Fachkongress "Entziehen wir unserer Lebensgrundlage den Boden?" 07. Juni 2011, München
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- Josef Ackermann
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1 Fachkongress "Entziehen wir unserer Lebensgrundlage den Boden?" 07. Juni 2011, München Karl-Heinz Goetz Geschäftsführer Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) I. Landgesellschaften Landsiedlungsgesellschaften; Profil und Tätigkeiten Ich berichte über Erfahrungen zum Kompensationsflächenmanagement der 9 gemeinnützigen Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften, die in Deutschland in 10 Bundesländern als ländliche Entwicklungsgesellschaften tätig sind. Die Landgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, i.d.r. mit mehrheitlicher Beteiligung der Bundesländer bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Landgesellschaften sind beteiligt an der Umsetzung der Förderprogramme in den Ländlichen Räumen, so in der Planung und Betreuung von Agrarinvestitionsvorhaben als auch dem Standort- und Genehmigungsmanagement von landwirtschaftlichen Vorhaben. Die Landgesellschaften erstellen integrierte ländliche Entwicklungskonzepte und sind auch bei der Umsetzung beteiligt, sowie beim Regionalmanagement. Die Landgesellschaften wirken auch mit bei der Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung. Abgerundet werden diese Entwicklungsaktivitäten durch ein umfassendes Flächenmanagement, was die Besonderheit der Landgesellschaften ausmacht. Zum Flächenmanagement der Landgesellschaften gehören der Landerwerb und die Bodenbevorratung für Agrar- und Infrastruktur, ökologische und andere öffentliche Zwecke. Insgesamt verfügen die Landgesellschaften über einen eignen Flächenbestand von rund Hektar ( Hektar in den neuen und rund Hektar in den alten Ländern). die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts in Verbindung mit dem Grundstückverkehrsgesetz. die Durchführung von Flurneuordnung- und Bodenordnungsmaßnahmen (geeignete Stellen für Frw. Landtausch, BZ, Mitwirkung bei 86 Verfahren und Unternehmensflurbereinigungen nach FlurbG; Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG). die Verwaltung und teilweise auch Verwertung landeseigener Flächen und landwirtschaftlicher Immobilien (alte Bundesländer gut Hektar, neue Länder knapp Hektar). die sog. Hofbörsen
2 Seit rund 10 Jahren zählt zum Flächenmanagement der Landgesellschaften zunehmend auch die Tätigkeit als Flächenagentur für Ausgleichsmaßnahmen, Kompensation, Ökopools sowie Ökopunkte und dies mit einem integrierten Ansatz. Dies ist das Besondere am Kompensationsflächenmanagement der Landgesellschaften. Darauf sollen sich die weiteren Ausführungen konzentrieren. Allerdings ist hervorzuheben, dass Landgesellschaften mitwirken, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen. Sie verfügen über Know-how in der Dorfentwicklung, Ortsanierung und Bodenordnung sowie im Grundstücksverkehr. Sie führen den Zwischenerwerb zu Objekten und Brachflächen durch, ordnen und entwickeln derartige Standorte. Dabei kann ohne Zeitdruck auf kommunale Entwicklungen Rücksicht genommen werden. Landgesellschaften bieten Kommunen auch einen Demografiecheck an, zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Kommunalentwicklung. Bestandteil ist eine edvgestützte Nachhaltigkeitsprüfung, bei der auch die Flächeninanspruchnahme in die Bewertung eingeht. II. Die außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme für Urbanisierung ist weltweit ein Problem Allerdings ist die Sensibilisierung dafür sehr unterentwickelt ausgeprägt. Auch in der EU. In Frankreich werden täglich der Landwirtschaft 168 Hektar entzogen. In vielen anderen Ländern haben die Landentwicklungsgesellschaften, die EU weit zusammenarbeiten in einer Europ. Vereinigung, Schwierigkeiten, überhaupt belastbare Zahlen zu nennen. Wir haben im vergangenen Jahr eine umfassende Problemanalyse zur Flächeninanspruchnahme erstellt und dazu Handlungsempfehlungen aufgelistet. Das Dokument ging an die EU Kommission und die nationalen Landwirtschafts- und Umweltminister. Die Rückantworten sind wenig erbauend. Nur vereinzelt arbeitet man an dem Problem. So sollen in Frankreich zusätzliche Steuerungsinstrumente in die Regionalplanung aufgenommen werden. In Deutschland ist das Thema deutlich präsenter, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung für sich und der Nachhaltigkeitsrat mit dem 30 Hektar Ziel haben hier wesentlich zur Sensibilisierung beigetragen. Flächenumwidmungen aller Art gehen nahezu ausschließlich zulasten der landwirtschaftlichen Nutzflächen, dies gilt für Eingriffe und den Ausgleich, sofern dieser nicht produktionsintegriert ist. Die Aufgabenstellung lautet insofern: - Flächeninanspruchnahme reduzieren (für Eingriff und Ausgleich) - den naturschutzrechtlichen Ausgleich mit hoher Qualität effizienter gestalten und dabei eine nachhaltige ländliche Entwicklung (nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich) ermöglichen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz besteht ein Gebot zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft.
