Schulinterner Lehrplan Musik
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- Matthias Möller
- vor 5 Jahren
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1 Schulinterner Lehrplan Musik Der vorliegende Lehrplan ist von der Fachkonferenz ab dem Schuljahr 2009/2010 verbindlich eingeführt. Obligatorische (o) und fakultative (f) Inhalte und Themen sind ausgewiesen. Schulinterner Lehrplan Musik für die Jahrgangsstufe 5/6 Der Musikunterricht findet in den Klassen 5 und 6 in drei parallelen Gruppen (nicht im Klassenverband) statt: Bläserklasse, Keyboardklasse, Sängerklasse (siehe Konzept neigungsdifferenzierter Musikunterricht ) Gesamtstunden: ca. 120 je Jahrgangsstufe (davon jeweils 20 Stunden fakultativ) / Jahrgangsstufe 5/6: jeweils dreistündig Lehrwerk: Spielpläne 5/6 Ein Zeitrahmen kann nicht konkret ausgewiesen werden, da die Strukturen der Inhaltsfelder miteinander vernetzt sind. Die Angabe der fakultativen Stunden bezieht sich auf die in der Übersicht angegebenen inhaltlichen Optionen. Alle Kompetenzerwartungen schließen den adäquaten Umgang mit Ordnungssystemen der musikalischen Parameter Rhythmik, Melodik, Harmonik, Dynamik und Klangfarbe sowie mit Formprinzipien und Notationsweisen ein. Dadurch sind die innen und in der Lage, Musik differenziert wahrzunehmen, zu beschreiben und zu gestalten.
2 Inhaltsfelder Kompetenzbereiche Strukturen Schwerpunkte Gegenstände Rezeption Produktion Reflexion Bedeutungen von Musik Ausdruck vor dem Hintergrund musikalischer Konventionen: Musik in Verbindung mit Sprache Musik in Verbindung mit Bildern Musik in Verbindung mit Bewegung - Umgang mit Liedern und ihren Themen (z. B. Nationalhymne, Friedenslieder, Volkslieder, Evergreens) (o) - Programmmusik (z. B. Moldau, Karneval der Tiere, Zauberlehrling, Peer Gynt) (o) - Filmmusik (z. B. Winnetou) (f) - beschreiben subjektive Höreindrücke bezogen auf den Ausdruck - analysieren musikalische Strukturen hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Ausdrucksvorstellungen, - deuten den Ausdruck auf der Grundlage der Analyseergebnisse - realisieren einfache vokale und instrumentale Kompositionen mit unterschiedlichen Ausdrucksvorstellungen, - entwerfen und realisieren einfache bildnerische und choreografische Gestaltungen zu Musik (fächerverbindend Kunst/Sport). - erläutern den Ausdruck von Musik vor dem Hintergrund musikalischer Konventionen, - beurteilen eigene Gestaltungsergebnisse hinsichtlich der Umsetzung von Ausdrucksvorstellungen. Entwicklungen Verwendungen Musik im historischen Kontext: Stilmerkmale biographische Prägungen Funktionen : privater und öffentlicher Gebrauch Musik und Bühne - Komponistenportraits (z. B. Bach, Haydn, Mozart) (o) - Werkbetrachtungen (z. B. Toccata, Kaiserquartett, Eine kleine Nachtmusik) (o) - Instrumentenkunde (o) - Musik in der Umgebung (z.b. Konzertwesen, Musikschule, Musikvereine) (o) - Musik in Film, Funk und Fernsehen (f) - Musiktheater (z. B. Zauberflöte, Entführung) (o) - analysieren Musik im Hinblick auf ihre Stilmerkmale, - benennen musikalische Stilmerkmale unter Verwendung der Fachsprache, - deuten musikalische Stilmerkmale in ihrem historischen Kontext. - beschreiben subjektive Höreindrücke bezogen auf Verwendungszusammenhänge der Musik, - analysieren musikalische Strukturen im Hinblick auf ihre Wirkungen, - deuten musikalische Strukturen und ihre Wirkung hinsichtlich ihrer Funktion. - realisieren einfache vokale und instrumentale Kompositionen aus unterschiedlichen Epochen, - entwerfen und realisieren musikbezogene Gestaltungen in einem historischkulturellen Kontext. - entwerfen und realisieren klangliche Gestaltungen unter bestimmten Wirkungsabsichten, - realisieren einfache vokale und instrumentale Kompositionen in funktionalen Kontexten, - entwickeln, realisieren und präsentieren musikbezogene Gestaltungen in einem Verwendungszusammenhang. - ordnen Musik in einen historischen oder biografischen Kontext ein, - erläutern historische und biografische Hintergründe (fächerverbindend Geschichte). - erläutern Zusammenhänge zwischen Wirkungen von Musik und ihrer Verwendung, - beurteilen Gestaltungsergebnisse hinsichtlich ihrer funktionalen Wirksamkeit.
