DEUTSCHE NORM Dezember 2000 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
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- Werner Steinmann
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1 DEUTSCHE NORM Dezember 2000 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten D ICS Ersatz für DIN : Contract procedures for building works Part C: General technical specifications for building works Pipe drilling works Cahier des charges pour des travaux du bâtiment Partie C: Règlements techniques généralés de contrat pour d exécution des travaux du bâtiment Avancement de tuyaux Vorwort Diese Norm wurde vom Deutschen Verdingungsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. Änderungen Gegenüber DIN : wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Norm wurde redaktionell überarbeitet. Frühere Ausgaben DIN 18319: , Normative Verweisungen Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). DIN 1960 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN (ATV) Erdarbeiten DIN (ATV) Bohrarbeiten DIN (ATV) Verbauarbeiten DIN (ATV) Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten Fortsetzung Seite 2 bis 11 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Ref.-Nr. Preisgr. 06 Vertr.-Nr. 0006
2 Seite 2 DIN (ATV) Wasserhaltungsarbeiten DIN (ATV) Entwässerungskanalarbeiten DIN (ATV) Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich DIN (ATV) Einpressarbeiten DIN (ATV) Untertagebauarbeiten Weitere normative Verweisungen siehe Abschnitt 2.2.
3 Seite 3 Inhalt Seite 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 3 1 Geltungsbereich Stoffe, Bauteile; Boden und Fels Ausführung Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abrechnung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß 9 VOB/A. Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Belastbarkeit der Vorfluter für Wasser; Auflagen und Gebühren für das Einleiten von Wasser in Vorfluter Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Leitungen deren Art und Maße, Werkstoffe, Verbindungen, Hausanschlüsse, Einbauten usw Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Art und Menge des Abflusses in der Rohrleitung und in den Anschlussleitungen Lage künstlicher Hohlräume, früherer Bauhilfsmaßnahmen, Anker, Injektionen und, soweit bekannt, deren Eigentümer Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke.
4 Seite Angaben zur Ausführung Beschreibung von Boden und Fels hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Zustände nach Abschnitt 2.2 sowie Einstufung in Klassen nach Abschnitt 2.3. Mengenanteile der einzelnen Klassen, wenn im Querschnitt verschiedene Klassen auftreten Boden- und Felsformationen im Bereich der Leitungen; Schichtenverzeichnis, Darstellung in Längsschnitt und Querschnitten. Bei den Lockergesteinen zusätzlich zu jeder Klasse (siehe Abschnitt 2.3.1): Ergebnisse von Sondierungen, Korngrößenverteilung, Kornform, Wichte, Lagerungsdichte, Konsistenz, Wassergehalt, Scherfestigkeit, Durchlässigkeitsbeiwert. Bei den Festgesteinen zusätzlich zu jeder Klasse (siehe Abschnitt 2.3.2): Trennflächengefüge und räumliche Orientierung, Mineralbestand, mineralische Bindung, Verwitterungsgrad, Homogenität, Wichte, Druck- und Scherfestigkeit, Wasseranfall Schadstoffbelastung nach Art und Umfang bei Boden und Fels zusätzlich zu den Abschnitten und Für Stoffe, z. B. Auffüllungen, Abfall, soweit nicht gemäß den Abschnitten und beschreibbar, spezifische Beschreibungen Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden und Fels nach dem Lösen und in Verbindung mit Wasser oder Stützflüssigkeiten Für die jeweilige Boden- und Felsklasse Art und Umfang der Sicherung im Bereich der Ortsbrust und der Sicherung für die Aufrechterhaltung des Vortriebs Maßnahmen für das Beseitigen von Steinen (siehe Abschnitt 3.2.2) Nutzung der Leitungen und zu beachtendes Regelwerk Sachverständigengutachten und inwieweit sie bei der Ausführung zu beachten sind Anforderungen an Rohre, Rohrwerkstoffe und Rohrverbindungen (siehe Abschnitt 2.1.1) Art und Umfang der Standsicherheitsnachweise für Bauzustände und Endzustand.