3 Der sparsame Umgang mit Flächen beginnt schon vor der Planung in den Köpfen der Verantwortlichen. Für die erfolgreiche Innenentwicklung von Städten, Gemeinden und Orten gibt es zwischenzeitlich viele dokumentierte praktische Beispiele, ohne und mit Förderung, so etwa in Modellprojekten des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) 1 und Modellprogrammen wie REFINA 2, MELAP 3. Die gewonnenen Erkenntnisse sind in Leitfäden zusammengefasst und liefern genügend Anregungen für die serienweise Inangriffnahme einer nachhaltigen Innenentwicklung. Der Schlüssel dazu liegt bei den Kommunen. Zur Systematik einer nachhaltigen Innenentwicklung gehört es, die Bürgerinnen und Bürger einzubinden und mitzunehmen. Oftmals führen einfache Vorschläge für innerörtliche Flächenneuordnungen und Erschließung zu win-win Situationen. In anderen Fällen helfen bekannte städtebauliche Instrumente der Bodenordnung. Bauen in der zweiten Reihe und Nachverdichtung sowie Siedlungsflächenarrondierung - ggf. auch über Ortsteile hinweg - helfen, landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Ebenso hilft die Ausrichtung von kommunalen Planungsprozessen auf eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit Flächen sparen. Auch beim Verkehrswegebau bzw. überregionalen Infrastrukturprojekten sind die Reserven zum Flächensparen noch nicht ausgeschöpft. Handlungsfelder: - Trassenbündelung; Bündelung von Verkehrswegen verschiedener Träger - Ausbau vor Neubau - Überprüfung hergebrachter Normen und Ausbaustandards (Regelquerschnitte u.a.m.) sollten auf die politische Agenda. III. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung effizienter gestalten Das Prinzip der Eingriffs- und Ausgleichsregelung für unvermeidbare Eingriffe ist folgerichtig und ist vom Grundsatz her bei uns in Deutschland gesellschaftlicher Konsens, was allerdings nicht jedem leicht über die Lippen kommt. Das hängt auch mit Umsetzungsproblemen zusammen. Die gibt es dort, wo Landnutzungskonflikte (primäre Flächenansprüche) kumulieren und der Flächenentzug noch durch Ausgleichsflächenbedarfe (Sekundärbedarf) erhöht wird. Beim artenschutzrechtlichen Ausgleich wird zudem häufig mehr Fläche in Anspruch genommen als durch den Eingriff selbst. Nach unserer Erfahrung liegt der Flächenentzug für Ausgleichsflächen bei Wohnbauland überwiegend bei unter 1 zu 1; (meist 1 zu 0,3) im Straßenbau darüber, meist über 1 zu 1, der Spitzenwert lag bei 1 zu 6,5 (A 20). Der Ausgleich muss im gleichen Naturraum erfolgen. Für die Bilanzierung der Eingriffe und des Ausgleiches gibt es eine Vielzahl von Bewertungsmaßstäben auf den zuständigen Verwaltungsebenen. Wir bemängeln dies. 1 ExWoSt: Experimenteller Wohnung und Städtebau; Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS); 2 REFINA: Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement ; Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF); 3 Modelprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP)
4 Mehr Vergleichbarkeit und Transparenz würde sich auch positiv auf die Akzeptanz auswirken. Wir plädieren auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit für eine möglichst bundesweite Vereinheitlichung, zumindest aber innerhalb eines Bundeslandes. Ferner zeigen sich in der Vergangenheit qualitative Mängel im Vollzug der Eingriffsregelung und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes und der Landwirtschaft. Es gibt Pflegeruinen und Maßnahmen mit wenig ökologischer Effizienz. Hier läuft bisher einiges nicht ganz richtig. Stichworte: "Schrotschussnaturschutz": Kleinstmaßnahmen, verstreut, naturschutzfachlich fragwürdig, hoher Verwaltungsaufwand. Pflegeruinen: Maßnahmen ohne Pflegekonzept und finanzielle Ausstattung. Aufforstung auf bestem Ackerland. Planung erfolgt ohne Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Umsetzungsquote ist selbst bei kommunaler Planung unbefriedigend. Der