3 Schulinterner Lehrplan Musik für die Jahrgangsstufe 8/9 Gesamtstunden: ca. 120 (davon 20 Stunden fakultativ) / Jahrgangsstufe 8: zweistündig, Jahrgangsstufe 9.1: zweistündig Lehrwerk: Spielpläne 7/8 und 9/10 Ein Zeitrahmen kann nicht konkret ausgewiesen werden, da die Strukturen der Inhaltsfelder miteinander vernetzt sind. Die Angabe der fakultativen Stunden bezieht sich auf die in der Übersicht angegebenen inhaltlichen Optionen. Alle Kompetenzerwartungen schließen den adäquaten Umgang mit Ordnungssystemen der musikalischen Parameter Rhythmik, Melodik, Harmonik, Dynamik und Klangfarbe sowie mit Formprinzipien und Notationsweisen ein. Dadurch sind die innen und in der Lage, Musik differenziert wahrzunehmen, zu beschreiben und zu gestalten.
4 Inhaltsfelder Kompetenzbereiche Strukturen Schwerpunkte Gegenstände Rezeption Produktion Reflexion Bedeutungen Entwicklungen Verwendungen Ausdruckskonventionen : Kompositionen der abendländischen Kunstmusik Textgebundene Musik Musik im historischkulturellen Kontext: abendländische Kunstmusik des 18. und 19. Jahrhunderts populäre Musik Wirkungen vor dem Hintergrund außermusikalisch bestimmter Funktionen: Verbindungen mit anderen Künsten mediale Zusammenhänge und ökonomische Einflüsse Formen der Beeinflussung und Wahrnehmungssteuerung. - Kunstlieder (z. B. Erlkönig) (o) - Musiktheater (z. B. West Side Story, Starlight Express) (o) - Zeitreise durch Epochen der Musikgeschichte: vom Barock zur Romantik (z. B. Brandenburgisches Konzert, Sinfonie, Frühlingstraum) (o) - Ursprünge und Entwicklung der Rockund Popmusik (z. B. Rock n Roll) (f) - Instrumentenkunde (o) - Musiktheater (z. B. West Side Story, Starlight Express) (o) - Programmmusik (z. B. Bilder einer Ausstellung, Vier Jahreszeiten, (f) - Musik und Werbung (o) - Filmmusik (f) - Musik und Politik (f) - Musik und Religion (z. B. Johannes- Passion, Schöpfung) (f) - Musik und Kunst (f) - beschreiben und vergleichen subjektive Höreindrücke bezogen auf den Ausdruck, - analysieren musikalische Strukturen vor dem Hintergrund von Ausdruckskonventionen hinsichtlich der formalen Gestaltung und der Ordnungssysteme musikalischer Parameter, - deuten den Ausdruck auf der Grundlage der Analyseergebnisse. - analysieren abendländische Kunstmusik des 18. und 19. Jahrhunderts und populäre Musik im Hinblick auf ihre Stilmerkmale, - benennen musikalische Stilmerkmale unter Verwendung der Fachsprache, - deuten musikalische Stilmerkmale in ihrem historischkulturellen Kontext. (fächerverbindend Geschichte) - beschreiben und vergleichen subjektive Höreindrücke bezogen auf außermusikalische Funktionen der Musik, - analysieren musikalische Strukturen im Hinblick auf ihre Wirkungen, - deuten musikalische Strukturen und ihre Wirkungen hinsichtlich ihrer Funktionen - realisieren vokale und instrumentale Kompositionen mit unterschiedlichen Ausdrucksvorstellungen, - entwerfen und realisieren Klanggestaltungen zu vorgegebenen Ausdrucksvorstellungen auf der Basis der Ordnungssysteme musikalischer Parameter - realisieren vokale und instrumentale Kompositionen vor dem Hintergrund ihres historischkulturellen Kontextes, - entwerfen und realisieren musikbezogene Gestaltungen aus einer historischen Perspektive. - bearbeiten vokale und instrumentale Kompositionen bezogen auf einen funktionalen Zusammenhang, - entwerfen, realisieren und präsentieren klangliche Gestaltungen im Zusammenhang mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen. - erläutern Zusammenhänge zwischen Ausdrucksvorstellungen und Gestaltungskonventionen, - beurteilen eigene Gestaltungsergebnisse hinsichtlich der Umsetzung von Ausdrucksvorstellungen, - beurteilen kriteriengeleitet unterschiedliche Deutungen und Interpretationen von Musik.. - ordnen Musik begründet in einen historisch-kulturellen oder biografischen Kontext ein, - erläutern historischkulturelle und biografische Hintergründe musikalischer Entwicklungen, - erörtern musikalische Entwicklungen in ihrem historisch-kulturellen Kontext. (fächerverbindend Geschichte) - erläutern Zusammenhänge zwischen Wirkungen und Intentionen in funktionsgebundener Musik, - beurteilen nach leitenden Kriterien Musik hinsichtlich ihrer funktionalen Wirksamkeit, - erörtern die Auswirkungen grundlegender ökonomischer sowie rechtlicher Fragestellungen und Zusammenhänge.