5 Anzahl, Maße und Lage der Start-, Zwischen- und Zielgruben bzw. -punkte Maßnahmen für das Beseitigen von Quell- und Sickerwasser o. Ä. (siehe Abschnitt 3.3) Art und Umfang von besonderen Maßnahmen bei aggressiven Böden und Grundwasser zum Schutz der Rohrleitung Tiefenlage, Richtung und Neigung der Rohrachse und zulässige Abweichungen Art und Umfang der Verschmutzung der zu reinigenden Leitung Besondere Maßnahmen zum Schutz von unterfahrenen und benachbarten Grundstücken und baulichen Anlagen, zulässige Setzungen Sonderverfahren zur Durchführung des Vortriebs, z. B. Druckluftbetrieb, Grundwasserabsenkung, Injektionen, Gefrierarbeiten Besondere Maßnahmen hinsichtlich der Belüftung, Entstaubung, Beleuchtung usw Art, Umfang und Zeit von Beweissicherungsmaßnahmen Art, Verfahren und Umfang vorzunehmender Prüfungen Art und Umfang von Messeinrichtungen, von Messungen und deren Protokollierung im Rahmen der Bauausführung, z. B. der Pressenkräfte Ausbildung von Anschlüssen. Seite Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 3.1.1, wenn das Bauverfahren, der Bauablauf oder die Art und der Einsatz der Baugeräte dem Auftragnehmer vorgegeben werden sollen. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Als Nebenleistungen, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1, besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen sind, kommen insbesondere in Betracht: Liefern von Standsicherheitsnachweisen für Baubehelfe (siehe Abschnitt 4.1.4), Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zum Belüften und Entstauben. 0.5 Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Vortriebsarbeiten nach Längenmaß (m), getrennt nach Arten und Nennweiten der Rohre sowie nach Boden- und Felsklassen, Überfahren bzw. Verdrängen bestehender Leitungen nach Längenmaß (m), getrennt nach Arten und Nennweiten der Rohre sowie nach Länge, Art und Nennweite jeder Leitung,
6 Seite 6 Beseitigen von Hindernissen, z. B. Mauerresten, Schutt, Steinen, Baumstümpfen o. Ä. unterirdisch nach Zeit (h), oberirdisch nach Raummaß (m 3 ) oder nach Anzahl (Stück) oder nach Zeit (h), Umsetzen der Vortriebseinrichtungen nach Anzahl (Stück), getrennt nach Umsetzen von Grube zu Grube und innerhalb einer Grube, Führen der Protokolle nach Anzahl (Stück) oder nach Leitungslänge (m), Umleitungsmaßnahmen für die Vorflut nach Stunden (h), gestaffelt nach Förderleistung (Förderstrom) der einzusetzenden Pumpen und nach Anzahl (Stück) der Einsatzorte der Pumpen, Reinigen bestehender Leitungen nach Längenmaß (m), getrennt nach Durchmesser sowie nach Grad und Art der Verschmutzung, Liefern von Feststoffen zur Herstellung von Einpressgut nach Gewicht (kg) oder im eingebrachten Einpressgut enthaltenen Mengen, getrennt nach Arten, Liefern von Emulsionen, Lösungen und flüssigen Zusätzen nach Raummaß (l) der im eingebrachten Einpressgut enthaltenen Mengen, getrennt nach Arten. 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV Rohrvortriebsarbeiten DIN gilt für den unterirdischen Einbau von vorgefertigten Rohren beliebigen Profils durch Pressen, Bohren, Rammen oder Ziehen. 1.2 Die ATV DIN umfasst auch das Lösen von Boden und Fels beim Vortrieb sowie das Fördern aus dem Rohr und dem unmittelbaren Arbeitsbereich. 1.3 Die ATV DIN gilt auch für Rohrvortriebsarbeiten im Verdrängungsverfahren, das Überfahren bestehender Leitungen, das Verdrängen bestehender Rohrleitungen. 1.4 Die ATV DIN gilt nicht für die bei der Herstellung der Baugruben auszuführenden Erdarbeiten sowie das Fördern von Boden und Fels außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches (siehe ATV DIN Erdarbeiten ), Bohrarbeiten (siehe ATV DIN Bohrarbeiten ), Verbauarbeiten (siehe ATV DIN Verbauarbeiten ), Rammarbeiten (siehe ATV DIN Rammarbeiten ), Wasserhaltungsarbeiten (siehe ATV DIN Wasserhaltungsarbeiten ), Entwässerungskanalarbeiten (siehe ATV DIN Entwässerungskanalarbeiten ), Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich (siehe ATV DIN Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich ), Einpressarbeiten (siehe ATV DIN Einpressarbeiten ), vorauseilende Ausbruch- und Sicherungsarbeiten (siehe ATV DIN 18312, Untertagebauarbeiten ), das Einbringen von Rohren in Vortriebsrohre oder bestehende Rohre.