Umsetzungsgrad liegt ein deutliches Stück von 100 % entfernt. Fragen werfen auch die Umsetzungsgrade der Ausgleichsmaßnahmen speziell auch bei größeren Infrastrukturvorhaben, wie etwa dem Straßenbau auf. Aussagen von Experten zufolge liegt der Umsetzungsgrad von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nur bei rund 60 %. (Bauriegel et al. (2000), Dierßen & Reck (1998), Jessel et al. (2003), Mieth (2001), Tischew et al. (2004), Raadts (2006)). An anderer Stelle wurde vorgetragen, dass etwa zwei Drittel der Vorhaben gut bis befriedigend umgesetzt sind. Das restliche Drittel mangelhaft oder überhaupt nicht. In Anbetracht der Praxis, nach 3 oder 4 Jahren den Verwendungsnachweis vorzulegen, ist dies nicht verwunderlich. Es fehlen die Kosten für - eigenes oder fremdes Monitoring, - Personalaufwendungen in der Zukunft und - die Zahlungen an die Nutzer für die wirtschaftlich weitgehend entwerteten Flächen!! Zusammen sind dies (nachgewiesenermaßen) rund % des gesamt anfallenden Aufwandes. Insidern ist dies bekann - aber es will keiner hören. Dies belegt, die Kontrolle der Maßnahmen ist nicht immer befriedigend. Die Behebung der verschiedenen Umsetzungsdefizite der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist unentbehrlich für die Akzeptanz des Instruments der Eingriffsregelung und aus Sicht des Naturschutzes wohl von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die Eingriffsregelung in der Form weiterentwickelt, die Qualität wird mehr in den Vordergrund gerückt und auch die Flächenproblematik angesprochen. Als neue Leitsätze beim Ausgleich von Eingriffen wurde im BNatSchG folgendes verankert: o Entsiegelung als primäre Ausgleichsmaßnahme o Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen
5 o Förderung produktionsintegrierter, flexibler Maßnahmen o Fokussierung auf Pflege und Aufwertungsmaßnahmen vorhandener Biotope Das neue Bundesnaturschutzgesetz 15 (3) Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. IV. Integriertes Kompensationsflächenmanagement durch Landgesellschaften Über den Flächenerwerb für Dritte sowie die Bereitstellung von Flächen aus eigenen Beständen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur- und Landschaft sind die Landgesellschaften nach und nach im Kompensationsflächenmanagement tätig geworden. Bei der bbv-landsiedlung in Bayern ist dieses Tätigkeitsfeld in der Anfangsphase. Die "KulturlandStiftung" ist gegründet. Mit dem integrierten Kompensationsflächenmanagement kann begonnen werden. Bei der Landsiedlung in Stuttgart wurde vergangenes Jahr gestartet, die anderen Landgesellschaften sind hier schon deutlich weiter. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) wurde zur Jahreswende 2005/2006 nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen als Ökoagentur anerkannt. Die Agentur wird als reines Treuhandgeschäft betrieben. Die HLG bietet in ihrer Funktion als staatliche Treuhandstelle für Bodenbevorratung Investoren ein jeweils bedarfsgerechtes Maßnahmenpaket an bis hin zur sog. Freistellungserklärung für das jeweilige Genehmigungsvorhaben. Vor kurzem hat die hessische Landesregierung bekannt gemacht, dass sie der Landgesellschaft den Flächenerwerb und das Ausgleichsflächenmanagement für den Straßenbau überträgt. Daraus wird ein nachhaltiger agrarstruktureller Mehrwert erwartet wurde die Sächsische Landsiedlung (SLS) mit der Funktion als Sächsische Ökoflächenagentur betraut. Sie baut gemeinsam mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt einen Flächenpool auf und vermittelt Ökokonto-Maßnahmen an Investoren. Auch die anderen Landgesellschaften bieten als Flächenagenturen spezielle Konzepte an. Sie arbeiten zusammen mit Naturschutzstiftungen der Länder und wo es sich anbietet auch mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und dem DVL. Ende 2010 belief sich der Ökopoolbestand der Landgesellschaften auf 45 Projekte mit rund Hektar.