5 IT-Einsatz / Medien Im Rahmen von Unterrichtsreihen zur Filmmusik und zu Musik und Werbung gestalten die innen und mit Hilfe von Bildbearbeitungsund Sequenzerprogrammen eigene Ton- und Bildsequenzen. Des weiteren werden Lernprogramme zur Musiktheorie eingesetzt. Projekte (fakultativ, größtenteils zusätzlich zum Unterricht) Konzertgestaltungen (fächerverbindend, fächerübergreifend) Gastkonzerte in der Schule Konzertbesuche Chortagung / Probenwochenenden Vorträge Projektwoche Fächerübergreifende Musicalprojekte
6 Schulinterner Lehrplan Musik für die Einführungsphase / Qualifikationsphase Gesamtstundenzahl: ca. 120 je Jahrgangsstufe Lehrwerk: Musik um uns S II Der Unterricht findet in der Einführungsphase als Grundkurs, in der Qualifikationsphase als Grund- oder Leistungskurs statt. Alle Kompetenzerwartungen schließen den adäquaten Umgang mit Ordnungssystemen der musikalischen Parameter Rhythmik, Melodik, Harmonik, Dynamik und Klangfarbe sowie mit Formprinzipien und Notationsweisen ein. Dadurch sind die innen und in der Lage, Musik differenziert wahrzunehmen, zu beschreiben und zu gestalten. Die Themen und Gegenstände der Qualifikationsphase werden im Sinne der Themenfindung in der Lerngruppe mit den innen und n verhandelt (vgl. Lehrplan Musik S II, S. 14ff). Dabei werden die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe (siehe Learnline NRW) sowie die vier Bereiche des Faches (vgl. Lehrplan Musik S II S. 9 ff) beachtet. Zu Obligatorik und Freiraum vgl. Lehrplan Musik S II, S. 16 ff.