7 Seite Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor. 2 Stoffe, Bauteile; Boden und Fels Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Allgemeines Bei den Vortriebsrohren sind sowohl die Lastfälle der Bauzustände, z. B. des Vortriebs, als auch die der späteren Nutzung zu berücksichtigen Gelöster Boden und Fels gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. 2.2 Beschreibung von Boden und Fels Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben von Boden und Fels gelten: DIN 1054 Baugrund Zulässige Belastung des Baugrundes DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke DIN Baugrund und Grundwasser Benennen und Beschreiben von Boden und Fels Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne durchgehende Gewinnung von gekernten Proben im Boden und im Fels DIN Baugrund und Grundwasser Benennen und Beschreiben von Boden und Fels Schichtenverzeichnis für Bohrungen im Fels (Festgestein) DIN Erd- und Grundbau Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke 2.3 Einstufung in Boden- und Felsklassen Boden und Fels werden aufgrund ihrer Eigenschaften für Rohrvortriebsarbeiten wie folgt eingestuft: nichtbindige Lockergesteine (Hauptbestandteile Sand, Kies) entsprechend ihrer Korngrößenverteilung und Lagerungsdichte (siehe Abschnitt ), bindige Lockergesteine (Hauptbestandteile Schluff, Ton bzw. Sand, Kies, mit hohen Massenanteilen von Schluff, Ton) entsprechend ihrer Konsistenz (siehe Abschnitt ), organische Böden (Torfe und Schlamme) (siehe Abschnitt ), Lockergesteine mit Korngrößen größer 63 mm (siehe ), Festgesteine entsprechend ihrer einaxialen Druckfestigkeit (siehe Abschnitt 2.3.2).
8 Seite Klassen L: Lockergesteine Klassen LN: Nichtbindige Lockergesteine, Korngröße k 63 mm Lagerung Klassen der Lockergesteine, nichtbindig eng gestuft weit oder intermittierend gestuft Locker LNE 1 LNW 1 Mitteldicht LNE 2 LNW 2 Dicht LNE 3 LNW Klassen LB: Bindige Lockergesteine, Korngröße k 63 mm Konsistenz Klassen der Lockergesteine, bindig mineralisch organogen Breiig weich LBM 1 LBO 1 Steif halbfest LBM 2 LBO 2 Fest LBM 3 LBO Klasse LO: Organische Böden Keine weitere Einteilung Zusatzklassen S Kommen in Lockergesteinen Steine (Korngrößen über 63 mm) vor, so wird in Abhängigkeit von Größe und Anteil der Steine bis 600 mm zusätzlich zu den Klassen gemäß den Abschnitten bis klassifiziert; Steine größer 600 mm werden hinsichtlich Größe und Anteil gesondert angegeben. Massenanteil der Steine Zusatzklassen für Steingröße bis 300 mm bis 600 mm bis 30 % S 1 S 3 über 30 % S 2 S 4
9 Seite Klassen F: Festgesteine Einaxiale Druckfestigkeit NM=m 2 Klassen der Festgesteine Trennflächenabstand im Dezimeterbereich Zentimeterbereich bis 5 FD 1 FZ 1 über 5 bis 50 FD 2 FZ 2 über 50 bis 100 FD 3 FZ 3 über 100 FD 4 FZ Beschreibung und Einstufung sonstiger Stoffe Stoffe, z. B. Recyclingstoffe, industrielle Nebenprodukte, Abfall, werden, soweit möglich, nach Abschnitt 2.2 beschrieben und nach Abschnitt 2.3 eingestuft. Andernfalls werden Stoffe im Hinblick auf ihre Eigenschaften beim Rohrvortrieb spezifisch beschrieben. 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Allgemeines Die Wahl des Bauverfahrens und -ablaufs sowie die Wahl und der Einsatz der Baugeräte sind Sache des Auftragnehmers Werden von der Leistungsbeschreibung abweichende Boden-, Fels- und Wasserverhältnisse angetroffen, so sind die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam festzulegen; diese sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Abweichungen von der vereinbarten Vortriebsachse oder von den vereinbarten Maßen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die notwendigen Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen Ergibt sich während der Ausführung die Gefahr von Verbrüchen, Ausfließen von Boden, Vortriebshebungen, Wassereinbrüchen, Schäden an Vortriebsrohren oder baulichen Anlagen und Ähnliches, hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Schäden zu treffen und den Auftraggeber zu verständigen. Bereits eingetretene Schäden sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die weiteren Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen. Soweit die Ursache nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die getroffenen sowie die weiteren Maßnahmen Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1).