6 Die Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften sind wegen ihres Satzungsauftrages besonders bemüht, die Ausgleichs- bzw. Kompensationsflächen mit möglichst wenig beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Agrarstruktur bereitzustellen bzw. Eingreifern Ökopunkte anzubieten. Im Mittelpunkt stehen für unsere Tätigkeit deshalb folgende Grundsätze: 1. Flächensparen und Landwirtschaftsverträglichkeit - jeder Hektar zählt. 2. Ausgleich für den Naturschutz wenn irgendwie möglich mit Landwirten. Wir wollen, dass die Landwirtschaft in Kooperation mit dem Naturschutz auf Ausgleichsflächen bzw. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen weiterhin "Wertschöpfung durch Nutzung" generieren kann. Aufwertung durch Nutzung minimiert den Flächenentzug für die Landwirtschaft und trägt zur Akzeptanz der Ausgleichsmaßnahmen bei. Dies gilt sowohl für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen als auch für die Konzentration von Kompensationsmaßnahmen auf Natura 2000 Flächen. 3. Landgesellschaften kombinieren Kompensationsmaßnahmen mit flächenhaftem Rückbau und Maßnahmen zur ökologischen Gewässerverbesserung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). 4. Die Größe der Maßnahme muss jeweils naturschutzfachlich sinnvoll sein. 5. Die Projekte sind gründlich und bis zum Ende bzw. "auf Dauer" durchkalkuliert. 6. Es erfolgt eine langfristige Absicherung der Maßnahmen. Die wirtschaftliche Stabilität der LG ist wichtiger Garant. 7. Für uns ist ein langfristiges Maßnahmenmonitoring selbstverständlich - gerade auch durch Dritte. V. Was ist für eine effiziente und qualitativ hochwertige Kompensation unter dem Aspekt des Flächensparens notwenig? Erforderlich ist ein intelligentes, vorausschauendes, integriertes Flächenbzw. Bodenmanagement in Verbindung mit einem Kataster für Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen sowie eine Ökopunktebevorratung. Eine ökologische Aufwertung ausgewiesener bzw. bestehender Ausgleichsflächen oder deren ökologische Optimierung reduziert den Flächenverbrauch an anderer Stelle. (ökologische Verzinsung im Zeitablauf) - der Hektar zählt! Auch über die Einbeziehung von Pflegeruinen sollte ohne Tabus mal nachgedacht werden dürfen. (Da liegen einige Hektar "brach") Ökopunktepools / Ökopools sind vorteilhaft. Diese sind allerdings qualifiziert zu betreiben und sollten entsprechende Managementstandards erfüllen müssen.