7 Inhaltsfelder Bereiche Thema mögliche Gegenstände Bereich I: Musik gewinnt Ausdruck vor dem Hintergrund von Gestaltungsregeln Bereich II: Musik erhält Bedeutung durch Interpretation Bereich III: Musik hat geschichtlich sich verändernden Gehalt Bereich IV: Musik wird zur Aussage durch Verwendungszusam menhänge Grundlagen: Parameter Rhythmus, Melodie, Harmonik, Dynamik Sachaspekt: Visualisierung Ästhetische Leitidee: Veränderung Musik als Sprache Sachaspekt: Klangideale Ästhetische Leitidee: Abstraktion Musikgeschichte: epochentypische Gattungen und Formen Sachaspekt: Gattungsmerkmale Ästhetische Leitidee: Widerspiegelung Musik hat Funktionen Sachaspekt: Klangfarbenkonnotationen Ästhetische Leitidee: Nachahmung Notenschrift als Spiegel ihrer Musik Außermusikalische Vorstellungen übersetzt in Musik Formanalytische Betrachtungen der Musik des Jahrhunderts Filmmusik, Marschmusik Kompetenzbereiche Anforderungsbereich I geben wieder: einen bekannten/erkannten Sachverhalt oder Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten zusammenfassen skizzieren: einen bekannten/erkannten/neu erarbeiteten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen knapp darstellen sammeln: charakteristische Elemente eines Untersuchungsgegenstandes zusammenstellen, auflisten (z. B. Themen, Motive oder andere Gestaltungselemente eines Musikstücks, Argumentationen einer Textaussage etc. benennen: erkannte musikalische Sachverhalte (z. B. formale Abgrenzungen, Themen, Phrasen, Motive eines Musikstücks, Abweichungen von der Norm etc.), Textabschnitte u. a. hervorheben und unter Verwendung der Fachsprache bezeichnen erfassen: Zusammenhänge, Einordnungen etc. aufgabenbezogen wahrnehmen und als Grundlage für die weitere Arbeit erkennen beschreiben: die Gestaltungs- und Gehaltsmerkmale einer Komposition in Einzelheiten schildern (ggf. auf der Basis eines Höreindrucks, eines Bildes oder eines anderen Untersuchungsgegenstandes stellen dar: das erkannte Konzept, den formalen Aufbau, Verlauf einer Komposition, den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes mit eigenen Worten darlegen belegen / weisen nach: Behauptungen durch Textstellen, Kompositionsausschnitte oder bekannte Sachverhalte fundieren fundieren: Grundlagen für Überlegungen, Gestaltungen etc. feststellen und benennen Anforderungsbereich II ordnen ein / zu: einen bekannten/erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bzw. eines Komponisten bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen bzw. Kompositionen/ Kompositionselemente in Verbindung mit Vorwissen bestimmen analysieren / untersuchen: unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale, Gehalts- und Ausdrucksbereiche/-momente und Zusammenhänge systematisch unter eigenständiger Anwendung von Untersuchungsmethoden erschließen und darstellen vergleichen: nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten oder Unterschiede ermitteln und darstellen erläutern / erklären: einen Sachverhalt, eine These, einen musikalischen Zusammenhang etc. nachvollziehbar veranschaulichen (ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen) arbeiten heraus / erarbeiten: aus einem Text oder einer Komposition einen Sachverhalt oder eine Position ermitteln und darstellen sowie daraus eine Kompositionsidee herleiten entwickeln: einen Ansatz, eine These, eine leitende Frage, einen Entwurf aufgreifen und aufgabenbezogen zielgerichtet weiterführen oder daraufhin eine Gestaltung konzipieren komponieren / erfinden: Kompositionsregeln zur Erstellung eines musikalischen Sinnzusammenhanges im Rahmen der Vorgaben des Aufgabenhorizontes anwenden und dabei auf eine individuelle Form- und Gestaltgebung zielen und diese ausführen deuten: dem Untersuchungsgegenstand im Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung, einen Aspekt, ein Zitat etc. eine begründete Bedeutung zuweisen oder ihn in bestehenden Sinnzusammenhängen auslegend verstehen Anforderungsbereich III bewerten / beurteilen: sich zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil) begründen: eigene Aussagen oder Gestaltungen durch sach- bzw. aufgabenorientierte Argumente stützen und nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen nehmen Stellung: ein begründetes Urteil abgeben, eine vorgelegte These, Argumentation oder Theorie aus der begründbaren eigenen Sicht vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung/des Wissenshorizontes befragen, bestätigen, kritisieren oder in Frage stellen erörtern / diskutieren: die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen erfassen bzw. aufstellen, Positionen beleuchten, Argumente formulieren und daraus eine begründete Schlussfolgerung ableiten (dialektische Erörterung) entscheiden: für eine These, einen Kompositionsplan, eine Deutung, eine Alternative etc. sowie bei der Beurteilung werken oder Textaussagen eine Position beziehen und diese vor dem Hintergrund von Analyseergebnissen etc. begründen interpretieren: auf der Basis methodisch reflektierten Deutens mithilfe der Analyseergebnisse zu einer schlüssigen Gesamtauslegung der Komposition/ des Untersuchungsgegenstandes gelangen entwerfen: sich kreativ mit einer produktorientierten Frage- bzw. Aufgabenstellung auseinander setzen und eine gestalterische Tätigkeit planen gestalten: einen Kompositionsplan ausführen (z. B. kompositorische Überlegungen in ein musikalisches Gesamtkonzept integrieren, vorliegendes musikalisches Material unter einer Idee verändern, eigenes musikalisches Material unter einer Leitidee verarbeiten)
