Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.
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1 Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer bei der DBV-Mitgliederversammlung am 22. April 2015 in Düsseldorf
2 Hauptausschuss Baustofftechnik Beispielhafte Beratungsthemen: Fortschreibung Qualitätskette Betonbau Auswirkungen des EuGH-Urteils 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
3 Hauptausschuss Baustofftechnik Beispielhafte Beratungsthemen: Fortschreibung Qualitätskette Betonbau Auswirkungen des EuGH-Urteils 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
4 Fortschreibung Qualitätskette Betonbau Entwicklung Betontechnik Robustheit vs. High-Tech Leistung Robustheit 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
5 Fortschreibung Qualitätskette Betonbau Randbedingungen für Betonbau auf der Baustelle 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
6 Fortschreibung Qualitätskette Betonbau Planung Baustoff Ausführung Fehlende Kommunikation / Interaktion! 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
7 Autopilot-Modus 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
8 Interaktions-Modus 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
9 Profi-Modus 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
10 Mögliche Klassen und Verknüpfungen zur Sicherstellung der BetonBauQualität Autopilot-Modus : BBQ1 Beton rc Ausführung EXC1 Interaktions-Modus : BBQ2 Beton ec Ausführung EXC2 Profi-Modus : BBQ3 Beton ec* Ausführung EXC3 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
11 Mögliche Klassen und Verknüpfungen zur Sicherstellung der BetonBauQualität Autopilot-Modus : BBQ1 Beton rc Ausführung EXC1 BBQ: BetonBauQualitätsstufe Interaktions-Modus : BBQ2 Beton ec Ausführung EXC2 rc: Beton mit Regelanforderungen ec: Beton mit (besonders ec*) erhöhten Anforderungen Profi-Modus : BBQ3 Beton ec* Ausführung EXC3 EXC: Ausführungsklasse 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
12 BBQ als Verknüpfung bereits existierender Abhängigkeiten Expositionsklasse (X) Druckfestigkeitsklasse (C) Nutzungsdauerklasse Anforderungsklasse (S) Schadensfolgeklasse (CC) Ausführungsklasse (EXC) Konsistenzklasse (F) Überwachungsstufe (IL) Nachbehandlungsklasse Toleranzklasse Planungsklasse (DSL) Pumpstabilitätsklasse (PS) Zuverlässigkeitsklasse (RC) Sedimentationsstabilität (ST) EN 1990 EN 1992 EN 206 EN u.a. DBV-FV 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
13 Hauptausschuss Baustofftechnik Beispielhafte Beratungsthemen: Fortschreibung Qualitätskette Betonbau Auswirkungen des EuGH-Urteils 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
14 Folgen des EuGH-Urteils vom 16. Oktober Ordentliche Mitgliederversammlung
15 EuGH-Urteil in Sachen Bauregelliste Urteil vom 16. Oktober 2014: Verstoß der BRD gegen die EU-Bauproduktenrichtlinie Freier Binnenmarkt für Bauprodukte mit harmonisierten technischen Spezifikationen (v.a. hen-normen) Problem: Herstellung sicherer Bauwerke gemäß Bauordnungen der 16 hen-normen zielen nicht auf die Herstellung sicherer Bauwerken Bundesländer bzw. nach Bundesfernstraßengesetz etc. 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
16 EuGH-Urteil in Sachen Bauregelliste Urteil vom 16. Oktober 2014:Bauregelliste Verstoß der BRD gegen die EU-Bauproduktenrichtlinie Herstellung sicherer Freier Binnenmarkt für Bauwerke gemäß Bauprodukte mit Bauordnungen der 16 harmonisierten technischen stellt unzulässiges Bundesländer bzw. nach Spezifikationen Handelshemmnis dar! Bundesfernstraßengesetz etc. (v.a. hen-normen) 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
17 Maßnahmenplan der Länder zur Umsetzung 1. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen 2. Verzicht auf zusätzliche Produktanforderungen (Verfahren (abz) und Kennzeichnungen (Ü)) für CE-gekennzeichnete Bauprodukte 3. Freiwillige Nachweisführung für Bauprodukte, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind 4. Anpassung gesetzlicher Bestimmungen 5. Normungsmandate, Mitwirkung 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
18 Folgen des EuGH-Urteils vom 16. Oktober Ordentliche Mitgliederversammlung