7 Es kann nicht im Sinne einer Qualitätssicherung der Kompensationsmaßnahmen sein, wenn eine Vielzahl von Einzelanbietern, die keine Gewähr für eine qualitativ hochwertige Ausführung und nachhaltige Sicherung von Maßnahmen bieten können, als Anbieter von Ökopunkten auftreten und Investoren Ausgleichsverpflichtungen abnehmen. Leider gestalten sich alle Ansätze der Landgesellschaften über ein Kompensationsflächenmanagement dem "großen" Eingreifer Straßenbauverwaltung gebündelte produktionsintegrierte Maßnahmen bzw. Ökopools anzudienen, ausgesprochen zählebig. Für die Landgesellschaften ist es im Zusammenhang mit dem Aufbau von Ökopools ganz wichtig Vorhandene Kompensationspotenziale heben durch vernetztes Handeln und zentrales Management als Bestandteile - integrierter Ansatz Häufig aus Unkenntnis des in den Regionen sowieso vorhandenen Kompensationspotenziales werden in der Planung durch die Vorhabensträger die flächenbezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf vermeintlich einfach zu beschaffende Flächen gelegt. Unter regional sowieso vorhandenen Kompensationspotenzialen lassen sich alle aus naturschutzfachlicher Sicht für einen Ausgleich und Ersatz geeignete Maßnahmen zusammenfassen, die ohne bzw. mit nur geringem neuem Bedarf an wertvoller landwirtschaftlicher Fläche auskommen. Das Spektrum reicht dabei u. a. - von ungenutzten/aufgegebenen Gebäuden bzw. Gebäudeflächen, die Entsiegelungseffekte erbringen können, - Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit Schwerpunkten in und an Gewässern, bis hin zur - Aufwertung naturschutzfachlich interessanter Einzelstandorte sowie in die landwirtschaftliche Produktion integrierbare Maßnahmen (PIK). Dies ist in Verbindung mit den Instrumenten der Landentwicklung zu sehen, die die Landgesellschaften einsetzen können einschließlich der eigenen bzw. verwalteten Flächenbestände. Voraussetzung für die Aufdeckung dieser vorhandenen Kompensationspotenziale ist deren zentrale Erfassung, die mehr sein sollte als ein Spezialkataster. In einem Modellprojekt in Thüringen wird aktuell durch die Thüringer Landgesellschaft mbh (ThLG) dieser Ansatz verfolgt. Dabei sind auf Ebene des Landkreises u. a. die kommunale Ebene, die Landwirtschaft, die Landwirtschaftsverwaltung, die Naturschutz- und Umweltverwaltung mit der Wasserwirtschaft sowie der Forst eingebunden, um mögliche Standorte ohne konkreten Eingriffsanlass zu identifizieren. Diese werden dann einer kurzen, vergleichsweise wenig aufwendigen Voruntersuchung unterzogen, um eine grundsätzliche Eignung als Kompensationsmaßnahme abzuprüfen. Diese Voruntersuchung enthält u. a. Informationen zur Lage und Größe der Standorte, eine erste Einschätzung der Bereitschaft der Eigentümer die Standorte bereitzustellen sowie zur Art und Qualität der möglichen Maßnah-
8 me. Bestandteil ist weiterhin, eine erste Eignungsbeurteilung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Dreh- und Angelpunkt ist die breit abgestimmte Erarbeitung der Kompensationspotenziale und Bündelung in einer zentralen Stelle, die zum einen künftige neue Maßnahmen aufnehmen und bestehende dauerhaft nachführen kann, zum anderen Ansprechpartner für Investoren/Eingreifer ist. Mit der Vorprüfung von Kompensationspotenzialen steigt die Chance der Steuerung, wo Maßnahmen hinwandern. Auf Seiten der Investoren entfällt die Suche nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen und -standorten. Die Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften übernehmen beim Kompensationsflächenmanagement Bündelungs-, Vernetzungs- und Umsetzungsfunktionen, teilweise in eigenem Namen, teilweise im Auftragsgeschäft. Das Leistungsspektrum deckt dabei die gesamte Breite von der Maßnahmenplanung über die Flächensicherung und Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege und Finanzierung ab. In Bayern stehen dazu die bbv-landsiedlung in Verbindung mit der "KulturlandStiftung" bereit. Bei der Einbindung in die Erarbeitung einer Konzeption und Umsetzung kann dabei von den Erfahrungen aller Landgesellschaften im BLG profitiert werden. Berlin,
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