8 Allgemeine Hinweise zur Leistungsbewertung im Fach Musik Die Leistungsbewertung im Fach Musik basiert in der Sekundarstufe I auf den im Kernlehrplan und in der Sekundarstufe II auf den in den Richtlinien und Lehrplänen festgelegten Grundsätzen für diesen Bereich sowie auf dem Allgemeinen Konzept zur Leistungsbeurteilung des Ostendorf-Gymnasiums. Im Fach Musik kommen im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht sowohl mündliche, schriftliche als auch praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei können neben den handlungsbezogenen auch die musikalisch-ästhetischen Kompetenzen in ihren individuellen Ausprägungen berücksichtigt werden. zeigen ihre Kompetenzen im Bereich der Sonstigen Mitarbeit durch: mündliche Beiträge im Unterricht (z.b. Unterrichtsgespräch, kooperative Arbeitsformen, Vortrag), schriftliche Beiträge (z.b. Portfolio, Hörprotokoll, Materialsammlung/-aufbereitung, schriftliche Übung), praktische Beiträge im Unterricht (z.b. Musizieren, klangliche und musikbezogene Gestaltungen) Ergebnisse eigenverantwortlichen Handelns (z.b. im Rahmen von Recherche, Erkundung, kreativer Gestaltung, Präsentationen). Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Bei der Notengebung wird die Qualität stärker berücksichtigt als die Quantität. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen in bzw. eines einzelnen s oder einer gruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. In der Sekundarstufe II werden Kompetenzen im Anforderungsbereich III höher bewertet als in den übrigen Anforderungsbereichen. Wenn der vereinbarte Termin für ein Referat o.ä. aus Krankheits- oder anderen entschuldbaren Gründen nicht eingehalten werden kann, ist der Fachlehrer umgehend zu benachrichtigen, andernfalls wird der Ausfall eines Referats als nicht erbrachte Leistung bewertet. Wenn Ergebnisse von Gruppen- oder Projektarbeiten zu einem vereinbarten Termin präsentiert werden sollen, ist jedes Gruppenmitglied verpflichtet, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Fällt eine Präsentation aufgrund fehlender (Teil-) Unterlagen aus, wird dies als nicht erbrachte Leistung bewertet.
9 Hausaufgaben Hausaufgaben sind grundsätzlich zu leisten. Sie dienen der Vor bzw. Nachbereitung des Unterrichts. Dabei sollte das Augenmerk auf Vollständigkeit und sachgerechter Ausführung gelegt werden. Nicht erledigte Hausaufgaben sind zur nächsten Stunde nachzuholen, sonst gilt dieser Teil als nicht erbrachte Leistung. Musikmappe Alle innen und haben eine Musikmappe (Notenpapier und Schreibpapier) zu führen. Kriterien der Bewertung sind hier Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Struktur (Inhaltsverzeichnis, Methoden, Fachbegriffe). Die Mappe kann jederzeit eingesammelt und zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Schriftliche Leistungen Schriftliche Übungen Schriftliche Übungen können durchgeführt werden. Sie umfassen Lerngegenstände der letzten Unterrichtsstunden und sollten in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Aufgabenstellung ist begrenzt und erwächst aus dem Unterricht. In die Bewertung fließen sie etwa wie eine umfassende mündliche Leistung ein. Klausuren In der Sekundarstufe II besteht die Möglichkeit, dass innen und neben der Bewertung der sonstigen Mitarbeit schriftliche Leistungen in Form von Klausuren erbringen können. Wählen die innen und Musik als schriftliches Fach, so sollen beide Bereiche gleichgewichtig in die Notengebung einfließen. In der Einführungsphase wird eine Klausur je Halbjahr geschrieben. Der Stellenwert der Klausur für die Zeugnisnote ist hier geringer. In der Qualifikationsphase werden zwei Klausuren je Halbjahr geschrieben und in der Regel punktgestützt bewertet. Da die innen und je nach Art der Klausur Hörbeispiele hören können, besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu verlängern, sollte es sich um ein längeres Werk bzw. einen längeren Ausschnitt aus einem Werk handeln. Facharbeit Die in der Qualifikationsphase (Q1.2) anzufertigende Facharbeit ersetzt eine Klausur. Für das Verfassen der Facharbeiten und die Bewertung besitzt die Schule einen ausführlichen Leitfaden.
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