19 Maßnahmenplan der Länder 1. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen 2. Verzicht auf zusätzliche Produktanforderungen (Verfahren (abz) und Kennzeichnungen (Ü)) für CE-gekennzeichnete Bauprodukte 3. Freiwillige Nachweisführung für Bauprodukte, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind 4. Anpassung gesetzlicher Bestimmungen 5. Normungsmandate, Mitwirkung 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
20 Umbau des bauaufsichtlichen Konzepts Quelle: Vortrag Dr. Scheuermann am 20. März 2015 Konkretisierung der Bauwerksanforderungen spezifiziert für bestimmte Bauprodukte 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
21 Maßnahmenplan der Länder 1. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen 2. Verzicht auf zusätzliche Produktanforderungen (Verfahren (abz) und Kennzeichnungen (Ü)) für CE-gekennzeichnete Bauprodukte 3. Freiwillige Nachweisführung für Bauprodukte, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind 4. Anpassung gesetzlicher Bestimmungen 5. Normungsmandate, Mitwirkung 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
22 Umbau des bauaufsichtlichen Konzepts Quelle: Vortrag Dr. Scheuermann am 20. März 2015 Wegfall zum 15. Oktober Ordentliche Mitgliederversammlung
23 Was bedeutet das Urteil? 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
24 Maßnahmenplan der Länder 1. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen 2. Verzicht auf zusätzliche Produktanforderungen (Verfahren (abz) und Kennzeichnungen (Ü)) für CE-gekennzeichnete Bauprodukte 3. Freiwillige Nachweisführung für Bauprodukte, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind 4. Anpassung gesetzlicher Bestimmungen 5. Normungsmandate, Mitwirkung 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
25 Umbau des bauaufsichtlichen Konzepts Quelle: Vortrag Dr. Scheuermann am 20. März 2015 Konsequenz: Eine gesetzliche Regelung, die zu Verpflichtungen für den Hersteller führt, wird ersetzt durch ein freiwilliges Verfahren! 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
26 Maßnahmenplan der Länder 1. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen 2. Verzicht auf zusätzliche Produktanforderungen (Verfahren (abz) und Kennzeichnungen (Ü)) für CE-gekennzeichnete Bauprodukte 3. Freiwillige Nachweisführung für Bauprodukte, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind 4. Anpassung gesetzlicher Bestimmungen 5. Normungsmandate, Mitwirkung 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
27 Umbau des bauaufsichtlichen Konzepts Quelle: Vortrag Dr. Scheuermann am 20. März Ordentliche Mitgliederversammlung
28 Umbau des bauaufsichtlichen Konzepts Quelle: Vortrag Dr. Scheuermann am 20. März Ordentliche Mitgliederversammlung
29 Maßnahmenplan der Länder 1. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen 2. Verzicht auf zusätzliche Produktanforderungen (Verfahren (abz) und Kennzeichnungen (Ü)) für CE-gekennzeichnete Bauprodukte 3. Freiwillige Nachweisführung für Bauprodukte, die nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind 4. Anpassung gesetzlicher Bestimmungen 5. Normungsmandate, Mitwirkung 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
30 Pläne der Länder zur Normung Bis zum wird Deutschland der Kommission eine Liste der Normen vorlegen, deren Überarbeitung für besonders vordringlich erachtet wird. Flankierend hält Deutschland die Durchführung der formalen Verfahren (z. B. nach Artikel 18 EU- BauPVO Formale Einwände gegen harmonisierte Normen) für geboten und wird diese ggf. anstoßen. Bis Ende 2015 soll ein Konzept zur stärkeren Mitwirkung unter Beteiligung der Akteure (Bauindustrie, Unternehmen) am Normungsprozess unter Ausschöpfung der vom EU-Recht gegebenen Möglichkeiten erstellt werden. 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
31 Darum: Erneute Schreiben an Bundesministerien Vereinfacht gesprochen möchten wir nicht, dass es während einer mehrjährigen Anpassungszeit allein den Bauunternehmen obliegt festzustellen und nachzuweisen, ob auf dem deutschen Baumarkt angebotene Bauprodukte hier auch verwendet werden dürfen. 82. Ordentliche Mitgliederversammlung
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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