Fassaden Übertragung von Laborwerten auf konkrete Situationen am Bau und Praxishinweise zur Planung ift Rosenheim Übertragung von Laborwerten auf konkrete Situationen am Bau und Praxishinweise zur Planung 1 Einleitung Von Seiten der Fenster- und Fassadenbauer, aber auch von der Planerseite besteht ein

Mehr

FVLR-Merkblatt 08 Mai 2017

FVLR-Merkblatt 08 Mai 2017 Anschlagpunkte für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Merkblatt 08: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf

Mehr

Ausschreibungstexte der UNIGLAS

Ausschreibungstexte der UNIGLAS Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das

Mehr

Neue Beanspruchungsklassen für Fenster

Neue Beanspruchungsklassen für Fenster Institut für Fenstertechnik e.v. Dipl.- Ing. (FH) Ulrich Sieberath, Leitung Normung und Zertifizierung Markus Beer, ift Überwachungsstelle Neue Beanspruchungsklassen für Fenster Luft, Regen und Wind vom

Mehr

Bewertung und Grenzen der Mess- und Berechnungsergebnisse

Bewertung und Grenzen der Mess- und Berechnungsergebnisse Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Bewertung und Grenzen der Mess- und Berechnungsergebnisse 1 Einführung Die Bauteile einer Gebäudehülle wie das Mauerwerk, die Fassade oder auch das Fenster werden stetig hinsichtlich

Mehr

Ausschreibungstexte der UNIGLAS

Ausschreibungstexte der UNIGLAS Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das

Mehr

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 seit 01.07.2013

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Ulrich Sieberath Prof. Christian Niemöller

Ulrich Sieberath Prof. Christian Niemöller Kommentar zur DIN EN 14351-1 Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit mit Ergänzung (Amendment)

Mehr

Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen

Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen Vortrag für den Bundesverband der Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR) Fachgruppe Fußboden Zur Person: Martin Kuschel Rechtsanwalt geboren

Mehr

Bauproduktenverordnung. Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung

Bauproduktenverordnung. Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung Bauproduktenverordnung Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) Grundlagen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) Bedeutung des CE-Zeichens wandelt sich Leistungserklärung als neues DOKUMENT

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

DER WEG ZUM CE-ZEICHEN FÜR FENSTER UND AUSSENTÜREN

DER WEG ZUM CE-ZEICHEN FÜR FENSTER UND AUSSENTÜREN Technisches Merkblatt 06 Fachgruppe Kunststofffenstersysteme DER WEG ZUM CE-ZEICHEN FÜR FENSTER UND AUSSENTÜREN Vorwort Das vorliegende Technische Merkblatt 06 "Der Weg zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren"

Mehr

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des

Mehr

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen?

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen? Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas Pfeiler office@strassenbaustoffe.at Güteschutzverband der österreichischen Kies-, Splitt- und Schotterwerke Forum mineralische Rohstoffe ÜBERSICHT 1. Einleitung 2. Vom Schotter

Mehr

Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme -

Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme - Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme - 23.04.2015 Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen Ausschreibung und Abnahme Folie 1 Rauchschutztür Entrauchungsleitung

Mehr

Bauproduktenverordnung. Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung

Bauproduktenverordnung. Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung Alles klar? Grundlagen der (BauPVO) Grundlagen der (BauPVO) Bedeutung des CE-Zeichens wandelt sich Leistungserklärung als neues Kernelement (Artikel 4) Inhalt der Leistungserklärung Die EU Bauproduktenrichtlinie

Mehr

Temporärer Wärmeschutz

Temporärer Wärmeschutz 11. GRE-Kongress 2016, 17./18. März 2016 Bausteine für die Energiewende Temporärer Wärmeschutz Dr.-Ing. Stephan Schlitzberger Vortrag Temporärer Wärmeschutz Grundlagen und normative Erfassung Prinzipien

Mehr

Ausschreibungstexte der UNIGLAS

Ausschreibungstexte der UNIGLAS Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das

Mehr

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer

Mehr

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Folie  Brandschutz der überzeugt muss noch ergänzt werden Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth

Mehr

Wärmebrückenkatalog für illbruck Vorwandmontage-System

Wärmebrückenkatalog für illbruck Vorwandmontage-System Stand: 12.06.2015 Roland Steinert, BAUWERK Ingenieurbüro für Bauphysik Jacek Goehlmann und Wolfram Kommke, Planungsteam Bauanschluss Wärmebrückenkatalog für illbruck Vorwandmontage-System Die Vervielfältigung

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme vom 20. Juli 2010

Gutachtliche Stellungnahme vom 20. Juli 2010 Gutachtliche Stellungnahme 255 42318 vom 20. Juli 2010 zum Nachweis: Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit Auftraggeber heroal-johann Henkenjohann GmbH & Co. KG Österwieher

Mehr