10 Seite Hindernisse Wenn die genaue Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger baulicher Anlagen nicht angegeben werden kann, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Die Art der Beseitigung von Steinen, die im Hinblick auf den Vortriebsdurchmesser ein Hindernis darstellen, ist gemeinsam festzulegen. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen, Kabel, Dräne, Vermarkungen, Bauwerksreste, Bauwerksteile, angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Er bestimmt, wie das Hindernis beseitigt oder gesichert werden soll oder welche sonstigen Maßnahmen zu treffen sind. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern. Bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer Weisungsberechtigter zu beachten. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1). 3.3 Wasserabfluss Reichen die vereinbarten Maßnahmen für das Beseitigen von Grundwasser, Quellwasser, Sickerwasser u. Ä. nicht aus, so sind die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen gemeinsam festzulegen; diese sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1). 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Feststellen des Zustands der Straßen, der Geländeoberfläche, der Vorfluter usw. nach 3 Nr. 4 VOB/B Beseitigen des Brauchwassers Umstellen der Vortriebseinrichtung und Geräte von Baugrube zu Baugrube und innerhalb der Baugrube oder Umrüsten der Vortriebs- und Bodenabbaueinrichtungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Liefern von Standsicherheitsnachweisen und Zeichnungen, soweit sie für Baubehelfe notwendig sind Das verfahrenstechnisch bedingte Verpressen des Ringraums, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt
11 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: Maßnahmen nach den Abschnitten 3.1.2, 3.1.4, 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, und Umstellen der Vortriebseinrichtung und Geräte von Baugrube zu Baugrube und innerhalb der Baugrube oder Umrüsten der Vortriebs- und Bodenabbaueinrichtungen aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind Herstellen, Vorhalten, Sichern und Verfüllen der Start- und Zielgruben Führen von Vortriebsprotokollen, die der Auftraggeber verlangt Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Spritzschutzeinrichtungen Vom Auftraggeber verlangte Messungen und Prüfungen, z. B. Wasserstandsmessungen in benachbarten Brunnen und Gewässern, Lärm- und Erschütterungsmessungen, Prüfungen auf Wasserdichtheit und Maßhaltigkeit Liefern von Standsicherheitsnachweisen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Maßnahmen zur Erhaltung der Vorflut in der Leitung und den bestehenden Anschlussleitungen Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Vorbereitung der Leitungen, z. B. Reinigen oder Verfüllen Herstellen von Anschlüssen an das Vortriebsrohr. Seite Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Notstromanlagen Einmessen der Leitungsteile, Anfertigen von Bestandszeichnungen, Anbringen von Hinweisschildern und Kennzeichnen der Leitungen Das über die Leistungen nach Abschnitt hinausgehende Verpressen von Hohlräumen, soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom Auftragnehmer verursacht ist. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der Leitung zwischen den Innenseiten Start- und Zielgrube zugrunde gelegt. Liegt keine Baugrube vor, gilt die vorgetriebene Leitungslänge zwischen planmäßigem Start- und Zielpunkt. Zwischenschächte werden übermessen. 5.2 Abgerechnet werden auch Leistungen für aufgegebene Vortriebsstrecken, es sei denn, dass die Ursache der Auftragnehmer zu vertreten hat.
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